Atlas Sanierung

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Content

Atlas
Sanierung
Edition ∂

INSTANDHALTUNG
UMBAU
ERGÄNZUNG

GIEBELER
FISCH
KRAUSE

MUSSO
PETZINKA
RUDOLPHI

Atlas
Sanierung
INSTANDHALTUNG
UMBAU
ERGÄNZUNG

GIEBELER
FISCH
KRAUSE

MUSSO
PETZINKA
RUDOLPHI

Birkhäuser
Basel · Boston · Berlin
Edition Detail
München

Autoren

Koautoren:

Georg Giebeler
Prof. Dipl.-Ing. Architekt
Fachgebiet Baukonstruktion, Hochschule Wismar

Petra Kahlfeldt, Dipl.-Ing. Architektin
Kahlfeldt Architekten, Berlin

Rainer Fisch
Dr.-Ing. Architekt
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Berlin
Harald Krause
Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Phys.
Fachgebiet Bauphysik und Gebäudetechnik, Hochschule Rosenheim
Florian Musso
Prof. Dipl.-Ing. Architekt
Lehrstuhl für Baukonstruktion und Baustoffkunde, TU München
Karl-Heinz Petzinka
Prof. Dipl.-Ing. Architekt
Fachgebiet Entwerfen und Gebäudetechnologie, TU Darmstadt
Alexander Rudolphi
Prof. Dipl.-Ing.
Gesellschaft für Ökologische Bautechnik mbH, Berlin
Redaktion
Projektleitung:
Steffi Lenzen, Dipl.-Ing. Architektin
Redaktion und Lektorat:
Julia Liese, Dipl.-Ing.
Redaktionelle Mitarbeit:
Claudia Fuchs, Dipl.-Ing. Architektin; Carola Jacob-Ritz, M. A.;
Eva Schönbrunner, Dipl.-Ing.; Nicole Tietze, M. A.
Zeichnungen:
Marion Griese, Dipl.-Ing; Martin Hämmel, Dipl.-Ing.;
Daniel Hajduk, Dipl.-Ing.; Caroline Hörger, Dipl.-Ing.;
Claudia Hupfloher, Dipl.-Ing; Nicola Kollmann, Dipl.-Ing.;
Simon Kramer, Dipl.-Ing.; Elisabeth Krammer, Dipl.-Ing;
Dejanira Ornelas, Dipl.-Ing.
Herstellung / DTP:
Roswitha Siegler
Repro:
Martin Härtl OHG, Martinsried
Druck und Bindung:
Kösel GmbH & Co. KG, Altusried-Krugzell

Florian Lang, Dipl.-Ing. Architekt
Lang+Volkwein Architekten und Ingenieure, Darmstadt
Jochen Pfau, Prof. Dr.-Ing.
Fachgebiet Innenausbau, Hochschule Rosenheim
Ulrich Schanda, Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Phys.
Fachgebiet Bauphysik und Gebäudetechnik,
Hochschule Rosenheim
Elmar Schröder, Dipl.-Phys.
Müller-BBM, Planegg
Jürgen Volkwein, Dipl.-Ing. Architekt
Lang+Volkwein Architekten und Ingenieure, Darmstadt
Johann Weber, Dipl.-Ing.
Lehrstuhl für Baukonstruktion und Baustoffkunde,
TU München
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch
begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des
Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen
und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der
Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in
Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses
Werkes ist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils
geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechts.
© 2008, erste Auflage
Institut für internationale Architektur-Dokumentation
GmbH & Co. KG, München
Birkhäuser Verlag AG
Basel · Boston · Berlin
Postfach 133, CH-4010 Basel, Schweiz
Ein Unternehmen der Fachverlagsgruppe Springer
Science+Business Media
Gedruckt auf säurefreiem Papier, hergestellt aus chlorfrei
gebleichtem Zellstoff. TCF∞
Printed in Germany
ISBN: 978-3-7643-8874-4
www.birkhauser.ch
987654321

4

Inhalt

Impressum
Vorwort

4
6

Teil A

8

Einführung

1 Begriffsdefinition
Georg Giebeler
2 Weiterbauen – Gedanken
zum Bauen mit Bestand
Georg Giebeler, Petra Kahlfeldt

10

Teil B

20

16

Grundlagen

1 Sanierungen planen
Georg Giebeler
2 Bauphysik
Harald Krause, Jochen Pfau,
Ulrich Schanda, Elmar Schröder
3 Technische Gebäudeausstattung
Karl-Heinz Petzinka, Bernhard Lenz,
Jürgen Volkwein, Florian Lang
4 Denkmalpflege
Rainer Fisch
5 Baustoffe in Sanierungsprojekten
Florian Musso, Johann Weber
6 Gefahrstoffe im Bestand
Alexander Rudolphi
Teil C

0
1
2
3
4
5

Zeitenatlas

Georg Giebeler
Einordnung der Bauaufgabe
Allgemeine Sanierungsaufgaben
Gründerzeitbauten 1870 –1920
Zwischenkriegsbauten 1920 –1940
Nachkriegsbauten 1950 –1965
Wohlstandsbauten 1965 –1980

Teil D

Gebaute Beispiele im Detail

Projektbeispiele 1 bis 18
Teil E

Anhang

Glossar
Verordnungen, Richtlinien, Normen
Literatur
Abbildungsnachweis
Sachregister
Autoren

22
32

52

72
86
102

116

118
122
132
154
172
190
206
208 – 265
266
266
268
272
274
276
279
5

Vorwort

»Eine Veränderung, die keine Verbesserung ist,
ist eine Verschlechterung.«
Adolf Loos

In dieser Reihe sind schon viele Atlanten erschienen und alle vertiefen ein Teilgebiet des
Bauens: Beton, Holz, Fassade. Der Atlas
Sanierung hingegen behandelt alle Bereiche
des Bauens: vom Fundament bis zum Innenanstrich, von der Vorplanung bis zur Bauüberwachung. Dies auf nur 280 Seiten zu vereinen
erscheint gewagt, denn zu jedem einzelnen
dieser Themen gibt es umfangreiche Literatur.
Und tatsächlich baut dieses Buch auf dem
Wissen auf, das jeder Architekt mitbringen
sollte. Es ersetzt keines der schon erschienen
Standardwerke zu Konstruktionen oder Baustoffen, es fügt nur etwas hinzu: Konstruktionen
und Baustoffe, mit denen wir – die Planer – uns
im Umbau und der Sanierung beschäftigen
müssen.
Denn: Der wesentliche Unterschied zwischen
Umbau und Neubau ist jener, dass das Haus
im ersten Fall schon steht. Auch wenn es sich
aus dieser banal klingenden Aussage nicht
direkt erschließt, enthält sie Fragen wie: Gibt es
die Notwendigkeit, zwischen architektonischen
Planungen für Um- und Neubauten zu unterscheiden? Wenn ja, liegen die Unterschiede in
allen Planungs- und Bauphasen? Benötigt man
zusätzliches Wissen, um Umbauten sicher zu
beherrschen?
Die Antwort lautet: Ja, es gibt grundlegende
Unterschiede in Planungsmethodik, Bewertungsmodellen und Fachwissen, welche man
sich als Planer aneignen muss, um Umbauten
für sich und den Bauherrn zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
Die folgenden Kapitel widmen sich daher
hauptsächlich den methodischen Unterschieden zwischen Neu- und Umbauten. Dies setzt
voraus, dass man Erfahrung in der Planung von
Neubauten mitbringt – was üblicherweise auch
erwartet werden kann, da die Neubauplanung
Teil jeder Architektenausbildung ist. Die heute
üblichen Studiengänge behandeln jedoch selten die Planung von Umbauten und Sanierungen, was umso mehr verwundert, als der
Umgang mit vorhandenen Gebäuden in allen
bisherigen Epochen üblich war und zudem
sehr pragmatisch gehandhabt wurde: Was
nutzbar war, wurde genutzt; was umzubauen
war, wurde dem eigenen Geschmack und dem
eigenen Nutzen angepasst; was »übrig« war,
6

wurde abgebrochen. Erst die Moderne forciert
den radikalen Bruch mit dem Bestand: die
neue Stadt, das neue Haus, die neue Gesellschaft. Etwas später, nachdem die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs diese »neuen«
Städte ermöglicht hat, bemerkt man, dass auf
diesem Weg einiges verloren zu gehen droht.
Das Pendel schlägt zurück. Anfang der 1960erJahre gibt es eine bemerkenswerte Allianz zwischen Erneuerern wie Alexander Mitscherlich
und Bewahrern wie Hans Sedlmayr, die übereinstimmend den Erhalt der alten Städte fordern. Ein Kind dieser Zeit ist die Denkmalpflege, auf deren Idee des Schützens und Erhaltens sich die in der Folge erscheinende Fachliteratur, aber auch entsprechende neue Studiengänge orientieren. Ökonomisch durchsetzbar nur bei besonderen Exponaten vergangener Baukunst, scheinen die Sanierungen und
Umbauten der banal erscheinenden Bauten
keine Aufgaben für ambitionierte Architekten zu
sein. Dies hat sich erst im letzten Jahrzehnt
gewandelt – wohl auch dem Umstand geschuldet, dass das Auftragsvolumen im Neubaubereich deutlich zurückgegangen ist. Heute sind
es auch solche Bauaufgaben, die den Weg in
die Fachzeitschriften und Architekturvorträge
finden.
Die Lücke zwischen Büchern aus dem Bereich
der Denkmalpflege und jenen der Neubaukonstruktion zu schließen, ist das Anliegen dieses
Atlas. Dabei basieren viele Aussagen auf persönlichen Erfahrungen. Dass es daher auch
viele andere Lösungsansätze als die vorgeschlagenen gibt, ist selbstverständlich.
Ein Atlas, der nach Epochen geordnet ist und der
historische Zeichnungen enthält
Der Teil C des Atlas ist in vier Zeitabschnitte
unterteilt: Gründerzeit, Zwischen- und Nachkriegszeit sowie Wohlstandsbauten. Eine andere Unterteilung – beispielsweise nach Bauteilen
wie Wand und Decke – entspräche eher dem
üblichen Aufbau eines Konstruktionsatlas. Um
das zu sanierende Gebäude jedoch in seiner
Gesamtheit zu verstehen, werden die jeweiligen Bauteile einer Epoche in direktem Zusammenhang behandelt. Die Aufteilung in Bauteile
dient dabei als Untergliederung der vier Zeitabschnitte; es finden sich also zu jedem Bauteil

vier Kapitel, beispielsweise Decken der Gründerzeit, Decken der Zwischenkriegszeit usw.
Zeitspezifische Bauarten von Decken stehen in
direktem Zusammenhang zu der zeittypisch
dazugehörende Wandbauart. Alle Bauteile werden dabei neben der textlichen Beschreibung
mit historischen Zeichnungen dargestellt, die in
der Regel den damaligen Standardwerken zur
Baukonstruktion entnommen sind. Daran interessiert weniger die – zugegebenermaßen wunderbare – Grafik als vielmehr deren hoher Informationsgehalt. Es empfiehlt sich, die Zeichnungen genau zu betrachten, da sie oft über
die in der Bildunterschrift ausgewiesenen
Inhalte weit hinausgehen und so wertvolle Hilfestellungen in der Planung darstellen. Der
Grund für die Beschreibung längst überholter
Bautechniken ist einfach: Diese Techniken
gehören zu dem Haus, welches saniert werden
soll. Sie bilden damit die Grundlage unserer
Planungsaufgabe: Historische Detailausbildungen, materialspezifische Kennwerte und
die zum Entstehungszeitpunkt verwendeten
Materialien sind wesentliche Parameter, auf die
die Planung aufbauen muss. Erst das Wissen
über alte Konstruktionen lässt eine sinnvolle
Entscheidung über deren Erhalt, Ersatz oder
Sanierung zu.
Ein Atlas, der ohne Standarddetails auskommt
Kein Umbau ist wie der nächste. Selbst der
Versuch einer ganzheitlichen Betrachtung des
Gebäudes in seinem Zeitabschnitt stellt natürlich eine starke Vereinfachung dar. Einerseits
sind die Zeitabschnitte nicht klar getrennt, sondern bilden ein Kontinuum, was auch auf die
verwendeten Baukonstruktionen zutrifft; andererseits gibt es – insbesondere in Zeiten mit
mangelhafter Verkehrsinfrastruktur – regionale
Unterschiede in den Bauweisen, welche auf
den lokal verfügbaren Materialien basieren.
Wenn es also kein historisches Standarddetail,
beispielsweise einer Holzbalkendecke, geben
kann, so kann es auch kein Standarddetail zur
Sanierung dieser Decke geben – ganz abgesehen davon, dass auch die heutigen Ansprüche
nicht einheitlich sind, sondern auf unterschiedliche Nutzungszwecke und Baugesetzgebungen reagieren müssen. Statt solcher konkreter und damit ausschließender Vorschläge

zeigt das Buch häufig auftretende technische
Schwächen der historischen Konstruktionen.
Die meisten davon waren den zeitgenössischen Architekten wohl bewusst, wurden
jedoch aufgrund des Stands der Technik oder
des Diktats der Ökonomie bewusst in Kauf
genommen. Trotz der oben beschriebenen Problematik enthält das Buch Verbesserungsvorschläge für ebensolche »historischen« Schwächen – wiederum im Spannungsfeld zwischen
heutiger Gesetzeslage, Innovationen und
Kosten.
Ein Atlas, der weit mehr enthält als »alte« Baukonstruktionen
Allen Einschränkungen zum Trotz gibt es bei
Sanierungsvorhaben sehr ähnliche und wiederkehrende Aufgaben und Randbedingungen.
Diese sind hauptsächlich im Teil B zusammengefasst. Der Versuch einer Begriffsdefinition,
Hinweise zur Planung von Umbauten, bauphysikalische Sanierungen, Veränderungen an
der technischen Infrastruktur, Denkmalpflege,
Materialien und die Schadstoffsanierung sind
zwar ebenfalls abhängig von der vorgefundenen Gebäudestruktur, jedoch in eigenen Kapiteln zusammengefasst, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen. Ergänzt wird dies um übergeordnete, immer wiederkehrende Sanierungen
wie Trockenlegungen oder Wärmedämmmaßnahmen. Die historischen Bauweisen in Teil C
bieten erst dann eine echte Planungshilfe,
wenn man sie in Verbindung mit den Informationen aus den Teilen A und B sieht.
Mein Dank geht neben den unzähligen Institutionen und Personen, die maßgebliche Informationen beisteuern konnten, auch an die Autoren
baukonstruktiver Standardwerke. Diese Bücher
seien jedem Planer – neben diesem Atlas –
besonders ans Herz gelegt, denn ihre Lektüre
ist nicht nur informativ, sondern zumeist auch
sehr kurzweilig.

Georg Giebeler
Köln, im August 2008

7

Teil A

Abb. A

Einführung

1 Begriffsdefinition
Rekonstruktion
Restaurierung
Rückbau
Gebäudeabbruch
Renovierung / Instandhaltung
Reparatur / Instandsetzung
Sanierung
Umbau
Entkernung / Neubau mit Teilerhalt
Modernisierung
Schadstoffsanierung
Erweiterung /Anbau
Ausbau
Umnutzung

10
11
11
12
12
12
13
13
14
14
14
15
15
15
15

2 Weiterbauen – Gedanken zum
Bauen mit Bestand
Weiterbauen? Weiterbauen!
Bauen im Bestand? Bauen mit Bestand!

16
17
18

Palais Langhans, Prag (CZ), Ladislav Lábus

9

Begriffsdefinition
Georg Giebeler

A 1.1

A 1.1
A 1.2
A 1.3

10

Erzbischöfliches Diözesanmuseum »Kolumba«,
Köln (D) 2007, Peter Zumthor
Frauenkirche, Dresden (D) 1743 / 2005,
George Bähr
Planungsaufwand der verschiedenen Sanierungsmaßnahmen

Es gibt keinen allgemeingültigen Begriff, der alle
Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden
allumfassend beschreibt und als solcher auch
generell verstanden wird. Vielmehr gibt es eine
Vielzahl von Begriffen, die neben dem Begriff
Sanierung existieren und etwas Ähnliches oder
gar das Gleiche meinen: Umbau, Instandsetzung, Modernisierung, Kernsanierung, Rückbau,
Bauen im Bestand, Restaurierung, Renovierung.
Diese Unschärfe hat mehrere Gründe. Zum
einen ist der Grad des Umbaus gemessen am
Umfang der zu erhaltenden Bausubstanz sehr
unterschiedlich: Er reicht von kleinmaßstäblichen Reparaturen bis zu grundlegenden Kernsanierungen. Zum anderen resultieren die Eingriffe in die Bausubstanz aus unterschiedlichen
Beweggründen: ästhetischen, technischen oder
nutzungsspezifischen. Hinzu kommt eine »traditionell« ungenaue Wortwahl, die eine eindeutige,
scharf abgegrenzte Zuordnung von Begriff zu
Maßnahme unmöglich macht.
Dieses Kapitel versucht dennoch die verschiedenen Begriffe zu fassen und voneinander
abzugrenzen. Dies geschieht nicht im Sinne
einer endgültigen Definition. Ziel ist es vielmehr, dem Architekten durch die Einordnung
eine Planungshilfe an die Hand zu geben.
Verschiedenartige Eingriffe in den Gebäudebestand bedingen sowohl unterschiedliche
Planungsmethoden als auch unterschiedliche
Baumaßnahmen. Ist der Architekt in der Lage,
seine Aufgabe einem Begriff zuordnen, kann
das zur Klärung des Planungs- und Bauprozesses beitragen. Daher sollen die Begriffe im
Folgenden nicht nur erklärt und eingegrenzt
werden, sondern es werden auch praktische
Hinweise für die Umsetzung der Planungsaufgabe gegeben.
Die Einordnung geschieht nach zwei Gesichtspunkten: erstens nach dem Umfang des Eingriffs in den Bestand und zweitens nach dem
Maßstab der Bauaufgabe. Aus der Kombination von beiden lassen sich Planungsmethoden
und Baumaßnahmen ableiten. Das Maß des
Eingriffs beginnt mit dem Nachbau eines nicht
mehr oder nur noch in Teilen bestehenden
Bauwerks und reicht über den Komplettabbruch mit anschließenem Neubau bis zur Erhaltung in unterschiedlichen Graden (Renovierung
bis Entkernung):













Rekonstruktion
Restaurierung
Rückbau
Gebäudeabbruch
Renovierung / Instandhaltung
Reparatur / Instandsetzung
Teilsanierung
Sanierung
Kernsanierung / Generalsanierung
Umbau
Entkernung / Neubau mit Teilerhalt

Hinzu kommen weitere Begriffe, die im Zusammenhang mit Sanierung fallen können, aber
nicht in dieses Schema passen:






Modernisierung
Schadstoffsanierung
Erweiterung / Anbau
Ausbau
Umnutzung

In vielen Fällen treffen mehrere Begriffe auf
eine Bauaufgabe zu, weil sich die Begriffe teilweise überschneiden oder mehrere Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden. Die Einordnung der Objektgröße ist hingegen relativ
eindeutig. Sie lässt sich in fünf Kategorien unterteilen:






XXL: Stadt / Quartier
XL: Block / Gebäudekomplex
M: Gebäude
S: Gebäudeteil / Geschoss
XS: Wohnung / Einzelraum

Zur Kategorisierung könnte man die Begriffe
»Weiterbauen« oder »Bauen im Bestand« verwenden. Beide Begriffe beschreiben keine Maßnahmen im technischen Sinne, sondern verdeutlichen eher eine Haltung. Weiterbauen spiegelt
den dauerhaften Prozess des Bauens wider:
Nach dem Umbau ist vor dem Umbau. Außerdem stellt der Begriff klar, dass jede Maßnahme
auf die vorhandenen Strukturen reagieren muss.
Streng genommen ist es also kein »Bauen im
Bestand«, sondern »Bauen mit Bestand«.

Begriffsdefinition

A 1.2
Rekonstruktion

Unter Rekonstruktion versteht man den Nachbau eines nicht mehr vorhandenen Bauwerks,
d. h. es handelt sich streng genommen um einen
Neubau. Bei einer ernsthaften Rekonstruktion
wird jedoch auch auf alte Baukonstruktionen zurückgegriffen. Rekonstruktionen werden immer
wieder kontrovers diskutiert, wobei die Kritik in
der Regel umso heftiger ausfällt, je weniger tatsächlich rekonstruiert, also originalgetreu wiederhergestellt wird. Sehr kritisch wird z. B. die
Planung des Berliner Schlosses verfolgt; dagegen hat die Rekonstruktion der Dresdener Frauenkirche viel Zustimmung erhalten (Abb. A 1.2).
Obwohl sie auf einem alten Entwurf basieren,
sind Rekonstruktionen immer Neubauten ohne
Originalbestand. Es gelten daher im Allgemeinen die bekannten Regeln für Neubauten. Normen und Gesetze, Herstellerrichtlinien, Bauablauf, Bauzeiten, Art der Ausschreibung und
Bauleitung entsprechen weitgehend jenen des

Neubaus. Auch die Arbeitsweisen in der Planungsphase sind ähnlich, denn selten sind historische Bauten so ausreichend dokumentiert,
dass der Architekt nichts Neues entwerfen
bzw. konstruieren muss. Zudem sind im Zweiten Weltkrieg ein Großteil der europäischen
und insbesondere der deutschen Bauarchive
zerstört worden, sodass man bei dieser Bauaufgabe oftmals auf Illustrationen oder Fotografien zurückgreifen muss statt auf maßstabsgetreue Architektenpläne. Rekonstruktion als
Entwurf bedeutet neben der Aufarbeitung der
vorhandenen Quellen zum Originalgebäude
also auch eine künstlerische Nachahmung des
Baustils einer gewissen Epoche durch den
heutigen Architekten, d. h. es ist keine ausschließlich wissenschaftliche Aufgabe. In den
einzelnen Planungsschritten hilft zeitgenössische Fachliteratur, wenn es darum geht, historische Konstruktionen möglichst detailgenau
mit heutigen Mittel neu zu erstellen.

Restaurierung

Restaurierung bedeutet die Fertigstellung eines
unvollendeten Bauwerks. Der Begriff entstand
in der Zeit der Romantik, als das Interesse an
Kulturdenkmälern der Vergangenheit in den
Blickpunkt rückte. Er wurde wesentlich durch
den französichen Architekten und Kunsthistoriker Eugène Viollet-le-Duc geprägt, der zu
Beginn des 19. Jahrhunderts mittelalterliche
Schlösser restaurieren ließ. Ebenso wurde der
Kölner Dom nach fast 300 Jahren Baustillstand
vollendet (Abb. A 1.4). Restaurierung ist der
Rekonstruktion sehr ähnlich, nur dass bei ersterer noch Originalbauteile vorhanden sind, welche zeittypisch ergänzt werden. Ihre Nähe zur
Rekonstruktion macht sie ähnlich umstritten:
»Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die
Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist
es, die ästhetischen und historischen Werte
des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf der Respektierung

+

/

/

/

-

-

-

+

entf.

Renovierung / Instandhaltung

entf.

entf.

entf.

-

+

°

°

°

Reparatur / Instandsetzung

XS: Wohnung /
Einzelraum

+

entf.

S: Gebäudeteil /
Geschoss

Vergabe, Bauleitung,
Abrechnung

+

entf.

XL: Block / Gebäudekomplex

Ausschreibung

°

entf.

Rekonstruktion / Restaurierung

Genehmigung

++

Abbruch / Rückbau

Vorentwurf,
Entwurf

Werkplanung

Planungsumfang eines Gebäudes Planungsaufwand im Verhältnis zu M (Gebäude) 2
(M) im Verhältnis zum Neubau1

aufwendig in der Planung, da man Bauforschung betreiben muss
oft durchgeführt von spezialisierten Unternehmen
aufwendig in Organisation (wann kann gearbeitet werden)
und Abrechnung (viele Regieleistungen)

entf.

entf.

--

-

+

Teilsanierung

°

°

°

--

entf.

+

++

++

entf.

entf.

entf.

Sanierung

--

ent.

°

+

++

+

--

entf.

+

+

+

+

entf.

Umbau

+

°

++

++

++

°
°
°

+

Kernsanierung / Generalsanierung

++

++

°

+

+

/

/

/

nur Mehraufwand für Sicherheitsmaßnahmen

/

/

Maßnahmen im Bestand haben nur einen kleinen Anteil am Gesamtbudget

Entkernung / Neubau mit Teilerhalt

+

Erweiterung

°

+

°

°

/

Ausbau

°

+

+

+

++

++

++

entf.

entf.

entf.

entf.

+

entf.

entf.

entf.

°

°

°

-deutlich geringer
entf. kommt kaum oder
nicht zur Anwendung

/

Umnutzung
++ deutlich mehr
+
mehr
° ungefähr gleich
geringer

nicht vergleichbar, kann
nicht bewertet werden
(z. B. aufgrund großer
Schwankungen)

aufwendig in Organisation und Abrechnung, häufig keine Planungsleistungen
aufwendig in Organisation und Abrechnung,
häufig Streitigkeiten mit Nachbarn
hoher Aufwand in der Bauleitung aufgrund vieler Unabwägbarkeiten
insgesamt leicht erhöhter Aufwand an den Schnittstellen Bestand / Neubau
hoher Entwurfsaufwand durch Anpassung an den Bestand,
hoher konstruktiver Aufwand

viele Bauteile des Bestands werden übernommen; bei Teilausbau: aufwendig
in Organisation und Abrechnung, häufig Streitigkeiten mit Nachbarn
nur Genehmigung notwendig, kann aber sehr umfangreich sein
1

2

gibt eine Hilfestellung, um wieviel höher der Umbauzuschlag ausfallen muss oder wo er entfallen kann
notwendige Erhöhung des Umbauzuschlags je nach
Größe des Objekts
A 1.3

11

Begriffsdefinition

A 1.4

des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze,
wo die Hypothese beginnt«. [1]
Dieser wohlgemeinte Ratschlag wird jedoch oft
missachtet, auch weil man häufig nicht auf
Originaldokumente zurückgreifen kann. Zudem
erschließt sich nicht immer, was denn nun als
Original gilt: der erste Bau, die erste Erweiterung, die erste Sanierung oder der erste Umbau? Dieser Konflikt zieht sich durch die Fachdiskussionen der letzten Jahrzehnte, und die
Antworten spiegeln eher den jeweiligen Zeitgeist wider als dass sie allgemein anerkannt
wären. Möglicherweise liegt dies auch darin
begründet, dass der Begriff »Original« in der
Diskussion fälschlicherweise aus der bildenden
Kunst auf die Architektur übertragen wurde, die
diesen Begriff nie kannte.

Begriff »konzeptioneller Rückbau«. Auslöser
war der massenhafte Wohnungsleerstand in
ostdeutschen Städten als Folge der Wiedervereinigung. Aber auch in anderen Regionen treten vergleichbare Probleme auf; sie resultieren
meist aus tiefgreifenden, strukturellen Prozessen, die einen wirtschaftlichen Niedergang und
damit einen dramatischen Wegzug der Bewohner auslösen – so z. B. in Detroit nach dem Zusammenbruch der Automobilproduktion.
Der Rückbau soll städtebauliche Probleme des
Leerstands durch gezielten Abbruch einzelner
Gebäude, Blocks oder Stadtteile heilen, also
den Schrumpfungsprozess steuern. Oft scheitern diese Konzepte aber an der fehlenden Finanzierung, da ein Abbruch ohne Neubebauung niemals Rendite abwerfen kann.
Gebäudeabbruch

Rückbau

Um die Jahrtausendwende entdeckten die
Stadtplaner das Thema Abbruch als »negatives Bauen« neu und überhöhten es mit dem

Neben großflächigem Rückbau werden oft einzelne Gebäude abgebrochen, um an derselben Stelle einen Neubau zu errichten. Dies ist
keine originäre Architektenleistung, denn sie

wird oftmals schon im Projektentwicklungsstadium von spezialisierten Firmen durchgeführt,
da nur sie das entsprechende Fachwissen mitbringen. Zu beachten sind neben Bauvorschriften (Abbruchgenehmigung) auch Statik
(spezielle Abbruchstatik) und Sicherheitsrichtlinien für Beschäftigte und Anwohner sowie
Umweltschutzmaßnahmen für Schad- und Gefahrstoffe. Seit 2000 sind Abbrucharbeiten in
der DIN 18 007 geregelt.
Renovierung / Instandhaltung

Renovierung fügt dem Bestand nichts Neues
hinzu oder tauscht Altes gegen Neues aus,
sondern erhält durch fachgerechte »Pflege«
den Wert und die Funktion des Bestandsgebäudes. Eine typische Renovierung erfolgt bei
Mietobjekten. Die Zweite Berechnungsverordnung legt hierzu fest: »Schönheitsreparaturen
umfassen nur das Tapezieren, Anstreichen
oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich
Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster

Gewerk

Bauteil

Überprüfung

Intervall

Erdarbeiten

Dränage
Grundleitungen

auf Versandung prüfen und spülen, Wurzelschäden
Brüche durch Setzungen und Wurzeln, Verschlammung

5 Jahre
5 Jahre

Rohbau

alle Bauteile

Setzungsrisse

erstmals 5 Jahre nach Fertigstellung

Zimmerer

Bindergelenke
alle Bauteile

Bolzen auf Festigkeit prüfen
auf Fäulnis (Schwimmhallen u. Ä.) und nach Wasserschäden

5 Jahre
5 Jahre

Dachdecker

Flachdach
Steildach

Gullys, Hochzüge, Durchführungen, Bewuchs entfernen, Sprödrisse
Rinnen, Fallrohre, Sichtkontrolle Dachsteine

jährlich zum Winteranfang
jährlich zum Winteranfang

Heizung

Heizkessel
Leitungen
Heizkörper und Heizflächenverteiler

Abgaswerte
Verschlammung, Dichtigkeit insbesondere bei automatischer Nachfüllung
Ventile auf Gängigkeit und Dichtigkeit

jährlich zum Winteranfang
5 Jahre
5 Jahre

Sanitär

Warmwasserbereitung

Verkalkung

5 Jahre

Elektro

FI-Absicherung

Funktion

jährlich

Brandschutz

Rauchmelder
Feuerlöscher
Fluchtwege

Funktion
Kontrolle, Neubefüllung
Abstellen von Gegenständen, Unterkeilen von Türen

jährlich
2 Jahre
ständig

Fenster

Holzfenster
alle Fenster

Außenbeschichtung
Dichtungen auf Sprödheit und Risse

2 Jahre
2 Jahre

Dämmung

Konstruktionen mit Dampfbremse

Feuchtigkeit

einmalig 5 Jahre nach Fertigstellung

Parkett

geölte Oberflächen

Pflegehinweise: Reinigen und Ölen

jährlich

Küchen, Bäder, Duschen
Wohnräume, Schlafräume, Flure, Toiletten
andere Nebenräume

3 Jahre
5 Jahre
7 Jahre

Renovierungsfristen Mietwohnungen1

1

nach Mustermietvertrag des deutschen Bundesjustizministeriums von 1976, jedoch nicht als starre Fristen
A 1.5

12

Begriffsdefinition

A 1.4
A 1.5
A 1.6
A 1.7

Dom, Köln (D) 1248 / 1880, Gerhard von Rile /
Ernst Friedrich Zwirner, Karl Eduard Voigtel
Instandhaltungsfristen (Vorschlag)
rückgebauter Plattenbau, Leinefelde (D)
1961 / 2004, Stefan Forster Architekten
Umbau eines Kaufhauses, Eschweiler (D) 2006,
BeL Architekten

A 1.6

und Außentüren von innen.« [2] Unter Instandhaltung versteht der Gesetzgeber ebendort:
»Instandhaltungskosten sind die Kosten, die
während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des
bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet
werden müssen, um die durch Abnutzung,
Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen.« Eingeschlossen
werden Arbeiten, welche eigentlich schon
unter Instandsetzung fallen: »Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben
kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den
Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fensterund Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.«
Versäumte Instandhaltungen können gerade
bei nicht einsehbaren Flächen wie z. B. Flachdächern zu großen Schäden führen. Daher
sollte der Planer dem Bauherrn eine Zusammenstellung geeigneter Instandhaltungsarbeiten einschließlich üblicher Intervalle und Arbeitsanweisungen an die Hand geben – eine
nach HOAI zusätzlich zu vergütende Leistung.
Auch die verwendeten Baustoffe sollten aufgeführt werden, denn mineralische Innenanstriche
machen beispielsweise nur dann Sinn, wenn
sie bei jeder Renovierung auch wieder mineralisch ausgeführt werden. Eine typische Checkliste mit regelmäßigen Fristen zur Überwachung und Sanierung zeigt Abb. A 1.5.
Reparatur / Instandsetzung

Instandsetzung ist beschränkt auf den Austausch bzw. die Reparatur von defekten Bauteilen. Instandsetzungsarbeiten fallen zwischen
den Grundsanierungsintervallen regelmäßig
an und obliegen meist der Hausverwaltung
ohne Planungsunterstützung. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte untersucht werden, ob
sich die Instandsetzung gleicher Bauteile häuft.
Ein einziger Wasserrohrbruch kann z. B. Zufall
sein, jährliche sind es sicher nicht. Im letzteren
Fall ist ein Austausch aller Wasserleitungen
ab dem Keller anzuraten. Der Rohrbruch kann
aber auch durch frühere Instandsetzungen
ausgelöst worden sein, wenn z. B. ein Eisenrohrsystem partiell durch Kupferrohre ergänzt
worden ist.

Bei Instandsetzungsarbeiten entstehen zwangsläufig Folgekosten, die die eigentlichen Reparaturkosten deutlich übersteigen können – etwa
wenn bei der Suche nach einem Rohrbruch intakte Fliesen abgeschlagen werden müssen. In
diesem Fall stellt sich die Frage, ob man nicht
gleich den Schritt zur Sanierung unternimmt,
d. h. die gesamten Bäder erneuert. Dann lassen
sich nämlich die Kosten, zumindest bei Mietwohnungen, teilweise auf die Mieter umlegen.
Sanierung

Sanierungsmaßnahmen umfassen im Gegensatz zu Instandsetzungen auch intakte, aber
beispielsweise unmoderne Bauteile bzw.
Oberflächen. Anders als bei Umbauten schließen sie jedoch keine wesentlichen Änderungen
an Tragstruktur und Raumbildung ein. Sie sind
also genau zwischen Instandsetzung und
Umbau angesiedelt. Der Umfang von Sanierungsmaßnahmen kann sehr unterschiedlich
sein.

Gerade bei Teilsanierungen sollten die Zeitund Kostenpuffer höher als üblich angesetzt
und ein Budget für Kollateralschäden an
eigentlich nicht zu sanierenden Teilen eingeplant werden. Solche Schäden sind unvermeidlich und deren Beseitigung sollte unbürokratisch und schnell erfolgen können. Zudem sollte man den Bauherrn bei vermieteten
Objekten unbedingt auf die Gefahr von Mietverlusten hinweisen. Denn wenn die »Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen
Gebrauch« aufgehoben oder gemindert wird,
erlaubt die deutsche Rechtsprechung Mietminderungen von im Mittel 20 %. Dies ist bereits der Fall, wenn die Wohnung aufgrund von
Staubentwicklung nicht gelüftet werden kann
oder man im Büro aufgrund von Lärm nicht
telefonieren kann.
»Normale« Sanierung
Übliche Sanierungen umfassen das gesamte
Gebäude oder zumindest einen schon im Bestand klar abgegrenzten, autonomen Gebäu-

Teilsanierung
Teilsanierungen umfassen nur ein Bau- bzw.
Gebäudeteil, beispielsweise die Fassade, das
Erdgeschoss oder den Osttrakt. Sie zählen zu
den organisatorisch schwierigsten Aufgaben,
weil sie im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Konflikte mit den Nutzern sind vorprogrammiert, da sich Teilsanierungsaufgaben
nicht isoliert ausführen lassen; die technische
Infrastruktur erstreckt sich z. B. über das gesamte Gebäude. Eine wirksame Strategie ist
die frühzeitige und ausführliche Information
über die geplanten Maßnahmen. Stemmarbeiten in bewohnten Gebäuden beispielsweise
sind sehr lästig, insbesondere wenn sie morgens um sieben Uhr begonnen werden. Rücksichtnahme durch vertraglich festgelegte Arbeitszeiten sowie die Kommunikation über den
Zeitraum der Baumaßnahmen schaffen hier
Abhilfe: Die Arbeiten bleiben lästig, aber die
zeitliche Begrenzung steigert die Akzeptanz.
Ähnliches gilt für das Aufstellen eines Gerüsts,
die Stilllegung von Infrastruktur (insbesondere
des Fernsehens), Arbeiten an inneren und äußeren Erschließungen sowie alle Arbeiten, die
eine überdurchschnittliche Staub-, Lärm- oder
Vibrationsentwicklung erwarten lassen.
A 1.7

13

Begriffsdefinition

A 1.8

Dachgeschossausbau, München (D) 2006,
Andreas Meck, Susanne Frank
A 1.9
Museum, Veenhuizen (NL) 2007,
Atelier Kempe Thill
A 1.10 Umbau des Alten Hofs, München (D) 2006,
Auer + Weber, Peter Kulka
A 1.11 Umbau einer ehemaligen Brikettfabrik zum
Wohnungsbau, Frechen (D) 2007, ASTOC
A 1.8

deteil. Die notwendigen Abbrucharbeiten erstrecken sich meist nur auf Oberflächen oder
Vorarbeiten für die Ertüchtigung des Brand-,
Schall- oder Wärmeschutzes. Ergänzungen
und Änderungen der vorhandenen Infrastruktur
sind üblich, deren vollständiger Austausch seltener. Sanierungszyklen für einzelne Bauteile
sind empirisch relativ gut ermittelt (siehe Sanierungen planen, S. 23, Abb. B 1.2). Echte Sanierungen ohne Nutzungsänderung bedürfen
keiner baurechtlichen Genehmigung und sind
durch den Bestandsschutz abgesichert, während dieser bei Grundsanierungen oder Umbauten meist erlischt.
Kernsanierung / Generalsanierung
Abbruchmaßnahmen bei Generalsanierungen
sind sehr umfangreich. Sie führen das Gebäude quasi in einen Rohbauzustand zurück. Die
Primärkonstruktion bleibt größtenteils unverändert. Typische Maßnahmen sind der vollständige Austausch der Infrastruktur sowie die Ertüchtigung aller Bauteile gemäß heutiger Gesetze und Standards. Aufgrund ihres Umfangs
sind Generalsanierungen sehr kostenintensiv,
insbesondere wenn zusätzlich notwendige
Schadstoffbeseitigungen anfallen. Im Gegenzug erhält man aber ein Gebäude, das in Ausstattung und Sicherheit einem Neubau sehr
nahekommt. Dies drückt sich auch dadurch
aus, dass mit der Fertigstellung de facto alle
Bauteile der Gewährleistung unterliegen, auch
im Hinblick auf heutige Normen und Gesetze.
Bei einfachen Sanierungen wird diese oftmals
nicht oder nicht im vollen Umfang gewährt, da
viele Bauteile im ursprünglichen Zustand verbleiben. Bezüglich der Planung unterscheidet
sich eine Grundsanierung nicht wesentlich von
einem Neubau, auch weil viele Unwägbarkeiten
sozusagen abgebrochen werden. Eventuell
verbleiben unter wirtschaftlichen Aspekten
nicht zu beseitigende Schwächen des Rohbaus, z. B. fehlende Horizontalsperren, übermäßige Deckenverformungen oder schalltechnische Schwächen durch geringe Flächengewichte. Bei der Planung sollten auch die meist
deutlich außerhalb heutiger Normen liegenden
Ebenheitstoleranzen berücksichtigt werden,
welche erst seit 1969 durch die DIN 18 202,
Blatt 1 geregelt werden.

Umbau

Umbauten greifen immer in die Struktur des
Gebäudes ein. Sie erweitern den Begriff der
Sanierung um Eingriffe in die Statik und / oder
das Raumgefüge. Daher ist es bei Umbauten
unerlässlich, sich mit der vorhandenen Tragstruktur auseinanderzusetzen. Grundlegende
Sanierungsmaßnahmen sind fast immer auch
Umbauten, sodass sich viele Baumaßnahmen
am besten durch mehrere Begriffe beschreiben
lassen, z. B. »Grundsanierung mit Umbauten«.
Strukturelle Eingriffe bedürfen eines statischen
Nachweises, der auch die vorhandene Bausubstanz einbeziehen muss. Dies macht frühzeitige, oft zerstörende Untersuchungen über
verwendete Baustoffe und Bauausführungen
unerlässlich, beispielsweise das Aufstemmen
einer Betondecke zur Klärung von Lage und
Art der Bewehrung. Im Zuge von Umbauten
sind außerdem echte Entwurfsleistungen erforderlich, da mit ihnen auch Änderungen der
Raumkonstellation oder der Erschließungssysteme einhergehen. Dieser zusätzliche planerische Aufwand findet in der deutschen Honorarordnung als Umbauzuschlag seine Berück-

sichtigung. Teilumbauten sind analog zu Teilsanierungen zu betrachten.
Entkernung / Neubau mit Teilerhalt

Die Entkernung kommt einem Neubau sehr
nahe. Häufig handelt es sich um Maßnahmen –
aus einem umstrittenen Denkmalschutzverständnis resultierend –, bei denen die Fassade
eines Altbaus erhalten, das Innere jedoch komplett abgebrochen und neu errichtet wird.
Modernisierung

Der Begriff der Modernisierung wird in erster
Linie im Mietrecht verwendet. Gemäß BGB
kann die Jahresmiete um 11 % der für die Modernisierung aufgewendeten Kosten erhöht
werden, wenn die Maßnahme entsprechend
der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wurde
(u. a. fristgerechte Vorankündigung, detaillierte
Beschreibung der geplanten Maßnahmen). Modernisierungen können Teilsanierungen sein,
z. B. die nachträgliche Wärmedämmung oder
der Austausch von Fenstern, aber auch Umbauten wie der nachträgliche Anbau von Balkonen. Sie dienen in jedem Fall der Verbesse-

A 1.9

14

Begriffsdefinition

A 1.10

rung der Mietfläche durch gesteigerten Komfort
oder Senkung der Betriebskosten. Folgende
Maßnahmen gelten als Modernisierungen im
Sinne des deutschen Mietrechts:
• Ertüchtigung des Wärme- und Schallschutzes, auch im Innenbereich (z. B.
zwischen Treppenhaus und Wohnung)
• neue Sanitärausstattung
• Einbau einer Zentralheizung (statt Einzelöfen)
oder einer zentralen Warmwassererzeugung
(statt Einzelboilern)
• Ergänzung von Elektroinstallationen, auch
Kabelfernsehanschluss oder der Einbau
einer Gegensprechanlage
• Errichtung von Balkonen oder Wintergärten
• Einbau eines Aufzugs
Schadstoffsanierung

Unter Schadstoffsanierung versteht man die
fachgerechte Entfernung und Entsorgung von
Schadstoffen aus Gebäuden. Die Luftbelastung in Innenräumen durch Schadstoffe ist
seit Ende der 1970er-Jahre durch PCP-basierte
Holzschutzmittel und Asbestfasern ein Sanierungsthema. Inzwischen ist die Gefährlichkeit
vieler weiterer Stoffe bekannt geworden; deren
Sanierungsmöglichkeiten werden im Kapitel
Schadstoffe behandelt (siehe Seite 102ff.).
Je nach Gebäudenutzung existieren verschiedene Verordnungen einschließlich unterschiedlicher Grenzwerte: Die »maximale Arbeitsplatzkonzentration« (MAK) etwa wird bei
Gewerbenutzungen angewendet, die Richtwerte I und II des »Sachverständigenrats für
Umweltfragen« (SRU) gelten dagegen bei
Wohnungen und öffentlichen Gebäuden. Sollten die bei Raumluftmessungen festgestellten
Werte die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten, muss eine Schadstoffsanierung
durchgeführt werden, welche im Zuge der
Bauarbeiten oder davor stattfinden kann. Für
den Bauherrn bedeuten solche Sanierungen
oft erhebliche Bauzeitverlängerungen und
Kostenerhöhungen. Eine frühzeitige Messung
ist also bei vermuteten Belastungen dringend
anzuraten. Bei Gebäuden, die zwischen 1960
und 1990 errichtet oder saniert wurden, ist die
Wahrscheinlichkeit einer Schadstoffbelastung
relativ hoch.

Erweiterung / Anbau

Unter Erweiterung versteht man einen Neubau,
welcher im direkten Nutzungszusammenhang
mit einem Altbau steht. Planerisch ist zu berücksichtigen, dass ein Umbau im Anschlusspunkt an den Bestand meist unvermeidlich ist
und demnach statische Belange zu überprüfen
sind. Häufige Mängel entstehen auch durch die
unterschiedlichen Setzungen zwischen Alt- und
Neubau insbesondere bei:
• unterschiedlicher Höhenlage der Fundamentsohlen
• Fundamentierung des Neubaus im Bereich
der ehemaligen Baugrube
• Fundamentierung in unterschiedlichen
Bodenklassen
• Aufstockungen von Teilbereichen des Altbaus (nachträgliche Setzungen)
• Wasserhaltungsmaßnahmen für den Neubau
wie Grundwasserabsenkung
Ausbau

Als Ausbau bezeichnet man sämtliche Arbeiten
nach der Errichtung des Rohbaus einschließlich Dachstuhl und Dachdeckung. Eine typische Maßnahme ist der Dachgeschossausbau,
d. h. der Ausbau eines ursprünglich nicht genutzten Dachraums. Dabei auftretende baukonstruktive Probleme sind in den Kapiteln Allgemeine Sanierungsaufgaben und Gründerzeitbauten beschrieben (siehe S. 127f. und
S. 153). Hinzu kommt der Verlust des Bestandsschutzes, was die baurechtliche Genehmigung
insbesondere in den Bereichen Brandschutz,
Fluchtwege, Abstandsflächen und Stellplatzverordnung erschwert. Weitere Probleme ergeben sich aus der Durchführung im laufenden
Betrieb (siehe Teilsanierung, S. 13). Ausbauten
sind daher planerisch sehr anspruchsvoll und
sollten entsprechend honoriert werden.

seur – bedürfen in bestimmten Fällen einer
behördlichen Genehmigung, und zwar dann,
wenn Unterschiede in Bezug auf Arbeitsschutz,
Emissionsschutz, Stellplatzverordnung o. Ä. bestehen. Aus diesem Grund können auch Nutzungsintensivierungen genehmigungspflichtige
Nutzungsänderungen darstellen, z. B. wenn die
bisherige Konzernzentrale als Büroetage an ein
Callcenter vermietet wird. Problematisch ist der
damit einhergehende Verlust des Bestandsschutzes. Dadurch kann eine Umnutzung weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen,
denn in einem solchen Fall sind womöglich die
gegenwärtigen baurechtlichen Vorschriften
einzuhalten, die der Bestand nicht erfüllt. Diese
Gesetzeslage wird vielfach kritisiert, da sie der
langfristigen Nutzung von Gebäuden entgegensteht und damit ökonomisch und ökologisch fragwürdig ist.
Anmerkungen:
[1]
[2]

Charta von Venedig, 1964
Zweite Berechnungsverordnung, § 28

Umnutzung

Änderungen der Nutzung unterliegen dem
Baurecht. Dies betrifft in erster Linie eindeutige
Änderungen – wie die Umnutzung eines Wohngebäudes in ein Bürogebäude –, auch wenn
es sich nur um eine Teileinheit handelt. Aber
auch »leichte« Änderungen innerhalb einer
Nutzungsgruppe – z. B. vom Bäcker zum FriA 1.11

15

Weiterbauen – Gedanken
zum Bauen mit Bestand
Georg Giebeler, Petra Kahlfeldt

A 2.1

A 2.1
A 2.2
A 2.3

16

Rathaus (Erweiterung), Göteborg (S) 1937,
Gunnar Asplund
Fondazione Querini Stampalia, Venedig (I) 1963,
Carlo Scarpa
Römisches Theater (Umbau), Sagunto (E) 1994,
Giorgio Grassi

Gebäudesanierungen bedeuten immer auch
Anpassungen an aktuelle Standards, ob in
Hinblick auf geänderte Nutzeransprüche oder
an neue technische Vorschriften. Die hierfür
notwendigen Baumaßnahmen erfordern Kenntnisse sowohl über aktuelle Bautechniken als
auch über historische Bauweisen. Aufbauend
auf dem Verstehen und Bewerten historischer
Konstruktionen ist diese Aufgabe technisch lösbar. Der Schwerpunkt scheint dabei in erster
Linie auf den technischen und nicht auf den
gestalterischen Komponente zu liegen, woraus
man schließen könnte, dass Sanierungen und
Umbauten eine reine Ingenieursleistung seien.
Diese weitverbreitete Meinung resultiert möglicherweise daraus, dass vordergründig ein wesentlicher Teil der Gestaltung schon vollbracht
ist: Das Volumen ist weitgehend festgelegt, die
Struktur des Gebäudes wird durch die Tragglieder vorgegeben und selbst das Erscheinungsbild scheint – insbesondere bei Massivbauten – bereits fixiert zu sein. Die Aufgabe
des Planers lässt sich somit scheinbar auf die
Lösung der rein technischen Probleme des Altbaus wie mangelhaften Wärme- oder Schallschutz reduzieren, wobei die Gestaltung keine
Rolle spielt. Verstärkt wird diese Sichtweise
durch die langjährige Praxis der Denkmalpflege: Das auszuführende Detail, die anzuwendende Technik und die zu wählende Oberfläche werden dabei nicht selten von einem Kunsthistoriker vorgegeben. Dieser ist zwar ein auf
diesem Gebiet wissenschaftlich ausgebildeter
Fachmann, vermeidet jedoch schon aus seinem Selbstverständnis heraus jede eigene Gestaltung.
Dabei beinhalten bereits einfache Sanierungen
auch eine mindestens gleichwertige gestalterische Aufgabe. Schon sehr kleine Maßnahmen
und Eingriffe können eine wesentliche Veränderung des Bestands – meist einhergehend
mit einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds – bewirken, wie die folgenden Beispiele
zeigen.
Das heute übliche Aufbringen einer nachträglichen Außendämmung führt meist zu deutlich
tieferen äußeren Fensterlaibungen mit dem einhergehenden unbefriedigenden Ergebnis von
»Fensterlöchern«. Noch verfälschender ist
diese Maßnahme bei einer ehemals glatten

Fassade mit außenbündigen Fenstern. Zudem
werden durch die Dämmung der Laibungen
die Fensteröffnungen kleiner, d. h. die Proportionen zwischen Fenster und Wand verändern
sich. Auch verkleinert die auf die Außenwand
aufgetragene Wärmedämmung vorhandene
Dachvorsprünge oder lässt sie sogar vollständig verschwinden. Ebenso werden die für
die Gliederung der Fassade entscheidenden,
geringfügig vorspringenden Bauteile wie Türgewände aus Werkstein oder Putzfaschen
nivelliert. Aus Kostengründen werden handwerklich aufwendige Verfahren wie steinmetzmäßig behandelte Sockel mit neuen Putzstrukturen überdeckt und die bei Putzfassaden der
Nachkriegszeit üblichen schmalen Fensterfaschen beim Aufbringen des neuen Putzes
einfach vergessen. Selbst die Oberfläche vorhandener Putzfassaden verschwindet mit der
Sanierung, denn statt alter Putztechniken wie
Spritzputz oder Kratzputz werden aus Mangel
an erfahrenen Handwerkern nur mehr Reibeputze angeboten.
Ebenso führt der fast immer kommentarlos
hingenommene und technisch notwendige
Austausch von Fenstern fast zwangsläufig
zu breiteren Fensterprofilen, und das grünlich
spiegelnde Floatglas als Ersatz des dünnen
und welligen Gussglases wirkt besonders
dann erschreckend unpassend, wenn man
die alte mit der neuen Ansicht vergleicht.
Auch die Neueindeckung eines Steildachs
mit breiten Betonformsteinen kann einen
Giebel verunstalten, verliert er doch seinen
zarten oberen Abschluss durch eingemörtelte Dachziegel zugunsten plumper Ortgangsteine.
Als weiteres Beispiel sei der Umgang mit Sichtmauerwerk in Nordeuropa genannt: Hier lässt
das preiswerte Wärmedämmverbundsystem
die prägenden Ziegelfassaden aus dem Stadtbild mehr und mehr verschwinden. Aber selbst
wenn man stattdessen die teure mehrschalige
Lösung mit neuem Klinkermauerwerk wählt,
wird man die Farbvielfalt, die Ungenauigkeiten
und damit die Lebendigkeit der alten Fassade
nie erreichen können.
Im Innenraum verändern die aus Schall- oder
Brandschutzgründen notwendigen Unterdecken nicht nur die Raumproportionen, sondern

Weiterbauen – Gedanken zum Bauen mit Bestand

A 2.2

verdecken alte Hohlkehlen zwischen Wand und
Decke oder sogar den Deckenstuck – ganz abgesehen davon, dass der Unterschied zwischen dem handwerklichen Altputz der Wände
und der toleranzfreien Glätte der Gipskartondecke selbst dem Laien unangenehm auffällt.
Auch die Verbesserung des Trittschallschutzes
bedingt formale Veränderungen wie das Verdecken der genagelten Dielenböden einschließlich der üblichen hohen, lackierten und
profilierten Sockelleisten, welche aus Kostengründen gern durch einfache Holzleisten ersetzt werden. Vorhandene Rahmenfüllungstüren wirken nach der Sanierung aufgrund von
Kürzungen für den neuen Bodenaufbau häufig
unproportioniert. Auch rein technische Anpassungen hinterlassen in alten Gebäuden ein oftmals seltsam verfremdetes Gesamtbild. So wirken einfache Blechheizkörper im Gegensatz zu
den wuchtigen Radiatoren des Bestands in
alter Umgebung banal, und Treppenhauswandsockel aus Fliesen oder besonderen Beschichtungen werden beim Schlitzen neuer

Vertikalschächte für Elektro- oder Brandschutzinstallationen unwiederbringlich zerstört.
Diese Beispiele ließen sich noch weiter fortführen, und immer erscheinen die Sanierungsmaßnahmen als unvermeidlich. Tatsächlich sind
viele der beschriebenen Baumaßnahmen unumgänglich, um den Schall-, Wärme- oder
Brandschutz an die Gesetzeslage anzupassen.
Aber das Ergebnis ist ein anderes, wenn die
Planung nach architektonischen Grundsätzen –
also mit konzeptionell, formal, technisch ganzheitlicher Sichtweise – durchgeführt wird, statt
die Planung ausschließlich nach der technischen und ökonomischen Machbarkeit auszurichten.
Handelt es sich bei obigen Maßnahmen eher
um übliche Aufgaben der Sanierung, so gilt
das Gesagte umso mehr für weitergehende
Eingriffe in den Bestand wie Kernsanierungen,
Umbauten und Erweiterungen – also schwierige architektonische Aufgaben, die eine Synthese von Gestaltung und Technik erfordern.
Die Entwurfshaltung bezüglich derartiger Pla-

nungsaufgaben scheint im Umbruch zu sein
oder sich schon gewandelt zu haben. Rekonstruierendes Anpassen oder kontrastierendes
Neues – diese zwei Haltungen standen sich bis
vor Kurzem noch unversöhnlich gegenüber.
Inzwischen hat sich aus den Erfahrungen mit
einer Vielzahl an mit vorhandener Bausubstanz
arbeitenden Planungsaufgaben – gerade auch
außerhalb der Denkmalpflege – ein neuer Ansatz entwickelt, der die Einheit des Gebäudes
in den Vordergrund stellt – nicht mehr Alt oder
Neu als Gegensatz, sondern Alt und Neu als
harmonisches Ganzes (Abb. A 2.1). Dieser
Gedanke zum »Bauen im Bestand« soll in den
beiden folgenden Statements vertieft werden.
Weiterbauen? Weiterbauen!

Bauen, gleich ob Neubau oder Umbau, bedeutet immer Weiterbauen – Weiterbauen an einem
bestimmten Ort, einem Haus, einer Straße,
einem Quartier, einer Stadt, einer Landschaft.
Stets geht es um die Auseinandersetzung mit
Vorgefundenem. Kein Ort ist unbesetzt oder
unbeschrieben. Unser Lebensraum ist ein Kulturraum voller sichtbarer und unsichtbarer, in
jedem Fall aber aufzuspürender Bezüge, d. h.
geschichtlicher, geistig-kultureller, räumlicher,
sozialer und emotionaler, funktionaler und physischer Spuren. Diese liegen entweder offen
zutage oder können lesbar gemacht werden.
Bauen heißt leben. Deshalb gründet Architektur
auf Dauerhaftigkeit und Kontinuität. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Sozial- und
Architekturgeschichte ist somit wesentliche
Voraussetzung für alles Neue. Jedes architektonische Projekt baut ideell und materiell auf
dem Vorgefundenen und seiner komplexen
Vorgeschichte auf (Abb. A 2.2 und 3). Somit
kommt jeder Veränderung eine Bedeutung
und Verantwortung zu, die weit über den individuellen Entwurf des Architekten hinausgeht.
Das architektonische Thema des Weiterbauens
ist so alt wie die Architektur selbst. Am Anfang
steht die existentielle Frage »Wie bauen?« –
eine einfache Laubhütte, ein Haus zwischen
Bäumen oder ein Vogelnest? Darauf folgt irgendwann die Frage »Wie weiterbauen?« Was
tun, wenn Hütte, Haus oder Nest sich veränderten Nutzungsansprüchen oder ganz anderen Anforderungen stellen sollen?

A 2.3

17

Weiterbauen – Gedanken zum Bauen mit Bestand

Weiterbauen erfordert stets ein sensibles Abwägen zwischen Bewahren und Erneuern. Von
Architekten wird hierbei Interesse, Wissen, Einfühlungsvermögen und auferlegte Einschränkung erwartet. Schließlich geht es zunächst
darum, sich auf die konstruktive Sprache und
räumliche Lektüre des Bestands einzulassen.
Ferner ist eine Entwurfshaltung gefordert, die
die gestellte Aufgabe zwischen Bewahren und
Erneuern angemessen löst.
Doch was ist angemessen? Es kann nicht nur
darum gehen, im Entwurf die funktional technische Fragestellung nach der Verbindung von
Altem und Neuem zu beantworten. Die architektonisch-räumliche Aufgabe verlangt die Umwandlung von bestehenden Gebäuden, d. h.
komponierend-entwerfendes Handeln. Darunter ist eine Arbeit »mit den innerlich lebenden
Formen zu verstehen, um eine Interpretation,
einen feinsinnigen, gleichzeitig technischen
und literarischen Akt der schöpferischen Komposition, zu erreichen« – so jedenfalls sieht es
der italienische Architekt Francesco Collotti.
Das Spannungsfeld, in dem sich Architekten
bewegen, ist schnell umrissen: auf der einen
Seite das Bestandsgebäude mit seiner durch
Konstruktion und Material geschaffenen Raumidee und auf der anderen Seite die als notwendig erscheinende Zutat, die sich aus geänderten Ansprüchen oder aus einer veränderten
Nutzung des Gebäudes ergibt.
In konsequenter Weiterentwicklung des
Schlagworts aus der Grundsatzdebatte um
1900 »Konservieren statt Restaurieren« hat
sich in der zeitgenössischen Denkmalpflege
die Haltung durchgesetzt, dass die unterschiedlichen Zeitschichten der baulichen Maßnahmen an einem Gebäude klar erkennbar und
ohne Zweifel ablesbar sein müssen, dass das
Neue vom Alten konsequent getrennt aufzutreten hat. Diese Vorstellung von einem »dualen«
System – hier das Alte, dort das Neue – ist für
das Bauen im Bestand, ob Denkmal oder nicht,
zur allgemeinen Leitlinie geworden.
Propagiert von Denkmalpflegern und Architekten macht dieses kategorische Separieren
von Alt und Neu bis heute Schule – wenn auch
aus ganz unterschiedlichen Intentionen. Für
die Denkmalpflege, die sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse beruft, bleibt so die Integri18

a

b

tät, Authentizität und Ablesbarkeit des Baus
erhalten; für viele Architekten ist es ein dankbar
angenommenes Argument, um dem eigenen
künstlerisch-individuellen Gestaltungswillen,
der sich zwingend vom anonymen historischen
Architektenkollegen abzugrenzen hat, Raum zu
geben.
Dieses Trennen, Fragmentieren, in Schichten
zerlegen, dem Älteren klar ablesbar Neues hinzuzufügen ist weitverbreitete Praxis. Ein auf
dieser Grundlage basierender Umbau erfordert
verständlicherweise große Eingriffe in den Bestand, um die bildlich, materiell und auch konstruktiv kontrastierende Zutat etablieren zu können. Das Ergebnis wirkt allerdings inhomogen
und unharmonisch.
Grundlage für die Debatten, die nicht nur in
der Fachwelt der Architekten um das gelungene oder weniger gelungene Weiterbauen
geführt werden, können nur architektonische
Kriterien selbst sein. Das Bild einer erkennbaren und Identität stiftenden Stadt, einer
Straße oder eines Quartiers als einer kulturellen
Gemeinschaft von Häusern und Räumen entsteht als ein im Ganzen Gedachtes, das das
Vorhandene selbstverständlich einbezieht und
akzeptiert.
Mittlerweile haben sich ungeachtet aller Separierungsbestrebungen ein Verständnis und eine
Praxis beim Weiterbauen herausgebildet, die
nicht das Zelebrieren von Zeitschichten in den
Vordergrund stellen, sondern die architektonische Einheit des Gebäudes hervorheben. Ist
nicht die zeitüberschreitende Verbindung, die
das Heute und das baulich aus einer Vergangenheit Verbliebene zusammenzubringt, eine
gute Veranschaulichung von Tradition? Im Bewusstsein eines kontinuierlichen kulturellen
Erbes und Bezug nehmend auf architektonische Traditionen geht es bei der Entwurfsaufgabe »Bauen im Bestand« doch explizit um die
Einladung zu einem Neben- und Miteinander,
einer auch ästhetisch und bildlich einfühlsamen
Korrespondenz, um die Suche nach einer kohärenten, inhaltlich zusammenhängenden Entwurfshaltung. Miroslav Sik, ein für die qualitätvolle Weiterentwicklung der historisch gewachsenen europäischen Stadt ausgezeichneter
Schweizer Architekt, sieht die Suche nach einer
kohärenten Entwurfshaltung als »die Mitte zwi-

schen schamlos banalen Äußerungen und
überambitionierten gestalterischen Mätzchen.
Notwendiges planen, Überflüssiges lassen und
sich als Architekt den Häusern und ihren Bewohnern zuwenden«. [1]
Nur so kann die bildliche Metapher der Vereinigung als eine Transformation aus Bewahren
und Erneuern entstehen, ohne dass sein Ursprung verändert wird oder gänzlich verschwindet. In einem Entwurfskonzept des »Neuen
Ganzen« wird das Alte nicht inszeniert, um als
Bühne für das Neue zu dienen. Es ist die Suche nach einer gestalterischen Kohärenz, die
den Bestand und den Neueingriff gleichrangig
zu einer architektonischen Gesamtform bringt,
jenseits der schier unüberwindbaren Kategorien Neu und Alt, ohne dass dabei die Vielschichtigkeit und Vieldeutigkeit in der Bewältigung der Bauaufgabe verloren geht. Das als
transformiertes Ganzes zu sehende Neue trägt
von beidem etwas in sich, ohne dass es als
separate Schicht ablesbar ist: ein kontinuierliches, homogenes Ganzes. [2]

A 2.4

Bauen im Bestand? Bauen mit Bestand!

Doch könnte man Weiterbauen auch in anderer
Weise missverstehen: als kritikloses Weiterbauen einer längst vergangenen Epoche, als Retrowelle, die nach den Designabteilungen der
Auto- und Möbelhersteller auch das Baugeschehen überrollt. Die Kopie des Gestrigen –
scheinbar legitimiert durch den Wiederaufbau
der Dresdener Frauenkirche – ist neben diesem verständlichen Akt der Rekonstruktion leider auch der Startpunkt für architektonische
Monstrositäten wie die Braunschweiger
Schlossarkaden und für all die vielen kleinen,
scheinbar banalen Beispiele in der Tradition
des Bauhauses oder anderer positiv vermarktbarer Epochen.
Dabei ist »historische Architektur« eben historisch und kann nicht »heutig« sein. Ein gründerzeitliches Haus »originalgetreu« wiederherzustellen muss genauso scheitern wie der
Umbau in einen Glaspalast. Dem stehen mehrere unüberwindbare Hindernisse im Weg:
• andere politische und soziale Bedingungen
• anderes Umfeld – architektonisch und
städtebaulich

Weiterbauen – Gedanken zum Bauen mit Bestand

A 2.4
A 2.5

Archivräume im Dachgeschoss, Geistliches Haus,
Mariazell (A) 2001, Feyferlik / Fritzer
Sanierung Liturgiebereich und Einbau Orgel,
Basilika, Mariazell (A) 2000, Feyferlik / Fritzer
A 2.5






andere Gesetze und Vorschriften
andere Handwerkstechniken
anderer Stand der Technik
der Planer ist nicht »historisch«, folglich
kann er nicht im Sinne der Historie bauen

Aus diesen Gründen muss die dogmatische
Spielart des kopierenden Historismus scheitern. Aber wo liegt die oben beschriebene
Mitte, das »versöhnliche Neben- und Miteinander«? Es beginnt dort, wo man Weiterbauen
nicht mehr als Bauen »im« Bestand begreift,
also als etwas Neues »in« einem Vorhandenen,
sondern als Bauen »mit« Bestand, also das Zusammenführen des Vorhandenen mit dem
Neuen zu einem ganzheitlichen Neuen, wie es
beispielsweise den Architekten Feyferlik / Fritzer
mit den Neu- und Umbauten für den Wallfahrtsort Mariazell gelungen ist (Abb. A 2.4 und 5).
Das Verwenden des Vorhandenen setzt aber
auch das Verstehen des Vorhandenen in seiner
Gesamtheit voraus. Nur so kann es gelingen,
statt einzelner Vor- und Nachteile das gesamte
Gebäude zu begreifen. Weiterbauen beschränkt sich dabei nicht auf das Verstehen
der technischen Besonderheiten, sondern vielmehr darauf, die ursprüngliche Konzeption zu
entdecken und sie im Planungsprozess vom
Zwang des Faktischen und Geschmäcklerischem zu befreien, also historisch Konzeptionelles zu trennen von damals Notwendigem,
Vorgeschriebenem, technisch Beschränktem
oder zeittypisch Modischem. Anders als ein
Neubau, der sich einer Haltung – auch »Stil«
genannt – anpassen lässt, wird dies ein bestehendes Gebäude nicht zulassen. Der Bestand
lässt sich nicht nachträglich in eine Haltung
pressen. Man kann Umbauten nicht erzwingen.
Sieht man als Planer nur die Nachteile des
bestehenden Gebäudes, wird man kaum zu
befriedigenden Ergebnissen gelangen. Weiterbauen bedeutet, sich mit den Rosinen aus
dem Kuchen einen eigenen Kuchen zu backen, im Bestand das Positive zu entdecken
und das Negative auszublenden, den Bestand
zu lieben.
Das Vorhandene verstehen, lieben zu lernen
und mit dem Neuen zu einem Gesamten zu formen, könnte man mit einer »Arbeitsgemeinschaft« vergleichen: die Partnerschaft zwi-

schen dem womöglich längst verschiedenen
Architekten des Bestands und jenem des
Neuen. Diese Partnerschaft besteht faktisch jedoch nur in einer – quasi schizophrenen – Person, der des beauftragten Architekten. Damit
die Partnerschaft trotz unterschiedlicher Voraussetzungen gelingt, kann sich der heutige
Planer auf eine gemeinsame Erfahrung berufen, die für historische Architekten genauso
Gültigkeit hatte wie für die heutigen: Alles muss
möglichst preiswert, pünktlich und mängelfrei
hergestellt werden. Historische Konstruktionen
und die daraus resultierende Gestalt sind meistens Ausdruck dieser Problemstellung und
nicht etwa – wie von Denkmalpflegern oft behauptet und von Retrodesignern dankend aufgegriffen – autonomer künstlerischer Ausdruck.
Die Zartheit eines Sprossenkastenfensters ist
nicht Gestaltung, sondern eine gut funktionierende, preiswerte Konstruktion, die aber den
heutigen Anforderungen leider nicht mehr genügt. Wenn Weiterbauen bedeutet, eine zeitgemäße Lösung zu finden, welche in ein Gesamtkonzept passt, kann dies weder die sprossenlose Aluminiumfestverglasung noch die »Siehtvon-Weitem-fast-so-aus-wie-Konstruktion« sein.
Es ist das Fenster, welches der Architekt des
Bestands gebaut hätte, wenn er denn die heutigen technischen Möglichkeiten und denselben Betrachtungsabstand zu seiner eigenen
Epoche gehabt hätte. Empathie in den Erschaffer des Vorhandenen ist nicht außerhalb des
eigenen Erlebens möglich, was eine kritiklose
Übernahme jedweden historischen Konzepts
von vorneherein ausschließt.
Empathie im Weiterbauen bedeutet: Wie hätte
der historische Architekt das Detail gelöst?
Mit welchen Konstruktionen würde er die EnEV
umsetzen, wie die Rosenheimer Fensterbaurichtlinien einhalten oder umgehen? Die Planung des Weiterbauens mit den dafür notwendigen Neu- und Umbauten setzt heutige
Konstruktionen und heutige Handwerkstechniken voraus, die von sich aus schon ganz
andere Gestaltungen implizieren. Die Struktur
und Welligkeit einer Putzfassade aus dem
19. Jahrhunderts ist – als preiswerte, mängelfreie Konstruktion – nicht mehr zu imitieren, da
heutige Mauersteine viel zu genau sind, die Erfahrung der Handwerker mit Kalkputzen unzu-

reichend ist und sie – vorsichtig geworden
durch ständige Mängelanzeigen – nicht mehr
handwerklich arbeiten.
Weiterbauen oder Bauen mit dem Bestand
heißt: den Bestand anzuerkennen und sich
in ihn hineinzudenken, seine Struktur und seine
Haltung zu erkennen und zu bewerten – und
erst dann eine eigene Haltung zu entwickeln,
welche auf den Bestand reagiert. Die eigene
Haltung ist dabei immer auf die Gegenwart
bezogen: heutige politische und soziale Umstände, heutige Kosten, heutige Konstruktionen. Also ist es nicht verwerflich, sondern
schlüssig, sie auch nach heutigen Maßstäben
zu gestalten – nicht um zwanghaft einen Kontrast herzustellen, auch nicht um das Neue
ablesbar zu machen, wie es genauso oft wie
falsch gefordert wird. Warum sollte etwas
separiert werden, was doch ein Ganzes, eben
»ein« Gebäude sein will und nicht eine didaktische 1:1- Ausstellung verschiedener Architekturen. Gefordert wird nur zu Recht, dass es
sich um »gute« Architektur, also ein konzeptionell schlüssiges, funktionierendes Ganzes
handelt.
Im Weiterbauen taugt die Ausschließlichkeit
von Kontrast oder Anpassung also nicht als
Entwurfsansatz. Beides geht auf in der »verständnisvollen, gleichberechtigten Arbeitsgemeinschaft«; das bedeutet Respekt des heutigen Planers gegenüber der Arbeit des historischen Architekten, aber auch dessen posthumes Einverständnis zum Weiterbauen nach
heutigen Grundsätzen.

Anmerkungen:
[1]
[2]

in seiner Rede anlässlich der Verleihung der Heinrich-Tessenow-Medaille im Jahr 2005
Dieser Abschnitt stammt von Petra Kahlfeldt, Architektin in Berlin.

19

Teil B

Grundlagen

1 Sanierungen planen
Analyse
Bewertung
Planungsprozess
Abbruch
Nach dem Umbau ist vor dem Umbau

22
22
24
24
29
31

2 Bauphysik
Energieeffizienz, Wärme- und
Feuchteschutz
Wärmeschutz und Behaglichkeit
Bestandsaufnahme
Sanierungsmaßnahmen
Schallschutz
Wesentliche Kenngrößen des Schallschutzes und Anforderungswerte
Vorgehen im Sanierungsfall
Schalltechnische Schwachstellen
bei Bestandsbauten und deren
Beseitigung
Brandschutz
Brandschutzertüchtigung von
Bestandswänden
Brandschutzertüchtigung von
Bestandsdecken
Ertüchtigung von Stützen und Trägern

32

3 Technische Gebäudeausstattung
Bestandsaufnahme
Bewertungskatalog
Haustechnik und Denkmalschutz
Wasserversorgung
Wasserentsorgung
Warmwasserheizungssysteme
Wärmeerzeuger
Warmwasserbereitung
Gebäudekühlung
Lüftung
Elektroinstallation
Blitzschutz
Vorfertigung von Ver- und Entsorgungssystemen

Abb. B

32
33
34
36
42
43
44

45
48
49
49
51
52
52
52
54
54
57
59
61
62
65
67
68
70

4 Denkmalpflege
Geschichtliche Entwicklung seit Beginn
der Neuzeit
Heutiges Begriffsverständnis
Denkmalschutz
Organisationen und Verbände
Internationale Abkommen
Baupraktische Denkmalpflege

72
72
77
77
79
80
81

5 Baustoffe in Sanierungsprojekten
Tragkonstruktion
Holz
Eisen und Stahl
Stahlbeton
Mauerwerk
Gebäudehülle
Flachdach
Dachsteine und -ziegel
Metalldeckungen
Holz und Holzwerkstoffe
Fenster und Türen
Naturwerkstein
Außenputz
Anstriche und Beschichtungen
Dämmstoffe
Ausbau
Innenputz und Gipsbaustoffe
Holzböden
Estrich und Terrazzo

86
86
86
88
88
89
90
90
91
91
92
93
94
95
96
99
100
100
100
101

6 Gefahrstoffe im Bestand
Definition, Deklaration und Umgang
mit Gefahrstoffen
Bedeutung der Gefahrstoffkontamination
im Bestand
Bewertungsziele bei Gefahrstoffkontaminationen im Bestand
Notwendige Arbeiten und Ablauf der
Sanierungsplanung
Beschreibung der häufigsten
Gefahrstoffe im Gebäudebestand

102
103
105
106
108
110

71

SUVA-Gebäude, sanierte Gebäudehülle,
Basel (CH) 1993, Herzog & de Meuron

21

Sanierungen planen
Georg Giebeler

B 1.1

Die Planung von Umbauten unterscheidet
sich grundsätzlich von der Neubauplanung.
So ist beispielsweise der gesamte Planungsprozess von Neubauten bis zum Baubeginn
abstrakt: Besprechungen mit Bauherren und
Fachplanern lassen sich durch Teilziele strukturieren, äußere Bindungen bestehen nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Der Bauherr kann klare Zielsetzungen in Bezug auf
Baukosten, Fertigstellungstermin und seine
funktionalen Bedürfnisse vorgeben, manchmal
sogar hinsichtlich seiner ästhetischen Vorlieben.
Der Ausgangspunkt eines Umbaus ist dagegen ein bestehendes Gebäude, was die
Situation entscheidend verändert. Die Planung
verlässt die abstrakte Ebene schon zu Beginn
und taucht ein in die Probleme des Vorhandenen. Die Anforderungen des Bauherrn hingegen bleiben gleich: Kosten- und Terminsicherheit, funktionale Notwendigkeiten und
formale Wünsche. Die Vorgehensweise bei
der Umbauplanung muss diesen Zwiespalt
berücksichtigen, um ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen.
Analyse

B 1.1
B 1.2
B 1.3

22

Umbau einer Industriehalle zum Bürogebäude,
Köln (D) 2001, 4000architekten
Lebensdauer verschiedener Bauteile
Bestandsstruktur von Wohngebäuden in Deutschland

Am Beginn des Planungsprozesses steht die
Analyse des Bestands, die vielfach planungsund baubegleitend fortgeführt wird. Je umfangreicher die Untersuchungen sind, umso größer
wird die Planungs- und damit auch die Kostenund Terminsicherheit. Schon aus Honorargründen wird der Architekt jedoch nie eine vollständige Analyse durchführen können. Wichtig ist
also die Auswahl der kritischen Stellen. So wird
man bei Holzbalkendecken zur Überprüfung
der Gebrauchsfähigkeit immer die Auflager untersuchen, nicht jedoch ganze Untersichten
entfernen.
Neben der Kenntnis von zeittypischen Mängeln und eigener Erfahrung hilft auch gesunder
Menschenverstand: Ein Großteil der Schäden
entsteht durch alle Formen von Wasser. Es gilt
also vor allem jene Bauteile zu untersuchen,
die eventuell durch Niederschlag, Spritzwasser, Wasser im Erdreich, Wasserdampf
(organischer Befall, Fäule) oder Wasserleitungen in Mitleidenschaft gezogen worden
sein könnten.

Archive
Der erste Schritt sollte immer das Recherchieren von alten Unterlagen darstellen. Pläne
und Berechnungen geben einen Überblick
über den damaligen Planungs- und Bauprozess und dienen so als Grundlage für weiterführende oder kontrollierende Untersuchungen.
Mögliche Quellen sind der Bauherr, der Vorbesitzer, die damals beauftragten Architekten
und Tragwerksplaner sowie das Archiv des
Bauamts.
Bauforschung
Bauforschung bedeutet die ausführliche historische Analyse des Bestands mit dem Ziel, die
Geschichte und die damalige Planung des Gebäudes nachvollziehen zu können. Die Grundlage bilden aus verschiedenen Quellen zusammengetragenes Archivmaterial und stichprobenartige Bauteiluntersuchungen. Auf diese
Weise können verschienene Bauabschnitte,
spätere An- und Umbauten, alte und erst kürzlich vorgenommene Sanierungen oder Oberflächenerneuerungen erkannt und dokumentiert
werden. Hilfreich für die Planung ist die Kenntnis der angewendeten Bautechniken für mögliche Rückschlüsse auf deren typische Stärken
und Schwächen, aber auch der Hinweis auf
konstruktive Schwachstellen wie z. B. nicht
sichtbare Fugen zwischen Erstbauwerk und
Anbau.
Der große Aufwand solcher Forschungen lässt
sich jedoch nur bei historisch wertvollen Gebäuden realisieren. Die Arbeitsweise ist jedoch
ohne Weiteres auch auf einfache Planungsaufgaben übertragbar.
Aufmaß und Bestandsplan
Das Aufmessen von Bauten oder Bauteilen begleitet die Umbaumaßnahmen in allen Leistungsphasen. Auch hier müssen die Unterschiede zu Neubauten berücksichtigt werden.
Die Ungenauigkeiten des Altbaus führen immer
wieder zu Widersprüchen mit der darauf aufbauenden Planung. Es gilt also, das Aufmaß zu
interpretieren, d. h. bewusst andere Maße zu
zeichnen als die vor Ort gemessenen, um ein
stimmiges Gesamtbild zu erzielen. Abweichungen vom rechten Winkel von wenigen
Grad spielen z. B. in der Umbauplanung meist

Sanierungen planen

Bauteil

Lebensdauer
[Jahre]
min.
max.

Bauzeit

Einfamilienhäuser
Fläche [m2]

Mehrfamilienhäuser
Fläche [m2]

Wohnfläche
gesamt
[m2]

Anteil an der
Gesamtwohnfläche

Außenputz, Fassaden

30

60

bis 1918

305 000

227 000

532 000

18 %

Steildach

40

60

1919 –1948

244 000

145 000

389 000

13 %
13 %

Flachdach

20

40

1949 –1957

209 000

185 000

394 000

Fenster

25

40

1958 –1968

252 000

223 000

475 000

16 %

Isolierverglasung

20

35

1969 –1978

303 000

258 000

561 000

19 %

Gebäudehülle insgesamt

20

60

1979 –1983

383 000

246 000

629 000

21 %

Heizung

12

35

gesamt

1 696 000

1 248 000

2 980 000

100 %

B 1.2

keine Rolle und sollten vernachlässigt werden.
Notwendig ist es auch, Längenunterschiede
von mehreren Zentimetern in einem Raum
zu interpolieren. Ziel des Aufmaßes ist nicht
ein exaktes Abbild, sondern eine stimmige
Planungsgrundlage. Aus diesem Grund sind
automatisierte Systeme, welche aus 3-D-Messungen CAD-Daten erstellen können, nur für
sehr spezielle Anwendungen empfehlenswert,
z. B. im Denkmalpflegebereich.
Trotzdem gilt es, Messungenauigkeiten zu
vermeiden, um eine saubere, interpretierbare
Unterlage zu erhalten. Hierzu ist ein Lasermessgerät unverzichtbar, da es genaue Messdaten liefert und im Gegensatz zum Maßband
einen Helfer spart (Abb. B 1.6). Zusätzliche
Werkzeuge sind Meterstab, Bleilot und Kompass. Folgende Empfehlungen helfen beim
Aufmaß:
• wenn möglich, Kettenmaße nehmen, statt
immer wieder neu anzusetzen
• durch geöffnete Türen etc. hindurchmessen,
um die Gesamtinnenmaße des Gebäudes zu
erhalten
• Höhenmessungen im Treppenhaus vornehmen und Geschosshöhen aufmessen
• Gesamtaußenmaße nehmen
• Türanschläge etc. brauchen nur einseitig
genommen zu werden.
• bei schiefwinkligen Räumen Diagonalmaße
nehmen; dabei ist die Minimal- bzw. Maximalmessung von Lasermessgeräten hilfreich,
bei der man mit dem Zielpunkt an einer
Kante »entlangstreifen« kann
• zur Decke schauen: Oft vergisst man im Aufmaß die Höhenmaße, Unterzüge etc.
• alle Wandstärken messen
• Fensteröffnungen wurden meist mit Anschlag
gemauert, also muss man zwei lichte Maße
nehmen.
• horizontale Maße möglichst in gleicher Höhe
nehmen, denn keine Wand ist lotrecht
• wenn möglich, Wand- und Deckenverkleidungen öffnen, um »Rohbau«-Maße zu
erhalten
Den Bestandsplan beginnt man mit den sichersten Maßen, d. h. mit den Gesamtmaßen,
und versucht die Innenräume möglichst logisch

B 1.3

einzupassen (Abb. B 1.4). Interpretieren heißt
dann, sich eigentlich wiederholende Maße wie
z. B. Fensteröffnungen identisch zu zeichnen
und auch zu überprüfen, ob nicht die Pfeilermaße zwischen den Fenstern identisch sein
sollten, obwohl man differierende Maße aufgenommen hat. Es gilt, die Idee des damaligen
Architekten zu finden und nicht die Tagesform
des damaligen Handwerkers.
Zu Beginn der Planungsphase reicht eine Genauigkeit im Maßstab 1:50. Für spätere Planungsschritte, insbesondere bei Fügungen von
Neu zu Alt, müssen weitere Messungen erfolgen. In der Regel empfiehlt es sich, ein genaues Aufmaß erst nach dem ersten Abbruch
durchzuführen, um doppelte Arbeit zu vermeiden (siehe »Aufräumen« S. 29f.).
Modulordnungen
Der Versuch, Bauteile maßlich zu normieren,
zieht sich durch alle Epochen. Wie bei vielen
anderen Produkten auch existierten jedoch
je nach Region verschiedene Standards.
Überregionale Angleichungen verliefen analog
zur derzeitigen Einführung von EU-Normen
eher schleppend. Hilfreich für die Interpretation des Bestands kann das Wissen um
damals gebräuchliche Modulordnungen sein,
um eine Rohbaukonstruktion wie z. B. Mauerwerkstärken und deren Verkleidungen ohne
Öffnen der Konstruktion abzuschätzen (Abb.
B 1.5).
Sichtanalysen
Viele Schadensbilder und Konstruktionen lassen sich allein durch Sichtanalysen und eine
»haptische« Kontrolle der Oberfläche eruieren.
Da es sich um eine kostengünstige Methode
handelt, ist die vollständige Durchführung und
Dokumentation ratsam. Dabei ist es hilfreich,
die Fotostandorte in einem Bestandsplan zu
vermerken, weil später nur so eine eindeutige
Zuordnung der Bilder möglich ist.
Auch das partielle Öffnen von Bauteilen ist sehr
zu empfehlen. Für die Beurteilung einer Holzbalkendecke z. B. ist die Art und Ausführung
der Unterdecke und Füllungen wichtig, insbesondere in Hinblick auf die Planung von Tragfähigkeit, Schall- und Brandschutz. In diesem
Fall reicht meist das Öffnen an einem Balken-

auflager von unten. Die Lage der Balken wiederum kann man auf der Oberseite ablesen,
denn dort sind die Bodenbretter genagelt.
Messungen und Laboruntersuchungen
Das Messen von Bauteilwerten sowie labortechnische Untersuchungen können weitere
Klarheit über vermutete Probleme geben, ist
aber – weil aufwendig – nur partiell durchführbar. Daher muss man in der Regel aus Einzelfällen auf die Gesamtkonstruktion schließen,
was eine potenzielle Fehlerquelle darstellt.
Einfache Geräte zur Ermittlung der Bauteilfeuchte messen den elektrischen Widerstand
im Baustoff mittels zweier Elektroden (Abb.
B 1.7). Kennt man das Material, lassen sich
aus Tabellen Rückschlüsse bezüglich des
Durchfeuchtungsgrads in Volumenprozent ermitteln. Da die Methode relativ ungenau und
fehleranfällig ist, sollte sie als Reihenmessung
durchgeführt werden. Die Messung erfolgt an
der Bauteiloberfläche; Aussagen über die
Feuchte im Mauerkern können also nicht getroffen werden. Dasselbe gilt für Messungen,
die auf der dielektrischen Methode, d. h. auf
der Messung elektromagnetischer Wellen basieren. Dennoch reichen in der Praxis beide
Arten der Messung meistens aus, da es in der
Regel nur darum geht abzuschätzen, ob ein
Bauteil nass oder trocken ist.
Sind genaue Werte oder Messungen im Bauteilkern erforderlich, kommt man um eine Probenentnahme nicht herum. In diesem Fall lässt
sich die enthaltene Wassermenge mithilfe der
Darrmethode durch drei Gewichtsmessungen
genau feststellen. Man wiegt zuerst die entnommene Probe, dann die vollständig getrocknete und anschließend die gewässerte, d. h.
vollständig gesättigte Probe. Auf diese Weise
lässt sich die Bauteilfeuchte in Volumenprozent
ermitteln.
Um die Ursachen von Oberflächenfeuchte –
z. B. feuchte, warme Sommerluft auf kühlen
Oberflächen (Kellermauerwerk) – einordnen zu
können, sollten Messungen der Bauteilfeuchte
durch die Werte Raumluftfeuchte, Raumtemperatur und Oberflächentemperatur ergänzt
werden.
Die Bestimmung des Eigengewichts von Bauteilen und Konstruktionen kann bei der Planung
23

Sanierungen planen

Schadensbilder, Kernprobleme
Aus der Analyse ergibt sich meist eine Vielzahl
von Schadensbildern, die sich in dieser frühen
Planungsphase nicht vollständig bewerten lassen. Es gilt, die Kernprobleme herauszuarbeiten und diese bezüglich Kosten und Terminen
abzuschätzen. Abb. B 1.8 zeigt die ökonomische Bewertung einiger typischer Sanierungsund Umbaumaßnahmen.
Planungsprozess

Umbauten haben einige Besonderheiten, sowohl im Ablauf als auch in äußeren Randbedingungen. Wenn man bisher hauptsächlich
Neubauten bearbeitet hat, muss man also als
Planer umdenken. Dabei steht fest, dass die
Planung und Bauüberwachung von Umbauten
aufwendiger ist als jene von Neubauten, was
in der deutschen Honorarordnung mit dem
Umbauzuschlag berücksichtigt wird.

Umbaupotenzial
Unter Berücksichtigung der Zwangspunkte
sollte der Architekt das grundsätzliche Umbaupotenzial des Gebäudes einschätzen, d. h. inwieweit kann problemlos in die bestehende
Struktur eingegriffen werden, um sie den neuen
Nutzerwünschen anzupassen. Das Umbaupotenzial ist abhängig von der Bauart und
damit auch von der Erstellungszeit. Ein Gebäu-

Phase 1: Grundlagenermittlung
Die Grundlagenermittlung umfasst erste Vorarbeiten und Gespräche zwischen Bauherr und
Architekt, in denen die Art der zukünftigen Zusammenarbeit, die Baukosten, der Fertigstellungstermin und allgemeine Nutzerwünsche
besprochen werden. Diese Phase unterschei-

398

35

35

Sonst
FB
Höhe
Umfang
Fläche
Raum
+0,00

Treppenraum
5,9
11,9

x

Fliesen, vorh.
teilw. H=1,94

197

35

x x
x
Abbruch
Zarge
x
Einbauschrank xNEU
Rückseite verputzt
x
s. Detail....

x

xHK vorh.
x
x
x

x
x

x

x
x
x
x
x
x
L.H. 194
x
Holzverkl. x
s. Detail.....x
x

11x18,5/20

Schiebetür
s. Detail....

x

x

x

x

x
x

x

Küche
18,0
17,0
2,65
Dielenbelag vorh.

x

Wohnen
28,0
21,7
2,67
Dielenboden, vorh. abschleifen, versiegeln
x
x
Abbruch Zarge
x
xEinbauschrank NEU
Rückseite verputzt
x
x s. Detail....

x

Höhe Sturz Bestand

xHK vorh.x
x
s. Statikx
x
x
x
xx

Sonst
FB
Höhe
Umfang
Fläche
Raum

x

x

x

x

x

71

x

x

x

x

Wand abbrechen
x

x

x

Bündig!

Durchbruch
x neu
s. Statik
x
x
x
x
Kamindurchführung!
x
x
x
x

x

362

Bündig!

Schiebetür
s. Detail....

x

453

x

x

x

x

x

13

xx

x

x

Terrasse
21.6 m2

+0,00

Sonst
FB
Höhe
Umfang
Fläche
Raum

422

-0,35

-0,37

-0,48

-0,80

11x19,5/19,5

27

Haustür ausbauen
Neue Tür s. Detail....

35

663

Die Bewertung des Bestands ist ein wesentlicher Teil der Architektenleistung. Schon sehr
früh muss entschieden werden, ob die Ziele
des Auftraggebers in angemessenem Kostenrahmen erreicht werden können. Aufbauend
auf der Analyse des Bestands wird untersucht,
inwieweit bestehende Bauteile für das spätere
Gebäude zu gebrauchen sind und wie groß der
Sanierungsaufwand dafür ist. Erst daraus lässt
sich ableiten, ob sich die Immobilie für einen
Umbau eignet oder nicht.
Um frühzeitig eine einigermaßen sichere Aus-

Nutzung – Umnutzung
Nicht jedes Bestandsgebäude eignet sich für
jede neue Nutzung. Problematisch wird es
immer dort, wo sehr spezifische unabänderliche Nutzerinteressen vorliegen. Die Kreissäge
einer Tischlerei etwa braucht einen Bewegungsraum, für den es kein Alternativkonzept
gibt. Sind wesentliche, d. h. in der Regel tragende Bauteile im Weg, steigt der Aufwand für
die Umnutzung beträchtlich. Teilumbauten,
z. B. eines einzelnen Geschosses, können noch
weiterführende Probleme aufwerfen. So sind
dadurch erforderliche Abfangungen im darunterliegenden Geschoss – wenn es bewohnt ist
– genauso wenig möglich wie das Neuverlegen
von Abwasserfallrohren.
Aus der Diskrepanz zwischen Nutzerwünschen
und Bestandsaufnahme ergeben sich also
Zwangspunkte. Diese herauszufinden und abzugleichen ist Teil der Bewertung.

21

Bewertung

de in einen Umbau zu »zwingen« wird immer
zu einem unbefriedigenden Ergebnis führen –
sowohl in finanzieller als auch in formaler Hinsicht.

sage treffen zu können, sollte man sich auf die
folgenden drei Aspekte konzentrieren.

Sonst
FB
Höhe
Umfang
Fläche
Raum

von Umbauten von Nutzen sein. Ersetzt man
beispielsweise die Lehmfüllung einer Holzbalkendecke gegen Schalldämmmatten, kann
man das eingesparte Gewicht für Bodenaufbauten wie schwimmenden Estrich oder abgehängte Decken verrechnen. Dies ist für den
statischen Nachweis hilfreich.
Viele Bauteilanalysen lassen sich über einfache
Untersuchungen vor Ort nicht klären. In diesem
Fall müssen Proben entnommen und in bautechnischen Labors untersucht werden. Dies
betrifft nicht nur Schadensfälle, sondern auch
Materialkennwerte für Neuberechnungen, z. B.
die Betongüte und die Streckgrenze von Stahlbetondecken. Bei Schadstoffsanierungen sind
beispielsweise Luftschadstoffmessungen auf
die Parameter VOC, PCB, Asbest, Formaldehyd und Schimmelpilze üblich (siehe auch Gefahrstoffe im Bestand, S. 102ff.).

305

B 1.4

24

Sanierungen planen

det sich erheblich von der Neubauplanung.
Schon in den ersten Gesprächen erwartet der
Bauherr Aussagen über Qualität und Umbaupotenziale des Gebäudes; die Fragen sind also
wesentlich konkreter. Wünsche bezüglich der
Nutzung sowie Vorgaben zu Baukosten und
Terminen haben dagegen das gleiche Gewicht
wie beim Neubau.
Gerade bei letztgenannten Fragen sollte man
unbedingt klarstellen, dass sich diese bei
einem Umbau in einem so frühen Stadium noch
nicht beantworten lassen. Welche Maßnahmen
künftig zu treffen sind, um ein auch nur ungefähr beschriebenes Ziel zu erreichen, klärt sich
erst nach genauen Analysen des Bestands,
also im ungünstigsten Fall erst nach dem Erwerb des Gebäudes. Der Bauherr geht in diesem Fall ein erhebliches Risiko ein, da er eine
Immobilie erwirbt, ohne genau zu wissen, wann
diese mit welchem finanziellen Aufwand saniert
sein wird. Und er nimmt in Kauf, dass er womöglich Abstriche an seinem Nutzungskonzept
hinnehmen muss.
Umso wichtiger ist die klare und sichere Beantwortung der folgenden Frage: Lohnt es sich,
dieses Gebäude zu sanieren? Welche Schwierigkeiten sind zu befürchten?
Sehr häufig finden die ersten Gespräche im
Rahmen von Ortsterminen statt. Diese dienen
dem Besichtigen, nicht dem Bewerten. Erst das
Zurückführen auf eine abstraktere Ebene und
eventuell nachträgliche Teilanalysen erlauben
eine relativ gesicherte Aussage darüber, ob
sich ein Umbau lohnt oder nicht. Dem Architekt
muss immer bewusst sein, dass die positive
Beantwortung dieser Frage augenblicklich über
einen großen Teil der Gesamtbaukosten entscheidet. Daher ist es zu empfehlen, Leistungen aus der Vor- und ggf. auch aus der Entwurfsplanung bereits in die Grundlagenermittlung mit einzubeziehen. Solche Beratungsleistungen sollten auch in der Honorarhöhe berücksichtigt werden. Die Bestandsaufnahme
etwa kann als »Besondere Leistung« gemäß
HOAI abgerechnet werden.
Phase 2: Vorplanung
Neben weiterführenden Arbeiten aus der Leistungsphase 1 sind die wesentlichen neuen
Themenfelder das Erarbeiten eines Planungskonzepts, erste Gespräche mit Fachplanern
und Behörden sowie eine Kostenschätzung.
Die statische Tragfähigkeit ist in der Bestandsbewertung ein wichtiger Punkt, da eine diesbezügliche Sanierung sehr hohe Kosten verursacht. Diese ohne die Einbindung eines Tragwerksplaners zu bewerten, wäre fahrlässig. Abschätzungen von möglichen Spannweiten aus
Erfahrungswerten der Neubauplanung führen
im Umbau zu keinem sicheren Ergebnis, da
man historische Konstruktionen oft auf die Gebrauchsfähigkeit entsprechend neuer Normen
untersuchen muss.
Auch Kostenschätzungen nach umbautem
Raum müssen bei Umbauvorhaben scheitern,
da es kein ausreichendes statistisches Material
gibt, auf dem man aufbauen könnte. Der Grund

hierfür ist, dass sich Umbaumaßnahmen wegen
ihrer geringen Vergleichbarkeit schwer katalogisieren lassen. Deshalb ist die Vorwegnahme
der Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 oder zumindest eine detaillierte Untersuchung einzelner Bauteile sinnvoll.
Phase 3: Entwurfsplanung
Wenn Teile der Kostenberechnung schon in
Phase 2 erbracht wurden, verbleibt als wesentliche Aufgabe der Entwurfsplanung das Durcharbeiten des Planungskonzepts einschließlich
dessen zeichnerischen Darstellung. Ein nahe
liegender Ansatz ist die Benutzung des erstellten Bestandsplans als Entwurfsgrundlage. Dieser Plan enthält jedoch zu viele Informationen,
aus denen sich vermeintliche Zwangspunkte
ergeben. Auch haben solche Vorlagen »grafische« Grenzen, die dann als Bestand verbleiben und so weitere Zwangspunkte ergeben.
Das Ergebnis ist somit oft näher an einer Sanierung als an einem Neuanfang.
Daher sollte man – ähnlich wie bei städtebaulichen Untersuchungen – kleinteilige Informationen aus dem Plan ausblenden. Die radikalste Methode in der Umbauplanung ist die
gedankliche vollständige Entkernung: Was verbleibt, wenn man alle Bauteile abbricht, die
keine tragende Funktion haben? Auf Grundlage
dieses »Rohbauplans« lässt sich nun freier
denken. Nach dieser Konzeptphase kann man
dann in einem zweiten Schritt untersuchen,
welche nichttragenden Bauteile sich in das
Konzept integrieren lassen. Ein Vorteil dieser
Methode ist, dass man Eingriffe in die Grundstruktur des Gebäudes vermeiden kann.
Auf der Grundstruktur des Gebäudes neu zu
beginnen bedeutet auch, sich in den ursprünglichen Entwurf zu vertiefen und spätere, womöglich störende Eingriffe auszublenden.
Phase 4: Genehmigungsplanung
In dieser Leistungsphase sind sämtliche Arbeiten zusammengefasst, die zu einer Baugenehmigung führen. Abweichend von einer Neubauplanung gilt es in den baubehördlichen
Verhandlungen von Umbauvorhaben eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen zu erzielen. Dies betrifft sowohl städtebauliche Regelungen wie Abstandsflächen als auch bautechnische wie Brand-, Wärme- und Schallschutz. Bereits im Vorfeld sollten solche notwendigen Ausnahmen zielgerichtet untersucht
werden, um Probleme bei der Genehmigung
zu vermeiden.

Ziegelformat

Länge
[cm]

Breite
[cm]

Höhe
[cm]

Oldenburger Format
Noddeutsches Dünnformat
Hamburger Format
Flensburger Format

22
22
22
22

10,5
10,5
10,5
10,5

5,5
5,2
6,5
4,8

Kieler Format
Hamburger Format
Holsteiner Format

23
23
23

11
11
11

5,5
5,6
5

Reichsformat
Format »Ilse«

25
25

12
12

6,5
4,6

altes Bayerisches Format
altes Württemberger Format
Wiener Format

29
29
29

14
14
14

6,5
6,5
6,5

Badener Format
Kloster-Format
Kloster-Format II
Württemberger Format
Bayerisches Format

27
28,5
29
29,8
30

13
13,5
14
14,3
14

6
8,5
9
7,2
7
B 1.5

B 1.4
B 1.5
B 1.6
B 1.7
B 1.8

Erstellen eines Bestandsplans: von der Handskizze vor Ort zum CAD-Plan
gebräuchliche Ziegelformate vor 1940
Lasermessgerät
Feuchtemessgerät
Wirtschaftlichkeit von typischen Sanierungsund Umbaumaßnahmen

B 1.6

Phase 5: Ausführungsplanung
Zur Ausführungsplanung gehören alle Planungsschritte vor der Ausschreibung der Bauleistungen, also die gesamte Werk- und Detailplanung. Hier verlieren sich die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Neu- und Umbauplanungen. Es gibt jedoch wesentliche
Ausnahmen: die Genauigkeit, die Darstellung
und die technischen Grundlagen. Eine große
Umstellung im Planungsprozess erfordert die
Berücksichtigung von Ungenauigkeiten. Planer
B 1.7

25

Sanierungen planen

mit ausschließlicher Neubauerfahrung versuchen oft, ihre übliche Werk- und Detailplanungstechnik auch im Umbau umzusetzen. Die
teilweise eklatanten Ungenauigkeiten des Bestands, also z. B. Außerwinkeligkeit, nicht lotrechte, nicht übereinanderstehende Wände,
enorme Putzstärken, große Abweichungen vom
Stichmaß in Wänden und Decken usw. verlangen nach Reaktion in der Werk- und Detailplanung. Bauteilfügungen – gerade von bestehenden zu neuen Bauteilen – unterscheiden sich
teilweise beträchtlich von entsprechenden
Neubaudetails.
Als sehr hilfreich erweisen sich zwei Maßnahmen: das Vorziehen von Abbrucharbeiten und
das gemeinsame Besichtigen mit Fachfirmen
und Fachberatern der Industrie, deren Erfahrungen in Umbaumaßnahmen man für Planung
und Ausschreibung gut nutzen kann. Hier lohnt
sich naturgemäß eine Zusammenarbeit mit alteingesessenen, lokalen Firmen, deren Mitarbeiter die alten Bautechniken teilweise noch aus
eigener Anwendung kennen.
Beim Zeichnen von Umbauplänen ist die Darstellung in den Farben Grau (Bestand), Rot
(Neubau) und Gelb (Abbruch) weitverbreitet.
Für den Bestand findet man manchmal auch
Schwarz, welches allerdings bei vollflächigen
Schraffuren Schriften etc. verdeckt. Schraffuren
für geschnittene Bestandbauteile sollten nur
dann die Materialität zeigen, wenn man sie tatsächlich kennt. Ansonsten sollte man solche
Bauteile vollflächig ohne Materialzuweisung

kennzeichnen, um Fachplaner und Handwerker
nicht in falscher Sicherheit zu wiegen.
Auch das Thema Vermaßung ist schwierig. Wie
bereits beschrieben stimmen die Messungen
vor Ort mit dem Bestandsplan oft nicht überein.
Zieht man nun ganze Maßketten durch die
Gebäude, werden diese – künstlich erzeugten –
Differenzen offensichtlich und führen zu Verwirrung bei den ausführenden Firmen. Hier kann
die Unterscheidung in »bindende« und »unsichere« Maße Abhilfe schaffen. Letztere dienen
der ungefähren Orientierung, Massenermittlung
etc.; »bindende« Maße hingegen legen Abmessungen von Neubauteilen oder Angaben zu Eingriffen in den Bestand genau fest (Abb. B 1.4).
Phase 6 und 7: Vorbereiten und Mitwirken bei
der Vergabe
Auch beim Aufstellen von Leistungsbeschreibungen sowie bei der Vergabe der Leistungen
müssen umbauspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden. Die größte Schwierigkeit
steckt in den Unwägbarkeiten, welche den Planungsprozess prägen. Nicht sämtliche zu erhaltenden Bauteile können vollständig erfasst und
bewertet werden. Dies bedingt eine Flexibilität
sowohl in Positionen als auch in der Massenermittlung, die man in Neubauausschreibungen
gerade vermeidet. Auch für lediglich vermutete
Leistungen sollten unbedingt Eventualpositionen vorgesehen werden, um unerfreuliche
Nachverhandlungen zu umgehen. Ungenauigkeiten in der Leistungsbeschreibung lassen

Bauteil

Schadensbild / Sanierungsmaßnahme

Allgemeines

Hausschwamm oder großflächiger Befall von Holzbauteilen

ökonomische
Abschätzung

Einzelfallschätzung
notwendig1

sich nicht vollständig vermeiden, da man nicht
jedes Bauteil »durchleuchten« kann. Es ist
daher erforderlich, in den Vorbemerkungen
übliche Vertragsgrundlagen wie z. B. die VOB
auf besondere Probleme hinsichtlich eines Umbaus zu untersuchen. Normen und Bauregeln
sind im Hinblick auf Neubauten entwickelt und
müssen womöglich durch besondere Vertragsklauseln eingeschränkt oder sogar außer Kraft
gesetzt werden. Ein klassisches Beispiel hierfür
sind Gewährleistungsfragen beim Einbeziehen
von Altsubstanz oder Anpassungsarbeiten bei
Ungenauigkeiten oberhalb der normgemäßen
Toleranzen. Eine größere Kostensicherheit kann
man auch durch das Einbeziehen von neubautypischen Nebenarbeiten, also gesondert zu
vergütenden Arbeiten, in die Standardposition
erreichen.
Ein weitverbreitetes, aber riskantes Vorgehen
ist der gehäufte Einsatz von Stundenlohnarbeiten. Diese lassen sich in Umbauvorhaben zwar noch weniger vermeiden als bei
Neubauten, aber auch genauso wenig kontrollieren. Üblicherweise wird man bei Umbauten deutlich mehr Zeit für die Bauüberwachung aufwenden müssen, um eine erträgliche Qualitäts-, Kosten- und Terminsicherheit
zu erzielen, die trotzdem immer unter der üblichen Vorhersagegenauigkeit von Neubauten
liegen wird.
Phase 8: Bauüberwachung
Die zur Bauausführung gehörige Planungsphazerstörungsfreie Analyse durch

--

Geruch, Porenstaub (bei Verdacht:
Laboruntersuchung)

--

nicht möglich (Laboruntersuchung notwendig)

Allgemeines

Beseitigen von Gefahrstoffen

Allgemeines

Aufarbeiten abgenutzter, aber intakter Oberflächen
(z. B. Bodenbeläge)

+

Sichten

Allgemeines

Ergänzung oder Austausch von Wasserund Elektroinstallationen



Sichten Hausverteilungen Heizung + Elektro,
Sichten Eckventile Waschbecken (Bleileitungen)

Allgemeines

Austausch von Abwasser- und Grundleitungen

-

Fundamentierung

Unterfangungen bei Setzungen

Fundamentierung

Unterfangungen für tiefere Anbauten

Kellerboden

nachträgliche Abdichtung, nichtdrückend

Kanalkamera
-

nicht möglich

--

nicht zutreffend



Feuchtemessung Bodenplatte
(24-Stunden-Messung mit Gerät unter Folie)

--

Sichten oder Feuchtemessung Bodenplatte
(24-Stunden-Messung mit Gerät unter Folie)
nicht zutreffend

Kellerboden

nachträgliche Abdichtung, drückend

Kellerboden

nachträgliche Tieferlegung unter der Fundamentsohle

--

Kelleraußenwand

nachträgliche Horizontalsperre

-

Feuchtemessungen als senkrechte Reihenmessung

Kelleraußenwand

nachträgliche Vertikalabdichtung, Dränage



Feuchtemessungen als senkrechte Reihenmessung

Kelleraußenwand

Fugenabdichtung vorhandener WU-Wanne

+

Sichten

Kellerdecke

Rostanfall Stahlträger Kappendecke

+

Sichten

Kellerdecke

starke Setzungen Gewölbe

--

Sichten

Kellerdecke

frei liegende Bewehrung



Sichten, auf Haarrisse und Hohlstellen prüfen

Außenwand OG

nachträgliche Horizontalsperre

-

Feuchtemessungen als senkrechte Reihenmessung

+

Sichten (evtl. zusätzliche Laboruntersuchung um
Hausschwamm auszuschließen)

Außenwand OG

Ausblühungen, Versalzung

Außenwand OG

nachträgliche Wärmedämmung

+

Sichten

Außenwand OG

Setzungsrisse, abgeschlossen

+

Sichten (abgeschlossene Setzungsrisse erkennbar
durch Schmutzablagerungen)

Außenwand OG

Putzsanierung, Denkmalschutz

Außenwand OG

frei liegende Bewehrung Sichtbetonbauteile, Balkone

1




nicht möglich (Bauforschung notwendig)
Sichten, auf Haarrisse und Hohlstellen prüfen

üblicher Aufwand für Sanierungsmaßnahmen, welche allerdings starken Schwankungen unterliegen und deshalb einer Einzelfallabschätzung bedürfen

a

26

B 1.8

Sanierungen planen

se wird oft als Bauleitung bezeichnet. Sie beinhaltet aber auch die Kosten- und Terminkontrolle bis zur mängelfreien Übergabe.
Der wesentliche Unterschied zwischen Neuund Umbauplanungen liegt in der Menge der
zu erhaltenden und zu sanierenden Bausubstanz. Solange an oder mit bestehenden Bauteilen gearbeitet wird, ist der Überwachungsaufwand ein viel höherer, um auftretende
»Überraschungen« kontrollieren zu können,
welche auch aus der zwangsläufig weniger
präzisen Planung herrühren. Dadurch verschiebt sich Arbeitszeit aus der Planungs- in
die Bauphase, und es werden größere Puffer in
der Bauzeitenplanung notwendig. Umbauten
sind daher keinesfalls schneller zu realisieren,
was man vermuten könnte, da zumindest ein
Rohbau übernommen wird. Gewerke, welche
viele Schnittstellen zum Bestand haben, sollte
man mit üppigen Zeitpolstern einplanen; ein typisches Beispiel sind Verputzarbeiten.
Zeitnahe und möglichst umfangreich dokumentierte Entscheidungen verringern die Gefahr
von späteren Streitigkeiten bei der Abrechnung
von Bauleistungen. Es gilt aber auch hier die
Binsenweisheit, dass man keine vorschnellen
Entscheidungen auf der Baustelle treffen sollte.
Komplexe Zusammenhänge erkennt man oft
erst bei der Anpassung der Planung. Mit zunehmendem Baufortschritt wird die Objektüberwachung eines Umbaus jener eines Neubaus immer ähnlicher, da sich die umbautypischen Probleme verringern.

Eine oft vernachlässigte Tätigkeit ist die des gemeinsamen Aufmaßes, das immer zeitnah mit
den Arbeiten durchgeführt werden sollte. Die
für Umbaumaßnahmen typischen Nachforderungen der Unternehmen wie z. B. das Ausgleichen von Ungenauigkeiten oder Mehrmassen
bei Abbruchmaßnahmen lassen sich ohne vorheriges Aufmaß nicht kontrollieren.
Baukosten
Längere Bauzeiten bedeuten immer auch höhere Baukosten. In den gefährdeten Gewerken
sind daher unbedingt Puffer einzubauen, um
die geplanten Gesamtkosten einhalten zu können. Neben gewerketypischen können aber
auch umbauspezifische Mehrkosten entstehen
wie z. B. beim Beseitigen von Kollateralschäden infolge von Abbruch- oder Schlitzarbeiten.
Kaum kalkulierbare Unsicherheiten gibt es beispielsweise auch bei statischen Abfangungsarbeiten oder bei Trockenlegungen (Abb.
B 1.8).
Die übliche und in Deutschland durch die
Rechtsprechung geforderte Genauigkeit von
Kostenschätzungen und Kostenberechnung
kann bei Umbauten nicht eingehalten werden.
Hier helfen nur hohe Aufschläge auf die Gesamtkosten, die man erst im Laufe der Bauausführung reduzieren kann.
Strategien zur Erhöhung der Flexibilität
Auf geringere Planungssicherheit kann man mit
höherer Flexibilität antworten. Beweglichkeit in
ökonomische
Abschätzung

notwendige
Einzelfallschätzung

Bezug auf Kosten und Bauzeit kann die Folgen
von aufgetretenen Problemen ausgleichen,
denen man nicht ausweichen kann. Solche
Strategien können sein:
• das Arbeiten mit Regie- oder Stundenlohnarbeiten: Diese Methode führt häufig zu Streitigkeiten, auch zwischen Bauherr und Planer.
Ganz ausschließen wird man solche Leistungen nie, doch sollten sie 10 % der Auftragssumme nicht überschreiten.
• der bereits erwähnte Einbau von Puffern: Hier
liegt die Schwierigkeit in der Vermittlung gegenüber dem Bauherrn einerseits und den
ausführenden Firmen andererseits. »Sichtbare« Puffer werden von Handwerkern gerne
als »schon einkalkuliert« wahrgenommen,
womit sie ihre Wirksamkeit verlieren. Die Zeitund Geldpuffer sollten im Laufe der Bauphase aufgelöst werden, um dem Bauherrn Planungs- und Finanzierungssicherheit zu
geben.
Manche Gewerke gleichen jenen im Neubau.
Dabei handelt es sich insbesondere um die Arbeiten des späten Innenausbaus wie z. B.
Boden- und Wandbelags-, Maler- und Tischlerarbeiten, da zu diesem Zeitpunkt kaum noch
auf bestehende Bausubstanz reagiert werden
muss. Dies sind die Arbeiten mit den geringsten notwendigen Puffern. Hier kann man Zeitund Kostenpuffer minimieren und auf Erfahrungswerte des Neubaus zurückgreifen.

Bauteil

Schadensbild / Sanierungsmaßnahme

zerstörungsfreie Analyse durch

Fenster

Austausch Fenster Lochfassade

+

Sichten unteres Flügelprofil und Dichtungen, bei
Isolierglas auch Herstellungsjahr

Fenster

Austausch / Sanierung Denkmalschutz

-

Sichten unteres Flügelprofil und Dichtungen, bei
Isolierglas auch Herstellungsjahr



nicht zutreffend

-

Sichten, Baujahr feststellen, Archivunterlagen
einsehen

Fenster

Austausch Vorhangfassade

Fenster

Teilertüchtigung vorh. Vorhangfassade,
Wärme-, Schall- und Brandschutz

Innenwand

Putzsanierung, Risssanierung

+

Sichten, Abklopfen auf Hohlstellen insbesondere im
Sockelbereich

Innenwand

Schornsteinsanierung, Versottungen

+

Sichten, insbesondere Dachboden und
Reinigungsöffnung Keller

Skelett

frei liegende Bewehrung



Skelett

Ertüchtigung Brandschutz

Skelett

Rostanfall Walzprofile

Skelett

Rostanfall Gussstützen

Decke

Ertüchtigung Tragfähigkeit / Durchbiegung

Decke

Ertüchtigung Brandschutz




Sichten, auf Haarrisse und Hohlstellen prüfen
-


+

Baujahr feststellen, Archivunterlagen einsehen
(Betonüberdeckung)
Sichten
Sichten

--

bei großen Spannweiten am Rand und in
Feldmitte messen
Baujahr feststellen, Archivunterlagen einsehen
(Betonüberdeckung)

Decke

Ertüchtigung Schallschutz

Decke

Wärmebrücken auskragende Balkone

Decke

Fäulnisbefall Auflager Holzbalkendecke (kein Schwamm)



nicht möglich (Auflager muß geöffnet werden)

Decke

frei liegende Bewehrung

+

Sichten, auf Haarrisse und Hohlstellen prüfen

Dach /-geschoss

teilweise Fäulnisbefall an der Traufe

+

Sichten

Dach /-geschoss

Ertüchigung Tragfähigkeit / Durchbiegung Dachstuhl



Sichten und Durchbiegung messen

Dach

Austausch Dachdeckung

+

Dach /-geschoss
+ unkritisch
 wenig kritisch

Innenausbau nicht genutzter Dachspeicher
- kritisch
- - sehr kritisch

b

nicht möglich, evtl. Befragung Nutzer
--

Sichten

Sichten, insbesondere Nasen auf der Innenseite
-

nicht zutreffend

B 1.8

27

Sanierungen planen

1,80

1,40

1,10

80
1,65

Normen und Gesetze / Bestandsschutz
Grundsätzlich gelten bei der Umnutzung oder
dem Umbau von bestehenden Gebäuden
die aktuellen Baunormen und Gesetzen. Naturgemäß wird man aber an vielen Punkten
Probleme haben, diese Anforderungen zu
erfüllen.
Ob man sich in solchen Fällen auf einen Bestandsschutz berufen kann, ist im Einzelfall zu
klären. In Deutschland unterscheidet man zwischen aktivem und passivem Bestandsschutz.
Während der passive einen ursprünglich rechtmäßig geschaffenen Bestand vor Änderungen
gesetzlicher Grundlagen schützt, sichert der
aktive Bestandsschutz die Genehmigung der
Maßnahmen, um den passiven Bestandsschutz
zu erhalten. Für einen Bestandsschutz bedarf
es folgender Voraussetzungen:
• funktionsgerecht nutzbarer Bestand
• frühere materielle Legalität
• Fortdauer der Nutzung
Den Bestandsschutz zu erhalten ist an sehr
strikte Vorgaben gebunden; er soll erhaltende
Maßnahmen absichern und erlischt bei:
• jeder Änderung der Nutzung, wenn für diese
andere Bauvorschriften gelten (d. h. ggf.
auch bei leichter Nutzungsänderung)
• qualitativ und quantitativ wesentlichen Änderungen, z. B. Eingriffen in die Statik
• seit mehr als einem Jahr nicht mehr genutzten oder strukturell »verbrauchten« Gebäuden, z. B. einsturzgefährdeten Bauten
Privatrechtliche Forderungen oder persönliche
Merkmale tangieren den Bestandsschutz
nicht. So kann man sich bei einem Handwerksbetrieb in Innenstadtlage nicht auf den Bestandsschutz berufen, wenn man das Gebäude erweitern will. Andererseits muss der Nachbar aus eben diesem Bestandsschutz heraus
den Betrieb dulden, auch wenn die Emissionsbelastung nach heute geltendem Recht nicht
zulässig wäre.
Insbesondere folgende Gesetze stehen oft im
Widerspruch zu geplanten Umbaumaßnahmen
und bedürfen gesonderten Ausnahmeregelungen:
28

B 1.9

B 1.10

• Abstandsflächen, Bebauungsgrade: Viele
Bestandsbauten, vor allem in dicht bebauten
Innenstadtbereichen, entsprechen nicht den
heute gesetzlich oder per Verordnung geregelten Dichten bzw. halten Mindestabstände
zu Grundstücksgrenzen nicht ein. Meist wird
in diesen Fällen der Bestandsschutz sehr
wohlwollend ausgelegt. Als problematisch
erweisen sich jedoch in der Regel Erweiterungen, z. B. der Anbau von Balkonen oder
der Ausbau des Dachgeschosses mit Veränderung der Kubatur. Dann sind, zumindest
für die Anbauten, die Abstandsflächen nachzuweisen. In diesem Fall wird entweder in
dem Baulastenverzeichnis die Verletzung der
Abstandsfläche eingetragen – mit Zustimmung des betroffenen Nachbarn – oder die
Übernahme der Abstandsfläche muss sogar
in dessen Grundbuch eingetragen werden.
• Wärmeschutz: Maßnahmen zur Verbesserung
des Wärmeschutzes wie etwa das Aufbringen einer Außendämmung fallen unter den
passiven Bestandsschutz. Im Sinne der angestrebten CO2-Reduktion gibt es für eventuell entstehende Verstöße bezüglich der Abstandsflächen Ausnahmeregelungen, die
zum Teil schon Eingang in die Baugesetze
gefunden haben.
• Schallschutz: Heutige Anforderungen an den
Luft- und Körperschallschutz werden von historischen Konstruktionen teilweise stark unterschritten. Ein gutes Beispiel hierfür sind
Holzbalkendecken in Gründerzeitbauten.
Maßnahmen zur Verbesserung sind zwar
grundsätzlich möglich, aber durch die geringe Tragfähigkeit der vorhandenen Konstruktion nur eingeschränkt durchführbar.
Findet gleichzeitig eine Umnutzung statt (z. B.
von Wohn- in Büroraum), müssen Unterschreitungen der Schallschutzwerte sowohl
mit den Behörden als auch mit dem Auftraggeber verhandelt und als Ausnahme genehmigt werden, denn in diesem Fall verliert man
durch die Nutzungsänderung den Bestandsschutz.
• Brandschutz: Beim Beispiel der Holzbalkendecke wäre auch der Brandschutz nach heutiger Gesetzeslage nicht nachzuweisen, weil
der häufig gestellten Forderung nach Konstruktionen aus nicht brennbaren Baustoffen

nicht entsprochen werden kann. Da ein Austausch der Decke wirtschaftlich unrentabel
ist, müsste eine Ausnahmeregelung ausgehandelt werden, in diesem Fall mit der Feuerwehr. Diese kann ein Brandschutzgutachten
und / oder kompensierende Maßnahmen fordern. Die Kosten für solche Maßnahmen können beträchtlich sein, daher ist diese Frage
so früh wie möglich zu klären.
• Standsicherheit, Gebrauchsfähigkeit: Auch
für die Tragwerksberechnung gilt: Ist der Bestandsschutz erloschen, sind die neuesten
Normen für eine Neuberechnung anzuwenden. Eine Ausnahme bilden jedoch die Materialnormen. Hier wird in der Regel auf die
zum Errichtungszeitpunkt gültige Norm mit
den damals zulässigen Materialkennwerten
zurückgegriffen. Die Lastannahmen für die
fällige Neuberechnung werden jedoch nach
den heutigen Vorschriften behandelt. Dabei
verliert ein Bauteil schon dann seinen Bestandsschutz, wenn sich die Lastverhältnisse
durch bauliche Änderungen oder Umnutzungen erhöhen, z. B. zur Ertüchtigung des
Schallschutzes durch neue Estriche oder abgehängte Decken.
Bei der Betrachtung alter Bauten nach neuen
Gesetzen und Normen ist es wichtig, ob es
sich um öffentliches oder Privatrecht handelt.
Verordnungen und Gesetze sind in jedem Falle
öffentliches Recht und somit einzuhalten, wenn
man den Bestandsschutz verloren hat. Privatrechtliche Normen hingegen können – wenn sie
nicht im Genehmigungsverfahren per Verordnung eingebunden sind – in bestimmten Fällen
nicht bindend sein. Es ist allerdings zu empfehlen, sich vom Auftraggeber Abweichungen
jeder Art schriftlich genehmigen zu lassen, um
spätere Schadenersatzforderungen, z. B. aus
Mietminderungen, zurückweisen zu können.
Nachrüstung Technik
Eher eine Frage des Standards als eine des
Rechts ist die meist unumgängliche Verbesserung bzw. der Austausch der technischen Infrastruktur. Dies betrifft vor allem Abgas- und Lüftungsleitungen, Heizungsverteilung, Sanitärverund -entsorgung, aber auch Schwachstromverteilungen in Bürogebäuden. Problematisch ist

B 1.9

historischer Türstock: Die Breite der inneren Verkleidung der Laibung entspricht der Wandstärke
einschließlich Verputz.
B 1.10 Mindestmaße eines behindertengerechten Aufzugs
B 1.11 Häufigkeitsverteilung bei zwei normalverteilten
Renovierungszyklen am Beispiel von Außenputz
(vgl. Abb. B 1.2)

relative Häufigkeitsverteilung [%]

Sanierungen planen

0,06
1. Zyklus

0,05

2. Zyklus
0,04
Mittelwerte gestrichelt

0,03
0,02
0,01
0,00
0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

110

120

130

140

150

160

Zeit [a]
B 1.11

oft die nachträgliche Installation in Konstruktionen, die hierfür nicht vorgerichtet sind. Häufig
betrifft dies die – in Neubauten eher unproblematische – horizontale Verteilung, die zu formalen und konstruktiven Problemen führt. Daher ist
eine frühzeitige Konzeption unter Einbeziehung
von Fachplanern dringend anzuraten.
Bauphysik
Die Sanierung von Altbauten geht immer mit
der Veränderung von bauphysikalischen Eigenschaften einher. Fast immer ist die Ertüchtigung von Wärme- und Schallschutz notwendig.
Aber schon der vermeintlich harmlose Einbau
von normgerechten, wesentlich dichter schließenden Fenstern kann zu Folgeschäden an
Bauteilen führen, die in den letzten hundert
Jahren schadensfrei waren. Insofern sind bauphysikalische Überlegungen – am besten
durch Fachplaner – frühzeitig in die Planung
einzubeziehen, auch wenn es sich um vermeintliche Standardmaßnahmen handelt. Von
Herstellern als unbedenklich empfohlene Bauteile sollten ebenfalls hinterfragt werden, gelten
sie zwar uneingeschränkt für Neubauten, aber
nicht für jede Anwendung im Umbau.
Kritisch sind vor allem die Maßnahmen, die den
Dampfdruckausgleich zwischen innen und
außen verändern, also jede Art von Dämmung
(auch Schalldämmung), Verkleidung und Beschichtung.

tive und formale Schwierigkeiten, z. B. Kontrast von technischem Bauwerk zu historischer
Bausubstanz, Platzierung des Volumens (Unter- und Überfahrt) im Gebäude, Durchbruch
durch Decken, Körperschallschutz zu angrenzenden Räumen (Abb. B 1.10).
• geringfügige Höhenunterschiede mit Stufen:
Rollstuhlgerechte Rampen mit bis zu 6 %
Steigung haben eine Länge von ca. 3 m pro
Stufe und lassen sich, abgesehen vom räumlich-formalen Eingriff, schon bei wenigen Stufen nicht verwirklichen. Lässt sich der Aufzug
nicht so platzieren, dass er mehrere Haltestellen pro Geschoss anfährt (Durchlader),
schaffen nur stufenbegleitende Schrägaufzüge Abhilfe.
• Türschwellen: Barrierefreiheit bedeutet für
Rollstuhlfahrer, dass Schwellen nicht höher
als 2 cm sein dürfen; historische Holztürschwellen sind allerdings oft höher. Das Abwägen zwischen historischer Wirkung einer
Tür und Barrierefreiheit sollte zugunsten letzterer entschieden werden.
• zu geringe Durchgangsbreiten: Das Verbreitern von Türdurchgängen bedeutet immer
auch den Austausch des Sturzes, also einen
Eingriff in die Standsicherheit. Da aber schon
lichte Rohbaumaße von ca. 1 m ausreichend
sind, hält sich der Aufwand für diese Maßnahme in Grenzen.
Abbruch

Barrierefreies Bauen
Einige europäische Länder haben strenge Regeln zur Barrierefreiheit von Gebäuden, insbesondere jene mit öffentlicher Nutzung. Auch
wenn es in Deutschland keine generelle Verpflichtung zur Nachrüstung gibt, so bleibt strittig, ob nicht mit dem Verlust des Bestandsschutzes auch die Verpflichtung zur Barrierefreiheit bindend wird.
Sinnvollerweise sollten alle Entwurfselemente
daraufhin untersucht werden, ob sie barrierefrei
ausgestaltet werden können, da dies nicht nur
Rechtssicherheit schafft, sondern auch zusätzlichen Komfort für alle Benutzer bietet. Die üblichen Probleme sind:
• fehlender Aufzug: Der Einbau eines behindertengerechten Aufzugs bietet große konstruk-

Die Basis des Umbaus ist die zu erhaltende
Bausubstanz, die nicht zu verwechseln ist mit
dem Bestand. Im Planungsprozess ist zu klären, wie viel vom Bestand abgebrochen werden soll. Drei wichtige Fragen bilden die Entscheidungsgrundlage:
• Wie wertvoll ist der Bestand?
Dies ist nicht nur nach objektiven, denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu beantworten, sondern als Teil des Entwurfskonzepts.
Bestehende Bauteile können baugeschichtlich wertlos sein, für das »Image« des Gebäudes jedoch entscheidend. Insbesondere
wenn die Entstehungszeit oder die frühere
Nutzung erlebbar bleiben soll, müssen auch
Bauteile erhalten werden, die nach anderen
Gesichtspunkten abzubrechen wären.

• Lohnt es sich den Bestand zu erhalten?
Manchmal kann es preiswerter sein, eine
Wand abzubrechen und an gleicher Stelle
neu zu mauern – etwa wenn die Mauer teilweise nachzuarbeiten wäre, viele unbrauchbare Oberflächen übereinanderliegen oder
der Putz untauglich ist.
• Steht der Bestand der neuen Nutzung entgegen?
Dies betrifft sämtliche Maßnahmen zur Ertüchtigung der Standsicherheit, der Bauphysik und
der technischen Gebäudeausrüstung. Beispielsweise wird man die intakte Holzbalkendecke eines Mehrfamilienhauses infrage stellen, wenn der Umbau zu einem Niedrigenergiehaus nur durch den Einsatz einer Fußbodenheizung sinnvoll ist und der Schallschutz
heutigen Ansprüchen genügen muss. Die
Kosten der statisch und schalltechnisch ertüchtigten Bestandsdecke liegen dann eventuell nur wenig unter jenen einer neuen Stahlbetondecke, wobei die neue Konstruktion größere Sicherheiten in der Mängelfreiheit bietet.
Sämtliche Bauteile des Bestands sollten
diesen Fragen unterzogen werden, um eine
sinnvolle Abbruchplanung erstellen zu können. Rein pragmatische Betrachtungen zeigen, dass man sich im Zweifel eher für den
Abbruch entscheiden sollte. Bestand zu
erhalten, birgt immer Unsicherheiten für Planer und Bauherr – in der Bauphase wie auch
während der Gewährleistung. Neu eingefügte Bauteile hingegen sind hinsichtlich
Kosten, Technik und Gewährleistung kontrollierbar. Dem entgegenzusetzen ist allerdings
immer die erste Frage nach dem Wert des
Bestands.
Jeder Abbruch stellt einen Eingriff in die statischen Gegebenheiten des Gebäudes dar.
Dazu gehören die Veränderung von Lasten
durch Abbruch, das zeitweise Lagern von Abbruchmaterial im Gebäude und Erschütterungen während des Abbruchs. All dies kann
zu Schäden, insbesondere Rissen, im Bestand
führen, auch wenn nur nichttragende Bauteile
von Abbruchmaßnahmen betroffen sind.
»Aufräumen«
Der erste Abbruch betrifft sämtliche Maßnah29

Sanierungen planen

B 1.12
B 1.12
B 1.13
B 1.14
B 1.15

Abbruch eines Bürogebäudes
Elektrowandsäge
Kernbohrer
Abbruchmethoden

men an nichttragenden Bauteilen. Abgebrochen werden alle Oberflächen und Materialien,
die definitiv unbrauchbar sind. Dies können bei
einer Vollsanierung z. B. Trennwände, Bodenbeläge, Wandbeläge, Unterdecken, ungenügende Dämmschichten, Sanitäreinrichtungen,
Elektroinstallationen oder Wasserleitungen
sein. Der »aufgeräumte« Bestand erlaubt nun
wesentlich bessere Bewertungs- und Aufmaßmöglichkeiten; er kommt dem zuvor beschriebenem »Rohbauplan« nahe. Da diese Maßnahmen sowieso erfolgen und baugenehmigungsfrei sind, sollten sie so früh wie möglich durchgeführt werden, am besten schon zu Beginn
der Entwurfsplanung.
Bei diesen Abbruchmaßnahmen ist unbedingt
für einen Schutz der erhaltenswerten Oberflächen zu sorgen, auch weil die Arbeiten meist
von ungelernten Arbeitern durchgeführt werden
und die Firmen während des eigentlichens Umbaus nicht mehr präsent sind.
Entkernen
Beim Entkernen bleibt nur die Außenhülle des
Gebäudes erhalten; auch tragende und aussteifende Bauteile im Kern werden vollständig
entfernt. Das Gebäudeinnere ist meist ein
selbstständig tragfähiger, eigener Baukörper;
die Lasten aus den erhaltenen Fassaden
werden nach Fertigstellung vom Neubau
getragen, auch wenn sie ursprünglich selbst
eine tragende Funktion hatten. Die vollständige Entkernung verlangt nach umfangreichen,
teuren Sicherungsmaßnahmen, außerdem
wird bereits bezahlte, eigentlich nutzbare
Bausubstanz entfernt, was die Gesamtkosten
deutlich erhöht. Hierin liegt auch das Hauptproblem der Entkernung, die sich für Privatbauherren nur lohnen, wenn die Nutzung
deutlich intensiviert werden kann. Dies kann
z. B. über geringere Geschosshöhen oder
die Zusammenlegung von mehreren Gebäuden
zu einem neu erschlossenen Gesamtbauwerk
erfolgen. Die dann auftretende Diskrepanz
zwischen Außenhaut und innerer Struktur ist
kaum zu verdecken und wird in der Fachwelt
regelmäßig heftig kritisiert. Daher wird diese
Methode nur in begründeten Einzelfällen angewendet, z. B. bei denkmalgeschützten
Fassaden.

len kommen Hydraulikbagger mit Anbauwerkzeugen wie Abbruchzange, Pulverisierer und
Stahlschere zum Einsatz. Diese können bei Gebäudehöhen von bis zu 40 m eingesetzt werden. Das wesentlich spektakulärere Sprengen
wird hingegen nur bei 4 % aller Gebäudeabbrüche angewendet und hier auch hauptsächlich bei schweren Industriegebäuden oder Sonderbauwerken wie Brücken, Kühltürmen oder
Fußballstadien. Auch der Abbruch von Plattenbauten geschieht vornehmlich mit hydraulischen Werkzeugen. Abb. B 1.15 listet die verschiedenen Techniken und deren Einsatzgebiete auf.
Ökonomie
Die bereits gestellte Frage, ob sich ein Umbau
lohnt, lässt sich als Gesamtmaßnahme ungefähr berechnen. Dazu sind einige Teilkosten zu
ermitteln:
• Einkaufswert des Bestands bzw. dessen potenzieller Verkaufswert (ohne Grundstücksanteil)
• Kosten für Abbruchmaßnahmen bis zum
Rohbauzustand
• Kosten für außergewöhnliche Sanierungsmaßnahmen wie z. B. Trockenlegung, Einbau
horizontaler Sperren, Ertüchtigung der Standsicherheit
• Kosten eines vergleichbaren Rohbaus aus
Kubaturansätzen eines Neubaus
Liegt der ermittelte Neubauwert deutlich unter
der Summe der ersten drei Positionen, sollte
aus ökonomischer Sicht von einem Umbau
Abstand genommen oder ein Komplettabbruch
in Erwägung gezogen werden. Dies kann
insbesondere dann vorkommen, wenn die
Substanz sehr stark geschädigt oder die geplante Nutzung nicht mit dem Bestand kompatibel ist.
Sollten viele Bauteile des Ausbaus ohne Sanierungsmaßnahmen weiterhin nutzbar sein,
kann man davon ausgehen, dass sich ein
Umbau lohnt. Zu sanierende Oberflächen und
Bauteile sollte man hingegen nicht auf der
Habenseite verbuchen, da sich die Kosten für
die Sanierung oft dem Neuanschaffungspreis
annähern.

B 1.13

Komplettabbruch
Beim vollständigen Abbruch von Gebäuden
sind neben der DIN 18 007 auch Bauvorschriften (Abbruchgenehmigung), Statik (spezielle
Abbruchstatik), Sicherheitsrichtlinien für Beschäftigte und Anrainer sowie Umweltschutzmaßnahmen für Schad- und Gefahrstoffe zu
beachten. Die beim Komplettabbruch eingesetzten Verfahren sind vielfältig. Welche von
ihnen zum Tragen kommen, hängt im Wesentlichen von zwei Gegebenheiten ab: der Ausführung der vertikalen Tragelemente (Mauerwerk,
Stahlbeton, Stahl) und der Lage des Gebäudes
(offene oder geschlossene Bebauung). Die
Ausführungsart der Decken spielt hingegen
eine untergeordnete Rolle. In den meisten FälB 1.14

30

Ökologie
Abgebrochene Materialien stellen – zählt
man den Bodenaushub (160 Mio. Tonnen pro
Jahr) hinzu – mengenmäßig die größte Gruppe
(245 Mio. t) des gesamten Abfallaufkommens
in Deutschland dar. Bauschutt (53,4 Mio. t)
wird zu 76 % recycelt, nur 8 % (4,2 Mio. t)
landen auf der Deponie. Der relativ hohe
Recyclinganteil resultiert aus dem großen Anteil an mineralischem Schutt, der beim Abbruch anfällt. 98 % des Gewichts eines vollständig abgebrochenen Mehrfamilienhauses
entfallen auf diese Stoffgruppe. Metalle werden sogar zu 100 % verwertet, kommen jedoch
nur bei Industriebauten in großem Umfang
vor. Die nicht oder nur mit hohem Aufwand

Sanierungen planen

recycelbaren Stoffgruppen wie Holz oder Glas
werden auf Deponien entsorgt. In Zukunft wird
deren Menge jedoch steigen, denn viele Baustoffe der letzten 40 Jahre sind im Gegensatz
zu den vor 1965 verwendeten schlechter wiederverwertbar. Dies betrifft z. B. Wärmedämmstoffe, Porenbetonsteine, Kunststoffbeläge,
Gipskartonplatten, Gips- und Kunststoffputze.
Häufig ist es auch die »untrennbare« Verbindung der Materialien – wie bei Wärmedämmverbundsystemen –, die eine Wiederverwendung erschwert.
Nicht oder nur schwer recycelbare Baustoffe
bzw. Bauteile verursachen höhere Kosten im
Abbruch, da entweder Deponiekosten anfallen
(PVC-Beläge) oder die Trennung in Fraktionen
auf der Baustelle (Gipskartonwände) relativ
aufwendig ist. Das Trennen der Fraktionen
lohnt sich auch bei Kleinabbrüchen, wenn man
hierdurch den mineralischen Schutt gesondert
abfahren kann. Dabei ist jedoch darauf zu
achten, dass zwar Fliesen und Putz auf einer
abzubrechenden Wand verbleiben können,
nicht jedoch mehrere Lagen Tapeten oder gar
Holz- oder PVC-Verkleidungen.
Die Gruppe der zu entsorgenden gesundheitsschädlichen Baustoffe ist zwar mengenmäßig
klein, kann aber beträchtliche Kosten verursachen. Dabei gilt es zu bedenken, dass die
Arbeiter während des Abbruchs mit dem Stoff
in Berührung kommen, dessen Gefährlichkeit
sie – weil oft ungelernt und nur vorübergehend
beschäftigt – nicht kennen.

Man sollte aus ökologischen Gründen auch untersuchen, ob einige Bauteile nicht im Bestand
verbleiben können anstatt entsorgt zu werden
und muss dieses dem ökonomischen Argument entgegenhalten. Zu überlegen ist auch
ein Direktrecycling von Bauteilen, d. h. die Wiederverwendung alter Bauteile als Ganzes. So
ist die Wiederverwendung von intakten Dachziegeln auch auf neuen Dachstühlen nicht
teurer, dafür aber ökologisch sinnvoller als eine
Neueindeckung mit Betondachsteinen. Gute
Erfahrungen gibt es auch bei der Wiederverwendung von Plattenbauelementen, wobei ein
Einsparpotenzial von bis zu 20 % der Rohbaukosten möglich sein soll.
Nach dem Umbau ist vor dem Umbau

Nachhaltigkeit ist ein Schlagwort der letzten
Jahre, das immer wieder im Zusammenhang
mit Umbaumaßnahmen fällt. Die Weiternutzung bestehender Substanz kann aus ökologischen und ökonomischen wie auch aus
sozialen oder formalen Gründen angeraten
sein. Dabei darf nicht vergessen werden,
dass auch der beste Umbau nur für eine beschränkte Dauer nutzbar ist. Technischer Fortschritt, veränderte Gesetze und Normen, gewandelte Komfortansprüche und obsolet gewordene Nutzungen sind nicht nur der Grund
für den heutigen Umbau, sondern auch für
jenen in der Zukunft. Diesem Umstand kann
man durch einige Grundsätze in der Planung
Rechnung tragen:

Bauwerksart

Fall

Handabbruch

Seilzug

Hochbauten
Skelettbau

1
2
3
4

















1
2
3
4










+


1
2
3
4
















1
2
3
4











1
2
3
4






Hochbauten
Wandbau

Hochbauten
Mischbauweise

Flachbauten

turmartige
Bauwerke

• Man vermeide zu große Eingriffe in die ursprüngliche, insbesondere statische Substanz. Eingriffe über das Entwurfskonzept
des ursprünglichen Planers hinaus sind nicht
reversibel und sollten gut begründet sein.
• Neue Bauteile können so geplant werden,
dass man sie später wieder problemlos
entfernen kann (z. B. Stahl-Stahlbeton-Verbunddecke statt Stahlbetondecke). Dies gilt
umso mehr, wenn sie nur für eine spezielle
Nutzung zu gebrauchen sind.
• Die jetzige Nutzung störende, jedoch potenziell zeittypische oder wertvolle Oberflächen
können verdeckt statt endgültig abgebrochen werden.
• Neu- und Umbauten sollten als Arbeitsgrundlage für spätere Planer umfassend dokumentiert werden – sowohl in Daten- als auch in
Papierform.
• Neu eingesetzte Materialien sollten so gewählt werden, dass sie dem Bestand nicht
schaden und später problemlos entsorgt
bzw. recycelt werden können.
Renovierungszyklen bedeuten auch, dass
einige Bauteile womöglich schon ausgetauscht
worden sind, obwohl andere noch aus der
Bauzeit stammen. Gebäude der Gründerzeit
haben – auch ohne Kriegsschäden – mit
Sicherheit schon mehrere Sanierungsphasen
hinter sich und können dementsprechend
Bautechniken mehrerer Epochen in sich vereinen.

Strahlmasse

Abbruchhammer

Abbruchund Sortiergreifer

Sprenger

Demontage /
Hebezeug

Abbruchstiel

Abbruchzange

Hydraulikbagger für
Abbruch





+
+














+
+

+
+
+


+
+
+






















+
+

+
+
+

+
+
+

+
+
+







+




















+
+
+






+
+
+
+

+
+

+

+
+
+
+








+
+
+

+





+
+
+












+
+
+
+

+
+
+
+



















+
+



+





+
+













Fall 1: Abbruchbaustelle frei, Abbruchobjekt frei stehend
Fall 2: Abbruchbaustelle frei, Abbruchobjekt begrenzt
Fall 3: Abbruchbaustelle begrenzt, Abbruchobjekt frei stehend
Fall 4: Abbruchbaustelle begrenzt, Abbruchobjekt begrenzt
















+





+ = bevorzugt
 = vertretbar
– = nicht vertretbar / nicht anwendbar

Anmerkung: Beim Abbruch von Bauwerken aus Stahl werden bevorzugt Demontage, Stahlschere oder Seilzugverfahren angewendet.

B 1.15

31

Bauphysik
Harald Krause, Jochen Pfau,
Ulrich Schanda, Elmar Schröder

B 2.1

Die Sanierung eines Gebäudes beeinflusst
immer auch dessen Wärme- und Feuchtehaushalt und damit die Raumklimatik. Ziel einer
energetischen Sanierung ist die Reduzierung
der Wärmeströme von innen nach außen im
Winter und umgekehrt im Sommer. Neben der
Anbringung von Wärmedämmung spielt dabei
auch die Verbesserung der Gebäudedichtheit
eine wesentliche Rolle. Beide Maßnahmen
sowie eine entsprechende Heizungs- und Lüftungstechnik sollten aufeinander abgestimmt
für ein behagliches Raumklima sorgen und
Energieeinsparung sowie die Vermeidung von
Bauschäden bewirken. Nur dann ist eine Sanierung dauerhaft erfolgreich.
Neben der energetischen Betrachtung sollten
im Rahmen einer Sanierung auch der Schallund Brandschutz überprüft und wenn nötig den
aktuellen Anforderungen angepasst werden.
Verbesserter Schallschutz bedeutet erhöhte
Luft- und vor allem Trittschalldämmung sowie
die Vermeidung von Installationsgeräuschen.
Für den Brandschutz muss ein Gesamtkonzept
von den Fluchtwegen über die Bauteileigenschaften bis zur Brandbekämpfung erstellt
werden.
Bei allen Maßnahmen ist zu bedenken, dass die
Sanierung mindestens den Anforderungen der
nächsten 30 Jahre gerecht wird. Kürzere Sanierungsintervalle sind mit Sicherheit unwirtschaftlich. Ob dabei die Einhaltung der Mindeststandards die richtige Zielsetzung ist, muss vor Beginn der Planungen überprüft werden.
Energieeffizienz, Wärme- und Feuchteschutz

B 2.1
B 2.2
B 2.3
B 2.4
B 2.5
B 2.6

32

Thermografieaufnahme eines Wohngebäudes
Endenergiebedarf verschiedener Baustandards in
Deutschland inklusive Haushaltsstrom
Anteile am Primärenergieverbrauch in Deutschland
Anteil der Unzufriedenen (PD) in Abhängigkeit
von der Bodentemperatur nach DIN EN ISO 7730
Behaglichkeit in Abhängigkeit von der Lufttemperatur und der Temperatur der Umfassungsflächen
Isothermenverlauf für einen Sockelanschluss:
Durch die Dämmmaßnahmen wird die innere
Oberflächentemperatur so weit angehoben, dass
keine Schimmelgefahr besteht.

Nicht nur bei Neubauten, auch bei der Sanierung von Gebäuden steht die Energieeffizienz
inzwischen im Mittelpunkt der Planungsleistungen. In Deutschland werden ca. 30 % des
Primärenergieverbrauchs für die Beheizung von
Gebäuden aufgebracht (Abb. B 2.3). Eine verbesserte Energieeffizienz in diesem Bereich
würde einen merklichen Beitrag zur Ressourcenschonung sowie zum Klimaschutz liefern.
Den Hauptanteil am Energieverbrauch verursacht der Gebäudebestand, insbesondere die
Gebäude, die vor der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) 1977 errichtet wurden. Für

diese Gebäude stehen aufgrund der Lebenszeit in den nächsten Jahren Sanierungsmaßnahmen an. Hier bietet sich die Chance, die
Gebäudesubstanz auch energetisch auf einen
Stand zu bringen, der den Herausforderungen
im sparsamen Umgang mit unseren Ressourcen der nächsten 30 Jahre Rechnung trägt.
Die unterschiedlichen Energiestandards zeigt
Abb. B 2.2. Dargestellt ist der Endenergieverbrauch für Warmwasserbereitung und Heizung
sowie der Haushaltsstromverbrauch. Zwischen
dem Heiwärmeverbrauch eines Altbaus und
dem bereits etablierten Passivhausstandard
liegt ungefähr der Faktor 10. Zwar wird der
Passivhausstandard mit einem auf die Wohnfläche bezogenen Jahresheizwärmebedarf von
15 kWh / m2a in der Sanierung nicht immer
möglich sein, dennoch zeigen zahlreiche dokumentierte Projekte, dass eine Reduktion des
Energieverbrauchs zwischen 75 und 80 % auch
wirtschaftlich sinnvoll ist [1]. Durch den starken
Anstieg der Energiekosten in den letzten Jahren sind die gesetzlichen Vorgaben für wärmedämmende Maßnahmen nach der geltenden
Energieeinsparverordnung (EnEV) aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr aktuell. Die geforderten Dämmstärken und Bauteilkennwerte
basieren auf den Energiekosten von vor zehn
Jahren. In der nächsten Fassung der EnEV,
die für 2009 geplant ist, soll der laut Vorgaben
einzuhaltende Energiebedarf deshalb um ca.
30 %, in einem weiteren Schritt nochmals um
30 % reduziert werden.
Eine Verbesserung der Energieeffizienz im Bestand um bis zu 80 % setzt eine Komplettsanierung voraus, für die wie im Neubau integrale
Planungsansätze notwendig sind. Durch eine
solche Sanierung ergeben sich langfristig mehrere Vorteile für Eigentümer und Nutzer:
• Umsetzung eines gesamtheitlichen Konzepts
für Wärmedämmung und Gebäudetechnik
• Optimierung von Wärmebrücken in allen
Anschlussdetails
• Inanspruchnahme von Fördermitteln
• Werterhaltung und -steigerung
Der wirtschaftlich richtige Zeitpunkt für eine
en ergetische Sanierung ist dann gegeben,
wenn die Modernisierung wichtiger Bauteile

250
200

33 %

5%

150

2%

100

20 %

50

Passivhaus

Haushaltsstrom

Warmwasser

Lüfterstrom

Heizwärme
B 2.2

wie z. B. Dach oder Außenputz ansteht. Aktuelle Studien zeigen, dass sich eine Außenwanddämmung sogar bereits im Zusammenhang mit einem fälligen Neuanstrich lohnt [2].
Welche Sanierungsmaßnahmen beim jeweiligen Objekt optimal sind, lässt sich nur durch
eine detaillierte Analyse der Energiebilanz des
Gebäudes und der Kosten für die möglichen
Maßnahmen entscheiden. Inzwischen kann
auch auf gut dokumentierte Referenzprojekte
und entsprechende Software zurückgegriffen
werden [3].
Wärmeschutz und Behaglichkeit

Bei der Betrachtung der Vorteile eines gut
gedämmten Gebäudes wird dem Aspekt der
verbesserten Behaglichkeit noch zu wenig
Bedeutung beigemessen. Durch die Untersuchungen von Ole Fanger, Professor an Dänemarks Technischer Universität (DTU), konnte
nachgewiesen werden, dass das Wohlbefinden
des Menschen von den Umgebungsbedingungen abhängt und die Einflussfaktoren aus
messbaren Größen abgeleitet werden können
[4]. Die Erkenntnisse wurden in der DIN EN ISO
7730 zusammengefasst [5]. Für den Niedrigenergiehausstandard hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) aktuelle Untersuchungen in
einem Planungsleitfaden veröffentlicht [6].
Eine wesentliche Rolle für die thermische Behaglichkeit spielt die operative bzw. empfundene Raumtemperatur. Diese kann näherungsweise als Mittelwert aus der Raumluft- und
Oberflächentemperatur der Umfassungsflächen ermittelt werden. Niedrige Oberflächentemperaturen können somit durch höhere Lufttemperaturen kompensiert werden, wobei als
Grenzwert für die maximale Differenz zwischen
mittlerer Oberflächen- und Lufttemperatur
1,5 – 3,0 °C gelten (Abb. B 2.5).
Einen weiteren Einfluss auf die Behaglichkeit
hat die Strahlungstemperaturasymmetrie. Diese
entsteht durch unterschiedliche Oberflächentemperaturen innerhalb eines Raums. Ein Beispiel dafür stellt eine kalte Fensterfront auf der
einen und eine Innenwand mit Raumlufttemperatur auf der anderen Seite dar. Durch den
Strahlungsaustausch mit der Umgebung kühlen die Körperbereiche, die der kalten Oberfläche zugewendet sind, stärker aus.

40 %

80
60
40
20
10
8
6
4
2

mech. Energie
Licht
Raumwärme
Warmwasser
Prozesswärme

1

B 2.3

25
30
35
40
Bodentemperatur [°C]
B 2.4

Ebenso beeinflussen Luftgeschwindigkeiten,
die als Zugluft empfunden werden, die Behaglichkeit. Besonders kritisch sind dabei Luftgeschwindigkeiten im Fußbereich, weshalb diese
auf 0,15 m / s begrenzt werden sollten. Luftzug
kann durch Undichtheiten, Lüftungsanlagen
und Luftabfall an kalten Oberflächen entstehen.
Auch die Temperaturschichtung im Raum kann
zu einem Unbehaglichkeitsgefühl beitragen.
Das vertikale Temperaturgefälle im Raum sollte
2 °C je Meter nicht überschreiten. Dabei wird
meist für eine sitzende Person der Unterschied
zwischen Knöchel und Nackenhöhe beurteilt.
Bei Böden sollten sich die Oberflächentemperaturen in einem Bereich von 19 bis 29 °C bewegen. Diese Werte gehen als feste Größe
sowohl in die Planung von Dämmmaßnahmen
als auch in die Auslegung von Bodenheizungen ein.
Neben diesen rein thermischen Einflussgrößen
ist die Raumluftfeuchte entscheidend. Bei sitzender Tätigkeit und Raumlufttemperaturen von
20 °C wird eine relative Feuchte zwischen 35
und 65 % als behaglich empfunden.
Die DIN EN ISO 7730 fasst die globale Behaglichkeit im PMV- bzw. PPD-Index zusammen.
Der PMV-Index (Predicted Mean Vote) bezeichnet die vorhersagbare mittlere Beurteilung des
Raumklimas. Aus diesem Index lässt sich der
PPD-Wert (Predicted Percentage of Dissatisfied) ableiten, der den Anteil derjenigen angibt,
die mit dem vorherrschenden Raumklima unzufrieden sind. Für die lokale Behaglichkeit (Zug-

luft, Temperaturasymmetrie, Oberflächentemperaturen, Temperaturgefälle) kann aus Diagrammen der Anteil der Unzufriedenen abgelesen werden, wie das Beispiel der Bodentemperaturen in Abb. B 2.4 zeigt.
Für konkrete Anforderungen werden in der ISO
7730 Kategorien des Umgebungsklimas definiert. Dabei gilt es sowohl die globalen als
auch die lokalen Behaglichkeitskriterien einzuhalten.
Die energetische Sanierung eines Gebäudes
kann aus mehreren Gründen zur Optimierung
der thermischen Behaglichkeit beitragen. Bessere Dämmwerte bewirken unmittelbar höhere
innere Oberflächentemperaturen und reduzieren damit das Risiko für Strahlungstemperaturasymmetrie und Kaltluftabfall. Der Einfluss des
Heizungssystems auf die Behaglichkeit wird
dadurch geringer. Eine verbesserte Dichtheit
vermindert das Zugluftrisiko. Im Passivhaus
spielt die Anordnung und Art der Heizflächen
fast keine Rolle mehr. Somit ergeben sich bei
gesamtheitlicher Planung geringere Kosten für
die Heizungstechnik und mehr Freiräume bei
der Raumgestaltung, da auch bei großen Fensterflächen keine Heizflächen zur Kompensation
niedriger Oberflächentemperaturen am Fenster
platziert werden müssen.
Im Sommer verhindert eine verbesserte Wärmedämmung eine Überhitzung, vor allem in
Dachgeschossen. Als Maßstab dient die Übertemperaturhäufigkeit. Diese gibt an, wie häufig
eine festgelegte Innentemperatur in Bezug auf

mittlere Temperatur Umfassungsflächen t U[ °C]

3l-Haus

EnEV 07

WSVO 95

WSVO 84

0

PD

Anteil Unzufriedener (PD) [%]

300

Bestand

Endenergiebedarf [kWh/m2a]

Bauphysik

5

30
noch behaglich

28

10

15

20

unbehaglich warm

26
24
22

behaglich

20
18
16
14

unbehaglich kalt

12
10

12

14

16

18

20

22
24
26 28
Lufttemperatur t L [°C]
B 2.5

B 2.6

33

Bauphysik

die Aufenthaltsdauer in einem Raum überschritten wird. Im Wohnungsbau soll nach DIN
4108-2 die Temperatur höchstens an 10 % der
Jahresstunden über 25 °C betragen. [7].
Bestandsaufnahme

Ziel der Bestandsaufnahme ist die Ermittlung
der relevanten wärme- und feuchtetechnischen
Kenndaten inklusive der jeweiligen Bauteilaufbauten und Schichtdicken. Besondere Sorgfalt
bedarf die Analyse von Wärmebrücken im Hinblick auf Energieverluste, aber auch zur Vermeidung von Feuchteschäden nach der Sanierung.
U-Werte für Außenbauteile
Die thermische Qualität eines Bauteils wird
durch den U-Wert beschrieben. Dieser gibt an,
wie viel Wärmeleistung pro Quadratmeter bei
einer Temperaturdifferenz von 1 Kelvin durch
das Bauteil fließt. Die Berechnung des U-Werts
für Außenbauteile, außer Fenster und Türen,
erfolgt nach DIN EN 6946 [8].
Die genauen wärmetechnischen Daten von
Altbauten sind meist nicht bekannt. Zunächst
sollten die regional zum Bauzeitpunkt üblichen
Materialien und deren Wärmeleitfähigkeit recherchiert werden, soweit diese nicht erkennbar sind. Die Wärmeleitfähigkeit eines Materials
beschreibt die Fähigkeit, Wärmeenergie zu
transportieren und dient als Eingangsgröße für
die Berechnung von U-Werten. Für Nachweise
sind ausschließlich Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeiten zu verwenden, welche die
hinter
Schrank
5,0

Der Gesamtenergiedurchlassgrad g gibt den
Anteil der auf eine Verglasung treffenden Sonnenenergie an, der ins Rauminnere gelangt und
damit als Energiegewinn in der kalten Jahreszeit zur Verfügung steht. Er wird nach DIN EN
410 bestimmt [15].
Insgesamt lassen sich Fenster im Bestand auf
wenige Typen reduzieren. Für die Berechnung
der Energiebilanz werden zusätzlich die g-Werte benötigt, die vom Scheibenaufbau abhängen. Für Vollholztüren lassen sich die U-Werte
aus der Holzdicke näherungsweise berechnen,
für Metalltüren mit Verglasung können die
Werte aus Abb. B 2.8 a herangezogen werden.

früher üblichen Wärmeleitfähigkeitsgruppen
(WLG) abgelöst haben [9].
Bei einer energetischen Sanierung mit einem
höheren Standard als dem gesetzlich vorgeschriebenen sind die vorhanden U-Werte meist
zu vernachlässigen, da die Wärmedurchlasswiderstände der Dämmschichten in der Regel
wesentlich größer sind als die der Bausubstanz. Die U-Werte werden nach der Sanierung
vor allem durch die Wärmedämmschichten bestimmt. Eine direkte messtechnische Ermittlung
des U-Werts ist im Allgemeinen sehr aufwendig
und zudem ungenau, sodass hiervon eher abgeraten wird. Eine entsprechende Norm wurde
zurückgezogen.
In der Praxis orientieren sich Bauphysiker, Architekten und Planer an typischen Aufbauten,
die auch in der Literatur beschrieben sind [10]
(Abb. B 2.9, 15 und 17). Inzwischen gibt es
diesbezüglich ebenfalls Datenbanken im Internet [11].
U- und g-Werte für Fenster und Türen
U-Werte für Fenster und Türen werden nach
DIN EN 10 077 ermittelt [12]. Dazu benötigt
man die U-Werte des Glases nach DIN EN 673,
des Rahmens und die Eigenschaften des Abstandhalters des Isolierglases sowie die Fensterabmessungen [13]. Alle Werte liefert der
jeweilige Hersteller. Vereinfachungen ergeben
sich im Verfahren nach DIN 4108 [14]. Glasteilende Sprossen gehen in die Berechnungen
des U-Werts mit ein.

Außenwand

Laibung

Verglasung

Randverbund

Außenwand
Fußpunkt

Außenwand
Kante

15,5

11,0

10,2

8,0

10,1

8,7

Randbedingungen: -5 °C; 20 °C
a

Feuchtetechnische Kennwerte
Im gängigen Glaserverfahren nach DIN 4108-6
wird unter stationären Innen- und Außenklimabedingungen der Tauwasserausfall innerhalb
von Bauteilen untersucht und hinsichtlich von
Bauschäden beurteilt. In diesem Verfahren wird
lediglich die Wasserdampfdiffusion als Transportmechanismus berücksichtigt. Daneben
spielen Oberflächendiffusion und Kapillartransport bei höheren Feuchten eine entscheidende Rolle. Bei dynamischen Betrachtungen
wird zusätzlich die Feuchtespeicherung, d. h.
das Sorptionsvermögen von Baustoffen, mit
berücksichtigt. Gravierende Schäden werden
oft durch konvektiven Feuchtetransport über
Fugen oder Undichtheiten hervorgerufen. Wesentliche feuchtetechnische Kenndaten eines
Materials sind:

Fenstertyp

Baujahr

Holzrahmen mit
Einfachglas

bis 1960

Fenster

Glas

Rahmen Gesamtenergiedurchlassgrad
Uw
Ug
Uf
g-Wert
[W/m2K] [W/m2K] [W/m2K]
[–]
5,0

5,8

1,6 – 2,2

0,9 – 0,85

Kastenfenster mit
zwei Einfachgläsern

1870 –1945 2,6 – 2,8

2,8

1,6 – 2,3

0,8 – 0,76

Verbundfenster mit
zwei Einfachgläsern

1950 –1965 2,5 – 2,7

2,8

1,6 – 2,2

0,8 – 0,76

Holzrahmen mit
1960 –1985 2,6 – 2,7
Zweischeibenisolierglas

3,0 – 2,8

1,6 – 2,0

0,8 – 0,76

Kunststoffrahmen mit
1965 –1985 2,6 – 3,0
Zweischeibenisolierglas

3,0 – 2,8

1,6 – 2,5

0,8 – 0,76

Aluminiumrahmen mit
1965 –1985
Zweischeibenisolierglas

3,2– 4,3

3,0 – 2,8

3,5 –7,0

0,8 – 0,76

a

hinter
Schrank

Außenwand

Laibung

Verglasung

Randverbund

Außenwand
Fußpunkt

Außenwand
Kante

16,5

19,5

16,0

17,7

13,0

16,7

17,8

Randbedingungen: -5 °C; 20 °C
b

34

B 2.7

Fenstertyp

Scheibenaufbau

Gasfüllung

Fenster

Glas

Rahmen Gesamtenergiedurchlassgrad
Uw
Ug
Uf
g-Wert
[W/m2K] [W/m2K] [W/m2K]
[–]

[mm]
Holz IV68

4-16-4

Argon

1,4 –1,5

1,2

1,5

0,60 – 0,64

Kunststoff
3-Kammer

4-16-4

Argon

1,5 –1,6

1,2

1,7 –1,8

0,60 – 0,64

Kunststoff
5-Kammer

4-16-4

Argon

1,4

1,2

1,2

0,60 – 0,64

Holz IV68

4-16-4-16-4

Argon

1,1 –1,2

0,6

1,5

0,45 – 0,55

Kunststoff
5-Kammer

4-16-4-16-4

Argon

1,1

0,6

1,2

0,45 – 0,55

Passivhausrahmen

4-16-4-16-4

Argon

0,8

0,6

0,8

0,45 – 0,55

Passivhausrahmen

4-12-4-12-4 Krypton

0,75

0,5

0,8

0,45 – 0,55

b

B 2.8

Bauphysik

Bodenplatte / typischer
Kellerdecke
Aufbau

Zeitraum

U-Wert sanierter
unsaniert Aufbau

Bodenbelag
Estrich 4 – 5 cm
Stahlbeton

vor 1870

Stahlträger
mit
Ausfachung

Bodenbelag
Unterkonstruktion
Schüttung
1920 –1945
Stahlträger und
Hohlsteine

Stahlbetondecke

Bodenbelag
Estrich
Dämmung 2 cm 1960 –1972
Stahlbeton 18 cm

Stahlbetondecke

Bodenbelag
Estrich
Dämmung 5 cm 1972 –1985
Stahlbeton 18 cm

1,6

0,80

B 2.7

Dämmstärken mit λ B = 0,040 W / mK
12 cm 16 cm 20 cm 25 cm
[W/m2K]

[W/m2K]
Bodenplatte

U-Wert saniert

Bodenbelag
Estrich 4 cm
Dämmung /Abdichtung
Betonplatte 18 cm
Dämmung

0,30

Bodenbelag
Estrich
Dämmung

Dampfbremse / Luftdichtung
Stahlträger und Hohlsteine
Dämmung

0,23

0,19



0,21

0,18

0,16

1,15

Bodenbelag
Estrich
Dämmung 2 cm
Stahlbeton 18 cm
Dämmung

0,26

0,21

0,17



0,76

Bodenbelag
Estrich
Dämmung 5 cm
Stahlbeton 18 cm
Dämmung

0,23

0,19

0,16



a typische innere Oberflächentemperaturen in
einem Altbau
b innere Oberflächentemperaturen nach Sanierung (Passivhausstandard)
B 2.8
a Kenndaten alter Fensterkonstruktionen
b U-Werte aktueller Fensterkonstruktionen für
das Standardmaß 1,23 ≈ 1,48 m
Scheibenaufbau: Glasdicke - Scheibenzwischenraum - Glasdicke
Passivhausrahmen: Fensterrahmen, der einen
Uf-Wert < 0,8 W / m2K besitzt, verfügbar in
Holz und Kunststoff über besondere Dämmmaßnahmen
B 2.9
typische U-Werte von alten Bodenplatten und
Kellerdecken sowie Verbesserungmöglichkeiten
durch Wärmedämmung
B 2.10 Ermittlung des Temperaturfaktors fRsi nach
DIN 4108-2
B 2.11 innere Oberflächentemperaturen in einer Außenwandkante in Abhängigkeit von der Dicke der
Wärmedämmung für eine Ziegelwand
¬ = 0,8 W / mK mit Außendämmung
B 2.12 Die Raumluftfeuchte ergibt sich aus dem
Feuchteanfall und dem Außenluftvolumenstrom.

B 2.9

Wärmebrücken
Im Allgemeinen treten Wärmebrücken bei angrenzenden Bauteilen mit eindimensional bestimmbaren U-Werten auf. Der Einfluss eines
solchen Bauteilanschlusses auf den Wärmeverlust und die Oberflächentemperaturen kann nur
mit der zweidimensional arbeitenden Finite-Element-Methode (FEM) oder Finite-DifferenzenProgrammen ermittelt werden (Abb. B 2.6).
Sind die Anschlüsse linienförmig, wird der Einfluss über einen linearen Wärmedurchgangskoeffizienten (Ψ-Wert) gekennzeichnet. Punktförmige Wärmebrücken haben meist einen geringen Einfluss auf den Energiebedarf, können
aber zu Feuchteproblemen führen. Die meisten
Wärmebrücken im Altbau sind offensichtlich
bzw. lassen sich aus der damaligen Baupraxis
ableiten. Eine gute Hilfestellung bietet dabei
der kürzlich erschienene Wärmebrückenkatalog für Altbauten [17]. Der Einsatz der Thermografie kann nützlich sein, um Wärmebrücken zu
erkennen und qualitativ zu beurteilen (Abb.
B 2.1). Sie dient als Qualitätskontrolle nach

Anschlüsse Decke /Außenwand
durchlaufende Balkonplatten
Rolladenkästen und Fensterstürze
Fensterbänke und Fensterlaibung
Anschlüsse Innenwand / Bodenplatte oder
Innenwand / Kellerdecke

Bei Teilsanierungen ist den niedrigen Oberflächentemperaturen bei Wärmebrücken besonderes Gewicht beizumessen, da es ohne ein
Gesamtkonzept für Wärmeschutz, Dichtheit
und Lüftung zu Feuchteschäden kommt.
Das Auftreten von Schimmel an Bauteiloberflächen hängt im Wesentlichen von der inneren
Oberflächentemperatur und der Raumluftfeuchte ab. Erstere kann durch verbesserte Wärmedämmung erhöht werden (Abb. B 2.11). Die
Raumluftfeuchte wird durch die anfallenden
Feuchtelasten und den Luftwechsel beeinflusst (Abb. B 2.12). Oft wird beim Fenstertausch die Luftdichtheit des Gebäudes verbessert und damit der Grundluftwechsel verringert.
Dies führt zwangsläufig zu höheren Raumluftfeuchten und damit zu Schimmelproblemen im
Bereich von Wärmebrücken.
Um die Gefahren der Schimmelbildung an inneren Oberflächen im Bereich von Wärmebrücken beurteilen zu können, wird in DIN 4108-2
der Temperaturfaktor fRsi definiert. Dieser errechnet sich aus den inneren Oberflächentemperaturen sowie der Raum- und Außenlufttemperatur (Abb. B 2.10). Der Temperaturfaktor

ƒRsi:
ΘSi:
Θi:
Θe:

ΘSi – Θe
Θi – Θe

Temperaturfaktor
innere Oberflächentemperatur
Raumtemperatur
Außentemperatur

B 2.10
80 %

20
18

70 %

16
14

60 %

12
10

maximale Raumluftfeuchte







ƒRsi =

Oberflächentemperatur innen [°C]

Grundlegende Baustoffkenndaten enthält die
Normenreihe 4108. Weitergehende Kenndaten
für dynamische Berechnungen können z. B.
über eine Datenbank (Materialdatensammlung
für die energetische Altbausanierung) abgerufen werden oder sind in der Software zur Energieberatung enthalten [16].

oder während der Sanierungsmaßnahmen. Im
Falle einer Fassadenaußendämmung werden
diese Wärmebrücken meist automatisch mit
beseitigt. Eine genauere Analyse erscheint
deshalb nur bei einer Teilsanierung, auskragenden Bauteilen oder einer Innendämmung
sinnvoll. Kritische Wärmebrücken sind bei folgenden Details zu erwarten:

50 %

8
6

40 %

4
2

0

30 %

0,05
0,1
0,15
0,2
0,25 0,3
Wärmedämmung 0,035 W/mK [m]

B 2.11
Volumenstrom [m 3/h]

• Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl
(μ-Wert); für Bauteile wird die wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sdWert) für Feuchteschutzberechnungen nach
dem Glaserverfahren verwendet.
• Feuchtespeicherfunktion, feuchteabhängige
Wärmeleitfähigkeit sowie Transportkoeffizienten für den Flüssigtransport für dynamische
Berechnungen

240

e

ht

uc

e
.F

200

%
40

l
re

160

hte

uc

%

50

120

%

60

e
l. F

re

rel.

e

cht

Feu

80
40
0
0

200

400

600

800 1000
Feuchteanfall [g/h]
B 2.12

35

Bauphysik

B 2.13
B 2.14
B 2.15

B 2.16

B 2.17

schematischer Aufbau einer Außendämmung mit
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
beispielhafter Aufbau einer Außendämmung mit
WDVS
typische U-Werte von alten Wandaufbauten und
Verbesserungsmöglichkeiten durch Wärmedämmung
Temperaturverlauf: Anschluss Innen- / Außenwand (Ziegel)
a ohne Dämmung
b mit Innendämmung
c mit Innendämmung und Dämmkeil
Dämmstoffe und deren Kenndaten (Auswahl):
Die letzten drei Spalten zeigen die nötigen
Dämmstärken, um eine 30 cm dicke Vollziegelwand mit ¬ = 0,8 W / mK auf den jeweiligen
U-Wert zu verbessern (bei vollflächiger Dämmung).

1

3
2
3
4
5
6
7

1
2
3
4
5
6

Thermodübel
Klebemasse
Dämmplatten
Armierungsmörtel
Glasfasergewebe
Voranstrich
(falls erforderlich)
7 Schlussbeschichtung

1
1 Verklebung
2 Dämmung
3 Befestigung

2

4 5 4

6

4 Armierungsmasse
5 Armierungsgewebe
6 Schlussbeschichtung

B 2.13

sollte dabei ≥ 0,7 sein. Damit wird sichergestellt, dass unter üblichen Innen- und Außenklimabedingungen die innere Oberflächentemperatur nicht unter 12,6 °C sinkt. Bei 50 %
Raumluftfeuchte und 20 °C Raumtemperatur
führen Temperaturen unter 12,6 °C zu einer
relativen Feuchte über 80 %, die das Schimmelwachstum begünstigt.
Im Altbau kommt es an vielen Stellen zu einer
Unterschreitung der 12,6 °C, was zu einer erhöhten Schimmelbildung beiträgt (Abb. B 2.7 b). Die
innere Oberflächentemperatur als Funktion der
Dicke der Wärmedämmung für das Beispiel
einer Außenwandkante zeigt Abb. B 2.11. Erhöhter Wärmeschutz führt grundsätzlich zu höheren inneren Oberflä-chentemperaturen und
damit zur Verringerung des Tauwasser- oder
Schimmelpilzrisikos. Oberflächentemperaturen
über 12,6 °C auch an kritischen Stellen lassen
sich erst bei Verwendung von Passivhaus geeigneten Komponenten und Dämmstärken realisieren (Abb. B 2.7 a).

Im Gebäudebestand findet man meist keine
durchgehende wärmedämmende Hülle. Diese
muss vor einer energetischen Sanierung zuerst
festgelegt werden. Treppenhäuser, Kellerabgänge und teilbeheizte Bereiche stellen dabei
eine besondere Herausforderung dar. Durchdringungen der wärmedämmenden Hülle lassen sich an der Kellerdecke oder im Perimeterbereich nicht immer vermeiden und können
meist nur entschärft werden.
Luftdichtheit
Dem Luftdichtheitskonzept kommt die gleiche
Bedeutung zu wie der Wärmedämmung. Dabei
muss beachtet werden, dass die luftdichte
Außenwand

typischer Wandaufbau

Baujahr

B 2.14

Hülle mit der wärmedämmenden Hülle im
Wesentlichen übereinstimmen sollte. Eine luftdichte Bauweise stellt die Voraussetzung für
ein planmäßiges Funktionieren der Lüftungsanlage dar und bringt zahlreiche Vorteile für den
Nutzer:
• verringerter Heizenergieverbrauch durch reduzierten Fugenluftwechsel
• keine Behaglichkeitsstörungen durch
Zugluft
• keine Feuchteschäden durch Kondensat aufgrund von Bauteildurchströmung mit warmer
Raumluft
• verbesserter Schallschutz

U-Wert
unsaniert

U-Wert saniert [W/m2K]
mit WDVS ¬B = 0,035 W/mK ¬B = 0,040 W/mK
minimal

mittel

12 cm 14 –16 cm

zukunftsorientiert
20 cm

Innendämmung
8 cm

Sanierungsmaßnahmen

Fachwerkwand
verputzt

vor 1870

1,6

0,25

0,19 – 0,21

0,16

0,38

Eine gesamtheitliche Sanierung muss aus
bauphysikalischer Sicht folgende Standards
erfüllen:

Innenputz 2 cm
Mauerwerk 14 cm
Außenputz 2 cm

Gründerzeitfassade

Innenputz 1,5 cm
Mauerwerk 25 cm
Sandstein 15 cm

1870 –1920

1,5

0,24

0,19 – 0,21

0,16

0,38

Vollziegelmauerwerk
Reichsformat

Innenputz 1,5 cm
Mauerwerk 37,5 cm
Außenputz 2 cm

1920 –1945

1,5

0,24

0,19 – 0,21

0,16



Hochlochziegel
(Rohdichte
1400 kg/m3)

Innenputz 1,5 cm
Mauerwerk 30 cm
Außenputz 2,0 cm

1952 –1977

1,4

0,24

0,19 – 0,21

0,16



Hohlblockstein
(Leichtbeton
1400 kg/m3)

Innenputz 1,5 cm
Mauerwerk 30 cm
Außenputz 2,0 cm

ca. 1946 –1970

1,8

0,25

0,20 – 0,22

0,16



Porensteinmauerwerk

Innenputz 1,5 cm
Porenmauerwerk 30 cm 1946 –1972
Außenputz 2 cm

1,3

0,24

0,19 – 0,21

0,15



Betonsandwich

Innenputz 1,5 cm
Beton 15 – 20 cm
1960 –1985
Dämmung 4 – 6 cm
Betonvorsatzschale 6 cm

0,7

0,21

0,17– 0,18

0,14



Innenputz 1,5 cm
Kalksandstein 24 cm
Dämmung 5 cm
Außenputz 2 cm

0,7

0,21

0,17– 0,18

0,14



• durchlaufende wärmedämmende Hülle
• durchlaufende Luftdichtheitsebene
• angepasstes Lüftungskonzept
Wird einer der drei Punkte nicht ausreichend
beachtet, können Probleme vor allem beim
Feuchteschutz auftreten. Die Lüftungstechnik
stellt eine Schnittstelle zur Gebäudetechnik dar,
die Anforderungen an eine Lüftung leiten sich
aus der Bauphysik ab. In der neuen Norm zur
Wohnraumlüftung wird deshalb eine nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz gefordert [18]. Nutzerunabhängig heißt dabei, dass
ein je nach Wärmedämmstandard und Wohnungsgröße zu ermittelnder Außenluftvolumenstrom ohne den Eingriff der Bewohner, d. h. bei
geschlossenen Fenstern, gewährleistet sein
muss. Dieser Luftwechsel wird in der Regel
nicht durch Fugenlüftung, d. h. Infiltration, erreicht, sondern durch eine lüftungstechnische
Maßnahme wie z. B. ein Konzept zur freien Lüftung oder eine ventilatorgestützte Lösung.

Mauerwerk
mit WDVS

1972 –1985

B 2.15

36

Bauphysik

a

b

c

Luftdichtheit nachträglich zu erreichen, erfordert unterschiedliche Maßnahmen, die im Folgenden erläutert werden.

Holzbaukonstruktionen und Dächer
Die Luftdichtheitsebene kann durch Folien,
Baupappen, Holzwerkstoff-, Gipskarton- oder
Gipsfaserplatten gebildet werden. Dabei ist
besonders an den Stoßstellen auf eine geeignete Abdichtung zu achten, es empfehlen
sich u. a. mechanische Befestigungen und
Abkleben.

Fenster- und Türanschlüsse
Da das Fenster kein lastabtragendes Bauteil ist
und damit keine starre Verbindung zum Baukörper bestehen darf, können auch an dieser
Schnittstelle Bewegungen auftreten. Als Abdichtung wird meist eine Verklebung mit Folien
auf der Innenseite gewählt. Bilden Innentüren
einen Teil der Dichtheitsebene, ist der luftdichte Einbau und das Schließen der Türen entscheidend.

Mauerwerk
Grundsätzlich sorgt der Innenputz für die Luftdichtheitsebene. Besonders im Bereich von
Holzbalkendecken ist diese meist unterbrochen. Ein weiteres Problem stellen z. B. undichte Steckdosen oder Installationen dar. Bei der
Außendämmung kann durch vollflächige Verklebung des Dämmstoffs eine weitere Luftdichtheitsebene geschaffen werden, falls es
auf der Innenseite nicht möglich ist. Betonwände gelten von sich aus als luftdicht.
Dämmstoff

Flachs

Anschluss Mauerwerk / Holzbau
Diese Schnittstelle muss zusätzlich noch mögliche Bewegungen der Bauteile gegeneinander
aufnehmen können. Bewährt haben sich auch
hier Abdichtungen, die mechanisch befestigt
und geklebt sind.

Rohdichte Wärmeleitfähigkeit WasserdampfArt
diffusionswiderstandszahl
ρ
λ
μ
[kg/m3]
[W/mK]
[–]
20 – 50

0,040 – 0,050

1– 2

Dämmstärke [cm]
für U-Wert [W/m2K]
0,3
0,2
0,15

Matten,
Einblasen,
Schüttung

11–14

18 – 22

20 –150

0,040 – 0,080

1– 2

Matten,
Einblasen,
Schüttung

11– 22

18 – 36

24 – 49

Holzfaser

30 – 250

0,040 – 0,080

5 –10

Matten,
Einblasen

11– 22

18 – 36

24 – 49

Holzwolleplatten

60 – 600

0,090 – 0,100

2–5

Platten

25 – 28

40 – 45

55 – 61

200 – 290

0,040 – 0,070

2–6

Platten,
Schüttung

11– 20

18 – 31

24 – 43

Kork

65 –160

0,040 – 0,055

2–8

Schrot, Platten

11–15

18 – 25

24 – 34

Mineralwolle

20 – 220

0,035 – 0,050

1– 2

Matten,
Einblas-Stopfware 10 –14

16 – 22

21– 31

Mineralschaum

20 –130

0,035 – 0,045

3–6

Platten

10 –13

16 – 20

21– 28

Perlite

60 –160

0,045 – 0,080

2–5

Schüttung, Platten 13 – 22

20 – 36

28 – 49

Polystyrol
15 – 30
expandiert (EPS)

0,035 – 0,040

20 –100

Platten

10 –11

16 –18

21– 24

Polystyrol
extrudiert (XPS)

20 – 50

0,030 – 0,040

80 – 250

Platten

8 –11

13 –18

18 – 24

Polyurethan (PU) 30 – 80

0,025 – 0,040

30 –100

Platten,
Ortschaum

7–11

11–18

15 – 24

Schaumglas

0,040 – 0,055



Platten, Schüttung 11–15

18 – 25

24 –34

20 – 29

28 – 40

105 –165

Schilfrohr

190 – 220

0,045 – 0,065

2

Matten

Vakuumdämmplatten

150 –180

0,006 – 0,010



Platten, noch
keine Zulassung

25 – 65

0,040 – 0,045

1– 2

Zellulose

13 –18
2–3

Schüttung, Matten, 11–13
Einblasware

Installationen
Installationen, die die luftdichte Ebene durchdringen, sollten bereits in der Planung vermieden werden. Bei Mauerwerk können vor allem
Steckdosen in der Außenwand oder auch unverputzte Außenwände hinter Sanitärvorwandsystemen Undichtigkeiten bewirken. Verteilleitungen sollten deshalb grundsätzlich innerhalb
der luftdichten Hülle liegen, um Durchdringungen zu minimieren.

24 – 31

Hanf

Calciumsilikat

B 2.16

3–4

4–6

18 – 20

24 – 28

Wärmedämmung
Wärmedämmung hat das Ziel, Wärmeverluste
zu reduzieren sowie raumseitige Oberflächentemperaturen und damit die thermische Behaglichkeit zu erhöhen.
Dämmstoffe
Heute steht eine Vielzahl von Dämmmaterialien
zur Verfügung (Abb. B 2.17). Neben den
wärme- und feuchtetechnischen Eigenschaften
sind bei der Auswahl u. a. Anforderungen hinsichtlich des Brand- und Schallschutzes sowie
Druckfestigkeiten zu berücksichtigen. Jeder
zugelassene Dämmstoff besitzt eine Kennzeichnung nach DIN 4108, aus der seine Eignung für bestimmte Einsatzzwecke hervorgeht.
Auch die Art der Verarbeitung sowie ökologische Gesichtspunkte können als Auswahlkriterium gelten.
Außendämmung von Wänden
Für die Außendämmung von Wänden stehen
mehrere Systeme zur Verfügung (Abb. B 2.15):
Üblich ist die Außendämmung in Form eines
Wärmedämmverbundsystems (WDVS). Dabei
wird der Dämmstoff auf die alte Fassade geklebt, gedübelt oder über eine Tragkonstruktion
aus Metall oder Holz an der Fassade befestigt

B 2.17

37

Bauphysik

20°C

-10°C

2,0°C
-1,0°C
-4,0°C
-7,0°C

5,0°C
8,0°C
11,0°C
14,0°C
17,0°C

B 2.18

B 2.19

B 2.20

B 2.18
B 2.19

B 2.20
B 2.21

38

wärmetechnisch optimierter Einbau eines Fensters mithilfe einer Dämmzarge
beispielhafter Isothermenverlauf eines Fensteranschlusses mit und ohne Laibungsdämmung
(Schema)
Fensteranschluss bei Innendämmung mit durchlaufender Dämmebene
typische U-Werte von alten Dachaufbauten bzw.
Dachgeschossdecken sowie Verbesserungsmöglichkeiten durch Wärmedämmumg

(Abb. B 2.13 und 14). Die zugelassenen WDVS
unterscheiden sich hinsichtlich Schichtaufbau,
Wärmeleitfähigkeit, Brandschutzeigenschaften
und Gebäudehöhe, wobei geschäumte und Faserdämmstoffe zum Einsatz kommen. Im Sanierungsbereich ist auf einen ebenen und tragfähigen Untergrund zu achten. Größere Unebenheiten müssen mit geeigneten Putzmörteln ausgeglichen werden.
Bauaufsichtlich zugelassene Systeme wurden
bezüglich des Feuchteschutzes geprüft. Anforderungen an den Außenanstrich sind dennoch
zu berücksichtigen. Bei der Außendämmung
wird die Temperatur innerhalb der Bestandswand deutlich erhöht, was im Allgemeinen vor
Feuchteschäden besser schützt, da die Taupunkttemperatur erst in der Wärmedämmung
unterschritten wird. Mit Außenluft hinterströmte
Wärmedämmung und die damit verbundene
Auskühlung des Mauerwerks sollten auf jeden
Fall vermieden werden.
Nachträglich vorgehängte Fassadensysteme
aus Holz, Keramik oder Naturstein schützen
den Dämmstoff vor direkter Bewitterung, sodass auch unterschiedlichste Faserdämmstoffe
verwendet werden können. Durch die Hinterlüftung entstehen keine feuchtetechnischen Probleme hinsichtlich der Diffusion.
Systeme für die Sanierung von Holzkonstruktionen befinden sich ebenfalls in der Entwicklungsphase. Vorgefertigte Wandbauteile mit
bereits integrierten Fenstern sollen dabei vor
die alte Fassade gestellt oder gehängt werden.
Ebenso kommen Stegträger als tragende Konstruktion für unterschiedliche Dämmstoffe zum
Einsatz.
Innendämmung von Wänden
Die Innendämmung von Wänden stellt hohe
Anforderungen an den Planer und das ausführende Unternehmen. Soll eine bestehende
Fassade und damit der Charakter eines Hauses
erhalten bleiben, stellt die Innendämmung die
einzige Möglichkeit einer energetischen Sanierung dar.
Folgende Schwierigkeiten müssen in der Planung berücksichtigt werden:
• Die Dämmung der Innenwand führt zu niedrigeren Temperaturen in der Bestandswand
und damit ggf. zu Tauwasserausfall.
• Eine Hinterströmung der Innendämmung mit
warmer Raumluft aufgrund undichter Anschlüsse der Innenbekleidung oder der
Dampfbremse verursacht erheblichen Tauwasserausfall zwischen Dämmung und Wand.
• Feuchte infolge von Schlagregen oder kapillar aufsteigendem Wasser kann aufgrund der
niedrigen Wandtemperatur schlechter austrocknen.
• Innendämmung bedeutet Raumverlust,
wobei andererseits die behagliche Aufenthaltszone durch die Wärmedämmung größer wird.
Eine Beurteilung des Feuchteschutzes sollte
auf jeden Fall durchgeführt werden. Dabei stellt

das Glaserverfahren einen ersten Anhaltspunkt
dar. Weisen Dämmstoffe – wie Zellulose oder
Calciumsilikatplatten – ein hohes Sorptionsvermögen und einen hohen Transportkoeffizienten
für Flüssigtransport auf, liefern nur dynamische
Rechenverfahren verlässliche Werte. Die Vorteile dieser Verfahren sind:
• mehrere Transportmechanismen (Diffusion,
Oberflächendiffusion, Kapillartransport)
• Sorptionseigenschaften der Materialien
• feuchteabhängige Materialdaten
• Anfangsfeuchten
• reale Wettersituationen inklusive Regenbelastung
• reale Feuchtelasten im Innenraum
• Kopplung von Wärme- und Feuchtetransport
• Phasenübergänge innerhalb der Konstruktion
Das Ergebnis kann als zeitlicher Verlauf dargestellt werden. Dafür stehen validierte Programme von verschiedenen Herstellern in 1-Dund 2-D-Versionen zur Verfügung [19].
Bei nicht kapillar aktiven Dämmstoffen ist eine
Dampfbremse notwendig. Bewährt haben sich
auch neue feuchteadaptive Dampfbremsen,
die im Sommer ein leichteres Austrocknen
auch nach innen ermöglichen.
Entschärfung von Wärmebrücken
Die meisten Wärmebrücken wie z. B. durchlaufende Betondecken werden bei einer Außendämmung beseitigt. Kritisch sind dabei
vor allem die Anschlüsse von Kellerdecke
oder Bodenplatte zur Außen- sowie zur Innenwand. Durch eine Kombination von Dämmung
unter der Kellerdecke und Perimeterdämmung
lässt sich dieses Problem deutlich entschärfen.
Eine Isothermenberechnung ist auf jeden
Fall sinnvoll, um Werte für die inneren Oberflächentemperaturen zu erhalten (Abb. B 2.6).
Alternativ können die in DIN 4108, Beiblatt 2
enthaltenen Konstruktionen als Anhaltspunkt
für wärmebrückenfreies Konstruieren oder
ein Wärmebrückenkatalog herangezogen
werden [20].
Bei einer Innendämmung sind in der Regel alle
Anschlüsse kritisch, die die Dämmebene
durchstoßen. Für Anschlüsse Innenwand an
Außenwand oder Decke an Außenwand ist der
Einsatz von Dämmkeilen möglich, um die Oberflächentemperaturen anzuheben (Abb. B 2.16).
Bei Betondecken muss die Durchdringung der
Dämmebene bereits durch den Bodenbelag
und den Estrich beseitigt werden, d. h. die Innendämmung darf nicht erst oberhalb des
alten Bodenbelags beginnen. Meist lässt sich
das Problem nur durch Entfernen des Bodenbelags und des Estrichs und das Einbringen
einer Dämmebene unter dem Estrich lösen,
was oft auch aus Gründen des Trittschallschutzes sinnvoll ist.
Gebäudetrennwände laufen nach oben oft bis
zur Dachhaut durch. Eine Verringerung der
Wärmebrückenwirkung kann durch Abtragen
des Mauerwerks und Dämmung dieses Bereichs oder durch partielles Ausdämmen der

Bauphysik

Hinterlüftungsebene im Trennwandbereich
erzielt werden.
Wärmedämmung des Dachs
Für die Wärmedämmung von Sparrendächern
bieten sich folgende Möglichkeiten an:
• Zwischensparrendämmung
• Zwischensparrendämmung mit zusätzlicher
Untersparrendämmung
• Aufdachdämmung
• Kombinationen aus Zwischensparren-, Untersparren- und Aufdachdämmung
Die Zwischensparrendämmung erfordert meist
eine Aufdopplung der Sparren, da bei Sparrendicken von 14 bis 15 cm zu wenig Dämmung
untergebracht werden kann (Abb. B 2.21).
Auch aus Gründen des sommerlichen Wärmeschutzes sollte die Dämmstärke mindestens
20 cm betragen. Feuchteschutztechnische
Nachweise sowie eine sorgfältig geplante, luftdichte Ebene sind auf jeden Fall notwendig.
Bei Bitumenabdichtungsbahnen oder Blecheindeckung eignet sich eine feuchteadaptive
Dampfbremse, damit das im Winter entstehende Tauwasser leichter nach innen austrocknen
kann.
Als Dämmmaterialien zwischen den Sparren
kommen vor allem Faserdämmstoffe und Einblasdämmung zum Einsatz.
Für die Aufdachdämmung, die immer mit einer
Neueindeckung des Dachs und einer wachsenden Gebäudehöhe verbunden ist, gibt
es neben Faserdämmstoffen auch Dämmplatten auf PU-Basis, die über Wärmeleitfähigkeiten bis zu 0,025 W / m2K verfügen und
damit zu einer deutlichen Reduktion der nötigen Dämmstärken führen (Abb. B 2.21). Allerdings muss der Dachanschluss an die Außenwand bezüglich der Wärmebrücken berücksichtigt werden.
Bei Geschossdecken gegen einen unbeheizten
Dachboden ist die Verwendung von begehbaren Dämmplatten die einfachste Möglichkeit der Dämmung. Wichtig ist eine dichte
Verlegung, damit keine Kaltluft durchströmen
kann. Feuchtetechnische Probleme sind aufgrund der Dämmung auf der kalten Seite nicht
zu erwarten, solange die Luftdichtheit gewährleistet ist.
Flachdächer können in der Regel auf der
bestehenden Abdichtbahn zusätzlich gedämmt werden. Wird über der Dämmebene
nicht abgedichtet, spricht man von einem
Umkehrdach. Dabei sind nach DIN 6946 Zuschläge auf die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs zu berücksichtigen [21]. Im Bereich der
Attika lässt sich die Wärmebrücke entschärfen,
indem die gesamte Konstruktion gedämmt
wird.
Wärmedämmung Kellerdecke und Bodenplatte
Bodenplatten können normalerweise nicht
nachträglich von unten gedämmt werden,
sodass nur eine Dämmung oberhalb der Plat-

te infrage kommt (Abb. B 2.9). Die Durchdringung der Dämmebene durch die Innenwände
stellt somit jeweils eine Wärmebrücke dar.
Deshalb muss darauf geachtet werden, dass
die Dämmung der Innenwände lückenlos erfolgt. Zudem empfiehlt sich eine Isothermenberechnung. Aufgrund der höheren Temperaturen des Erdreichs im Vergleich zur Außenluft
liegen die Oberflächentemperaturen meist im
unkritischen Bereich, also über 12,6 °C. Im
Perimeterbereich muss die Außendämmung
der Wand mindestens bis in den frostfreien
Bereich reichen.
Existieren keine Bodenplatten, muss der Aufbau völlig neu erfolgen. Durch den zusätzlichen Aushub kann eine Dämmebene unterhalb der neuen Bodenplatte eingefügt werden.
Bei Kellerdecken empfiehlt sich eine Dämmung
von unten, falls ausreichende Raumhöhen zur
Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, kann
ggf. auf Vakuumisolationspaneele zurückgegriffen werden, die wesentlich geringere
Dämmstärken erfordert. Ansonsten ist eine
Dämmung oberhalb der Decke nötig, wobei
auch hier die Raumhöhe vor allem bei Bauten
ab den 1950er-Jahren den limitierenden Parameter darstellt.
Dach / Dachgeschossdecke

typischer Aufbau

Fensterkonstruktionen und deren Einbindung
Das Fenster dient als Tageslichtquelle zur passiven Solarenergienutzung sowie als Lüftungselement und ist damit das komplexeste Bauteil
der Gebäudehülle. Bezüglich des Wärmeschutzes bildet es jedoch auf den ersten Blick
eine Schwachstelle, da die erzielbaren U-Werte
wesentlich schlechter sind als bei Wand- oder
Dachelementen. Der Auswahl der geeigneten
Fensterkonstruktion kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Standardfenster verfügen über eine Zweischeiben-Isolierverglasung
mit Wärmeschutzbeschichtung und Argonfüllung. Der UW-Wert für das gesamte Fenster beträgt ca. 1,4 W / m2K. Mit aktuellen Konstruktionen und einer Dreischeiben-Isolierverglasung
lassen sich UW-Werte bis zu 0,8 W / m2K erzielen. Durch ihren Einsatz und einen wärmetechnisch verbesserten Rahmen wird das Fenster
aufgrund der solaren Gewinne über die Heizperiode zum Energielieferant. Kenndaten typischer Fensterkonstruktionen sind in Abb.
B 2.8 b zusammengefasst.
Neben der Konstruktion ist der Einbau des
Fensters entscheidend. Grundsätzlich sollte
auch bei einem Fensteranschluss die Dämmebene nicht unterbrochen und bei der Außen-

Baujahr U-Wert sanierter Aufbau
unsaniert
[W/m2K]

U-Wert saniert [W/m2K]
Dämmstärken mit
¬ = 0,040 W/mK
15 cm 20 cm 30 cm 40 cm

Sparrendachstuhl Innenbekleidung
Sparren 14 cm
Dachbahn
Konterlattung, Lattung
Dacheindeckung

vor 1870

1,4

Innenbekleidung
Sparren 14 cm
Aufdopplung, Dämmung
Dachbahn
Konterlattung, Lattung
Dacheindeckung



0,24

0,17

0,12

Mansarddach

1870 –
1920

1,1

Innenputz
Holzwolleleichtbauplatten
Sparren 14 cm
Aufdopplung, Dämmung
Dachbahn
Konterlattung, Lattung
Dacheindeckung



0,20

0,13

0,10

Holzbalkendecke Putz
zum Dachboden Putzträger
Holzbalken / Fehlboden
Holzdielen

1920 –
1945

0,75

Putz

Putzträger
Holzbalken / Fehlboden
Holzdielen
Dampfbremse / Luftdichtung
Dämmung
Estrich / Platten

0,16

0,13

0,11

Sparrendach
ausgebaut

1945 –
1960

0,9

Innenputz
Holzwolleleichtbaupl. 4 cm
Sparren / Dämmung 15 cm
Aufdopplung / Dämmung
Dachbahn
Konterlattung, Lattung
Dacheindeckung



0,20

0,13

0,10

Stahlbetondecke Innenputz
1960 –
zum Dachboden Stahlbetondecke 16 cm 1972
Dämmung Bestand 2 cm
Estrich 4 cm

1,3

Innenputz
Stahlbetondecke 16 cm
Dämmung Bestand 2 cm
Estrich 4 cm
Dämmung
Estrich / Platten

0,22

0,17

0,12



Flachdach als
Warmdach

0,5

Innenputz
Stahlbetondecke 18 cm
Ausgleichsschicht
Dämmung Bestand 6 cm
Bitumenabdichtung
Dämmung
eventuelle Abdichtung
Kies

0,17

0,14

0,11



Innenputz
Holzwolleleichtbauplatten
Sparren 14 cm
Dachbahn
Konterlattung, Lattung
Dacheindeckung

Innenputz
Holzwolleleichtbauplatten 4 cm
Sparren 15 cm
Dachbahn
Konterlattung, Lattung
Dacheindeckung

Innenputz
1972 –
Stahlbetondecke 18 cm 1985
Ausgleichsschicht
Dämmung Bestand 6 cm
Bitumenabdichtung
Kies

B 2.21

39

Primärenergie
Anlagenaufwand

250

Warmwasser
Heizwärme

200
150

8

zusätzliche Dämmung eines alten Bauteils bis zum
optimalen U-Wert: 0,17 W/m2K

7
ca.12 cm
U= 0,23
W/m2K

6
5

ca.24 cm
U= 0,13
W/m2K

4
3

ökonomisch
optimaler Bereich

2
100

ca.17 cm
Optimum bei
U= 0,17 W/m2K

1
0

50

-1
0

-2

Kosten der eingesparten Energie [Cent/kWh]

300

jährlicher Gewinn [™ /m2]

Energiebedarf [kWh/m2a]

Bauphysik

10
9
8

heutiger Energiebezugspreis (Öl/Gas)

7
6
5
4
3
2
1
0

B 2.22

B 2.23

0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1,8 2,0
U-Wert des alten Bauteils [W/m2K]
B 2.24

dämmung der Blendrahmen überdämmt werden. Eine ungedämmte Laibung bedingt
zwangsläufig sehr niedrige Oberflächentemperaturen und Schimmelprobleme (Abb. B 2.19).
Ein idealer Einbau führt zu Ψ-Werten von nahezu null und damit zu einer wärmebrückenfreien
Situation (Abb. B 2.18).
Auch bei der Innendämmung ist eine durchgängige Dämmebene nötig (Abb. B 2.20). Besonders der Fensteranschluss muss luftdicht
gestaltet sein, damit die Dämmung nicht mit
warmer Raumluft hinterströmt werden kann.

Verfahren der EnEV möglich, wobei die einzuhaltenden Grenzwerte im Altbau gegenüber
dem Neubau um ca. 40 % höher liegen.
Neu ist die Verpflichtung, die energetische
Qualität eines Gebäudes in Form eines Energieausweises zu dokumentieren. Dies gilt auch
für den Gebäudebestand. Damit soll Käufern
oder Mietern eines Gebäudes die Qualität des
Gebäudes leicht verständlich vermittelt werden. Das Gebäude wird dabei anhand einer
Skala bezüglich des Energieverbrauchs eingestuft. Zur Erläuterung ist die Skala mit typischen
Verbrauchswerten bis hin zum Passivhaus versehen (Abb. B 2.28).
Die Ausstellung kann aufgrund des gemessenen Energieverbrauchs oder des berechneten Energiebedarfs erfolgen. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten gilt bis
1. Oktober 2008 die Wahlfreiheit. Danach ist für
diese Gebäude nur noch eine Ausstellung auf-

grund des Energiebedarfs zulässig.
Steht eine energetische Sanierung eines Gebäudes an, sollten die möglichen Maßnahmen
auf jeden Fall mithilfe einer Energiebedarfsrechnung bewertet werden. Grundsätzlich kann zur
Erfassung des Gebäudes und zur Ermittlung
der energetischen Qualität der Bauteile das
Verfahren der EnEV herangezogen werden.
Dabei lassen sich Wärmebrücken zunächst
durch einen pauschalen Zuschlag von
0,1 W / m2K auf die U-Werte der gesamten wärmeübertragenden Umfassungsfläche berücksichtigen. Bei weitreichender energetischer Sanierung mit Passivhauskomponenten empfiehlt
sich der Einsatz des Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP) [23]. PHPP stellt eine Excel-Anwendung dar, die sich zur energetischen Projektierung energieeffizienter Gebäude bewährt
hat. Des Weiteren steht Software auf Basis der
DIN EN 832 zur Verfügung, die eine detaillierte

Bestand

EnEV
EnEV
Sanierung Neubau

EnEV
-30 %

EnEV
-50 %

0 1

Passivhaus

Anforderungen aus der EnEV 2007 – Energieausweis
In der EnEV 2007 wurde das Anforderungsniveau gegenüber der Fassung von 2004 nicht
verändert [22]. Für die Sanierung gelten die
bisher maßgeblichen Bauteilwerte. Alternativ ist
immer ein Primärenergienachweis nach dem

2

3

4

5

6

derzeit wirtschaftliche Lösung
Bauteil

Maßnahme

U-Wert
[W/m2K]

Steildach

7

8

9 10 11 12 13 14 15
R-Wert [m2K/W]

zukunftsweisend

Äquivalentpreis U-Wert
der eingesparten
Energie
[Cent/kWh]
[W/m2K]

Äquivalentpreis
der eingesparten Energie
[Cent/kWh]

Unter- und Zwischensparrendämmung

0,161

2,0

0,161

2,0

Aufsparrendämmung

0,16

1,7

0,11

2,0
2,1

Auf- und Zwischensparrendämmung

0,15

1,9

0,10

zus. Dämmung im Warmdachaufbau

0,18

3,2

0,12

3,5

Umkehrdach auf Dachabdichtung

0,22

2,9

0,16

3,3

Wärmedämmung (nicht begehbar)
oberste
Geschossdecke Wärmedämmung (begehbar)

0,14

0,7

0,12

0,9

Flachdach

Außenwand

Kellerwand
Kellerdecke

0,14

1,6

0,12

1,7

WDVS bei Putzerneuerung

0,17

1,3

0,13

1,6

WDVS bei Neuanstrich

0,17

2,3

0,13

2,5

Vorhangfassade mit zusätzlicher Dämmung bei Erneuerung der Schalung

0,18

2,0

0,13

2,3

Innendämmung mit Luftdichtung
bei neuer Tapete

0,281

1,0

0,281

2,0

Innendämmung mit Luftdichtung
bei Erneuerung von Innenputz

0,281

1,0

0,281

1,0

Innendämmung mit Luftdichtung
bei Erneuerung von Innenputz

0,271

2,5

0,271

2,5

2,5

1

2,5

Dämmung von unten

Wärmeverteilund Warmnachträgliche Dämmung 2
wasserleitungen
1
2

B 2.22
B 2.23

B 2.24

B 2.25

B 2.26

0,27

1

0,27

B 2.27
1≈ DN

0,9

2≈ DN

1,5

Dämmstärken aus Gründen des Innenraumverlusts begrenzt
Dämmstärke Leitungen ist bezogen auf den Nenndurchmesser DN

B 2.28
B 2.25

40

Vergleich des Energiebedarfs verschiedener
Baustandards
jährlicher Gewinn durch die Energieeinsparung
bezogen auf den Wärmedurchgangswiderstand R
Kostenvergleich für die eingesparte Energie bei
nachträglicher Dämmung einer Außenwand als
Funktion des U-Werts des bestehenden Bauteils
Wirtschaftlichkeit von Dämmmaßnahmen: Vergleich der eingesparten Energie (Äquivalentpreise der eingesparten Energie auf der Basis
der Energiepreise 2007)
Mehrfamilienhaus von 1930, Nürnberg (D) 2002,
Burkhard Schulze Darup
a vor der Sanierung
b nach der Sanierung
c berechnete und gemessene Energieverbrauchswerte
Vergleich Energiebilanz des Mehrfamilienhauses
von 1930
a vor der Sanierung
b nach der Sanierung mit Passivhauskomponenten
Muster Energieausweis für Wohngebäude

Energieverbrauch [kWh/m2]

Bauphysik

10

Berechnung PHPP 27,4 kWh/m2a
Verbrauch im Mittel 26,9 kWh/m 2a
Wohnung 1-6

9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
J

A

S

O

N

D

J

F

M

A

M J
B 2.26

b

c

Analyse ohne die in der EnEV enthaltenen Pauschalierungen ermöglicht.

Sanierung der Hülle auch die Verbesserung
der Anlagentechnik, den Einsatz regenerativer
Energien und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung voraus.
Die mit den verschiedenen Niveaus verbundenen Energiebedarfskennwerte sind in Abb.
B 2.22 einander gegenübergestellt. EnEV-minus-50 % kommt dem nahe, was man durch
Passivhauskomponenten erreichen kann. Steht
nur die Möglichkeit einer Innendämmung zur
Verfügung, ist ungefähr Neubauniveau zu erzielen. Eine effiziente Anlagentechnik führt, wie
Abb. B 2.22 verdeutlicht, zu einem sinkenden
Anlagenaufwand.
Unabhängig von den Anforderungen der
EnEV kann man untersuchen, welche Dämmstärken bei den heutigen Preisen wirtschaftlich
sinnvoll sind. Auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechung nach der Barwertmethode
hat das Passivhaus Institut in Darmstadt
mehrere Dämmmaßnahmen untersucht [24].
Dabei wurden zum einen die wirtschaftlich
sinnvollen Dämmstärken und zum anderen
die U-Werte von Außenbauteilen im Bestand

ermittelt, bei deren Überschreitung sich eine
Dämmmaßnahme lohnt (Abb. B 2.23 und 24).
Mögliche Dämmmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit fasst Abb.
B 2.25 zusammen. Alle aufgeführten Maßnahmen sind mittelfristig wirtschaftlich, da die Kosten für jeweils eingesparte Energie deutlich unter den aktuellen Energiepreisen liegen. Zu beachten ist, dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Durchführung von Dämmungen
immer mit anderen Maßnahmen, die ohnehin
fällig werden, wie z. B. die Erneuerung des Außenanstrichs, verbunden werden sollte.

Anzustrebende Energieniveaus
Bei einer Komplettsanierung stellt sich zunächst die Frage, welches Dämmniveau auch
aus wirtschaftlicher Sicht anzustreben ist. Derzeit haben sich folgende Bezeichnungen eingebürgert:





EnEV-Neubauniveau
EnEV-minus-30 %
EnEV-minus-50 %
Sanierung mit Passivhauskomponenten

Energieverluste/-gewinne [kWh/m2a]

Die EnEV-minus-30 % und -50 % Niveaus ergeben sich aus den aktuellen Förderkriterien der
Kreditanstalt für Wiederaufbau und beschreiben die Einsparung an Primärenergie bezogen
auf das EnEV-Neubauniveau. Erreicht man
diese Standards, werden zusätzlich zu einem
zinsgünstigen Darlehen Tilgungszuschüsse gewährt. Eine Primärenergieeinsparung in dieser
Größenordnung setzt neben der energetischen

240

Solargewinn
Fenster
innere
Wärmequelle

220
Fenster

200
180

Dach

160
140
120

240
220
200
180
160
140
120
100

80

80

60

60

40

Grund

40

20

Lüftung

20

Verluste

Gewinne

0
b

Solargewinn
Fenster
innere
Wärmequelle

Fenster
Dach
Außenwand
Grund
Lüftung

0
a

Energetische Sanierung – Was ist machbar?
Am Beispiel eines Mehrfamilienhauses in Nürnberg aus dem Jahr 1930 werden die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung deutlich
[25]. Das Haus mit 895 m2 Wohnfläche wurde
2002 komplett saniert (Abb. B 2.26). Mit der
Energiebilanz-Software des Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP) [26] wurde der Energieverbrauch vor und nach der Sanierung berechnet, wobei sich ernorme Einsparpotenziale er-

Heizung

Außenwand

100

Energieverluste/-gewinne [kWh/m2a]

a

Verluste

Heizung
Gewinne

B 2.27

B 2.28

41

Bauphysik

Df

Ff

Fd
horizontal
Dd
B 2.29
B 2.30
B 2.31
B 2.32
B 2.33

v
e
r
t
i
k
a
l

Prinzip der Schallübertragungswege bei
Luftschallanregung
Prinzip der Schallübertragungswege bei
Trittschallanregung
Werte für das bewertete Bauschalldämmmaß
(Auswahl)
typische Geräuschpegel
Werte für den bewerteten Normtrittschallpegel
am Bau (Auswahl)

gaben (Abb. B 2.27). Im Einzelnen wurden folgende energetisch wirksamen Maßnahmen
durchgeführt:
• wärmetechnische Verbesserung der Außenwand mit 200 mm Wärmedämmverbundsystem mit einem U-Wert von 0,15 W / m2K,
Kellerdecke: 0,19 W / m2K, Dach: 0,12 W / m2K
• wärmebrückenfreier Einbau von Passivhaus
geeigneten Fenstern mit einem U-Wert von
0,85 W / m2K
• Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung
• Einsatz einer Gas-Brennwertheizung und
einer thermischen Solaranlage
Entscheidend ist, dass sich die berechneten
Werte auch in der Praxis bestätigten. Die messtechnischen Ergebnisse sind in Abb. B 2.26 c
dargestellt und zeigen, dass sich das sanierte
Gebäude genauso verhält wie berechnet. Abweichungen infolge des Nutzereinflusses sind
in derselben Größenordnung wie im normalen
Wohnungsbau zu erwarten.
Als Fazit aus zahlreichen, mit Passivhauskomponenten sanierten Gebäuden lässt sich
feststellen: Die durchgeführten Maßnahmen
bieten eine höhere Sicherheit gegenüber
feuchtebedingten Bauschäden, verbessern
die thermische Behaglichkeit durch höhere
Oberflächentemperaturen und verdoppeln
das erschließbare Energiesparpotenzial gegenüber der Sanierung nach dem EnEVStandard.
Das Passivhaus Institut in Darmstadt als wissenschaftlicher Partner resümiert: »Die Attraktivität einer hochwertigen Modernisierung steigt
beim Einsatz hocheffizienter Komponenten, da
sich die Lebensqualität für die Bewohner spürbar erhöht. Andererseits sind Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand ein entscheidender Motor für die Konjunktur. Mit den dargestellten Maßnahmen sind erhebliche CO2Einsparungen erschließbar: Die in den Mustersanierungen erzielte CO2-Reduktion beträgt
über 75 %. Die Effizienzverbesserung erfolgt in
einem Sektor, bei dem ein reduzierter Verbrauch zugleich einen vermehrten sinnvollen
Einsatz von erneuerbaren Energieträgern ermöglicht.«

d

i

a

g

o

n

a

l

trennendes Bauteil
B 2.29

B 2.30

Schallschutz bedeutet gemäß der bauaufsichtlich eingeführten Norm DIN 4109 »Schallschutz
im Hochbau« Schutz vor Luft- und Trittschallübertragung aus fremden Bereichen, Schutz
vor Geräuschen aus haustechnischen Anlagen
(z. B. Wasserinstallationen) und Gewerbebetrieben sowie Schutz vor Außenlärm. Im Hauptteil
sind auch die Kenngrößen für die Anforderungen an den Schallschutz aufgeführt. Beiblatt 2 dieser Norm beinhaltet Vorschläge für
einen erhöhten Schallschutz zwischen fremden
Wohn- und Arbeitsbereichen sowie Empfehlungen für einen normalen oder erhöhten
Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich. Als weiteres Regelwerk zur Festlegung
von vertraglichen Anforderungen dient die
Richtlinie VDI 4100 »Schallschutz von Wohnungen«.
Während bei Neubauten die Festlegung des
Schallschutzziels meist nach den oben genannten Regelwerken erfolgt, bedürfen Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen oft einer differenzierteren Betrachtung. Wenn keine Umnutzung des Gebäudes vorliegt und die schalltechnisch relevanten Konstruktionen nicht verändert werden, gilt zunächst ein Bestandsschutz. Die aktuell gültigen Anforderungen
müssen daher nicht zwangsläufig erfüllt werden. Sobald jedoch eine Umnutzung stattfindet
oder schalltechnisch relevante Konstruktionen
erneuert werden, sind in der Regel, falls zu-

treffend, die Anforderungen der aktuellen
DIN 4109 einzuhalten.
Unabhängig von der rechtlichen Situation
bestehen im Wohnungsbau von Seiten der
Bewohner nach einer Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme oftmals unausgesprochene
Erwartungen an einen angemessenen Schallschutz, da die Wohnungen meist teuer erworben wurden oder die Miete steigt. Die
Akzeptanz eines schlechten Schallschutzes
ist bei höherer Miete oder hohen Anschaffungskosten deutlich geringer. Gemäß DIN 4109
liegt die Aufgabe des Schallschutzes darin,
»Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen«. Die in dieser Norm
formulierten Anforderungen an den Schallschutz reichen vielen Bewohnern von Geschosswohnungsbauten oft nicht mehr aus.
Die Aussage: »Es kann nicht erwartet werden,
dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden«, deckt sich nicht mit den – oft
auch baulich nicht realisierbaren – Erwartungen an vollständige Ruhe und Vertraulichkeit.
Es ist daher für alle Baubeteiligten wichtig,
den Schallschutz mit Kenngrößen zu quantifizieren. Andernfalls kann es im Streitfall vor
Gericht durch Interpretation der Baubeschreibung zu einer richterlichen Festlegung des
geschuldeten Schallschutzes kommen, wobei
die Urteile tendenziell zugunsten der Bewohner
ausfallen.

Schallschutz

DIN 4109
R’w

DIN 4109 Bbl.2
Tab. 2 2

VDI 4100
SSt III

67 dB

68 dB

Gebäudetrennwand

70
62 dB1

Wohnungstrennwand

60
50
40
30
20

DIN 4109 Bbl.2
Tab. 3 3

59 dB
53 dB

Wände zw. Krankenräumen
Übernachtungsräumen

55 dB
52 dB

47 dB

47 dB, erhöht

37 dB

Türen von Treppenräumen
in Wohnräume

27 dB

Türen von Treppenräumen
in Flure

Wände zwischen »lauten«
40 dB, normal und »leisen« Räumen
37 dB Wände zw. Büroräumen

1 lt. DIN 4109 erf. R’w = 57 dB
2 Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz
3 Empfehlungen für einen normalen und erhöhten
Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich

B 2.31

42

Bauphysik

Art der haustechnischen Anlage

Schalldruckpegel der
haustechnischen Anlage [dB(A)]
20

Grundgeräuschpegel
im Raum [dB]
30

Ölheizung

25

kaum störend

nicht störend

WC-Spülung

28

störend

kaum störend

Wassereinlauf Badewanne

32

stark störend

kaum störend

Schließung Garagentor

35

stark störend

kaum störend

Badewannenbenutzung

35

stark störend

kaum störend

1

Orientierungswerte

B 2.32
Wesentliche Kenngrößen des Schallschutzes und Anforderungswerte

Die Kenngröße für die Anforderung an die Luftschalldämmung zwischen Räumen ist das bewertete Schalldämmmaß R’w. Bewertung (Index
»w«) bedeutet, dass die Frequenzabhängigkeit
des Schalldämmmaßes R mit einer der menschlichen Gehörempfindlichkeit nachgebildeten
frequenzabhängigen Funktion gewichtet ist, wobei ein wohnungsübliches Geräuschspektrum
zugrundegelegt wird (siehe Glossar, S. 266).
Eine geringe Schalldämmung bei tiefen Frequenzen geht beispielsweise nicht so stark in
die Beurteilung ein, weil auch die Empfindlichkeit des Gehörs bei tiefen Frequenzen kleiner
ist. Der Vorteil dieser Größe liegt darin, dass es
sich um eine frequenzunabhängige, für die
Schallschutzplanung handhabbare Angabe
eines einzelnen Zahlenwerts handelt. Schalldämmmaße sollten immer möglichst groß sein.
Die tatsächlich erreichte Schalldämmung zwischen zwei Räumen hängt nicht nur von den
konstruktiven Eigenschaften des trennenden
Bauteils ab, sondern auch von der Einbausituation (Abb. B 2.29). Luft- und Trittschallübertragungen in benachbarte Räume erfolgen nicht
ausschießlich durch das die beiden Räume
trennende Bauteil selbst. Die Schallwellen breiten sich in Form von Körperschall auch in flankierenden Bauteilen aus und werden von diesen als Luftschall abgestrahlt. Der Apostroph
im bewerteten Schalldämmmaß R’w kennzeichnet die Schalldämmung unter Beteiligung der
DIN 4109
L’ n,w
70
60
50
40
30

DIN 4109 Bbl.2
Tab. 2 2

VDI 4100
SSt III

Wohnungstrenndecke; weichfedernde Bodenbeläge sind nicht
anrechenbar
53 dB
46 dB
Decke unter
Gemeinschaftsraum

Schallübertragung über die flankierenden Bauteile. Ein Unterschied von 3 dB zwischen dem
bewerteten Schalldämmmaß des Bauteils Rw
und dem bewerteten Schalldämmmaß des
Bauteils R’w im eingebauten Zustand, also in
der tatsächlichen Bausituation, bedeutet, dass
die Hälfte der Schallenergie über die Flankenwege übertragen wird (Abb. B 2.29). Die Anforderungen gelten immer für den Einbauzustand,
also an R’w. Es gilt R’w < Rw, was bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Für die Verbesserung (= Erhöhung) des Schalldämmmaßes eines trennenden Bauteils durch
eine Vorsatzschale, eine Unterdecke oder
einen Doppelboden dient das bewertete Luftschallverbesserungsmaß ΔRw als Kenngröße.
Bei Außenbauteilen setzt sich das erreichbare
Schalldämmmaß aus einer flächenanteiligen
Gewichtung der Energieübertragung durch die
einzelnen Komponenten – z. B. Außenwand,
Fenster und Dach – zusammen. Als schalltechnische Kenngröße wird dafür das resultierende
bewertete Schalldämmmaß R’w, res verwendet.
Die Anforderung an diese Größe hängt von der
Außenlärmbelastung des Gebäudes ab. Letztere kann durch den sogenannten maßgeblichen
Außenlärmpegel spezifiziert werden, dem das
Gebäude ausgesetzt ist. Der Lärmpegelbereich muss vor der Planung der Außenhülle des
Gebäudes bekannt sein und kann z. B. bei der
zuständigen Baubehörde erfragt oder durch
ein Planungsbüro rechnerisch oder messtechnisch ermittelt werden.
DIN 4109 Bbl.2
Tab. 3 3

56 dB, normal

Decke in
Einfamilienhäusern

46 dB, erhöht
38 dB
34 dB

Trittschallübertragung bei Decken in
fremde Aufenthaltsräume bei Doppelund Reihenhäuser; weichfedernde
Bodenbeläge sind anrechenbar
1 Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz

20

2 Empfehlungen für einen normalen und erhöhten
Schallschutz im eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich

Für die Anforderungen an die Trittschalldämmung von Bauteilen (Decken, Treppen) verwendet man den bewerteten Normtrittschallpegel L’n, w; dabei hat der Begriff Bewertung die
gleiche Bedeutung wie beim bewerteten Luftschalldämmmaß (siehe oben). Der Apostroph
steht wiederum für die Übertragung von Trittschall über die Decke selbst und über flankierende Bauteile, z. B. Wände. Dabei ist zu beachten, dass Trittschall nicht nur vertikal, sondern auch horizontal und diagonal in andere
Räume übertragen wird (Abb. B 2.30). Im Gegensatz zu den Schalldämmmaßen sollten die
Normtrittschallpegel möglichst klein sein. Damit
gilt immer L’n, w > Ln, w.
Für die Optimierung (= Verringerung) des
Normtrittschallpegels der statisch tragenden
Deckenkonstruktion durch eine trittschallmindernde Maßnahme, z. B. durch einen schwimmenden Estrich oder Bodenbelag, dient die
bewertete Trittschallminderung ΔLw .
Die Anforderungswerte an die genannten Größen R’w und L’n, w werden in der Regel mit der
Abkürzung »erf.« für »erforderlich« bezeichnet.
In Abb. B 2.31 und 33 sind vergleichend einige
Werte für bestimmte Schallschutzanforderungen und -empfehlungen dargestellt.
Zur Orientierung über den tatsächlichen Schallschutz in Bestandsbauten der vergangenen
Jahrzehnte seien hier ein paar Vergleichszahlen genannt, welche sich aus damaligen
Messungen ableiten [27]. Bei Wohnungstrennwänden lag 1950 das Maximum der Häufigkeitsverteilung gemessener Bauschalldämmmaße R’w bei 48 dB, Mitte der 1960er-Jahre
bereits bei R’w = 54 dB. Beim Luftschallschutz
von Wohnungstrenndecken wurde 1950 das
Maximum der Häufigkeitsverteilung bei
R’w = 46 dB, 1966 bei R’w = 55 dB und 1987
bei R’w = 58 dB erreicht. Für den Trittschallschutz von Wohnungstrenndecken werden in
der Literatur Werte von L’n, w = 73 dB (1950erJahre), L’n,w = 49 dB (Mitte 1960er-Jahre)
und L’n,w = 49 dB (1987) angegeben, wobei
sich diese alle auf die alten Bundesländer
beziehen [28].
Für die Beurteilung von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen verwendet man maximale, A-bewertete Schalldruckpegel (siehe Glossar, S. 266). A-Bewertung bedeutet dabei eine

B 2.33

43

Bauphysik

1
2
3
4
5
6
7

Bodenbelag
Estrich
Folie, ca. 8 cm überlappend
Trittschalldämmplatten
Rohdecke
Randdämmstreifen
dauerelastische Versiegelung

1
2
3
4
5
6
7
8
9

keramischer Bodenbelag im Mörtelbett
Verbundabdichtung
Estrich, ggf. bewehrt
Folie, ca. 8 cm überlappend
Trittschalldämung
Rohdecke
Randdämmstreifen
dauerelastische Versiegelung
keramische Sockelleiste im Mörtelbett

9
7

6

5

4

3

2

1

8

B 2.34

Berücksichtigung der Frequenzabhängigkeit
der menschlichen Hörempfindung. Durch die
Bewertung wird der physikalische Schalldruckpegel auf eine hörphysiologisch relevante
Größe »korrigiert«. Die Kennzeichnung erfolgt
durch die Einheit dB(A). Ein Schallpegel von
20 dB(A) eignet sich für Schlafräume, 55 dB(A)
sollten für konzentriertes Arbeiten auf keinen
Fall überschritten werden, 70 dB(A) liegen bei
angeregter, lauter Unterhaltung vor. Die
empfundene Störung hängt immer auch vom
Grundgeräuschpegel ab (Abb. B 2.32). Ein
WC-Spülgeräusch mit einem baurechtlich gerade noch zulässigen Schalldruckpegel von
30 dB(A) kann in einer ruhigen Wohnlage
durchaus sehr störend wirken, jedoch in Gegenwart eines Grundgeräuschpegels von
40 dB(A) gar nicht wahrgenommen werden.
Schalldruckpegel aus Wasserinstallationen von
deutlich unter 25 dB(A) sind mit Standardsystemen in einem Geschosswohnungsbau nicht
durchgängig realisierbar.
Zuletzt sei erwähnt, dass die geplante DIN
4109-1, die bereits als Normentwurf vorlag,
eine Änderung der bisher verwendeten Kenngrößen zur Beschreibung des Schallschutzes
vorsah. Die Anforderungen werden dann nicht
mehr an die Kenngrößen R’w und L’n,w gestellt,
die die Schalldämmung der Bauteile unabhängig von deren Fläche kennzeichnen, sondern
an die bewertete Standardschallpegeldifferenz
DnT, w für die Luftschalldämmung und an den
bewerteten Standardtrittschallpegel L’nT, w für
die Trittschalldämmung. Fest steht, dass eine
große Bauteilfläche mehr Schall übertragen
kann als eine kleine Fläche. Um dies zu berücksichtigen, sollte in der neuen DIN 4109-1
der Schallschutz durch Verwendung der Kenngrößen DnT, w und L’nT, w beschrieben werden.
Der Vorteil dieser neuen Kenngrößen besteht
darin, dass der tatsächlich zu erwartende
Schallschutz zwischen zwei aneinandergrenzenden Räumen festgelegt werden kann.
Nachteilig ist, dass eine differenziertere Planung erforderlich wird, da die tatsächlichen
Flächen der trennenden Bauteile beachtet werden müssen. Mit der geplanten Einführung der
DIN 4109-1 werden die unterschiedlichen Nutzungen (Festlegung, welches der laute und der
leise Raum ist) und Empfindlichkeiten (Stör44

wirkung des übertragenen Schalls und Vertraulichkeit) bewertet und die tatsächliche Größe des trennenden Bauteils sowie die Raumvolumina miteinbezogen.
Vorgehen im Sanierungsfall

Der erste Schritt einer schalltechnischen Planung ist die Erfassung und die schalltechnische Bewertung des Bestands der von den Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen betroffenen
Bauteile. Erst dann kann ein Schallschutzkonzept für diese Maßnahmen erstellt werden.
Bestandsaufnahme
Wenn die bestehenden Konstruktionen im Detail bekannt sind, kann die Ermittlung der jeweiligen schalltechnischen Kennwerte R’w und
L’n, w rechnerisch erfolgen. Das schalltechnische Verhalten nicht genau bekannter Konstruktionen, z. B. spezieller Hohlkörperdecken,
und schalltechnische Mängel (Trockenputzverkleidungen oder schwimmende Estriche mit
Schallbrücken) können jedoch meist nur durch
eine messtechnische Überprüfung festgestellt
werden. Auch Befragungen der Nutzer über
schalltechnische Auffälligkeiten können durchaus hilfreich sein.
Schallschutzkonzept
Der zweite Schritt besteht in der Aufstellung der
schalltechnischen Anforderungen gemäß DIN
4109 und ggf. darüber hinausgehender Bauherren- und Nutzerwünschen. Gerade bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen ist stets die
konstruktive Umsetzbarkeit zu prüfen. Das vielfache Bedürfnis nach einem erhöhten Schallschutzstandard, der über den Mindestschallschutz der DIN 4109 hinausreicht, ist manchmal nur mit einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand zu erzielen. Häufige Probleme sind:
• Einbringen zusätzlicher Lasten für einen
schwimmenden Estrich
• eine damit verbundene Erhöhung des Fußbodenaufbaus
• nachträglich nur schwer zu unterbindender
starrer Verbund von Treppen mit den Treppenhauswänden
• Einschränkungen durch denkmalgeschützte
Konstruktionen

7

6

5

4

3

2

1

B 2.35

Eine Zusage der Erfüllung von erhöhten Anforderungen an den Schallschutz gegenüber dem
Bauherrn ohne eine vorherige Bestandsaufnahme kann daher sehr leichtfertig sein, da diese
nicht oder möglicherweise nur unter wirtschaftlich nicht vertretbarem Aufwand der geplanten
Sanierungsmaßnahme einzuhalten ist.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die schalltechnischen Anforderungen schriftlich vereinbart
werden. Wenn z. B. nach der Sanierung nur der
Mindestschallschutz nach DIN 4109 eingehalten werden kann, in der Baubeschreibung aber
besonders hochwertiger Wohnraum (»Luxuswohnung«) ausgewiesen wird, kann ein späteres Einklagen eines erhöhten Schallschutzes
durch den Eigentümer Erfolg versprechen.
Dem kann letztendlich nur durch einen Hinweis
in der Baubeschreibung über den tatsächlichen schalltechnischen Standard des Gebäudes vorgebeugt werden.
Beinhaltet die Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme Grundrissänderungen, sollte bei der
Grundrissplanung auf eine schalltechnisch
günstige Anordnung der einzelnen, voneinander zu schützenden Räume geachtet werden. Dies bedeutet, dass schutzbedürftige
Räume nicht an Räume mit einer erhöhten
Geräuschbelastung, z. B. Bad, WC, Haustechnikraum, Treppenhaus, angrenzen sollten. Die
Anordnung von Räumen wie Flure und Küchen
als schalltechnische »Pufferzone« ist empfehlenswert.
Auch die Belastung durch Außenlärm muss berücksichtigt werden. Hat sich der maßgebliche
Außenlärmpegel am Gebäude geändert, muss
dies – unter Beachtung der Außenlärmentwicklung der kommenden Jahre – ebenfalls in die
Planung des Schallschutzes der Außenbauteile
einfließen. Insbesondere sollten schutzbedürftige Räume wie Schlafzimmer vorzugsweise an
den lärmabgewandten Gebäudeseiten angeordnet werden.
Zuletzt muss der angestrebte Schallschutz
durch Festlegung der Bauteilkonstruktionen
umgesetzt werden. Bei Unklarheiten, die meist
gerade bei älteren Bauten (fehlende Unterlagen bezüglich Planung und Konstruktion) aus
nur unzureichend durchführbaren Bestandsanalysen resultieren, sollte für die Festlegung
der Sanierungsmaßnahme ein entsprechender

Bauphysik

1

2

3

4

5
1 Estrich
2 Trittschalldämmung
3 Rohdeckenbeschwerung
aus kleinformatigen
Betonplatten oder
gebundener Schüttung
4 Rieselschutzfolie
5 Verlegespanplatte
6 Hohlraumdämmung
7 Lattung oder Federschiene
8 Unterdeckenbeplankung

Deckenaufbau

Rohdecke
B 2.34
B 2.35
B 2.36
B 2.37

Anschluss schwimmender Estrich / Wand
Anschluss schwimmender Estrich / Wand in
Feuchträumen
Konstruktion einer Holzbalkendecke mit Schallübertragungswegen
Estrichnenndicken und Zusammendrückbarkeit
der Dämmschicht für unbeheizte, schwimmende
Estriche (Auswahl) nach DIN 18 560-2

6
Schallübertragung
über Balken

7

8

Schallübertragung
durch das Gefach
B 2.36

Fachplaner hinzugezogen und / oder die Empfehlungen von Baustoffherstellern, Systemanbietern (z. B. Trockenbauherstellern) oder
Verbänden eingeholt werden [29].
Schalltechnische Schwachstellen bei Bestandsbauten
und deren Beseitigung

Von den zahlreichen schalltechnischen Problemfällen sollen im Folgenden einige der am
häufigsten auftretenden angesprochen werden.
Dabei hängt das Problem meist zusammen mit
der zum Zeitpunkt der Erstellung üblichen, mitunter regional unterschiedlichen Baupraxis,
den zur Bauzeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Materialien sowie auch den damals verglichen mit heute möglicherweise unterschiedlichen Anforderungen an den Schallschutz. Konkrete, detaillierte Konstruktionen
sind in Teil C aufgeführt (siehe S. 116ff.).
Decken
Schalltechnische Schwierigkeiten in alten Bauten weisen vor allem Holzbalkendecken, leichte
Stahlbetondecken und Hohlkörperdecken auf.
In den meisten Fällen ist im Wohnungsbau zur
Verbesserung des Trittschallschutzes bei allen
drei Deckentypen ein schwimmender Estrich
die einzige praktikable Lösung. Obwohl
schwimmende Estriche schon seit einigen
Jahrzehnten eine Regelkonstruktion im Wohnungsbau darstellen, entstehen durch den
mangelhaften Einbau oft Körperschallbrücken.
Die häufigste Ursache für Schallbrücken im
Wandbereich stellen fehlende oder nur teilweise eingebaute Randdämmstreifen zur Abkopplung des Estrichs vom sonstigen Baukörper,
aber auch Fliesenkleber und Ausgleichsschichten dar, die in die Fuge zwischen Estrich
und Wand eindringen (Abb. B 2.34 und 35).
Eine einzige Schallbrücke zwischen Estrich
und Rohdecke kann den bewerteten Normtrittschallpegel um einige dB erhöhen und damit
über Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der Anforderungen entscheiden (Abb. B 2.39). Ein
schallbrückenfreier Einbau des Estrichs ist
daher auch heute noch eine Herausforderung
für die Bauausführenden.

genannt: In Bestandsbauten weisen Holzbalkendecken ohne Unterdecke einen bewerteten
Normtrittschallpegel von L’n, w = 65 dB und
mehr auf, abhängig vom Bodenbelag und einer
Beschwerung z. B. im Fehlboden. Mit einem
schwimmenden Trockenestrich ist eine Verbesserung um ca. 10 dB möglich, mit mineralischen Estrichen noch mehr. Um also auf die
Mindestanforderung im Wohnungsbau von erf.
L’n, w ≤ 53 dB zu kommen, sind daher in der
Regel weitere Maßnahmen notwendig. Eine
vernünftige Prognose des zu erzielenden Trittschallschutzes ist nur mit einschlägigen Planungshilfen oder durch Vergleich mit gemessenen Aufbauten möglich [30].
Im Rahmen eines DGfH-Forschungsvorhabens
fand eine Untersuchung vieler Varianten alter
Deckenaufbauten mit Vorschlägen zur Sanierung statt [31]. Bei der Verwendung von Planungswerten sollte unbedingt darauf geachtet
werden, ob für geprüfte Aufbauten der Ln, w
oder der L’n, w angegeben ist.
Abb. B 2.36 zeigt einen weitverbreiteten, kostengünstigen und aktuellen Aufbau einer Holzbalkendecke. Welche Komponenten davon bei
einer Sanierung umgesetzt werden, hängt von
der jeweiligen Bausituation ab, insbesondere
von dem meist notwendigen Rückbau, der
Tragfähigkeit der Balken und der letztendlich
zur Verfügung stehenden Aufbauhöhe für den
Deckenaufbau.
Ein schwimmender Estrich ist hier unerlässlich.
Mineralische Estriche weisen Verbesserungen

lotrechte Nutzlasten

Einzellasten

≤ 2 kPa

≤ 2 kPa

≤ 3 kPa

≤ 4 kPa

Flächenlasten



≤ 3 kPa

≤ 4 kPa

≤ 5 kPa

≤ 5 mm

≤ 5 mm

≤ 3 mm

≤ 3 mm

Calciumsulfatfließestrich (CAF)

30 mm2

40 mm

45 mm

50 mm

Calciumsulfatestrich (CA)

35 mm1, 2

50 mm1

55 mm1

60 mm1

Zementestrich (CT)

40 mm1, 2

55 mm1

60 mm1

65 mm1

≤ 3 mm

≤ 3 mm

≤ 3 mm

≤ 3 mm

25 mm2

30 mm

30 mm

35 mm

Zusammendrückbarkeit
minimale Estrichnenndicke

Zusammendrückbarkeit
minimale Estrichnenndicke
1

Holzbalkendecken
Zum Verständnis seien vorab ein paar Zahlen

bei der Trittschalldämmung auf, sind aber
deutlich schwerer und haben wegen der notwendigen Austrocknung längere Bauzeiten.
Um die Aufbauhöhen der schwimmenden Estriche zu reduzieren, können auch herstellerspezifische Systembauteile verwendet werden.
Eine Rohdeckenbeschwerung ist immer anzustreben. Diese kann zur Vermeidung zusätzlicher Aufbauhöhe auch in einen Fehlboden
eingebracht werden, wobei die schalltechnische Wirksamkeit deutlich geringer ist, da die
Köperschallübertragung über die Balken dann
nicht verringert wird (Abb. B 2.36). Oftmals
sind aber die Holzbalken so bemessen, dass
eine Beschwerung ohne eine statische Ertüchtigung der Balken oder eine zusätzliche statisch
tragende Konstruktion nicht infrage kommt.
Zur Erzielung eines guten Schallschutzes ist
neben dem Estrich auch eine abgehängte Unterdecke unerlässlich. Dabei sollte die Unterdecke mit federnden Abhängern montiert werden und die Beplankung möglichst schwer
sein. Bei der Auswahl der Abhänger muss sehr
sorgfältig vorgegangen werden, da die gewünschte Verbesserung der Schalldämmung
nur dann eintritt, wenn die Belastung der Abhänger durch die abgehängte Unterdecke nahe der maximal zulässigen Belastung liegt. Alternativ kann in kleineren Räumen auch eine
vollständig entkoppelte Unterdecke über an
den Wänden befestigte Weitspannträger angebracht werden. Zwischen einer fest an einer
Lattung montierten Unterdecke oder einer im

2

Gussasphaltestrich (AS)

Bei Dämmschichten ≤ 40 mm kann bei Calciumsulfatestrichen und Zementestrichen die Estrichnenndicke um 5 mm
reduziert werden.
Bei höherer Zusammendrückbarkeit (≤ 10 mm) muss die Estrichnenndicke um 5 mm erhöht werden.
B 2.37

45

Bauphysik

Altbau oftmals vorzufindenden Putzschicht auf
Schilfrohrmatten und einer von der Holzbalkendecke abgekoppelten Unterdecke (z. B. durch
Weitspannträger) sind Verbesserungen des bewerteten Normtrittschallpegels Ln, w von bis zu
15 dB möglich.
Um die Holzbalkendecken auch in der Trittschalldämmung bei tiefen Frequenzen zu optimieren, sollte die Unterdecke einen großen Abstand, in der Regel mindestens 100 mm, zur
unteren Beplankungsebene aufweisen.
Leichte Stahlbetondecken
Für den Trittschallschutz von Stahlbetondecken
in Massivbauweise, d. h. mit massiven flankierenden Wänden, ist ein schwimmender Estrich
im Wohnungsbau unumgänglich. Bei leichten
Stahlbetondecken mit flächenbezogenen Massen von unter 300 kg / m2 (Deckenstärken unter
14 cm) kann oft der baurechtlich mindestens
zu erbringende Luft- und Trittschallschutz durch
den zusätzlichen schwimmenden Estrich allein
nicht erreicht werden. Ob und welche Zusatzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von den
flankierenden Wänden ab. Ungünstig sind in
solchen Fällen leichte flankierende Wände mit
flächenbezogenen Massen unter 250 kg / m2.
Mögliche Zusatzmaßnahmen sind abgehängte
biegeweiche Unterdecken, durch die eine maximale Verbesserung von 3 dB erreicht werden
kann, Vorsatzschalen vor den Wänden oder
das Ersetzen der massiven Wände durch Gipskartonständerwerkswände.
Bei der Auswahl der Trittschalldämmung spielt
die dynamische Steifigkeit eine wesentliche
Rolle, die Wahl des Materials ist dabei zweitrangig. Trittschalldämmungen mit geringer dynamischer Steifigkeit bringen eine höhere Trittschallminderung. Allerdings ist diese auch mit
einer höheren Zusammendrückbarkeit der Trittschalldämmung verbunden. Daraus resultiert in
der Regel eine geringere zulässige Nutzlast
und / oder eine etwas höhere Estrichnenndicke
(Abb. B 2.37).
Ungünstig auf die Schalldämmung können sich
angeklebte Holzwolleleichtbauplatten mit Putzschicht an der Deckenunterseite auswirken, da
diese zusammen mit der Stahlbetondecke ein
Resonanzsystem bilden. Abhilfe schafft ein
vollständiges Entfernen der Putzschicht und

1

Leichte Massivwände
Leichte Massivwände können im Bestand hinsichtlich zweier Aspekte zu Problemen führen.
Der erste Aspekt betrifft die Schalldämmung
von Decken und Wohnungstrennwänden, bei
denen die leichten Massivwände mit einer
50 100

2

1–6
>10

~5
2,5

3

46

Treppenhäuser
Bei den Treppen muss zunächst zwischen Treppenläufen und -podesten unterschieden werden.
Mindestanforderungen an den Trittschallschutz
von Treppenläufen in Geschosshäusern nach
DIN 4109 bestehen nur dann, wenn kein Aufzug vorhanden ist und sich mehr als zwei Wohnungen im Gebäude befinden. Ein nachträglicher Einbau eines Aufzugs entbindet somit
von einer schalltechnischen Sanierung der
Treppenläufe. Die Verbesserung der Trittschalldämmung von Stahlbetontreppenläufen, die
starr mit den Treppenhauswänden verbunden
sind, ist meist äußerst problematisch. Oft wird
daher bei gleichbleibender Nutzung vom Bestandsschutz Gebrauch gemacht. Eine wirksame Verbesserung kann mit einem Teppichbelag erreicht werden. Alternativ können auf
einer elastischen Zwischenlage geklebte Fliesen o. Ä. auf die Trittstufen aufgebracht werden. Hier ist wie bei den schwimmenden Estrichen auf eine vollständige Körperschalltrennung der Fliesen von den Wänden, Tritt- und
Setzstufen zu achten.
An die Treppenpodeste in Geschosshäusern
bestehen – abgesehen vom Bestandsschutz –
Mindestanforderungen an den Schallschutz
nach DIN 4109. Die Trittschalldämmung von
Treppenpodesten kann mit einem schwimmenden Estrich wie bei den Decken oder
einem Teppichbelag ausreichend verbessert
werden.

2

2

4

Bodenbeläge
Häufig werden Teppichbeläge gegen Laminatoder Parkettbeläge ausgetauscht. Wenn der
Trittschallschutz durch einen funktionsfähigen
schwimmenden Estrich gewährleistet ist, stellt
dies meist kein Problem dar, wenngleich die
Trittschallübertragung höher wird. Wenn der
Teppichbelag jedoch Bestandteil des schalltechnischen Konzepts ist, wie dies früher erlaubt war, kann ein Austausch zu einer unzu-

lässigen Trittschallübertragung führen. Zivilrechtlich wird in diesem Fall gefordert, dass
sich durch den neuen Bodenbelag der Trittschallschutz nicht verschlechtern darf. Das
ist mit einem verklebten Laminat- oder Parkettbelag nicht realisierbar und mit einem lose auf
Trittschalldämmung verlegten Laminatbelag
auch nur mit einer im Vergleich zum Teppichbelag deutlichen geringeren Trittschallminderung (Abb. B 2.40).

1
2
3
4

durchgehende Fuge
Mineralfaserstopfung
abgehängte Decke
Wohnungstrennwand
24 cm MZ, verputzt
B 2.38

80

Anzahl
Schallbrücken
0
1
2
3
4

70
60

L’ n,w
49 dB
55 dB
60 dB
62 dB
64 dB

50
40

Trittschallminderung Δ L [dB]

24

Hohlkörperdecken
Hohlkörperdecken (Kassettendecken, Rippendecken etc.) weisen gegenüber homogenen
Massivdecken in der Regel deutlich geringere
flächenbezogene Massen auf. Hinzu kommt,
dass aufgrund der Hohlräume innerhalb der
Decken schalltechnisch ungünstige, dünne
Schalen entstehen, die zu einer zusätzlichen
Verschlechterung, insbesondere der Trittschalldämmung, gegenüber Massivdecken gleicher
flächenbezogener Masse führen. Wie bei allen
Massivdecken ist für einen ausreichenden Trittschallschutz ein schwimmender Estrich erforderlich, der bei günstiger Auslegung das nachteilige Verhalten der Hohlkörperdecken im mittel- und hochfrequenten Bereich kompensiert.
Das eigentliche Problem bei Hohlkörperdecken
ist aber die Luftschalldämmung. Aufgrund der
meist geringen flächenbezogenen Masse der
Decke erfolgt eine starke Kopplung zu den
flankierenden massiven Wänden. Es ist daher
empfehlenswert, auf massive Wände so weit
wie möglich zu verzichten und Wände in Ständerbauweise mit Holzwerkstoff- oder Gipskartonbeplankungen zu verwenden. Alternativ
können Vorsatzschalen an den Massivwänden
ausgeführt werden.
In jedem Fall ist eine messtechnische Überprüfung notwendig, da viele verschiedene Typen
von Hohlkörperdecken im Bestand existieren
und deren Verhalten sich in Abhängigkeit von
der Bauart teilweise signifikant unterscheidet.

Norm-Trittschallpegel L’ n [dB]

2

der Holzwolleleichtbauplatten oder nur das Entfernen der Putzschicht in Verbindung mit einer
abgehängten biegeweichen Unterdecke. Wie
bei Holzbalkendecken bringt auch hier eine
möglichst schwache Kopplung der Unterdecke
mit der Rohdecke die höchste Schalldämmung.

3150

50
7 mm Teppichbelag
Δ L w = 26 dB

40

8 mm Laminatbelag
mit ca. 5,5 mm
Trittschalldämmung
ΔL w = 19 dB

30
20

10 mm Laminatbelag
mit ca. 1,5 mm
Trittschalldämmung
ΔL w = 17 dB

10
0

30

-10

20

63 125 250 500 1k 2k
Frequenz [Hz]

125 250 500 1k 2k
Frequenz [Hz]

B 2.39

B 2.40

Bauphysik

B 2.38

flächenbezogenen Masse von weniger als
200 kg / m2 als flankierende Bauteile zu einer
unerwünschten Minderung der Schalldämmung
führen können (siehe S. 46).
Der zweite Aspekt betrifft die Verbesserung der
Luftschalldämmung einer einschaligen Massivwand mit einer flächenbezogenen Masse
< 450 kg / m2 als Wohnungstrennwand (Abb.
B 2.41). Das Hinzufügen einer zweiten Massivwand auch mit Abstand zur Bestandswand
stellt keine geeignete Maßnahme dar. Hierzu
müsste die hinzugefügte Massivwand auf der
Decke elastisch gelagert und vom Baukörper
mit Fuge vollständig körperschallentkoppelt
werden. Diese Bauweise ist z. B. im Studiobau
üblich, jedoch nicht im Wohnungsbau. Hier ist
der Einbau einer Vorsatzschale aus biegeweichen Platten (z. B. Gipskarton- und oder Gipsfaserplatten) möglich und verbessert die Luftschalldämmung. Die mit einer Vorsatzschale
erreichbare Optimierung ist von der Schalldämmung der Bestandswand abhängig (Abb.
B 2.41). Vorsatzschalen erreichen ihre beste
schalldämmende Wirkung, wenn der Abstand
der biegeweichen Platten zur Bestandswand
möglichst groß (mindestens 50 mm) und die
Beplankung möglichst schwer (mindestens
zwei Lagen Plattenmaterial) ist, die Ständerkonstruktion frei stehend vor der Wand nur
an Decke und Boden befestigt und der Hohlraum mit einem Dämmstoff (z. B. Mineralfaser)
bedämpft wird. Eine weitere Vorsatzschale
auf der anderen Seite führt bei in die Trennwand einbindenden flankierenden Massivwänden zu einer zusätzlichen Verbesserung
um maximal 3 dB.
Trennwände im Dachausbau
Nachträgliche Ausbauten von Dachgeschossen mit Trennwänden zwischen Wohneinheiten
sind mit besonderer Vorsicht hinsichtlich der
Schalllängsleitung zu beurteilen (Abb.B 2.29).
Um eine Trennwand als Wohnungstrennwand
zu ertüchtigen, ist es erforderlich, die trennende Wand möglichst weit bis zur Dachhautebene zu führen und die unterseitige Bekleidung der Dachschrägen im Bereich der Trennwand zu unterbrechen (Abb. B 2.38). Dies ist
auch aus Brandschutzgründen notwendig.
Selbst bei Trennwänden innerhalb einer Woh-

(einlagig GKP 12,5 mm, 5 cm Abstand)

Abluft

ΔR w aus Messungen bei zweilagiger Beplankung
Δ R w [dB]

Prinzipskizze zur Minimierung der Schalllängsleitung bei der Einbindung einer Trennwand bis
an die Dachhaut und zur Unterbrechung durchlaufender Ebenen
B 2.39 Normtrittschallpegel eines schwimmenden Anhydritestrichs auf Polystyrol-Trittschalldämmplatten
mit unterschiedlicher Anzahl an punktuellen
Schallbrücken
B 2.40 Trittschallminderung von Teppich- und Laminatbelägen auf Massivdecken
B 2.41 bewertetes Luftschallverbesserungsmaß ΔRw als
Kenngröße zur Verbesserung der Luftschalldämmung einer Massivwand durch eine Vorsatzschale mit Hohlraumdämmung auf getrennter
Ständerung
B 2.42 Aufbau eines Kastenfensters nach einer Sanierung; Ersatz einer Verglasungsebene durch ein
Mehrscheiben-Isolierglasfenster

Δ R’w (Differenz der Werte aus DIN 4109 Bbl.1 Tab.1 und Tab.8)
Δ R w nach DIN EN ISO 12354-1

20
15

außen

innen

10
5

Zuluft

0
100

200

300

400 500

flächenbezogene Masse m’ der bestehenden Massivwand [kg/m 2 ]

B 2.41

B 2.42

nung sollte eine durchlaufende Bekleidung der
Dachschräge oberhalb der Trennwand unterbrochen und mit Faserdämmstoff belegt werden (Absorberschott). Insbesondere bei einer
nachträglichen Aufsparrendämmung aus
druckfesten und nicht porösen Dämmmaterialien sind Maßnahmen wie z. B. deren Ersatz
durch poröse Dämmmaterialien zur Minderung
der Schalllängsleitung erforderlich. Letztere
Maßnahme sollte von einem Fachplaner geprüft
werden.

Außenlärm
Bei der Festlegung der erforderlichen Schalldämmung der Außenbauteile muss berücksichtigt werden, dass nicht nur die Fenster, sondern auch die Außenwand und ggf. das Dach
zur Schallübertragung beitragen. Bei starker
Belastung durch Außenlärm (Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr) wird eine Berechnung und Einhaltung der resultierenden
Schalldämmung in der Planung gefordert.

Wasserinstallation
Häufige Beschwerden bezüglich der Geräuschübertragung bei wasserführenden Installationen treten bei WC-Druckspülern und an der
Wand befestigten WC-Körpern auf. Druckspüler sollten durch einen Spülkasten ersetzt werden. Bei einem bodenstehenden WC-Körper ist
eine Befestigung ausschließlich auf schwimmendem Estrich erforderlich. Ein wandhängender WC-Körper, der inzwischen den Regelfall darstellt, benötigt ein geeignetes Vorwandinstallationssystem.
Seitens der Hersteller liegen meist Angaben zu
den Produkten vor, welche Schallschutzanforderungen mit den jeweiligen Systemen erreicht
werden können. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass die Prüfungen normgerecht in einem eindeutig definierten Prüfstand durchgeführt werden müssen. Für davon abweichende bauliche
Situationen ist eine Umrechnung notwendig,
die von einigen Herstellern für typische Standardfälle auch zur Verfügung gestellt wird. Die
Einbauvorschriften sollten genau beachtet werden, da es sich bei diesen Systemen in der
Regel um durchdachte Konstruktionen handelt,
bei denen die Auswirkungen von Abweichungen nicht absehbar sind. Darüber hinaus entfällt in einem solchen Fall die Gewährleistung
des Herstellers.
Die Verwendung von geprüften Systemen ist
unbedingt auch bei allen anderen Bestandteilen der Wasserinstallation wie Trink- und Heizungsleitungen, Abwasser- und innen liegenden Regenwasserleitungen, Bade- und Duschwannen, Waschtischen, Bidets, Armaturen usw.
zu empfehlen. Armaturen, die nach Prüfzeichen
nicht der Armaturengruppe I zugeordnet werden können, sollten ersetzt werden.

Fenster
Verbundfenster und insbesondere Kastenfenster
weisen verglichen mit Einfachfenstern mit Mehrscheibenisolierglas bei dichten Fugen eine sehr
gute Schalldämmung auf. Bei Ersatz dieser Fenster durch Einfachfenster kann es zu einer empfindlichen Einbuße der Schalldämmung kommen. Dies macht sich vor allem bei tieffrequenten Geräuschquellen wie langsam fahrende
LKW bemerkbar. Bei Kastenfenstern kann eine
Verglasungsebene durch eine wärmetechnisch
erforderliche Isolierverglasung ersetzt werden.
Es ist jedoch für eine ausreichende Belüftung
des Luftraums innerhalb des Kastenfensters zu
sorgen, da es ansonsten zu feuchtetechnischen
Problemen kommen kann. Dabei sollten Lüftungsöffnungen die schalldämmende Wirkung
der zweiten Verglasungsebene durch eine geeignete Ausführung z. B. als Schalldämpferkanal
nicht zu stark mindern (Abb. B 2.42).
Wärmedämmverbundsysteme
Durch das nachträgliche Anbringen eines
Wärmedämmverbundsystems kann in Abhängigkeit vom verwendeten Produkt der Schallschutz gegen Außenlärm verschlechtert oder
verbessert werden. Die Ursache liegt in der
Ausbildung eines Resonanzsystems. Bei
Produkten, deren Resonanzfrequenz unterhalb
des bauakustisch relevanten Bereichs liegt,
ergibt sich eine Verbesserung, ansonsten eine
Verschlechterung (bis zu 6 dB bei der Resonanzfrequenz) oder keine Änderung der Schalldämmung. Welchen Einfluss die Systeme auf
die Schalldämmung einer massiven Außenwand haben, ist in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der Dämmstoffhersteller beschrieben. Auf die Schalllängsdämmung entlang der Außenwand haben die
47

Bauphysik

Wärmedämmverbundsysteme keinen negativen
Einfluss.
Dächer
Bei einem nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses als Wohnraumerweiterung sollte beachtet werden, dass Dachaufbauten mit einem
Sichtdachstuhl (Aufsparrendämmung) wegen
der geringen Masse des Dachaufbaus auch
eine geringe Luftschalldämmung aufweisen.
Dachstühle mit Zwischensparrendämmung
sowie einer oder mehreren abschließenden
Lagen von Trockenbauplatten ergeben deutlich
höhere Schalldämmmaße.
Hersteller von Hartschaumdämmplatten sind
dazu übergegangen, eine zusätzliche Lage aus
Faserdämmstoff an den Hartschaumdämmplatten anzubringen. Damit wird eine schalltechnisch
weiche (elastische) Ebene zwischen Dachdeckung und Beplankungs eingebracht, die das
Schalldämmmaß um einige dB verbessert. Die
konstruktiven Dachaufbauten bei Dachsanierungen unterscheiden sich meist geringfügig von
den Konstruktionen eines Neubaus. Somit kann
auf die einschlägigen Planungswerke und Informationen der Baustoffhersteller zurückgegriffen
werden [32]. In Bezug auf den Schallschutznachweis können Dachfenster die Schalldämmung verschlechtern. Zur Minderung der durch
Regen auf den Dachfenstern verursachten Geräusche existieren bisher noch keine Lösungen.
Bauteil /
Ist-Zustand

Anforderungen

Eine Vielzahl von Bestandsgebäuden weist
brandschutztechnische Mängel auf. Diese resultieren meist aus der Kombination unzureichend gesicherter Flucht- und Rettungswege in
Verbindung mit brennbaren Baustoffen im Gebäude und nachträglichen Veränderungen des
Gebäudebestands. Typische brandschutztechnische Mängel sind:
• Flucht- und Rettungswege entsprechen nicht
den Anforderungen (z. B. Holztreppenhäuser).
• Brandabschnitte sind bezogen auf die heutige Nutzung häufig unzureichend unterteilt
(keine oder zu große Brandabschnitte).
• Brennbare Baustoffe befinden sich in Tragkonstruktion und Oberflächen.
• Bauteile wie Trennbauteile besitzen eine zu
geringe Feuerwiderstandsdauer.
• Eine gezielte Brandbekämpfung (Zugänglichkeit, Anlagentechnik) ist nicht möglich.
Vor allem nachträgliche Änderungen bergen
die Gefahr, gegen die Vorgaben des Brandschutzes zu verstoßen. Dies betrifft im Wesentlichen:
• nachträgliche Installation und Anordnung von
Durchbrüchen

Abweichung Risiko

Brandabschnitt

LBO

Denkmalschutz

Fachwerkwand
F 30-B

vertikale
Trennung

F 90-AB

Erhalt der
Fachwerkwand

Holzbalkendecke
< F 30-B

horizontale F 90-AB
Trennung

Gussstahlstütze
< F 30-A

keine
Trennung

F 90-AB

Brandschutz

Maßnahmen
anlagentechnisch

baulich

Brandweiterleitung
Rauchausbreitung
Standsicherheit

keine

beidseitige
Brandschutzbekleidung
∫ F 90-BA

Erhalt des
vorhanden
historischen
Parkettbelags

Standsicherheit

Sprinklerung

selbstständige
Unterdecke
∫ F 60-B

keine

Standsicherheit

keine

Brandschutzbekleidung
∫ F 90-A

vorhanden

vorhanden

B 2.43
Musterbauordnung / Landesbauordnung
Schutzziele und Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes

Kriterienkatalog

Maßnahmenkatalog

Leistungsbuch

Risikoanalyse
Nutzung
Brandlasten
Bauweise

Voraussetzungen für Brandbekleidungen
Risikodefinition
Ertüchtigungsbedarf

Fachplaner
Architekt
Bauherr
Bauaufsicht
Feuerwehr

Brandschutzplanung
Brandabschnitte Brandmeldeanlagen
Rettungswege
Löschanlage
F-Klasse
RWA
Baustoffklasse
städtebauliche Gestaltung

Fachplaner
Architekt
Denkmalschützer
Bauherr
Bauaufsicht / Prüfer
Feuerwehr
Versicherer

Brandschutzausführung
Fachfirmen
Qualitätssicherung

Fachplaner
Architekt
Denkmalschützer
Bauherr
B 2.44

48

• Vergrößerung und Zusammenschluss von
Raumeinheiten
• nachträglicher Einbau von Fenstern, Verglasungen, Türen usw.
• Umnutzung von Räumen
Brandschutzkonzept und Maßnahmen
Im Zuge der Sanierung und Umnutzung bestehender Gebäude müssen oft brandschutztechnische Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die erforderlichen baulichen,
konzeptionellen oder anlagentechnischen
Schritte lassen sich dabei nur im Zusammenhang und bei einer Gesamtbetrachtung des jeweiligen Gebäudes festlegen. Sie richten sich
nach den vorhandenen Risiken, Denkmalschutzauflagen sowie wirtschaftlich vertretbaren Möglichkeiten der brandschutztechnischen Optimierung.
Lösungen sollten im Rahmen eines Brandschutzkonzepts bereits in der Planungsphase
erarbeitet und darin die ggf. vorhandenen Risiken und die Maßnahmen zu deren Reduzierung angegeben werden (Abb. B 2.43). Im
Zuge der Erstellung des Brandschutzkonzepts
lässt sich feststellen, ob der heute geforderte
Zustand durch ergänzende Brandschutzmaßnahmen (z. B. nachträgliche Verbesserung des
Feuerwiderstands von tragenden Bauteilen
oder Auskleidung von Rettungswegen mit nicht
brennbaren Baustoffen) hergestellt werden
kann oder ob die ermittelten Abweichungen
von baurechtlichen Vorschriften auf andere Art
kompensiert werden müssen. Bezogen auf die
brandschutztechnischen Schutzziele sollte bei
den baulichen Maßnahmen vor allem die Nachrüstung von Rettungs- und Fluchtwegen erfolgen. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass
die Brandabschnittsgrenzen sowohl im Hinblick
auf die Brandweiterleitung als auch bezogen
auf die Rauchausbreitung ihre Funktion erfüllen. Die vorgesehenen Maßnahmen sind in
jedem Einzelfall mit der Bauaufsichtsbehörde
abzustimmen, ggf. unter Einbeziehung der zuständigen Feuerwehren und eines Brandschutzsachverständigen. In Abb. B 2.44 ist die
prinzipielle Vorgehensweise mit den wesentlichen Einflussgrößen, erforderlichen Maßnahmen und Beteiligten dargestellt.
Die Anforderungen an Neubauvorhaben und
an das Bauen im Bestand sind hinsichtlich des
baulichen Brandschutzes weitgehend identisch, wobei deren Umsetzung jedoch sehr unterschiedlich sein kann. Während im Neubau
die Gebäude, deren Bauteile, Anschlüsse und
Durchdringungen von vornherein auch unter
brandschutztechnischen Aspekten geplant
werden, ist im Bestand häufig eine nachträgliche additive Ertüchtigung der vorhandenen
Bauteile oder die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Brandschutztechnische Nachweise (vor allem allgemeine
bauaufsichtliche Zulassungen oder allgemeine
bauaufsichtliche Prüfzeugnisse) lassen sich
häufig nicht in allen Einzelheiten auf bestehende Gebäude und Bestandskonstruktionen
übertragen.

Bauphysik

B 2.43

B 2.44
B 2.45

B 2.46

Beispiele für die Ermittlung der vorhandenen
brandschutztechnischen Eigenschaften und des
vorhandenen Risikos von Bauteilen sowie möglicher Kompensationsmaßnahmen
systematische Darstellung zur Erstellung von
Brandschutzkonzepten für bestehende Gebäude
Beispiel für die brandschutztechnische Bekleidung einer Fachwerkwand F 90-BA mit gleichzeitiger schallschutztechnischer Verbesserung
durch die Vorsatzschale
schematischer Aufbau zur brandschutztechnisch
additiven Verbesserung einer Holzbalkendecke
ohne Eingriff in die Bestandsdecke

Vorsatzschale:
Beplankung 2≈ 12,5 mm GKF

B 2.45

B 2.46

Der Planer bzw. Architekt kann im Einzelfall eine
Reduzierung der Anforderungen erreichen, bei
Konstruktionsänderungen bedarf dies ggf. der
Zustimmung durch die Oberste Bauaufsicht; bei
Baudenkmälern ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Unter bestimmten Randbedingungen – in der Regel nicht bei Umnutzungen –
gilt bei Sanierungsmaßnahmen der »Bestandsschutz«. Hier werden im Neubau nicht genehmigungsfähige bauliche Situationen toleriert, allerdings meist in Kombination mit brandschutztechnisch wirksamen Zusatzmaßnahmen. So
können z. B. bei der Sanierung von Wohngebäuden bei unveränderter Nutzung, Nutzungsdichte und Erschließung Holztreppenstühle erhalten bleiben, wenn Zusatzmaßnahmen wie
Feuerlöscher und / oder Rauchabzugsklappen
angebracht werden.

nisch selbstständig wirkende Vorsatzschalen
(Schachtwände) erfolgen. Dabei wird das Prinzip »Ist-Feuerwiderstand (Wand) + Feuerwiderstand (Vorsatzschale) = Gesamtfeuerwiderstand« verwendet, wobei hier nach Absprache
die Zustimmung der Bauaufsicht notwendig ist.
Nicht definierte bzw. nicht klassifizierte sonstige Wände müssen wie Bauteile ohne Feuerwiderstand (F = 0) behandelt werden. Dazu
sind brandschutztechnisch wirksame Vorsatzschalen (Schachtwände) in der Qualität F 30
bis F 90 erforderlich, die den Feuerwiderstand
unabhängig von der Bestandswand »selbstständig« erfüllen.
Neben der Möglichkeit zur Bekleidung kann
der Brandschutz von massiven Bauteilen auch
durch einen geeigneten Putzauftrag verbessert
werden.

Brandschutzertüchtigung von Bestandswänden

Fachwerkwände
Die Ausführung von Fachwerkaußenwänden
mit ausgefüllten Gefachen sind nach DIN 4102,
Teil 4, Abschnitt 4.11, bis zur Feuerwiderstandsklasse F 30-B geregelt. Gemäß diesen
Angaben müssen die Fachwerkhölzer Mindestquerschnittsabmessungen von 100 ≈ 100 mm
bei einseitiger Brandbeanspruchung bzw. von
120 ≈ 120 mm bei zweiseitiger Brandbeanspruchung besitzen. Die Fachwerkfelder müssen
vollständig mit Lehmschlag, Holzwolleleichtbauplatten nach DIN 1101 oder Mauerwerk
nach DIN 1053-1 ausgefüllt sein, wobei mindestens eine Wandseite bekleidet werden
muss. Als Bekleidungsmaterialien können u. a.
eingesetzt werden:

Die Anforderung F 90-B (F 90-BA) setzt stets
additive Bekleidungen und Vorsatzschalen voraus (Abb. B 2.45). Der Nachweis muss über
Prüfzeugnisse oder Gutachten erfolgen. Die
Brandschutzbekleidung kann generell auf einer
Holz- oder Metallunterkonstruktion angebracht
werden, die direkt an der Fachwerkwand befestigt oder frei stehend vor der Fachwerkwand
errichtet wird. Bei brandschutztechnischen Bekleidungen ist generell zu beachten, dass der
Hohlraum, der zwischen Bekleidung und Wand
entsteht, nicht belüftet werden darf (Kaminwirkung). Zusätzliche Folien, z. B. Dampfbremsen,
beeinflussen die klassifizierten Feuerwiderstände nicht negativ. Bei gleichzeitigen Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz muss
geprüft werden, ob weitere Dämmstoffeinlagen
zulässig sind und welche Dämmstoffe (Baustoffklasse, Schmelzpunkt) eingesetzt werden
dürfen. Bei Schallschutzanforderungen ist ein
Faserdämmstoff, z. B. Mineralwolle, zur Hohlraumbedämpfung sinnvoll.

Bei diesen Wänden ist zu unterscheiden zwischen nichttragenden Raum abschließenden
Wänden, tragenden Raum abschließenden
Wänden und tragenden nicht Raum abschließenden Wänden.
Massivwände
Der Feuerwiderstand der vorhandenen Wandkonstruktion lässt sich durch eine Analogiebetrachtung zu den Konstruktionen nach DIN
4102-4 abschätzen. Angaben zu Massivwänden enthalten folgende Tabellen:
• Tab. 35: Beton- und Stahlbetonwände
• Tab. 38: Wände aus Mauerwerk und Wandplatten (nichttragend)
• Tab. 39: Wände aus Mauerwerk (tragend)
Bei intakten Mauerwerkswänden reicht in der
Regel der Feuerwiderstand der Bestandswand
aus. Im Falle von Undichtigkeiten muss eine
zumindest einseitige Verfugung oder Verputzung erfolgen. Bei Stahlbetonwänden ist neben
der Wanddicke auch die vorhandene Betonüberdeckung der Bewehrung ausschlaggebend und sollte überprüft werden.
Wenn der bauordnungsrechtlich geforderte
Feuerwiderstand durch die Bestandswand
nicht erreicht wird, kann eine »additive Verbesserung« z. B. durch brandschutztech-

• Gipskartonfeuerschutzplatten (GKF) nach
DIN 18 180, d ≥ 12,5 mm
• Gipskartonbauplatten (GKB) nach DIN
18 180, d ≥ 18 mm
• Gipsfaserplatten, d ≥ 10 mm, aufgrund vorliegender Prüferfahrungen
• Putz nach DIN 18 550 Teil 2, d ≥ 15 mm
Darüber hinaus eignet sich eine Vielzahl spezieller, bauaufsichtlich geprüfter Brandschutzplatten. Mit diesen Plattenwerkstoffen lassen
sich in der Regel besonders schlanke oder
brandschutztechnisch leistungsfähige Konstruktionen realisieren.

Brandschutzertüchtigung von Bestandsdecken

Der Feuerwiderstand von Decken ist, abhängig
von der Deckenbauart und den Konstruktionsmerkmalen, in DIN 4102-4 beschrieben. Man
unterscheidet zwischen massiven Rohdecken
der Deckenbauarten I bis III und Deckenbauarten aus Holz (Holzbalkendecken bzw. Decken aus Holztafeln). Dächer, die im Aufbau
mit Deckensystemen identisch sind, werden
bezüglich ihrer Brandschutzeigenschaften
gleichgestellt (Abb. B 2.49). Massivdecken
sind in DIN 4102-4 Abschnitte 3.4 – 3.11 behandelt, Holzbalkendecken in den Abschnitten
5.2 und 5.3.
Reicht der vorhandene Brandschutz der vorgefundenen Bestandsdecke nicht aus, muss eine
Aufrüstung in eine höhere Feuerwiderstandsklasse erfolgen (Abb. B 2.47 und 50). Diese
Verbesserung lässt sich bei Stahlbetondecken
unter bestimmten Umständen durch zusätzliche Putzschichten realisieren. Meist wird die
Feuerwiderstandsklasse bei Decken jedoch
durch die Anordnung zusätzlicher Unterdecken
und Deckenbekleidungen, bei Brandbeanspruchung von oben durch Bodenaufbauten (z. B.
Estrich) erhöht.
Deckenkonstruktionen müssen zur Beurteilung
49

Bauphysik

B 2.47

B 2.48

B 2.49
B 2.50

B 2.47

B 2.48

ihrer Feuerwiderstandsklassen nach DIN
4102-4 als Gesamtkonstruktion betrachtet werden. Dies gilt für Rohdecken mit unterseitiger
direkter Bekleidung ebenso wie für abgehängte
Decken. Eine Ausnahme stellen Unterdeckenkonstruktionen dar. Dabei muss nur die Unterdecke ohne die Rodecke bei einer Brandbeanspruchung von unten und / oder oben einer
Feuerwiderstandsklasse angehören. Der erforderliche Brandschutz wird von diesen Unterdeckensystemen allein erbracht (selbstständige Unterdecken), wobei der Nachweis über
Prüfzeugnis erfolgt.
Als Brandschutzelement haben Unterdecken
und Deckenbekleidungen in Abhängigkeit von
der geforderten Schutzwirkung und von der Risikosituation unterschiedliche Anforderungen
zu erfüllen:

benen Systeme haben gegenüber den DINKonstruktionen den Vorteil, wirtschaftlich und
bauakustisch optimiert zu sein. In der Regel
können für alle Massivdecken der Deckenbauarten I bis III die Anforderungen F 30, F 60 und
F 90 nach der Formel »Massivdecke + Unterdecke = klassifizierte Deckenkonstruktion« erfüllt werden. Dabei hängt die Beplankungsdicke
der Unterdecke von der brandschutztechnischen Qualität der vorhandenen Rohdecke ab.

• als brandschutztechnisch notwendige Bekleidung in Verbindung mit der Rohdecke: Verbesserung des Brandverhaltens einer Gesamtdeckenkonstruktion
• als brandschutztechnisch eigenständiges
Bauteil bzw. Element: Schutz des Deckenhohlraums mit ggf. wichtigen Installationselementen sowie der darüberliegenden Rohdecke gegen Brand aus dem darunterliegenden Raum
• als brandschutztechnisch eigenständiges Element: Schutz des darunterliegenden Raums
gegen einen Brand im Deckenhohlraum (z. B.
Brandlasten aus Kabelisolierungen)
• Isolierung von Brandlasten (z. B. bei Rettungswegen)
Nach DIN 4102-4 lässt sich mit Massivdecken
der Deckenbauart I und II in Verbindung mit
Unterdecken maximal die Feuerwiderstandsklasse F 30 erreichen. Mit Stahlbetondecken
der Deckenbauart III können Feuerwiderstandsdauern bis F 90 erzielt werden, wobei die Anordnung von Dämmstoffen im Deckenhohlraum
allerdings nicht zulässig ist.
Über die eingeschränkten Maßnahmen der DIN
4102-4 hinaus ermöglicht der Nachweis über
Prüfzeugnisse und gutachterliche Stellungnahmen einen verbesserten Brandschutz mit Unterdecken und Deckenbekleidungen. Die in
den Prüfzeugnissen und Gutachten beschrie50

Brandschutz von Holzbalkendecken
Die verschiedenen in Altbauten eingesetzten
Holzdecken lassen sich unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten in drei Bauarten
unterteilen:
• Decken mit verdeckten Holzbalken
• Decken mit teilweise freiliegenden
(sichtbaren) Holzbalken
• Decken mit vollständig freiliegenden Holzbalken
Sollen im Sanierungsfall bei den zwei letztgenannten Bauarten die Holzbalken sichtbar bleiben, ist die erreichbare brandschutztechnische
Klassifikation vom Querschnitt der Holzbalken
und der statischen Belastung abhängig. Beurteilungsgrundlage für Deckenbalken bildet DIN
4102-4, Abschnitt 5.5.; komplette Deckenaufbauten bis zu F 60-B sind in Abschnitt 5.4 von
DIN 4102-4 dargestellt.
Alte Holzbalkendecken mit Deckeneinschub
(z. B. Sandschüttung auf einem Zwischenboden
im Deckenhohlraum) und Holzbalken mit einer
Breite von mindestens 100 mm und entsprechender Deckenschalung erreichen bei intaktem Aufbau eine Feuerwiderstandsdauer von
mehr als 30 Minuten, sodass sie ohne Nachrüstmaßnahmen in die Feuerwiderstandsklasse
F 30-B eingestuft werden können. Dagegen werden sehr leichte Holzbalkendecken ohne Deckeneinschub brandschutztechnisch schlechter
beurteilt. Diese Konstruktionen können bereits
nach 15 oder 20 Minuten ihre Raumabschlusswirkung verlieren und weisen daher meist keinen klassifizierbaren Feuerwiderstand auf.
Im Zuge der Sanierungsplanung ist unter Berücksichtigung der vorgefundenen Gegebenheiten zu entscheiden, ob die Holzbalkendecke

Umnutzung eines denkmalgeschützten Kasernengebäudes zu Büroräumen, Düsseldorf (D)
2008, Petzinka Pink Architekten; Brandschutzertüchtigung der Bestandsdecken durch freitragende F 90-Unterdecken,
St. Elisabethen-Krankenhaus, Stuttgart (D) 1985;
Umbau der Küche in ein Bistro, Brandschutzbekleidung der Stahlträger- und Stützen
Dachausbau mit Brandschutzbekleidung der
Dachschräge
Umbau eines alten Lagerhauses zur Musikschule, Volkach (D) 2001, Reinhold Jäcklein;
System Decke unter Decke, Akustikdecke mit
Streulochung unterhalb einer Brandschutzdecke,
Trennung der Funktionen Raumakustik und Gestaltung (untere Decke) von den Funktionen Bauakustik und Brandschutz (obere Decke)

»additiv« brandschutztechnisch optimiert werden kann oder in die Decke eingegriffen werden
muss. Über ein sogenanntes Entkernen von
Holzdecken, also das Herausnehmen des Deckeneinschubs, ist im Einzelfall zu befinden.
Bei additiver Ertüchtigung kann auf die brandschutztechnische Leistungsfähigkeit der Bestandsdecke – sofern vorhanden – zurückgegriffen werden (Abb. B 2.46). Die erforderlichen
zusätzlichen Maßnahmen sind dadurch weniger aufwendig, ein Eingriff in die Decke, z. B.
durch Entkernung, ist nicht erforderlich. Dies
führt in der Regel zu wirtschaftlichen Lösungen
(kein Rückbau, kein Schutt, schlankere bzw.
leichtere Unterdecken- und Bodensysteme).
Unter Berücksichtigung der brandschutztechnischen Leistungsfähigkeit einer alten Holzbalkendecke muss im Rahmen der Sanierung auf
folgende Randbedingungen geachtet werden,
um die Klassifikation F 90 zu erreichen:
• Die Dielung der Holzbalkendecke aus gespundeten Brettern sollte mindestens 21 mm
und bei Holzwerkstoffplatten mindestens
19 mm betragen.
• Holzbalkendecken müssen für die Zusatzbelastung aus den Brandschutzmaßnahmen statisch nachgewiesen sein; eine Zustandsanalyse der vorhandenen Substanz sollte stets als
Ausgangspunkt für die Sanierung dienen.
• Bei vorhandenen Putzschichten an Holzbalkendecken müssen eventuelle Putzschäden
beseitigt werden; bei einer Abhängehöhe der
Unterdecke von mehr als 250 mm ist unmittelbar unter dem Altputz ein Drahtgewebe zu
spannen und an den tragenden Holzbalken
zu befestigen.
• Eine Verankerung der Unterdecken muss generell an den tragenden Holzbalken mit zugelassenen Holzschrauben erfolgen; die
Schrauben sollten bei Zugbeanspruchung so
bemessen werden, dass die Eindringtiefe in
das Holz mindestens 50 mm beträgt.
• Die Anschlüsse der Unterdecken an die Umfassungsbauteile sind dicht auszuführen.
Bei Eingriffen in die Decke wird diese im Extremfall bis auf die Balkenlage zurückgebaut. Neben
der Gewichtsreduzierung ist die dadurch mögliche Bewertung der Decke in Anlehnung an die

Bauphysik

B 2.49

»neuen« Holzbalkendecken (vgl. Brandschutz
DIN 4102 und Schallschutz DIN 4109) vorteilhaft. Der Aufwand für die handwerkliche Ausführung und Entsorgung ist allerdings höher,
Schallschutz und Schwingungsanfälligkeit werden ggf. durch das Entfernen des Deckeneinschubs verschlechtert und müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden.
Der Feuerwiderstand bei einer Brandbeanspruchung von oben hängt maßgeblich von Art,
Dicke und Aufbau des Estrichs und der Dämmschicht ab. Nach DIN 4102-4 können bis zur
Feuerwiderstandsklasse F 60 Gipsestriche und
Trockenunterböden aus Gipsplatten eingesetzt
werden. Bei Decken mit F 90-Anforderungen
lässt sich die Eignung von Trockenunterböden
über Prüfzeugnisse oder gutachterliche Stellungnahmen nachweisen.






Ertüchtigung von Stützen und Trägern

Anmerkungen:

Stützen und Träger aus Stahl und Holz müssen
im Regelfall zum Erreichen eines klassifizierten
Feuerwiderstands mit geeigneten Bekleidungen versehen werden (Abb. B 2.48). Zur Bemessung der erforderlichen Brandschutzbekleidung sind folgende Anforderungskriterien
zu ermitteln:
• Art des zu bekleidenden Bauteils (Stütze,
Träger)
• erforderliche Feuerwiderstandsdauer
• Brandbeanspruchung des Bauteils
(ein-, zwei-, drei- oder vierseitig)
• Stahlprofile: Ermittlung des Verhältnisses
vom Umfang zur Querschnittsfläche (U /AVerhältnis)
• Holz: Holzart, Querschnitt, Querschnittsverhältnis
• Plattentyp der Bekleidung, Bekleidungsdicke
• Brandschutznachweis (DIN 4102-4 oder Prüfzeugnis)
DIN 4102-4 enthält Übersichten für bekleidete
Stützen und Träger mit Gipskartonfeuerschutzplatten (GKF). Daneben gibt es eine Vielzahl
geprüfter Brandschutzbekleidungen, die gegenüber den Normkonstruktionen wirtschaftlicher oder brandschutztechnisch leistungsfähiger sind. Folgende Plattentypen dienen als
Brandschutzbekleidungen:

Spezialgipsplatten
zementgebundene Feuerschutzplatten
Calciumsilikatplatten
Mineralfaserplatten

Aufgrund ihrer Struktur und Festigkeit können
einige dieser Platten durch mechanische Befestigungsmittel (Schrauben oder Klammern) in
den Stirnkanten verbunden werden und benötigen daher keine Unterkonstruktion.
Neben den bereits erwähnten Ertüchtigungsmaßnahmen an Wänden, Decken, Stützen und
Trägern durch »flächige« Bekleidung muss
bei Brandschutzmaßnahmen im Bestand insbesondere auf die Installationsführung (Durchdringungen, Kapselung, Schächte) geachtet
werden.

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51

Technische Gebäudeausstattung
Karl-Heinz Petzinka, Bernhard Lenz,
Jürgen Volkwein, Florian Lang

B 3.1

Da die Entwicklung neuer Technologien und
deren Kombinationen rasant voranschreitet, altert die technische Gebäudeausrüstung heute
schneller als das Gebäude. Deshalb kommt
der technischen Gebäudeausstattung eine
immer größere Bedeutung zu. Die Instandhaltung der haustechnischen Installationen hat
einen wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit und Werterhaltung eines Gebäudes, da
von fehlerhafter Gebäudetechnik Effizienzverluste und auch Schadensgefährdungen ausgehen. Mit der Sanierung der Anlagentechnik
werden deshalb folgende Ziele verfolgt:
• Erhaltung der Funktionsfähigkeit und
Zuverlässigkeit
• Verlängerung der Restnutzungsdauer
vorhandener Installationen
• Steigerung der Effizienz
• Verbesserung des Nutzungskomforts
(Anpassung an aktuelle Bedürfnisse)
Um diese Ziele in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen erreichen zu können, ist bei der
Sanierung haustechnischer Anlagen ein systematisches Vorgehen erforderlich. Nur so kann
ein Entscheidungsraster entwickelt und zwischen der Notwendigkeit der Reparatur, der Ergänzung oder des Austauschs unterschieden
werden. Eine genaue Bestandsaufnahme ist
unbedingt erforderlich und sollte alle wesentlichen Teile der technischen Gebäudeausstattung beinhalten (Abb. B 3.2). Die Betrachtung
der technischen Gebäudeausstattung beschränkt sich im Rahmen dieses Kapitels auf
die wesentlichen bzw. die gebräuchlichsten
Elemente und berücksichtigt keine technischen
Sonderinstallationen.
Alter der einzelnen Komponenten des Bestands

B 3.1
B 3.2
B 3.3

52

korrodierte Rohrleitungen und Armaturen
Überblick über die wesentlichen Teile der
Gebäudeausstattung
Nutzungsdauern verschiedener Komponenten der
technischen Gebäudeausstattung

Oft ist es nur möglich, über das Baujahr des
Gebäudes auf das Alter der technischen Ausstattung zu schließen und daraus einen Anhaltspunkt für die Abschätzung der Restnutzungsdauer zu erhalten. Dabei muss beachtet
werden, dass die ältesten Komponenten einer
Baugruppe (z. B. Wasserzuleitungen) die wahrscheinlich schwächste Stelle im System darstellen und somit maßgebend für die Restnutzungsdauer sind; es sei denn, es wurde ein

vollständiger Austausch der Baugruppe (z. B.
Wasserversorgung) mit allen Komponenten bereits vorgenommen (Abb. B 3.3).
Bestandsaufnahme

Bei der Dokumentation des Bestands werden
die Bauarten, alle verwendeten Materialien und
die Fügungen vermerkt. Daraus lässt sich der
Installationsstandard ableiten und mit den normativen Grundlagen zum Zeitpunkt der Erstellung vergleichen. Ebenfalls sollten an dieser
Stelle Ergänzungen oder Modernisierungen
festgehalten werden. Des Weiteren sind die
Verteilungssysteme der einzelnen Baugruppen
zu erfassen: horizontal, vertikal, auf Putz, unter
Putz, zentrale Verteilungsstränge, Schächte,
Platzauslastung, Möglichkeiten zur Nachrüstung etc. (Abb. B 3.6). Diese Angaben müssen
mit einer möglichst differenzierten Bewertung
der Abnutzung bzw. Schädigung der Bauteile (z. B. Verkrustungen, sichtbare Undichtigkeiten, mechanische Belastungen usw.)
ergänzt werden.
Effizienz des Bestands
Eine Erneuerung von Anlagenkomponenten
kann auch auf Grundlage einer unzureichenden
Auslegung oder veralteten Technik sinnvoll
sein. Zur Bewertung werden die Eigenschaften
der Bauteile und -gruppen festgehalten. Dabei
steht allen voran der direkte Energieverbrauch
(z. B. Beleuchtung oder Wärmeerzeugung)
sowie der Verbrauch von Hilfsenergie (z. B. Lüftungsanlage). Auch sollte die Leistungsfähigkeit
der Systemkomponenten wie der Abwasserablauf (Rückstau) oder der Luftwechsel einer mechanischen Lüftungsanlage geprüft werden.
Regelbarkeit von Anlagen
Neben der einfachen Funktionsfähigkeit von
technischen Installationen hat die Regelbarkeit
jedes Systems erheblichen Einfluss auf die Nutzerakzeptanz. Dazu zählen Wasserhähne genauso wie Heizungsthermostate oder Luftauslässe.
Bewertungskatalog

Auf Basis der Bestandsaufnahme wird der Sanierungsbedarf im Gesamtgefüge und für die
Einzelkomponenten nach dem folgenden Be-

Technische Gebäudeausstattung

wesentliche Teile der technischen
Gebäudeausstattung

Wasserversorgung
• Hausanschluss
• Wasseraufbereitung
• Wasserverteilnetz /
Leitungsverlegung
• Materialien / Dämmung
• Regenwassernutzung
• Grauwassernutzung

Wasserentsorgung
• Punkte des Abwasseranfalls
• Hausanschluss
• Abwasserableitung /
Leitungsverlegung
• Materialien / Dämmung
• Revisionsmöglichkeiten
• Anschluss an die
Abwasserentsorgung
• Regenwasserentsorgung
• Abwasserbehandlung

Gebäudeheizung









Gebäudekühlung

Brennstoffe / Lager
Wärmeerzeuger
Abgasführung
Warmwasserbereitung / Speicherung
Wärme-/ Warmwasserverteilung
Pumpen / Sonderbauelemente
Wärmeabgabe
Regelung und
Steuerung

• Speichermasse
• Raumkühlung
• dezentrale /
zentrale Anlagen
• solare Kühlung

Lüftung

Elektroversorgung

• freie Lüftung
• mechanische
Lüftung
• Luftverteilung
• Anlagen mit
Wärmerückgewinnung

• Hausanschluss
• Verteilung /
Absicherung
• Installationsbereiche
• Materialien /
Installationen
• Erdung /
Potenzialausgleich
• Blitzschutz

technische
Sondereinrichtungen
• Brandschutzsysteme
• Fahr- und Transportsysteme
• Medienversorgung
• Abfallentsorgungssysteme

B 3.2

wertungskatalog vorgenommen. Die Kriterien
gelten als Prioritätenliste und sind nacheinander abzufragen. Werden alle Punkte für die jeweiligen Komponenten, Baugruppen oder Systeme positiv bewertet, sind die Bauteile in
einem guten Zustand und können unsaniert
bleiben. Die jeweilige Schwere sowie die Gewichtung der festgestellten Mängel oder Schäden bilden die Grundlage zur Entscheidung
von Art und Umfang der Maßnahme.

Pflege sowie nicht zuletzt vom Produkt abhängen (Abb. B 3.3). In der Praxis können sich mitunter Abweichungen der Angaben ergeben.
Sofern mehrere Einzelkomponenten einer Baugruppe ihre voraussichtliche Lebensdauer erreicht haben, muss alternativ über den vollständigen Austausch der Baugruppe nachgedacht
werden. Bis zu welcher Anzahl von Komponenten der Einzelaustausch sinnvoll ist, lässt sich
nur individuell für jede Baugruppe beurteilen.

1. Gesetzliche Vorgaben
Im Regelfall genießt ein Gebäude bzw. eine
technische Anlage einen Bestandsschutz, sofern die Anlage entsprechend den zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen technischen Regeln realisiert wurde. D. h. die Anlage darf ohne
Anpassung an die sich ändernden technischen
Regeln weiterbetrieben werden.
Werden am Bestand Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen, müssen diese Anlagenteile nach den aktuellen Regeln der Technik ausgeführt werden. Abhängig vom technischen Ausstattungsbereich müssen im Zuge
dessen auch weitere, nicht von der Änderung
betroffene Bestandskomponenten an die derzeitig gültigen, technischen Anforderungen angepasst werden. Dies kann z. B. beim elektrischen Leitungsnetz der Fall sein.
Darüber hinaus existieren gesetzliche Regelungen, die in den Bestandsschutz eingreifen
und eine Bestandsanpassung auch ohne geplanten Eingriff fordern. Die Verantwortung zur
Einhaltung dieser technischen Regeln obliegt
dem Eigentümer oder Betreiber bzw. dem von
ihm beauftragten Planer. Zu diesen gesetzlichen Vorgaben zählen z. B. die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) oder die Energieeinsparverordnung (EnEV).

3. Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung der
Anlagentechnik
Durch den Vergleich vorhandener Leistungsmerkmale von Baugruppen oder -teilen mit den
aktuellen Anforderungen und technischen
Möglichkeiten ergeben sich Differenzspannen,
die eine Sanierung sinnvoll erscheinen lassen.
Zum einen kann der konkrete Wunsch zur Leistungssteigerung einer Baugruppe den Grund
für eine Sanierung darstellen, zum anderen
kann auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
genügen, die zukünftigen Betriebskosteneinsparungen in Relation zur nötigen Investition
zu setzen.

2. Lebensdauer
Aus den Informationen zu Alter und Zustand
der einzelnen Bauteile werden im Vergleich mit
den durchschnittlichen Lebensdauern die
voraussichtlichen Restnutzungsdauern ermittelt. Es muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass die Nutzungsdauern nur grobe Anhaltspunkte darstellen, die stark von Baujahr,
Materialbeschaffenheit, Auslegung und Auslastung, Fügung, Nutzungsintensität, Wartung und

4. Nutzerakzeptanz / Regelbarkeit und Bedienungskomfort
Auch die Nutzerakzeptanz der Anlagentechnik
kann den Ausschlag für eine möglicherweise
notwendige Sanierung geben. In den meisten
Fällen ist eine Nachrüstung von Regel- und
Steuerungselementen möglich. Die Spanne
Heizungsanlage
Niedertemperaturkessel 2

Nutzungsdauer 1

reicht hier von einem einfachen zusätzlichen
Lichtschalter bis hin zur elektronischen Klimatisierungssteuerung.
Neben den notwendigen Maßnahmen sind parallel weitere Randbedingungen zur Sanierung
zu betrachten, um ein endgültiges Konzept erstellen zu können. So müssen z. B. Eingriffe unbedingt mit den Bewohnern abgestimmt werden, da die haustechnische Ausstattung einen
erheblichen Einfluss auf die Nutzbarkeit hat.
Ein unbewohntes Gebäude bedingt ein vollkommen anderes Sanierungskonzept als ein
bewohntes. Erschwerend kommt hinzu, dass
eine Vielzahl von Installationen unter Bauteiloberflächen verborgen sind, sodass eine Erneuerung oder Ergänzung von haustechnischen Installationen meist eine Beschädigung
von Raumoberflächen bedeutet. Die dadurch
verursachten Kosten sind in der Planung zu
berücksichtigen.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang
der Umfang der Baumaßnahme. Werden aufgrund einer größeren Sanierung zahlreiche
Oberflächen in unterschiedlichen Räumen und
Geschossen erneuert, so ist es ratsam, bei
dieser Gelegenheit auch die Installationen auf
den aktuellen Stand zu bringen. Umgekehrt
müssen intelligente, minimal-invasive Modernisierungskonzepte entwickelt werden, um erhaltenswerte Oberflächen nicht zu beschädigen, wobei es sich ggf. empfiehlt, für ein Gebäude unterschiedliche Sanierungsstrategien
zu erarbeiten.
mechanische Lüftungsanlagen /
Kühl- und Klimaanlagen

Nutzungsdauer 1

20 – 25 Jahre

Rohrleitungsnetz 2

30 – 40 Jahre

10 –15 Jahre

Luftauslässe 2

20 – 30 Jahre

Brenner 2

10 –15 Jahre

Ventilatoren 2, 6

Pumpen

10 –15 Jahre

Wärmetauscher (Luft-Luft) 6

15 – 25 Jahre
30 – 40 Jahre

Brennwertkessel

2, 3

5 –15 Jahre

Rohrleitungen (Heizung) 4, 5

20 – 40 Jahre

Elektroinstallationen

Heizkörper 6

25 – 35 Jahre

Wasserver- und Wasserentsorgung

25 – 35 Jahre

Wasserversorgung 5

30 – 40 Jahre

20 – 25 Jahre

Wasserentsorgung

30 – 40 Jahre

Fußbodenheizungen 3, 4
Solarkollektoren

3

1

gemittelte Werte nach Auskünften von Fachverbänden, Innungen und Herstellern
bei regelmäßiger Inspektion / Wartung / Reinigung
Es liegen mit den heute am Markt gängigen Systemen keine längeren Erfahrungen vor.
4
Nutzungsdauer nach Zulassungsprüfungen für Rohrleitungen sind 50 Jahre.
5
stark von Temperatur, Wassergüte und Material abhängig (siehe auch Abb. B 3.5)
6
bauartabhängig
2
3

B 3.3

53

Technische Gebäudeausstattung

B 3.4

elektrolytische Spannunng unterschiedlicher
Materialien
B 3.5
Lebensdauer von Trinkwasserleitungen in
Abhängigkeit vom Material
B 3.6
allgemeine Verteilungssysteme in Gebäuden
a horizontale Verteilung
b vertikale Verteilung
B 3.7
Richtwerte für Dämmungen an Kaltwasserleitungen nach DIN 1988-2 und Mindestdicke der
Dämmung von Warmwasserleitungen nach EnEV
B 3.8
stark durch Kalkablagerungen geschädigte
Trinkwasserleitung
B 3.9
korrosionsgeschädigte, undichte Wasserleitung
B 3.10 Lochkorrosion an einer verzinkten Stahlleitung
B 3.11 in einem Mehrspartenanschluss gebündelter
Hausanschluss mit unterschiedlichen Versorgungsleitungen

Sind zentrale, leicht zugängliche Schächte
oder Verteilstränge (z. B. in Fluren) vorhanden,
können diese zur Auswechslung oder Nachbestückung genutzt, der Eingriff in bestehende
Oberflächen minimiert und die Maßnahme erheblich einfacher durchgeführt werden. Stillgelegte Kamine, Schächte und Hohlräume eignen
sich zur Verlegung von Leitungen, sofern die
Verlegeregeln der Leitungsmaterialien und die
Brandschutzbestimmungen zur Trennung von
Geschossen und Einheiten berücksichtigt werden. Auch der Eingriff in das konstruktive Gefüge eines Gebäudes durch Wandschlitze, Deckendurchbrüche oder Unterzüge muss innerhalb des Sanierungskonzepts fachlich geprüft
und geplant werden.
Um Eingriffe in Oberflächen und konstruktive
Bauteile so gering wie möglich zu halten, sollte
bei einer Sanierung – wo immer möglich – mit
vorgesetzten Installationsebenen oder rasterunabhängigen Schächten geplant werden.

Metall

Spannung in Bezug auf
Wasserstoff [ V ]

Aluminium

- 1,67

Zink

- 0,76

Eisen

- 0,44

Zinn

- 0,14

Blei

- 0,13

Wasserstoff

± 0,00

Kupfer

+ 0,34

a

B 3.4
Art der Leitung

Lebensdauer
Kupfer

Lebensdauer
verzinkter Stahl

Warmwasser

40 Jahre

20 Jahre

Kaltwasser

80 Jahre

40 Jahre

b
B 3.5

B 3.6

tungen der Ver- und Entsorgung betreffen.
Zudem kann die Erneuerung oder Ergänzung
von haustechnischen Komponenten erheblich
in die Oberflächen- und Innenraumgestaltung
eingreifen, z. B. durch die Verlegung von Kabeln oder Installationen. Hier gilt es, speziell
abgestimmte Konzepte für die Ausstattung und
Verlegung zu entwickeln. Es gibt folgende Installationsmöglichkeiten:

schritten (z. B. durch Verunreinigungen aus
alten Bleileitungen), muss die Ursache gefunden und behoben werden.
Eine zum jetzigen Zeitpunkt geplante Trinkwasserversorgungsanlage muss im Allgemeinen
gemäß den Normen DIN 1988, DIN EN 1717,
DIN EN 806 und DIN 50 930 ausgeführt werden. Die Arbeitsblätter des DVGW und die VDIRichtlinien sind als anerkannte Regeln der
Technik ebenso zu beachten. Abhängig vom
verwendeten Material ist nach 40 – 50 Jahren
von der Notwendigkeit einer Totalsanierung
des Trinkwassersystems auszugehen. Bei über
30 – 40 Jahre alten Systemen kann eine Teilsanierung notwendig werden (Abb. B 3.5). Eine
Zustandsprüfung erfolgt, indem aus dem Leitungsnetz stichpunktartig Teile ausgeschnitten
und auf Inkrustation und Korrosion überprüft
werden. Bei der Sanierung von bewohnten
Mehrfamilienhäusern sollte vor Beginn einzelner Maßnahmen ein Gesamtkonzept erarbeitet
werden, das sich sukzessive mit dem Auszug
einzelner Parteien umsetzen lässt.

• Verlauf nicht sichtbar hinter den Oberflächen
• Integration in die Gestaltung des Objekts,
z. B. durch nachgebildete Verblendungen
• bewusste, gestalterische Absetzung, um ein
sich vom Bestand eindeutig abhebendes,
neues Element zu definieren
Bei einem denkmalgeschützten Gebäude
sollten diese Punkte unbedingt auch mit der
zuständigen Behörde abgestimmt werden.
Wasserversorgung

Haustechnik und Denkmalschutz

Bei der Sanierung von denkmalgeschützten
Gebäuden ist zu berücksichtigen, dass die
Haustechnik ggf. auch zum kulturell schützenswerten Bestand des Gebäudes gehören
könnte. Dies gilt nicht nur für offensichtliche
Objekte wie Öfen oder Badezimmereinrichtungen, sondern kann auch verborgene LeiEinbausituation der Kaltwasserleitung

Prinzipiell gilt für Trinkwasseranlagen in bestehenden Gebäuden ein Bestandsschutz,
sofern keine Beeinträchtigung der Gesundheit
zu befürchten ist. Da es sich bei Trinkwasser
um ein Lebensmittel handelt, ist die TrinkwV
grundsätzlich einzuhalten. Werden die vorgeschriebenen Grenzwerte der Wasserinhaltsstoffe an den Zapfstellen des Gebäudes überDämmschichtdicke 1 [mm]

frei verlegt, in nicht beheiztem Raum
im Kanal, ohne warmgehende Leitungen
im Mauerschlitz, Steigleitung; auf Betondecke

4

frei verlegt, in beheiztem Raum

9

im Kanal oder in Wandaussparung,
neben warmgehenden Leitungen
1

13

bezogen auf ¬ = 0,040 W / mK

Innendurchmesser (DN) Warmwasserleitung [mm]

Dämmschichtdicke 1 [mm]

≤ 22
> 22 und ≤ 35
> 35 und ≤ 100
> 100

20
30
DN
100

Leitungen und Armaturen
• in Wand- und Deckendurchbrüchen
• im Kreuzungsbereich, an Verbindungsstellen
• bei zentralen Leitungsnetzverteilern

50 % der Anforderungen
von oben

1

bezogen auf ¬ = 0,035 W / mK
B 3.7

54

Hausanschluss
Sofern nicht schon vorhanden, sollte in Wohnund Geschäftsgebäuden im Zuge einer Sanierung ein Hausanschlussraum nach DIN 18 012
realisiert werden, um alle Anschlüsse auf der
Straßenseite des Gebäudes aufzunehmen. Allgemein ist bei Wohngebäuden bis zu vier
Wohneinheiten kein separater Hausanschlussraum erforderlich. Die Größe des Raums hängt
dabei von der Anzahl der zu versorgenden Verbraucher ab. Im Fall einer Totalsanierung kann
anstelle von Einzelanschlüssen ein gebündelter
Mehrspartenanschluss gesetzt werden (Abb.
B 3.11).
In bestehenden Gebäuden ist am Hausanschluss zu prüfen, ob der Wasserzähler mit
einer Zählerplatte befestigt ist und sich durch
zwei in Fließrichtung korrekt eingebaute Absperrventile austauschen lässt. Auch muss ein
Rückflussverhinderer bzw. Rohrtrenner und die
Möglichkeit der Leitungsentleerung gegeben
sein. Sofern kein Rückflussverhinderer vorhanden ist, muss dieser laut DIN 1988 nachgerüstet werden. Sind auch die übrigen Installationen nicht vorhanden, sollten diese ebenfalls
nachgerüstet werden.

Technische Gebäudeausstattung

Wasseraufbereitung
Filter dienen dem Schutz der Hausinstallation
vor Verunreinigungen. Der nachträgliche Einbau sollte immer mit einer vorhergehenden
Leitungsspülung verbunden werden.
Ab einer Wasserhärte von 16 °dH wird der
nachträgliche Einbau einer Enthärtungsanlage
empfohlen, ab 20 °dH ist eine solche Anlage
unabdingbar, um schädigende Kalkablagerungen in sanierten Leitungsteilen zu vermeiden (Abb. B 3.8).
Zum Schutz vor Korrosion, Kalksteinbildung
oder erhöhter Schwermetallabgabe können
Dosieranlagen eingesetzt werden. Da diese
über die Abgabe von Chemikalien arbeiten,
sollten sie nur nachgerüstet werden, wenn
das Trinkwasser belastet ist.
Verteilsysteme
Bestehende Leitungssysteme sollten auf Dichtheit, Material, Dimension und Konformität mit
den geltenden Richtlinien geprüft werden. Zu
groß dimensionierte Rohrdurchmesser führen
zu langen Verweildauern des Wassers in der
Rohrleitung und so zu überhöhten Metallkonzentrationen im Trinkwasser. Da alle Leitungsteile durchströmt werden müssen, sind nicht
mehr durchspülte, aber noch mit dem Leitungsnetz verbundene Stränge keinesfalls
zulässig und müssen entfernt werden. Zu geringe Durchmesser können aufgrund überhöhter Strömungsgeschwindigkeiten zu Erosionen der Innenwände führen.
Eine Dichtheitsprüfung kann von Fachfirmen in
Form einer Druckprobe durchgeführt werden.
Um einer möglichen Legionellenbildung vorzubeugen, sind speziell bei großen Anlagen die
DVGW Arbeitsblätter W 551 und W 553 zu beachten. Als Großanlage gelten Trinkwasserinstallationen mit einem Warmwasserspeicherinhalt > 400 l oder einem Rohrleitungsvolumen
> 3 l Wasser zwischen Entnahmestelle und
Abgang des Trinkwassererwärmers (siehe
auch S. 59ff.). Demnach können auch Einfamilienhäuser über Großanlagen verfügen.
Verlegung
Generell darf es unter keinen Umständen zu
einem Rückfluss von Flüssigkeiten in das Trinkwassernetz kommen. Eine unmittelbare Verbindung zwischen Trinkwasser und anderen Wässern ist unzulässig und muss sofort getrennt
werden.
Die Unterkante von Auslaufventilen muss in
den Obergeschossen mindestens 2 DN des
Rohrs bzw. ≥ 2 cm oberhalb des Waschtischrands und im Keller mindestens 30 cm oberhalb der Kellersohle liegen. Verbindungen zwischen warmem und kaltem Trinkwasser dürfen
nicht vorhanden sein. Die bestehende Installation ist auf diese Punkte hin zu überprüfen.
Eine nachträgliche Installation in nicht mehr genutzten Müllabwurfschächten, Abflusskanälen,
Sickergruben o. Ä. ist nicht zulässig. Ungenutzte Kamine kommen hingegen für eine Neuinstallation infrage.
Die Trinkwasserversorgungsleitung (TWK)

muss mit ausreichendem Abstand zu Warmwasser- (TWW) bzw. Warmwasserzirkulationsleitungen (TWZ), Heizungsanlagen und Schornsteinen verlegt sein, sodass eine Erwärmung
des Trinkwassers vermieden wird (Legionellenbildung). Die TWK-Leitung sollte immer unterhalb aller anderen Leitungen angeordnet sein,
damit bei eventuell anfallendem Kondensat
eine Korrosion der anderen Leitungen verhindert wird. Leitungen an Außenwänden stehen
unter Frost- und Kondensationsgefahr. Da Kondenswasser Schäden an Holz, Metall und anderen Baustoffen hervorruft, sollten alle erreichbaren Wasserleitungen nachträglich gedämmt
werden (Abb. B 3.7).
Bei Durchdringungen von brandschutztechnisch wirksamen Bauteilen müssen die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden.
Installationsschächte dürfen zusammen mit
Raumlüftung und elektrischen Leitungen belegt
werden, sofern die Muster-LeitungsanlagenRichtlinie (MLAR) beachtet wird. Ein Einbetonieren oder Eingipsen ist nicht zulässig. Zur
Gewährleistung der thermischen Dehnung und
Minderung der Körperschallübertragung wird
die Leitung mit Dämmung umwickelt.
Materialien
Im älteren Gebäudebestand trifft man überwiegend auf Leitungen aus verzinktem Stahlrohr,
Kupfer und vereinzelt aus Blei. Bei Materialwechseln ist die elektrolytische Spannungsreihe zu berücksichtigen (Abb. B 3.4). So darf in
Fließrichtung nur das »höherwertige« Material
eingebaut werden, da es ansonsten, zu elektrochemischer Korrosion kommen kann. Die Materialwahl muss grundsätzlich der örtlichen Wasserbeschaffenheit und den gewünschten Betriebstemperaturen entsprechen. Bei einer Umnutzung von bestehenden Leitungsteilen sollte
deshalb darauf geachtet werden, ob die künftige Fließgeschwindigkeit, Wassertemperatur
und Stagnationsdauer mit der bisherigen Nutzung übereinstimmen.
Rohrleitungen aus verzinktem Stahlrohr, die
Verbiegungen aufweisen, müssen ausgetauscht werden, da es zu einer Ablösung des
innen liegenden Zinküberzugs und dadurch
zu Korrosion kommen kann. Bei älteren verzinkten Stahlrohren können aufgrund von Verunreinigungen der Verzinkung gesundheitsschädliche Blei- und Cadmiummengen in das
Trinkwasser gelangen. Das Wasser sollte deshalb im Verdachtsfall auf einen erhöhten Gehalt
dieser Substanzen untersucht und die Rohre
eventuell ersetzt werden.
Weist Wasser aus verzinkten Leitungen nach
einigen Tagen der Stagnation eine Trübung
oder eine rostrote Verfärbung auf, deutet dies
auf eine Schädigung der inneren Verzinkung
und Korrosion des Stahlrohrs hin. In diesem
Fall sollten die betroffenen Stränge zeitnah erneuert werden. Sofern im Bestand Warmwasserleitungen (> 60 °C) aus verzinktem Stahlrohr
existieren, ist ein Austausch ebenso notwendig,
da die hohe Temperatur zu verstärkter Lochund Muldenkorrosion führen kann (Abb. B 3.10).

B 3.8

B 3.9

B 3.10

B 3.11

55

Technische Gebäudeausstattung

B 3.12

B 3.13

B 3.14

Bei Trinkwasserqualität mit relativ geringem
pH-Wert sollten verzinkte Stahlrohre ebenfalls
gegen geeignete Materialien ausgewechselt
werden, da hier mit einer erhöhten Innenkorrosion zu rechnen ist. Direkte Verbindungen zwischen rostfreiem und verzinktem Stahl müssen
durch Verbindungen mit geeigneten Fittings ersetzt werden, um eine Kontaktkorrosion zu vermeiden (Abb. B 3.13).
Schraubverbindungen wurden früher mit Hanf
oder Flachs umwickelt und zusätzlich mit Dichtpaste eingerieben, die meist auf Talk oder Ölen
basierte. In manchen Fällen wurde Hanf auch
mit Bleimennige präpariert, bevor er zwischen
den Rohren eingebracht wurde. Welches Dichtmittel zum Einsatz kam, lässt sich nur durch
das Entfernen eines Leitungsstoßpunkts klären.
Bei orangefarbener Bleimennige im Bestand
müssen die betroffenen Bereiche unbedingt
ausgetauscht werden, da diese zu einer Bleibelastung im Trinkwasser führen.
Kupferleitungen zeichnen sich durch eine hohe
Biegsamkeit aus und eignen sich für Sanierungsaufgaben. Aufgrund ihrer glatten Oberfläche lassen sie sich gut für Warmwasserleitungen verwenden. Sofern allerdings der pHWert des Trinkwassers unter 7,4 liegt, sollte
von Kupferleitungen abgesehen werden, da
ansonsten mit einer erhöhten Flächenkorrosion
zu rechnen ist. Alternativ stehen innenseitig
verzinnte Kupferleitungen zur Verfügung, bei
denen es zu keiner Einschränkung hinsichtlich
ihres Anwendungsbereichs kommt. Das örtliche Wasserversorgungsunternehmen (WVU)
gibt Auskunft über den pH-Wert.
Bleileitungen wurden teilweise noch bis Mitte
der 1970er-Jahre verbaut, in Einzelfällen sogar
bis 1990 (Abb. B 3.14). Generell findet man
Bleileitungen aber insbesondere in Gebäuden
vor 1935. Vorhandene Leitungen müssen
ausgetauscht werden, da die in der TrinkwV
festgelegten Höchstwerte für Bleikonzentrationen nicht eingehalten werden können. Bleirohre lassen sich leicht identifizieren, da sie
relativ weich und nicht magnetisch sind sowie
dumpf klingen. Beim Einritzen sind diese sofort
an ihrer matten silbergrauen Farbigkeit zu erkennen.
Kunststoffleitungen werden in Westdeutschland
erst seit den 1980er-Jahren verwendet. In Ost-

deutschland kamen PVC-Rohre schon in den
frühen 1960er-Jahren zum Einsatz. Sie bestehen meist aus weichmacherfreiem PVC-U,
PE-HD oder PE-LD und eignen sich nur für
Kaltwasser. Verbindungen werden typischerweise geklebt, geschweißt oder geklemmt. Bei
der Sanierung von Heißwasserleitungen können Werkstoffe wie z. B. PE-X eingesetzt werden. Aufgrund der thermischen Dilatation von
Kunststoffrohren sind bei Heißwasserleitungen
besondere Ausdehnungsvorrichtungen einzuplanen.
Edelstahlleitungen werden erst seit ca. 15 Jahren verwendet und sind daher nur in neueren
Gebäuden zu finden. Sie zeichnen sich durch
eine besonders geringe Korrosion sowie eine
äußerst niedrige Abgabe von Chrom und Nickel in das Trinkwasser aus. Sofern hohe Chlorgehalte im Trinkwasser vorliegen, sollte von
einer Sanierung mit Edelstahlrohren abgesehen
werden, da ansonsten ein erhöhtes Risiko an
Spalt- bzw. Lochkorrosion besteht. Bei einer
Mischinstallation mit verzinkten Stahlrohren
kann eine direkte Berührung Kontaktkorrosion
verursachen. Die Fließrichtung des Wassers
muss beim Einbau nicht berücksichtigt werden,
sodass sich auch Teilbereiche in rostfreiem
Stahl sanieren lassen.

untersuchung empfohlen. Ab einer Stagnation
von zwölf Monaten müssen die Trinkwasseranlagen vom Versorgungsnetz getrennt und entleert werden. Die Wiederinbetriebnahme muss
das örtliche Wasserversorgungsunternehmen
oder ein Fachbetrieb vornehmen. Sofern leichte
innenseitige Leitungsschädigungen vorliegen,
kann im Zuge einer Sanierungsmaßnahme eine
Rohrinnenbeschichtung nach VDI-Richtlinie
6001 erfolgen (Abb. B 3.12). Dieses Sanierungsverfahren kann bei Dimensionen von 5
bis 150 mm angewendet werden. Bevor eine
innenseitige Beschichtung aufgebracht werden
kann, müssen alle Armaturen demontiert und
die Rohrleitungen von Ablagerungen befreit
werden, indem ein Granulat mit Druck in die
Leitungen eingeblasen wird. Anschließend wird
ein Epoxidharzgemisch unter Druck eingebracht und damit die inneren Oberflächen versiegelt. Eine solche Maßnahme sollte in jedem
Fall geprüft werden, da dadurch Abbrucharbeiten entfallen.

56

Dämmungen
Dämmungen an Trinkwasserleitungen sind selten zu finden und wurden bei frei verlegten Leitungen u. a. aus Filz, Hanf, Torf, Asbest oder
Kieselgur gefertigt. Dämmungen aus Asbest
sollten durch einen Fachbetrieb entfernt werden (siehe Gefahrstoffe im Bestand, S. 112).
Nach EnEV müssen sämtliche zugängliche
Warmwasser- und Wärmeverteilungsleitungen
sowie Armaturen in nicht beheizten Räumen
gedämmt werden (Abb. B 3.7).
Instandsetzung
Kommt es aufgrund von Umbauten zu längeren
Stagnationszeiten in den Trinkwasserleitungen,
müssen besondere Vorkehrungen getroffen
werden: So sollte laut DIN 1988 ab einer Stagnationsdauer von mehr als vier Wochen eine
Leitungsspülung erfolgen. Laut VDI-Richtlinie
6023 wird ab einem Stagnationszeitraum von
sechs Monaten eine mikrobiologische Kontroll-

Regenwassernutzungsanlagen
Diese Anlagen sind im Bestand selten anzutreffen, ein Einbau kann bei umfangreichen Sanierungsaufgaben geprüft werden. Regenwasser
kann für die Toilettenspülung, Gartenbewässerung und mit Einschränkungen auch für die
Waschmaschine genutzt werden, um Trinkwasser zu substituieren. Die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage ist genehmigungsfrei, aber nach TrinkwV anzeigepflichtig. Eine
Anlage nach DIN 1989 besteht neben der Auffangfläche aus Filter, Speicher mit Überlauf,
Hauswasserwerk und Zuleitungen mit Zapfstellen. Soll das Wasser ebenfalls für den Betrieb
der Waschmaschine verwendet werden, können bitumenhaltige Dachbahnen und unbehandelte Kupferdachflächen zum Auffangen des
Regenwassers nicht genutzt werden. Auch
Stellplatzflächen o. Ä. dürfen aufgrund möglicher Öl- und Benzinrückstände keinesfalls
als Auffangflächen dienen. Dächer mit Eindeckungen aus asbesthaltigem Faserzement sind
gesundheitlich bedenklich, Gründächer aufgrund von Auswaschungen ungeeignet. Die
Nachrüstung im Zuge einer Sanierungsmaßnahme ist problemlos. Es muss jedoch bei der
Planung eine zusätzliche Leitungsführung be-

Technische Gebäudeausstattung

Leitungsbereich Mindestgefälle
unbelüftete Einzel1,0 %
anschlussleitung
belüftete Einzel0,5 %
anschlussleitung
unbelüftete Sammel1,0 %
anschlussleitung
Grundleitungen
für Schmutz und
Mischwasser
• innerhalb des
0,5 %
• Gebäudes
• außerhalb des
1: DN
• Gebäudes
Grund- und Sammelleitungen für Regen0,5 %
wasser im Gebäude

Norm
DIN EN 12 056-2,
DIN 1986-100,
DIN EN 12 056-2,
DIN 1986-100
DIN 1986-100

B 3.12
DIN 1986-100
B 3.13
DIN 1986-100
B 3.14
B 3.15
B 3.16

DIN 1986-100
B 3.15

rücksichtigt werden, da eine Verbindung von
Trink- und Regenwassernetz unzulässig ist.
Bei bestehenden Anlagen ist zu kontrollieren,
ob eine eindeutige Kennzeichnung aller Leitungen und Zapfstellen mit dem Hinweis »kein
Trinkwasser« vorliegt. Auch sollte überprüft
werden, ob die Trinkwassernachspeisung der
Regenwasserzisterne in ausreichendem Abstand zum maximalen Füllstand des Speichers
angeordnet ist, sodass unter keinen Umständen Regenwasser in das Trinkwassernetz
gelangen kann. Je nach Kommune können
die Abwassermengen unterschiedlich berechnet werden.
Grauwassernutzung
Abwasser in Form von Grauwasser ist frei von
Fäkalien und stark belasteten Küchenabwässern. Es kann wie Regenwasser in aufbereiteter
Form für die Toilettenspülung genutzt werden,
um Trinkwasser zu substituieren. Grauwassernutzungsanlagen lassen sich mit Regenwassernutzungsanlagen vergleichen, verfügen
aber zusätzlich über aufwendige Reinigungskomponenten (Abb. B 3.16). Im Unterschied zu
einer Regenwassernutzungsanlage wird für
den Betrieb einer Grauwassernutzungsanlage
nicht nur ein doppeltes Zuleitungs- sondern
auch ein zweites Ableitungssystem benötigt. Im
Bestand gibt es solche Anlagen seit etwa zehn
Jahren, aber nur vereinzelt. Eine Nachrüstung
ist aufgrund der doppelten Schmutzwasserableitung sehr aufwendig.
Wasserentsorgung

Abwasser wird in fäkalienhaltiges Schwarz-,
fäkalienfreies Grau- und Regenwasser unterschieden. Die Veränderung, Erweiterung und
Neuanlage einer Grundstücksentwässerung ist
prinzipiell genehmigungspflichtig. Neuanlagen
müssen innerhalb eines Gebäudes nach DIN
EN 12 056 und außerhalb des Gebäudes nach
DIN EN 752 geplant werden. Ergänzend gelten
die Angaben der DIN 1986, wobei DIN 1986-3
Empfehlungen zu Wartung und Inspektion gibt.
Des Weiteren können Ortssatzungen existieren,
die zu berücksichtigen sind und die ggf. eine
Kontrolle bzw. Nachrüstung des Bestands
fordern.
Das öffentliche Kanalnetz ist als Misch- oder

Leitung im unsanierten Zustand mit Ablagerungen (links) und im sanierten Zustand mit
Innenbeschichtung (rechts)
Kontaktkorrosion aufgrund unterschiedlicher
Rohrmaterialien
alte, aber bereits instand gesetzte Bleileitung
Mindestgefälle von Abwasserleitungen
kompakte Grauwassernutzungsanlage zur Nachrüstung im Gebäudebestand

B 3.16

Trennsystem ausgebildet. Sofern ein Trennsystem vorliegt, müssen Schmutz- und Regenwasser getrennt abgeführt werden. Soll eine Totalsanierung des Abwassersystems erfolgen,
muss in Erfahrung gebracht werden, ob zwischenzeitlich ein Trennsystem verlegt wurde
und künftig eine getrennte Ableitung von
Schmutz- und Regenwasser notwendig wird.
Hausanschluss
Bei Gebäuden, die vor 1940 erstellt wurden,
kann davon ausgegangen werden, dass der
Anschlusskanal für heutige Anwendungen
unterdimensioniert ist und sich Abwasserleitungen im Laufe der Jahre weitgehend zugesetzt haben bzw. Leckagen aufweisen. Entsprechend der Bestimmungen der Landesbauordnung (LBO) kann eine in regelmäßigen Zeitabständen vorzunehmende Dichtigkeitsprüfung
des Anschlusskanals von der Gemeinde verlangt werden. Zudem können gemeinderechtliche Vorgaben existieren, die eine Leitungsprüfung innerhalb eines definierten Zeitraums
vorschreiben. Sofern besonders alte Installationen bestehen, ist es demnach möglich, dass
eine verbindliche Leitungsprüfung im Sinne der
LBO bereits überfällig ist. Dichtigkeitskontrollen
können in Form einer Über- oder Unterdruckprüfung durch einen Sanitärbetrieb erfolgen.
Verteilsysteme
Vom öffentlichen Abwasserkanal führt ein Anschlusskanal bis zur Grundstücksgrenze bzw.
zum Revisionsschacht. Für die über das
Grundstück verlaufende Grundleitung ist der
Grundstückseigentümer verantwortlich. Die
Grundleitung wird meist unter dem Fundament
verlegt und ist im Bestand nicht mehr zugänglich. An die Grundleitung werden über eine
Sammelleitung die Fallleitungen angeschlossen. Jede Fallleitung muss über eine Lüftung
verfügen, die in der Regel bis über das Dach
geführt wird. Entwässerungsobjekte werden
über Anschlussleitungen mit der Fallleitung
verbunden.
Verlegung
Die Grundleitung wird unterhalb der Kellersohle
des Gebäudes oder im Erdreich verlegt. Horizontal verlaufende Leitungen müssen in Ab-

hängigkeit vom Durchmesser mit einem gleichbleibenden Mindestgefälle und somit selbstentwässernd geführt werden (Abb. B 3.15).
Als Mindestdurchmesser wird für eine Grundleitung eine Nennweite von 125 mm empfohlen.
Der Leitungsquerschnitt darf sich in Fließrichtung nicht verjüngen. Fehlerhaft dimensionierte
Leitungsquerschnitte und falsch ausgeführte
Gefälle stellen vielfach die Ursache für Verstopfungen innerhalb des Gebäudebestands
dar. Bei Grund- und Sammelleitungen dürfen
keine Richtungsänderungen über 45° vorliegen. Unkorrekte Richtungsänderungen können
ebenfalls Verstopfungen verursachen und
sollten im Zuge einer Sanierung gegen korrekte
Umlenkungen getauscht werden. Bestehen
permanent Probleme mit der unter der Bodenplatte verlegten Grundleitung, kann es anstelle
einer aufwendigen Sanierung sinnvoller und
kostengünstiger sein, eine neue Sammelleitung durch das Gebäude zu verlegen und außerhalb an die vorhandene Grundleitung anzuschließen.
Beim Anschluss von zusätzlichen Spültoiletten
mit horizontalem Abgang ist darauf zu achten,
dass der vertikale Abstand zwischen der Anschlussleitungssohle zum Wasserspiegel des
Toilettengeruchsverschlusses mindestens der
Nennweite der Anschlussleitung entspricht – in
der Regel 100 mm. Bei Durchdringungen von
brandschutztechnisch wirksamen Bauteilen
muss die Konformität zu den Brandschutzbestimmungen gegeben sein. Installationsschächte dürfen gemischt mit Raumlüftung und
elektrischen Leitungen belegt werden, sofern
die MLAR beachtet wird. Bei Leitungen an Außenwänden kann Kondensationsgefahr bestehen. Befinden sich Leitungen in Holzbalkendecken oder in Holzständerwänden, kann anfallendes Kondensat zu einer Durchfeuchtung
und Schäden an der Bausubstanz führen, weshalb Abwasserleitungen nachträglich gedämmt
werden sollten. Wenn bisher kein Kondensat
angefallen ist, kann ein baulicher Eingriff (z. B.
Verkleidung der Leitung) zu Änderungen und
somit zu Kondensatanfall führen. Auch der
Schallschutz lässt sich dadurch verbessern.
Vor einer Verkleidung von Fallleitungen ist
ebenfalls auf eine ausreichende Leitungsdämmung zu achten.
57

Technische Gebäudeausstattung

Sollen Abwasserleitungen im Zuge einer Sanierung in historischen Deckenaufbauten untergebracht werden, ist bei der Planung zu berücksichtigen, dass z. B. ein Zwischenboden mit
Einschub vorhanden sein könnte, der eine
deutlich reduzierte Installationshöhe bedingen
würde. Bei in Holzbalkendecken liegenden Leitungen muss damit gerechnet werden, dass
ein Öffnen des Dielenbelags notwendig wird,
um die im Bereich des Abbruchs ausgerieselte
Schüttung wieder aufzufüllen und den Schallschutz zu gewährleisten.
Bei bestehenden Installationen, die unterhalb
der Rückstauebene liegen, ist zu kontrollieren,
ob ein Rückstauverschluss vorhanden ist. Fehlt
ein Rückstauverschluss, kann es bei Verstopfung des Anschlusskanals oder überdurchschnittlicher Belastung des öffentlichen Mischsystems durch Starkregen zu einem Rückstau
innerhalb des Anschlusskanals kommen, was
zu einem Wasserschaden führen kann. Der
Rückstauverschluss sollte deshalb regelmäßig
gewartet werden.
Soll aus einer Feuerungsanlage mit Brennwerttechnologie Kondensat abgeleitet werden, ist
darauf zu achten, dass die Abwasserrohre für
die Einleitung geeignet sind, ggf. muss eine
Neutralisationsanlage nachgerüstet werden
(siehe S. 59ff.).
Materialien
Bestehende Leitungssysteme müssen auf
Material, Dimension und Konformität mit den
geltenden Richtlinien geprüft werden. Für die
Abwasserableitung kommen diverse Materialien auf der Basis von Steinzeug, Beton, Faserzement, Kunststoff und Metall infrage, wobei
jedoch nicht alle Rohre für alle Entwässerungsteile zugelassen sind (Abb. B 3.19). Ungeeignete Abwasserrohre müssen ausgetauscht
werden.
Im Bestand existieren meist gusseiserne oder
Steinzeugrohre. Sofern die Steinzeugrohre
keine sichtbaren Schäden aufweisen, können
diese in der Regel weitergenutzt werden. Gusseiserne Rohre finden ab der Mitte des 19. Jahrhunderts Verwendung. Diese können, sofern
keine Kondensateinleitung aus Brennwertheizungen erfolgt, für alle Bereiche der Grundstücksentwässerung genutzt werden. In

B 3.17

B 3.18

Deutschland wurde ab den 1930er-Jahren
das »leichte deutsche Abflussrohr« eingesetzt.
Ein Anschluss von neuen Rohren an die im
Bestand verlegten, aber nicht mehr erhältlichen
Typen nach DIN 19 500 – DIN 19 513 ist möglich.
Zur Rohrabdichtung diente bis in die 1960erJahre oft ein mit Bitumen getränkter Hanfstrick,
der in die Muffenverbindung eingeschlagen
wurde. Zusätzlich wurde noch ein Verguss aus
Zement aufgebracht.
Sofern alte Rohre ausgetauscht werden sollen,
können diverse, nach DIN 1986-4 zugelassene
Materialien zum Einsatz kommen (Abb. B 3.19).
Edelstahlrohre sowie feuerverzinkte, innenseitig
kunstharzbeschichtete Stahlrohre sind für alle
Bereiche der Schmutzwasserableitung genehmigt. Werden sie als Grundleitung verwendet,
muss ein zusätzlicher Korrosionsschutz vorhanden sein. Faserzementrohre eignen sich für alle
Bereiche der Gebäudeentwässerung, mit Ausnahme der Grundleitung. Kunststoffrohre können ebenfalls als Abwasserrohre eingesetzt
werden, da sie sich durch hohe Abflussbeiwerte sowie geringfügige Inkrustationsneigungen auszeichnen. Aufgrund der geringen

Wandungsstärken eignen sie sich besonders
gut für nachträgliche Einbauten. Obwohl Kunststoffrohre als schwer entflammbar gelten, müssen trotzdem eventuell Brandschutzvorkehrungen nach der MLAR getroffen werden.

Werkstoff

Verwendung möglich als
GLU
GLE

Instandsetzung
Bei der Sanierung eines bewohnten Mehrfamilienhauses ist vor Beginn der Maßnahmen ein
Gesamtkonzept zu erstellen, das sich nach
dem Auszug der einzelnen Parteien sukzessive
umsetzen lässt. Bei der Planung sind besonders die Lage der Muffen und Abzweige zu berücksichtigen, sodass spätere Anschlüsse realisiert werden können. Werden nur Teile eines
bestehenden Leitungsnetzes abgebrochen
bzw. ersetzt, können sich vorhandene Inkrustationen lösen und die Leitungsbögen oder Zuläufe verstopfen. Generell muss ab einer Nutzungsdauer von etwa 30 Jahren mit inneren
Ablagerungen gerechnet werden, sodass im
Zuge einer Gebäudesanierung eine Untersuchung des Entwässerungsnetzes empfohlen
wird. Eine solche kann im einfachsten Falle in
Form einer Kanalspiegelung erfolgen, bei der
am Revisionsschacht eine Leuchte und an an-

AL

FL

SL

RFL

RR

Steinzeugrohr (STZ)

+

+

+

+

+

+



KL
+

Betonrohr (BT)





+

+

+







Faserzementrohr (FZ)

+

+

+





+

+



Blechrohre (Zink, Kupfer,
Aluminium, verzinkter Stahl)













+



Gusseisernes Rohr
ohne Muffe (SML)

+

+

+

+

+

+

+



Stahlrohr (ST)

+

+

+

+

+

+

+



Edelstahlrohr (CrNi)

+

+

+

+

+

+

+

+

PVC-U-Rohr (KG)







+

+

+



+

PVC-C-Rohr (HT)

+

+

+

+



+

+

+

PE-Rohr (PE-HD)1

+

+

+

+



+

+

+

PE-Rohr (PE-HD)2







+

+





+

PP-Rohr (PP-HT)

+

+

+

+



+



+

ABS (HT)

+

+

+

+



+



+

AL
FL
SL
GLU
GLE

Anschluss-, Verbindungsleitung
Fallleitung (für Schmutzwasser)
Sammelleitung
Grundleitung, unzugänglich in der Grundplatte
Grundleitung im Erdreich

RFL Regenwasserleitung im Gebäude
RR Regenwasserleitung (Regenrohr) im Freien
KL Leitung für Kondensate aus Feuerungsanlagen
1
DIN 19 535-10, DIN EN 1519-1
2
DIN 19 537-1, DIN 19 537-2, DIN EN 12 666-1
B 3.19

58

Technische Gebäudeausstattung

B 3.17
B 3.18
B 3.19
B 3.20
B 3.21

B 3.20

B 3.21

derer Stelle ein Spiegel eingeführt wird. Weitaus präzisere Ergebnisse lassen sich mit der
Endoskopie erzielen. Hierfür muss in die Leitung ein kleines Loch mit ca. 2 mm Durchmesser gebohrt werden, durch das anschließend
ein Mini-Boreskop hineingeschoben wird. Alternativ kann eine Untersuchung mit einem kamerabestückten, ferngesteuerten Fahrwagen geschehen (Abb. B 3.18). Eine solche ist in der
Regel ab der Nennweite DN 100 üblich; es
existieren aber auch Spezialsysteme, die bereits ab DN 50 eingesetzt werden können. In
Abhängigkeit des Untersuchungsergebnisses
lässt sich eine Dringlichkeitszuordnung innerhalb einer vierstufigen Skala vornehmen (Zustandsklasse 0 = sofortiger Sanierungsbedarf
bis Zustandsklasse 4 = kein Handlungsbedarf).
Sofortiger Handlungsbedarf besteht z. B. bei
Grundleitungen immer dann, wenn die statische Funktion des Rohrs nicht mehr gegeben
oder aber eine Grundwasserbeeinträchtigung
durch austretendes Abwasser vorliegt.
Bevor Innensanierungsarbeiten eines Entwässerungssystems beginnen, muss die Umleitung
des Abwassers für die Zeit der Sanierungsmaßnahme geplant werden.
Inkrustation oder Wurzeleinwuchs kann mithilfe
eines Fräsroboters beseitigt werden (Abb.
B 3.17). Diese lassen sich ab der Nennweite
DN 80 verwenden und dienen neben dem Fräsen meist auch zum Bohren, Verpressen und
Verspachteln von Schadstellen. Leckagen der
Gebäudeentwässerung können mit Injektionsoder Liningverfahren, die beide ab einer Nennweite von DN 100 möglich sind, sowie über das
Setzen von Dichtmanschetten behoben werden. Bei Injektionsverfahren wird ein sogenannter Packer in das Rohr eingeführt, an der
Schadstelle positioniert und pneumatisch aufgeweitet. Der geschädigte Bereich kann so
zum Kanalinnenraum temporär abgedichtet
und die Schadstelle mit Kunstharz verpresst
werden. Nach dem Abbinden des Harzes wird
der Packer entbläht und aus dem Kanal herausgezogen.
Bei Liningverfahren wird eine schlauchartige
Teilauskleidung aus laminierter Glasfaser von
einem Packer im geschädigten Rohrbereich
positioniert (Abb. B 3.20). Über eine anschließende pneumatische Expansion des Packers

wird die Auskleidung auf den geschädigten Bereich des Rohrinnenraums gepresst. Der Packer wird nach dem Abbinden des Kunstharzes
entbläht und wieder aus dem Rohr entfernt.
Dadurch lässt sich eine stabile und dauerhafte
Teilauskleidung der Innenwand erstellen.
Edelstahlmanschetten mit Kompressionsschloss
werden ebenfalls mittels eines Packers an die
zu sanierende Stelle transportiert und dort durch
das Aufweiten des Packers dauerhaft verankert.
Innenmanschetten können ab der Nennweite
DN 150 zum Einsatz kommen.
Sollen Sanierungen mit besonders geringen
Nennweiten erfolgen bzw. längere Rohrabschnitte saniert werden, so bieten sich verschiedene Systeme auf der Basis von Inversionsverfahren an. Dabei wird z. B. ein Schlauchliner mit Kunstharz imprägniert, invers in einer
Drucktrommel aufgewickelt und an die zu sanierende Leitung angeschlossen. Mittels Überdruck wird der laminierte Schlauchliner anschließend in die zu sanierende Leitung eingekrempelt (Abb. B 3.21). Die Aushärtung des
Schlauchliners, die zu einer dauerhaften homogenen Rohrauskleidung führt, erfolgt durch
Dampf oder UV-Licht. Das System wird ab
einer Nennweite von DN 50 eingesetzt.
Undichte Rohreinläufe können instand gesetzt
werden, indem Blasenschalungen mithilfe
eines Packers eingefügt und anschließend mit
Epoxidharz verklebt werden.
Lässt sich ein Abschlusskanal nicht mehr sanieren, wird u. a. das Berstlingverfahren angewendet. Dieses erlaubt eine grabenlose Rohrleitungserneuerung bei gleichbleibender Trassenführung. Hierzu wird in das Altrohr ein
Berstkörper eingezogen, der dieses beim
Durchzug zerstört und in das umgebende Erdreich verdrängt. Gleichzeitig wird ein neues
Rohr in gleicher oder größerer Dimension nachgezogen. Das Verfahren eignet sich bei Anschlusskanälen ab einem Durchmesser von
DN 100, wobei zu den umgebenden Leitungen
ein Mindestabstand eingehalten werden muss.
Bei wesentlichen Änderungen oder Sanierungen schreibt DIN 1986-30 für Grundleitungen,
für die keine nachweisbare Dichtigkeitsprüfung
stattgefunden hat, eine solche vor. Bei geringeren Eingriffen ist eine Kanalfernsehuntersuchung durchzuführen.

Fräsroboter zur Entfernung von Inkrustationen
und Wurzeleinwuchs in der Entsorgungsleitung
ferngesteuerter Fahrwagen zur TV-Inspektion
von Abwasserleitungen
Verwendungsbereich von Abwasserrohren nach
DIN 1986-4 (Auszug)
Rohrinnensanierung mittels Liningverfahren
Blick in ein mittels Liningverfahren saniertes
Abwasserrohr

Regenwasserentsorgung
Bei der Sanierung sollte in jedem Fall darüber
nachgedacht werden, ob anfallendes Regenwasser künftig für das Gebäude genutzt oder
eine Versickerung auf dem Grundstück realisiert werden kann. Soll das Regenwasser verwendet werden, muss es in einer Zisterne gesammelt und über eine Pumpe nach Bedarf im
Haus verteilt werden (siehe Wasserversorgung,
S. 54ff.). Eine Versickerung kann überirdisch
z. B. über Sickergräben erfolgen. Diese Anlagen sind genehmigungsfrei. Unterirdische Versickerungssysteme wie Sickerschächte benötigen eine wasserrechtliche Genehmigung.
Abwasserbehandlung
Eine örtliche Abwasserbehandlung kann nur
als Not- oder Übergangslösung fungieren, sofern keine öffentliche Wasserentsorgung vorhanden bzw. ein Anschluss wirtschaftlich nicht
zumutbar ist. Abwasserbehandlungsanlagen
sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
genehmigungspflichtig und nach DIN 4261
sowie DIN EN 12 566 zu erstellen. Auch der Betrieb einer Anlage unterliegt bau- und wasserrechtlichen Vorschriften. Vorhandene Kleinkläranlagen sollten stets eine biologische Reinigungsstufe aufweisen bzw. mit einer solchen
nachgerüstet werden. Absetzgruben sind in
Abhängigkeit der Kammerverschlammung regelmäßig teilzuentleeren, Tropfkörper der biologischen Reinigungsstufe in Abhängigkeit des
Verschlammungsgrades zu spülen und Sickergräben nach DIN 1986 regelmäßig auf ihre Betriebsfähigkeit zu prüfen. Bei einer Sanierung
muss die DIN EN 752-5 beachtet werden.
Warmwasserheizungssysteme

Eine Erneuerung oder Nachrüstung der Wärmeversorgungsanlage erfolgt einerseits, um
den Energieverbrauch zu verringern, und andererseits, um die Betriebskosten zu senken.
Die Abstimmung der einzelnen Komponenten
der Heizungsanlage untereinander ist dabei
genauso wichtig wie das Zusammenspiel mit
der Gebäudehülle, mit dem Ziel eine größtmögliche Effizienz zu erreichen.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Gebäudeheizung werden in Deutschland durch die
EnEV ähnlich wie in den anderen Mitglieds59

Technische Gebäudeausstattung

staaten der Europäischen Union vorgegeben.
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2002/91/EG.
Ist der Heizkessel älter als 15 Jahre, sind hinsichtlich des Betriebs der Heizungsanlage regelmäßige Inspektionen durch eine Fachfirma
und eine Kontrolle der Abgaswerte in der EURichtlinie festgelegt. Die EU-Richtlinie schreibt
bei größeren Sanierungsmaßnahmen die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vor. Als größere Sanierungsmaßnahmen gelten solche, bei denen die Ausgaben für
die durchzuführenden Maßnahmen an der Anlagentechnik und am Gebäude ein Viertel des
Gebäudewerts übersteigen (ohne Grundstückswert) oder bei denen mehr als ein Viertel
der Gebäudehülle saniert wird.
Die Effizienz einer Heizungsanlage kann durch
unterschiedliche Maßnahmen effektiv beeinflusst werden. So können einzelne Komponenten wie Solarkollektoren nachgerüstet oder veraltete Teile vorzeitig ausgetauscht werden. Die
Restnutzungsdauer einzelner Anlagenkomponenten lässt sich über ihre Lebensdauer ermitteln (Abb. B 3.3). Die Einschätzung des Abnutzungszustands kann in Form einer visuellen Inspektion wesentlicher Komponenten erfolgen.
Müssen mehrere Anlagenkomponenten erneuert werden und beträgt die geschätzte Restnutzungsdauer des Kessels weniger als fünf
Jahre, sollte alternativ über den vollständigen
Austausch der Anlage nachgedacht werden.
Die Gesamteffizienz einer Heizungsanlage
hängt immer von Auslegung und Abstimmung
der technischen Komponenten aufeinander ab.
Generell gilt: Je geringer die Betriebstemperatur einer Anlage gewählt werden kann, desto
effizienter arbeitet diese und umso wirkungsvoller kann die Nutzung von regenerativen Energiequellen integriert werden. Die Wahl der
richtigen Heizungsanlage richtet sich dabei im
Wesentlichen nach dem Heizwärmebedarf des
gesamten Gebäudes, weshalb vor dem Aus-

tausch der Heizung geprüft werden sollte, ob
im Rahmen einer Sanierung Dämmmaßnahmen
an der Gebäudehülle durchgeführt werden
sollten. Für die Neukonzeption der Heizungsanlage sind folgende Entscheidungskriterien
maßgebend:
• Wahl eines neuen Wärmeerzeugers für Heizung und Warmwasser
• Entscheidung für zentrale oder dezentrale
Wärmeerzeugung
• Wahl eines Energieträgers entsprechend
dieser Vorgaben
Als neue Heizungssysteme kommen Anlagen
auf Verbrennungsbasis oder Wärmepumpen
zur Nutzung von Umweltenergie in Betracht.
Diese können durch solare Technologien unterstützt werden. Ergänzend oder sogar als Ersatz
ist die Auslegung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Nachheizung möglich.
Die Entscheidung für eine zentrale oder dezentrale Wärmeerzeugung hängt bei der Sanierung im Wesentlichen von den bestehenden
Anlagenteilen und vom Umfang des Eingriffs in
die Gebäudesubstanz ab. Als Heizungssystem
arbeitet die Zentralheizung sehr effizient, erfordert aber eine umfangreiche Verteilung. Für die
zentrale oder dezentrale Trinkwassererwärmung sind Bedarf und Leitungsstrecke zu den
Zapfstellen maßgebend. In Bürogebäuden mit
sehr geringem Warmwasserbedarf verhalten
sich dezentrale Geräte in jedem Fall wirtschaftlicher als eine Speichervorhaltung und Rohrverteilung. In einem Einfamilienhaus sind die
Leitungswege bei guter Planung hingegen
kurz und der Warmwasserbedarf vergleichbar
hoch. Gleiches kann bei richtiger Ausführung
(Komponenten- und Leitungsdämmung) ebenfalls für ein Mehrfamilienhaus gelten und somit
kann sich auch hier die zentrale Warmwasserbereitung als das gesamtenergetisch wirt-

schaftlichere System erweisen. Die zentrale
Warmwasserbereitung eröffnet zudem die
Möglichkeit, eine solarthermische Anlage zu
integrieren.
Für den Heizungsbetrieb stehen sowohl fossile
als auch regenerative Energieträger zur Verfügung. Der Einsatz von regenerativen Energien
sollte stets oberste Priorität besitzen. Sind Heizsysteme für fossile Energieträger mit sämtlichen Anschlüssen bzw. Lagermöglichkeiten
vorhanden und zur Weiterverwendung vorgesehen, sollte zum einen deren Bedarf so weit
wie möglich reduziert (Dämmung der Gebäudehülle, Optimierung der Wohnungslüftung),
zum anderen die Anlagentechnik so effizient
wie möglich gestaltet werden. Ob für den Neuanschluss eines Gebäudes ein fossiler Brennstoff herangezogen oder im Bestand von Öl auf
Gas umgestellt werden sollte, muss unter Berücksichtigung der oben und in Abb. B 3.23
genannten Kriterien prüfend hinterfragt werden.
Beim Einsatz regenerativer Brennstoffe werden
geringere Mengen schädlicher Abgase oder
Reststoffe als bei fossilen Brennstoffen freigesetzt. Die entstehenden CO2-Emissionen sind
in der Gesamtbilanzierung als CO2-neutral eingestuft. Als regenerative Brennstoffe kommen
unterschiedliche Rohstoffe in Betracht (Abb.
B 3.23). Allerdings sollte bei der Auswahl der
Systeme der Primärenergieverbrauch der Produktion berücksichtigt werden.
Brennstoffbereitstellung
Sofern in einem bestehenden Gebäude bereits
ein Gasanschluss oder ein Heizöltank vorhanden ist, sollten diese auf Funktionsfähigkeit
und Sicherheit überprüft werden. Der Hausanschluss der Stadtgasleitung kann vom Heizungsinstallateur auf Leckagen und nicht regelgerechte Anschlüsse kontrolliert werden. Offen
liegende Gasleitungen im Gebäude müssen
stabil an der Wand befestigt und gelb (RAL



Lagerraum notwendig
Brennwertnutzung
einfache Verbrauchserfassung









































1,14

1,11

1,11

1,16

1,07

Treibhausgase CO2-äquivalent 1
[g / kWhEnd]

249

263

303

42

35

647

217– 408

1,1

1,1

1,1

0,2

0,2

2,7

0,0 –1,3

1

60









kumulierter Energieaufwand 1
[kWhPrim / kWhEnd]

Primärenergiefaktor nach
DIN V 4701-10 : 2006-12

B 3.22






Umgebungsenergie 2

versorgerabhängig



Solarstrahlung

leitungsunabhängig



Fernwärme



Strommix

leitungsgebunden

Holzhackschnitzel

regenerativ

Holzpellets

Heizöl EL

Flüssiggas

Eigenschaften

Erdgas

Energieträger

2,99 0,77–1,85

nach Daten des Computerprgrammes GEMIS
2
Energie aus Erdreich, Grundwasser oder Außenluft, die mithilfe einer Wärmepumpe nutzbar gemacht werden kann
B 3.23

Technische Gebäudeausstattung

B 3.22
B 3.23

B 3.24
B 3.25

B 3.24

1012) gestrichen sein, um Verwechselungen zu
verhindern.
Ein Flüssiggastank sollte gemäß der Betriebssicherheitsverordnung alle zwei Jahre von
außen durch geschultes Personal und alle fünf
Jahre (gewerbliche Nutzung) bzw. zehn Jahre
(Privatanlagen) von innen inklusive der Leitungsanschlüsse vom TÜV gewartet werden.
Ebenso sollte der Aufstellort auf Standsicherheit
sowie der regelgerechte Abstand zu angrenzenden Gebäuden untersucht werden (siehe
TRF 1996, TRB 610 und TRB 801, Anlage 25).
Heizöltanks müssen sowohl für den Erdeinbau
als auch für die Aufstellung im Gebäude doppelwandig ausgeführt und mit einem Leckanzeigegerät ausgestattet sein. Sind sie einwandig, ist ein flüssigkeitsdichter Auffangraum
erforderlich. Bei einer regelmäßigen Wartung
kann von einer Gebrauchsdauer von ca. 40 bis
45 Jahren ausgegangen werden. Im Erdreich
verlaufende Rohrleitungen sind als Saugleitungen oder in einem Schutzrohr zu verlegen.
Heizöltanks müssen bis zu einem Volumen
unter 10 m3 alle zehn Jahre, darüber alle fünf
Jahre vom TÜV überprüft werden. Vor Inbetriebnahme muss jede oberirdische Anlage
über 1 m3 Volumen, jeder unterirdische Heizöltank und jede unterirdische Rohrleitung von
einem nach dem Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Im Abstand von jeweils fünf Jahren muss jede oberirdische Anlage ab 10 m3
Volumen und jeder unterirdischer Heizöltank
sowie jede unterirdische Rohrleitung gewartet
werden. Ist der Tank im Haus installiert, ist der
Tankraum ebenfalls Bestand der Überprüfung.
In Wasserschutzgebieten hingegen existieren
strengere Auflagen. Jede Stilllegung einer
oberirdischen Anlage ab 10 m3 Volumen (in
Schutzgebieten ab 1 m3) und jede unterirdische Anlage ist gemäß WHG durch einen
Sachverständigen zu begutachten.
Gibt es einen Pelletlagerraum, sollte untersucht
werden, ob dieser langfristig trocken und
staubdicht gehalten werden kann. Bei einer
Umstellung von Öl auf Pellets kann z. B. der
bisherige Tankraum zumeist als Pelletlagerraum dienen. Alternativ stehen dafür auch ein
Gewebesilo, Erdtank oder angepasster Stahltank zur Verfügung.

ineffiziente veraltete Ölheizung im Gebäudebestand
Vergleich zwischen den einzelnen Energieträgern und deren Eigenschaften hinsichtlich Gebäudeheizung und Trinkwassererwärmung
asbestbelasteter Nachtspeicherofen
Sicherheitsvorkehrungen bei der Demontage
asbestbelasteter Nachtspeicheröfen

B 3.25

Heizraum
In der Heizungsanlagenverordnung (HeizanlV)
sind die Anforderungen an den Heizraum festgesetzt. Aus diesen Grund muss geprüft werden, ob der bestehende Heizkessel und die
Beschaffenheit des Raums den Anforderungen
genügen. Dabei sind insbesondere folgende
Punkte zu klären:
• Art der Beheizung (z. B. nur Heizung, Heizung mit WW-Bereitung, Heizung / Lüftung)
• Kesselleistung
• Lage und Größe der Heizzentrale
• Wahl des Brennstoffs
• Lage und Größe des Brennstofflagers
• Zugänglichkeit des Heizraums
• Raumabschluss Wände, Decke und Türen
• Lüftungsquerschnitte für Zuluft
• Abgasabführung
• Feuerwarneinrichtungen
• Heizungsnotschalter
• betriebssichere Installation (auch Elektroleitungen)
• Geräuschemissionen
Als Größenordnung für die Planung lassen sich
dem VDI-Blatt 2050, Blatt 1 Anhaltswerte für
Mindestnutzflächen von Heizzentralen entnehmen, wobei ein besonders beschaffener Heizraum erst ab einer Kesselleistung von 300 kW
gefordert wird. Erfolgt im Zuge einer energetischen Sanierung auch ein Austausch des
Kessels, kann die Heizleistung häufig reduziert
und damit die Anforderungsgrenze unterschritten werden.
Wärmeerzeuger

Das Herzstück einer Heizungsanlage ist der
Wärmeerzeuger, der die Wärme für die Verteilung im Gebäude bereitstellt. Er ist maßgeblich
für den Energiebedarf, die Effizienz und die
Umweltbelastung der Heizungsanlage verantwortlich.
Einzelöfen
Im Bestand sind Einzelöfen, die mit Öl, Gas
oder Holz befeuert werden und für die Beheizung eines Raums ausgelegt sind, nur noch
selten zu finden. Diese Geräte dürfen weiterhin
betrieben werden, sofern der Schornsteinfeger

die Einhaltung der Abgasverlustgrenzwerte bescheinigt. Ein Austausch ist aus Gründen der
Energieeffizienz jedoch ratsam.
Nachtspeicheröfen
Eine in den 1950er- bis 1970er-Jahren weitverbreitete Raumheizung stellten Nachtspeicheröfen dar, die mit günstigem, nächtlichem Heizstrom zum Sondertarif betrieben wurden. Aus
primärenergetischer Sicht erweist sich diese
Heizform als extrem ineffizient. Vor dem Hintergrund steigender Strompreise und der sukzessiven Abschaffung der Sonderstromtarife ist ihr
Betrieb auf lange Sicht nicht mehr wirtschaftlich. Viele Gemeinden und Stromversorger zahlen daher Zuschüsse für die Außerbetriebnahme der Geräte. Nachtspeicheröfen, die vor
1980 hergestellt wurden – in seltenen Fällen
auch jüngere Baureihen –, können asbestbelastet sein (Abb. B 3.24 und 25). Eine Raumluftbelastung mit Asbestpartikeln lässt sich daher
nicht ausschließen. Informationen darüber, ob
von dem Gerät eine Belastung ausgeht, können beim Hersteller unter Angabe der Typennummer eingeholt werden. Kontaminierte Geräte sind zeitnah durch zertifizierte Fachfirmen
zu entsorgen.
Standardheizkessel
Heizkessel mit Vor- und Rücklauftemperaturen
von 90/70 °C oder 70/55 °C werden als Standardheiz- oder Konstanttemperaturkessel bezeichnet. Sie weisen vor allem im Bereitschaftsbetrieb erhebliche Energieverluste auf und
sollten ersetzt werden. Bei Kesseln, die vor
1978 eingebaut und nicht mit einem neuen
Brenner ausgestattet wurden, schreibt die
EnEV vor, diese bis zum 31.12. 2008 auszuwechseln (Abb. B 3.22). Die Reparatur solcher
Geräte wird nicht empfohlen, da sie nach heutigen Maßstäben unwirtschaftlich sind.
Niedertemperaturkessel
Niedertemperaturkessel arbeiten mit einer geringeren Vor- und Rücklauftemperatur (55/45 °C)
und sind dadurch wesentlich effizienter. Jeder
Standardheizkessel einer zentralen oder dezentralen Wohnungsheizung (Therme) kann
gegen einen Niedertemperaturkessel ausgetauscht werden. Ihr Wirkungsgrad beträgt bis
61

Technische Gebäudeausstattung

a

zu 97 %. Das Heizungssystem als Warmwasserheizung mit Verteilung und Wärmeüberträger (Heizkörper) kann in der Regel weitergenutzt werden. Niedertemperaturheizungen können mit fossilen oder regenerativen Energieträgern betrieben werden, ggf. ist eine Schornsteinsanierung im Zusammenhang mit dem
Kesselaustausch nötig, da die Abgastemperaturen unter denen von Standardheizkesseln liegen und ein Kondensatanfall im Schornstein
verhindert werden muss, um Schäden vorzubeugen. Die Notwendigkeit dafür wird vom
Schornsteinfeger geprüft.

b

B 3.26

TWZ

TWW

HZG
TWK

a

H

H

H

HZG
TWK

b

HZG

HZG

TWK

c

62

B 3.27

Brennwertkessel
Eine Brennwertheizung ist ein hoch effizientes
Heizsystem, das durch die Nutzung der im
Wasserdampf des Verbrennungsabgases enthaltenen latenten Wärme einen Wirkungsgrad
von über 100 % aufweist. Die Heizkessel können mit fossilen oder regenerativen Energieträgern betrieben und wie beim Niedertemperaturkessel jeden alten Heizkessel (zentral oder
dezentral) ersetzen. Der bestehende Heizungskreislauf kann meist weitergenutzt werden.
Durch die geringeren Vor- und Rücklauftemperaturen (35/28 °C) reduzieren sich die Verteilverluste im System. Die Heizflächen in den
Räumen müssen größer dimensioniert werden
– ideal ist die Kombination mit einer Fußbodenheizung. Bei der Verbrennung anfallendes
Kondensat muss in das Abwassernetz abgeleitet werden. Sofern kein feuchtigkeitsunempfindlicher und druckdichter Schornstein zur
mechanischen Überdruckabgasbeförderung
vorhanden ist, wird eine Sanierung oder ein
Neubau des Schornsteins notwendig. Zur Abgasableitung können je nach Kesselleistung
sehr geringe Abgasrohrquerschnitte (≤ 100 mm
Außendurchmesser als Kunststoffrohr) zum
Einsatz kommen, was für die Sanierung von
Vorteil ist.
Wärmepumpe
Die mit Strom oder Gas betriebenen Wärmepumpensysteme beziehen ihre Energie aus der
Luft, dem Erdreich oder dem Wasser und
heben diese auf ein höheres Temperaturniveau
an. Wärmepumpen mit Erdflächenkollektoren
eignen sich meist nicht für die Sanierung, da
eine entsprechend große Freifläche benötigt
wird. Tiefenbohrungen sind jedoch möglich.
Luft-Wasser-Wärmepumpen können bei beengten Platzverhältnissen außerhalb des Gebäudes aufgestellt werden. Zum Betrieb von Wärmepumpen sind günstige Stromtarife erhältlich.
Ein Schornstein ist nicht notwendig. Im Umkehrbetrieb kann mit diesem System gekühlt
werden (siehe S. 65ff.). Der Betrieb einer
Wärmepumpe setzt einen sehr guten Dämmstandard voraus (mindestens EnEV-Anforderungen). Idealerweise werden Flächenheizsysteme (Fußboden, Wand, Decke) verwendet.
Blockheizkraftwerk (BHKW) / Kraft-WärmeKopplung (KWK)
Kompakte Blockheizkraftwerke auf der Basis

von Verbrennungsmotoren erzeugen Wärme
und Strom. Die Abwärme dient zu Heizzwecken, der Strom wird gegen Vergütung in das
öffentliche Stromnetz eingespeist. Blockheizkraftwerke können mit fossilen wie auch mit
regenerativen Brennstoffen betrieben werden
und eignen sich für die Sanierung, sofern ein
langanhaltender, hoher Wärmebedarf besteht.
Bei Laufzeiten von unter 4000 h / Jahr arbeiten
diese Anlagen ineffizient. Sind lange Laufzeiten
z. B. durch den Zusammenschluss mehrerer
Wohneinheiten gewährleistet, stellen diese Anlagen eine gute Alternative zu konventionellen
Systemen dar. Der bestehende Schornstein
kann aufgrund der hohen Abgastemperaturen
meist problemlos weitergenutzt werden, wobei
der Aufstellungsort der Anlage entsprechend
den Schallemissionen gewählt werden muss.
Abgasführung
Beim Austausch eines alten Heizkessels durch
einen neuen wird eine höhere Effizienz vor
allem durch die Absenkung der Betriebstemperatur erreicht. Die daraus resultierenden, geringeren Abgastemperaturen bedingen jedoch
u. U. eine Sanierung des vorhandenen Schornsteins. Ohne Adaption an die niedrigeren Abgastemperaturen kann die aus dem Kondensatanfall entstehende Glanzrußbildung und
Versottung (Durchfeuchtung von innen) des
vorhandenen Schornsteins nicht verhindert
werden. Der Schornsteinfeger legt den Sanierungsbedarf in Abhängigkeit zur Anlage fest.
Bei der Schornsteinsanierung kommen zwei
Varianten in Betracht (Abb. B 3.26). In beiden
Fällen muss der Schornstein von innen absolut
feuchtigkeitsunempfindlich und korrosionsbeständig ausgeführt werden (mögliche Materialien: Edelstahl, Aluminium, Glas, Kunststoff
oder glasierter Ton). Eine Kondensatableitung
am Kaminfuß ist dabei notwendig.
Die Brennwertnutzung erfordert stets eine
Schornsteinsanierung, da Kondensat am Kessel sowie am Schornstein anfällt. Das Kondensat muss in das Abwassersystem abgeleitet
werden, wobei sich die Abwasserrohre zur
Kondensatableitung (pH < 6) eignen müssen.
Bei Öl- und Holzkesseln ist in jedem Fall eine
Kondensatneutralisation erforderlich, bei Gaskesseln erst ab einer Leistung von 200 kW.
Da hier der Auftrieb des abgekühlten Abgases
fehlt, muss es mit einem Ventilator aus dem
Schornstein geblasen werden (im Gerät integriert). Diese mechanische Überdruckabgasförderung setzt eine druckdichte Ausführung
des Schornsteins mit Dichtheitsprüfung voraus.
Warmwasserbereitung

Das Trinkwasser wird zentral in Verbindung mit
der Heizung oder dezentral an den Zapfstellen
erwärmt. Bei einer dezentralen Trinkwassererwärmung an den Zapfstellen mit einem Gasoder Elektrodurchlauferhitzer bzw. Kleinspeicher (Boiler) kann auf eine umfangreiche
Warmwasserverteilung verzichtet werden (Abb.
B 3.27 b). Dadurch fallen keine Verluste im Leitungsnetz und kein Energieaufwand für die Ver-

Technische Gebäudeausstattung

B 3.26 Varianten der Schornsteinsanierung
a als Innenauskleidung (Innenrohr) eines bestehenden Kamins
b als neues, außen liegendes Abgasrohr
B 3.27 verschiedene Systeme zur Warmwasserbereitung
a Zentralheizung mit zentraler Trinkwassererwärmung und Zirkulationsleitung
b Zentralheizung mit dezentraler Trinkwassererwärmung (z. B. Durchlauferhitzer)
c dezentrale, wohnungsbezogene Heizung mit
integrierter zentraler Trinkwassererwärmung
(Kombikessel)
B 3.28 Einbindung eines Schichtenspeichers als Trinkwasser-, Heizungs- und Solarspeicher in einer
Heizungsanlage mit Solarkollektoren
B 3.29 schematische Darstellung eines Einrohrsystems:
a System mit Kurzschlüssen
b Zwangsumlaufsystem
B 3.30 schematische Darstellung eines Zweirohrsystems

SpVL

TWW
TWK

K
So

HVL

SpRL

HRL
SSP

SoVL

HZG

SoRL
TWK
HRL
TWK
TWW
HVL
HRL

Trinkwasser kalt
Trinkwasser warm
Heizungsvorlauf
Heizungsrücklauf

HZG Heizungskessel
SoK Solarkollektor
SoVL Solarvorlauf

SoRL
SSP
SpVL
SpRL

Solarrücklauf
Schichtenspeicher
Speichervorlauf
Speicherrücklauf
B 3.28

teilung (Pumpen) an. Sie sollten aber nur an
weit von der Heizzentrale entfernten Orten mit
einem geringen Warmwasserverbrauch zum
Einsatz kommen. Bestehende Kleinspeichergeräte sollten gedämmt oder gegen selbstregelnde elektronische Durchlauferhitzer ausgetauscht werden.
Zentrale Warmwasserbereitungssysteme lassen sich in Verbindung mit der Gebäudeheizung für eine oder mehrere Wohneinheiten
betreiben und bieten insbesondere energieeffiziente Lösungen. Darüber hinaus kann
eine solare Trinkwassererwärmung integriert
werden.
Vorhandene Systeme werden durch die Regelung der ggf. vorhandenen Zirkulationsleitung
und durch die Nachrüstung eines Warmwasserspeichers optimiert (Abb. B 3.27 a). Die
größten Energieverluste entstehen am Speicher
und bei der Verteilung. Hier muss auf höchsten
Dämmstandard und beste Effizienzklassen geachtet werden.
Warmwasserspeicher
Warmwasserspeichersysteme werden bei der
Heizungsinstallation sowohl für den Heizkreislauf als auch für die Trinkwarmwasserbereitung
eingesetzt.
Im Regelfall finden sich im Bestand Trinkwarmwasserspeicher, die je nach Komfortbedarf
zwischen 25 und 40 l pro Person (bei 50 – 60 °C)
bereitstellen und direkt vom Kessel beheizt
werden (Abb. B 3.27 c). Anlagen, die eine zum
Bedarf zeitlich versetzte Wärmeproduktion puffern müssen oder schwierig zu modulieren sind
wie z. B. Holzheizungen, Wärmepumpen oder
Solaranlagen, sollten mit einem Heizungsspeicher betrieben werden (Abb. B 3.28).
Bei Trinkwarmwasserspeichern kann es durch
die Wassererhitzung am innen liegenden Wärmetauscher zu Verkalkungen kommen, die zu
Leistungseinbußen führen. Ist der Speicher mit
einer Revisionsöffnung ausgestattet, können
Verkalkungen erkannt und entfernt werden. Die
Innenbeschichtung des Speichers sollte ebenfalls auf Korrosion untersucht werden. Korrosionsschäden an Heizungspufferspeichern sind
oftmals auf in das Heizungswasser eindringenden Sauerstoff zurückzuführen. Ursache
dafür kann ein offenes Druckausgleichsgefäß

oder nicht sauerstoffdichtes Leitungsmaterial
sein (z. B. alte Kunststoffleitungen, insbesondere in Fußbodenheizungen). Während der offene
Druckausgleich in ein geschlossenes System
geändert werden kann, muss bei nicht austauschbaren Leitungen ein korrosionsresistenter Edelstahlspeicher (inklusive aller Leitungen
und Armaturen) verwendet werden.
Beide Warmwasserspeicherarten weisen aufgrund mangelhafter Dämmungen oftmals einen
hohen Energieverlust auf. Eine nachträgliche
Dämmung ist möglich, wobei vorgefertigte
Dämmschalen allerdings nur selten zur Verfügung stehen. Sofern sich der Speicher außerhalb des beheizten Gebäudevolumens befindet, kann alternativ auch der Aufstellungsort
des Speichers gedämmt werden.
Zur Minderung der Verluste ist es möglich, die
Temperatur des gespeicherten Wassers ebenfalls zu reduzieren. Wird dies bei einem Trinkwarmwasserspeicher angestrebt, ist das
DVGW-Arbeitsblatt W 551 unbedingt zu berücksichtigen, da es unter keinen Umständen zur
Entstehung von Legionellen kommen darf.
Bei der Neuinstallation ist auf eine entsprechende Dämmung, eine bedarfsgerechte Dimensionierung und eine Abstimmung der Heizungsanlage hinsichtlich der Betriebszeiten
sowie der Vor- und Rücklauftemperaturen zu
achten. Für neu zu installierende Trinkwasserspeicher sollte stets eine solare Trinkwassererwärmung bzw. eine nachträgliche Integration
in Betracht gezogen werden.

VL

Wärmeverteilung von Warmwasserheizungssystemen
Um die am Wärmeerzeuger bereitgestellte
Wärme im Gebäude zu verteilen, wird ein Rohrleitungsnetz benötigt. Dieses muss regelgerecht dimensioniert, gedämmt und hydraulisch
abgeglichen werden, um eine effiziente Verteilung zu gewährleisten.
Heizungskreislauf
Das Kreislaufsystem kann zum Druckausgleich
mit einem offenen oder geschlossenen Ausgleichsgefäß ausgeführt sein. Im Bestand befinden sich z. T. noch offene Systeme, die aufgrund von eingedrungenem Sauerstoff u. U.
größere innere Korrosionsschäden aufweisen.
Da Leitungen geschlossener Systeme meist
eine höhere Lebensdauer besitzen, sollten offene Systeme zu geschlossenen umgebaut
werden. Korrosionsschäden treten in der Regel
an Stoßstellen zwischen Leitungen oder zu
Heizkörpern im Bereich des höchsten Systemdrucks auf, d. h. in den unteren Geschossen.
Bei Schäden an einem älteren Heizungskreislauf ist unter Berücksichtigung aller Randbedingungen abzuwägen, ob repariert oder gleich
vollständig ausgetauscht werden soll, da vereinzelte Schadensbilder oft auf einen allgemeinen Verschleiß hinweisen.
Liegt ein Einrohrsystem vor, sollte eine neue
Verrohrung für Vor- und Rücklauf erfolgen, um
das System hydraulisch abgleichen und die
Heizflächen einzeln steuern zu können.

RL

a

Ringle

itung

RL
VL

VL

RL
b

VL

RL

VL
VL
VL Vorlauf
RL Rücklauf
B 3.29

B 3.30

63

Technische Gebäudeausstattung

Wasserdurchflussmenge
(l/h)

Vorlauftemperatur des
Heizsystems (°C)

Regelung

Art und Größe der Heizfläche
Wärmeabgabe (W/qm)

Wärmebedarf des Raums (W)
interne Vorgaben

Wärmeverluste

externe Vorgaben
B 3.31
+

210 l/h

50 % / 30 l/h

Unterversorgung

+
50 % / 30 l/h
+
200 % / 150 l/h

210 l/h

VL

Überversorgung

RL
a

ca. 440 l/h

+
100 % / 70 l/h

ausreichende
Versorgung

120 % / 90 l/h

Überversorgung

400 % / 200 l/h

Überversorgung

+

ca. 440 l/h

+

VL
RL
b
+

210 l/h

100 % / 70 l/h
+

gleichmäßige
Verteilung
des Heizwassers

100 % / 70 l/h
+
100 % / 70 l/h

RL
c

64

Anforderungen wie für Heizungsnetze. Das
System muss vollständig entlüftet, Rohrleitungen gedämmt und die Pumpe kontrolliert
werden. Eine solarthermische Anlage kann
zur Trinkwassererwärmung oder auch zusätzlich als Heizungsunterstützung dienen.
Dabei sind Jahresdeckungsraten der Warmwasserbereitung von bis zu 60 % und eine
Heizungsunterstützung in Abhängigkeit des
Gebäudeenergieverbrauchs von bis zu 30 %
möglich.

Warmwasserverteilung
Für Trinkwarmwasserleitungen gelten dieselben Anforderungen wie für Kaltwasserleitungen. Die Zuleitung von zentral erwärmtem
Trinkwasser zu den Zapfstellen wird im Bestand meist mit Zirkulationsleitungssystemen
gewährleistet, die von einer Zirkulationspumpe betrieben werden. Die Leitungen können
durch die hohe Wassertemperatur einen erheblichen Energieverlust aufweisen, der durch eine
entsprechende Rohrleitungsdämmung reduziert werden kann (Abb. B 3.7). Alternativ oder
parallel lässt sich die Zirkulationspumpe auch
mit einer Zeitschaltuhr ausgerüsten, die eine
Zirkulation nur zu den Hauptnutzzeiten aufrechterhält. Dadurch können Leitungsverluste
reduziert und zudem Pumpenstrom gespart
werden.
Heizungsleitungen und Armaturen, die im nicht
beheizten Bereich liegen und zugänglich sind –
gemessen am Aspekt der Wirtschaftlichkeit –,
müssen nach EnEV, Anlage 5 gedämmt werden. Davon sind auch Rohrknicke, -abzweigungen und -durchführungen betroffen. Aus
heizungstechnischer Sicht empfiehlt sich eine
Dämmung der Rohrleitungen auch im beheizten Bereich, insbesondere bei langen
Verteilwegen.
Die Rohrleitungsdämmung hängt von der Verlegeumgebung (Feuchtebelastung, mechanische Beanspruchung) und den brandschutztechnischen Anforderungen (Baustoffklassen
nach LBO) ab.

Wärmeübergabe in Warmwasserheizungssystemen
Die Wärmeübergabe an zu beheizende Räume
lässt sich bei Warmwasserheizungen über
Heizkörper, Flächenheizungen oder Bauteilaktivierung realisieren.
Im sanierungsbedürftigen Bestand trifft man
meist auf Heizkörper in Form von Radiatoren
oder Konvektoren, vereinzelt auch auf Flächenheizungen. Heizkörper können durch
einfache Sichtkontrolle auf Undichtigkeiten
überprüft werden. Bei Flächenheizungen
führen Leckagen meist zu größeren Schäden,
da sie länger unentdeckt bleiben. Die Suche
nach einer Schadstelle kann mittels Thermografie erfolgen.
Nach EnEV müssen neu einzubauende heizungstechnische Anlagen mit einer »selbsttätig
wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet (...)
sein« [1]. Das heißt, es müssen z. B. Thermostatventile vorhanden sein oder nachgerüstet
werden. Diese sollten eine optimierte Proportionalabweichung besitzen. Als weitere Maßnahme zur Energieeinsparung kann die Vorlauftemperatur der Heizung reduziert werden,
wobei die Heizflächengröße darauf entsprechend abgestimmt werden muss (Abb. B 3.33).
Im Bestand finden sich meist große Heizkörper,
die nach einer energetischen Sanierung der
Gebäudehülle als überdimensioniert gelten und
niedrigere Vorlauftemperaturen ermöglichen
(Abb. B 3.31).

Pumpen im Wärmeverteilnetz
Die zur Verteilung des Warmwassers für Heizung und Trinkwasser nötigen Pumpen werden
in der Regel erst bei Ausfall ausgetauscht. Die
aktuell gültige EnEV fordert allerdings eine
Nachrüstung von selbsttätig regulierenden
Pumpen. Im Bestand sind vorhandene Pumpen
in ihrer elektrischen Leistung oftmals überdimensioniert. Ein Austausch ist unter energetischen Gesichtspunkten sinnvoll. Beim Neueinbau von Pumpen ist darauf zu achten, dass
energiesparende, elektronisch geregelte Pumpen mit EC-Antrieb eingebaut werden, die sich
in Abhängigkeit von Vor- und Rücklauftemperatur steuern lassen.

Regelung und Steuerung von Heizungsanlagen
Heizanlagensysteme können mit zahlreichen
Steuerelementen ausgestattet werden. Die
EnEV schreibt vor, dass auch neu einzubauende Anlagen mit »zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und
Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Einund Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von der Außentemperatur oder einer
anderen geeigneten Führungsgröße und der
Zeit ausgestattet werden (müssen)« [2].
Abhängig von Bauart und Alter können auch
alte Heizkessel mit neuen Steuerungsanlagen
nachgerüstet werden. Durch Modulation bzw.
zeitgesteuerte Abschaltung des Systems (z. B.
Absenkung während der Nacht oder Abwesenheit) lässt sich eine deutliche Energieeinsparung erzielen.

Solarthermische Anlagen
Gibt es solarthermische Anlagen im Bestand,
so sind in erster Linie die Kollektoren auf
Beschädigungen und Dichtheit zu überprüfen.
Für Solarkreislaufsysteme gelten dieselben

210 l/h

VL

Bei besonders großen Kreislaufsystemen kann
alternativ über den Einbau von Kurzschlüssen
und Ventilsteuerungen nachgedacht werden,
um eine gewisse Verbesserung zu erzielen
(Abb. B 3.29 und 30).
Die Funktionsfähigkeit der Verteilung sowie
der eingebauten Armaturen und Heizkörper
können ebenfalls durch »Verschlammung« aus
Korrosionsprozessen stark beeinträchtigt sein.
Dies lässt sich durch ein Spülen der Anlage
beheben.

B 3.32

Für einen effizienten energiesparenden Betrieb
müssen folgende Grundeinstellungen für die

Technische Gebäudeausstattung

7

1

5

10

2

2

3
4
5
6

6
8
1
4

VL

3
9

RL

TWZ

7

TWZ
TWK

8
9
10

Rohrleitungsdämmung der Heizungsrohre im unbeheizten Bereich
Rohrleitungsdämmung der TWW- und
TWZ-Leitung
Verbesserung der Heizungssteuerung
Anpassung der Pumpenleistung
Entlüftung des Systems
Einbau von Thermostatventilen (mit
geringen Regelgradienten)
hydraulischer Abgleich (Ventilvoreinstellung
Zeitsteuerung der Zirkulationspumpe
Dämmung des Trinkwasserspeichers
Reinigung von Komponenten zur Verbesserung des Durchflusses

B 3.31 Einflussgrößen auf Bauart und Dimensionierung
der Heizfläche
B 3.32 Wärmeverteilung im Vergleich
a Heizungsanlage ohne hydraulischen Abgleich
ungleichmäßige Wärmeverteilung
b falsch reguliertes Heizungssystem durch
Erhöhung der Pumpleistung
c Heizungsanlage mit richtig ausgeführtem,
hydraulischem Abgleich – gleichmäßige
Wärmeverteilung
B 3.33 Zentralheizung mit zentraler Trinkwassererwärmung und Zirkulationsleitung; Markierung der
Komponenten, die im bestehenden System
optimiert werden können
B 3.33

Regelung von einem Fachmann vorgenommen
und regelmäßig überprüft werden:
• Soll-Temperaturen für alle Betriebszustände
• Heizkurve (abgestimmt auf die Anlage)
• Schwellenwerte für die Regelung (Temperaturniveau)
• Zeitperioden von Betriebszuständen
• Erfassung der Führungsgrößen über
Sensoren (Ist-Werte)
Hydraulischer Abgleich von Heizungssystemen
Durch den hydraulischen Abgleich einer Heizungsanlage wird die gleichmäßige und bedarfsgerechte Wärmeverteilung im Gesamtsystem reguliert. Durch die Volumenstrombegrenzung des Heizwassers auf den Wert des
Wärmebedarfs der einzelnen Heizkörper kann
eine Über- oder Unterversorgung einzelner
Heizflächen ausgeschlossen werden. In einem
schlecht abgestimmten System werden Räume
nahe der Heizzentrale überversorgt, weit entfernte hingegen unterversorgt (Abb. B 3.32).
Nur durch einen fachgerechten hydraulischen
Abgleich lassen sich Fehlversorgungen vermeiden. Um diesen im Bestand durchführen zu
können, sind regelbare Heizungszuläufe nötig,
was wiederum den Einbau neuer Anschlussventile voraussetzt.
Gebäudekühlung

Die Innentemperatur von Gebäuden kann
durch Lüftung, Kühlung oder Klimatisierung
reduziert werden. Im Allgemeinen existieren im
Bestand zentrale Anlagen mit Luftverteilungsnetzen. Dezentrale Geräte sind nur selten verbaut und werden meist nur für einzelne Räume
oder Einheiten genutzt.
Nutzungsdauer sowie Wartungsintervalle von
zentralen Anlagen hängen von der Anlage, der
Betriebszeit und dem Einsatzort ab. Die Wartung muss nach DIN EN 378 und dem Leistungsprogramm des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA-Einheitsblatt
24 186) erfolgen. Filter müssen regelmäßig erneuert, Lüftungskanäle und Luftauslässe bei
Bedarf gereinigt werden. Ob nur einzelne Mängel behoben oder eine komplette Anlage ausgetauscht werden sollte, kann nur der Fachmann im Einzelfall entscheiden.

Lüftungskühlung / Nachtlüftung
An Sommertagen kann eine zusätzliche Lüftung (frei oder mechanisch) in der Regel nicht
zu einer Temperatursenkung beitragen. Eine
Erhöhung der Luftgeschwindigkeit führt jedoch
zur Verringerung der empfundenen Raumlufttemperatur. Die Nachtlüftung stellt hingegen
eine wirksame Maßnahme zur Absenkung der
Innenraumtemperatur dar. Sie setzt allerdings
eine ausreichend thermisch aktivierbare Speichermasse im Gebäudeinnenraum voraus. Bei
optimaler Speichermasse und einem hohen
Luftwechsel kann eine Abkühlung bis etwa 3 K
über der nächtlichen Tiefsttemperatur erzielt
werden.
Speichermasse
Sofern im Gebäudebestand nur wenig Speichermasse vorhanden ist, kann der nachträgliche
Einbau von PCM (Phase Changing Material) in
Erwägung gezogen werden. Paraffine beispielsweise, die ihren Aggregatzustand bei
25 – 28 °C ändern, nehmen beim Phasenwechsel sehr viel Energie auf, ohne ihre Temperatur
dabei zu erhöhen, und dämpfen dadurch die
jeweiligen Temperaturspitzen. Die im PCM gespeicherte latente Energie muss zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgegeben werden,
z. B. in Form einer nächtlichen Gebäudelüftung
mit kühler Außenluft. PCM können als verschweißte Folienbeutel auf Abhangdecken gelegt, als Zuschlag in Gipswerkstoffplatten bzw.
mikroverkapselt in Nassputz in das Gebäude
eingebracht werden.
Raumkühlung
Falls bei einer Sanierung eine Kühlung ohne
mechanische Lüftung in Kombination mit einer
zentralen Kälteerzeugung nachgerüstet werden
soll, stehen verschiedene Systeme zur Auswahl. Zum nachträglichen Einbau bieten sich
insbesondere solche an, bei denen kaltes Wasser durch Kühlelemente, Kapillaren oder Rohre
geführt wird. Neben kleinteiligen können auch
flächenartige Systeme wie verputzte Kapillarrohrmatten nachgerüstet werden. Dabei werden wasserdurchflossene Matten auf der Rohdecke oder der abgehängten Gipskartondecke
fixiert und anschließend überputzt. Werden
diese Systeme direkt auf massiven Decken

fixiert, können die Decken zusätzlich als Speichermasse genutzt werden (Bauteilkühlung).
Zudem zeichnen sich die Matten durch eine
sehr geringe Bauhöhe aus und lassen sich
auch bei Gebäuden mit niedrigen Raumhöhen
gut nachrüsten. Sofern ein nachträglicher
Einbau in Bürogebäuden erfolgen soll, können
die Matten in einem mit dem Achsmaß der
Fenster korrespondierenden Raster verlegt
werden, sodass ein späteres Einziehen von
Trennwänden möglich bleibt. Kapillarrohrmatten müssen an das Kaltwassernetz der Kältezentrale angeschlossen werden. Eine Kühlleistung von etwa 80 W / m2 ist erzielbar, brandschutztechnische Probleme ergeben sich nicht.
Besteht bereits eine abgehängte Metalldecke,
lassen sich Kapillarrohrmatten ebenfalls nachrüsten, indem sie oberhalb der Paneele befestigt werden. Die Kühlleistung schwankt in diesem Fall in Abhängigkeit von eventuell vorhandenen Akustikvliesen.
Die Nachrüstung einer Metallkühldecke ist
ebenfalls möglich, bedingt jedoch einen gestaltprägenden Eingriff, da die Kühlpaneele
sichtbar unterhalb der Decke angeordnet werden. Eine Metallkühldecke kann auch zwischen
der Decke und einer mindestens 35 % luftdurchlässigen Zwischendecke eingebaut werden, wobei eine Kühlleistung von bis zu
200 W / m2 erreichbar ist.
Kühlsegel eignen sich aufgrund des hohen
Vorfertigungsgrads besonders für die Sanierung von genutzten Bürogebäuden. Sie werden ebenfalls an die zentrale Kaltwasserversorgung angeschlossen, sind gestaltprägend und
weisen Kühlleistungen von bis zu 250 W / m2
auf.
Gebläsekonvektoren können punktuell nachgerüstet werden und benötigen ebenfalls einen
Anschluss an das Kaltwassernetz. Sie arbeiten
mit Umluft und brauchen keinen Zuluftkanal.
Die Kühlleistung hängt von der Gerätegröße ab
und liegt in etwa zwischen 0,75 und 9 kW.
Alle bereits erwähnten Systeme können in das
Warmwasserheizungssystem eines Gebäudes
integriert werden und so auch als Heizsysteme
dienen.
Ist nach der Sanierung mit einem Mehrbedarf
an Kaltwasser zu rechnen, z. B. durch Anlagen
oder Umnutzung, sollte in Abhängigkeit von
65

Technische Gebäudeausstattung

der Objektgröße geprüft werden, ob Grundwasser zur Bereitstellung der erforderlichen
Kühlleistung verwendet werden kann. Die Nutzung von Grundwasser zur Gebäudekühlung
ist genehmigungspflichtig. Auch der Einsatz
einer Wärmepumpe im Umkehrbetrieb ist
möglich.

B 3.34

B 3.35

B 3.36
B 3.34
B 3.35
B 3.36

B 3.37
B 3.38

B 3.39

B 3.40

66

Heiz- / Kühldecke
Fassadenbeeinträchtigung durch Klimasplittgeräte
Beispiel eines dezentralen Fassadenlüftungssystems, meist im Bereich der Brüstung oder
des aufgeständerten Fußbodens untergebracht
Aluminiumwaben einer offenen Verdunstungskühlung in einem Nasskühlturm
empfohlene Lüftungszeiten für freie Fensterlüftung in Abhängigkeit von der Jahreszeit zur
Sicherstellung des hygienischen Luftwechsels
unter Berücksichtigung einer Reduzierung der
Lüftungswärmeverluste (innerhalb der Heizperiode)
Funktionsprinzip der »Kölner Lüftung« über
einen separaten Zuluft- und Abluftschacht für
den zu lüftenden Raum
kompakte Ausführung einer Adsorptionskältemaschine mit geringer Leistung

Raumklimageräte
Raumklimageräte benötigen keine zentrale Kältebereitstellung. In der Regel kommen fest
montierte Splittgeräte in Wohn- und Geschäftshäusern zum Einsatz, die aus einem im Innenraum anzubringenden Gebläsekonvektor und
einem außenseitig zu montierenden Kaltwassersatz bestehen (Abb. B 3.35). Geräte dieser
Bauart verfügen meist über die thermodynamischen Prozesse Heizen und Kühlen. Leitungswege zwischen beiden Bauteilen sollten
möglichst kurz gewählt werden. Die erzielbaren
Kühlleistungen liegen bei ca. 1,5 – 5,5 kW.
Raumklimageräte sind relativ klein und eignen
sich sehr gut zur Nachrüstung einzelner Gebäudeeinheiten. Allerdings sind diese aufgrund
ihres hohen Energieverbrauchs ineffizient, und
die außen liegende Komponente stellt zudem
eine außerordentliche Beeinträchtigung des
Fassadenbilds dar. Vor einer Installation sollte
in jedem Fall geprüft werden, ob sich nicht energieeffizientere Maßnahmen der thermischen
Raumkonditionierung realisieren lassen.
Dezentrale Lüftung und Klimatisierung
Dezentrale Lüftungsgeräte werden in die Fassade eingebaut und arbeiten mit einer direkten
Außenluftansaugung am Gerät (Abb. B 3.36).
Sie können um die Funktionen Heizen und Kühlen erweitert werden. Hierzu werden sie an ein
Zwei- oder Vier-Leitersystem angeschlossen.
Letzteres besteht aus jeweils einem Vor- und
Rücklauf für Heizung und Kühlung.
Der nachträgliche Einbau in ein bestehendes
Gebäude erfolgt entweder in der Brüstung, dem
Doppelboden oder der abgehängten Decke.
Da keine großen Luftkanäle benötigt werden,
eignen sich diese Geräte gut für Sanierungsaufgaben. Als vorteilhaft stellt sich insbesondere
die individuelle Regelbarkeit durch den Nutzer
dar. Obwohl diese Systeme mit Filtern ausgestattet sind, eignen sie sich nicht in innerstädtischen Lagen mit hochbelasteter Außenluft. In
der Regel ist die erzielbare Kühlleistung nicht
ausreichend, um die gesamte Kühllast des Gebäudes zu decken. Eine Kombination mit einem
Flächenkühlsystem ist meist sinnvoll.
Eine Alternative zur dezentralen Klimatisierung
mit Kaltwasserzentrale stellen Systeme auf der
Basis einer adiabatischen Kühlung dar. Sie arbeiten wesentlich energieeffizienter als Raumklimageräte. Bei der Sanierung muss allerdings
berücksichtigt werden, dass ein bauseitiger
Wasseranschluss TWK (kein Kaltwasseranschluss mit definierter Vorlauftemperatur) sowie
ein Fort- und Außenluftanschluss zum Gerät
gelegt werden müssen. Systeme dieses Bautyps sind aus energetischer Sicht gut für die
Sanierung geeignet. Sie können als Aufdach-

geräte oder im Zwischenraum einer abgehängten Decke montiert werden und weisen
einen geringen Wasserverbrauch auf.
Zentrale Klimatisierung
Grundsätzlich benötigen raumlufttechnische
Anlagen für den Lufttransport große Kanalquerschnitte, sodass eine Nachrüstung nur selten
möglich ist bzw. sinnvoll erscheint. Zweikanalklimaanlagen generieren unterschiedliche Lufttemperaturen, die – parallel geführt – erst am
Luftauslass gemischt werden. Existiert eine solche im Bestand, sollte aus energetischen Gesichtspunkten geprüft werden, ob sich diese
durch eine Einkanalanlage austauschen lässt.
Sofern die lichte Raumhöhe eines Gebäudes
im Zuge einer Sanierung angehoben wird, kann
ein Hochdrucksystem ein vorhandenes Niederdrucksystem ersetzen, das mit bis zu 75 %
kleineren Kanalquerschnitten auskommt.
Bestehende Anlagen mit indirekter Feuchteregelung (Taupunktregelung) sollten durch
Anlagen mit direkter Feuchteregelung ausgewechselt werden, da diese wesentlich energieeffizienter arbeiten. Konventionelle Steuerungssysteme komplexer Anlagen sollten
zudem auf DDC-Steuerungen (Direct Digital
Control) umgestellt werden.
Bei der Wartung bzw. Instandsetzung von zentralen Kompressionskältemaschinen ist darauf
zu achten, dass FCKW-haltige Kältemittel wie
R12 oder R22, mit denen ältere Anlagen arbeiten, gegen FCKW-freie Produkte ersetzt
werden. Die Kältemittel R12 und R22 sind in
Neuanlagen seit 2000 unzulässig, dürfen aber
für den Betrieb bestehender Anlagen bis 2014
weiterverwendet werden.
Gemäß EU-Verordnung 2037/ 2000 muss bei
stationären Kälte- und Klimaanlagen mit mehr
als 3 kg Kältemittelinhalt jährlich und bei Anlagen ab einer Kältemittelmenge von 30 kg
alle sechs Monate eine Dichtheitsprüfung
erfolgen. Außerdem sind Klimaanlagen nach
den Bestimmungen der EnEV regelmäßig zu
warten und auf ihre Energieeffizienz hin zu
untersuchen.
Das zur Wärmeabfuhr aus den Kältemaschinen
benötigte Rückkühlwerk wird oftmals in Form
eines Nasskühlturms ausgeführt (Abb. B 3.37).
Rückkühlung innerhalb eines Nasskühlturms
geschieht bei einer witterungsoffenen Verdunstung von Wasser, was Legionellen optimale Lebensbedingungen bietet. Aus hygienischen Gründen empfiehlt es sich, bei vorhandenen Nasskühltürmen zu prüfen, ob
eventuell vorhandene Luftansaugstellen einen
deutlichen Abstand zu den Nasskühltürmen
aufweisen.
Im Idealfall sollte bei einer Sanierung eine geothermische Rückkühlung in das System integriert werden. Eine solche erfordert aber entsprechende Außenflächen, die nachträglich aktiviert werden können, was sehr aufwendig ist.
Der mögliche Einsatz von Grundwasser und
Erdsonden zur Gebäuderückkühlung sollte jedoch immer geprüft werden. Die VDI-Richtlinie
4640 gibt hierzu Planungshinweise. Besteht die

Technische Gebäudeausstattung

Möglichkeit, auf dem Gelände nachträglich
einen Erdkanal zur Vorkonditionierung der Zuluft unterzubringen, sollte auch diese Option
eingehend betrachtet werden.
Solare Kühlung
Anstelle von Kompressionskältemaschinen stehen nachhaltigere Alternativen zur Verfügung.
So können z. B. Ab- und Adsorptionskältemaschinen zum Einsatz kommen, die über Fernwärme, Solarenergie oder ein BHKW angetrieben werden können (Abb. B 3.40). Systeme
dieser Art sind ab ca. 5,5 kW Kühlleistung erhältlich. Speziell für die Raumklimatisierung
bietet sich der Einsatz von solarbasierten Systemen aufgrund der Parallelität von Kühlleistung und externer Kühllast an. Voraussetzung
einer solaren Kühlung ist, dass ausreichende
und entsprechend orientierte Flächen für die
Bestückung mit Kollektoren existieren oder Abwärme genutzt werden kann.
Eine weitere Alternative besteht in der sorptionsgestützten Klimatisierung – Desiccant
Cooling System (DCS). Damit lässt sich im Gegensatz zu den Ab- und Adsorptionskältemaschinen kein kaltes Wasser, sondern kalte Luft
produzieren. Dieses System weist einen geringen Wasserverbrauch auf und zeichnet sich
bei der Nutzung von Solarenergie besonders
dadurch aus, dass eine hohe zeitliche Deckung zwischen externen Wärmelasten und
Kühlleistungsbedarf sowie der durch die solare
Einstrahlung beeinflussten Performance besteht. Bei solar autarken Anlagen ohne Speicher ist allerdings zu berücksichtigen, dass es
einen gewissen Prozentsatz an Stunden gibt,
an denen die Behaglichkeitskriterien mit dem
System nicht eingehalten werden können. Alternativ dazu ist es möglich, bei zentral eingebundenen Anlagen dauerhaft verfügbare Abwärmequellen zu nutzen.
Bei einem DCS kommen nur Stoffe ohne »Ozon
Depletion Potential« (ODP) zum Einsatz. Als
Kältemittel dient Wasser. Lediglich die Ventilatoren und Pumpen müssen mit elektrischer Energie betrieben werden und tragen so je nach
Produktionsart der elektrischen Energie nur geringfügig zur anthropogenen CO2-Produktion
bei. Bei entsprechender Bereitstellung von
elektrischer Energie kann demnach von einem
relativ geringen »Global Warming Potential«
(GWP) ausgegangen werden.
Lüftung

Eine Raumlüftung muss aus hygienischen
Gründen gewährleistet sein. Nur so können
Gerüche, Schadstoffemissionen und Feuchte
abgeführt, die Kohlendioxidkonzentration im
Raum verringert und Bauschäden wie Durchfeuchtung von Bauteilen oder Schimmelpilzbefall mit einhergehenden gesundheitlichen
Risiken vermieden werden.
Der hygienische Luftbedarf pro Person hängt
von den Umgebungsbedingungen sowie der
Tätigkeit ab und liegt im Wohnbereich bei ca.
20 – 40 m3 / h, was mit einer Luftwechselrate von
0,4 – 0,6 h-1 erreichbar ist.

Freie Lüftung
Eine freie Lüftung bezeichnet den nicht technisch unterstützten Luftwechsel in Gebäuden.
Ältere Gebäude weisen oft erhebliche Undichtheiten in der Gebäudehülle auf. Darunter fallen
insbesondere undichte Türen und Fenster sowie
mangelhaft ausgeführte Hohlraumkonstruktionen
(z. B. ausgebaute Dächer, Rolladenkästen etc.).
Dadurch findet ein permanenter Luftwechsel
zwischen innen und außen statt (Fugenlüftung),
der zwar einerseits eine hohe hygienische Luftqualität im Innenraum gewährleistet, andererseits aber auch kalte Raumoberflächen und
Zugerscheinungen hervorruft sowie zu immensen unkontrollierten Lüftungswärmeverlusten
und darüber hinaus zu massiven Bauteilschädigungen durch konvektiven Wassertransport beitragen kann. Im Sanierungsfall ist die Luftdichtheit der thermischen Hülle unbedingt herzustellen, um Schäden an Bauteilen zu vermeiden
und die Lüftungswärmeverluste zu minimieren.
Häufig kommt es nach Sanierungsmaßnahmen
bei Wohnräumen (z. B. Fensteraustausch) zu
Schimmelproblemen, die sich meist auf eine zu
hohe Luftfeuchtigkeit nicht regelmäßig ausgetauschter Raumluft zurückführen lassen. Bei
»luftdichten« Gebäuden ergibt sich für die Nutzer die Verpflichtung, den hygienischen Luftaustausch sicherzustellen, um eine Beeinträchtigung der Hygiene und die Gefahr von Bauschäden infolge unzureichender Lüftung zu
verhindern.
Eine freie Lüftung über Fenster weist die größte
Nutzerakzeptanz auf, ist aber schwer dosierbar, was einen kontrollierten Luftaustausch
nicht ermöglicht. Es bedarf deshalb einer besonderen Aufmerksamkeit der Nutzer, um
große Wärmeverluste und Bauteilauskühlungen
durch zu lange Lüftungszeiten zu vermeiden
(Abb. B 3.38).
Verfügen Räume nicht über öffenbare Fenster,
so muss deren Entlüftung auf anderem Wege
sichergestellt sein. In alten Gebäuden, insbesondere Geschosswohnungsbauten, können
bei innen liegenden Räumen Schachtsysteme
existieren, die eine Lüftung über den thermischen Auftrieb der warmen Luft realisieren. Die
Zuluft für diese Räume wird entweder durch
einen separaten Schacht (»Kölner Lüftung«)
oder über die benachbarten Räume, die Verbindung zur Außenluft haben (»Berliner Lüftung«), zugeführt (Abb. B 3.39).
Die im Bestand anzutreffenden Systeme funktionieren ohne mechanische Unterstützung
eines Ventilators oft nur unzureichend und
sollten während einer Sanierung nachgerüstet
werden. Bei Schächten sind die Hygiene, der
Brand- und Schallschutz zu prüfen. Sie sollten
entweder gereinigt oder mit einem innenseitig
verlegten Lüftungsrohr ausgekleidet werden,
um weiterhin verwendet werden zu können.
Eine Schall- oder Geruchsbelästigung durch
andere Einheiten lässt sich mit Schalldämpfern
und Rückschlagklappen ausschließen. Des
Weiteren sind ggf. – je nach Brandschutzbestimmung – notwendige Abschottungen für die
einzelnen Geschosse einzuplanen.

B 3.37
Monat

Stoßlüftung1 [min]

Dezember bis Februar

4–6

März und November

8 –10

April und Oktober

12 –15

Mai und September

16 – 20

Juni bis August

25 – 30

1

Häufigkeit: mindestens 3 – 4 ≈ täglich
B 3.38

Abluftöffnung

Zuluftöffnung
Abluftöffnung

Zuluftöffnung
Zuluftkanal

B 3.39

B 3.40

67

Technische Gebäudeausstattung

1

8

7

B 3.41

+

8

6

6

5
Bad

Schlafen
4

Küche

5
Bad
1

B 3.42

3

2
Schlafen
4

Küche

Wohnen

Wohnen

B 3.43
B 3.44

B 3.41

B 3.42

Neben diesen Lüftungstechniken gibt es diverse
funktionsfähige solare Lüftungssysteme (z. B.
Solar Chimney), teilweise mit solarer Luftvorwärmung. Meist werden sie durch eine gezielte mechanische Luftführung unterstützt. Eine Integration im Gebäudebestand ist möglich, aber individuell auf das Gebäude abzustimmen.

die fachgerechte Herstellung einer luftdichten
Gebäudehülle. Diese wird auch von der EnEV
über den Nachweis mit einem Luftdichtheitstest
(Blower-Door-Test) gefordert. Sollen Lüftungsanlagen im Bestand nachgerüstet werden, ist
zu beachten, dass die Grundrisskonfiguration
des Gebäudes in allen Geschossen eine effiziente Leitungsführung ermöglicht. Dabei kann
auf nicht mehr genutzte Kamine zurückgegriffen werden. Für horizontal zu verziehende Leitungen müssen entsprechende Raumhöhen
vorhanden sein. Bei einem Einfamilienhaus
kann von Rundrohrquerschnitten von ca. 8 bis
15 cm ausgegangen werden.

Mechanische Lüftungssysteme
Reduziert sich der Transmissionswärmeverlust
der Gebäudehülle aufgrund einer Sanierungsmaßnahme deutlich, tragen insbesondere die
Lüftungswärmeverluste zu einem erheblichen
Anteil am Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes bei. Durch die Integration einer kontrollierten Lüftungsanlage kann dem entgegengewirkt werden. Bei bestehenden Lüftungsanlagen muss geprüft werden, ob diese dem Bedarf entsprechend ausgelegt sind und in welchem Zustand sich die Anlage, verteilende Lüftungskanäle und Luftauslässe befinden.
Verschmutzte Kanäle bieten einen Nährboden
für Mikroben. Vorhandene Kanalablagerungen
können sich ablösen und die Raumluft belasten,
fettige Ablagerungen können sich im Brandfall
entzünden. Eine Inspektion erfolgt z. B. an den
Revisionsklappen. Die Reinigung (z. B. mit Trockendampf, Niederdruck oder mittels Rotationsbürsten) übernimmt meist ein Fachbetrieb.
Lüftungskanäle, die von außen größtenteils optisch inspiziert werden, sollten zusätzlich auf
ihre Dichtheit mit Nebel überprüft werden.
Lecks sind abzudichten, strömungstechnisch
ungünstige Bauteile oder Leitungsführungen
auszutauschen.
Neben strömungstechnisch günstigen Leitungsquerschnitten und Kanalverlegungen sind die
eingesetzten Ventilatoren wesentlich für den Energieverbrauch einer Lüftungsanlage verantwortlich. Diese müssen entsprechend dem benötigten Luftvolumen ausgelegt sein, idealerweise werden volumenstromgeregelte Ventilatoren
nachgerüstet. Bei der Steuerung sollte die Einstellung der Anlage mit allen Führungsgrößen
den Leistungsanforderungen entsprechen und
jeder Sensor regelgerecht arbeiten; ggf. können
zusätzliche Steuergrößen oder die Justierung
der Einstellungen die Anlage effizienter machen.
Eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen
Betrieb von kontrollierten Lüftungsanlagen ist
68

Abluftanlage
Abluftanlagen sind im Bestand in der Regel
nicht vorhanden. Im Falle der Nachrüstung
einer zentralen Abluftanlage muss die Absaugung in den feuchte- und geruchsbelasteten
Räumen erfolgen (Abb. B 3.41). Die Zuluftöffnungen lassen sich in die Außenhülle der
Wohnräume integrieren. Überströmöffnungen
(Lüftungsdurchlässe in den Innentüren) gewährleisten den Lufttransport zu den Ablufträumen. Die Anlage sollte in den Räumen, in
denen die Abluft abgesaugt wird, über volumenstrombegrenzende Ventile und im Abgabebereich über volumenstromgesteuerte Dachventilatoren verfügen. Über Abluftanlagen lässt
sich eine optimale Raumluftqualität dauerhaft
und ohne Aufwand für den Nutzer sicherstellen.
Dadurch kann der Luftaustausch einer freien
Fensterlüftung substituiert und deutliche Energieeinsparungen erzielt werden.
Lüftungsanlagen ohne und mit Wärmerückgewinnung
Lüftungsanlagen sind erst in Gebäuden neueren Baujahrs zu finden. Soll ein Gebäude um
ein kontrolliertes Be- und Entlüftungssystem erweitert werden, ist neben dem Abluft- auch ein
Zuluftnetz zu verlegen. Über diese Technik
lässt sich der Zu- und Abluftstrom für das gesamte Gebäude, aber auch für einzelne Räume
präzise regeln. Zudem bietet ein solches System die Möglichkeit, die Zuluft über eine Wärmerückgewinnungsanlage mit der Abwärme
der Fortluft vorzuwärmen (Abb. B 3.42).
Dabei ist nicht unbedingt eine Kreuzung der

schematische Darstellung einer Abluftanlage im
Wohnungsbau
schematische Darstellung einer kontrollierten
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung im
Wohnungsbau:
1 Frischluftzufuhr
2 Zuluftrohrleitungsnetz
3 Zuluftventilator
4 Lüftungsverbund
5 Abluft
6 Abluftventilator
7 Wärmetauscher
8 Fortluft
System einer geteilten Wärmerückgewinnung mit
Wärmetauschern und einem flüssigen Medium
Farbkodierungen von Elektroleitungen

Zu- und Abluftkanäle erforderlich, was u. U.
einen erheblichen Aufwand mit sich bringt.
Es sind auch Systeme erhältlich, die als rekuperative Wärmetauscher die Wärme durch flüssige Medien über längere Strecken vom Abluftstrang (z. B. auf dem Dach) zum Zuluftstrang
(z. B. im Keller) transportieren (Abb. B 3.43).
Darüber hinaus kann durch den Einbau einer
Wärmepumpe zusätzlich Energie zurückgewonnen werden.
Zur Nachrüstung sind auch dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung erhältlich, die idealerweise paarweise eingebaut werden. Sie werden in die Außenwand der Räume
eingefügt und stehen direkt mit der Außenluft in
Verbindung. In regelmäßiger Frequenz wird
von einem Gerät für einen kurzen Zeitraum
(15 – 45 Sekunden) Außenluft in den Raum eingeblasen und anschließend die gleiche Menge
Raumluft nach außen transportiert. Das zweite
Gerät arbeitet in einem dazu zeitlich versetzen
Modus. Bei der Luftbewegung wird im Gerät
ein regenerativer Wärmetauscher durchströmt,
der die Wärme der Fortluft aufnimmt und an die
Zuluft wieder abgibt, sodass kein Lüftungsleitungsnetz benötigt wird.
Der Einsatz einer Lüftungsanlage garantiert
einen dauerhaften und kontrollierten, raumluftqualitätsgesteuerten Luftwechsel, der bedarfsgerecht an einzelne Räume angepasst werden
kann. Bei Wärmerückgewinnungsanlagen kann
über 90 % der Abluftwärme auf die Zuluft übertragen werden.
Elektroinstallation

Vorhandene elektrische Anlagen, von denen
keine unmittelbare Gefahr ausgeht, unterliegen
dem Bestandsschutz und können weiterhin betrieben werden, sofern sie den zum Zeitpunkt
der Installation geltenden Verordnungen entsprechen. Sie lassen sich demzufolge auch
nach den veralteten Bestimmungen reparieren
bzw. instand setzen. Werden Teile eines Systems ersetzt oder ergänzt, muss der betroffene
Anlagenstrang den aktuellen anerkannten Regeln der Technik angepasst werden.
Allgemein gilt, dass nach 30 bis 40 Jahren eine
Erneuerung des elektrischen Leitungsnetzes
erfolgen sollte. Bei elektrischen Installationen,
die vor 1950 ausgeführt wurden, sind die Lei-

Technische Gebäudeausstattung

Farbkodierung von dreiadrigen Elektroleitungen

10
6
5
7

1
2
3
4
5
6

4
4

1

2
3 9

2

4
8

2

7
8
9

3

10

Frischluftzufuhr
Zuluftrohrleitungsnetz
Zuluftventilator
Abluft
Abluftventilator
Wärmetauscher von Abluft
auf flüssiges Medium
Wärmetauscher-Kreislauf
Wärmetauscher-Pumpe
Wärmetauscher vom flüssigem
Medium auf Zuluft
Fortluft

aktuell

vor 1967

Außenleiter L1

braun (schwarz 1)

schwarz

Neutralleiter

hellblau

grau

Schutzleiter
(PE bzw. PEN)

grün-gelb

rot

Farbkodierung von fünfadrigen Elektroleitungen
aktuell
braun

schwarz

Außenleiter L2

schwarz

braun

Außenleiter L3

grau

schwarz

Neutralleiter

blau

blau

Schutzleiter

grün-gelb

grün-gelb

1

B 3.43

wird nach DIN 18 015 abhängig von der Wohneinheit ein Mindestumfang an Stromkreisen vorausgesetzt. Die Stromkreisverteilung erfolgt in
Wohnungen über Installationskleinverteiler. Für
Gemeinschafts- und Kellerräume sowie für Geräte mit einem Verbrauch von mehr als 2 kW
(z. B. Herd) ist ein eigener Stromkreis vorgeschrieben. Alle Stromkreise müssen entsprechend ihrer Leistung mit ausreichendem Leitungsquerschnitt und automatischer Sicherung
ausgeführt sein, wobei der Mindestquerschnitt
von fest verlegten Kupferleitungen 1,5 mm2 und
der von fest installierten Aluminiumleitungen
2,5 mm2 (Ostdeutschland) beträgt. Eine Übersicht über die Belastbarkeit und Absicherung
Hausanschlüsse
Der elektrische Hausanschluss eines Gebäudes der in Gebäuden verwendeten Mehraderleitungen kann DIN VDE 0100 entnommen wererfolgt allgemein in Form einer Kabelzuleitung,
den. Allgemein bestehen Schutzanforderungen
die direkt in den mit den Hausanschlusssichegegen direktes und indirektes Berühren. Ein
rungen bestückten Hausanschlusskasten führt.
Dieser stellt den Übergang vom öffentlichen zum wirksamer Schutz bei direktem Berühren ist
durch die Nachrüstung eines Fehlerstromprivaten Leitungsnetz dar. Gas- und Wasserleischutzschalters (FI-Schutzschalter bzw. RCD)
tungen sollen zum Elektroanschluss einen Minmit einem ΔI von 30 mA zu erreichen. Stromdestabstand von 1 m aufweisen. Eine Unterschreitung des Mindestabstands sollte korrigiert kreisläufe in Badezimmern und Außenanlagen
sind immer mit einem FI-Schutzschalter auszubzw. Leitungsschutzmaßnahmen ergriffen werstatten (siehe Potenzialsausgleich, S. 70).
den. Ist ein Freileitungsanschluss (ÜberdachanBei einer Neuinstallation des elektrischen
schluss) vorhanden, wird die Verlegung eines
Netzes nach DIN 18 015 muss in jedem WohnLeerrohrs mit einem Mindestinnendurchmesser
von 36 mm zwischen Dachraum und Keller emp- gebäude eine Mindestanzahl an Steckdosen
und Anschlüssen für Einzelverbraucher bis
fohlen, um einen künftigen unterirdischen Anschluss an das öffentliche Stromversorgungsnetz 2 kW realisiert werden. Darüber hinausgehend
kann die Ausstattung auch nach RAL-RG 678
vorzubereiten. Die Hauptleitung vom Hausdefiniert sein (Abb. B 3.46). Bei der nachträganschlusskasten zu den Stromzählern weist in
lichen Leitungsverlegung in Holzfachwerkgeder Regel alle fünf Leiter (drei Phasen-, je einen
Neutral- und Schutzleiter) des Drehstromsystems bäuden sollten Fachwerkständer nicht geschlitzt werden. Eine Leitungsverlegung im
auf, sollte entsprechend abgesichert und in zugänglichen Räumen, wenn möglich im Treppen- Putz kann bei ausreichender Putzstärke erfolgen. Alternativ sind Kernbohrungen im Stänhaus, verlegt sein. Im Zuge einer Sanierungsderwerk möglich, wobei darauf zu achten ist,
maßnahme empfiehlt sich die Verlegung eines
zusätzlichen Leerrohrs, damit bei steigenden An- dass die Bohrungen in etwa maximal ein
schlusswerten problemlos nachgerüstet werden Sechstel des Holzquerschnitts betragen. Die
Verlegung im Gefach sollte in einer Leerrohrkann. Der Stromkreisverteiler einer Wohnung
sollte idealerweise im Flurbereich untergebracht hülse ausgeführt werden.
sein. In ostdeutschen Bestandsgebäuden vor
Installationszonen
1990 finden sich Verteiler in Bad, Küche oder in
Installationsschächten, wobei im Bad befindliche Leitungen, die nicht sichtbar im Bereich der
Wände verlaufen sollen, dürfen nur innerhalb
Verteiler umgelegt werden sollten.
der nach DIN 18 015 festgelegten Installationszonen verlegt werden. Im Bereich von Decken
Verteilung / Absicherung
Bei einer Neuinstallation des elektrischen Netzes und Fußböden kann dies auch auf dem »kürtungsquerschnitte für heutige Leistungsaufnahmen meist zu gering dimensioniert. Installationen vor 1940 beinhalten oft kurzfristig erneuerungsbedürftige Verteilungen und Absicherungen, wobei Installationen vor 1930 unbrauchbare Verteilungen und Absicherungen aufweisen können. Von einem ausreichend dimensionierten Elektrohausanschluss kann erst ab den
1950er-Jahren ausgegangen werden. Für ältere
Installationen ist zu prüfen, ob ein neuer Anschluss sinnvoll ist. Typische baujahrspezifische
Gebäudeausstattungsstandards können Abb.
B 3.45 entnommen werden.

vor 2003

Außenleiter L1

bis 2003
B 3.44

zesten Weg« erfolgen. Speziell in Gebäuden, in
denen während der Kriegs- bzw. Nachkriegszeit Ergänzungen im elektrischen Netz vorgenommen wurden, können auch diagonal verlegte Leitungen vorgefunden werden. Diese
lassen sich mithilfe eines Kabelsuchgeräts
lokalisieren und stillgelegen. Im Bad sind besondere Schutzzonen zu berücksichtigen, in
denen Installationen nur unter bestimmten Auflagen oder gar nicht vorhanden sein dürfen.
Leitungen
Im Bestand finden sich neben Kabeln mit Kupferleitern, wie sie heute üblich sind, auch Leitungen mit Aluminiumlitzen. Bei Letzterem besteht die Gefahr, dass sich im Laufe der Zeit
hohe Übergangswiderstände gebildet haben.
In einigen Fällen in Ostdeutschland sind auch
kupferummantelte Aluminiumlitzen anzutreffen.
Bei Mischinstallationen von Aluminium und
Kupfer kann Kontaktkorrosion auftreten. Deshalb sollten Aluminiumleitungen im Rahmen
einer Sanierung aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden. Die Farbgebung der im Bestand vorgefundenen Leitungsadern kann sich
je nach Installationsjahr von der heutigen Farbvorgabe unterscheiden (Abb. B 3.44).
Eine Beurteilung, ob im Bestand vorhandene
Kabel den Anforderungen gerecht werden, kann
DIN VDE 0100-520 bzw. für nasse und feuchte
Bereiche DIN VDE 0100-737 entnommen werden. Sofern Bestandsinstallationen textilummantelte Leitungen oder brüchige Kunststoffisolierungen aufweisen, sollten diese Leitungen aus
Sicherheitsgründen zeitnah gegen regelgerechte ersetzt werden. Auch eventuelle Kabelverbindungen in Form einer mit Klebeband ummantelten Verschraubung sollten durch normgerechte Klemmen ausgetauscht werden.
Im Wohnungsbau können in trockenen Räumen
(einschließlich Bad) unter Putz verlegte Stegleitungen des Typs NYIF/NYIFY, auf oder im Putz
verlegte NYM-Leitungen oder eine Rohrinstallation zum Einsatz kommen. Bei Installationsrohren
oder -kanälen können einzelne Kunststoffaderleitungen des Typs H07 V-U (früher NYA) lose
eingezogen werden. Stegleitungen müssen vollflächig unter Putz verlegt sein, einbetonierte
Stegleitungen sind regelwidrig. Für Bauteile, die
vorwiegend aus brennbarem Material bestehen,
69

Gasdurchlauferhitzer

• •
 •



Elektrodurchlauferhitzer
Elektroinstallation
geringe Leitungsquerschnitte
Leitungen auf Putz
Leitungen unter Putz
Auf-Putz-Dosen / -Schalter
Unter-Putz-Dosen / -Schalter
Drehsicherungen zentral

• • •
• •
 •
• •

• • •

Sicherungsautomaten
Wohnungsunterverteilungen
hauptsächlich anzutreffen
• == auch
anzutreffen

1970 –1980

1960 –1970

1950 –1960

1930 –1940

technische Gebäudeausstattung in
Wohnhäusern

1920 –1930

1890 –1920

Technische Gebäudeausstattung


• • •
• • •
• 
• •
 •



B 3.45

Raum
≤ 12 m2
12 – 20 m2
> 20 m2

6
8
11

2
2
3

10
7

3
2

Bad

4

3

WC

2

1

Schlaf- /
Wohnraum
Küche
Kochnische

Hausarbeitsraum

8

2

Flur / Diele

Länge ≤ 3 m
>3m

2
3

2
2

Freisitz

Länge ≤ 3 m
>3m

1
2

1
2

Abstellraum

2

1

Hobbyraum

6

2

zur Wohnung gehörender
Keller-, Bodenraum

2

1
B 3.46

Verlegeart

Kabel- bzw. Leitungsart
NYA1 NYIF NYM NYY

unter Putz
im Putz
auf Putz
in brennbaren Hohlräumen
im Beton








•–
•–




•–

in Inst.-Rohren unter Putz
in Inst.-Rohren in Putz
in Inst.-Rohren auf Putz
in Inst.-Rohren im Beton




















in Inst.-Kanälen auf Putz
in Inst.-Kanälen unter Flur



3




2













– = nein
= ja
1
neue Bezeichnung H07V-U bzw. H07V-K
2
wenn der Beton gerüttelt oder gestampft wird;
in Aussparungen oder unter Putz erlaubt
3
nur bei Kanälen, die mit Werkzeug zu öffnen sind
B 3.47

70

dienen Mantelleitungen des Typs NYM, Stegleitungen sind unzulässig (Abb. B 3.47). Nach der
VDI-Richtlinie 3817 eignen sich Stegleitungen
des Typs NYIF und NYIFY nicht für denkmalgeschützte Gebäude. In Feuchträumen sind Feuchtraumkabel, -dosen sowie -schalter zu verwenden, wobei Badezimmer und Küchen von Wohngebäuden nicht zu den Feuchträumen zählen.
Installationen
Leitungsverbindungen sollen in Abzweigdosen
vorgenommen werden, die Integration von
Schaltern, Steckdosen und festen Anschlüssen
sollte über Geräteabzweigdosen erfolgen. Bereits bestehende Schalter können in der Regel
weitergenutzt werden.
Werden zweiadrige Leitungen durch dreiadrige
ersetzt, sind Steckdosen ohne Schutzkontakt
gegen Schutzkontaktsteckdosen auszutauschen.
Bei vorhandenen Schutzkontaktsteckdosen müssen Schutzleiter und alle Leitungsadern korrekt
angeschlossen sein. Installationen in einem
Raum, der seine isolierende Eigenschaft verloren
hat, z. B. durch den nachträglichen Einbau einer
Zentralheizung (Erdung), müssen regelgerecht
nach aktuell geltender DIN VDE 0100 :1992-10
ausgeführt sein und bei fehlendem Schutzkontakt entsprechend nachgerüstet werden.
Erdung
Speziell in der ehemaligen DDR war bis 1990 im
Bereich der Küche und des Bads keine »stromlose Nullung« vorgeschrieben. Eine regelgerechte Schutzerdung in Küchen und Bädern war
in den alten Bundesländern ab ca. 1960 üblich
und ab 1973 für Leitungen vorgeschrieben. Verteilungen wurden zuvor in der sogenannten klassischen Nullung ausgeführt. Dabei ist der Nullleiter über den Schutzkontakt mit dem Neutralleiter
verbunden und übernimmt so die Funktionen
Schutz- und Neutralleiter. Dies bedeutet, dass
alle Leitungen nur zweiadrig verlegt sind, was
aber bei einem Versagen des Nullleiters erhebliche Gefahren birgt. Leitungen in anderen Bereichen konnten auch nach 1984 noch als Zweiaderleitungen mit klassischer Nullung verlegt
werden. Im Bestand mit klassischer Nullung verlegte Leitungen müssen im Bereich des Küchenund Badezimmerfußbodens aus Sicherheitsgründen stillgelegt und z. B. durch im Sockelbereich
geführte, dreiadrige Leitungen mit stromloser
Nullung ersetzt werden.
Potenzialausgleich
Für den Schutz vor Potenzialunterschieden, die
zwischen unterschiedlich leitenden Anlagen entstehen können, sorgt im Bereich des Hausanschlusses ein Potenzialausgleich. Die Schutzleiter der elektrischen Anlage, die Erdung von
Antennen und Fernmeldeanlagen sowie alle metallischen Installationen (z. B. Gas- und Wasserrohre) müssen nach DIN EN 62 305 über einen
Potenzialausgleichsleiter an die Potenzialausgleichsschiene mit entsprechender Erdung angeschlossen werden (siehe unten). Dabei ist zu
prüfen, ob alle Anschlüsse des Potenzialausgleichs vorhanden und voll funktionsfähig sind.

Bei Anzeichen von Korrosion sollten die Übergangswiderstände der Klemmverbindungen
kontrolliert werden. Im Bad ist laut DIN VDE
0100 seit 2002 kein örtlicher Potenzialausgleich
der Badewanne mehr erforderlich, wird aber
dennoch empfohlen. Er sollte nachträglich nur
dann realisiert werden, wenn gleichzeitig auch
ein FI-Schutzschalter (RCD) installiert wird, da
bei einem elektrischen Defekt in Verbindung mit
einem funktionstüchtigen Potenzialausgleich höhere Körperströme fließen können als ohne Erdungsanschluss.
Blitzschutz

Eine funktionsfähige Blitzschutzanlage unterliegt
dem Bestandsschutz. Existieren keine behördlichen Verordnungen, ist die Installation einer
Blitzschutzanlage der Entscheidung des Eigentümers überlassen. Blitzschutzanlagen können
allerdings durch die Landesbauordnung sowie
vom Feuerversicherer gefordert werden. Sie
sollten insbesondere bei hohen und feuergefährdeten Gebäuden sowie bei Gebäuden mit
weichen Deckungen nachgerüstet bzw. auf Vollständig- und Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Im Falle einer Umnutzung oder eines Umbaus kann eine Blitzschutzanlage notwendig
werden, und es ist zu entscheiden, in welcher
Schutzklasse sie ausgeführt werden soll.
Allgemein muss zwischen dem inneren und äußeren Blitzschutz unterschieden werden. Letzterer besteht im Wesentlichen aus Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdung. Abhängig
vom Schadensrisiko kann eine Einstufung des
Blitzschutzes nach Schutzklassen erfolgen, die
eine unterschiedlich große Ausbildung von
Blitzschutzbereichen bedingen.
Blitzschutzbereiche
Zur Bestimmung der Schutzbereiche können
unterschiedliche Verfahren zur Anwendung
kommen. Das gängigste Verfahren ist das Maschenverfahren nach EN V 61024, bei dem
Fangleitungen maschenartig auf dem Dach
eines Gebäudes angebracht werden. Die Maschenweiten hängen von der angestrebten
Blitzschutzklasse ab (Abb. B 3.48). Bauteile die
mehr als 30 cm aus dem Maschennetz herausragen, so auch Schornsteine, müssen mit einer
eigenen Fangeinrichtung versehen sein. Fangleitungen sollten möglichst dicht an den Gebäudeaußenkanten liegen und im Endbereich
mindestens 30 cm senkrecht nach oben gebogen sein, wobei zwischen Gebäudeöffnungen
und Ableitungen ein Abstand von mindestens
50 cm eingehalten werden sollte.
Blitzableitung
Als Ableiter dienen verzinkter Stahldraht, Kupfer oder Aluminium (Abb. B 3.49). Der maximale Abstand der Ableitungen untereinander
hängt von der Blitzschutzklasse ab und liegt
zwischen 10 und 25 m. Bauliche Anlagen wie
Stahlstützen oder Feuerleitern können im Zuge
einer Sanierungsmaßnahme als Ableiter genutzt werden, sofern sie dauerhaft elektrisch
leitend ausgeführt sind.

Technische Gebäudeausstattung

Näherungen < 50 cm zwischen der Blitzschutzanlage und metallischen Installationen wie
Wasserleitungen sollten oberhalb des Potenzialausgleichs vermieden bzw. rückgebaut
werden. Falls dies nicht möglich ist, ist eine
Verbindung zwischen den Anlagen und der
Blitzschutzableitung herzustellen.
Erdung
Neubauten verfügen in der Regel über einen
Fundamenterder. Sofern ein solcher Erder im
Bestand vorhanden ist, kann ein Anschluss an
die aus dem Fundament austretenden Anschlussfahnen erfolgen, vorausgesetzt diese
weisen den entsprechenden Maximalwiderstand auf und sind nicht durch Korrosion in
Mitleidenschaft gezogen.
Im Falle einer Sanierung müssen meist Ringoder Einzelerder nachgerüstet werden. Bei
einem frei stehenden Gebäude kann ein Ringerder in Form einer bleiummantelten Stahlleitung verwendet werden, der als geschlossener
Ring im Abstand von 1 m zum Außenfundament verlegt wird. Ist die nachträgliche Verlegung eines Ringerders nicht realisierbar, kann
auch auf Einzelerder in Form von Tiefen- oder
Oberflächenerdern zurückgegriffen werden.
Innerer Blitzschutz
Der innere Blitzschutz besteht aus dem Potenzialausgleich sowie dem Überspannungsschutz.
Der Potenzialausgleich geschieht über eine
kombinierte Potenzialausgleichsschiene, die der
elektrischen Niederspannungsanlage und dem
Blitzschutz dient. Bei Anzeichen von Korrosion
sollten Widerstandsmessungen durchgeführt
werden. Der Potenzialausgleich muss in Form
eines Zusammenschlusses der Anschlussfahne
des Erders, dem Hauptschutzleiter der elektrischen Anlage, der Erdung von Antennen und
Fernmeldeanlagen und allen metallischen Installationen wie z. B. Gas- und Wasserrohren, Badewannen oder Stahltreppen an die Potenzialausgleichsschiene erfolgen. Im Bestand sollte geprüft werden, ob ein durchlaufender Verbund
aller Installationen vorhanden ist. Um diesen
nachträglich zu erstellen, ist es möglich, durchgehend elektrisch leitfähige Rohrleitungen
(außer Gasleitungen) als Verbindungsleitungen
zu nutzen. Der Potenzialausgleich sollte nicht
oberhalb der Geländeoberfläche liegen und wird
in der Regel im Hausanschlussraum installiert.
Mit einem zusätzlichen Überspannungsschutz
lassen sich empfindliche elektronische Geräte
gegen indirekten oder direkten Blitzeinschlag
absichern. Ein solcher zusätzlicher Schutz
kann nachträglich zentral in die Gebäudeinstallation integriert oder dezentral zum Schutz von
Einzelverbrauchern realisiert werden.
Vorfertigung von Ver- und Entsorgungssystemen

Standardisierte, vorgefertigte Installationsteile
und -register sowie Bauelemente zeichnen sich
durch kürzere Einbauzeiten im Objekt aus, was
insbesondere bei der Sanierung bewohnter
Gebäude vorteilhaft ist. Individuell vorgefertigte
Komplettsysteme rentieren sich im Falle der

Sanierung meist nur, wenn eine größere Stückzahl identischer Systeme benötigt wird.

Blitzschutz- Wirksamkeit Maschenklasse
des Blitzweite
schutzes

Blitzkugelradius

Vorwandinstallationen
Für die Sanierung eignen sich insbesondere
Systeme mit Montagerahmen, an denen sich
alle Installationselemente befestigen lassen.
Nach erfolgter Montage und Leitungsanschluss
werden diese mit Gipswerkstoffplatten verkleidet oder komplett ausgemauert. Für eine Vorwandinstallation wird eine Bautiefe von etwa
15 cm benötigt.

SK I

98 %

5≈5m

20 m

SK II

95 %

10 ≈ 10 m

30 m

SK III

90 %

15 ≈ 15 m

45 m

SK IV

80 %

20 ≈ 20 m

60 m

Installationsregister
Installationsregister bestehen aus Rohrsystemen, die selbsttragend und selbstaussteifend
konzipiert werden. Das Bauteil umfasst je nach
Anforderung Zu- und Abwasserinstallation, Heizungsleitungen, Lüftungsstränge und ggf. auch
vorbereitete Elektroinstallationen. Es wird als
Komplettbauteil vor Ort in das Bauwerk eingebaut und an das Installationssystem im Gebäude angeschlossen. Über vorhandene Anschlusslaschen kann eine bauseitige Verkleidung am Installationsregister erfolgen.
Installationsblöcke
Sofern im Zuge einer Sanierungsmaßnahme die
gesamte Sanitärinstallation ausgetauscht werden soll, können raumhohe Installationsblöcke
zum Einsatz kommen. Sie bestehen aus selbsttragenden Rahmenkonstruktionen, die das gesamte Installationssystem der Ver- und Entsorgung beinhalten und Vorrichtungen zum Anbringen von Sanitärobjekten aufweisen. Sie werden
vor einer bestehenden Wand oder als Raumtrennwand montiert und anschließend verkleidet.

B 3.48

verzinkter Stahl

Aluminium

Kupfer

rund

Ø 8 mm

Ø 10 mm

Ø 8 mm

flach

20 ≈ 2,5 mm

20 ≈ 4 mm

20 ≈ 2,5 mm
B 3.49

B 3.45
B 3.46

B 3.47
B 3.48
B 3.49
B 3.50
B 3.51

technische Gebäudeausstattung nach Baujahr
(Wohnungsbau)
»Ausstattungsniveau 2« für Steckdosen und
Leuchtenauslässe nach RAL-RG 678 (von 1– 3;
DIN 18 015 entspricht dem niedrigsten Ausstattungsniveau 1)
unterschiedliche Verlegearten von Leitungen
und Kabeln (Auswahl)
Blitzschutzklassen gemäß EN V 61 024-1
Materialien für die Fang- und Ableitung von
Blitzen
Montageteile eines elementierten Bads
Sanitärzelle in Mischbauweise

Elementierte Bäder
Die Einzelbauteile eines elementierten Bads
bestehen meist aus Leichtbeton, glasfaserverstärktem Kunststoff oder einer Sandwichkonstruktion. Da die Bauteile vor Ort zusammengesetzt werden, sollte bei der Sanierung unbedingt darauf geachtet werden, welche maximalen Dimensionen der Transportweg im Gebäude
zulässt (Abb. B 3.50).
Sanitärzellen
Sollen ganze Bäder vorgefertigt werden, kommen dafür Kompakt- und Anbausysteme in Betracht. Bei Kompaktbädern wird die komplette
Badzelle im Werk vorfabriziert und anschließend im Gebäudeinnern eingebaut, wobei dieser Typus im Falle einer Sanierungsmaßnahme
nur selten Verwendung findet (Abb. B 3.51).
Werkseitig komplett vorgefertigte Anbau- bzw.
Turmsysteme, die von außen an die Fassade
des Gebäudes angebracht werden, eignen
sich für die Sanierung, stellen jedoch einen erheblichen Eingriff in das Fassadenbild dar.

B 3.50

Anmerkungen:
[1]

[2]

Energieeinsparverordnung (EnEV): Verordnung über
energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. 2007, § 14
ebd.
B 3.51

71

Denkmalpflege
Rainer Fisch

B 4.1

Unter Denkmalpflege versteht man alle Maßnahmen zur Erforschung, zum Schutz und zur
Pflege von Natur-, Boden-, Kunst-, Bau- und
beweglichen Denkmälern. Der folgende Text
beschäftigt sich jedoch nur mit Baudenkmälern
und Denkmalensembles. Um die heutige Definition des Denkmalbegriffs sowie die Grundsätze und Arbeitsmethoden der Denkmalpflege
besser verstehen zu können, ist es notwendig,
ihre geschichtliche Entwicklung nachzuvollziehen. Die Denkmalpflege hat grundsätzlich die
Aufgabe, die kulturelle Identität aufzuzeigen
und zu bewahren. Was darunter zu verstehen
ist, hat einen über Jahrhunderte währenden
Diskussionsprozess entfacht, der keineswegs
als abgeschlossen zu betrachten ist.
Geschichtliche Entwicklung seit Beginn der Neuzeit

B 4.1
B 4.2
B 4.3
B 4.4

72

Römischer Saal, Neues Museum, Berlin (D) 2009,
David Chipperfield Architects
Konstantinbasilika, Trier, nach einer Zeichnung
von Alexander Wiltheim, um 1616
Westbau der Marienburg, Zeichnung von Friedrich Frick nach Friedrich Gilly, 1799
Feier der Grundsteinlegung zum Weiterbau des
Kölner Doms am 4. September 1842, Lithografie
nach Georg Rudolf Daniel Osterwald

Die Wurzeln der heutigen europäischen Vorstellungen von Denkmalpflege reichen bis in
die Renaissance zurück. Dies bedeutet nicht,
dass man zuvor jegliche Baukultur früherer
Epochen rücksichtslos missachtet hat. Jedoch
entstand die Motivation zum Erhalt überkommener Gebäude vor dieser Zeit nicht aus einem
Geschichtsbewusstsein heraus: Die Kontinuität
eines Orts oder die Verehrung eines Stifters,
wie etwa bei Sakralgebäuden, führte zu einer
Wertschätzung, die bestimmte Bauwerke vor
dem Abbruch bewahrte. Ebenso spielten pragmatische Gründe wie die gute Bausubstanz
oder die wertvolle künstlerische Ausgestaltung
eine entscheidende Rolle. Aus diesem Verständnis heraus erklärt sich auch die bedenkenlose Überformung und Anpassung alter
Bauwerke an neue Gegebenheiten und Nutzungsansprüche. Nicht die Bewahrung eines
Zeitdokuments stand zu dieser Zeit im Vordergrund, sondern die Erhaltung des Erinnerungswerts bzw. die Wiederverwendung von mit
großem materiellem und menschlichem Einsatz errichteten Bauwerken. In Trier etwa wurden nach dem Sieg über die Römer Ende des
5. Jahrhunderts viele Gebäude umgenutzt: Die
Porta Nigra diente vom 11. Jahrhundert bis
1795 als Stiftskirche, in den römischen Getreidespeicherhallen siedelte sich ein Kloster an,
und die Palastaula, heute Konstantinbasilika
genannt, fand als Fluchtburg Wiederverwendung, später bauten die Erzbischöfe von Trier

sie als kurfürstliche Residenz aus (Abb. B 4.2).
Erst die Renaissance entdeckt antike Gebäude
und deren Bauglieder als Überlieferungen
einer vergangenen, verehrenswerten Epoche.
Doch es entstand kein breites allgemeines Interesse. Vielmehr betrieben vor allem die Päpste
und eine kleine Gruppe Intellektueller archäologische Forschungen, die sich jedoch ausschließlich auf die Antike beschränkten, und
setzten sich nachhaltig für die Pflege der antiken Denkmäler ein.
Erste Erlasse zum Schutz von Denkmälern
(17. bis 18. Jh.)
Eine auf breite Bevölkerungsschichten übergreifende staunende Bewunderung für die
Zeugnisse vergangener Zeitalter entwickelte
sich erst mit der Aufklärung. Ausschlaggebend
hierfür war sicherlich ein wachsendes Interesse
an Geschichte und die gleichzeitige Erkenntnis, dass nicht nur schriftliche Überlieferungen,
sondern auch Münzen, Grabdenkmäler, Gedenksteine und Gebäude als historische Quellen dienen können. Gottfried Herder (1744 –
1803) stellte 1796 nicht mehr lediglich politische Ereignisse und kriegerische Auseinandersetzungen ins Zentrum der Geschichtsforschung. Er plädiert für eine ganzheitliche Betrachtung mit dem Ziel, das Denken und Handeln früherer Epochen zu begreifen.
Etwa gleichzeitig zu Herders »Briefen zur Beförderung der Humanität« wurden die ersten
Verordnungen zum Schutz von Denkmälern
erlassen, so 1779 die »Verordnung, die im
Lande befindlichen Monumente und Altertümer
betreffend« von Friedrich II., Landgraf zu Hessen-Kassel, und 1780 das »Landesväterliche
Ausschreiben« des Markgrafen Alexander von
Bayreuth. In beiden Texten geht es jedoch
lediglich um die Sicherung von Inschriften,
Wappen und Grenzsteinen, nicht um die Erhaltung von Gebäuden an sich.
Als Vorreiter eines modernen Denkmalbegriffs
kann Johann Wolfgang von Goethe (1749 –
1832) bezeichnet werden. Seine euphorische
Schrift »Von deutscher Baukunst« erschien
1773. Darin huldigt er Erwin von Steinbach und
verehrt sein Werk, das Straßburger Münster,
als das herrlichste Denkmal. Goethe beschreibt
das Gebäude als Zeugnis eines Geistes und

Denkmalpflege

eines authentischen Handelns und nicht wie
bisher lediglich als Geschichtsquelle für eine
Epoche. Damit rückt er die individuelle Arbeit
eines Künstlers in den Mittelpunkt. Für den Umgang mit historischen Bauwerken bleibt jedoch
sein Aufsatz zunächst ohne Bedeutung. Vielmehr handelt es sich um einen frühen kleinen
Schritt, der in Richtung unseres heutigen Denkmalbegriffs weist.
Das Nationaldenkmal
(Ende des 18. bis Mitte des 19. Jh.)
In der Romantik rückte nach den Wirren der
Französischen Revolution und dem damit einhergehenden Werteverfall der Zeitgeist des
Mittelalters als Ausdruck einer natürlichen Einheit von Kunst und Frömmigkeit in den Vordergrund. Man war der Meinung, Tugend, Moral
und Glaube ließen sich wiedergewinnen, wenn
man nur dem vorbildlichen Mittelalter und seinem Baustil, der Gotik, nacheifere. Da auch die
Werke des Mittelalters als reproduzierbar angesehen wurden, erscheint die Vollendung berühmter mittelalterlicher Bauwerke als konsequent. Man begann mit dem Weiterbau nicht
fertiggestellter Kirchen wie dem Kölner Dom
oder dem Ulmer Münster, mit der Wiederherstellungen des teilweise zerstörten Speyerer
Doms sowie dem Ausbau bekannter Festungsanlagen wie der Wartburg bei Eisenach.
Diese rege Bautätigkeit an historischen Gebäuden ist auch mit einem erwachenden Nationalbewusstsein zu erklären. Überkommene Bauwerke, besonders aus der Gotik, werden als
typisch deutsch angesehen und dienen der
Abgrenzung gegenüber anderen europäischen
Staaten. Das Nationaldenkmal entsteht: Es ist
Dokument und sprechendes Zeugnis einer eigenen, nationalen Identität und als solches erhaltungswürdig. Die Gotik wird zum deutschen
Nationalstil. Paradoxerweise galt den Franzosen die Gotik als selbstverständlich französisch, den Engländern als besonders englisch.
1794 begutachtete Oberbaurat David Gilly
(1748 –1808) die Marienburg in Westpreußen,
ehemals Konventssitz des Deutschen Ordens.
Bei dieser Gelegenheit fertigte sein Sohn Friedrich (1772 –1800), der ihn begleitete, idealisierte Zeichnungen an, die er 1795 in der Berliner
Akademie der Künste ausstellte (Abb. B 4.3).

B 4.2

Die Etablierung der Denkmalpflege (19. Jh.)
Karl Friedrich Schinkel (1781–1841), ein Schüler Friedrich Gillys, studierte intensiv die mittelalterliche Baukunst und lieferte Entwürfe für die
Wiederherstellung der Marienburg. Er wird
1810 Beamter der »Oberbaudeputation«, einer
1770 als »Oberbaudepartment« gegründeten
und 1804 in eine lediglich beratende Instanz
umgewandelten Behörde. In seiner Funktion als
Zuständiger für ästhetische Angelegenheiten
an öffentlichen Gebäuden bereiste er das Königreich Preußen. In den napoleonischen Kriegen wurden unzählige Kirchengebäude gesprengt, abgebrochen oder verwüstet. Gravierender jedoch waren die Folgen des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803. Die Aufhebung fast aller geistlichen Fürstentümer, Stifte
und Klöster und die Einziehung des Kirchenguts führten zu einer beispiellosen Zerstörungswelle. Schinkel zeigte sich entsetzt über den
Zustand der historischen Bauwerke. 1815 legte
er König Friedrich Wilhelm III. ein Memoran-

dum zur Denkmalpflege vor. Darin beklagte er
die ungeregelten Zuständigkeiten und forderte
eigene Behörden, »denen das Wohl dieser
Gegenstände anvertraut wird« [2]. Die Mitglieder dieser Schutzbehörden sollten laut
Schinkel aus den Gemeinden stammen und
unterschiedlichen Ständen angehören. Ihre
erste Pflicht sei es, »Verzeichnisse alles dessen anzufertigen, was sich in ihrem Bezirke
vorfindet, und diese Verzeichnisse mit einem
Gutachten über den Zustand der Gegenstände
und über die Art, wie man sie erhalten könne,
zu begleiten« [3]. Schinkel rief dazu auf, die
Denkmäler, soweit dies möglich sei, an ihrem
Ort zu belassen und nicht in Museen der
Hauptstadt aufzubewahren, da sie durch die
örtliche Veränderung einen Großteil ihrer Bedeutung verlieren würden.
Wenn auch die Vorschläge Schinkels zu seinen Lebzeiten nicht mehr umgesetzt wurden,
so blieben sie doch nicht wirkungslos. Noch
im gleichen Jahr befahl König Friedrich Wilhelm III., dass bei Veränderungen an öffentlichen Gebäuden oder Denkmälern die Oberbaudeputation einzuschalten sei. De facto bedeutet dies, dass Schinkel über alle Baumaßnahmen informiert wurde. Mit großem persönlichen Einsatz widmete er sich dem Erhalt
und der Pflege der Denkmäler im preußischen
Reichsgebiet und setzte sich auch für die Bauten des von ihm nicht geschätzten Barocks
sowie der Renaissance ein.
Zwei Jahre nach Schinkels Tod wird dessen
Schüler Ferdinand von Quast (1807–1877)
1843 durch »allerhöchste Kabinettsorder« erster »Konservator für Kunstdenkmäler« in Preußen. Im Königreich Bayern gibt es schon seit
1835 einen »Generalinspektor der plastischen
Denkmäler des Mittelalters«. Damit folgte König Ludwig I. von Bayern einem Vorbild Frankreichs, wo bereits 1830 eine »Inspection Générale des Monuments historiques« eingerichtet
wurde. Der erste Generalinspektor Bayerns
Sulpiz Boisserée (1782 –1854) musste allerdings sein Amt aus gesundheitlichen Gründen
nach nur einem Jahr aufgeben und sein Nachfolger Friedrich von Gärtner (1792 –1847) verstand sich eher als entwerfender Architekt
denn als Konservator. Ab 1847 blieb die Stelle
gänzlich unbesetzt.

B 4.3

B 4.4

Die Berliner Bevölkerung war begeistert und erkannte in der in Vergessenheit geratenen Ordensburg ein genuin deutsches Bauwerk. 1804
gab der preußische König Friedrich Wilhelm III.
dem öffentlichen Druck nach und unterband den
geplanten Abriss. Nach den napoleonischen
Kriegen begann der systematische Wiederaufbau des ersten deutschen Nationaldenkmals
mit breiter Unterstützung in der Bevölkerung.
Zu dem wichtigsten nationalen Monument wird
jedoch bald der halbfertige, größte gotische
Dom am »deutschen Rhein«. Seine Vollendung
sollte Ausdruck der neu gewonnen Einheit und
Freiheit nach den Kapitulationsverhandlungen
Napoleons werden. Nachdem 1815 das Rheinland Preußen zugeschlagen worden war, entdeckte das protestantische preußische Königshaus in dem Projekt seiner Fertigstellung die
Möglichkeit, im katholischen Rheinland an Popularität zu gewinnen. Der Kölner Dom wird
zum deutschen Nationaldenkmal schlechthin.
In seiner Rede zur Grundsteinlegung 1842
stellt König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen
fest: »Deutschland baut sie, – so mögen sie
für Deutschland, durch Gottes Gnade, Thore
einer neuen, großen guten Zeit werden!« [1]
(Abb. B 4.4).

73

Denkmalpflege

B 4.5

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B 4.9

Seit 1987 wird alljährlich in Berlin in Erinnerung
an den ersten Preußischen Konservator die
Ferdinand-von-Quast-Medaille verliehen.
aktuelle Ausgabe des Handbuchs der deutschen
Kunstdenkmäler
Heidelberger Schloss, Ottheinrichsbau, 1689
zerstört
Rekonstruktionsvorschlag für den Ottheinrichsbau
von Carl Schäfer, 1900
Schutzbau der Goldenen Pforte des Doms in
der Formensprache des Jugendstils, Freiberg in
Sachsen (D) 1903, Schilling & Graebner, Zeichnung von Bruno Schmitz, Wettbewerbsbeitrag
zum Ausbau des Doms zu Freiberg in Sachsen
B 4.5

Ferdinand von Quast kann also zu Recht als
erster hauptberuflicher Konservator auf deutschem Boden bezeichnet werden, der sein
Amt wirklich ausübte (Abb. B 4.5). Er trägt den
Titel eines Baurats und ist dem Kultusminister
direkt unterstellt. Seine Aufgaben sind die Inventarisation, das Erstellen von Gutachten bei
Restaurierungen von Baudenkmälern sowie die
Kontaktpflege zu den Geschichts- und Altertumsvereinen. Baumaßnahmen an Kunstdenkmälern müssen, soweit sie nicht zum unantastbaren Privateigentum gehören, vom Kultusministerium vor Beginn genehmigt werden. Wenn
ein Denkmal durch eine Baumaßnahme bedroht wird, hat der »Konservator für Kunstdenkmäler« das Recht einen Baustopp zu verhängen. Dem Beispiel Preußens folgte, wenn auch
nicht mit den gleichen Befugnissen und der
gleichen personellen Ausstattung, 1853 das
Großherzogtum Baden und 1858 das Königreich Württemberg.
Bereits unter Karl Friedrich Schinkel begann
man mit der Erfassung aller Bau- und Kunstdenkmäler, wobei die Listen unsystematisch
und uneinheitlich erstellt wurden. Auch Ferdinand von Quast vernachlässigte ein solche
Auflistung, wobei für die Erhaltung und Pflege
des überkommenen Kulturguts ein Inventar jedoch unabdingbar ist. Aus diesem Grund erhielt Ferdinand von Quast erneut den Auftrag,
eine Fragebogenaktion durchzuführen; das
Vorhaben scheiterte jedoch letztlich am fehlenden Rücklauf.
Dennoch erschien 1870 der erste Band eines
Denkmalinventars: Im Vorfeld wurde bereits
1867 in Berlin ein Verzeichnis mit den Denkmälern des Regierungsbezirks Kassel vorgelegt.
Das Kultusministerium erteilte daraufhin dem
»Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde« den Auftrag, für diese Region ein Inventar zu erstellen.
Erst 1905 –1912 wird das erste und bis heute
einzige flächendeckende Denkmalverzeichnis
unter dem Titel »Handbuch der Deutschen
Kunstdenkmäler« publiziert. Nach seinem ersten Verfasser, dem Kunsthistoriker Georg
Dehio (1850 –1932), landläufig nur »der Dehio«
genannt, wird es bis heute fortgeschrieben
(Abb. B 4.6). Es erfasst nicht alle Denkmäler,
sondern trifft eine wertende Auswahl. Im Vor74

wort zum ersten Band formuliert Dehio als Ziele:
die gleichmäßige Berücksichtigung des ganzen deutschen Kunstgebiets und eine kurze,
konkrete Beschreibung der Denkmäler. Zudem
soll diese Zusammenstellung sowohl als Nachschlagewerk für die Arbeit am Schreibtisch
sowie als Reisehandbuch dienen und durch
einen niedrigen Preis jedermann zugänglich
sein.
Tatsächlich traf es auf einen breiten interessierten Leserkreis. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts bildeten sich im deutschsprachigen Raum
Gruppierungen, die sich mit großem ehrenamtlichen Engagement der Erforschung und Pflege
des Heimat- und Kulturguts widmeten. Diesen
vom gehobenen Bürgertum getragenen Bewegungen ist es sicherlich mit zu verdanken, dass
es in der Folgezeit zu einer allgemeinen öffentlichen Wertschätzung von Denkmälern kam.
Geschichts- und Altertumsvereine entstanden,
die sich 1852 mit den »Historischen Kommissionen« sowie den landesgeschichtlichen Instituten und Arbeitskreisen zum »Gesamtverein
der Deutschen Geschichts- und Altertumsvereine« zusammenschlossen, um damit die Einheit der deutschen Geschichte in der Vielfalt
zu betonen und die landes- und regionalgeschichtliche Forschung anzuregen.
Änderungen des Denkmalverständnisses
(Ende des 19. bis Anfang des 20. Jh.)
Allmählich lernte man auch die nachmittelalterlichen Baustile zu schätzen. Nach wie vor war
jedoch die Stilreinheit ein Restaurierungsziel.
Spätere Zutaten wurden durch stilgerechte ersetzt, nicht fertiggestellte Bauwerke komplettiert. Unter Restaurieren verstand die Denkmalpflege – meist waren Architekten hier tätig –
das Gebäude vor allem im Stil der jeweiligen
Epoche seiner Erstehung zu ergänzen. Der
französische Architekt und Kunsttheoretiker
Eugéne Emmanuel Viollet-le-Duc (1814 –1879)
übernahm eine Vorbildfunktion auf diesem Gebiet. Er betrieb eine ausführliche Bauforschung
und nutzte auch historische Quellen und Literatur, um mittelalterliche Konstruktionen, Techniken und Schmuckformen nachzuvollziehen.
Seine Forschungsergebnisse veröffentlichte er
in seinem zehnbändigen Werk »Dictionnaire
raisonné de l’architecture française du XIe au

XVIe siècle«. Er und viele Architekten seiner
Zeit erreichten so in der Planung und Ausführung eine Perfektion, die eine Unterscheidung
zwischen historischen und neuen Bauteilen
nicht mehr ohne Weiteres möglich machte.
Dies führte Ende des 19. Jahrhunderts zu heftigen Auseinandersetzungen über den richtigen Umgang mit einem Baudenkmal – eine
Debatte, die 50 Jahre zuvor bereits in England
geführt wurde. Der Streit entzündete sich am
Ottheinrichsbau des Heidelberger Schlosses:
1689 und 1693 zerstört und nach notdürftiger
Reparatur 1764 ausgebrannt, galt das Heidelberger Schloss als Symbol für die schmachvolle
Niederlage gegen Frankreich (Abb. B 4.7 und
8). Bald nach dem siegreichen Krieg 1870 / 71
entstanden Pläne zum Wiederaufbau. Der Architekt Carl Schäfer (1844 –1908) widmete sich
zunächst dem Friedrichsbau, den er bis 1903
restaurierte, was bedeutet, dass er ca. ein Drittel aller Fassadenteile austauschte und die fehlenden Obergeschosse nach eigener Interpretation neu aufbaute.
1901 wendete sich Georg Dehio, der eine
Professur in Straßburg innehatte, mit seinem
Aufsatz »Was wird aus dem Heidelberger
Schloß werden?« gegen dieses Vorgehen. Er
forderte konsequent die Erhaltung der bestehenden Ruine und lehnte die Wiederaufbaupläne Schäfers einem französischen Ausdruck folgend als »vandalisme restaurateur« ab. »Verlieren würden wir das Echte und gewinnen die
Imitation; verlieren das historisch Gewordene
und gewinnen das zeitlos Willkürliche« [4].
Nach seiner Auffassung hat die Denkmalpflege
das 19. Jahrhundert mit seinen Rekonstruktionen überwunden und ist »nun zu dem Grundsatz gelangt, den sie nie mehr verlassen kann:
erhalten und nur erhalten! ergänzen erst dann,
wenn die Erhaltung materiell unmöglich geworden ist; Untergegangenes wiederherstellen nur
unter ganz bestimmten, beschränkten Bedingungen« [5].
Dass sich der Kunsthistoriker Dehio als Anwalt
einer substanzschonenden, der Authentizität
verpflichteten Arbeitsweise letztendlich durchsetzt, ist wohl auch dem Umstand zu verdanken, dass die Akzeptanz des Historismus immer mehr abnahm. Ein reger Austausch über
Ziele und Aufgaben der Denkmalpflege be-

Denkmalpflege

B 4.6

gann. 1899 erschien erstmals die Zeitschrift
»Die Denkmalpflege«, die bis heute als Organ
der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
besteht. Ein Jahr später fand der erste »Tag
der Denkmalpflege« statt.
Als Protagonist der neuen Definition des Denkmalbegriffs ist neben Dehio auch der Österreicher Alois Riegl (1858 –1905), ab 1897 Professor für Kunstgeschichte an der Universität
Wien, zu nennen. Zwar haben Dehio und Riegl
unterschiedliche Auffassungen darüber, was
den Denkmalwert eines Gebäudes ausmacht,
in der baupraktischen Konsequenz jedoch folgt
aus beiden Ansätzen ein neuer Umgang mit
der historischen Bausubstanz. Nicht mehr im
Sinne einer nachahmenden Epoche, sondern
bewusst vom ursprünglichen Bestand abgesetzt, entsteht so z. B. der Schutzbau der Goldenen Pforte des Doms von Freiberg in Sachsen in der Formensprache des Jugendstils
(Abb. B 4.9).
Gleichzeitig führt die Einsicht, dass Bauwerk
und Umgebung einen Zusammenhang bilden,
zu einer Ausweitung des Denkmalbegriffs.
1889 veröffentlichte Camillo Sitte (1843 –1903),
ein Wiener Kollege Riegls, ein Buch mit dem
Titel »Der Städtebau nach seinen künstlerischen Grundsätzen«, das sowohl für den Städtebau des 20. Jahrhunderts als auch für die
Denkmalpflege wegweisend wird. Fortan erscheinen nicht mehr lediglich Einzeldenkmäler,
sondern auch städtebauliche Situationen erhaltenswert. Man erkennt, dass die bis dahin

gängige Praxis, mittelalterliche Dome ihrer umgebenden Bebauung zu berauben und sie damit freizustellen, nicht der ursprünglichen Konzeption entspricht.
Die Heimatschutzbewegung, die infolge der
Industrialisierung mit ihren durchgreifenden
sozialen Veränderungen Ende des 19. Jahrhunderts entstand, dehnte den Denkmalbegriff
noch weiter aus. Die sehr populäre Strömung
berief sich auf traditionelle Werte, wendete sich
gegen die Verstädterung und Technisierung
und begeisterte sich für die Natur sowie für die
Volkskunst. Überkommene Sitten und Gebräuche, aber auch Landschaften, Tier- und Pflanzenwelt, geologische Eigentümlichkeiten sowie einfache Denkmäler der Heimatgeschichte,
Bauern- und Bürgerhäuser erscheinen ihr
schützenswert.
Die staatliche Denkmalpflege (20. Jh.)
Die wachsende Bedeutung der Denkmalpflege
schlug sich in der Weimarer Reichsverfassung
von 1919 nieder. In Artikel 150 wird die Denkmalpflege als Staatsziel festgeschrieben. Die
Trennung von Staat und Kirche führte allerdings
zu einer nicht eindeutigen Konstellation bezüglich der kirchlichen Denkmäler.
Die Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wirkte sich zunächst auf den Umgang mit
Denkmälern eher gering aus, abgesehen von
Einzelfällen wie dem Umbau des Braunschweiger Doms und der Stiftskirche in Quedlinburg
als nationalsozialistische Weihestätten. Nach

Meinung Adolf Hitlers waren ohnehin nur die
Dome, Pfalzen und Rathäuser des Mittelalters
verehrenswert. Ohne Zögern wurden später in
Berlin ganze gründerzeitliche Stadtteile für den
Ausbau »Germania« abgerissen. Die in den
1920er-Jahren begonnenen Freilegungsaktionen an Fachwerkhäusern wurden weiter forciert. Außerdem kam es zu einem Rückbau der
als »Verschandelungen« bezeichneten Zutaten
des 19. Jahrhunderts an Baudenkmälern.
Die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs vernichteten nicht nur unzählige Einzeldenkmäler,
auch ganze historische Altstädte wie z. B. Köln,
Lübeck, Dresden und Trier gingen für immer
verloren. Die Rückbesinnung auf die eigene
Geschichte war nach dem Missbrauch durch
die Nationalsozialisten nicht mehr opportun.
Man wollte nach vorne schauen. So wurde die
Wiederaufbauphase genutzt, um die Städte
zukunftsgerecht zu modernisieren. Viele beschädigte Baudenkmäler wurden, besonders
wenn sie nicht als außergewöhnlich wertvoll
galten, beseitigt. Das wachsende Bedürfnis
nach Wohnkomfort führte zu einer Abwanderung aus den historischen Zentren an den
Stadtrand. Der Forderung nach der »autogerechten Stadt« fielen ganze Straßenzüge zum
Opfer. Gleichzeitig distanzierte sich die Denkmalpflege nicht von ihrer Einstellung und den
mitverantworteten Maßnahmen im Dritten Reich.
Der Historismus bieb weiterhin verhasst. Daher
spricht man heute von einer zweiten Zerstörungswelle, in der angeblich mehr historische

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Denkmalpflege

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Stadtansicht Dresden
a nach der Bombadierung am 13. / 14. Februar
1945, Blick vom Rathausturm
b heutige Situation aus ähnlicher Perspektive
Band aus der Reihe der Denkmaltopografien
Hufeisensiedlung, Berlin (D) 1933, Bruno Taut
und Martin Wagner; ein unter Denkmalschutz
stehendes Ensemble
Völklinger Hütte im Saarland, Beispiel für ein
schwierig zu erhaltendes und zu nutzendes
Baudenkmal

Bausubstanz verloren ging als durch die Bombenangriffe des Zweiten Weltkriegs (Abb.
B 4.10 a und b).
1964 verabschiedeten internationale Fachleute
ein Thesenpapier, das unter der Bezeichnung
»Charta von Venedig« entscheidenden Einfluss
auf die Definition des Denkmalbegriffs und den
baupraktischen Umgang mit einem Denkmal
nimmt. Dieser wegweisende Leitfaden wurde
jedoch von der Öffentlichkeit zunächst nicht
wahrgenommen. Erst um 1970 führte die allgemeine Kritik an den negativen Auswirkungen
des modernen Städtebaus, seiner Folgen für
die Natur und die bebaute Umwelt zu einer
Protestbewegung, von der auch die Denkmalpflege profitierte. Ausgehend von der Studentenschaft bildeten sich Bürgerinitiativen, die
sich gegen die Beseitigung von Baudenkmälern erhoben. Die überfällige Anerkennung des
Historismus und die städtebauliche Denkmalpflege setzen sich allgemein durch. Zwischen
1971 und 1980 erhielten alle westlichen Bundesländer Denkmalschutzgesetze.
Die Sprengung der völlig intakten spätgotischen

B 4.11

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a

b

Universitätskirche in Leipzig 1968 gab in der
DDR Anlass zur Kritik. Schließlich erkannte man
auch hier, wie wichtig das historische gebaute
Erbe für die Bevölkerung ist. Das »Gesetz zur
Erhaltung der Denkmale in der DDR – Denkmalschutzgesetz« trat 1975 in Kraft.
Ebenfalls 1975 wird vom Europarat das »Europäische Jahr des Architekturerbes«, in
Deutschland »Europäisches Denkmalschutzjahr« genannt, ausgerufen. Die »Vereinigung
der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland« beschließt, in einer Schnellerfassung innerhalb von zehn Jahren eine einheitliche Inventarisierung aller Denkmäler zu erstellen. Daraufhin erscheinen die sogenannten
Denkmaltopografien. Das ursprüngliche Ziel
einer kompletten Erfassung ist jedoch bis heute
nicht erreicht. Auch unterscheiden sich die bisher erschienenen Bände hinsichtlich des Layouts und des Inhalts. Kongruent sind sie nur in
der reichhaltigen Verwendung von Fotografien.
Selbst der ursprünglich beschlossene gleichartig schwarze Einband wurde nicht von allen
Bundesländern umgesetzt (Abb. B 4.11).
Die Wiedervereinigung stellt die Denkmalpflege in Deutschland vor große Herausforderungen. Der in den neuen Bundesländern über
Jahrzehnte fehlende Bauunterhalt hat einerseits
die Denkmäler vor negativen Modernisierungen
bewahrt, andererseits sind viele in ihrer Existenz akut gefährdet. Besonders ländliche und
kirchliche Bauwerke sind bedroht. Von 1991
bis 1995 erhielten die neuen Bundesländer
Denkmalschutzgesetze. Mit Sofortmaßnahmen
und großem finanziellen Einsatz wird versucht,
das historische Erbe zu retten. Die 1985 gegründete »Deutsche Stiftung Denkmalschutz«
richtete im folgenden Jahrzehnt ihr Engagement besonders auf die Gebiete der ehemaligen DDR. Die aus privaten Spenden finanzierte Stiftung hat sich neben der Erhaltung von
gefährdeter Denkmalsubstanz die Vermittlung
der Ziele der Denkmalpflege zur Aufgabe gemacht. So organisiert sie auch den jährlich in
Deutschland am zweiten Sonntag im September stattfindenden und auf eine Initiative des
Europarates zurückgehenden »Tag des offenen Denkmals«, der mit ca. 4,5 Mio. Besuchern
die breite Akzeptanz und das Interesse der Bevölkerung widerspiegelt [6].

Die Entstaatlichung der Denkmalpflege (21. Jh.)
Trotz des breiten öffentlichen Bewusstseins für
die Notwendigkeit der Denkmalerhaltung gibt
es von politischer Seite Tendenzen, die staatliche Denkmalpflege in ihren Zuständigkeiten
zu beschneiden oder vollkommen abzuschaffen. Dabei geht es auch um die alte Frage:
Was macht den Denkmalwert eines Gebäudes
aus? Vorläufiger Höhepunkt der Diskussion um
die Entstaatlichung der Denkmalpflege ist eine
im Jahr 2000 im Auftrag von Antje Vollmer,
Bündnis 90 / Die Grünen, erstellte polemische
Streitschrift des Publizisten Dieter HoffmannAxthelm. In seinen Ausführungen kommt er
zu dem Schluss: »Was keine Herzen bewegt –
wozu sollte es gerettet werden?« [7] Offensichtlich wird hier das Denkmal nicht mehr als
Zeitzeugnis verstanden. Nach Antje Vollmer
müssen »historische und kulturelle Identitäten
(....) dem Wesen nach veränderbar und korrigierbar sein« [8]. Dies ist eine vollkommen
neue Definition des Denkmalbegriffs, durch
die es zugegebenermaßen keiner staatlichen
Einrichtung, aber in letzter Konsequenz auch
keiner wissenschaftlichen Erforschung mehr
bedarf. Industrieanlagen, Bauten des Nationalsozialismus, der DDR sowie der klassischen
Moderne erachtet Dieter Hoffmann-Axthelm
pointiert betrachtet als nicht erhaltenswert,
weil nicht schön. Er fordert die Abschaffung
der staatlichen und kommunalen Denkmalpflege zugunsten eines bürgerschaftlichen Engagements. Seine Publikation war Anlass einer
breit angelegten Denkmalschutzdebatte, die
über Wochen die Feuilletons der deutschen
Zeitungen füllte. Die Bundestagsfraktion von
Bündnis 90 / Die Grünen veranstaltete im
März 2000 eine Anhörung im Deutschen Bundestag. Durch politische Einflussnahme von
Interessensverbänden und Persönlichkeiten
des öffentlichen Lebens gelang es jeoch, die
Idee zur Entstaatlichung der Denkmalpflege
abzuwenden. Allerdings wurde und wird wie
in allen öffentlichen Einrichtungen die personelle und finanzielle Ausstattung der Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden sukzessive
reduziert.
Gleichzeitig weitet sich in der internationalen
Diskussion der Denkmalbegriff immer stärker
aus. Nicht mehr die historische Substanz allein,

B 4.10

Denkmalpflege

B 4.12

sondern auch immaterielle Kulturgüter sind
nach Auffassung von überstaatlichen Interessensverbänden schützenswert. Sicherlich
denkt man hier zunächst an mündliche Traditionen wie Mythen und Erzählungen, darstellende Künste wie Theater und Tanz sowie soziale Praktiken wie Bräuche und Feste. Aber
eine so verstandene Denkmaldefinition hat
auch weitergedacht Konsequenzen für die
Baudenkmalpflege. Sie führt nämlich neben
dem überkommenen Bestand weitere zu beachtende Faktoren ein, z. B. den Erinnerungswert der Bevölkerung. Diese Entwicklung ist
nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen
Debatte über Rekonstruktionen interessant.
Voraussetzung für eine solche Argumentationskette wäre jedoch, dass tatsächlich ein Erinnerungswert besteht. Dies ist sicherlich immer unmittelbar nach der Zerstörung eines geschätzten Baudenkmals durch Naturkatastrophen
oder kriegerische Auseinandersetzungen der
Fall. Dass ein Gebäude auch über einen langen Zeitraum lediglich immateriell in den Vorstellungen der Menschen weiter existieren kann,
beweist z. B. das starke gesellschaftliche Verlangen, welches zum Wiederaufbau der Frauenkirche in Dresden führte. Auch wenn dies
immer wieder von den Schlossbefürwortern
angeführt wird, besteht bei den Bürgern ein
solches Gedenken an das ehemalige Berliner
Stadtschloss nicht.
Heutiges Begriffsverständnis

Der Denkmalbegriff ist nicht statisch. Er verändert sich und wird immer wieder neu hinterfragt. Was unter einem Denkmal zu verstehen
ist, darüber haben die einzelnen Nationen differierende Auffassungen. Dies liegt zum einen
an den unterschiedlichen geschichtlichen und
kulturellen Entwicklungen, zum anderen sicherlich auch an den verschiedenen politischen
Systemen. In Japan z. B. werden neben Baudenkmälern, die für das Land von hohem historischem oder künstlerischem Wert sind, zugleich immaterielle Kulturgüter wie handwerkliche Techniken von staatlicher Seite geschützt.
Dies bedeutet auch, dass Personen, die Träger dieser besonderen Fähigkeiten sind, eine
finanzielle staatliche Förderung erhalten [9].
Allzu oft wird unser europäisches Verständnis

des Denkmalbegriffs noch als international gültig angesehen. Im Oktober 2003 verabschiedete die UNESCO- Generalkonferenz die »Convention for the Safeguarding of the Intangible
Cultural Heritage«, die sich mit der Bewahrung
des immateriellen Kulturerbes beschäftigt. In
der Bundesrepublik Deutschland ist die Definition eines Baudenkmals in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer festgeschrieben.
Merkmale eines Denkmals
»Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder
ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder
dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen,
künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Baudenkmal gehören
sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie
mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.« [10]
Wenn auch die einzelnen Denkmalschutzgesetze der Bundesländer unterschiedliche Formulierungen verwenden, die Beurteilungskriterien für ein Baudenkmal sind im Grunde in allen
Gesetzen gleich. Neben den vier im »Gesetz
zum Schutz von Denkmalen in Berlin« genannten Merkmalen – geschichtliche, künstlerische,
wissenschaftliche und städtebauliche Gründe –
kommen in einigen Denkmalschutzgesetzen
zusätzlich technische Gründe oder die volkskundliche Bedeutung hinzu.
Die Unterschutzstellung von Bauwerken hat
ausschließlich nach diesen Auswahlkriterien
zu erfolgen. Denkmalwürdig sind laut Definition
Gebäude, die Zeugnis über die Vergangenheit
ablegen und von öffentlichem Interesse sind.
Unser heutiges ästhetisches Empfinden ist
ebenso irrelevant wie die Frage nach den Erhaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Mit diesen Problemen muss sich die Denkmalpflege
auseinandersetzen. Der Denkmalschutz beurteilt lediglich, ob ein Gebäude die oben aufgeführten Merkmale erfüllt oder nicht (Abb.
B 4.13).

insgesamt als bauliche Anlage, häufig im Zusammenschluss mit ihrer natürlichen Umgebung, bestimmte geschichtliche, städtebauliche oder technische Entwicklungen belegen.
Es kann sich dabei um eine gewachsene oder
aber um eine geplante und in einem Zuge
errichtete Einheit handeln. Entscheidend ist
dabei nicht, dass jedes Gebäude innerhalb
des umgrenzten Bereichs Denkmaleigenschaften besitzt. In einigen Denkmalschutzgesetzen werden Ensembles auch als Gesamtanlagen oder Denkmalbereiche bezeichnet (Abb. B 4.12).
Denkmalschutz

In der Fachliteratur werden die beiden Begriffe
Denkmalpflege und Denkmalschutz häufig synonym verwendet. Der Denkmalschutz ist jedoch nur ein Teilaspekt der Denkmalpflege.
Er sorgt für die korrekte Einhaltung der hoheitlichen Maßnahmen des Staats zur Bewahrung
des kulturhistorischen Erbes. Dies wird durch
Gesetze, Verfahren und Behördenstrukturen
gewährleistet.

Ensembles
Unter Ensembles versteht man beispielsweise
Stadtviertel, Straßenzüge, Ortsbilder, Gehöfte,
aber auch industrielle Produktionsstätten, die
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Denkmalpflege

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Kennzeichnung eines Denkmals gemäß der
Haager Konvention
Logo der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Machu Picchu (PE), 1911 entdeckte Inkastadt,
heute Weltkulturerbe

Rechtsnormen und Verfahren
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt in Deutschland das Bauplanungsrecht. In Paragraf 1 »Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung« wird als Ziel die »nachhaltige städtebauliche Entwicklung (...) und eine dem Wohl der
Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung« gefordert. Um eine »menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen
Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln«, sind insbesondere »die Belange der
Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die
Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes«
zu berücksichtigen [11]. Bei der Aufstellung
von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
müssen daher die Denkmalfachbehörden beteiligt werden. Sie können einen Genehmigungsvorbehalt geltend machen.
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder gibt es
in Deutschland in jedem Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Da anders als z. B.
bei den Landesbauordnungen, die sich auf
eine Musterbauordnung berufen, nie ein einheitliches Modell existiert hat, weichen nicht
nur die Gesetze, sondern vor allem die zugehörigen Verordnungen über das Verfahren der
Unterschutzstellung sowie die Befugnisse der
beteiligten Behörden und Organisationen erheblich voneinander ab. Grundsätzlich unterscheidet man bei der Unterschutzstellung von
Gebäuden das sogenannte konstitutive und
das nachrichtliche System.
Beim konstitutiven System muss ein Bauwerk,
welches laut Definition des Gesetzes die Kriterien für ein Denkmal erfüllt, durch einen Verwaltungsakt in die Denkmallisten (Denkmalbücher)
aufgenommen werden. Nur wenn dies rechtskräftig vollzogen und bekannt gegeben wurde,
genießt das Denkmal die entsprechende Protektion gemäß des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes. Zuvor ist der Eigentümer anzuhören.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Ensembles. Die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz, Schleswig-Holstein sowie der Stadtstaaten Bremen und Hamburg fordern dieses Verfahren. Da es sehr zeitintensiv und aufwendig
ist und jeder formelle Fehler die Rechtsgültigkeit der Unterschutzstellung aufhebt, besteht
die Gefahr einer Umgehung der Ziele des
Denkmalschutzes durch die Denkmalbesitzer.
Bis auf Hamburg sehen daher alle oben aufgeführten Bundesländer eine vorläufige Unterschutzstellung vor.
Das Prinzip des nachrichtlichen Denkmalverzeichnisses geht davon aus, dass ein Gebäude, welches die entsprechenden Merkmale besitzt, per se ohne einen weiteren hoheitlichen
Akt unter die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes fällt. Die Rechte und Pflichten
für die Eigentümer bestehen auch dann, wenn
sie von der Denkmaleigenschaft ihres Gebäudes nicht informiert wurden. Benachrichtigungsschreiben ergehen bei diesem System nicht als

Verwaltungsakte. Brandenburg, Berlin, BadenWürttemberg, Bayern, Hessen, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, das Saarland,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wenden dieses Verfahren an.
Behörden
Entsprechend der allgemeinen inneren Verwaltung der Bundesländer ist in den meisten Flächenstaaten auch die Struktur der Denkmalschutzbehörden dreistufig aufgebaut. Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörden werden von den Kommunalverwaltungen wahrgenommen. Obere (Höhere) Denkmalbehörden
sind die Regierungspräsidien bzw. Landräte,
in Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen, in Sachsen-Anhalt und Thüringen das Landesverwaltungsamt. Oberste
Denkmalschutzbehörde ist jeweils das zuständige Ministerium. Schleswig-Holstein durchbricht dieses System, da die Landräte und Bürgermeister der kreisfreien Städte als Untere
Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für
Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde fungiert. Berlin, Brandenburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen
verzichten auf die mittlere Behördenebene. Die
Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie das
Saarland haben aufgrund ihrer Größe eine andere Behördenstruktur. In Hamburg ist das
Denkmalschutzamt der Kulturbehörde, im Saarland das Landesdenkmalamt im Ministerium für
Umwelt für die Belange des Denkmalschutzes
zuständig. Das »Gesetz zur Pflege und zum
Schutz der Kulturdenkmäler« der Freien Hansestadt Bremen bestimmt als Denkmalschutzbehörde für den Bereich der Stadtgemeinde
Bremen das Landesamt für Denkmalpflege und
für Bremerhaven den Magistrat. Der Senator für
Kultur stellt die Obere Denkmalschutzbehörde
dar.
Die Obersten Denkmalschutzbehörden tragen
die Verantwortung für die Durchführung der
Denkmalschutzgesetze durch die ihnen nachgeordneten Behörden. Sie führen die Fachaufsicht über die mittleren bzw., wenn diese nicht
vorhanden sind, über die unteren Behördenebenen. Sie fertigen Entwürfe für Gesetzesvorlagen sowie Verordnungen und sind für den Erlass von Ausführungsbestimmungen zuständig.
Die Oberen Denkmalschutzbehörden üben die
Fachaufsicht über die Unteren Denkmalschutzbehörden aus und sind damit die zuständige
Widerspruchsbehörde gegen deren Bescheide.
Soweit die einzelnen Landesdenkmalschutzgesetze nichts anderes vorsehen, führen grundsätzlich zunächst die Unteren Denkmalschutzbehörden alle hoheitlichen Maßnahmen durch.
Sie sind der Ansprechpartner vor Ort und die
genehmigende Behörde für bauliche Veränderungen an Denkmälern.
Neben den Denkmalschutzbehörden gibt es
die Landesämter für Denkmalpflege – in Berlin
Landesdenkmalamt, in Hamburg Denkmalschutzamt genannt – als staatliche Fachbehörden für alle Fragen des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege [12]. Die Aufgaben der

Denkmalpflege

Denkmalfachbehörden sind in der Regel in den
Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer aufgelistet. Das »Gesetz zum Schutz
von Denkmalen in Berlin« beinhaltet die umfassendste Aufzählung [13]. Danach ist die Denkmalfachbehörde neben der Mitwirkung beim
Vollzug und der Wahrnehmung von Ordnungsaufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zuständig für:
• die systematische Erfassung von Denkmälern
(Inventarisierung) und das Erstellen einer
Denkmaltopografie sowie deren Veröffentlichung
• die nachrichtliche Aufnahme von Denkmälern
in ein Verzeichnis (Denkmalliste) und dessen
Führung
• wissenschaftliche Untersuchungen der
Denkmäler und Unterhaltung denkmalfachlicher Sammlungen als Beitrag zur Landesgeschichte
• die Beratung und Unterstützung der Eigentümer und Besitzer von Denkmälern bei Pflege, Unterhaltung und Wiederherstellung
• das Hinwirken auf die Berücksichtigung von
Denkmälern bei der städtebaulichen Entwicklung
• das Herausgeben von Rundschreiben zur
Pflege von Denkmälern
• die fachliche Beratung und Erstattung von
Gutachten in allen Angelegenheiten der
Denkmalpflege

• die Vergabe von Denkmalpflegezuschüssen
• die Veröffentlichung und Verbreitung von
denkmalfachlichen Erkenntnissen
• die Vertretung öffentlicher Belange des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Zusätzlich führen einige Bundesländer die Beratung der Denkmalschutzbehörden, die Durchführung von Restaurierungen evtl. in zu diesem
Zweck errichteten Werkstätten sowie die Ausstellung von denkmalschutzrechtlichen Steuerbescheinigungen als Obliegenheiten der Denkmalfachbehörden auf. Die Landesämter für
Denkmalpflege teilen ihr Bundesland häufig
entsprechend der Landkreise und kreisfreien
Städte in sogenannte Gebiete ein, die einem
Gebietskonservator unterstehen. Der oberste
Beamte einer solchen Behörde ist der Landeskonservator.
Ehrenamtliche Denkmalpfleger
Zur Unterstützung und Beratung der beschriebenen Behörden ist in den 16 Denkmalschutzgesetzen die Mitwirkung ehrenamtlicher Denkmalpfleger vorgesehen. Mit Ausnahme von
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen
berücksichtigen alle Gesetze die Einrichtung
eines Denkmalrats, dessen Mitglieder für einen
bestimmten Zeitraum offiziell berufen werden.
Darüber hinaus sehen die meisten Gesetze die
Mitarbeit von ehrenamtlichen Beauftragten für
die Bau- und Kunstdenkmalpflege vor. Rechtsfähige Organisationen und Personen, die sich
mit den Aufgaben des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege befassen, z. B. Heimat- und
Kulturpflegevereine, sollen gemäß einiger Denkmalschutzgesetze entsprechend Beachtung
finden. Ehrenamtliche Denkmalpfleger sind
immer unabhängig und nicht an Weisungen
gebunden.
Organisationen und Verbände

Die Kulturhoheit der Bundesländer und die daraus resultierenden 16 Denkmalschutzgesetze
bedingen nicht automatisch eine uneinheitliche
Auffassung über den richtigen Umgang mit
einem Denkmal und ein differierendes Verwaltungshandeln. Wie auch bei der Bildungspolitik
ist es die Aufgabe der »Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland«, genannt Kultusministerkonferenz (KMK), eine gemeinsame Meinungsund Willensbildung für den Denkmalschutz zu
formulieren. Darüber hinaus agieren zahlreiche
nationale und internationale Organisationen und
Verbände und tragen durch den Austausch
von Informationen und Standpunkten zu einer
Vereinheitlichung bei.
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der
Bundesrepublik Deutschland (VLD)
Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger hat
sich 1951 unter dem Dach der Kultusministerkonferenz als Verbund der Landesdenkmalämter in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen. Mit ihren Jahrestagungen führt sie die Tradition der Denkmaltage fort

und gibt die halbjährlich erscheinende Zeitschrift »Die Denkmalpflege« heraus. Außerdem
ist sie Mitherausgeber des »Handbuchs der
Deutschen Kunstdenkmäler«. Die »Vereinigung
der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland« berät den zuständigen Ausschuss der Kultusministerkonferenz, fertigt Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen der
Denkmalpflege an und sorgt für eine bundesweite fachliche Abstimmung. Seit 1990 gehören alle Konservatoren in den neuen Bundesländern offiziell zur VLD.
International Council on Monuments and Sites
(ICOMOS)
Die nachgeordnete Organisation der UNESCO
wurde1965 in Warschau gegründet. Sie ist eine
internationale, nicht staatliche Interessensvereinigung, die sich weltweit für die Erforschung
und Bewahrung des historischen Kulturerbes
einsetzt und das Welterbekomitee berät. Durch
Kolloquien und Tagungen fördert ICOMOS den
überstaatlichen Erfahrungsaustausch. Nationalkomitees bestehen in über 120 Ländern. Das
»Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS« hat
sich 1965 als nicht eingetragener Verein konstituiert. Zu seinen Aufgaben zählen das Eruieren, Überwachen und Informieren über Welterbestätten in Deutschland.
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
(DNK)
1973 als interdisziplinäres Forum gegründet,
verfolgt das »Deutsche Nationalkomitee für
Denkmalschutz« das Ziel, den Denkmalschutz
in allen Bereichen des Lebens durch Informationspolitik, Einflussnahme auf die Gesetzgebung, Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und öffentlichen Dialog zu fördern.
Bund und Länder, der Deutsche Bundestag,
die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen,
die Gewerkschaften, die Medien und unterschiedliche Kulturorganisationen sind im Nationalkomitee vertreten. Das DNK vergibt in der
Regel jährlich den 1977 gestifteten »Deutschen
Preis für Denkmalschutz«: den »Karl-FriedrichSchinkel-Ring« und die »Silberne Halbkugel«
für Persönlichkeiten, die sich in besonderem
Maße um die Erhaltung des baulichen Erbes
verdient gemacht haben. Darüber hinaus wird
ein Journalistenpreis verliehen.
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
Ursprünglich als Wirtschaftsstiftung gedacht,
entwickelt sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz nach und nach zur Bürgerstiftung
mit inzwischen über 170 000 privaten Förderern. 1985 gegründet, ist sie heute die bekannteste und einflussreichste private Organisation für die Denkmalpflege in Deutschland
(Abb. B 4.15). Sie gibt neben zahlreichen anderen Fachpublikationen sechsmal jährlich die
Zeitschrift »Monumente« heraus. Seit 2001 ist
die Dehio-Geschäftsstelle bei der Deutschen
Stiftung Denkmalschutz untergebracht, die die
Fortschreibung des »Handbuchs der deutschen Kunstdenkmäler« betreut [14].

B 4.16

79

Denkmalpflege

Arbeitsgruppe »Kommunale Denkmalpflege«
des Deutschen Städtetags
Der Deutsche Städtetag ist ein kommunaler
Spitzenverband, der die gemeinschaftlichen
Interessen der beteiligten Körperschaften gegenüber der Bundesregierung, dem Bundestag und Bundesrat sowie der Europäischen
Union vertritt. Seine Aufgaben sieht er vor allem
in der beratenden Mitwirkung an wichtigen Gesetzesvorhaben und im Erfahrungsaustausch
seiner Mitglieder. 1982 wurde unter dem Dach
des Deutschen Städtetags die Arbeitsgruppe
»Kommunale Denkmalpflege« gegründet. Sie
informiert und bezieht Stellung zu aktuellen
Problemen der städtebaulichen Denkmalpflege. So ist z. B. der »Göttinger Appell« das Ergebnis einer im November 2007 gemeinsam
mit der »Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland« veranstalteten Konferenz zum Thema »Denkmalpflegerischer Umgang mit großflächigem Einzelhandel«.
Internationale Abkommen

Die Zerstörungswut von kriegerischen Auseinandersetzungen hat zu allen Zeiten zu einem
hohen Verlust von wertvoller Denkmalsubstanz
geführt. Die Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs, denen ganze historische Altstädte wie
z. B. in Deutschland Frankfurt oder Dresden, in
England Coventry, in den Niederlanden Rotterdam und in Polen Warschau zum Opfer fielen,
haben dies besonders deutlich gemacht. Auch
aktuell sind Kulturdenkmäler durch Kriegseinwirkungen gefährdet, wie die 1991/ 92 im serbisch-kroatischen Krieg stark zerstörte Altstadt
von Dubrovnik (UNESCO-Weltkulturerbe) oder
die 1993 nach Beschädigung im Bürgerkrieg
eingestürzte historische Steinbrücke über die
Neretva in Mostar beweisen. Durch internationale Abkommen soll die gesamtstaatliche Verantwortung und Bedeutung von Kulturgut hervorgehoben sowie die Vernichtung verhindert
werden.
Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei
bewaffneten Konflikten
Bereits die 1899 geschlossene und 1907 leicht
modifizierte Haager Landkriegsordnung enthält einen Passus mit der Aufforderung, historische Denkmäler bei kriegerischen Auseinandersetzungen möglichst zu verschonen. Unter
den Eindrücken der beiden Weltkriege kam es
1954 zu einer internationalen Konferenz, an
der 56 Staaten die »Haager Konvention zum
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten« erarbeitet haben. Am 7. August 1956
tritt das Abkommen in Kraft. Es handelt sich
dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag, dem
bis heute über 100 Staaten beigetreten sind.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention 1967, Österreich 1964, die Schweiz
1962 ratifiziert. Die DDR trat der Konvention
1974 bei.
Schützenswert im Sinne der Konvention ist
»bewegliches und unbewegliches Gut, das für
das kulturelle Erbe aller Völker von großer Be-

deutung ist, wie z. B. Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmäler religiöser oder weltlicher Art, archäologische Stätten, Gebäudegruppen, die als Ganzes von historischem
oder künstlerischem Interesse sind, Kunstwerke, Manuskripte, Bücher und andere Gegenstände von künstlerischem, historischem
oder archäologischem Interesse sowie wissenschaftliche Sammlungen und bedeutende
Sammlungen von Büchern, Archivalien oder
Reproduktionen des oben bezeichneten Kulturguts« [15]. Gleiches gilt für Objekte, die der
Aufbewahrung des beschriebenen Kulturguts
dienen, wie etwa Museen, Bibliotheken, Archive, Bergungsorte sowie Stätten, die in beträchtlichem Umfang Kulturgut aufweisen und als
»Denkmalorte« bezeichnet sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Sicherung des
Kulturguts auch in Friedenszeiten. Eine Kennzeichnung an den entsprechenden Gebäuden
dient zur Verdeutlichung (Abb. B 4.14).
Die Vereinigten Staaten von Amerika und das
Vereinigte Königreich haben zwar das Abkommen 1945 unterzeichnet, sind aber den Konventionen bisher nicht beigetreten. Die USA
gab in der Vergangenheit als Grund die Unmöglichkeit der Einhaltung der Konventionen
bei einem möglichen Einsatz von Atomwaffen
an. Jedoch empfahl 1999 der damalige Präsident Bill Clinton dem US-Senat die Ratifizierung, da nach seiner Auffassung die amerikanischen Streitkräfte ohnehin in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Haager Konventionen handeln würden. Die Regierung des
Vereinigten Königreichs vertritt die Ansicht, der
ursprüngliche Text der Konvention von 1954
hätte wesentliche Schwachstellen und Unklarheiten. Durch den Abschluss des zweiten Zusatzprotokolls von 1999 seien diese jedoch
jetzt beseitigt. Im Jahr 2004 kündigt das Vereinigte Königreich an, Vertragspartei des Abkommens sowie der Zusatzprotokolle werden
zu wollen. Bisher haben jedoch weder die USA
noch das Vereinigte Königreich die Konvention
ratifiziert.
Über die Haager Konvention hinaus gibt es
den sogenannten Roerich-Pakt, eine 1935 in
Kraft getretene Übereinkunft, die im Grunde die
gleichen Ziele verfolgt, jedoch in der Ausformulierung der Verpflichtungen der unterzeichnenden Staaten wesentlich zurückhaltender ist. Bis
heute ist dieser Pakt gültig. Seine Bedeutung
beschränkt sich jedoch ausschließlich auf die
Länder Amerikas.

UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des
Kultur- und Naturerbes der Welt
Die Erkenntnis, dass Teile des Kultur- und Naturerbes von internationaler Bedeutung und
damit als Bestandteil des Welterbes der gesamten Menschheit zu erhalten sind, führte 1972
auf der Generalkonferenz der Organisation der
Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft
und Kultur zum »UNESCO-Übereinkommen
zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der
Welt«. Als Kulturerbe gelten Denkmäler, Ensembles und Stätten von außergewöhnlichem
universellem Wert. Diese können in die »Liste
des Erbes der Welt« (Welterbeliste) aufgenommen werden. Die 21 Mitglieder des Welterbekomitees entscheiden nach eigenen Maßstäben
über die Anträge der einzelnen Vertragsstaaten.
Das Welterbekomitee entscheidet auch über
die Verwendung der Mittel des Welterbefonds.
Über 750 Stätten sind bisher in der UNESCOListe des Welterbes verzeichnet. Dazu gehören
z. B. die Altstadt von Sanaa, die Kathedrale von
Canterbury, das Kloster Sankt Gallen, der Nationalpark Grand Canyon sowie die Inkastadt
Machu Picchu (Abb. B 4.16). Objekte der Welterbeliste, zu deren Erhaltung umfangreiche
Maßnahmen erforderlich sind und Unterstützung angefordert wurde, können in einer »Liste
des gefährdeten Erbes der Welt« (Rote Liste)
geführt werden. Seit Juli 2006 steht in Deutschland aufgrund der Planungen zum Bau der sogenannten Waldschlösschenbrücke das Dresdner Elbtal auf der Roten Liste.
Europäisches Übereinkommen zum Schutz des
architektonischen Erbes
Unter architektonischem Erbe versteht die am
3. Oktober 1985 in Granada von den Mitgliedsstaaten des Europarats verfasste Übereinkunft

Europäisches Kulturabkommen
Das am 19. Dezember 1954 in Paris durch
die Mitgliedsstaaten des Europarats zur Unterzeichnung ausgelegte und am 5. Mai 1955 in
Kraft getretene Abkommen fordert von den
Vertragsparteien in Artikel 1 geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Mehrung des
gemeinsamen kulturellen Erbes Europas. Die
Ausführungen sind wenig konkret und haben
daher kaum praktische Bedeutung. Inzwischen
haben über 40 europäische Staaten das Abkommen ratifiziert.
B 4.17

80

Denkmalpflege

Denkmäler, Ensembles und sogenannte Stätten. Stätten werden als gemeinsame Werke von
Mensch und Natur definiert, die teilweise bebaute Gebiete umfassen. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, gesetzliche Maßnahmen zum
Schutz des architektonischen Erbes zu treffen,
die Verunstaltung sowie den Verfall zu verhindern und soweit möglich finanzielle Unterstützung für die Unterhaltung und Wiederherstellung des architektonischen Erbes zu gewähren.
Außerdem garantieren sie, Inventare und Dokumentationen zu erstellen, die Versetzung eines
geschützten Denkmals nur unter sehr engen
Prämissen zu erlauben, in der Umgebung von
Denkmälern allgemeine Verbesserungen der
Umwelt durchzuführen und wissenschaftliche
Forschung sowie private Initiativen zu fördern
und zu unterstützen. Zur Gewährleistung dieser
und anderer Forderungen sind Rechtsvorschriften sowie Überwachungs- und Genehmigungsverfahren verpflichtend. Bisher traten über 30
europäische Staaten dem Übereinkommen bei.
Baupraktische Denkmalpflege

Worin weichen die Eingriffe an einem Denkmal
von anderen Baumaßnahmen ab? Wenn man
sich die Definition des Denkmalbegriffs vor
Augen führt, werden die Unterschiede sehr
schnell deutlich. Die Denkmalpflege verfolgt
das Ziel der Bewahrung eines Gebäudes als
Zeugnis einer vergangenen Epoche. Es geht in
der Denkmalpflege nicht darum, einen ästhetisch unbefriedigenden Zustand zu beiseitigen
oder die Energiebilanz eines Hauses zu verbessern. Ein Investor z. B. betrachtet seine Immobilie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Er möchte möglichst viel vermietbaren Wohnraum schaffen. Der Denkmalpfleger hingegen
Vertritt wie ein Anwalt die Interessen der All-

gemeinheit, die den nach Möglichkeit unverfälschten Erhalt eines Zeitdokuments einfordert.
Dabei kommt es unwillkürlich zu einem Zielkonflikt, dessen Lösung häufig auf gegenseitigen
Kompromissen beruht.
Recherche
Eine intensive Recherche liefert wichtige Erkenntnisse für die Instandsetzung und trägt
damit entscheidend zum Erfolg eines baulichen Eingriffs bei. So können falsche Annahmen vermieden und infolgedessen Kosten reduziert werden. Vermeintliche Baufehler, Schäden oder unlogische Konstruktionen entpuppen sich nicht selten als bewusste Planungen
aus einem auf den ersten Blick nicht ersichtlichen Grund.
Am Anfang einer jeden baulichen Maßnahme
an einem Denkmal steht daher die Bauforschung. Zunächst stellt sich die Frage, ob es
sich tatsächlich um ein Denkmal handelt oder
nicht. Erste Hinweise finden sich in den beschriebenen Denkmaltopografien sowie im
»Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler«
(Dehio). Auch kann man direkt bei den Unteren
Denkmalschutzbehörden (Kommunalverwaltung) anfragen. Doch hier ist Vorsicht geboten.
Wird ein Gebäude nicht als Denkmal tituliert,
kann es sich in einigen Bundesländern, die das
Prinzip der nachrichtlichen Denkmalverzeichnisse verfolgen, trotzdem um ein Denkmal handeln (siehe S. 78).
Die Bauakten, die sich in der Regel bei den
Bauaufsichtsbehörden oder bei älteren Gebäuden in den Stadtarchiven befinden, geben Auskunft über die ursprünglichen Planungen und
spätere bauliche Veränderungen. Häufig sind
in örtlichen Bibliotheken und Archiven weitere
Quellen vorhanden. Nicht nur Pläne, sondern

auch alte Baurechnungen oder Feuerversicherungsunterlagen geben Aufschluss über das
Objekt. Bei den Vermessungsämtern, in manchen Regionen auch Katasterämter genannt,
können die Urkataster eingesehen werden.
Wichtig ist es alle Informationen in einer Unterlage zusammenzutragen. Dazu bietet sich das
Raumbuch an. Raumbücher werden heute zunehmend digital geführt. Entscheidend für den
Erfolg ist ein systematischer und einheitlicher
Standard. Die Oberflächen aller Räume, Fenster, Türen, feste Einrichtungsgegenstände,
Konstruktionsdetails und die technische Ausstattung müssen ausführlich beschrieben, fotografisch und oder zeichnerisch festgehalten
sowie mit Angaben aus der vorangegangenen
Recherche ergänzt werden. Ein Raumbuch ist
nicht statisch, es wird im Laufe der weiteren
Untersuchungen und Planungen fortgeschrieben und bietet so am Ende einer Baumaßnahme eine Dokumentation aller Veränderungen
und ein aktuelles Abbild des Bauwerks.
Bei einer ausführlichen Fotodokumentation, die
Bestandteil eines jeden Raumbuchs ist, wird
der vorgefundene Zustand festgehalten. Dabei
müssen die Aufnahmen nach einem einheitlichen System bezeichnet und die Kamerastandorte in Übersichtsplänen eingetragen werden.
Mit einer Befund- und Farbkarte fotografiert man
besondere Details (Abb. B 4.17).
Eine ausführliche Bauaufnahme in Form eines
Aufmaßes ist auch dann unerlässlich, wenn
Bestandspläne vorhanden sind. Denn erstens
stimmen die vorhandenen Pläne mit der Situation vor Ort oft nicht überein, zweitens zeigen
sich häufig Maßdifferenzen und Verformungen,
die in bauphysikalischen oder statischen Schadensbildern ihre Ursache haben. Auf die einzelnen Genauigkeitsstufen und verschiedenen

B 4.17
B 4.18

unterschiedliche Wandfassungen der Staatsbibliothek zu Berlin
Beispiel eines Bauphasenplans

B 4.18

81

Denkmalpflege

B 4.19

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B 4.24

Glasgang in der Marienkirche, Berlin (D) 1992,
Klaus Block; da der Turmraum die Funktion
eines Windfangs aufgrund seiner historischen
Bemalung nicht gewährleisten konnte, wurde
zum Schutz vor Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen ein Glasgang eingestellt.
ehemalige Klosterkirche St. Marien, LobbachLobenfeld (D) 1997, Hans Stadtler; die neuen
Bauglieder setzen sich deutlich von der vorhandenen Bausubstanz ab.
Neues Museum, Berlin (D) 2009, David Chipperfield Architects; Ausbesserungen sind sichtbar,
passen sich jedoch dem historischen Bestand
farblich an.
Haus Liebermann am Pariser Platz, Berlin,
Fotografie von 1901
leergeräumtes Baufeld am Pariser Platz, Berlin,
Fotografie von 1959
kritische Rekonstruktion des Hauses Liebermann, Berlin (D) 1997, Josef Paul Kleihues

B 4.19

B 4.20

B 4.21

82

Verfahren der Bauaufnahme soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden.
Die Erfassung aller Bauwerksdaten in Form
von Quellenrecherche, Fotodokumentation und
Bauaufnahme ist nur der erste Schritt. Der Architekt wertet diese Informationen aus und leitet
entsprechende weitergehende Untersuchungen ein. Dies können z. B. archäologische, dendrochronologische [16] oder restauratorische
Analysen sein. Auch die Beurteilung des Tragsystems und seiner eventuellen Verformungen
ist immanent. Verdeckte Bauteile können heute
mithilfe der aktiven Thermografie, mit Ultraschall oder Radar sichtbar gemacht werden.
Eventuell sind auch zusätzliche Untersuchungen nötig, die wie das Ziehen von Bohrkernen
in die Substanz eines Bauwerks eingreifen.
Diese nicht zerstörungsfreien Verfahren dürfen
nur nach Absprache mit dem Denkmalschutzamt erfolgen. Welche Untersuchungsspezialisten zum Einsatz kommen, ist von dem Objekt
abhängig. Alle Informationen trägt der Architekt
fortlaufend im Raumbuch ein.
Planerische Grundlagen
Erstes Ziel der Recherchen ist die Erstellung
von Bauphasenplänen, die in Grundrissen,
Schnitten und Ansichten die einzelnen Bauperioden sowie die Umbauten eines Gebäudes
nachvollziehbar darstellen. In farbigen Plänen
sind ältere Teile dunkler, jüngere heller hinterlegt (Abb. B 4.18).
Die Schadenskartierung erfasst die bautechnischen und -physikalischen Untersuchungen
und beschreibt die verwendeten Baumaterialien, ihren Zustand und ihre Eigenschaften.
Verformungen wie Deckendurchbiegungen
und Fassadenausbeulungen, Mauerwerksrisse,
Ausblühungen oder durchgefaulte Holzbalken
sind nur die Folgen eines baukonstruktiven
oder -physikalischen Problems. Bauwerksschäden haben häufig eine eigene Geschichte, die
nicht selten durch alte Handwerksrechnungen
und andere schriftliche Zeugnisse dokumentiert ist. Auf der Suche nach der Schadensursache können diese Unterlagen helfen. Die
Schadenskartierung schließt die Überprüfung
der Gründung sowie des statischen Systems
mit ein und gibt auch Auskunft über die Wärme- und Schalldämmfähigkeit der Konstruktion.
Im sogenannten Ausstattungsplan sind die
erhaltenswerten Oberflächen markiert. Farbig
gefasste Wandflächen, historische Fußböden,
Stuckdecken oder mit dem Gebäude fest verbundene Einrichtungsgegenstände sind besonders sensible Bereiche, die bei einer Baumaßnahme zu schützen und bei einer zukünftigen Planung zu berücksichtigen sind.
Ein weiterer Schritt in Richtung Planung und
Entwurf stellt der Denkmalpflegeplan, auch
Bindungs- oder Schutzgutplan genannt, dar.
Diese Unterlage bietet eine Übersicht darüber,
wo aus konstruktiven Gründen in die historische Bausubstanz eingegriffen werden muss
und welche Bereiche nach Möglichkeit nicht
verändert werden sollten. Der Denkmalpflege-

plan offenbart die architektonischen Konsequenzen aus allen gewonnen Erkenntnissen.
So korrespondiert er direkt mit den vorangegangenen Arbeitsschritten und wertet bzw.
gewichtet deren Ergebnisse.
Denkmalpflegerische Genehmigung
Mit der Einreichung eines Bauantrags bei der
genehmigenden Bauaufsichtsbehörde wird bei
einem Denkmal automatisch die zuständige
Untere Denkmalschutzbehörde eingeschaltet.
Es empfiehlt sich jedoch bereits vorher, den
Kontakt zu suchen und als Architekt oder Bauherr die Behörde über eine beabsichtigte bauliche Veränderung zu unterrichten. Ist der Bauantrag erst einmal fertig, sind die Planungen
schon weit vorangeschritten und Änderungen
aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes
kostspielig. Hat der Architekt seinen Entwurf
auf den erwähnten Recherchen und planerischen Grundlagen aufgebaut, wird es ihm
leicht fallen, seine Vorgehensweise zu erläutern und zu begründen. Daher gilt der Grundsatz: Je besser die Recherche und Grundlagenermittlung, umso zielführender werden
die Gespräche mit den Vertretern der Denkmalbehörde verlaufen. Durch die gewonnenen
Erkenntnisse um das Objekt wird die Kreativität
eines Architekten keineswegs zurückgedrängt.
Im Gegenteil, die besondere Bauaufgabe verlangt nach schöpferischen Lösungen. Welche
architektonische Haltung dabei vertreten wird,
darüber gibt es in Architekturkreisen, aber
auch bei Denkmalpflegern unterschiedliche
Auffassungen. So können neue Bauteile in
starkem Kontrast zu dem Existierenden stehen
oder erst auf den zweiten Blick erkennbar sein.
Sicherlich sind diese unterschiedlichen Entwurfsansätze vom Gebäude, aber auch von
den einzelnen beteiligten Personen abhängig
(Abb. B 4.20 und 21).
Ein guter Entwurf zeichnet sich dadurch aus,
dass er das Vorhandene respektiert und in
einen Dialog mit ihm tritt. Dafür ist es notwendig, gewisse Grundsätze, die sich in der Denkmalpflege manifestiert haben, zu beachten:
Egal ob es sich um eine Erweiterung oder lediglich um eine Instandsetzung eines vorhandenen Baudenkmals handelt, alles notwendig
Hinzugefügte sollte eine aktuelle Architektursprache sprechen. Bedenkt man, dass Denkmäler Zeugnis für vergangene Epochen ablegen, verbietet sich zwangsläufig jedes pseudohistorische Gestalten, denn es verfälscht oder
verwischt den Dokumentcharakter. Daher ist es
wichtig, dass heutige Ergänzungen authentisch
sind für unsere Zeit und sich klar als hinzugefügte Elemente zu erkennen geben. Sie sollten
sich von den historischen Baugliedern trennen
lassen, ohne diese zu zerstören. Für heutige
Ansprüche zu schwach bemessene Bauteile
sollten nicht durch neue ersetzt, sondern durch
zusätzliche Konstruktionen in ihrer Funktion
gestärkt werden. So kann eine filigrane Unterspannung einen Unterzug entlasten, zusätzliche Sparren das Dachtragwerk ertüchtigen.
Durch dieses »additive Prinzip« wird auch

Denkmalpflege

automatisch die Forderung nach der Reversibilität der durchgeführten Maßnahmen erfüllt
(Abb. B 4.19).
»Die Beiträge aller Epochen zu einem Denkmal müssen respektiert werden: Stilreinheit ist
kein Restaurierungsziel«, heißt es im Artikel 11
der »Charta von Venedig« [17]. Vor Ort auf der
Baustelle stellt sich dieser eindeutige Appell jedoch oft viel diffiziler dar. Sich überlagernde
Zustände von unterschiedlichem historischem,
wissenschaftlichem und ästhetischem Wert
sind nicht außergewöhnlich. Nur unter ganz
engen Prämissen dürfen spätere Zeitschichten
geopfert werden, um eine frühere Phase freizulegen.
In Deutschland gibt es, anders als z. B. in
Frankreich, keine Klassifizierung von Denkmälern. Dennoch erhalten nicht alle Denkmalbesitzer von den genehmigenden Denkmalschutzbehörden die gleichen Auflagen. Diese
unterschiedliche Handhabung, die in der Öffentlichkeit häufig nicht verstanden und als Willkür erachtet wird, rührt aus der Begründung
der Denkmaleigenschaften eines Gebäudes.
Für den baupraktischen Umgang ist es entscheidend, ob ein Gebäude aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen Gründen oder aufgrund der städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung unter
Schutz steht. Der eigentliche Genehmigungsprozess ist in der Regel ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Forderungen der
beteiligten Parteien und entsteht häufig in einem gemeinsamen Dialog. Wenn z. B. die langfristige Erhaltung eines Baudenkmals nur durch
eine neue Nutzung gewährleistet werden kann,
diese jedoch bauliche Eingriffe erfordert, führt
dies auch beim staatlichen Denkmalpfleger
selbst zu einem Abwägungsprozess. Wie viel
historische Bausubstanz muss geopfert werden, um die neue Nutzung umzusetzen? Ist die
Nutzungskonzeption für das Gebäude nicht
geeignet oder nur die architektonische Umsetzung mangelhaft? Gibt es andere Nutzungsmöglichkeiten oder muss man um des Erhalts
des Baudenkmals willen diesen Verlust in Kauf
nehmen? Was macht den Denkmalwert des
Gebäudes aus und welche Prioritäten ergeben
sich daraus? Bei besonders schwierigen Entscheidungen bitten die Vertreter der Unteren
Denkmalschutzbehörden die Denkmalfachbehörden, also die Landesämter für Denkmalpflege, um Unterstützung. Eine optimale Lösung
ist in der Denkmalpflege selten. Im Sinne des
Baudenkmals kann es sich immer nur um Einzelfallentscheidungen handeln.

Ergebnisse erzielen. Außerdem vermittelt dieser Zustand automatisch ein anderes Verhalten
als auf einer Rohbaustelle. Dennoch müssen
Bauteile und Befunde vor weiteren Beschädigungen geschützt und gekennzeichnet werden.
Oft wird vernachlässigt, dass auch Erschütterungen für den historischen Bestand eine Gefahr darstellen können.
Auch wenn die Ausführungsplanung besonders präzise und die Detailplanung auf die jeweilige spezifische Situation abgestimmt ist,
treten bei Baudenkmälern immer wieder unvorhergesehene Konstellationen auf, die eine Korrektur erfordern. Wichtig ist, dass bei diesen
Umplanungen der zuständige staatliche Denkmalpfleger beteiligt wird, einerseits zur einver-

nehmlichen Lösungsfindung bei neu auftretenden Fragestellungen, andererseits zur Kontrolle der Umsetzung der ursprünglichen Planungen. Es wird also während des Bauprozesses immer wieder Ortstermine mit dem Vertreter der Denkmalbehörde geben. Außerdem
können viele Entscheidungen erst nach einer
Bemusterung vor Ort gefällt werden. Bei diesen Bemusterungsterminen mit den Fachfirmen und Restauratoren auf der Baustelle sollte
der Denkmalpfleger selbstverständlich anwesend sein. Die Denkmalfachbehörden (Landesämter für Denkmalpflege) haben über ihre Gebietskonservatoren hinaus Sonderfachleute wie
z. B. Stein- oder Glasrestauratoren, die sie zu
spezifischen Problemstellungen hinzuziehen

B 4.22

B 4.23

Bauliche Umsetzung
Eine Baumaßnahme in oder an einem Denkmal verlangt nach besonderen Vorkehrungen.
Handwerker müssen für die Bauaufgabe sensibilisiert werden. Die Auswahl von Fachunternehmen mit Erfahrung in der Denkmalpflege
kann hier von großem Vorteil sein. Bei größeren
Vorhaben schafft eine Kompletteinhausung
eine Werkstattsituation, in der die Bauleute
durch bessere Arbeitsbedingungen exaktere
B 4.24

83

Denkmalpflege

B 4.25

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Der Kaisersaal des Hotels »Esplanade« am
Potsdamer Platz, Berlin, wurde 1996 um 2,5 m
angehoben und dann um 75 m verschoben.
Kaisersaal des Hotels »Esplanade« im heutigen
Sonycenter, Berlin
Umnutzung der ehemaligen katholischen Pfarrkirche »Heilige Drei Könige« zum Architekturbüro, Köln (D) 1990, Link Architekten
Farbproben im Niobidensaal des Neuen
Museums, Berlin
Umnutzung eines 1950 erbauten Kranhauses mit
Stahlfachwerkkranarm von 1966, Berlin (D) 2002,
Sven Thomsen

können und auch bei Ortsterminen einbeziehen. Durch ihren wissenschaftlichen Hintergrund und ihre baupraktischen Erfahrungen
können diese Sonderfachleute häufig zu einer
einvernehmlichen Lösungsfindung beitragen
(Abb. B 4.28).
Ein Baudenkmal mit vielen historischen Befunden, z. B. mit einer bildhauerisch aufwendig
gestalteten Fassade oder einer farbigen Wandfassung mit figürlichen Darstellungen, verlangt
konsequenterweise nach einer stärkeren Präsenz nicht nur des Architekten, sondern auch
des zuständigen Denkmalpflegers auf der Baustelle. Durch Sonderdetails entsteht ein erhöhter Abstimmungsbedarf nicht nur zwischen den
beteiligten Planern und Fachfirmen. Auch die
Anwesenheit des Denkmalpflegers bei Baustellenterminen ist regelmäßig erforderlich. Da
durch die personelle Ausstattung der Denkmalfachbehörden eine solche Betreuung heutzutage nicht mehr gewährleistet werden kann, ist
man bei großen vor allem öffentlichen Bauvorhaben dazu übergegangen, in Abstimmung mit
der staatlichen Denkmalpflege private Fachleute einzuschalten, die diese Aufgabe übernehmen. Der Denkmalbehörde kommt in einer solchen Konstellation vor allem eine Kontrollfunktion zu. Sie steht zur Abstimmung in engem
Kontakt mit dem vom Bauherrn beauftragten,
freiberuflich tätigen Denkmalpfleger.
Ein wichtiger Aspekt, der oft vernachlässigt
wird, ist die Dokumentation sämtlicher baulicher Eingriffe in die historische Substanz. Dieser Anspruch ist für die Denkmalpflege unablässig. Viele Bauherren umgehen gleichwohl
diese Forderung, denn aus ihrer Sicht entstehen Kosten, ohne dass sie einen direkten Mehrwert erkennen könnten. Beim Bauunterhalt und
späteren Reparaturen wird ein Eigentümer jedoch eine solche Unterlage schätzen lernen.
Rekonstruktion und Translokation
Unter einer Rekonstruktion versteht man in der
Baudenkmalpflege die erneute Errichtung eines nicht mehr existierenden Gebäudes oder
Bauteils auf Grundlage von alten Plänen, Fotos,
Stichen und schriftlichen Quellen. Es handelt
sich dabei um einen Nachbau, der häufig unter
Einbeziehung von Originalteilen versucht, einen
bestimmten Zustand nachzuempfinden, jedoch
84

B 4.25

B 4.26

nicht selten andere Materialien und Techniken
anwendet.
Rekonstruktionen sind sehr umstritten, da sie
den eigentlichen Sinn und Zweck der Denkmalpflege untergraben. Sie sind gerade keine geschichtlichen Dokumente, denn sie leugnen
Tatsachen wie Krieg und Zerstörung. Außerdem sind Gebäude in der Regel nicht so gut
dokumentiert, dass eine identische Kopie des
Originals möglich wäre. Dies ist auch, wie die
Neubebauungen des Prinzipalmarkts in Münster oder des Neumarkts in Dresden zeigen,
oftmals nicht das Ziel einer Rekonstruktion.
Heutige Nutzeranforderungen führen zu geänderten Grundrissen hinter historisch nachempfundenen Fassaden.
Die sogenannte »kritische Rekonstruktion« versucht von vornherein kein Abbild eines verloren gegangenen Baudenkmals zu schaffen.
Man orientiert sich lediglich an der architektonischen Großform, an der Kubatur und der Fassadenaufteilung eines bestimmten Vorgängerbaus oder eines Stils. In seinen konstruktiven
und gestalterischen Details sprechen diese
Gebäude eine aktuelle moderne Architektursprache (Abb. B 4.22 – 24).
Eine Sonderform der Rekonstruktion ist die
Anastylose. Der aus der Archäologie übernommene griechische Begriff bezeichnet den Wiederaufbau eines Gebäudes aus seinen aufgefundenen originalen Überresten am ursprünglichen Standort. Die Ergänzung fehlender Teilstücke sowie die Verwendung von Hilfskonstruktionen sind dabei in der Regel unabdingbar. Die Anastylose strebt jedoch nicht die
Wiedergewinnung eines intakten Baukörpers
an. Sie möchte die überkommenen Originalfragmente in ihren ursprünglichen Zusammenhang zurückführen und präsentieren.
Das Versetzen eines Baudenkmals an einen
anderen Ort sollte in der Denkmalpflege den
absoluten Ausnahmefall darstellen. Das Denkmal büßt durch diese Transaktion einen Teil
seiner Substanz sowie seine Verbindung mit
dem historischen Ort der Entstehung ein. Zusätzlich geht der lokale topografische Kontext
verloren. Translokationen werden dort angewendet, wo es zum Abriss eines Baudenkmals
keine Alternative gibt. Häufig finden sich translozierte Gebäude in Freilichtmuseen wieder

(z. B. im LWL-Freilichtmuseum Detmold, Freilichtmuseum Hessenpark, Schwarzwälder Freilichtmuseum Vogtsbauernhof). Bekanntestes
Beispiel einer Translokation sind die Tempel
von Abu Simbel, die zwischen 1964 und 1968
auf Initiative der UNESCO verlegt wurden. Der
ursprüngliche Standort befindet sich im heutigen Nassersee. Zum dokumentierten Ab- und
anschließend möglichst originalgetreuen Wiederaufbau eines Gebäudes gibt es inzwischen
die Möglichkeit des Verschiebens eines kompletten Baukörpers, so 1996 beim Kaisersaal
des ehemaligen Hotels »Esplanade« in Berlin
vollzogen (Abb. B 4.25 und 26). Jüngstes Beispiel einer solchen Umsetzungsaktion ist die
aus dem 13. Jahrhundert stammende romanische Emmauskirche von Heuersdorf, vermutlich eine der ältesten Kirchen Sachsens. Aufgrund des geplanten Braunkohleabbaus musste sie ihren ursprünglichen Standort verlassen
und 2007 in die 12 km entfernte Stadt Borna
umziehen. Mittels eines Spezialfahrzeuges gelang es die 665 Tonnen schwere, 14,5 m lange,
8,9 m breite und 19,6 m hohe Saalkirche mit
eingezogenem Chor als Ganzes zu versetzten.
Nutzung / Umnutzung
In der Vergangenheit haben Umnutzungen
Denkmäler vor dem sicheren Abbruch bewahrt.
Die Porta Nigra in Trier baute man im Mittelalter
zur Doppelkirche um. In Rottenburg nutzte man
nach der Profanierung im Zuge der Säkularisation die Karmeliterkirche zunächst als Pferdestall, seit 1817 nach Einzug von Geschossdecken als Wohnraum für die Domherren. Umnutzungen sind in der Denkmalpflege also kein
neues Thema. Jede Anpassung an eine andere
als die ursprüngliche Verwendung geht zu Lasten der historischen Substanz. Daher muss die
Nachhaltigkeit von Nutzungskonzeptionen hinterfragt werden.
Ein aktuelles Problem ist die Umnutzung von
Kirchengebäuden und Industrieanlagen, für
die kein Bedarf mehr besteht [18]. Aus Sicht
der Denkmalpflege ist es wichtig, für diese
Bauwerke eine neue Verwendung zu finden,
die behutsam mit dem Bestand umgeht und
die ursprüngliche Konzeption und architektonische wie künstlerische Aussage erhält. Kirchengebäude zeichnen sich z. B. besonders

Denkmalpflege

B 4.27

durch ihren Großraum aus. Eine Umnutzung
etwa für Geschosswohnungen bedingt den
Komplettausbau und damit den Verlust des
ehemaligen Raumeindrucks. Eine solche Nutzung kommt also aus Sicht der Denkmalpflege
in der Regel nicht infrage. Entscheidend ist
jedoch auch hier, was den eigentlichen Denkmalwert des Gebäudes begründet (Abb.
B 4.27).
»Die Erhaltung der Denkmäler wird immer begünstigt durch eine der Gesellschaft nützliche
Funktion. Ein solcher Gebrauch ist daher wünschenswert, darf aber Struktur und Gestalt der
Denkmäler nicht verändern.« Damit umreißt der
Artikel 5 der »Charta von Venedig« das Problem der Nutzung von Baudenkmälern [19].

Einerseits gewährleistet eine Nutzung die laufende Pflege und so den langfristigen Erhalt, andererseits entstehen dadurch konkrete Ansprüche und Forderungen gegenüber einem Gebäude. Daher gilt es, bei der Erarbeitung einer
Nutzungskonzeption einige Grundsätze zu beachten: Durch die überkommene Denkmalsubstanz ergeben sich Zwänge für die Nutzung,
nicht umgekehrt. Normalerweise ist die Belassung der ursprünglichen Zweckbestimmung im
Sinne des Denkmals die schonendste. Eine
Ausnahme von dieser Regel kann allenfalls die
museale Nutzung sein. Damit ist nicht die Verwendung eines Baudenkmals als Museum gemeint, sondern das Gebäude mit seiner Ausstattung wird selbst zum Ausstellungsobjekt. Jedoch auch hier fordert die nötige Infrastruktur
einen nicht unerheblichen Anpassungsbedarf.
Damit das Denkmal in seiner Aussage nicht
minimiert und in seiner Substanz nicht gefährdet wird, ist das Maß der Nutzung sehr wichtig.
Eine Übernutzung schadet jedem Haus. Bei
einem Denkmal potenzieren sich die Zwänge,
die aus einer Überlastung eines Gebäudes herrühren (Abb. B 4.29).
Baudenkmäler müssen dauerhaft gewartet und
gepflegt werden. Pflegepläne mit Checklisten
über die regelmäßige Kontrolle bestimmter Bauteile haben sich in der Vergangenheit ebenso
bewährt wie Wartungsverträge mit dafür spezialisierten Unternehmen. In den Niederlanden
und Belgien hat sich die »Monumentenwacht«
etabliert: Diese inspiziert in den Niederlanden
regelmäßig nahezu 20 000 Denkmäler, darunter
fast alle Kirchengebäude. Die Mitarbeiter kontrollieren die Denkmäler und fertigen Protokolle
über die Schäden an. Sie führen kleine Reparaturen selbst aus, reinigen die Regenrinnen und
schieben verrutschte Dachziegel wieder in ihre
richtige Position. Bei anstehenden größeren
Bauunterhaltsarbeiten beraten sie die Eigentümer. Auch in Deutschland gibt es solche Verbände wie z. B. den Verein »DenkmalWacht
Brandenburg und Berlin« oder den »Monumentendienst«, eine Initiative der gemeinnützigen
»Stiftung Kulturschatz Bauernhof«, die Unterstützung und finanzielle Förderung durch ein
Programm der EU, das Land Niedersachsen,
die Stiftung Niedersachsen und verschiedene
Kommunen erhält.

B 4.28
Anmerkungen:
[1]

[2]
[3]
[4]
[5]
[6]
[7]

[8]

[9]

[10]

[11]

[12]

[13]
[14]

[15]

[16]

[17]

[18]
[19]

Friedrich Wilhelm IV. von Preußen: Rede bei der
Grundsteinlegung für die Vollendung des Kölner
Doms 1842. In: Huse, Norbert (Hrsg.): Denkmalpflege, Deutsche Texte aus drei Jahrhunderten.
München 1996, S. 56 – 57
Schinkel, Karl Friedrich: Memorandum zur Denkmalpflege 1815. In: ebd. [1], S. 70
ebd. [2], S. 71
Dehio, Georg: Was wird aus dem Heidelberger
Schloß werden? 1901. In: ebd. [1], S. 115
ebd. [4], S. 110
Besucherzahl von 2006
Hoffmann-Axthelm, Dieter: Kann die Denkmalpflege
entstaatlicht werden? Gutachten für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen. In: Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Entstaatlichung der
Denkmalpflege? Von der Provokation zur Diskussion. Berlin 2000, S. 31
Vollmer, Antje: Zwölf Thesen zum Thema Denkmalschutz, Reformbedarf, Veränderungsmöglichkeiten.
In: ebd. [7], S. 34
Zum Verständnis des Denkmalbegriffs in Japan
siehe: Enders, Siegfried; Gutschow, Niels (Hrsg.):
Hozon – Architectural and Urban Conservation in
Japan. Stuttgart / London 1998
Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln) vom 24. April
1995, § 2, Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004, § 1,
Abs. 5 und 6
Siehe hierzu: Gesetz zum Schutz und zur Pflege
der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – DSchG) –
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2003,
Bayern Art. 12, Abs. 1
ebd. [10], § 5, Abs. 2
Das »Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler«
wird heute von drei Institutionen gemeinsam
herausgegeben: der »Dehio-Vereinigung. Wissenschaftliche Vereinigung zur Fortführung des kunsttopographischen Werkes von Georg Dehio e. V.«,
der »Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der
Bundesrepublik Deutschland« und der »Deutschen
Stiftung Denkmalschutz«.
Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei
bewaffneten Konflikten. Fassung der Veröffentlichung vom 11. April 1967, Art. 1, Begriffsbestimmung des Kulturguts
Unter Dendrochronologie versteht man ein Verfahren zur Datierung von Holz durch Vergleich der
Jahresringmuster.
Charta von Venedig. Internationale Charta über die
Konservierung und Restaurierung von Denkmälern
und Ensembles (Denkmalbereiche). Venedig,
25.– 31. Mai 1964, Fassung von 1989, Art. 11
siehe hierzu: Fisch, Rainer: Umnutzung von
Kirchengebäuden in Deutschland. Bonn 2008
ebd. [17], Artikel 5

B 4.29

85

Baustoffe in Sanierungsprojekten
Florian Musso, Johann Weber

B 5.1

Sanierung und Neubau sind Bauaufgaben mit
unterschiedlichen Akzenten. An sanierungsbedürftigen Bauten sind Alterungsprozesse sichtbar geworden, von denen einige durchaus attraktiv sind und als Patina bezeichnet werden
können. In einer besonderen Art des Recyclings sollen bei der Sanierung möglichst viele
Teile des Bestands in eine ökonomisch und
kulturell sinnvolle Neuplanung überführt werden. Wie beim Neubau stehen Material und
Konstruktion in direktem Zusammenhang und
lassen sich nur bedingt voneinander getrennt
behandeln.
Somit müssen Materialaspekte bei Sanierungsaufgaben bauteilbezogen betrachtet werden.
Eine Grobaufteilung in Tragwerk, Hülle und
Ausbau führt zu den nach Anforderungen spezifizierten Baustoffgruppen. Dieses Kapitel soll
die Möglichkeit eröffnen, vom konkreten Bauteil
und dessen spezifischen Problemen ausgehend, Lösungen zu finden. Zur Sanierung, d. h.
Ursachenbeseitigung des Problems und Überführung in einen möglichst dauerhaft problemfreien Zustand, werden bestehende und neue
Materialien in einen konstruktiven Zusammenhang gestellt.
Tragkonstruktion
Die Standsicherheit ist für jeden Bau von zentraler Bedeutung und muss auch bei Sanierungen gesichert sein. Schäden und Nutzungsänderungen müssen im Rahmen der Sanierung
mit gültigen Normen in Einklang gebracht werden.
Holz

B 5.1

B 5.2

B 5.3
B 5.4

86

Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Fachwerkhauses und einer Scheune zum Kultur- und
Vereinshaus, Urbach (D) 2005, Heydorn Eaton
Architekten
Rostfahnen von Eisennägeln, sich auflösende
Stroh-Lehm-Ausfachung auf Weidengeflecht,
Vermoosung des Holzes durch andauernde
Feuchte
natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz gegen
Pilze nach DIN EN 350-2
im Spritzwasserbereich angefaulte Nadelholzverkleidung

Holz ist ein Baustoff, der trocken und allseits von
Luft umflossen eine lange Lebensdauer hat.
Norwegische Stabkirchen aus dem 13. Jahrhundert beweisen dies eindrücklich. Für tragende (und aussteifende) Holzbauteile wurden
und werden nur wenige Holzarten verwendet,
die eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen,
wirtschaftlich verfügbar und dauerhaft sind. In
Mitteleuropa wurde neben Nadelhölzern wie
Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie als
einziges Laubholz Eiche aufgrund seiner hohen
Tragfähigkeit und natürlichen Dauerhaftigkeit

gegen Pilze und Insekten eingesetzt. Holz ist
bei geringem Eigengewicht sehr fest, hat eine
hohe Elastizität und dämmt relativ gut (aber
etwa viermal schlechter als spezifische Dämmstoffe). Die verschiedenen Holzarten unterscheiden sich in Bezug auf ihre Dauerhaftigkeit
gegenüber Pilzen und Insekten.
Holz ist ein hygroskopischer Baustoff; es nimmt
Feuchtigkeit auf und gibt diese wieder ab. Mit
dieser Feuchte ist eine ständige Volumenänderung verbunden: Bei Feuchtigkeitsaufnahme
quillt Holz, beim Trocknen schwindet es. Dies
gilt jedoch nur für den Bereich zwischen Darrzustand (Wassergehalt u = 0 %) und Fasersättigung (u ~ 30 %). Oberhalb der Fasersättigung
treten praktisch keine Verformungen mehr auf.
Die Maßänderungen sind bei einheimischen
Holzarten tangential am größten, radial etwa
halb so groß und längs vernachlässigbar. Das
Schwinden und Quellen des Holzes kann durch
Beschichtungen, die für eine Beschränkung
der Feuchtigkeitsaufnahme sorgen, verringert
werden.
Holz ist immer mit der zu erwartenden Gebrauchsfeuchte einzubauen, andernfalls sind
Risse oder Formveränderungen zu erwarten:
• allseitig geschlossene
Bauwerke mit Heizung:
• allseitig geschlossene
Bauwerke ohne Heizung:
• überdeckte, offene
Bauwerke:
• der Witterung ausgesetzte Konstruktionen:

ca. 9 % (± 3 %)
ca. 12 % (± 3 %)
ca. 15 % (± 3 %)
ca. 18 % (± 6 %)

Schäden
Eine Schädigung von Holz entsteht in erster
Linie bei übermäßiger Aufnahme von Feuchte
aufgrund von konstruktiven und bauphysikalischen Schwächen sowie mangelndem Unterhalt (Abb. B 5.2 und 4). Unzureichende Dimensionierung, sei es durch schlechte Holzauswahl
oder infolge einer Nutzungsänderung, führt zu
Durchbiegungen sowie Verformungen. Unterdimensionierung ist besonders häufig bei Gebäuden aus den 1930er-Jahren und kurz nach
dem Zweiten Weltkrieg zu verzeichnen, die in
Zeiten des Mangels an geeigneten Baumaterialien errichtet wurden. Die Dauerhaftigkeit von

Baustoffe in Sanierungsprojekten

Resistenzklasse

Holzart

Resistenzklasse 1

Teak, Afzelia, Greenheart, Mansonia, Bilingia, Jarrah, Makoré

Resistenzklasse 1 – 2

Robinie, Merbau, Iroko, Afrormosia

Resistenzklasse 2

Eiche, Western Red Cedar, Basralocus, Bongosse (Azobe), Bubinga, Wenge

Resistenzklasse 3

Nussbaum, Keruing

Resistenzklasse 3 – 4

Douglasie, Kiefer, Lärche, Ulme

Resistenzklasse 4

Fichte, Tanne, Hemlock, Southern Pine

Resistenzklasse 5

Buche, Ahorn, Erle, Birke, Esche, Linde

Die in der Tabelle angegebene Dauerhaftigkeit bezieht sich nur auf Kernholz; Splintholz aller Holzarten gehört zur
Resistenzsklasse 5. Die Widerstandsfähigkeit nimmt von 1 bis 5 ab.

B 5.2

Holz und Holzwerkstoffen ist durch schädliche
Pflanzen (Pilze) und tierische Schädlinge (Insekten) gefährdet. Ein solcher Befall kann Gestalt, Funktionsfähigkeit und Tragfähigkeit von
Holzkonstruktionen bis zur völligen Zerstörung
verändern.
Ohne chemische Holzschutzmaßnahmen kann
bei einer dauerhaften Holzfeuchte von über
20 % und Temperaturen zwischen + 3 und
+ 40 °C Pilzbefall auftreten. Holz zerstörende
Pilze bauen bei ihrer Entwicklung organisches
Material aus dem Holz ab. Sie gedeihen besonders in von der Luft abgeschlossenen Bereichen. Der echte Hausschwamm ist der am
meisten gefürchtete Pilz. Er entzieht dem Holz
Zellulose und lässt das Lignin als braune Substanz zurück. Neben Nadelholz kann ebenso
das Mauerwerk befallen werden. Auch Pilze
wie der Kellerschwamm, weiße Porenschwamm,
Eichenwirrling, Eichenporling oder Blättlinge
zersetzen die Holzsubstanz. Holzverfärbende
Pilze wie Bläue- oder Schimmelpilze beeinträchtigen das Aussehen, führen aber nicht
zu einer Holzzersetzung. Sie können aber die
Beschichtungen zerstören und damit Folgeschäden durch eindringende Feuchtigkeit
auslösen.
Insekten – in erster Linie Käfer, z. B. der Hausbock (meldepflichtig), der gemeine Nagekäfer
und der braune Splintholzkäfer – nutzen das
Holz (vorwiegend Nadelholz im Splintbereich)
als Nahrung und Behausung für ihre Larven.
Dieser Lochfraß kann das Holz vollkommen
zerstören. Die fertig entwickelten Käfer verlassen das Holz über charakteristische Fluglöcher. Dabei können nicht nur lebende Bäume
befallen werden, sondern auch trocken eingebautes Holz. Bereits eine Holzfeuchte von über
10 % bietet für den Befall eine optimale Voraussetzung.

B 5.3

werden in die gesunden Holzschichten Armierungslöcher gebohrt und zur Stabilisierung
Glasfaserstäbe eingeführt. Die Schalung wird
mit Quarzsand zu Polymerbeton vergossen.
Balkendecken können durch das Aufbetonieren einer mit Dübeln verankerten Druckplatte
aus Beton verstärkt werden (Holz-Beton-Verbunddecke). Auch beschädigte Balkenköpfe
lassen sich durch Laschen ersetzen. Der ursprünglichen Gestalt am nächsten kommt ein
verblatteter Ersatz des angegriffenen Holzquerschnitts (Denkmalschutz). In kleinteiligen
Fachwerkkonstruktionen können beschädigte
Verbindungen und Stäbe durch Verblattungen,
Futterhölzer und mit speziellen Zapfen versehene Stiele und Riegel ausgetauscht werden.
Vom Hausbock befallene Holzbauteile müssen
durch das Entfernen der befallenen Stellen bis
zum gesunden Holz saniert werden, solange
der Restquerschnitt eine ausreichende statische Tragfähigkeit besitzt. Ist das nicht der
Fall, dient das Heißluftverfahren zur Insektenbekämpfung. Dabei wird in einen abgeschlossenen Raum (z. B. Dachstuhl) eine Stunde lang
erhitzte Luft eingeblasen, um bei einer Temperatur von über 55 °C den Befall überall abzutöten. Die Oberflächentemperatur des Holzes
darf jedoch 120 °C nicht überschreiten (Brandschutz). Im Anschluss sollte ein vorbeugender
chemischer Holzschutz erfolgen. Bei Holz zerstörendem Pilzbefall lässt sich eine Sanierung
nur durch den Ersatz der betroffenen Bauteile

erreichen. Neben dem konstruktiven muss in
diesem Fall auch chemischer Holzschutz angewendet werden, um künftigen Befall zu verhindern. Tritt echter Hausschwamm auf, sind nicht
nur die befallenen Holzbauteile großräumig zu
entfernen, sondern auch das angrenzende
Mauerwerk. In einigen Bundesländern wie Hamburg, Hessen, Sachsen oder Thüringen ist dieser gefährliche Pilz meldepflichtig.
Das Holz kann durch bekämpfenden (bei bereits erfolgtem Befall) und vorbeugenden Holzschutz (zur Verhinderung von Schädlingsbefall) geschützt werden. Vorbeugender Holzschutz wird durch eine geeignete Holzauswahl
(gut getrocknetes und abgelagertes Holz einer
Holzart von hoher Dauerhaftigkeit), durch konstruktiven und chemischen Holzschutz erreicht.
Dabei ist das Kernholz von Fichte und Tanne
nach DIN 1052 wenig dauerhaft (Klasse 4),
Kiefer und Lärche mäßig dauerhaft (Klasse
3 – 4) und Eiche dauerhaft (Klasse 2) einzustufen (Abb. B 5.3). Splintholz aller Holzarten eignet sich nicht für einen dauerhaften Einsatz.
Konstruktiver Holzschutz muss auch bei der
Sanierung im Vordergrund stehen. Erdkontakt,
Tauwasserbildung und dauernde Durchfeuchtung des Holzes sind zu vermeiden; feuchte
Hölzer sollten durch Be- und Hinterlüftung
trocknen können. Nach DIN 68 800-3 sind
Holzbauteilen Gefährdungsklassen von GK 0
(bedarf keines chemischen Holzschutzes) bis
GK 4 (extrem gefährdet) zugeordnet. Bei
GK 1– 4 ist ein chemischer Holzschutz nicht

Sanierung
Unterdimensionierte Holzbauteile können durch
das Anbringen von Laschen oder Profilen aus
Holz, Holzwerkstoffen (Furnierstreifen-, Furnierschicht- oder Brettschichtholz), Stahl und Armierungen verbessert werden. Auch kunstharzgebundene Polymerbetone auf Basis von Epoxid- und Polyesterharzen lassen sich zur Ergänzung und Verstärkung verwenden. Hierzu
B 5.4

87

Baustoffe in Sanierungsprojekten

B 5.5

B 5.6

zwingend notwendig, wenn »natürlich dauerhafte« Hölzer verwendet werden.
Zur Vermeidung von Pilzbefall wird eine Holzfeuchte von weniger als 20 % vorausgesetzt,
Insektenbefall ist bei einer Holzfeuchte unter
10 % ausgeschlossen. Bleibt Holz offen und
auf Befall kontrollierbar, kann ebenfalls auf chemischen Holzschutz verzichtet werden (z. B. in
nicht ausgebauten Dachstühlen). Bei sorgfältiger Planung können alle tragenden Bauteile
außer Schwellen (GK 2) der Gefährdungsklasse 0 zugeordnet werden. Wird splintfreies Holz
von Kiefer, Lärche oder Douglasie benutzt, ist
ebenfalls kein chemischer Holzschutz erforderlich.
Chemische Holzschutzmittel sollen Pilz- und
Insektenbefall entgegenwirken. Tragende Bauteile setzen einen vorbeugenden Holzschutz
voraus, wobei chemische Maßnahmen nur für
bestimmte Gefährdungsklassen infrage kommen. Vorbeugender chemischer Holzschutz
verhindert Insekten- und Pilzbefall entweder
durch wasserlösliche, in Trog- oder Druckimprägnierverfahren eingebrachte toxische Salze oder durch im Streichverfahren aufgetragene lösungsmittelhaltige oder ölige, organische
Lösungen. Bekämpfender chemischer Holzschutz wird nach einem Befall angewendet.
Hier kommen neben Anstrichen auch Tränkungen (u. U. unter Druck) bzw. Wirkstoffpatronen
in Bohrlöchern zum Einsatz. Für nichttragende,
maßhaltige Bauteile kann von einer chemischen
Behandlung abgesehen werden. In diesem Fall
empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung
zwischen Architekt und Bauherrn. Im Innenausbau sollten Holzschutzmittel grundsätzlich
nicht großflächig angewendet werden. Bei
Fenstern und Außentüren kann bei Verwendung von dauerhaftem Kernholz darauf verzichtet werden.
Eisen und Stahl

B 5.7

Als Stahl bezeichnet man Legierungen aus
Eisen und Kohlenstoff mit einem Kohlenstoffgehalt von < 2,1%. Unvermeidliche Begleitbestandteile sind Phosphor, Schwefel und Stickstoff. Weitere Zusatzstoffe wie Mangan, Silicium, Chrom, Nickel und Molybdän können
hinzulegiert werden. Baustahl (bis etwa 1900
Schmiedeeisen genannt) ist nicht härtbarer
Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt < 0,5 %, nicht
gießbar und mäßig elastisch. Härtbarer Stahl
(legiert z. B. mit Mangan, Chrom, Silicium, Wolfram) weist einen Kohlenstoffgehalt von 0,5 bis
1,5 % auf und kann geschmiedet oder gegossen werden. Er ist elastisch, dehnbar und zugfest. Gusseisen besitzt einen Kohlenstoffgehalt
von 2,3 bis 5 %. Es kann nur kalt bearbeitet
werden, ist spröde und nur bedingt schweißbar. Durch eine Funkenprobe bei leichtem
Anschleifen lässt sich die Metallqualität bestimmen:
• rote Strahlen mit Sternchen = Gusseisen
• gelbe Linien mit Tropfen = Baustahl
• hellgelbe Funken mit Sternchen = Werkzeugstahl

B 5.8

88

Je nach Anteil an Legierungselementen (L)
und Kohlenstoff (C) wird Stahl in unlegierten
(C < 0,2 %), niedrig legierten (C > 0,2 %,
L < 5 %) sowie hoch legierten Stahl (L > 5 %)
unterschieden. Nicht rostender Stahl ist hoch
legiert und wird auch als Edelstahl bezeichnet
(Chrom > 12 %). Höhere Chromgehalte und
weitere Legierungsbestandteile wie Nickel,
Molybdän, Titan oder Niob verbessern die
Korrosionsbeständigkeit.
Schäden
Aufgrund der großen Affinität von Stahl zu Sauerstoff findet unter Einfluss von Sauerstoff- und
Feuchte (Luftfeuchte > 70 %) Korrosion statt
(Abb. B 5.5, 6 und 11). Dieses »Rosten« ist mit
der Abtragung des Stahls verbunden, sodass
Stahl vor allem außen gut geschützt werden
muss. Die Korrosivitätsklassen C 1– 5 geben
die Abtragungsraten ungeschützter Stahlbauteile an (z. B. C 5: Industrieluft mit Schwefeldioxid, Chlor, Rauchgasen, Flugasche oder
Meeresklima 650 –1500 g / m2a). Im Stahlbeton
ist der Stahl aufgrund des alkalischen Milieus
des ihn umgebenden Betons vor Korrosion geschützt bis der Beton karbonisiert.
Sanierung
Rostbildung wird durch diverse Beschichtungen (z. B. Streichen, Walzen, Tauchen, Spritzen
von Schutzanstrichen) und galvanische Verfahren verhindert. Die Oberfläche muss vorher
durch Schleifen, Strahlen oder Säure von Rost,
Fett und alter Farbe befreit werden. Tauchen
und Galvanik sind nur bei ausgebauten Bauteilen möglich. Die Kombination Galvanik / Farbe
(Duplexverfahren) bietet eine erhöhte Schutzwirkung. Fugen und kleine Risse lassen sich
z. B. mit Kitt (früher Mennigekitt, bleihaltig) und
Leinölfirnis schließen (Abb. B 5.32 und 34).
Farbanstriche bestehen aus einem mageren
Grund- und einem fetten Deckanstrich. Erd-,
Grafit- oder Silikatfarben werden mit Wasserglas, Teer und Asphalt gemischt sowie mit
Leinöl und Firnis gebunden.
Stahlbeton

Beton besteht aus Zement, grobem und feinem
Zuschlag, Wasser und funktionsabhängigen
Zusatzstoffen oder -mitteln. Er erhält seine Eigenschaften durch Erhärten des Zementleims.
Stahlbeton ist ein Verbundbaustoff, bei dem
Beton Druckkräfte und Stahl Zugkräfte aufnimmt, und wird erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts eingesetzt.
Schäden
Karbonatisierung ist eine chemische Reaktion,
durch die das im Zementstein des Betons vorhandene Ca(OH)2 (Calciumhydroxid) zu CaCO3
(Kalkstein) umgewandelt wird (Abb. B 5.8).
Dabei nimmt der pH-Wert im Porenwasser ab
(von über 13 auf unter 9). Bei pH-Werten über
10 bildet sich auf der Bewehrung eine den
Stahl schützende Passivierungsschicht. Sinkt
der pH-Wert unter 9, kann die Bewehrung korrodieren. Die Karbonatisierung verringert sich

Baustoffe in Sanierungsprojekten

B 5.5

hochgeführte Bitumenabdichtung im Spritzwasserbereich des Stahlbetonsockels bei einer
mit Bleimennige gestrichenen Stahlstütze
B 5.6
unzureichend beschichteter Stahlhandlauf mit
verstärkter Korrosion durch an der Fassade ablaufendes Wasser
B 5.7
Unterfangung einer Hourdisdecke mit zur Montage segmentierten Stahlträgern
B 5.8
Absprengung von Beton durch Karbonatisierung, unzureichende Überdeckung der Bewehrung
B 5.9
durch aufsteigendes Salzwasser geschädigte
Ziegelwand mit Ausbesserungen, Abplatzen des
Fensterladenanstrichs im Fensterbankbereich
B 5.10 Ablösung der Beschichtung durch Fassadenbewuchs
B 5.11 Korrosion durch Dauerfeuchte in der offenen
Fuge einer Stahlplatte, die in die Schalung einer
Betonstütze eingelegt ist

mit zunehmendem Betonalter und hängt von
der Wetterbelastung und Oberflächenstruktur
ab. Sie lässt sich durch Besprühen mit ethanolhaltiger Phenolphthaleinlösung an frischen
Bruchstellen sichtbar machen. Bei pH-Werten
zwischen 8,2 und 9,8 schlägt die Farbe von
farblos (neutral) zu violett (alkalisch) um. Auch
Chloride (Tausalz) im Porenwasser können zu
Rostbildung an der Bewehrung führen. Weißliche Flecken durch ausgewaschenes Calciumhydroxid können sich auf angrenzenden Bauteilen ablagern.
Sanierung
Betoninstandsetzung setzt das Wissen um die
Schädigungsursache und die Wahl der richtigen Instandsetzungstechnik voraus. Zur Schadensanalyse dienen verschiedene Methoden,
von der visuellen Bestandsaufnahme über die
zerstörungsfreie und zerstörungsarme Bewertung bis zur Probenentnahme zur erweiterten
Untersuchung im Labor.
DIN 1504 sieht elf Strategien für die Instandsetzung von Schäden an Beton vor:
• IP: Schutz gegen das Eindringen von Stoffen
• MC: Regulierung des Wasserhaushalts des
Betons
• CR: Betonersatz
• SS: Verstärkung
• PR: physikalische Widerstandsfähigkeit
• RC: Widerstandsfähigkeit gegen Chemikalien bei Bewehrungskorrosion
• RP: Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität
• IR: Erhöhung des elektrischen Widerstands
• CC: Kontrolle kathodischer Bereiche
• CP: kathodischer Schutz
• CA: Kontrolle anodischer Bereiche

B 5.9

B 5.10

fähiges bzw. kraftschlüssiges Verbinden der
Flanken saniert. Dazu kommt je nach Rissart,
-verlauf, -breite, -bewegung und -zustand die
Tränkung bzw. Injektion mit Epoxidharz, Polyurethanharz, Zementleim oder Zementemulsion
infrage.
Reicht die Überdeckung aus, werden Oberflächenschäden mit Betonersatz ausgebessert,
indem kunststoffmodifizierte, zementgebundene Mörtel im Handauftrag oder rein zementgebundene Spritzmörtel verwendet werden.
Bestehende Stahlbetonkonstruktionen können
z. B. mit Stahlträgern unterfangen werden (Abb.
B 5.7). Nicht ausreichend tragfähige Bauteile
lassen sich auch durch Zusatzbewehrung mit
Stahl- oder Kohlefaserlamellen platzsparend
optimieren. Die Oberfläche kann durch Spritzmörtel, Hydrophobierungen, Imprägnierungen
und Beschichtungen umhüllt werden. Ist trotz
Oberflächenschutz die Bewehrung korrosiven
Umgebungsbedingungen ausgesetzt, wird sie
beschichtet oder elektrochemisch geschützt.
Die Umgebungsbedingungen werden in Expositionsklassen erfasst.

(Ziegel, Klinker) und die ungebrannten Steine
wie Hütten-, Beton- oder Kalksandstein und
Porenbeton (ab 1929).
Ziegel werden aus Ton, Lehm oder tonartigen
Massen und eventuellen Zusatzstoffen (z. B.
Scherben) geformt (Handformung, Strangpresse), getrocknet und bei etwa 900 –1200 °C gebrannt. Voll- und Hochlochziegel dienen der
Ausführung von tragendem und nichttragendem Mauerwerk. Als Hintermauerziegel werden
sie für verputztes und verblendetes Mauerwerk
eingesetzt. Leichtziegel werden mit Porosierungsstoffen (Sägemehl, Polystyrolschaum) hergestellt. Sie haben gegenüber Mauerziegeln
eine verminderte Wärmeleitfähigkeit und Druckfestigkeit. Vormauerziegel und Klinker – oberhalb der Sintergrenze gebrannt (1150 –1300 °C,
rohstoffabhängig) – eignen sich für frostbeständiges Sichtmauerwerk. Um verschärften
Dämmstandards zu entsprechen, sind neben
Leichtziegelmauerwerk heute Verblendziegelkonstruktionen mit Zwischendämmung gebräuchlich. Nach vielen ortstypischen Formaten und dem 1871 eingeführten Reichsformat (RF 25/12/6,5 cm) setzte sich nach dem
Zweiten Weltkrieg in Deutschland schließlich
das auf einem Achsraster von 12,5 cm basierende Oktametermodul (Normalformat: 24/11,
5/7, 1 cm, Fuge 1,0 cm vertikal / 1,2 cm horizontal) im Mauerwerksbau durch.
Mörtel besteht ähnlich wie Beton, Estrich oder
Putz aus feiner Gesteinskörnung, Bindemittel
und Wasser. Bei den Mörtelgruppen unterschei-

Mauerwerk

Mauerwerk kann aus natürlichen oder künstlichen Steinen bestehen. Natursteine werden
nach Ihrer Entstehung in Sedimentgesteine
(z. B. Kalkstein, Muschelkalk, Sandstein), magmatische Gesteine (z. B. Granit) und Umwandlungsgesteine (z. B. Marmor) unterschieden. Zu
den künstlichen Steinen zählen die gebrannten

Die Instandsetzung von Beton erfolgt in der
Regel durch das Aufbringen von Ersatz- oder
Schutzschichten. Durch Methoden wie Abstemmen von lockerem Beton, Reinigung mit
der Drahtbürste, Reinigung mit Nadelpistole,
Abschleifen, Trocken-, Kugel-, Hochdruckwasser- oder Flammstrahlen wird der Untergrund vorbereitet. Risse gelten bis zu einer
Breite von 0,3 mm als ungefährlich. Sie werden durch Schließen, Abdichten und dehnB 5.11

89

Baustoffe in Sanierungsprojekten

B 5.12
B 5.13

B 5.14
B 5.15

B 5.16
B 5.17

teilsanierte Kupferblechverwahrung einer begehbaren Flachdachabdichtung
Kupferblechabdeckung über einem mit Flicken
reparierten, versprödeten und abgerutschten
Attikabereich einer älteren Dachhaut aus Synthesekautschuk
Verlegearbeiten im Schweißverfahren auf einem
Flachdach
durch abrutschenden Schnee ausgebrochene
Falzziegel im Traufbereich, beginnende Moosbildung
verformtes Aluminium-Profilblech
alte Dachziegel nach mehrjähriger Bewitterung
(links) und neu eingedecktes Ziegeldach
(rechts)

B 5.12

B 5.13

B 5.14

90

det man nach Bindemitteln MG 1-Kalkmörtel
(Sand und gebrannter Kalk), MG 2-Kalkzementmörtel, MG 3-Zementmörtel (Sand und Zement)
und MG 4-Gipsmörtel (Sand und Gips). Mit der
Entwicklung von Zementprodukten im 19. Jahrhundert tritt der Kalkmörtel in den Hintergrund,
da er weniger druckfest als Zementmörtel ist.
Kalkmörtel wirkt allerdings desinfizierend sowie
feuchteregulierend, da er Feuchte etwa zehnmal schneller als Zementmörtel abgibt, und
eignet sich daher als Sanier- und Innenputz.
Mischprodukte gleichen die Vor- und Nachteile
aus. So beinhaltet Kalkmörtel der MG 2 zwei
Teile gebrannten Kalk auf einen Teil Zement
und sechs Teile Sand. Leichtmörtel und Dünnbettmörtel werden bei Leichthochloch-Ziegelmauerwerk eingesetzt.
Schäden
Die Hauptursache von Mauerwerksschäden
ist Feuchte. Sie wäscht Ablagerungen wie
endogene Ausblühungen (Salpeterausblühungen, Kalkauslaugungen oder -aussinterungen)
aus, dient als Transportmittel für exogene Verschmutzung sowie Verkrustungen und beschleunigt die Oberflächenverwitterung (Verfärbung, Bleichen, Flecken, Patinierung). Salzkristallisation und Frost können zum Zerfall der
Steine durch Schichtenbildung, Kohäsionsverlust mit Blasenbildung, Zerbröckeln und Fehlstellen durch aufgelöstes Bindemittel im Fugenbereich führen (Abb. B 5.9).
Auch biologischer Bewuchs durch Pflanzen,
Moose, Flechten, Algen und Schimmelpilze
wird durch hohe Mauerwerksfeuchte gefördert
(Abb. B 5.10). Im Keller- bzw. Sockelbereich
kann Wasser kapillar im Mauerwerk aufsteigen.
Risse hingegen entstehen vor allem durch
Schwinden, Temperaturänderungen und Bauwerksbewegungen. Verblendschalen unterliegen hohen Temperaturschwankungen, sind
rissgefährdet und müssen sich frei bewegen
können. Bei unzureichenden Überbindmaßen
im Verband (mindestens 0,4 cm hoch und
4,5 cm breit) können Risse entstehen, die u. U.
zu statischem Versagen der Wand führen.
Sanierung
Nach einer Trockenreinigung erfolgt die Nassreinigung (Hochdruck) des Mauerwerks. Kalkausblühungen, -auslaugungen und -sinterungen werden durch Abbürsten und ggf. Säure
entfernt. Schadhafte Verfugungen und Steine
werden entnommen, Hohlräume und Risse mit
Injektionsmörtel verpresst sowie Steine und Fugenmörtel (mindestens 15 mm tief) ersetzt. Vor
der Neuverfugung wird die Oberfläche unter
Hochdruck gereinigt und genässt, danach ggf.
hydrophobiert (nicht abgedichtet). Dehnfugen
(geplante Risse) verhindern unplanmäßige
Risse, sind aber nachträglich schwer zu realisieren. Die Feuchtebelastung kann durch konstruktive Maßnahmen wie vergrößerte Dachüberstände gemindert werden. Aufsteigende
Feuchtigkeit lässt sich durch nachträglich eingebrachte Sperrschichten und Injektionen kontrollieren.

Gebäudehülle
Trag- und Hüllkonstruktionen lassen sich nur
selten völlig trennen. Die Hülle dient in erster
Linie der Kontrolle des von außen und innen
(als Dampf) einwirkenden Wassers. Steigende
Energiepreise haben zu Aufbauten geführt, die
wesentlich von den Parametern Dämmung und
Luftdichtheit bestimmt werden. Die Anpassung
bestehender Bauten an aktuelle Rahmenbedingungen stellt energiewirtschaftliche ein immenses Sparpotenzial dar.
Flachdach

Vor allem aus wirtschaftlichen Gründen stellt
das Warmdach mit einer unter der Dichtung
angeordneten Dämmung aus Polystyrolpartikelschaum (ab etwa 1960) oder Mineralwolle das
gebräuchlichste Flachdachsystem dar. Bei
einem Umkehrdach mit einer über der Dichtung angebrachten, wasserbeständigen Dämmung aus Polystyrolextruderschaum (ab etwa
1970) wird die Dachhaut besser geschützt. Gefälledämmung ist hier jedoch nicht möglich, da
die Dämmung sehr teuer und durch den Kontakt mit kaltem Regenwasser weniger effizient
ist. Im Kompaktdach werden Schaumglasplatten allseitig in heißem Bitumen verlegt und zusätzlich mit Bahnen abgedichtet. Das DuoDach kombiniert die Vor- und Nachteile von
Warm- und Umkehrdach und ist vor allem bei
Sanierungsprojekten von bestehenden Flachdächern sinnvoll.
Das bei der Erdöldestillation anfallende Bitumen ersetzt seit Anfang des 20. Jahrhunderts
die gesundheitsschädlichen Teerprodukte bei
der Dachabdichtung. Bitumendichtungsbahnen bestehen aus einem mit Bitumen getränkten Trägermaterial, das beidseitig mit einer zusätzlichen Bitumendeckschicht (meist Polymerbitumen) versehen ist und eine mineralische
Bestreuung (z. B. Talk, Sand, Schiefer) enthält.
Die Trägereinlagen aus Polyestervlies, Jutegewebe, Glasgewebe oder Glasvlies (ab ca.
1950) bestimmen das mechanische Verhalten
wie Festigkeit, Dehnfähigkeit und Reißfestigkeit. Dauerhaft dichte Bitumenabdichtungen
lassen sich nur durch homogenes Verbinden
der Dichtungsbahnen herstellen. Hierfür werden diese mehrlagig in parallelen Bahnen mit
Lagenversatz und mindestens 8 cm Naht- und
Stoßüberdeckung vollflächig miteinander verklebt oder verschweißt. Dabei kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz:
• Gießverfahren: Eine Bahn wird in Heißbitumen verlegt, das mit einer Kanne aufgebracht wurde.
• Schweißverfahren: Hier wird die Bahn mit
einem Brenner angeschmolzen (Abb.
B 5.14).
• Bürstenstreichverfahren: Heiße Bitumenklebemasse wird vor der nächsten Bahn in
Bürstenstrichbreite aufgetragen.
• Kaltverklebung: Dabei werden die Bahnen
mit Kaltklebemassen aus Bitumen oder Polyurethan-Klebstoffen miteinander verklebt.

Baustoffe in Sanierungsprojekten

B 5.15

Dachdichtungen aus Gussasphalt lassen sich
nur auf festen Oberflächen einsetzen, die aber
dann allerdings direkt befahr- und begehbar
sind.
Kunststoffdichtungsbahnen – z. B. aus weich
gemachtem Polyvinylchlorid (PVC-P) oder Elastomeren – sind mit oder ohne Trägermaterial
(Glasgittervliese) erhältlich. Diese wurden nach
frühen Schäden (1970er-Jahre) schon verschiedentlich modifiziert und kommen hauptsächlich im Industrie- und Gewerbebau ab
den 1970er-Jahren zum Einsatz. Sie werden
mit Heißkleber verklebt und mechanisch befestigt oder mit Auflast verlegt, wobei auf die
Bitumenverträglichkeit der Abdichtungen ggf.
geachtet werden muss.
Schäden
Im Vergleich zu Schrägdächern kommt es bei
Flachdächern zu weniger, aber teureren Schadensfällen. Unzureichendes Gefälle führt zu
stehendem Wasser, das die Dichtigkeit der
Dachhaut unnötig beansprucht. Fehlender
Oberflächenschutz der Dichtebene kann zu
Schäden durch UV-Einwirkung oder durch
mechanische Einflüsse wie Sturmschäden oder
zu Durchstanzungen führen. Je nach Dichtungssystem und -material kann es zu Materialermüdung, Versprödung, Blasen- und Wellenbildung, Bewuchs oder Rissen durch zu hohe
Bewegungsspannungen kommen.
Sanierung
Das Aufbringen einer weiteren Abdichtungsund Dämmschicht eignet sich zur thermischen
Verbesserung. Hier kann auch ein Gefälle integriert werden. Bei starker Durchfeuchtung sollte das komplette Dachsystem (ab Tragschicht)
ausgetauscht werden. Bei begrenzten Schäden reicht örtlich begrenztes Aufkleben bzw.
Aufschweißen einer zusätzlichen Abdichtungsschicht oder von Ersatzflicken meist aus. Verwahrungen, Einläufe und Fugenabdichtungen
sollten kontrolliert und gewartet werden (Abb.
B 5.12 und 13).
Dachsteine und -ziegel

Geneigte Dächer werden vorwiegend mit geschuppt angeordneten Deckungsmaterialien

B 5.16

wie Ziegeln, Betondachsteinen, Faserzementplatten, Schiefer oder organischen Materialien
wie Reet, Holz- und Bitumenschindeln gedeckt. Ziegeldeckungen bestehen ähnlich
wie Mauerziegel aus Lehm, Tonerde und Sand.
Sie werden stranggepresst (Biberschwanz)
oder in vielfältigen Formen, Farben und Oberflächenstrukturen gepresst, getrocknet und
anschließend gebrannt. Ähnliche Formen
und Farben bieten aus Portlandzement, Wasser und Quarzsand hergestellte Betondachsteine. Schiefer ist ein Sedimentgestein und
in den Glimmerlagen im Gestein spaltbar. Faserzementplatten und -wellplatten bestehen
heute aus einer mit Polyvinylalkoholfasern armierten Zementmischung, deren Oberfläche
mit einer Farbbeschichtung wasserabweisend ausgeführt werden kann. Bei älteren
Platten ist allerdings mit einer Lungenkrebs
erzeugenden Asbestbewehrung zu rechnen.
Schäden
Bei allen Deckungsmaterialien sollte auf eine
fachgerechte Verlegung mit den empfohlenen
Dachneigungen geachtet werden. Dennoch
können Schäden z. B. in Form von mechanischer Zerstörung durch Äste, falsches Begehen oder Wind auftreten (Abb. B 5.18 und
19). Ständig durchfeuchtete Dachziegel sind
oft von Ausblühungen (Salze) betroffen. Kalkeinschlüsse verursachen Abplatzungen durch
Volumenvergrößerung. Schwefelgase aus der
Luft können zu Ausblühungen, grobporige
Tonmischungen zu Pflanzenbewuchs führen.
Faserzementplatten können von Farbveränderungen, Ausblühungen und ätzenden Auslagerungen (schädigt Glas) betroffen sein. Unbeschichtete Platten weisen oft eine Versprödung
durch Bewuchs auf.
Sanierung
Die Reparatur beschädigter Dächer erfolgt
durch Ersatz der beschädigten oder fehlenden
kleinformatigen Ziegel, Dachsteine, Schiefer,
Schindeln oder Platten (Abb. B 5.17). Versprödete und falsch befestigte Bitumenschindeldächer müssen oft ganz neu eingedeckt werden,
da aufgrund der Überlappung eine ausreichende Dichtung und Befestigung nachträglich nicht möglich ist.

B 5.17
Metalldeckungen

Metalle (gr. Metallon = Bergwerk) unterscheiden
sich in Eisenwerkstoffe und Nichteisenmetalle.
Als Eisenwerkstoffe werden Metalllegierungen
bezeichnet, bei denen der Eisenanteil höher ist
als der jedes anderen Legierungselements. Zu
den bekanntesten Metalllegierungen zählen
Messing (Kupfer-Zink-Legierung) und Bronze
(Kupfer-Zinn-Legierung). Nichteisenmetalle
werden nach ihrer Dichte unterteilt in Schwermetalle (Rohdichte > 4,5 g / cm2 wie Blei, Kupfer, Zink, Zinn, Chrom, Nickel) und Leichtmetalle (Rohdichte < 4,5 g / cm2, wie Aluminium,
Magnesium, Titan).
Aluminium zählt zu den Leichtmetallen, ist aber
vergleichsweise fest. Es gilt aufgrund seines
Potenzials von -1,67 Volt als unedel. Seine Korrosionsbeständigkeit beruht auf einer harten,
durchsichtigen Oxidschicht, die sich auf frisch
angeritztem Material bildet. Aluminium lässt
sich kalt und warm verformen (Abb. B 5.16),
schweißen (abhängig vom Gehalt an Legierungsbestandteilen), löten, kleben sowie schmieden. Zudem besitzt es eine hohe Leitfähigkeit
für Strom und Wärme.
Kupfer gilt heute neben Aluminium als das
wichtigste Nichteisenmetall. Es ist relativ
weich, verformbar und lässt sich walzen, ziehen, schmieden, löten und schweißen, jedoch
schwer gießen. Die Farbe schlägt durch Bewitterung von rötlich (Buntmetall) in braunrot
bis schwarz um (Abb. B 5.12). Des Weiteren
ist Kupfer korrosionsbeständig und unempfindlich gegenüber Zement, Kalk und Gips. Durch
Einwirken des Luftsauerstoffs verändert sich
dessen Oberfläche in braunes Kupferoxid und
entwickelt im Lauf der Zeit durch Einwirkung
von Kohlendioxid und Feuchtigkeit an der
Oberfläche grüne Patina. Diese besteht aus
basischem Kupferkarbonat, schützt das Kupfer vor weiterer Oxidation und ist nicht mit dem
giftigen Grünspan zu verwechseln, der sich
nur in Kontakt mit Essigsäure bildet.
Zink wird für Dachdeckungen in geringen
Mengen (< 0,5 %) mit Titan, Kupfer und Aluminium legiert. Es ist weich und silbrig-weiß.
An der Atmosphäre entsteht aus dem primären Korrosionsprodukt Zinkhydroxid unter
Einwirkung von Kohlendioxid basisches Zinkkarbonat, das sehr beständige und schützen91

Baustoffe in Sanierungsprojekten

B 5.18

B 5.19
B 5.20

B 5.21

B 5.22

B 5.23

flach geneigte Gaube mit Stehfalzdeckung aus
verzinktem Stahlblech und unzureichendem Ortgangdetail
Folgeschäden (Detail aus Abb. B 5.18) im durchfeuchteten Ortgangbereich
Fensterscheibe mit schadhaftem Randverbund
(Kondenswasser steht im Scheibenzwischenraum), abgekreideter Anstrich und Flechtenbewuchs der Aluminiumprofile, ablösende Verfugung
Feuchteschäden an Wetterschenkel und Blendrahmen, Putzschäden durch Ausdehnung der
Fensterbank
saniertes Holzfenster mit Wetterschenkel aus
Eiche und Sonnenschutzlamellen im Scheibenzwischenraum
Abblättern und Verblassen der Beschichtung
eines Holztors durch UV-Strahlung
B 5.19

B 5.18

de Deckschichten bildet. Dadurch ändert
sich die Farbe von silbrig-weiß nach mattgraublau.
Bleiblech besteht aus Kupferhüttenblei
(99,94 %), geringen Legierungszusätzen von
Kupfer (0,04 – 0,05 %) und Beimengungen. Es
ist wenig zugfest, unterliegt großen temperaturbedingten Längenänderungen, weist aber eine
hohe Beständigkeit gegen fast alle Säuren auf.
Das weiche, in kaltem Zustand verformbare
(ziehen, walzen, gießen und löten), mattgrau
abfärbende Metall ist an der Luft korrosionsbeständig: Zunächst entsteht auf der Oberfläche
ein Überzug aus Oxid, das später durch die
Reaktion mit (atmosphärischem) Kohlendioxid
eine hellgraue Patina aus Bleikarbonat (PbCO4)
bildet. Nach einer schnellen Karbonatbildung
am Anfang ist ab fünf Jahren mit einer linearen
Abtragung zu rechnen.
Schäden
Elektrochemische Korrosion kann bei Kupfer
mit Aluminium, Titanzink oder verzinktem Stahl
auftreten. Deshalb sollten diese Metalle in
Fließrichtung des Regenwassers nicht unterhalb von Kupferwerkstoffen verwendet werden.
Abtragungsprodukte durch Wind, Wetter und
Regen sind selten reine Metalle, sondern durch
Umwelteinwirkung entstandene Metallverbindungen. Durch Abtragung vermindert sich die
Metalldicke; das Metall bedarf ggf. eines Korrosionsschutzes, wobei der Abtrag von der Korrosivitätskategorie (C1 = unbedeutend bis C5
= sehr stark) für atmosphärische Umgebungsbedingungen (nach DIN EN ISO 12 944-2) abhängt:





Aluminium:
Kupfer:
Zink:
Blei:

bis 10 g / m2a
bis 50 g / m2a
bis 60 g / m2a
bis 7,4 g / m2a

Durch die Abtragung gelangen Verbindungen
in den Boden und ins Abwasser, die hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit kritisch zu prüfen sind. Gleichzeitig entsteht durch Oxidation
an der Atmosphäre eine Schutzschicht (Patina). Durch diese verringert sich der Abtrag
kontinuierlich.
Aluminium kann einerseits durch edlere Me92

talle wie Kupfer, andererseits durch die Entstehung von Calciumaluminat aus basischem
Mauerkalk (Mörtel) angegriffen werden. Nach
der Zerstörung der Oxidschicht an der Oberfläche zerfällt das Metall. Kupfer steht in der
Spannungsreihe der Metalle bei den edlen Metallen unter Silber und Gold. Gegenüber nicht
oxidierenden Säuren wie Salzsäure ist es aber
beständig. Unter Bildung entsprechender Kupfersalze oxidiert es bei Schwefel- und Salpetersäureeinwirkung. Zink wird von Säuren und
Laugen unter Freisetzung von Wasserstoffgas
angegriffen und oxidiert (etwa durch Gerbsäure, früher auch Teer). Es ist gegenüber Salzund Schwefelsäure sowie Natronlauge unbeständig und löst sich auf. Beim sogenannten
Weißrost bilden sich durch Mangel an Kohlendioxid unter Feuchteeinfluss keine Schutzschichten aus Zinkkarbonat, sondern Korrosionsprodukte, die im ungünstigsten Fall zu
einer punktuellen Durchrostung der Bleche
führen. Die Korrosion exponierter verzinkter
Oberflächen ist in den letzten beiden Jahrzehnten als direkte Folge des abnehmenden
Säuregehalts der Luft (vor allem von Schwefeldioxid) zurückgegangen. Blei wird durch organische Säuren, u. a. auch aus Harthölzern,
durch Kondensat und die alkalischen Bestandteile von frischem Mörtel und Beton angegriffen, kann aber durch porenfreie Schutzanstriche oder entsprechende Zwischenlagen
geschützt werden. Viele alte Wasserleitungen
bestehen noch aus Blei (10 – 20 %). Weiches
Wasser mit 8 °dH kann aus Blei gesundheitsschädliches Pb(OH)2 lösen. Bei hartem Wasser
bildet sich jedoch eine Schutzschicht aus basischem Blei-Calcium-Karbonat, die verhindert,
dass Bleiablösungen in das Trinkwasser kommen. Auch Bleilote an Kupferrohren können für
eine Bleibelastung im Trinkwasser verantwortlich sein.
Sanierung
Nach einer gründlichen mechanischen Reinigung der Bleche kann ein Oberflächenschutz
aufgetragen werden, der die Berührung mit
Wasser und Sauerstoff unterbindet. Einzelne
Fehlstellen können durch Löten oder Einlöten
neuen Materials ausgebessert werden. Patinieröle gleichen Farbunterschiede aus.

Holz und Holzwerkstoffe

Im Fassadenbereich werden die einheimischen
Hölzer Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie
sowie Zedernarten und tropische Hölzer wie
z. B. Afzelia verwendet. Holzwerkstoffe sind
platten- oder auch stabförmige Produkte, die
durch das Zusammenfügen von zerkleinertem
Holz (z. B. Bretter, Furniere, Stäbchen, Stäbe,
Späne, Fasern, Wolle) unter Zugabe von Bindemitteln bzw. Leim und Zusatzstoffen wie Härter,
Holzschutz-, Flammschutz- oder Hydrophobierungsmittel etc. hergestellt werden. Das Zerkleinern durch Zersägen, Schälen, Spalten,
Zerspanen, Zerhacken oder Zerfasern und anschließendes Zusammenfügen bewirkt eine
gleichmäßige Ausprägung der richtungsabhängigen Holzeigenschaften, sodass Holzwerkstoffe im Unterschied zu Vollholz geringere
Eigenschaftsstreuungen und weitgehende Isotropie in Plattenebene aufweisen. Für Fassaden
eignen sich Vollholz, Sperrholz und zementgebundene Faserplatten.
Sperrholz ist aus mindestens drei versetzt aufeinandergeleimten Furnierlagen aufgebaut. Der
Absperreffekt kompensiert das unterschiedliche Schwindverhalten in Längs- und in Querrichtung. Nach Art der Mittellage wird zwischen
Furniersperrholz mit ausschließlich parallel zur
Plattenebene angeordneten Furnieren, Stäbchensperrholz mit einer Mittellage aus hochkant gestellten, verleimten Schälfurnierstreifen
sowie Stabsperrholz (Tischlerplatte) mit einer
Mittellage aus gesägten zusammengeleimten
Vollholzleisten unterschieden. Furnierschichtholz besteht aus faserparallel geschichteten
und wasserfest verleimten Furnieren. Bei größeren Breiten werden zur Stabilisierung quer
verlaufende Furnierblätter eingelegt. Furnierstreifenholz setzt sich aus dünnen Furnierstreifen zusammen, die wasserfest zu Plattenbalken
verleimt und in Standardabmessungen zu Balken zurechtgeschnitten werden.
Leimholz besteht aus einzelnen, schmalen, in
der Länge keilgezinkten Lamellen, die zu Platten unterschiedlicher Länge, Breite und Dicke
verleimt werden. Brettschichtholz ist ein aus
mindestens drei Brettlagen bestehendes Nadelholz, dessen gehobelte Breitseiten parallel
übereinanderliegen und zu einem Gesamtquerschnitt verleimt sind.

Baustoffe in Sanierungsprojekten

Faserplatten unterscheidet man je nach Rohdichte in poröse (nicht bituminiert / bituminiert),
mittelharte (auch MDF-Platten, Medium Density
Fibreboard, genannt) und harte bzw. extraharte
Holzfaserplatten. Sie werden vor allem für den
Innenausbau im Nassverfahren, bei dem der
Zusammenhalt der Fasern und Faserbündel
weitgehend auf dem holzeigenen Bindemittel
Lignin und einer natürlichen Faserbindung
durch Verfilzung beruht, oder im Trockenverfahren mit Kunstharzen hergestellt. Je nach Art
des Bindemittels werden organische (Kunstharz) und mineralische Platten (Portland-, Magnesiazement, Gips) unterschieden. Grobspanplatten bestehen aus größeren, schichtweise
gerichteten Spänen, auch OSB-Platten (Oriented Strand Board) genannt. Holzwolleleichtbauplatten entstehen unter geringem Pressdruck aus langfaseriger mineralisierter Fichtenholzwolle und einem mineralischen Bindemittel
(Portlandzement, Magnesit). Sie dienen im Fassadenbereich vor allem als Putzträger.
Schäden
Holz verwittert an der Atmosphäre nur in der
Oberflächenschicht, die je nach Holzart, Verwitterungszeitraum und Exposition bis zu 4 mm
beträgt. Ursache dafür sind fotochemische,
biologische und physikalische Vorgänge, die
sich überlagern und voneinander abhängen.
Zu den biologischen Vorgängen gehören auch
Angriffe pflanzlicher und tierischer Schädlinge.
Äußerlich tritt durch Verwitterung eine Vergrauung des Holzes ein. Je nach Ausrichtung kann
es zum langsamen Abbau der Holzfaser kommen. Durch UV-Strahlung wird die oberflächennahe Holzsubstanz ebenso angegriffen. Es
entstehen (aus Lignin) bräunliche, wasserlösliche und / oder auswaschbare Abbauprodukte. Werden diese durch Regen- und
Windeinwirkung abgetragen, verbleibt weißliche, weniger strahlungsempfindliche Cellulose (Bleicheffekt).
Bis zu einer Querschnittstiefe von 0,5 mm
werden regen- und taubefeuchtete Holzoberflächen von dunkelfarbigen Schimmelpilzen
besiedelt, deren Lebensgrundlage fotochemische Abbauprodukte sind. Diese dunklen
Pilze führen ebenso zur Holzvergrauung. Die
Pilzbesiedelung stellt eine »natürliche Pigmentierung« der Holzoberfläche dar, durch die
der weitere Abbau durch Licht gebremst wird.
Unterschiedliche Dichte der Gewebeteile führt
bei fortschreitender Erosion zur Hervorhebung
der Jahresringe. Bei direkter Bewitterung beträgt die Querschnittsschwächung bis 0,1 mm
pro Jahr.
Plattenwerkstoffe können sich aufwölben, reißen, durchfeuchten sowie sich von den Rändern her durch eine falsch eingesetzte Verleimung zersetzen und durch Schwinden bzw.
Quellen verformen (Abb. B 5.4). Häufig verursacht auch Korrosion der Befestigungsmittel
die Bildung von Schmutzfahnen (Abb. B 5.2).
Pflanzliche und tierische Schädlinge wurden
bereits bei Tragkonstruktionen aus Massivholz
besprochen (siehe S. 86ff.).

Sanierung
Holzbauteile lassen sich vor einer direkten
Bewitterung durch entsprechende Beschichtungssysteme schützen, die auch gewartet
werden müssen. Bei fortgeschrittener Oberflächenverwitterung können die Flächen durch
Abschleifen wieder instand gesetzt werden.
Ist dies nicht mehr möglich, bleibt nur ein Austausch unter Verbesserung des konstruktiven
Holzschutzes übrig. Sollen bestimmte Farbeffekte erreicht und das Holz gegen UV-Strahlung geschützt werden, muss eine Beschichtung mit Decklack oder Lasur erfolgen, die
dann regelmäßig aufgefrischt werden sollte.
Fenster und Türen

Für Holztüren und -fensterrahmen werden in
Deutschland neben Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Eiche auch Tropenhölzer wie das rötliche Meranti (beständig und astfrei) verwendet. Die Qualität des verwendeten Holzes ist für
deren Dauerhaftigkeit und Funktionstüchtigkeit
entscheidend.
Schäden
Wetterschenkel und die unteren Rahmen- bzw.
Stockteile von Holzfenstern sind besonders
stark feuchtebeansprucht (Abb. B 5.21 und
22). Große Schäden bis zur vollständigen Zerstörung der Holzsubstanz können auch durch
dampfdichte äußere Beschichtungen auftreten.
Eckspaltenbildung durch Quellen und Schwinden führt zu Feuchtebelastung und Pilzbefall.
Der Randverbund von Isoliergläsern hat heute
eine Lebensdauer von etwa 25 bis 30 Jahren.
Schäden drücken sich durch Funktionsverlust
und Kondensat im Scheibenzwischenraum aus
(Abb. B 5.20). Ablagerungen aus anderen Baustoffen, etwa Rost, Flusssäure aus Holzschutzmitteln oder Silikatablagerungen aus kalkhaltigen zementgebundenen Fassadenbaustoffen
wie Faserzement, können die Glasoberfläche
anätzen und verschmutzen. Bei älteren Nassverglasungen ist oft der Leinölkitt verhärtet und
gerissen. Neuere Fugendichtungsmassen auf
Silikon- (Lebensdauer 10 – 20 Jahre) oder Acrylbasis (kann gestrichen werden) ersetzen Polysulfidkunstharze wie das u. U. PCP-haltige Thiokol (Verwendung etwa 1955 –1975). Sanierungsbedarf entsteht durch Rissbildung bzw.
Versprödung und Adhäsions- bzw. Kohäsionsbruch der Fuge. Bei Trockenverglasungen und
Dichtungsprofilen aus Synthesekautschuk (ab
1930) können Versprödung und aufgegangene
Eckverbindungen auftreten.

B 5.20

B 5.21

B 5.22

Sanierung
Der besonders beanspruchte Wetterschenkel
von Holzfenstern kann aus Eichenholz hergestellt werden, um die Lebensdauer zu verlängern. Entscheidend für die Lebensdauer sind
regelmäßige Kontrollen (alle 3 – 5 Jahre), um
frühzeitig Beschichtungs- und Feuchteschäden
zu erkennen und zu sanieren. Neben dem Aufpolieren der Glasoberfläche kommt bei Bruch
oder Randverbundschäden nur der Austausch
der kompletten Glas- oder Fenstereinheit inB 5.23

93

Baustoffe in Sanierungsprojekten

frage. Dies ist auch aus thermischer Sicht bei
stark verbesserten U-Werten der Gläser und
Rahmen wünschenswert (z. B. handelsübliches
Isolierglas 1975: U = 2,8 W / m2K, heute U-Werte bis 0,5 W / m2K). Thermisch können Fenster
auch durch Zusatzscheiben saniert werden.
Insekten- und Pflanzenbefall lässt sich konstruktiv oder mit Holschutzmitteln lösen (siehe
S. 86ff.).
Naturwerkstein

B 5.24

B 5.25

B 5.24

B 5.25
B 5.26

B 5.27

Salzschäden im Spritzwasserbereich eines Sockels aus Brannenburger Nagelfluh (Sedimentgestein), Sanierung durch Austausch der seitlichen Verkleidung
Ablösung nicht hinterlüfteter Travertinfassadenplatten durch Frost im Sockelbereich
Putzschaden zwischen dem Sockel aus Untersberger Kalkstein und der geputzten Ziegelwand,
die mit einer Bitumenbahn gegen aufsteigende
Feuchtigkeit geschützt ist, Glyptothek, München
(D) 1815, Leo von Klenze
Wiederaufbau einer Sandstein-Ziegel-Fassade
in vereinfachter Form mit Trümmerziegeln, Alte
Pinakothek, München (D) 1957, Hans Döllgast

Die kaum zu überblickende Vielzahl von Gesteinssorten wird nach ihrer Entstehung in drei
große Gesteinsfamilien eingeteilt: Erstarrungsgesteine (magmatische Gesteine, Magmatite)
sind aus dem abgekühlten und kristallisierten
Magma des Erdinneren (z. B. Granit, Diorit,
Syenit, Gabbro, Trachyt, Rhyolith und Basalt)
entstanden. Ablagerungsgesteine (Sedimentgesteine, Sedimentite) haben sich aus Verwitterungsprodukten von Gesteinen durch Verkittung und Verfestigung (Diagenese) gebildet
(z. B. Konglomerat, Sandstein, Tonstein, Kalkstein, Dolomit, Travertin oder Kalktuff). Umwandlungsgesteine (metamorphe Gesteine,
Metamorphite) haben sich durch Druck- und
Temperatureinwirkungen auf abgesunkene
Sedimentite oder aus umgewandelten und angeschmolzenen Magmatiten entwickelt (z. B.
Gneis, Quarzit, Schiefer, Serpentinit, Marmor).
Eine falsche Auswahl von Gestein und Oberflächenbearbeitung ist für viele Schäden verantwortlich. Dabei sind die im jeweiligen Gestein
enthaltenen Minerale mit entscheidend. Instabile Eisenverbindungen können z. B. zu Verfärbungen in Form von braunen Streifen (Rost)
führen. Minerale und Elemente können sich
verfärben und andere Bestandteile oder Bauteile einfärben sowie sich zersetzen, ganz zerfallen, Löcher bilden, die Verschmutzung verstärken und das Wachstum von unerwünschter
Kleinflora begünstigen. Auch die Frostbeständigkeit des Gesteins ist in mitteleuropäischen
Breiten entscheidend. Viele Brüche sind uneinheitlich und enthalten sowohl verwitterungsresistente als auch anfällige Partien. Ein Pauschalurteil auf Basis weniger Proben ist wegen
der Streuung der Eigenschaften oft unzureichend. Kann man sich bei heimischen Gesteinen immerhin auf lange Erfahrungen im Umgang mit ihnen beziehen, so liegen für viele
der heute angebotenen fremden Gesteine und
deren Varietäten keine Erkenntnisse über ihr
Langzeitverhalten vor.
Schäden
Dampfförmiges, flüssiges und gefrorenes Wasser verursacht auch bei Steinen die meisten
Schäden. Wasser füllt Hohlräume wie Risse,
Kapillaren sowie Poren und kann beim Gefrieren Absprengungen bewirken. Ursache dieser
Frostschäden ist die Volumenvergrößerung von
Eis gegenüber Wasser um etwa 9 %. Besonders schädlich sind häufige Frost-Tau-Wechsel. Seltener sind heute durch Hinterlüftung
und mechanische Befestigungen die vor allem
in den 1970er-Jahren aufgetretenen Ablösun-

B 5.26

94

gen durch das Hinterfrieren im Mörtelbett
verlegter Fassadenplatten geworden (Abb.
B 5.25).
Manche Gesteine besitzen mit Wasser gesättigt eine deutlich geringere Festigkeit (Sandstein etwa 70 %). Zudem kann Wasser auch
Bindemittel aus Gesteinen lösen. Die Auslaugungen bilden verdichtete Sinterkrusten, die
das Gefüge des Natursteins schädigen. Ausblühungen entstehen immer dann, wenn durch
kapillaren Feuchtetransport die im Wasser gelösten Stoffe, meist Salze, an die Oberfläche
gelangen und bei der Verdunstung kristallisieren. Erzeugen die Salze auf der Oberfläche
eine Kruste, entstehen auch unterhalb Salzablagerungen. Die Salzkonzentration führt zu
Absprengungen durch Kristallisationsdruck in
der Größenordnung gefrierenden Wassers
(Abb. B 5.24). Mit Wasser geraten auch schädliche Salze, Verunreinigungen und Gase in den
Stein, die chemische Veränderungen bewirken.
Im Unterschied zu Ausblühungen entstehen
durch Ablagerung von ausgeschwemmten
Zementpartikeln sogenannte Zementschleier.
Die nach der Verdunstung des Wassers unansehnlich graue Schicht kann mit Zementschleierentferner schadensfrei beseitigt werden.
Schmutzablagerungen bestehen aus angewehten Stäuben aus Quarz, Kalkspat / Calzit, Gips,
Tonen und Rußteilchen. Diese Verschmutzung
tritt bei Weichgesteinen wie Kalk- und Sandstein stärker in Erscheinung. Die anfangs nur
optische Beeinträchtigung kann durch die Einwirkung von Feuchtigkeit und einer chemischen
Reaktion zu einer festen Haftung der Teilchen
sowie einer Veränderung der Oberfläche führen. Andauernde Feuchtigkeit kann zum Abplatzen der Schichten führen. Bekannt sind
auch Schäden durch Kotablagerungen von
Vögeln wie auch Schäden durch Urin, z. B. an
Sockeln durch Hunde oder in WC-Anlagen mit
Urinalen.
Pflanzen können das Steingefüge anlösen und
durch Wurzelbildung aufsprengen. Bakterien,
Algen und Flechten rufen durch ihre Stoffwechselprodukte und Säuren chemische Umwandlungsvorgänge hervor. Zusätzlich ergibt sich
eine farbliche Veränderung der Oberfläche
durch die Einwirkung von Sonne, Regen und
Wind. Diese Patinierung bringt den Charakter
des Steins und seine plastische Wirkung zur
Geltung.
Durch Verwitterung werden je nach Klima, Orientierung, Gebäudehöhe, Gesteinsart, Temperatur, Strahlung, Luft, Feuchtigkeit, Inhaltsstoffen und Organismen in Luft und Wasser Teile
des Materials ausgewaschen. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Verwitterungen innerhalb einer Fassade. Verwitterung und Gipskrustenbildung der Oberfläche karbonatischer
Gesteine führen zur progressiven Aufrauung
der geschliffenen oder polierten Oberfläche
und täuschen durch diffuse Rückstrahlung
Farbverlust vor. Hartgesteine wie Granit sind
gegenüber Verwitterung und Verfall widerstandsfähig. Dichte Materialien verwittern von

Baustoffe in Sanierungsprojekten

der Oberfläche aus mit einem Substanzverlust
des Steins. Zu den typischen Vertretern dieser
Gruppe zählen Marmor und dichte Kalksteine,
die an der Oberfläche abmehlen oder von
einem dichten, sich auflösenden Überzug aus
Gips bedeckt werden. Bei saugfähigen Materialien (z. B. Sandsteine) dringen Schadstoffe
tiefer in das Gefüge ein. Es entstehen Krusten
und Zonen unterschiedlicher Festigkeit, die
durch Bindemittelumwandlung und -verlust
gekennzeichnet sind.
Natursteine mit porösem Gefüge und kalkoder dolomithaltigen Bindemitteln sind durch
Luftverschmutzung gefährdet. Schwefeldioxid
(SO2) reagiert in der Gesteinsoberfläche oder
auch erst im Stein mit Feuchtigkeit zu schwefeliger Säure. Durch die Säure erfolgt eine Auflösung. Die Calciumsulfatlösung verdunstet an
der Steinoberfläche und es bilden sich Ausblühungen. Kristallisiert das Calciumsulfat im
Stein, entsteht Gips, wobei die Volumenzunahme zu Absprengungen führt. Geringere Schäden entstehen durch Luftverschmutzung mit
CO2, das den Kalk in porösen Kalk- und Sandsteinen löst.
Bei der Kombination unterschiedlicher Naturwerksteine oder von Stein mit anderen Materialien ist auf deren Verträglichkeit untereinander
zu achten. Rostende Stahlteile können zu Verfärbungen und Abplatzungen durch Volumenvergrößerung führen. Befestigungen müssen
daher aus nicht rostendem Stahl ausgeführt
werden. Im Außenbereich können Hölzer wie
Eiche durch ihre Inhaltsstoffe schwer zu beseitigende Verfärbungen auf Naturstein bewirken.
Sanierung
Die Wetterseite wird in der Regel ausreichend
natürlich gereinigt, während an wetterabgewandten Flächen Verschmutzungen deutlich
hervortreten. Ziel einer Reinigung ist es, die
substanzgefährdenden und unästhetischen
Ablagerungen schonend zu entfernen, wobei
Wasser (mit oder ohne Zusätze), Druckwasser,
Dampfstrahlen etc. infrage kommen. Mittel und
Methoden müssen dabei den langfristigen
Schutz der Originalsubstanz berücksichtigen.
Konstruktive Maßnahmen wie die Ausbildung
von Überständen und Profilen sowie eine sorgfältige Wasserableitung mindern Schäden
durch Wasser und Verwitterung, wobei grob
bearbeitete Flächen anfälliger als polierte sind.
Eine Entfernung der schwarzen Gipskrusten
und anderer verwitterter Partien kann durch
Sandstrahlen oder Nachbeschlagen (Stocken)
der Oberfläche geschehen. Säuren oder chemische Reinigungsmittel sind bedenklich und
sollten nur fachmännisch nach Voruntersuchungen angewendet werden. Beim Ersetzen
von Steinen und Platten müssen Farb- und
Strukturunterschiede angeglichen werden.
Durch Behandlung mit Mitteln, die die Wasseraufnahme durch die Oberfläche (Poren, Kapillaren, Feuchtetransport durch Kapillarität) reduzieren, wird der Wasserablauf beschleunigt
sowie die Benetzung und Verschmutzung gemindert. Voraussetzung ist ein aufnahmefä-

higer Stein und ein dampfdurchlässiges Imprägniermittel, das Farbe und Oberfläche nicht
verändert. Die chemische Industrie bietet Mittel
an, die den Stein verfestigen, schützen und erhalten. Allerdings sind durch UV-Strahlung die
meisten Imprägnierungen nur begrenzt haltbar.
Außenputz

Unter Putz versteht man einen an Wänden und
Decken ein- oder mehrlagig in bestimmter Dicke aufgetragenen Belag aus Putzmörteln oder
Beschichtungsstoffen, der seine endgültigen
Eigenschaften durch Verfestigung am Baukörper erreicht. Putzmörtel besteht aus Bindemitteln, Zuschlagstoffen (Sand) und Wasser, ggf.
aus weiteren Zusätzen. Bei Baugipsen und Anhydritbindern für den Innenbereich kann der
Zuschlag entfallen. Generell unterscheidet man
Putze mit mineralischen und organischen Bindemitteln (Kunstharzputze / Dispersionen). Wie
Mörtel ist mineralischer Putz in Gruppen nach
Bindemitteln eingeteilt. Luftkalk, Wasserkalk
und hydraulischer Kalk der Putzgruppe I sind
wenig druckfest, können aber viel Wasser aufnehmen und abgeben. Putze aus hochhydraulischem Kalk und Zement entsprechen der
Gruppe II und stellen heute den Standard im
Fassadenbereich dar. Putz der Gruppe III (Zement / Kalkhydrat und reiner Zement) ist sehr
fest, nimmt wenig Feuchtigkeit auf und eignet
sich deshalb als Sperrputz und für mechanisch
belastete Bereiche wie Sockel und Treppen.
Gips und Anhydrit der Putzgruppen IV/ V können mit Kalk gemischt werden und finden im
Innenbereich Anwendung. Organischer Putz
wird in die Putzgruppen POrg 1 (außen und innen) und POrg 2 (nur innen) eingeteilt.
Nach dem Ort der Mischung unterscheidet man
zwischen Baustellen- und Werkmörtel, je nach
der Zugabe von Wasser (zum Gemisch der

Ausgangsstoffe) im Werk oder erst auf der
Baustelle zwischen Werkfrisch- und Werktrockenmörtel. Letzterer wird seit Ende des
19. Jahrhunderts hergestellt. Vorteile sind die
exakte Dosierung der Rezeptur und die Überwachungsmöglichkeit während der Produktion.
Bis in die 1960er-Jahre diente Werkmörtel zunächst als Oberputz. Später kommen für Unterputze immer mehr Maschinenputze zum Einsatz. Vor allem die Entwicklung leichter, hoch
wärmedämmender Wandbaustoffe hat zur Entwicklung leichter und weicher Putze geführt.
Diese Leicht- oder Dämmputze sind auf Leichtmauerwerk abgestimmt und mindern das Rissrisiko.
Außenputze dienen neben der Fassadengestaltung auch zum Schutz der Wand vor Wasser.
Diese Eigenschaft wird durch die Kombination
von Festigkeit, wasserabweisender Wirkung
und Putzdicke gewährleistet. Die Dauerhaftigkeit eines Putzes hängt von verschiedenen
Faktoren ab, z. B. Zusammensetzung, Festigkeit, Wassersaugvermögen, Verformungsmodul, Putzuntergrund und Vorbereitung, Auftrag,
Kantenanschluss, Nachbehandlung, Beschichtung, Wartung und Pflege. Je nach Putzsystem
werden ein Spritzbewurf, ein Grundputz und
ein eventuell eingefärbter (Edelputz) Deckputz
aufgebracht. Glatte Oberflächen wie Beton erfordern einen Haftanstrich. Das Abbinden sollte
bei Temperaturen zwischen 0 und 30 °C erfolgen, um eine schnelle Austrocknung und Frost
zu vermeiden.
Als Dämmputz wird Putz mit einer Wärmeleitzahl < 0,2 W / mK bezeichnet. Dies ist bei einer
Trockenrohdichte des erhärteten Mörtels von
< 0,6 kg / dm3 der Fall (Zuschlag aus expandiertem Polystyrol oder mineralischen Leichtzuschlägen wie Blähperlit, -glimmer, -glas, -ton,
Vermiculite und Bims). Es können auch orga-

B 5.27

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Baustoffe in Sanierungsprojekten

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nische und mineralische Zuschläge kombiniert
werden. Dämmputze eignen sich nicht für stark
belastete Sockelbereiche.
Sanierputze sollen nicht abdichten, sondern
eine hohe Porosität und Dampfdurchlässigkeit
bei verminderter kapillarer Wasseraufnahme
aufweisen. Da sie stark zementhaltig sind,
müssen Luftporenbildner für ein poriges Gefüge hinzugefügt werden. Durch die Kombination von stark reduzierter kapillarer Leitfähigkeit
und hoher Wasserdampfdurchlässigkeit soll die
Kristallisation der im Mauerwerk vorhandenen
Salze in tiefere Schichten verlagert werden und
eine trockene, salzfreie Oberfläche entstehen.
Sanierputze sollen Restfeuchte ausdiffundieren
lassen. Anstriche oder Oberputze auf Sanierputzen müssen mindestens eine ebenso gute
Wasserdampfdurchlässigkeit besitzen wie die
eigentliche Sanierputzschicht. Auch kalkgetünchte Luftkalkputze eignen sich durch ihre
Wasseraufnahme- und Wasserabgabefähigkeit,
Wände trockenzulegen.
Für die Herstellung von Kunstharzputzen werden Beschichtungsstoffe aus organischen Bindemitteln in der Regel in Form von wässrigen
Dispersionen und Zuschläge bzw. Füllstoffe mit
überwiegendem Kornanteil > 0,25 mm verwendet. Kunstharzputze erfordern allerdings einen
Grundanstrich und werden auch auf mineralischen Putzen als Deckputz aufgebracht. Sie
sind gut zu verarbeiten und dienen meist als
Maschinenputz (Schichtstärke: 2 – 3 mm).
Kunstharzputze auf der Basis von wässrigen
Dispersionen erhärten durch die Abgabe des
im Putz enthaltenen Wassers an die Umgebung,
die Abstände der dispergierten Polymere verschwinden und es erfolgt eine Vernetzung. Der
so entstandene Film ist dann nicht mehr wasserlöslich. Organische Putze kommen als Außenputze bei Wärmedämmverbundsystemen
(WDVS), z. T. als Strukturputze oder für Beschichtungen zum Einsatz.
Bei einem Wärmedämmverbundsystem wird
die Dämmung (Platten oder Lamellen) mithilfe
von Klebern und / oder Dübeln (Tellerdübel)
auf dem bestehenden Untergrund (z. B. Ziegel,
Kalksandstein, Beton) befestigt und mit einer
Armierungsschicht versehen (Abb. B 5.28).
Diese Schicht besteht aus einem Armierungsmörtel (Unterputz), in dessen oberem Drittel ein

Armierungsgewebe eingebettet wird. Den Abschluss des Systems stellt ein Oberputz dar,
der gestrichen werden kann, wobei alle Komponenten aufeinander abgestimmt sein müssen. In Berlin wurde erstmals 1957 ein Wärmedämmverbundsystem eingesetzt. Dabei diente
als Dämmstoff Polystyrolhartschaum, der auch
heute noch etwa zu 90 % für Wärmeverbundsysteme verwendet wird. Ab 1965 wurden
Wärmedämmverbundsysteme in größerem
Umfang deutschlandweit verbaut, gegen Ende
der 1970er-Jahre auch mit Mineralfaserplatten.
Heute werden auch Polyurethanschaum (PUR),
Kork, Holzfasern, Hanf und Schilf benutzt. Beim
Putz greift man aus Kostengründen eher auf
mineralische als auf thermisch belastbarere
Kunstharzprodukte zurück.

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Schäden
Putzschäden und Risse können ihre Ursache
im Putz selbst und im Putzgrund haben oder
durch Bauwerksbewegungen entstehen.
Flecken und Verfärbungen sind oft auf konstruktive Schwachstellen wie Wärmebrücken
und Belastung durch Spritzwasser zurückzuführen. Eine dauernde Feuchtebelastung in
schlecht trocknenden Bereichen löst Algenund Pilzbefall aus und kann Kreiden, Sanden,
Abwittern und Abplatzungen hervorrufen (Abb.
B 5.26 und 29).
Putzablösungen entstehen durch ständige
Durchfeuchtung / Trocknung, Erwärmung /Abkühlung und mangelnde Haftung durch saugenden Untergrund oder fehlende Grundierung. Unterschiedlicher, nicht tragfähiger, kriechender bzw. schwindender und nicht vorhandener Untergrund kann zu Ablösungen und
Rissen führen. Da mineralische Putze spröder
sind als organische, besteht die Möglichkeit,
dass diese zerbröseln und reißen. Organische
Putze hingegen bilden Blasen und lösen sich
als Schicht ab.
An Wärmedämmverbundsystemen können
Schäden durch Risse (fehlerhafte Ausführung),
Stoßbelastung, Kleberbruch, Verfärbungen,
Algen- und Pilzbefall auftreten. Bei den heute
angebotenen Komplettsystemen sind vor allem
Oberflächenverschmutzungen und Algenbefall problematisch. Bei Altbauten mit nicht
tragfähigem Untergrund können sich nicht

B 5.30

mechanisch befestigte Dämmplatten mit dem
Verputz ablösen. Dämmstoffe sollten dicht
gestoßen oder ausgeschäumt sein, um Temperaturunterschiede auf der Putzfläche zu vermeiden. Versprünge zwischen Dämmplatten
können zu Rissen führen und sollten ausgeglichen werden.
Sanierung
Für die dauerhafte Sanierung von feuchtem
Putz ist eine Unterbindung des Feuchteeintritts
in die Wand durch Horizontalsperren bzw. entsprechende Abdichtungen erforderlich. Beim
Trocknen feuchtebelasteter Wände werden
schädliche Salze an die Oberfläche transportiert. Das Wasser verdunstet, wobei die Salze
als Kristalle an der Oberfläche verbleiben.
Bei diesem Kristallisationsvorgang entstehen
Druckbelastungen von 50 bis 200 N / mm2.
Daher ist bei feuchten Wänden ein offenporiges Verputzsystem notwendig. Lose Putzschichten müssen großflächig abgestemmt,
ggf. ausgebessert oder neu verputzt werden,
wobei der Putz keine höhere Festigkeit als der
Putzgrund aufweisen darf.
Sich nicht mehr bewegende Risse werden zuerst ausgeweitet, mit einer Haftbrücke bzw.
Armierung versehen und mit Mörtel verfüllt. Ablösungen und größere Risse lassen sich mit
Dämm- oder Leichtputzen (Kälteelastizität beachten) auf dem konsolidierten und hydrophobierten Bestand beheben (Abb. B 5.30).
Kleinere Risse können mit einem Beschichtungssystem überbrückt und gefüllt oder mit
Gewebespachtel und Oberputz geschlossen
werden. Bei aktiven Rissen sollte für eine Dehnfuge gesorgt und diese mit einer Abdeckung
versehen werden.
Veralgte Wärmedämmverbundsysteme können
mit fungiziden bzw. bioziden Beschichtungen
behandelt und gereinigt werden. Ältere Systeme mit Dämmungs-, Verankerungs-, Verlegeoder Armierungsfehlern sind oft nur durch den
kompletten Austausch zu sanieren.
Anstriche und Beschichtungen

Beschichtungen bestehen aus Bindemitteln,
Füllstoffen, Farbmitteln, Löse- bzw. Verdünnungsmitteln und sonstigen Zusätzen. Je nach
Deckungsgrad werden Imprägnierungen, Ver-

Baustoffe in Sanierungsprojekten

siegelungen, Lasuren und deckende Anstriche
unterschieden. Der Untergrund kann nach DIN
18 363 mit Stoffen zur Vorbehandlung (Absperrmittel, Abbeizer, Reinigungsmittel, Imprägniermittel, Holzschutzmittel, Hydrophobierungen,
Biozide), Grundbeschichtungen und Spachtelmassen in einen streichbaren Zustand gebracht werden. Bei den Beschichtungssystemen gibt es mit Wasser verdünnbare oder lösungsmittelhaltige Beschichtungen (mit öligen
und Lackbindemitteln gebundene farblose
Lacke, Lackfarben, Lasuren).
Grundbeschichtungen, Lacke und Lasuren
sind auf den jeweiligen Untergrund (mineralisch, Holz, Metall) abgestimmt. Bei den mit
Wasser verdünnbaren Systemen (Bindemittel,
Kalk, Leime, Emulsionen und Dispersionen)
kommen für mineralische Untergründe Kalk-,
Kalkzement-, Silikat-, Dispersionssilikat-, Kunststoffdispersions-, Leim-, Silikonharzemulsionsund Dispersionslackfarben in Betracht. Für
Holz stehen mit Wasser verdünnbare Kunststoffdispersionen, Dispersionslacke, Kunststoffdispersions- und Acryllasurfarben sowie
für Metalle Kunststoffdispersionsfarben zur Verfügung. Beschichtungen für mineralische und
hölzerne Untergründe können mit Fungiziden
oder Bioziden ausgerüstet werden. Brandschutzanstriche auf Metall bilden im Brandfall
einen dämmenden Schaum.
Kalkfarben sind mit Kalkhydrat (mit Wasser
gelöschtem gebrannten Kalk als Bindemittel
und Pigment) gebunden. Sie können als Innenraum- und als Fassadenfarbe an geschützten
Stellen verwendet werden. Zur Verbesserung
der Beständigkeit werden andere Bindemittel
wie Casein oder Kunstharzdispersionen beigemischt. Durch Karbonatisierung (Aufnahme von
CO2 aus der Luft) bilden die Farben eine feste
weiße Schicht aus Kalk. Dabei sind nur Pastelltöne möglich, weil Kalk nur wenige Pigmente
binden kann. Kalkfarben lassen sich auf noch
nicht abgebundenem Putz applizieren (al fresco). Sie wirken wegen ihrer basischen Eigenschaften desinfizierend und pilztötend, sind
nicht filmbildend und können nur auf mineralischen und kalkhaltigen Untergründen – nicht
auf Gipsputze – aufgebracht werden.
Silikatfarben – auch Wasserglas-, Keim- oder
Mineralfarben genannt – bestehen aus Kaliwas-

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serglas als Bindemittel, Wasser und Farbpulver
aus wasserglasbeständigen Pigmenten und
Füllstoffen. Wasserglas ist eine dem Glas ähnliche Verbindung von Silicium und Sauerstoff,
die, als Salz mit Natrium oder Kalium in Wasser gelöst, eine klare gallertartige Masse bildet.
2K-Silikatfarben enthalten weder organische
Lösemittel noch Kunststoffdispersionen zur
Verbesserung der Verarbeitbarkeit. Sie sind
nicht filmbildend und werden nur auf mineralischen, verkieselungsfähigen Untergründen
als Fassadenfarben bei der Restaurierung von
denkmalgeschützten Gebäuden eingesetzt, da
die Verarbeitung anspruchsvoll und teuer ist.
1K-Silikatfarben stellen eine Weiterentwicklung
der 2K-Silikatfarben mit Kunststoffdispersionen
(Acrylate, Styrol-Acrylate) und organischen
Lösemittel zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit und der Eigenschaften dar. Sie werden
hauptsächlich auf mineralischen Untergründen
bei ausreichendem Witterungsschutz und in
Innenräumen verwendet. Bei der Verarbeitung
von Kalk- und Silikatfarben müssen Glas, Naturstein, Klinker, Aluminiumteile etc. abgedeckt
und Spritzer sofort abgewaschen werden. Eventuelle poröse Kalkschichten (Kalksinterhäute)
sind durch chemische Behandlung und nachträgliches Abwaschen zu entfernen.
In Dispersionsfarben (auch Kunststoffdispersions- oder Kunststofflatexfarben genannt) liegt
das Bindemittel fein verteilt (dispergiert) in Wasser vor. Durch Verdunsten des Wassers rücken die dispergierten Kunststoffpartikel zusammen und bilden den Bindemittelfilm. Bei
normalen Dispersionsfarben ist dieser Film weniger zäh und schlagfester als bei Dispersionslackfarben. Durch die Auswahl der Bindemittel
(Kunstharze) lassen sich die Eigenschaften
steuern. Dispersionsfarben kommen bei beanspruchten Wänden und Fassaden zum Einsatz.
Die wenig dampfdurchlässigen Dispersionen
sollten nicht auf Kalkputz aufgetragen werden.
Lösemittelfreie Dispersionsfarben für Innenwände sind die am häufigsten verwendete
Produktgruppe der Farben und Lacke. Auch
Kunstharzputze werden mit Kunststoffdispersionen gebunden.
In Naturharzfarben (z. B. auf Innenputz, auch
Naturharzdispersionen genannt) ist das Bindemittel fein in Wasser verteilt. Sie enthalten ge-

ringe Mengen Lösemittel zur Filmbildung. Als
Bindemittel werden tierische und pflanzliche
Öle, Harze und Wachse in Kombinationen benutzt. Naturharzfarben werden bei wenig beanspruchten mineralischen Wänden und Decken
verwendet. Gipsplatten und stark saugende
oder sandende Untergründe müssen mit einer
mit Wasser verdünnten Farbe (maximale Verdünnung 1:1) oder einer Naturharzgrundierung
(eventuell mit 10 – 20 % Farbe gemischt) vorbehandelt werden.
Leim, das Bindemittel der Leimfarben (z. B. auf
Gipskarton), verliert seine Wasserlöslichkeit
auch nach dem Trocknen nicht. Leimfarben
bleiben daher empfindlich gegenüber Feuchtigkeit. Als Bindemittel werden Leime auf tierischer (meist Milchsäure-Casein) oder pflanzlicher Basis (meist Cellulose) verwendet. Caseinfarben sind wasserbeständiger als Cellulosefarben (mit Kalkmilch vermischt nicht wasserlöslich). Cellulosefarben gehören zu den preisgünstigsten Anstrichsystemen. Leimfarben können auf mineralischen Untergründen im Innenbereich bei geringer Beanspruchung angewendet werden (Decken, wenig beanspruchte
Wände). Sie eignen sich auch für Tapeten und
Gipskarton. Casein-Tempera-Farben werden
auch für wenig beanspruchte Holzbauteile eingesetzt.
Silikonharzfarben (z. B. auf Außenputz, auch Silikonharzemulsionsfarben genannt) verbinden
die Vorteile von Silikatbindemitteln (Quarz, chemische Verkieselung mit dem mineralischen
Untergrund) und Kunstharzen. Reine Silikonharzfarben sind wasserabweisend, dampfdurchlässig, aber nicht filmbildend. Mit steigendem Anteil der Kunststoffdispersion nehmen Filmbildung und Festigkeit zu, Wasseraufnahme und Dampfdurchlässigkeit hingegen
ab. Silikonharzfarben können auf fast allen
mineralischen Untergründen im Innen- und
Außenbereich eingesetzt werden, eignen sich
aber aufgrund ihrer CO2-Durchlässigkeit nicht
für Stahlbeton. Den Hauptanwendungsbereich
stellen stark exponierte mineralische Fassaden dar.
Polymerisatharzfarben sind Farben, in denen
das Bindemittel (Kombinationen von Kunstharzen wie Acrylate, Styrol, Vinyltoluol, Polyvinylchlorid) in organischen Lösemitteln (kein Was-

Aufbau eines Wärmedämmverbundsystems
großflächiges Abplatzen von Ober- und Unterputz durch Kristallisationsdruck von in aufsteigender Feuchtigkeit gelösten Salzen, Beispiel
aus Venedig
Ausbesserung mit Reparaturmörtel von Rillenputz einer Jugendstilfassade
Ablösung der Beschichtung und Schädigung
des hölzernen Untergrunds durch Feuchte und
UV-Strahlung bei unzureichender Wartung
B 5.31

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Baustoffe in Sanierungsprojekten

B 5.32
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B 5.34
B 5.35
B 5.36
B 5.37

B 5.32
Auffrischung der Beschichtung eines Kabelkanals aus Blech mit Alkydharzfarbe
gespachtelte Stahlzarge vor der Endbeschichtung mit Alkydharzfarbe
Unterrostung der Beschichtung eines Stahlbauteils
Wärmeleitfähigkeit verschiedener Dämmstoffe
Akustikdeckenverkleidung aus Gipskarton
schwarz kaschierte Mineralfaserplatte als
Akustikdämmung

B 5.33

B 5.34

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ser) aufgelöst ist. Sie bilden aufgrund der Teilchengröße und der Lösemittel kompaktere
Filme als Dispersionsfarben, obwohl sie chemisch verwandte Bindemittel enthalten. Polymerisatharzfarben dringen mit kleinen Kunstharzteilchen tief in den Untergrund ein, was die
Haftung und Reinigungsfähigkeit des Farbfilms
stark verbessert. Sie werden für die Beschichtung von mineralischen Fassaden verwendet,
aber auch auf feuerverzinkten oder rostschutzgrundierten Stahlflächen im Außenbereich und
stark beanspruchten mineralischen Untergründen im Innenraum.
Ölfarben waren bis zur Entwicklung der Kunstharze Mitte des 20. Jahrhunderts die einzigen
Farbsysteme, die einen schlagfesten und zähen Film auf dem Untergrund erzeugten. Bis
heute dient als Bindemittel aus Flachs gewonnener Leinölfirnis. Ölfarben und Naturharzlacke
gelten als umweltfreundlich, obwohl die meisten Systeme Lösemittel enthalten. Meistens
werden sie bei stark beanspruchtem Holz und
Holzwerkstoffen innen und außen verwendet.
Auch als Rostschutzgrundierung eignen sich
Ölfarben, da sie Rostreste auf entrosteten Metalloberflächen umhüllen.
Alkydharzlackfarben entwickelten sich durch
chemische Modifikation aus Ölfarben. Langölige Alkydharze dienen als hochwertige Malerlacke, während mittel- und kurzölige Alkydharze eher im industriellen Bereich Anwendung
finden (z. B. Einbrennlacke). Hauptsächlich
werden Alkydharzlackfarben bei stark beanspruchten Holz- und Metallbauteilen innen und
außen wie z. B. Fenster, Türen, Fensterläden
oder Fassadenverkleidungen eingesetzt (Abb.
B 5.32 und 33).
In Dispersionslackfarben ist das Bindemittel
fein in Wasser verteilt (dispergiert) und sorgt
nach dem Trocknen für einen schlagfesten
zähen Lackfilm. Vor dem Hintergrund der Luftund Arbeitshygiene stellen Dispersionslackfarben eine Alternative zu Kunstharzlacken dar
und enthalten sowohl organische Lösemittel
als auch Wasser. Man verwendet sie bei beanspruchten mineralischen Untergründen (Wänden) im Innenbereich sowie auf Holz oder Holzwerkstoffen im Innen- und Außenbereich. Dispersionslackfarben für Metall enthalten in der
Regel Korrosionsschutzpigmente, wohingegen
Holzgrundierungen für den Außenbereich mit
biologischen Wirkstoffen versetzt sind.
Mit Wasser verdünnbare Polyurethanharze
(DD-Lacke) genügen hohen Anforderungen an
die mechanische und chemische Beständigkeit. Im Hochbau sind vor allem mit Wasser
verdünnbare 1K-Systeme und lösemittelhaltige
2K-Systeme gebräuchlich. Polyurethanharze
kommen auf beanspruchten Innenbauteilen
aus Holz, Metall oder Beton (Möbel, Industrieund Sportböden, Parkettsiegel, Metall im Innenund Außenbereich) zum Einsatz. Wegen der
geringen Wasserdampfdurchlässigkeit ist die
Anwendung auf mineralischen Untergründen
beschränkt.
In mit Wasser verdünnbaren Klarlacken ist das
Bindemittel in Wasser dispergiert. Im Gegen-

satz zu normalen Dispersionsfarben sind die
Bindemittel so modifiziert, dass sie nach dem
Aushärten einen schlagfesten Film bilden. Klarlacke haben einen hohen Bindemittelanteil und
keine farbgebenden Pigmente oder Füllstoffe.
Im Hochbau werden mit Wasser verdünnbare
Klarlacke vor allem für Möbel und andere stark
beanspruchte Holzbauteile (Zargen, Fenster),
für Beschichtungen von Industrie- und Sportböden sowie als Parkettsiegel benutzt. Anwendungen im Außenbereich sind mit speziell modifizierten Polyurethanharzen möglich. Allerdings sind Klarlacke ohne spezielle Ausrüstung
UV-durchlässig, sodass das Lignin im Holz und
damit der Untergrund des Lacks zerstört werden.
Auch in mit Wasser verdünnbaren Lasuren liegt
das Bindemittel (Acrylat und Alkydharz- /Acrylatkombinationen) dispergiert in Wasser vor.
Holzlasuren sind dünnflüssig, offenporig und
dringen in den Untergrund ein. Die Porenrillen
an der Holzoberfläche bleiben erhalten. Zur
Verbesserung ihrer Eigenschaften können sie
wasserabweisende und schädlingsbekämpfende Zusätze enthalten. Neben den leicht
zu verarbeitenden und gleichmäßig abwitternden Dünnschichtlasuren werden auch
Dickschichtlasuren (Lacklasuren) angeboten,
die dickere Filme bilden und gut gegen Feuchtigkeit schützen. Holzlasuren ähneln Klarlacken, bieten aber zudem Schutz gegen UVStrahlung (Pigmentierung). Ihre Lebensdauer
ist besser als die von Kunst- und Naturharzlasuren, verglichen mit anderen Anstrichen
jedoch gering. Sie dienen als Holzschutz im
Innen- und Außenbereich (Holzfeuchte < 18 %,
Fenster < 12 %).
Nitrocelluloselacke erlangten bereits Anfang
des 20. Jahrhunderts industrielle Bedeutung.
Mit der Sensibilisierung für den Umweltschutz
sind sie nicht mehr so gebräuchlich, da sie
Weichmacher und bis zu 80 % Lösemittel enthalten. Lösemittelhaltige Kunstharzklarlacke
werden hauptsächlich zum Schutz von Holzund Metalloberflächen (nach Grundierung)
gegen mechanische Beanspruchung im Innenbereich verwendet.
Naturharzklarlacke enthalten zwar weniger
Öle als Ölfarben, trocknen aber wie diese chemisch-oxidativ. Kombinationen von pflanzlichen
Ölen mit Baumharzen oder Schellack sind gebräuchlich. Sie trocknen schnell, sind jedoch
anspruchsvoll zu verarbeiten. Wegen ihres Alkoholgehalts sind sie unter dem Namen Spirituslacke bekannt und werden zum Holzschutz
im Innenbereich eingesetzt (Holzfeuchte
< 14 –15 %), wobei sie keinen UV-Schutz für
Holz bieten.
Schäden
Die meisten Schäden an Fassadenanstrichen
lassen sich auf Feuchte, schlechte Untergründe und zu schnelles Trocknen der Beschichtung zurückführen. Der Anstrich soll einerseits
Feuchte abhalten, andererseits bereits eingedrungene oder von innen kommende Feuchte
entweichen lassen. Innen können durch Kon-

Baustoffe in Sanierungsprojekten

denswasser Schimmelpilze auftreten. Durchfeuchtungen des Mauerwerks verursachen
Farbablösungen und Kristallisation von Salzen.
Wasserlösliche Farben können langfristig abgebaut werden. In die Wand eingedrungene
Feuchte bedingt Farbunterschiede, Ausblühungen, Ablösung, Blasenbildung (besonders
bei Kunstharzputzen und Dispersionsfarben)
und transportiert Salze, die an der Oberfläche
kristallisieren. Ebenso entstehen Schimmelund Algenbewuchs an dauerfeuchten Stellen.
Fehlerhafte Abstimmung von Grund- und
Deckanstrich führt zu Klebestellen, Runzelund Rissbildung. Mattwerden und Abkreiden
durch Verwitterung treten vor allem bei Lackfarben auf. Die Anstrichintervalle von fünf bis
acht Jahren, die für die meisten Anstrichsysteme angegeben sind, werden in der Praxis
allerdings oft weit überschritten (Abb. B 5.31
und 34).
Sanierung
Alte Farbfilme lassen sich meist durch Anschleifen und Überstreichen renovieren, abgekreidete Leinölfarben durch Nachölen auffrischen (Abb. B 5.32). Ist die Farbschicht zerstört oder soll mit Mineralfarbe auf organischen
Schichten gearbeitet werden, müssen die alten
Farbschichten nach einer Bestandsanalyse
(Flammprobe, Lösungsmitteltest etc.) abgetragen werden:
• mechanisch (Abschaben, Abbürsten,
Abschleifen)
• thermisch (mit Heißluft)
• chemisch (Beizen oder Laugen, möglichst
biologisch abbaubar, für polymere und
lösungsmittelhaltige Beschichtungen)
Reine Acrylate von Dispersionslacken sind thermoplastisch und können deshalb nur schlecht
entfernt werden. Die oberste Schicht von Ölfarben lässt sich durch eine Verseifungsreaktion
mit Ammoniak lösen. Leim- und Kalkfarben
sind abwaschbar. Bei stark zerstörten Lackfilmen auf Metall helfen oft nur Abbeizmittel.
Nach dem Trockenlegen (Feuchte unter Ausgleichsfeuchte, Putz trocknet 28 Tage) und
der Untergrundvorbereitung (tragfähiger Untergrund, Haftgrund bei saugenden Untergründen) können neue Farbschichten aufgebracht
werden. Ist mit Schimmel- oder Algenbefall zu
rechnen, lassen sich die meisten Farben mit
Bioziden anreichern.
Dämmstoffe

Als Dämmstoffe bezeichnet man Baustoffe, die
aufgrund vieler Hohlräume ein großes Volumen
bei geringem Gewicht haben. Ruhende Luft ist
ein schlechter Wärmeleiter. Wärmedämmstoffe
besitzen eine Wärmeleitfähigkeit < 0,1 W / mK
(Abb. B 5.35). Spezifische Dämmstoffe sind
eine Entwicklung des 20. Jahrhunderts. Ab
1896 wurden Korkplatten hergestellt. Unter
dem Namen Torfoleum produzierte die Firma
Dyckerhoff ab 1912 Dämmplatten aus gepresstem und imprägniertem Torf, die 1958

durch Polystyrolhartschaumplatten abgelöst
wurden. Dämmstoffe werden heute aus organischen und mineralischen Materialien in vielen
Formen (Filz, Matte, Platte, Schüttung) hergestellt. Die gängigen Produkte sind hinsichtlich
Feuchtigkeitsverhalten, Brandschutz, Elastizität
und Wärmespeicherung auf Einsatzgebiete wie
Innen-, Außen-, Trittschall-, Perimeter- und Zwischensparrendämmung abgestimmt. Schrägschnitte und Nut-Feder-Verbindungen erleichtern die Anwendung. Neben Mineralwolle und
Hartschaumstoffen gewinnen auch natürliche
Dämmstoffe (z. B. Flachs, Baum- oder Schafwolle) immer mehr an Bedeutung.
Der wegen seines geringen Preises am weitesten verbreitete synthetische (künstliche)
Dämmstoff ist expandiertes Polystyrol (EPS).
Extrudiertes Polystyrol (XPS) ist geschlossenporig und daher in feuchten Bereichen wie Umkehrdächern und im Erdreich einsetzbar. Polyurethanhartschaum (PUR) besitzt gute Dämmwerte, aber auch einen hohen Primärenergiegehalt. Mineralwolle (Glaswolle / Steinwolle) eignet sich für fast alle gängigen Aufgabengebiete
(nicht feuchtebelastet) und wird wegen ihrer
Komprimierbarkeit gern bei Holzbauten zwischen Ständern und als Zwischensparrendämmung verwendet. Schaumglas besteht aus
aufgeschäumten Silikaten. Es ist dampf- und
wasserdicht sowie hitzebeständig und wird in
feuchtebelasteten Bereichen wie Terrassen,
Flachdächern und im Erdreich (auch in Heißbitumen) verlegt. Vakuumisolierpaneele (VIP)
sind hoch wärmedämmende Platten. Sie bestehen aus mehrschichtigen Folienkissen mit einer
Füllung aus pyrogener Kieselsäure, aus denen
die Luft evakuiert wird. VIPs sind teuer und
empfindlich für mechanische Beschädigungen
und kommen deshalb zusammen mit konventionellen Dämmstoffen und in Spezialbereichen
(z. B. Dämmung für ebenen Terrassenaustritt)
zum Einsatz.
Bei den natürlichen Dämmstoffen haben sich
im Holzbau Zelluloseprodukte wie Altpapierdämmplatten, -schnitzel, -pellets und -flocken
(zum Ausblasen von Hohlräumen) bewährt.
Baumwolle, Schafwolle Flachs- und Hanfmatten
sind derzeit noch teuer und schädlingsanfällig.
Sie werden ähnlich wie Mineralwolle verwendet.
Zu den ältesten Dämmstoffen gehören Holzfasern und Kork. Holzfaserdämmplatten eignen
sich gut für den kombinierten Schutz gegen
Kälte und Hitze. Kork wird aus der Rinde der
Korkeiche gewonnen (als expandierte Korkplatte, dunkel, Naturkork, Korkschrot). Perlite
ist ein Dämmstoff aus Vulkangestein (als Schüttung). Calciumsilikat-Innendämmplatten bestehen aus Kalk, Quarzsand, Zellulosefasern und
Wasserglas. Sie werden zur Wärmedämmung
der Außenwandinnenseite eingesetzt und kommen daher auch für die nachträgliche Innendämmung erhaltenswerter Fassaden infrage
(Abb. B 5.38). Durch die poröse Struktur wird
anfallendes Kondenswasser aufgenommen
und verdunstet. Bei der Beschichtung ist darauf zu achten, dass die poröse Struktur erhalten bleibt.

Dämmstoff

Wärmeleitfähigkeit

expandiertes Polystyrol (EPS)

0,025 – 0,045

extrudiertes Polystyrol (XPS)

0,032 – 0,041

Polyurethan (PUR)

0,025 – 0,040

Mineralwolle

0,033 – 0,045

[W / mK]

Schaumglas

0,040 – 0,050

Vakuumisolierpaneel (VIP)

0,0042

Zelluloseprodukte

0,037 – 0,070

Baumwolle

0,040 – 0,045

Schafwolle

0,039 – 0,046

Flachs

0,037 – 0,040

Hanf

0,042 – 0,046

Holzfaserdämmplatten

0,036 – 0,051

Kork

0,036 – 0,055

Perlite

0,044 – 0,070

Calciumsilikat-Innendämmplatten

0,050 – 0,070
B 5.35

B 5.36

B 5.37

99

Baustoffe in Sanierungsprojekten

B 5.38

Schäden
Viele Dämmstoffe verlieren durch von außen
eindringendes Wasser oder durch Tauwasseranfall von innen in der Dämmebene einen Teil
ihrer Dämmwirkung. Im Material enthaltene
Farbstoffe können dann zur Verfärbung angrenzender Bauteile führen. Vor allem »natürliche« Dämmstoffe sind durch tierische Schädlinge und Zerstörung bedroht. Durch Setzungen können sich Fehlstellen ergeben, fehlerhafte Befestigung das Ablösen des Dämmmaterials bewirken. Oft führt eine den geltenden Normen nicht mehr genügende Dimensionierung z. B. zur Erhöhung der Dämmstärken.
Sanierung
Beschädigtes Dämmmaterial muss ausgetauscht, kleinere Fehlstellen können durch
Schäume geschlossen werden. Die thermische
Sanierung besteht meistens aus der Einbringung von zusätzlichem Dämmmaterial an geeigneter Stelle (außen, innen oder in der Tragebene). Bei stark profilierten Fassaden wird
eine Innendämmung gegenüber der bauphysikalisch sinnvolleren Außendämmung (heute
meistens mit WDVS) vorgezogen.
Ausbau
An Ausbauteilen werden Schäden wie Risse
und Durchfeuchtungen sichtbar, die auf Tragwerks- und Hüllprobleme zurückgehen. Dies
geschieht umso mehr, als viele der im Ausbau
verwendeten Baustoffe wenig feuchte- und
lastbeständig sind. Beschichtungen, Beläge
und Verkleidungen werden oft ausgetauscht
und daher nicht ausführlich behandelt.
Innenputz und Gipsbaustoffe

Innenputz sollte für Tapeten, Farbanstriche und
weitere Ausbauschichten gut haften und ebene,
fluchtgerechte Flächen ermöglichen sowie Wasserdampf durchlassen und aufnehmen können.
Dabei kann Innenputz auch zur Verbesserung
des Schall- und Brandschutzes beitragen. Als
Innenputze werden hauptsächlich Kalk-, Gipsoder Kalkgipsputze (Putzmörtelgruppen P I bzw.
P IV) verwendet. In mechanisch belasteten Bereichen kann Zementputz eingesetzt werden.
100

B 5.39

B 5.40

Gipsputz der Mörtelgruppe P IV (Gipsmörtel,
Gipssandmörtel, Gipskalkmörtel und Kalkgipsmörtel) wird mit Baugips (auch in Kombination
mit Baukalk) gebunden. Er dient als Innenwand- und Deckenputz für Räume üblicher
Luftfeuchte einschließlich der häuslichen Küchen und Bäder (Abb. B 5.39). Putze der Mörtelgruppe P I (Luftkalkmörtel, Wasserkalkmörtel,
Mörtel mit hydraulischem Kalk) besitzen Baukalk als Bindemittel und werden sowohl innen
als auch außen verwendet. In den 1950er- bis
1970er-Jahren ging der Einsatz reiner Kalkmörtel zurück. Heute ist durch ökologische Ansätze
und Schadensfälle bauchemischer Produkte
wieder eine Zunahme zu verzeichnen. Reine
Luftkalkmörtel werden aufgrund ihrer sehr langen Erhärtungszeiten selten benutzt. Putze
mit Luft- oder Wasserkalk als Bindemittel sind
heute oft durch geringe Zement- und Kunstharzzusätze so modifiziert, dass sie schnell erhärten und wasserhemmende Eigenschaften
aufweisen.
Zement- und Kalkzementputze eignen sich für
Innenräume nur bedingt. Sie werden als hart
und kalt empfunden, sind wenig sorptionsfähig
und besitzen kaum ausgleichende Wirkung auf
die Raumfeuchte. Akustikputze haben eine offenporige Struktur zur Verbesserung des Schallschutzes. Lehmputze werden in der Regel als
Ersatz ähnlicher Putze bei Fachwerkwänden
angewendet.
Gipskartonplatten bestehen aus einem mit Karton ummantelten Gipskern. Gipsfaserplatten
setzen sich aus Gips und Papierfasern zusammen. Sie eignen sich für die gleichen Bereiche
wie Gipskartonplatten, die sich in verschiedene
Gruppen unterteilen (Abb. B 5.41):

in Deutschland jedoch wenig verbreitet. Sie
können direkt beschichtet werden.

• Gipskartonplatten B für den allgemeinen
Gebrauch
• Gipskartonplatten F für Feuerschutzplatten
• Gipskartonplatten I für Feuchträume

Holzböden

Alle Platten können mit Ansetzmörtel auf bestehende Wände geklebt oder auf Holz- bzw. Metallständerkonstruktionen zu Innenwänden und
-verkleidungen verschraubt und anschließend
verspachtelt werden (Abb. B 5.36 und 40).
Massive Gipsbauplatten eignen sich als nichttragende Innenwände und Verkleidungen, sind

Schäden
Schäden an Innenputzen entstehen durch Bauwerksbewegungen, unregelmäßige und dürftig
vorbehandelte Untergründe, mechanische Einwirkungen und Feuchte. Vor der Sanierung
sollte die Schadensursache geklärt und beseitigt werden. Mangelhafte Ausführungen wie
fehlende oder unzureichende Dehn- und Bewegungsfugen sowie ungenügend berücksichtigte Bauteilbewegungen wie Deckendurchbiegungen führen zu Rissen an Gipswänden und
-bekleidungen. Da Gipsbauteile wenig stoßbelastbar sind, sollten sie daher nicht in stark beanspruchten Bereichen wie Treppenhäusern
eingesetzt werden. Anhaltend hohe Feuchtigkeit kann zu Schimmelbildung, Ausblühungen
und Zerstörung der Substanz führen.
Sanierung
Feuchte und Bewegungen als Schadensursachen müssen bei Sanierungen beseitigt werden. Risse und Ablösungen sind oft auf eine zu
schnelle Trocknung zurückzuführen, wobei kleine Risse und Beschädigungen ausgekratzt,
gespachtelt und ggf. mit einem Armierungsgewebe oder einer rissfesten Tapete verstärkt
werden können. Gipskartonplatten können nach
der Risssanierung mit hochelastischen Dispersionsfarben gestrichen werden, um eine erneute Rissbildung zu erschweren. Dehnfugen lassen sich ggf. nachrüsten. Schimmel lässt sich
durch geeignete Dämmmaßnahmen, Reduzierung der Dampfbelastung und desinfizierende
Putze und Anstriche (Kalk) bekämpfen.

Für Böden in Innenräumen werden bei Dielen
Nadelhölzer wie Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche
und bei Parkett eine Vielzahl von einheimischen (Eiche, Ahorn, Esche, Buche, Kirschbaum, Nussbaum) und tropischen Laubhölzern (aufgrund ihrer Härte und Abriebfestigkeit) verwendet.
Schäden
Neben mechanischen Zerstörungen und Verschleiß sind Farbtonveränderungen, Verfär-

Baustoffe in Sanierungsprojekten

B 5.38
B 5.39
B 5.40
B 5.41
B 5.42

Innendämmung aus Calciumsilikatplatten mit
doppelschaliger Gipskartonverkleidung
Wandputz aus Gips
Metallständerwand mit Gipskartonbeplankung
und Mineralfaserdämmung
Gipskartonplatten mit farblicher Kennzeichnung
ausgebesserter Terrazzoboden mit Riss

bungen und Brandflecken zu beobachten. Aufwölbungen, Schüsselungen und Schwinden
durch Trocknung machen sich in losen Stellen
und erweiterten Fugen bemerkbar.
Sanierung
Parkett und Dielen können im Vergleich zu Fertigparkett öfter abgeschliffen und neu beschichtet werden. Besonders stark beanspruchte
oder zerstörte einzelne Parkettstäbe lassen
sich durch neue ersetzen. Versiegelte Parkettböden können im Gegensatz zu geölten und /
oder gewachsten Böden nicht teilweise repariert werden, sondern benötigen ein vollflächiges Abschleifen und einen neuen Beschichtungsaufbau.
Estrich und Terrazzo

Estriche sind flächige Bauteile, die direkt auf
einem tragenden Untergrund oder auf einer
Trenn- oder Dämmschicht aufgebracht werden.
Sie lassen sich als Baustellen- (bindemittelgebundene Estriche, Asphaltestriche) oder als
Trockenestriche (Gipskartonplatten, Verlegespanplatten) ausführen. Verbundestriche kommen unmittelbar auf dem tragenden Untergrund
zum Einsatz. Estriche auf Trennschicht werden
aus bautechnischen oder bauphysikalischen
Gründen mit einer Trennlage versehen (z. B.
Feuchtigkeitsabdichtung). Schwimmende Estriche werden als druckverteilende, biegesteife
Platten auf unterschiedlich federnden Wärmeoder Schalldämmschichten aufgetragen und
müssen frei beweglich sein (schwimmen). Trennlagen zwischen Dämmschicht und Estrich sind
erforderlich, aufgehende Bauteile müssen mit
Randdämmstreifen abgetrennt werden.
Die Estrichdicke richtet sich nach der Estrichart und ist mit zunehmender Dicke der Dämmschicht zu verstärken. Fließestriche sind selbst
nivellierende Estriche, die aufgrund der fließfähigen Konsistenz gepumpt werden können.
Schnellestriche stellen vergütete Zementestriche mit besonders kurzen Reifezeiten dar.
Heizestriche können Heizaggregate (Beheizung
mit Warmwasser oder Strom) aufnehmen, die
in der Regel auf Dämmschichten aufgebracht
werden und erst nach dem kontrollierten Aufheizen und Abkühlen belegt werden können.
Als Hartstoffestriche gelten Zementestriche mit

B 5.41

B 5.42

Hartstoffzuschlag und oberflächenfertiger Verschleißschicht.
Unter den Estrichen beherrschen Zement- und
Anhydritestriche den Markt. Bei der Ausführung als schwimmender Estrich müssen sie unterschiedlich stark sein (zuzüglich Heizregister): Anhydritestrich ≥ 30 mm, Zementestrich
≥ 40 mm, Heizestrichüberdeckung ≥ 30 mm.
Zementestriche sind rissgefährdet (Fugenabstände 4 – 7 m bei einer Feldgröße von maximal
40 m2) und bei normalen Bedingungen nach
28 Tagen verlegereif (Restfeuchte). Anhydritestriche werden meist als selbst nivellierende
Fließestriche eingebaut. Verlegereife besteht
ebenfalls nach ca. 28 Tagen, wobei als Trocknungszeit etwa ein Zentimeter pro Woche angegeben wird. Die Feuchtigkeitsempfindlichkeit
von Anhydritestrichen macht eine absperrende
Vorbehandlung der Estrichoberfläche und den
Nachweis einer nur geringen Restfeuchte erforderlich.
Gussasphaltestrich besteht aus Bitumen,
Sand / Splitt und Steinmehl und wird »trocken«
bei ca. 200 – 250 °C eingebracht. Er ist nach
dem Abkühlen sofort belegbar und daher bei
Sanierungsprojekten unter Zeitdruck erste
Wahl. Magnesia- oder Steinholzestrich war
beim Wiederaufbau in der Nachkriegszeit verbreitet und wird aus kaustischer Magnesia,
einer wässrigen Salzlösung (im Allgemeinen
Magnesiachlorid), Zusätzen (Farbstoffen) und
Zuschlägen wie Weichholzspänen und Holzmehl, aber auch Korkschrot, Papiermehl,
Quarzmehl und Fasern hergestellt. Kunstharzestriche sind im Verbund aufgebracht sehr
dünn und mechanisch wie chemisch hochbelastbar.
Terrazzoböden stellen örtlich eingebrachte,
fugenlose Bodenbeläge dar, die meist zweischichtig ausgebildet sind. Die obere Schicht
wird als Terrazzovorsatz, die untere als Unterbeton bezeichnet. Beide Schichten bilden eine
Einheit, die den Beanspruchungen standhält.
Durch farbige Natursteinzuschläge, Pigmente
und weißen bzw. grauen Portlandzement kann
die Vorsatzschicht farbig gestaltet werden.
Nach Erhärtung wird der verdichtete Terrazzovorsatz mit unterschiedlichen Körnungen geschliffen, bis das größte Korn sichtbar wird,
und anschließend gewachst oder geölt.

Schäden
Neben Schwundrissen aus dem Trocknungsprozess können Risse, Aufwölbungen, Unebenheiten, Einbrüche durch Belastung und Absanden bis zum Zerfall auftreten. Bei den sichtbar bleibenden Terrazzoböden ist mit Ausbrechen von Terrazzoteilen, Rissen und Verfärbungen zu rechnen.
Sanierung
Kleberreste und Unebenheiten können durch
Abschleifen beseitigt werden. Kleinere Schäden werden durch Ausstemmen und neues
Verfugen ausgebessert, kleine Risse oder
Hohlstellen durch Tränkung oder Anstrich mit
Kunstharzlösung verschlossen. Zur kraftschlüssigen Verbindung der Rissufer werden sehr
schmale Risse ausgeweitet, gesäubert und
dann mit Kunstharz vergossen und mit Kunstharzmörtel gespachtelt. Beim Verdübeln breiterer Risse wird im Abstand von 20 cm durch
den Riss in den Estrich gebohrt (bis zur Trennschicht beim schwimmenden Estrich oder in
die tragende Decke beim Verbundestrich). Die
Bohrlöcher werden ausgeblasen und mit Kunstharzmörtel verfüllt. Ähnlich erfolgt das Vernieten; hier werden im Rissbereich gebohrte Löcher mit Kunstharz ausgegossen, bis sich eine
Art Nietkopf gebildet hat. Beim Verdrahten wird
der Estrich in Abständen von 20 cm quer zum
Riss aufgestemmt. Nach der Reinigung wird
ein Draht eingelegt und die Öffnung mit Kunstharzmörtel verfüllt und abgezogen. Beim Verpressen von Verbundestrichen werden Risse
durch Injektionen von Kunstharz mittels Packern verschlossen.
Terrazzo kann ergänzt oder erneuert werden.
Risse werden ausgestemmt, erweitert und
dann mit Terrazzomasse neu verschlossen.
Nach Abschleifen des Bodens erfolgt eine
Neuimprägnierung mit Wachsen und Ölen
(Abb. B 5.42).

101

Gefahrstoffe im Bestand
Alexander Rudolphi

B 6.1

B 6.1
B 6.2

102

Sanierungsarbeiten bei Kontaminationen durch
Holzschutzmittel
Gefahrstoffeigenschaften (Auswahl) und ihre
Symbole

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts beschränkte sich die Nutzung chemischer Produkte im
Bauwesen überwiegend auf die Bereiche des
Holz- und Korrosionsschutzes, auf Dichtungen
und auf Anstriche. Es ist jedoch falsch zu glauben, Gebäude mit einem Alter von über 150
Jahren wären hinsichtlich gesundheitsschädlicher Gefahrstoffe unbelastet. So hat der Einsatz von Arsen- und Quecksilberverbindungen
im Holzschutz eine lange Tradition. Bis heute
wird Arsen in Form von Chrom-Kupfer-ArsenHolzschutzsalzen (CKA-Salze) im Kesseldruckverfahren verwendet und ist für bestimmte Bereiche noch nicht vollständig verboten. Auch
Deutschland produzierte 1988 380 t Arsenoxid
und importierte ca.100 – 200 t [1].
Schon sehr früh setzte man für den Holzschutz
auch Holzteeröle und Carbolineen (niedrig viskose Teerölderivate) ein. Bereits der römische
Baumeister Vitruv beschreibt in seinen Büchern
über Architektur die Herstellung von Farben
aus Blei- und Kupferoxid sowie Quecksilbersulfid [2]. Vom Mittelalter bis in das 19. Jahrhundert gab es zahlreiche giftige Verbindungen mit Arsen (Auripigment – gelb) oder Blei
(Mennige – orange, Bleiweis). Giftige Farben
wie z. B. Bleichromat und Chromoxid (gelb und
grün) oder Kupferarsenit (grün – die giftigste
jemals hergestellte Farbe) waren überwiegend
in der Malerei und nur selten an Bauwerken gebräuchlich. Im 20. Jahrhundert kam das hochgiftige Cadmium für leuchtend gelbe und rote
Pigmente hinzu, das bis in die 1980er-Jahre
Verwendung fand.
Seit dem Aufkommen der chemischen Industrie
wurden in den letzten 150 Jahren für die Anwendung im Bauwesen zahlreiche synthetische
Stoffe und Zubereitungen in unterschiedlichen
Kombinationen entwickelt und eingesetzt.
Einen ersten Höhepunkt erreichte die Produktvielfalt für den Bausektor in den 1960er- und
1970er-Jahren – heute sind moderne Kunststoffe und -harze in der Baupraxis allgegenwärtig.
Bis in die 1980er-Jahre wurden neue Stoffe, die
für die Bautechnik geeignet waren, zumeist
nicht weiter auf ein Gefährdungspotenzial für
Mensch oder Umwelt untersucht, sondern
kamen als innovative Errungenschaften sofort
auf den Markt. Teilweise wurde die Anwendung

von Stoffen wie Steinkohleteeröle, die heute als
gefährlich erkannt und verboten sind, in technischen Regelwerken als Stand der Technik
aufgenommen (z. B. DIN DVM 2122 »Steinkohleteer in Dachpappen«, DIN 281 – bis 1973 –
»Kalt streichbare Parkettmassen«). Pestizide
wie DDT dienten zur Bekämpfung von Läusen
in offenen Pulverspritzen im Haushalt.
Erst allmählich zeigte sich die Gefährlichkeit
einzelner Stoffe – meistens durch das Auftreten
von Berufserkrankungen oder durch Nutzungsund Industrieunfälle mit der Konsequenz erster
Verbotsregelungen.
In den 1950er- und 1960er-Jahren erkrankten
in Japan Hunderte von Menschen an der sogenannten Itai-Itai-Krankheit, einer Cadmiumvergiftung, die durch die Einleitung industrieller,
kontaminierter Abwässer in Küstengewässer
verursacht wurde. 27 t Methylisocyanat zur
Pestizidherstellung gelangten im Dezember
1984 aus der DOW-Chemical Fabrik Union
Carbide im indischen Bhopal in die Umwelt.
Der Unfall forderte ca. 20 000 Todesopfer und
ist für Folgeschäden bei weiteren 120 000
Menschen verantwortlich. Im Juli 1976 wurden
in Norditalien nahe des Orts Seveso bei einem
Industrieunfall im Zusammenhang mit der Produktion von Trichlorphenol der Firma Icmesa –
einer Tochtergesellschaft von Roche – große
Mengen des Dioxin TCDD freigesetzt. Insgesamt erkrankten über 200 Menschen an
schwerer Chlorakne.
Verbindungen aus Cadmium und Blei, Quecksilber oder Arsen wurden daraufhin nach und
nach eingeschränkt oder verboten. Das Gleiche geschah mit Pestiziden wie DDT oder PCP
(Pentachlorphenol) in westeuropäischen und
skandinavischen Ländern in den 1960er-Jahren, während sie in den Staaten des RGW (Rat
für gegenseitige Wirtschaftshilfe der osteuropäischen Länder und der UdSSR) bis in die
1980er- und 1990er-Jahre verbreitet waren.
Verboten wurden auch PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) mit dem kanzerogenen Stoff BaP (Benzo-a-Pyren) als Leitkomponente, die in Westeuropa bis in die
1960er-Jahre in Bodenklebern, Holzschutzmitteln oder Asphaltbelägen enthalten waren.
Diese Stoffe wurden in den 1980er-Jahren problematisiert und in den 1990er-Jahren – eben-

Gefahrstoffe im Bestand

explosionsgefährlich E

entzündlich F

umweltgefährlich N

reizend Xi

giftig /sehr giftig T/ T+

gesundheitsschädlich Xn
B 6.2

falls beschränkt auf die westlichen Industrieländer – in Bauprodukten weitgehend ausgeschlossen.
Die Zeitspanne zwischen der Erkennung von
Gesundheitsgefahren und entsprechenden
Verbotsregelungen war allerdings z. T. sehr
groß. So fand sich die bereits im vorchristlichen
Griechenland bekannte und beschriebene Asbestfaser ab Mitte des 19. Jahrhunderts in
zahlreichen industriell hergestellten Produkten
wieder. Dabei wurde vor allem die enorme
Zugfestigkeit der Fasern und ihre Feuerfestigkeit genutzt. Bereits 1900 wurde die Asbestose
als Folgeerkrankung beschrieben. Im Zuge des
medizinischen Fortschritts erkannte man in den
1940er-Jahren der Zusammenhang zwischen
Lungenkrebs und Asbestfaserbelastung. Nach
mehreren Einschränkungen wurde jedoch erst
1993 die Verwendung von Asbest in Deutschland vollständig verboten, seit 2005 auch in
allen anderen EU-Staaten.
Die Folge dieser Entwicklung ist, dass nahezu
alle Bestandsgebäude aus der Zeit vor 1995
mit einem, meistens jedoch mit mehreren Gefahrstoffen kontaminiert sind. Dabei sind die
entsprechenden Produkte nicht immer direkt
sichtbar, sondern oftmals in Bauteilschichten
oder Stoffkombinationen so verdeckt, dass sie
ohne eine vorangegangene spezielle Untersuchung erst während der Sanierungs- oder Umbauarbeiten erkannt werden.
Definition, Deklaration und Umgang mit Gefahrstoffen

Im täglichen Gebrauch wird von Gefahrstoffen
und von Schadstoffen überwiegend mit synonymer Bedeutung gesprochen.
Generell werden Schadstoffe in biogene (natürliche) und anthropogene (vom Menschen erzeugte oder verursachte) unterschieden. Sie
sind definiert als »Stoffe, die durch Handlungen des Menschen in die Umwelt gelangen
und Ökosysteme oder Teile davon schädigen«
[3]. Der Begriff Schadstoffe hat daher eher eine
allgemeine, übergreifende Bedeutung und wird
in verschiedenen Landesrichtlinien und im Arbeitsschutz verwendet. Eine rechtliche Definition im Strafgesetzbuch lautet: »In bedeutendem Umfang in die Luft freigesetzte Stoffe, die
geeignet sind die Gesundheit eines anderen,
Tiere, Pflanzen oder anderer Sachen von be-

deutendem Wert zu schädigen oder nachhaltig
ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu
verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern.« [4]
Das Chemikalien- und Gefahrstoffrecht benutzt
ausschließlich den Begriff der Gefahrstoffe.
Die Definition erfolgt im Chemikaliengesetz
(ChemG) § 1 und 3, wonach es sich um Stoffe
mit folgenden Eigenschaften handelt:
• entzündlich, hoch entzündlich, brandfördernd, explosionsgefährlich
• gesundheitsschädlich, giftig, sehr giftig
• ätzend, reizend, sensibilisierend
• krebserzeugend
• fortpflanzungsgefährdend und erbgutverändernd
• und / oder umweltgefährlich
Biozide sind einer gesonderten Regelung hinsichtlich der Einstufung und des Umgangs unterworfen. Sie sind in der europäischen Biozidrichtlinie als Stoffe definiert, die dazu bestimmt
sind, auf chemischem oder biologischem Weg
Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen etc. [5]. Aufgrund dieser Definition geht man generell von
der Gefährlichkeit dieser Stoffe aus.
Im Allgemeinen wird der Umgang mit Chemikalien in Europa und Deutschland durch das
Chemikaliengesetz geregelt [6]. Der Umgang
mit Stoffen, die eine oder mehrere der genannten gefährlichen Eigenschaften besitzen, ist in
der nachgeordneten Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) festgelegt [7]. Zweck des Chemikaliengesetzes und der GefStoffV ist es, »den
Menschen und die Umwelt vor schädlichen
Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, sie erkennbar zu machen,
sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen« [8]. Mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2005 wurde zudem die europäische Gefahrstoffrichtlinie in deutsches
Recht umgesetzt [9]. Verwendungsbeschränkungen und Verbote für besonders gefährlich
eingestufte Stoffe sind in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) erläutert [10].
Eine wichtige Anforderung besteht neben der
Erkennung und Beschreibung stofflicher Eigenschaften in der Deklarationspflicht gefährlicher

Stoffe (Vorschriften zur Information, Kennzeichnung und Verpackung). Jeder gefährdenden
Eigenschaft sind in der GefStoffV sogenannte
R- und S-Sätze zugeordnet (Risiko- und Sicherheitssätze, engl. Risk and Safety). Die darin
enthaltenen Bezeichnungen und Charaktierisierungen sind europaweit für alle Landessprachen normiert und verbindlich. Die große Zahl
von R-Sätzen und R-Satz-Kombinationen wird
hier nicht dargestellt, kann aber in der Gefahrstoffliteratur und aus dem Internet bezogen
werden. R-Sätze können nach Bedarf kombiniert werden und lassen sich grob in folgende
Gefährdungsarten kategorisieren:
• R 01– R 19: verschiedene Stufen der Brandund Explosionsgefahr
• R 20 – R 28: verschiedene Stufen der Giftigkeit
• R 29 – R 33: Gefahr chemischer Reaktionen
mit gefährlichen Folgewirkungen
• R 34 – R 39: verschiedene Reizungen und
Verätzungen
• R 45: krebserzeugend
• R 50 – R 59: verschiedene Umweltgefährdungen
• R 60 – R 64: mutagene Schädigungen
Stoffe, deren Eigenschaften zu besonders akuten gesundheitlichen Gefahren führen können,
müssen außerdem mit entsprechenden Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden. Diese
Symbole sind aufgrund der verbindlichen Vorschrift allgemein bekannt (Abb. B 6.2).
Für sensibilisierende oder umweltgefährdende
Eigenschaften existiert keine Kennzeichnungspflicht, nur R-Sätze. Eine zusätzliche Regelung
gilt für Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd und / oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind (sogenannte CMR-Stoffe –
kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) in
der Kategorie 1 oder 2 (beim Menschen oder
bei Tieren nachgewiesene Eigenschaft). Enthalten bereits als giftig und sehr giftig deklarierte Produkte (Gefährlichkeitsmerkmale T, T+,
Xn) diese Stoffe, so müssen sie zusätzlich mit
einem »E« gekennzeichnet werden.
Jedem Risiko wird in der GefStoffV ein Sicherheitsratschlag – sogenannte S-Sätze – zugeordnet, der zusammen mit den stofflichen
103

Gefahrstoffe im Bestand

Eigenschaften deutlich erkennbar sein muss.
Beispiele dafür sind:
• R 7 (kann Brand verursachen)
∫.S 7( Behälter dicht geschlossen halten)
• R 17 (selbstentzündlich in der Luft)
∫.S 17 (von brennbaren Stoffen fernhalten)
• R 23 (giftig beim Einatmen)
∫.S 23 (Gas / Rauch / Dampf / Aerosol nicht
einatmen)
Entsprechend den R-Sätzen werden auch die
S-Sätze nach Bedarf kombiniert.
Stoffe oder Zubereitungen, die aufgrund ihrer
Gefährlichkeit für Mensch oder Umwelt nicht
oder nur mit wesentlichen Einschränkungen in
Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen, sind sowohl in der ChemVerbotsV (§ 1 mit
Einzelstoffregelungen im Anhang) als auch in
der GefStoffV (§ 18 mit einer Auflistung im Anhang IV) sehr genau aufgeführt.
Verbote oder wesentliche Beschränkungen bestehen für zahlreiche Stoffe und Zubereitungen,
die im Bauwesen Verwendung fanden – und
zum Teil noch heute verwendet werden. Dazu
gehören insbesondere Arsen, Asbest, PCP,
PCB, DDT, Teeröle, biopersistente Fasern,
Formaldehyd, diverse Schwermetallverbindungen, zinnorganische Verbindungen usw.
(siehe S. 110 ff.).
Zur vollständigen Deklaration der Gefährlichkeitsmerkmale bei neu verwendeten Produkten,
die entsprechende Stoffe enthalten, wurde in
Europa das sogenannte Sicherheitsdatenblatt
(SDB, engl. Material Safety Data Sheets MSDS)
eingeführt [11]. In Deutschland werden die
Sicherheitsdatenblätter in den der GefStoffV
beigefügten »Technischen Regeln für Gefahrstoffe« (TRGS) erfasst. In diesem Dokument
sind alle kennzeichnungspflichtigen Bestandteile und Eigenschaften mit Umgangs- und
Sicherungshinweisen für sämtliche Anwendungs-, Transport-, Lagerungs- und Unfallsituationen aufgeführt.
Außerdem stellen die TRGS beim Umgang mit
Gefahrstoffen im baulichen Bestand eine wesentliche Arbeitsgrundlage und Informationsquelle dar. Hier sind die genauen Umsetzungsanforderungen für spezifische Gefahrstoffe,
Regeln zur Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsanforderungen, Anforderungen an die
Ausbildung und Zertifizierung der praktisch
handelnden Personen usw. aufgeführt. Einige
der wichtigsten TRGS bei Sanierungs- und
Umbauarbeiten in Bestandsbauten lauten:
• TRGS 201 – Einstufung und Kennzeichnung
von Abfällen beim Umgang
• TRGS 400 – Ermittlung und Beurteilung von
Gefährdungen durch Gefahrstoffe am
Arbeitsplatz
• TRGS 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungsoder Instandhaltungsmaßnahmen
• TRGS 520 – Errichtung und Betrieb von
Sammelstellen und Zwischenlagern für
Kleinmengen gefährlicher Abfälle
• TRGS 521 – Faserstäube

• TRGS 524 – Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
• TRGS 551 – Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
• TRGS 555 – Betriebsanweisung und Unterweisung nach § 20 GefStoffV
• TRGS 560 – Luftrückführung beim Umgang
mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Basierend auf den staatlichen Rechtsgrundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen am
Baustellenarbeitsplatz werden zentrale im
Recht verankerte Anforderungen in Deutschland durch die Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) im
Hauptverband der Berufsgenossenschaften
(HVBG) und praktisch durch BG-Vorschriften
(BGV) und BG-Regeln (BGR) umgesetzt.
Neben den speziellen Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen, z. B. im Umgang mit Hoch- und Tiefbaustellen, Kränen oder Maschinen, ist für
Bauarbeiten in gefahrstoffkontaminierten Bereichen die BGR 128 die wichtigste verbindliche Vorgabe. Darin werden genaue Anforderungen an die Personen, die Organisation und
den Ablauf jedweder Abriss- und Umbauarbeiten im kontaminierten Gebäudebestand aufgeführt, z. B. die Einrichtung von Schleusen für
kontaminierte Bereiche (Abb. B 6.3). Eine
Kernforderung der BGR 128 bildet der ab
einem bestimmten Arbeitsumfang zwingend
vorgeschriebene Einsatz eines Koordinators,
der seine fachliche Eignung durch eine entsprechende Zertifizierung nachzuweisen hat.
Diese Forderung gilt bereits für Bau- und Abbrucharbeiten in Bereichen, in denen »mit einer
noch unbekannten Gefahrstoffbelastung gerechnet werden muss« – also bei der Mehrzahl
des baulichen Bestands [12]. Ausgenommen
davon ist allein der Umgang mit Asbest, für
den eine spezielle Zertifizierung nach den
TRGS 519 erforderlich ist, sowie der Umgang
mit künstlichen Mineralfasern, der in der TRGS
521 geregelt wird.
All diesen Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen gehen natürlich zunächst die Prüfung, Bewertung und Einstufung von Stoffen,
chemischen Erzeugnissen, Zubereitungen usw.
voraus. In der Vergangenheit war dies im Wesentlichen eine Aufgabe des Staats bzw. der
staatlichen untergeordneten Institutionen, z. B.
in Deutschland des Instituts für Wasser-,
Boden- und Lufthygiene am Umweltbundesamt
(UBA) oder des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) – analog zum deutschen Baurecht, dessen Grundaufgabe im Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren bestand. Dabei konnten die Institutionen jedoch immer nur auf bereits eingetretene Schadensfälle und Gefährdungen reagieren. Die Zahl der (noch) unauffälligen, nicht auf Gefährdungseigenschaften
untersuchten Produkte war bis zur Einführung
und allmählichen Umsetzung der REACH-Verordnung nicht bekannt. So unterschied das europäische Recht zwischen Altstoffen (bis September 1981) und Neustoffen bei Industrieche-

mikalien. Nur Letztere mussten durch die Hersteller oder Vertreiber auf etwaige Risiken für
die menschliche Gesundheit und Umwelt geprüft und beurteilt werden. Die Zahl der Altstoffe wurde hingegen auf mindestens 100 000
geschätzt. Weitere Schätzungen gehen laut
Auskunft des Umweltbundesamts davon aus,
dass von ca. 30 000 aktuell verwendeten Industriechemikalien bis 2006 lediglich 140 Stoffe
ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht
waren.
Aus diesem Grund wurde in der Europäischen
Union im Januar 2007 die sogenannte REACHVerordnung (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) als Reform des europäischen Chemikalienrechts verbindlich eingeführt. Die wesentliche Neuerung ist, dass die
Beweislast nun beim Hersteller liegt. Neu ist
ebenfalls die Anforderung, dass über die Ausgangsstoffe hinaus sämtliche Anwendungen
über die gesamte Liefer- und Konfektionierungskette geprüft werden müssen. Zu registrieren sind sämtliche Chemikalien ab einer
Produktionsmenge von 1 t / Jahr. Ab einer
Menge von 10 t / Jahr müssen durch die Hersteller Stoffsicherheitsberichte erstellt werden
(CSR – Chemical Safety Reports).
Sämtliche Stoffe, bei denen ein besonders
hohes Gefährdungspotenzial erkannt wird, werden grundsätzlich zulassungspflichtig, wobei
sich die Europäische Kommission mögliche
Verbote oder Verwendungsbeschränkungen
vorbehält. In Deutschland wird die Registrierung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin verwaltet. Bereits für 2008
sind erste Listen mit zulassungspflichtigen
Stoffen geplant, die nach einer entsprechenden Beurteilung verboten oder eingeschränkt
werden.
Mit einer vergleichbaren Intention wurde bereits im Mai 1998 die EG-Biozidrichtlinie verabschiedet und im Juni 2002 in Deutschland eingeführt [13]. Anders als bei »normalen« Industriechemikalien wurde bei Bioziden grundsätzlich eine Gefährdung in Betracht gezogen, wodurch die Stoffe auch ohne Einstufungsphase
generell zulassungspflichtig wurden. Selbst bei
Bioziden musste von einer großen Zahl unbekannter, nicht ausreichend geprüfter Stoffe
ausgegangen werden. Auch hierbei wurde die

B 6.3

104

Gefahrstoffe im Bestand

Prüfpflicht auf den Hersteller oder Vertreiber
übertragen.
Sämtliche biozid wirkenden Stoffe müssen
nach der Biozidrichtlinie bis 2009 gemeldet,
identifiziert, geprüft und bewertet werden. Ab
2009 ist eine Überprüfung und Bewertung
der vorgelegten Stoffdossiers vorgesehen.
In Deutschland erfolgt dies durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), wobei die
Erfassung und Bewertung insbesondere auch
»alte Biozid-Wirkstoffe« beinhaltet, die bis zum
Jahr 2000 eingesetzt wurden.
Die Stoffe, die als Schutzmittel im Bauwesen
verwendet werden, fallen unter die Hauptgruppe 2. Hier sind die wichtigsten Produktarten
wie Holzschutzmittel, Beschichtungsschutzmittel und Schutzmittel für Mauerwerk separat
aufgeführt. Im Rahmen der künftig geplanten
Überprüfungen kann es zu Neubewertungen in
der Vergangenheit häufig verwendeter und im
Bestand vorhandener Holzschutzwirkstoffe wie
z. B. dem Pyrethroid (Wirkstoff Kontakt- und
Fraßgift Permethrin) kommen.
Bedeutung der Gefahrstoffkontamination im Bestand

Die Risiken, die sich für den Bauherrn oder für
den Architekten und Planer durch Gefahrstoffkontaminationen beim Bauen im Bestand ergeben, sind in den letzten Jahren beständig gewachsen. Dafür sind mehrere Gründe verantwortlich:
• verschärfte Bewertungsmaßstäbe bei der
Gefährdungsbeurteilung
• neue Bewertungen von Altstoffen durch öffentliche Instanzen, zukünftig durch REACHund die Biozidrichtlinie
• steigende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Nutzer
• erhebliche Kostensteigerungen für Arbeitsschutz und Organisation bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
• erhebliche Kostensteigerungen bei der Entsorgung kontaminierter Bauabfälle
In jedem dieser Punkte sind in den letzten Jahren wichtige Fortschritte in Bezug auf den Umwelt- und Gesundheitsschutz, auf den Arbeitsschutz und auf die Kostenverlagerung nach
dem Verursacherprinzip gemacht worden.

Ein Beispiel mit erheblichen Konsequenzen
für den Sanierungsaufwand im baulichen Bestand war die europaweite Einstufung von
künstlichen Mineralfasern (KMF) – vorrangig
in Dämmstoffen verwendet – als potenziell
kanzerogen (Abb. B 6.4). In Deutschland führte
diese Bewertung Anfang der 1990er-Jahre
zur Erweiterung der sogenannten biopersistenten Fasern in der Gefahrstoffliste der
GefStoffV und zur Formulierung der TRGS 905
mit Regeln für die Einstufung der KMF in Kanzerogenitätskategorien [14]. Für den praktischen Umgang mit KMF wurde die TRGS 521
veröffentlicht.
Die Hersteller änderten ab 1994 allmählich die
Rezepturen der Glas- und Gesteinsschmelzen,
um die Biolöslichkeit der Fasern auf eine maximale Halbwertzeit von 40 Tagen in der Lunge
zu verbessern. Da die geforderten Nachweisverfahren sehr aufwendig sind und vom Verbraucher (oder Sachverständigen) nicht nachvollzogen werden können, wurde mit dem RALGütezeichen GZ 388 ein Zertifizierungsverfahren für Dämmprodukte aus MF eingeführt, das
die verbesserten Eigenschaften garantieren
soll (Abb. B 6.5) [15]. Heute ist praktisch kein
unzertifiziertes europäisches Dämmprodukt
mehr am Markt erhältlich. Eine Schwierigkeit ergibt sich bei Bauvorhaben außerhalb Europas
oder bei unkontrollierten Importprodukten, da
diese keiner entsprechenden Einschränkung
unterliegen.
Da die Umstellung und Zertifizierung der
Dämmstoffprodukte erst im Jahr 2000 allmählich abgeschlossen werden konnte, muss heute
bei älteren Gebäuden grundsätzlich mit alten
Produktvarianten gerechnet werden – einschließlich der Folgen für den Arbeitsschutz
auf der Baustelle.
Direkte Folge der Einstufung von Gefährlichkeitsmerkmalen ist der erhöhte Planungs-, Zeitund Kostenaufwand für den Arbeitsschutz bei
Sanierungsarbeiten in Gebäuden. Werden
wichtige Gefahrstoffe erst während der laufenden Sanierungsarbeiten erkannt, muss mit
erheblichen Kostensteigerungen und Zeitverzögerungen gerechnet werden.
In den letzten Jahrzehnten ist die Sensibilität
der Nutzer von Wohnungen, Büros oder sonstigen Gebäuden stetig gestiegen. Erkennbar

wird das z. B. an der Zunahme allergischer Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege und
unspezifischer Krankheitssymptome. Immer
häufiger werden Sanierungen erforderlich,
wenn in Räumen oder Gebäuden nach einer
Häufung von Nutzerbeschwerden oder anderweitigen Auffälligkeiten durch Messungen erhöhte Gefahrstoffkonzentrationen festgestellt
wurden. Während es bei einigen bekannten
Gefahrstoffen wie z. B. beim schwachgebundenen Asbest oder beim PCB (Polychlorierte
Biphenyle) eine rechtlich verankerte Sanierungspflicht gibt, fehlt es bei den meisten vorgefundenen Gefahrstoffen wie Formaldehyd,
zahlreichen Bioziden, PAK (Polyzyklische aromathische Kohlenwasserstoffe), Phenolen und
vielen anderen an entsprechend verbindlichen
Regelungen; Gefährdungsbewertungen können hier nur aufgrund von Empfehlungen erfolgen (siehe S. 110 ff.). Von einzelnen Gerichten
wurden bei erkannten Formaldehydbelastungen in Mietwohnungen entsprechende Mietminderungen bestätigt.
Auch der in den letzten zehn Jahren deutlich
geänderte Umgang mit Bauabfällen – maßgeblich bestimmt durch das Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW / AbfG) von 1996 – hat
zu deutlichen Kostensteigerungen bei der Verwertung und Beseitigung kontaminierter Bauabfälle geführt und fordert eine größere Sorgfalt
bei der Wahl von Sanierungstechniken, bei der
Fraktionierung der Abfälle und bei der Zwischenlagerung sowie dem Abtransport. Seit
2000 dürfen keine unbehandelten Restabfälle
mehr deponiert werden, seit Mai 2005 wurden
die Deponierungsmöglichkeiten weiter eingeschränkt und in einigen Regionen vollständig
eingestellt. Angesichts der immer knapper werdenden Ressourcen ist das Verwertungsgebot
des KrW / AbfG sinnvoll. Der Anteil nicht verwertbarer Abfälle ist seitdem drastisch gesunken. Ebenso ist es folgerichtig, aufgrund der
erheblichen öffentlichen Kosten für die Beseitigung von Altlasten aus Abfalldeponien und
sonstigen ungeregelten Abfallbeseitigungen
die Kosten für eine geordnete Abfallwirtschaft
dem Verursacher zu übertragen. Gefordert wird
damit ein Umdenken der Bauherren bei der
Planung und Abwicklung von Sanierungen und
Umbauten.

B 6.3
B 6.4
B 6.5
B 6.4

Schleuse als Schutzmaßnahme in einem kontaminierten Gebäude
als kanzerogen eingestufte künstliche Mineralfaser (KMF) bei Abrissarbeiten
Zertifizierungen von Mineralwolle auf der Verpackung

B 6.5

105

Gefahrstoffe im Bestand

Bewertungsziele bei Gefahrstoffkontaminationen im
Bestand

Die potenzielle Möglichkeit von Gefahrstoffkontaminationen in bestehenden Gebäuden ist in
unterschiedlichen Phasen und aus unterschiedlichem Interesse von Bedeutung. Dabei werden
im Folgenden verschiedene Situationen und
Blickwinkel aufgeführt.
Gefährdung der Nutzer und Nutzungsbeeinträchtigungen
Nutzungsbeeinträchtigungen äußern sich in
verschiedener Weise. Es kann sich z. B. um
deutliche Geruchsbelastungen, Häufung von
»unspezifischen« Krankheitssymptomen oder
Meldungen von allergischen Reaktionen handeln. Meist beginnt mit entsprechenden Beschwerden gegenüber öffentlichen oder privaten Gebäudebetreibern, Wohnungsbaugesellschaften, Arbeitgebern usw. ein langwieriger Streit über die Bewertung und die Ursachen der Beeinträchtigung. Den Betroffenen
wird zunächst Hysterie, eigenes Verschulden
oder verdeckte Vorteilnahme vorgeworfen. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten
Ärzte mit den unspezifischen Krankheitssymptomen hinsichtlich der Ursachenfindung überfordert sind. Immer häufiger nutzen die Betroffenen die verbesserten Möglichkeiten und beauftragen in Eigeninitiative Umweltsachverständige mit Messungen. Die daraus resultierenden
Rechtsstreitigkeiten laufen in der Regel auf
langwierige und kostspielige Gutachterverfahren hinaus.
Für die Bewertung von Gefahrstoffbelastungen
in Räumen gibt es mit Ausnahme von Asbest,
PCP (Pentachlorphenol) und PCB (Polychlorierte Biphenyle) lediglich empfohlene Ziel- und
Interventionswerte (Konzentrationen, bei denen
ein sofortiges Handeln in Form einer Beseitigung der Ursachen geboten ist):
• PCP-Richtlinie mit einem Interventionswert ab
1 mg / kg Neustaub oder 5 mg / kg Altstaub
• PCB-Richtlinie mit einem Interventionswert
ab 3000 ng / m3 Raumluft
• Asbestrichtlinie mit einem Sanierungsgebot
bei Anwesenheit von schwachgebundenem
Asbest
• Formaldehyd-Richtwert (Empfehlung des
106

B 6.6

B 6.7

Umweltbundesamts) mit einem Interventionswert von 0,12 mg / m3 Raumluft
• PAK mit der Leitsubstanz Benzo-a-Pyren
(BaP) Interventionswert 10 mg / kg Neustaub

Mit steigenden Kosten im Zusammenhang mit
Umbauten und Sanierungen kontamierter Gebäude wurde von Käufern und Banken zunehmend eine Vorbewertung der wichtigsten Kontaminationen gefordert. Seit einigen Jahren
wird durch die Aufnahme von Schnellbewertungen und die Benennung einiger weniger
Gefahrstoffe in den Portfolios von Gebäuden
darauf reagiert. Allerdings beschränkt sich die
Information auf Kontaminationen durch Asbestbauteile und – zumeist bei Immobilien auf dem
Gebiet der ehemaligen DDR – auf Holzschutzmittel sowie PCB.
Mit steigenden Kostenrisiken werden vom Kunden je nach Region, Bautyp und Gebäudegröße detailliertere Bestandsbeschreibungen gefordert. Dies führt zusätzlich zu den Gebäudedaten allmählich zu Angeboten mit gutachterlichen »Paketlösungen«:

Das Umweltbundesamt veröffentlicht nach und
nach sogenannte Innenraumluftrichtwerte für
einzelne Stoffe [16]. Sie werden unterschieden
in den Richtwert RW I = Zielwert, bei dem keine
Gesundheitsschädigungen zu erwarten sind,
und den RW II = Eingreifwert, bei dem mit Gesundheitsschädigungen zu rechnen ist. Das
Überschreiten des RW II führt zu einem Handlungs- bzw. Sanierungsbedarf. Diese Richtwerte
stellen zwar nur eine Empfehlung dar, werden
juristisch aber bereits als Bewertungsgrundlage
verwendet. Für Bestandsgebäude von Interesse
ist hier jedoch nur der Richtwert für PCP mit
RW II = 1 μg / m3 Raumluft, weitere Richtwerte für
Toluol, Styrol, Naphtalin und Terpene treten mit
der genannten Größenordnung nur in den ersten ein bis zwei Jahren in Neubauten auf.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei vermuteten
Nutzungsgefährdungen unverzüglich die Situation durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, um Spekulationen, Ängsten
und kostspieligen Streitigkeiten vorzubeugen.
Werden dabei entsprechende Belastungen
festgestellt, sind die Ursachen zu klären und
die notwendigen Sanierungs- und Austauscharbeiten vorzunehmen.
Wertermittlungen und Wertminderungen des
Gebäudes
Der Umgang mit Immobilien erfordert bei Beleihungen, Kapitalfeststellungen, Verkäufen usw.
generell eine Wertermittlung der Gebäude. Beschrieben durch die Wertermittlungsrichtlinie
(WertR) umfasst eine solche Ermittlung bisher
die Basisdaten einer Immobilie, standortbezogene Bewertungen sowie eine Beschreibung
des baulichen Bestands und eine gutachterliche Zustandsbewertung [17]. Dazu kommt in
den letzten Jahren ergänzend eine energetische Bewertung.
Während Bodenkontaminationen bereits in der
WertR (Anlage 1) berücksichtigt sind, werden
Gefahrstoffkontaminationen durch Baumaterialien nicht als wertmindernde Kriterien aufgeführt.

• energetisches Gutachten, Energiepass
• Bau- und Holzschadensgutachten
• Gefahrstoff- und Kontaminationsgutachten
Das wesentliche Problem bei dieser Ergänzung
besteht in der Nichterkennung häufig auftretender verdeckter Kontaminationen. Die gutachterliche Vorbewertung erfordert sehr erfahrene Mitarbeiter.
In der Praxis wird allerdings bei Verkaufs- oder
Versteigerungsangeboten bisher zumeist darauf hingewiesen, dass die Immobilie nicht untersucht wurde und Gefahrstoffe enthalten
kann. Damit bleibt ein unkalkulierbares Risiko.
Im ungünstigsten Fall kann es dazu kommen,
dass bei einem ansonsten altersgemäß erhaltenen Baubestand eine geplante Umnutzung grundsätzlich infrage gestellt werden
muss.
Ein Beispiel sind die zahlreichen nach 1989 in
den neuen Bundesländern und Berlin geplanten Dachausbauten in hölzernen Dachstühlen.
Über lange Zeit wurden die Kontaminationsgrade durch Holzschutzmittel erheblich unterschätzt. War zunächst der Erhalt des Dachrohlings eingeplant, musste während der Baumaßnahme die Planung erheblich geändert und
mitunter aufgegeben werden, wenn Schutzmittelkontaminationen nachträglich festgestellt
wurden (Abb. B 6.9).

Gefahrstoffe im Bestand

B 6.6

B 6.7
B 6.8
B 6.9

Sanierungsschäden einer historischen Hohlsteindecke aufgrund einer falsch gewählten Sanierungstechnik
fachgerecht abgefräster Verbundestrich
phenolhaltige Leichtestrichaufbauten als Schichten innerhalb des Bodenaufbaus
DDT- und Lindanhaltige Holzschutzmittel der ehemaligen DDR

Die Bewertung vorhandener Schutzmittelbelastungen kann nach der sogenannten Bremer
Liste für Hölzer im direkten, dauerhaften Kontakt (z. B. Wohn- oder Büroräume) erfolgen [18]
(siehe S. 110 f.).
Kostenkontrolle bei Sanierungsarbeiten
Der Auftraggeber unterliegt gegenüber seinen
Angestellten der zwingenden Arbeitsschutzpflicht. Voraussetzung hierfür ist eine Ermittlungs- und Auskunftspflicht. Bei Gefahrstoffen,
die erst während der Baumaßnahmen entdeckt
werden, droht eine Bauzeitverzögerung. Treten
zusätzliche erforderliche Sanierungsprobleme
auf, werden diese über Nachträge ohne Marktpreisvergleich abgewickelt. Im ungünstigsten
Fall hat der Auftraggeber keinen Einfluss auf
die gewählte Sanierungstechnik, Fraktionierung
und Entsorgung. Damit ist auch eine Kostenoptimierung z. B. hinsichtlich der je nach Sanierungstechnik entstehenden Abfallfraktionen
nicht mehr möglich.
Im Regelfall erfolgt bei Gebäuden aus der Zeit
vor 1995 generell die Beauftragung eines Gefahrstoffgutachtens. Dabei entstehen unmittelbare Kosten während der Planung für die Gefahrstofferkundung und ggf. für ein vollständiges Gefahrstoffkataster. Auch die Baukostenschätzung erhöht sich je nach Ergebnis. Aufgrund von Fehleinschätzungen, zumeist aber
aus Unkenntnis oder mangelnder Beratung,
werden diese Kosten oft gescheut bzw. eingespart. Wurden die Untersuchungen durchgeführt, sinken dagegen die Baukostenrisiken
erheblich. Erkannte Schadstoffe können hinsichtlich Konzentration, Menge und Fraktionierungstechnik eingestuft und ausgeschrieben
werden – einschließlich der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen und der Bauschuttbeseitigung.
Im negativen Fall unterbleibt die Untersuchung
des Gebäudes im Hinblick auf potenzielle Gefahrstoffe, möglicherweise mit dem generellen
Verweis darauf, dass »kein Verdachtsmoment«
vorliegt. Somit entstehen auch keine unmittelbaren Mehrkosten während der Planung und
keine Erhöhung der Baukostenschätzung.
Je nach Gebäudetyp verbleibt allerdings ein
Restrisiko bezüglich unkalkulierbarer Nachträge und Zeitverzögerungen mit einer entspre-

B 6.8

B 6.9

chenden Erhöhung der Baukosten. Die gewählte Fraktionierungstechnik und die Beseitigungswege können u. U. nicht mehr optimiert und
neu ausgeschrieben werden und sind damit
auch nicht mehr kontrollierbar. Im schlimmsten
Fall ist die beauftragte Firma mit der Sanierung
technisch überfordert, und es kommt zu erheblichen Bauschäden. Auch hierfür gibt es zahlreiche Beispiele, insbesondere bei unentdeckten Asbestkontaminationen in Stahl- und Stahlbetonbauten. Mitunter genauso aufwendig sind
Kontaminationen von zumeist massiven Decken durch PAK (Kleber und Dichtungslagen)
oder Phenole (Bindemittel in Leichtestrichen
oder Sekundärbelastungen durch Reinigungsmittel, Abb. B 6.8). Die in der Regel oberseitigen Belastungen erfordern das Abstemmen
oder Fräsen der Estriche. Ohne die genaue
Untersuchung des Deckentyps kann es bei
falscher Wahl der Sanierungstechnik zu erheblichen Bauschäden kommen (Abb. B 6.6
und 7).
Um bei entsprechend kontaminierten Deckenaufbauten eine hinsichtlich der Arbeits- und
Entsorgungskosten optimierte Sanierungsplanung zu gewährleisten, sind genaue Bauteilinformationen im Rahmen des Gefahrstoffkatasters zu erarbeiten:

sowie angemessene Schutzmaßnahmen festgelegt und eingehalten werden.
Die Gesamtverantwortung für die Ermittlung
und Beurteilung der Gefährdungen durch
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber. Aus § 16 GefStoffV wird eine Ermittlungs- und Informationspflicht des Arbeitgebers bzw. seines Auftraggebers im Verdachtsfall abgeleitet.
Bei Arbeiten in Bereichen mit bekannten Belastungen ist der Auftraggeber verpflichtet, Ermittlungen bezüglich Art, Menge und Zustand der
erwarteten Gefahrstoffe sowie über das Gefahrenpotenzial der anzutreffenden Belastungen
im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durchzuführen oder zu veranlssen. Dabei
muss er die Ermittlungsergebnisse dokumentieren und allen Auftragnehmern zur Verfügung
stellen.
Bevor Arbeiten in möglicherweise kontaminierten Bereichen erfolgen, muss der Auftraggeber ebenso eine Erkundung der vermuteten
Gefahrstoffe und eine Abschätzung der von
diesen im Sinne der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes möglicherweise ausgehenden Gefährdung anordnen und durchführen lassen. Auch hier sind die Ergebnisse zu
dokumentieren und allen Auftragnehmern zugänglich zu machen.
Nach § 37 GefStoffV ist der Umgang mit
krebserzeugenden Gefahrstoffen spätestens
14 Tage vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Behörde durch den Auftragnehmer anzuzeigen. Zusätzlich müssen die Arbeiten gemäß
BGR 128 vier Wochen vor Beginn vom Auftragnehmer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
Darüber hinaus gelten spezielle Pflichten / Reglementierungen bei Abriss- und Sanierungsarbeiten:

• Ermittlung und Darstellung von Aufbautypen
in einem Gebäude (z. B. nach Zeiträumen
und Schichten)
• Stichproben in den Einzelbereichen ohne
Tiefendifferenzierung in der ersten Stufe des
Schadstoffkatasters
• bei negativem Befund Ausführung eines
Raumkatasters mit Prüfung der Tiefenverteilung bzw. der betroffenen Schichten
• Prüfung der Lösbarkeit von Schichten und
der Belastbarkeit der Deckenkonstruktion
• Entscheidung über Sanieren oder Versiegeln
• Festlegung der Sanierungstechnik
Sicherheit und Arbeitsschutz bei baulichen
Maßnahmen
Bei Sanierungen und Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nur gewährleistet, wenn alle Einflussgrößen, die zu einer Gefährdung von Beschäftigten führen können, ermittelt, bewertet

• BGR 128 (Berufsgenossenschaftliche Regeln
– Kontaminierte Bereiche)
• Baustellenverordnung
• jeweils festzulegender Arbeitsschutz
• je nach Grad und Art der Kontamination
Einrichtung einer Schwarz-Weiß-Anlage
(Schleusen)
• Meldepflicht der Arbeiten bei der Berufsgenossenschaft
107

Gefahrstoffe im Bestand

• Sicherstellung der Sachkompetenz der beauftragten Firmen durch Zertifizierungen
nach BGR 128 und / oder TRGS 524 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Sanierung
und Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
• Bei mehr als einem Auftragnehmer: Verpflichtung zur Beauftragung eines Sicherheits- und
Gesundheitskoordinators; Erstellung eines
Arbeits- und Sicherheitsplans
Nutzungs- und Wertsicherung bei der baulichen
Erneuerung
Nach Abschluss der Dekontaminations- und
Abrissarbeiten in einem Gebäude werden
Umbauten und Erneuerungen vorgenommen.
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die
Einstufung und Bewertung von Gefahrstoffen
ein fließender und vom jeweiligen Kenntnisstand abhängiger Prozess ist. So lässt sich
heute in zahlreichen Fällen eine Sanierung
formaldehydbelasteter und mit älterer Mineralfaser gedämmter Fertighäuser oder von
Stahlbauten mit einem asbesthaltigen Brandschutz aus den 1960er- und 1970er-Jahren
aus technischen und wirtschaftlichen Gründen
nicht mehr realisieren. Obwohl die Gebäude
erst seit 30 oder 40 Jahren bestehen, sind sie
wertlos oder sogar wertmindernd für das
Grundstück. Bereits bei Arbeiten an zehn
Jahre alten Gebäuden muss die Belastung
durch alte Mineralfaserdämmungen in Form
eines höheren Arbeits- und Kostenaufwands
einkalkuliert werden. Im Rahmen der REACH-

und der Biozidrichtlinie unterliegen die zahlreichen im Bauwesen verwendeten Substanzen nach ihrer Registrierung in den nächsten
fünf bis zehn Jahren einer Neubewertung
hinsichtlich ihres Risikopotenzials. Dieser
Aspekt ist bei der Planung und Ausführung zu
beachten.
Unter dem modernen Stichwort »nachhaltiges Bauen« sind ökologische, ökonomische
und soziale Schutzziele zusammengefasst,
was auch eine nachhaltige Nutzbarkeit und
einen dauerhaften Werterhalt von Gebäuden
einbezieht. Dabei sind vor allem die gesundheitlichen und umweltbelastenden Eigenschaften von Gebäuden zu beachten. Die
Verwendung potenziell risikobehafteter Substanzen sollte, wenn möglich, vermieden
werden.
Das gilt sowohl für den Einsatz von Bioziden
im Holzschutz als auch für pilzhemmend ausgestattete Fugenmassen und Anstrichstoffe.
Konstruktive Schutzmaßnahmen in Form von
bauphysikalisch gesunden Lösungen oder
eines dauerhaften Feuchteschutzes erweisen
sich grundsätzlich als geeigneter und langlebiger. Die Innenräume und Aufenthaltsbereiche
von Gebäuden sollten möglichst frei von organischen Halogenverbindungen, z. B. in der
Funktion als Flammschutzadditive, sein, um
Brandfolgerisiken wie korrosive Brandgase
oder Dioxinbelastungen im Brandruß auszuschließen. Wachsende Anforderungen an die
hygienischen und gesundheitlichen Eigen-

schaften von Innenräumen können durch die
Wahl emissionsfreier Materialien und durch die
konstruktive Vermeidung von Faseremissionen
in Innenräumen frühzeitig berücksichtigt werden. Auch für den Außenbereich empfiehlt das
Umweltbundesamt, von der großflächigen Anwendung bewitterter Schwermetalle wie Zinkund Kupferbleche aufgrund des befürchteten
Eintrags in Boden oder Abwässer Abstand zu
nehmen [19].
Die Aktualität und steigende Nachfrage nach
umwelt- und gesundheitsverträglichen,
werterhaltenden Eigenschaften von Gebäuden haben dazu geführt, dass entsprechende
Hilfen, Zertifizierungen, Hinweise und Richtlinien verfügbar sind und genutzt werden
können.
Das deutsche Ministerium für Verkehr, Bauen
und Stadtentwicklung (BMVBS) beabsichtigt,
einen Leitfaden zum nachhaltigen Bauen im
Bestand zu veröffentlichen, in dem entsprechende Empfehlungen zusammengefasst
werden [20]. Das vom Umweltbundesamt
initiierte Prüfsiegel »Blauer Engel« (RALUmweltzeichen) beinhaltet für Produkte wie
Farben und Lacke, Holzwerkstoffe, Tapeten
usw. die Begrenzung und Vermeidung von
Risikostoffen. Ebenso wurden für Baumaterialien Umweltlabel gegründet, in denen die
genannten vorsorglichen Anforderungen enthalten sind. Die Baustoffindustrie führt eigene
Zertifzierungen für wichtige Produktgruppen
durch (Abb. B 6.11).
Notwendige Arbeiten und Ablauf der Sanierungsplanung

Geschichte des Gebäudes, Baustufen und Baualter,
spezifische Nutzungen, Begutachtungen und Begehung,
Festlegung der Verdachtsbereiche

geplante Nutzung
Sanierungs- und
Umbauplanung

Sanierungskonzept
Entsorgungskonzept
Kostenschätzung

Einrichtung der Baustelle
Ausführung der Sanierung

Bauleitung in kontaminierten Bereichen
Sicherheitskoordination

Fraktionierung und Beseitigung
der Bauabfälle

Organisation von überwachungsbedürftigen Abfällen
Abfallmanagement

Ein erster Schritt für die vorläufige Bestandsbewertung von Gebäuden sind zunächst visuelle
Erkundungen und überschlägige Ermittlungen
eventueller Gefahrstoffe im Gebäudebestand.
Bei der Planung von Umbauten und Sanierungen sollte darüber hinaus in jedem Fall eine
fachkundige Einschätzung der Randbedingungen (Gebäudetyp und -alter, Standort, Nutzungsgeschichte, in der Vergangenheit erfolgte
Baumaßnahmen) sowie eine Erkundung und in
Verdachtssituationen eine Beprobung – zumindest in Form von Mischproben an mehreren
Positionen – erfolgen.
Allein aus dem Gebäudealter und der ursprünglichen Bausubstanz lässt sich nicht
ableiten, ob eine Gefahrstoffkontamination
vorliegt oder nicht, da praktisch alle Gebäude
im Nutzungsverlauf Umbauten, Instandsetzungen oder sonstigen baulichen Ergänzungen
zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterzogen
wurden. Häufig wurden bei der Erneuerung von
Dachdichtungen, Bodenaufbauten oder Installationen alte Bestandsmaterialien überdeckt
und somit im Bauwerk belassen. Der vollständige Sanierungsablauf eines kontaminierten
Bereichs ist in Abb. B 6.10 systematisch dargestellt.

Freimessungen und Freigabe

B 6.10

1. Probenahme zur Erkundung

1. Analyse zur Erkundung

2. Probenahme zum Schadstoffkataster

2. Analyse zum Schadstoffkataster

Bewertung der Analyseergebnisse
Gefährdungsbeurteilung

Kartierung und Dokumentation

B 6.10

108

schematische Darstellung eines Sanierungsablaufs

Gefahrstoffe im Bestand

Sind Erkundungen oder Gefahrstoffkataster für
Gebäude vorgesehen, sollten die Angebote
miteinander verglichen werden. Die Leistungen
solcher Gutachten sind hinsichtlich der geforderten Tiefe und Vollständigkeit oder der Berücksichtigung von Analysekosten allgemein
nicht definiert, wie es z. B. für Holzschadensgutachten durch das Gütezeichen RAL GZ 832
erfolgt. Ausschreibungen sollten daher möglichst eindeutige Angaben zu den geforderten
Leistungen und der Struktur des Angebots enthalten. Da sich die genaue Anzahl der erforderlichen Probenahmen und Analysen erst während der Erstellung des Gutachtens ergibt,
sollten diese Leistungen als Einheitspreise
getrennt eingefordert werden.
Die Erkennung von Kontaminationen im Baubestand und die Integration in die Planung und
Ausschreibung kann je nach Situation und
Komplexität in drei Stufen erfolgen:
Ein erster Schritt sollte in einer Vorbegehung
des Gebäudes durch einen Sachverständigen
bestehen. Voraussetzung dafür ist die Zusammenstellung der wichtigsten Gebäudedaten
mit Angaben zum Gebäudealter, zur ehemaligen Nutzung und zu bekannten Umbauten
oder Instandsetzungen. Das Ergebnis einer
solchen Begehung liegt in der Feststellung von
Verdachtsfällen im Sinne der GefStoffV. Aufgrund der oftmals verdeckten Einbausituation
erfordert die Situationsbewertung viel Erfahrung und Spezialkenntnisse über historische
Baustoffe. In keinem Fall sollte die Bewertung
im üblichen Rahmen der Architektenleistungen
erfolgen.
Ist der Verdachtsfall oder eine erste Feststellung äußerlich sichtbarer Kontaminationen gegeben, sind weitere und vertiefte Untersuchungen unbedingt notwendig.
Je nach Zweck der Untersuchung (Umbauplanung, Gebäudebewertung, Variantenprüfung usw.) kann es sinnvoll sein, in einem
zweiten Schritt zunächst eine Gefahrstofferkundung vorzunehmen, um eine möglichst
vollständige Liste der im Gebäude anzutreffenden Gefahrstoffe zu erstellen. Dabei geht
es zunächst nur um die Feststellung des
Vorhandenseins und noch nicht um die genauen Mengen, Gefährdungsbeurteilungen,
Sanierungskonzepte usw. Dieser Zwischenschritt kann besonders bei großen Bauobjekten
Kosten einsparen. In der Praxis erfolgt häufig
eine erste Erkundung. Wenn sich dabei z. B.
kein Hinweis auf eine Behandlung mit Holzschutzmitteln im Dach ergibt, wird mithilfe
mehrerer Einzelproben aus Holzbauteilen eine
Mischprobe zur Ermittlung eventuell vorhandener Holzschutzmittel mit dem Ziel einer
Ja- / Nein-Aussage untersucht (Abb. B 6.13).
Bei einem negativen Ergebnis (keine Belastung
erkennbar) lassen sich erhebliche Kosten für
die differenzierte Probenahme und für Einzelanalysen einsparen. Aus einem positiven Er-

B 6.11

Zertifizierungen wichtiger Produktgruppen
(Auswahl)

gebnis (Belastung erkennbar) ergeben sich bereits erste Anforderungen an den Arbeitsschutz
für Gutachter und Planer. Zusätzlich können
die erforderlichen detaillierten Untersuchungen
effizienter und damit auch kostensparend geplant werden.
Bei konkreten Bauplanungsarbeiten am Gebäudebestand ist ein vollständiges Gefahrstoffkataster erforderlich, das je nach Situation und
Umfang möglichst folgende Leistungen umfassen sollte:
• Sofern noch nicht erfolgt, ist es sinnvoll,
durch eine Gefahrstofferkundung die im Gebäude anzutreffenden betroffenen Produkte
oder Bauteilschichten möglichst lückenlos
festzustellen und zu beschreiben.
• Sofern erforderlich sind auf Basis sachkundiger Einschätzung die Probenahmepositionen über die betroffenen Flächen verteilt
festzulegen. Die Proben müssen in diesem
Zusammenhang fachgerecht entnommen
und analysiert werden.
• Die einzelnen festgestellten Kontaminationsgrade sind im Anschluss hinsichtlich des Gefährdungspotenzials und des Sanierungsbedarfs zu bewerten. Einen Teil der Bewertung
stellt eine genaue Bauteilbeschreibung des
Fundorts dar. Sinnvoll sind zusätzliche Untersuchungen und Aussagen über die Trennbarkeit der Bauteilschichten (z. B. bei Decken, Dächern, Brandschutzbeschichtungen
usw.).

• Ein Gefahrstoffgutachten sollte durch eine
Sanierungsempfehlung ergänzt werden. Teil
dieser Empfehlung ist die Wahl der optimalen
Trenn- und Entnahmetechnik der kontaminierten Produkte, Bauteile oder Bauteilschichten einschließlich der mit der Sanierungstechnik verbundenen Gefährdungsbeurteilung der Arbeiten.
• Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich
der für die Arbeiten anzusetzende Arbeitsschutz entsprechend den Vorgaben der zuständigen TRGS oder BGR.
• Erst auf Grundlage dieser Untersuchungen
und Bewertungen kann im Rahmen des Gutachtens eine Abschätzung der Sanierungskosten und der anfallenden Abfallmengen
einschließlich der Beseitigungskosten erfolgen.
Die einzelnen Leistungsbestandteile eines Gefahrstoffgutachtens stehen im engen Zusammenhang zueinander und sollten nicht getrennt
beauftragt oder durchgeführt werden. Die Wahl
einer Sanierungstechnik kann nämlich nur mit
genauer Kenntnis der Bauteile erfolgen. Gleichzeitig wirkt sich die Technik unmittelbar auf den
geforderten Arbeitsschutz und auf die Zusammensetzung, Verteilung und Menge der anfallenden Bauabfälle (»Haufwerke«) aus. Somit
beeinflusst die Gefahrstoffbewertung und die
gewählte Sanierungstechnik die Kosten für den
Arbeitsschutz und für die Beseitigung der Bauabfälle maßgeblich (Abb. B 6.10).

RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
RAL UZ 12 a:
RAL UZ 38:
RAL UZ 76:
RAL UZ 102:

schadstoffarme Lacke
emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen
emissionsarme Holzwerkstoffplatten
emissionsarme Wandfarben

DIBU Deutsches Institut Bauen und Umwelt e.V.
In der DIBU sind Hersteller zusammengeschlossen, die ihre Produkte entsprechend der europäischen Bauprodukten-Deklarationsrichtlinie mit Umwelt-ProduktDeklarationen (EPD) versehen.

GUT Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e. V.
Mit dem GUT-Zertifikat verbinden sich eine Reihe von Anforderungen an die
Produkte. Die Beläge sind emissionsarm; gesundheitsschädliche Färbemittel,
Schwermetalle u. v. a. dürfen nicht enthalten sein.

natureplus Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen e. V.
Das natureplus®-Qualitätszeichen steht für Gesundheitsverträglichkeit, umweltgerechte Produktion, Schonung endlicher Ressourcen und Gebrauchstauglichkeit.
B 6.11

109

Gefahrstoffe im Bestand

Beschreibung der häufigsten Gefahrstoffe im Bestand

B 6.12

B 6.13

B 6.14

DDT
Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT), ein Gemisch aus verschiedenen Isomeren und den
Nebenprodukten DDD und DDE, ist ein synthetisches Insektizid, das heute noch in vielen
Ländern verwendet wird (Abb. B 6.12). In
Westdeutschland ist es allerdings seit 1972
verboten. DDT wirkt überwiegend ökotoxisch
(umweltschädigend) auf Boden-, Luft- und
Wasserlebewesen. Bei Menschen wurde eine
chronische Toxizität beobachtet, aber noch
nicht abschließend bewertet. Die Substanzen
können zu Lungenödemen führen sowie Leber,
Nieren, Herz und Knochenmark schädigen.
Zudem wirken sie neurotoxisch. Im Bauwesen
wurde DDT hauptsächlich als Wirkstoff in Holzschutzmitteln eingesetzt. In den Blickpunkt
rückte DDT erneut nach 1989, da es bis zu diesem Zeitpunkt in der ehemaligen DDR verwendet wurde und heute in entsprechend hohen
Konzentrationen in Holzkonstruktionen anzutreffen ist.
Lindan
Hexachlorcyclohexan / Gamma-H (Lindan) wird
durch eine additive Chlorierung von Benzol
synthetisch hergestellt (Abb. B 6.9). Dies erfolgte erstmals 1825. Seine insektizide Wirkung
wurde jedoch erst 1935 bekannt. Der industrielle Einsatz begann 1942 und steigerte sich bis
Ende der 1960er-Jahre, wobei es hauptsächlich als Insektizid in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt wurde. Seitdem geht die Produktion und Verwendung kontinuierlich zurück.
Lindan steht im Verdacht, bei Überschreitung
der Normalwerte krebseregend und nervenschädigend zu sein und eine Reihe schwerer
Krankheiten der inneren Organe hervorzurufen.
Betroffen sind auch Gebäudenutzer, die Lindan
aus Holzschutzmitteln in der Atemluft ausgesetzt sind.
In den alten Bundesländern wurde die Verwendung 1980 eingeschränkt auf das als Kontaktund Fraßgift in Holzschutzmitteln benutzte
Gamma-H; seit 1984 wird es nicht mehr produziert und verwendet. Nach der EU-Verordnung
850/2004 darf Lindan in Europa seit 1997 nicht
mehr eingesetzt werden. Bis heute findet man
es noch in der Medizin. In der ehemaligen DDR
kam Lindan als Kombinationspräparat meist mit
DDT und PCP bis 1989 als Holzschutzmittel
zum Einsatz und ist hier noch sehr oft in Holzkonstruktionen anzutreffen.
PCP
Pentachlorphenol, eine Verbindung aus der
Gruppe der Chlorphenole, ist im Normalzustand ein farbloser Feststoff und wirkt sowohl
desinfizierend als auch fungizid. Durch das
Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erfolgte
bereits 1978 ein Verbot für die Verwendung in
Innenräumen, das 1986 in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen wurde. Bis es 1989 in
Deutschland durch die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung hinsichtlich Produktion, Einfuhr

B 6.15

110

und Verwendung verboten wurde, kam es in
Desinfektions- und Holzschutzmitteln zum Einsatz. In anderen Ländern wird es in der Textilund Kosmetikindustrie weiterhin verwendet.
PCP wirkt ökotoxisch. Für den Menschen ist
eine Toxizität beobachtet worden, aber noch
nicht abschließend bewertet. Die Substanzen
können zu Lungenödemen führen sowie Leber,
Nieren, Herz und Knochenmark schädigen.
Zudem sind sie neurotoxisch. Eine verschärfte
Problematik ergibt sich dadurch, dass in technischen PCP-Produkten bis zu 0,1 ppm Verunreinigungen durch Dioxin (TCDD – Tetrachlordibenzodioxin) enthalten ist. Es ist nach TRGS
905 als krebserregend gemäß Kategorie 2 eingestuft, hat erbgutverändernde Wirkung und
gilt als fruchtschädigend. PCP muss mit den
Gefährlichkeitsmerkmalen N (umweltgefährlich)
und T+ (sehr giftig) gekennzeichnet werden.
1996 erstellt das DIBt die »Richtlinie für die
Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol
(PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in
Gebäuden« (PCP-Richtlinie), mit der eine Bewertung vorgefundener Kontaminationen auf
der Grundlage von Innenraummessungen
(Staub und Raumluft) und durch Biomonitoring
vorgeschlagen wurde. Der Bewertungsablauf
ist in Abb. B 6.16 systematisch dargestellt.
Als Bewertungsgrundlage für gemessene Kontaminationen durch Holzschutzmittel (zumeist
mit kombinierten Rezepturen) bei der Beschreibung der Sanierungserfordernisse ist die TRGS
900 kaum anwendbar und die PCP-Richtlinie
sehr aufwendig. Um eine gleichbleibende Einschätzung vornehmen zu können und den Umfang notwendiger Maßnahmen einzustufen,
kann alternativ auf die Risikobewertung des
Bremer Umweltinstituts als Hilfestellung zurückgegriffen werden [21] (Abb. B 6.17).
PAK
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK) sind eine Gruppe von mehr als 100 Einzelverbindungen, die bei Erhitzung bzw. Verbrennung von organischen Materialien unter
Sauerstoffmangel entstehen, etwa als Autoabgase oder industrielle Prozesse. Sie treten
nie als Einzelstoffe auf, sondern immer in Form
komplexer Gemische. Messungen in Feststoffen umfassen in der Regel 16 einzelne
PAK, die von der amerikanischen Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency)
festgelegt wurden. Als Leitstoff gilt BaP (Benzoa-pyren).
In hohen Konzentrationen sind PAK meist in
Produkten enthalten, die unter Verwendung von
mit Steinkohleteeren, -ölen und -pechen hergestellt werden. Dazu gehören Carbolineen, Asphaltfußbodenplatten und Teerkleber. Auch
Bitumen, das durch schonende Aufbereitung
von Erdöl entsteht, enthält PAK – allerdings nur
in Spuren, sofern keine Mischung mit Teer vorliegt. Als besonders kritisch sind Anstriche auf
Teerölbasis zur Abdichtung (Basisabdichtung
in Nassräumen und für Dächer), teerölgetränkte Pappen (Dachpappen, Isolationspappen für Starkstromkabel und Heizungsrohre),

Gefahrstoffe im Bestand

• Weist der Parkettkleber einen BaP-Gehalt
von weniger als 10 mg / kg auf, sind keine
weiteren Maßnahmen notwendig.
• Bei einem BaP-Gehalt von 10 bis
3000 mg / kg im Parkettkleber sollte der
Hausstaub untersucht werden. Werden im
Hausstaub mehr als 10 mg / kg BaP festgestellt, sollten kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der Belastung ergriffen werden.
• Bei einem BaP-Gehalt über 3000 mg / kg im
Parkettkleber und bei einem BaP-Gehalt von
mehr als 10 mg / kg im Hausstaub sollten
kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der
Belastung eingeleitet werden.
• Bei einem BaP-Gehalt über 3000 mg / kg im
Parkettkleber und bei einem BaP-Gehalt
unter 10 mg / kg im Hausstaub wird zusätzlich
die BaP-Konzentration der Innenraumluft und
– parallel dazu – der Außenluft gemessen. Ist
die Raumluftkonzentration an BaP mehr als
doppelt so hoch wie die Außenkonzentration,
mindestens aber um 3 mg / m3 höher, sollten
kurzfristig Maßnahmen zur Minimierung der
Belastung ergriffen werden.
Naphtalin
Dieser Stoff wird in der Regel den PAK zugerechnet, was jedoch chemisch nicht korrekt ist.
Er ist zwar auch ein Bestandteil des Steinkohleteeröls, kommt aber nur geringfügig in der natürlichen Umgebung in wenigen Erdölen und in
gewissen etherischen Ölen vor. Naphtalin entsteht hauptsächlich bei der unvollständigen
Verbrennung (z. B. Autoabgase, Zigarettenrauch) und bei der trockenen Destillation der
Steinkohle. Während es früher offen z. B. in
Mottenkugeln verwendet wurde, ist es heute

nach der Gefahrstoffverordnung als umweltgefährlich und gesundheitsschädlich eingestuft.
Naphthalin kann oral und über den Respirationstrakt aufgenommen werden und ist daher
nach TRGS 905 in die Kategorie K 3 (steht im
Verdacht, krebserregend zu sein) eingestuft.
Zudem reizen Naphthalindämpfe Augen und
Atemwege.
Naphthalin wird hauptsächlich dann als Geruchsbelästigung wahrgenommen, wenn es als
Verunreinigung in Bauprodukten auftritt oder
wenn teerhaltige Produkte durch andere Bauelemente wie Estriche, PE-Folien, Fliesen, Wärmeisolierung (Dach) weitgehend abgeschirmt
werden. Ist eine solche Abschirmung nicht vorhanden, kommt es geruchlich zur Überlagerung mit anderen höherwertigen polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und
damit zum typischen Teergeruch.
Eine weitere Quelle speziell für (poly-)chlorierte
Naphthaline (PCN) können Holzschutzmittel
sowie die typischen Anwendungsgebiete von
polychlorierten Biphenylen (PCB) sein. PCN
besitzen ähnliche Eigenschaften wie PCB und
wurden zudem bereits früher als Holzschutzmittel eingesetzt. Später wurden sie jedoch
weitgehend durch PCB bzw. andere Holzschutzmittel ersetzt. Als weitere Quellen sind
Naphthalinverunreinigungen in recycelten Altgummiprodukten (z. B. Trittschalldämmungen)
aufgetreten.
Kommt es zu Naphthalinbelastungen in Gebäuden, sind grundsätzlich Raumluftmessungen
erforderlich, da ab einer Konzentration von
0,02 mg / m3 in der Raumluft Sanierungsmaßnahmen entsprechend einer Empfehlung der
Innenraumluft-Hygienekommission des deutschen Umweltbundesamts erforderlich sind.
Da das Problem noch wenig erforscht ist, sind
mit Ausnahme von Alumiumfolien noch keine
auf ihre Funktionstüchtigkeit getesteten Versiegelungsverfahren für Naphthalinbelastungen
bekannt, sodass als sichere Sanierungsstrategie nur der Abbruch infrage kommt. Hierbei
sollte sowohl die Quelle der Belastung, die
teerhaltige Schicht als auch eventuell sekundär
belastete Bauteile wie Estriche, Dämm- oder
Trennschichten entfernt werden. Einstufungen
als gefährliche Abfälle allein aufgrund von
Naphtalin sind nicht bekannt.
Arsen
Arsen gehört chemisch zu den Halbmetallen,
die je nach Bindung metallische oder nicht
metallische Eigenschaften zeigen. Es fällt
hauptsächlich als Nebenprodukt bei der Gewinnung von Kupfer, Blei oder Gold an. Bereits
im frühen Altertum kannt man die Arsen-SulfidVerbindungen Auripigment und Realgar. Der
Stoff wurde als Zugabe zu Kupferlegierungen
verwendet, die dadurch besser verarbeitet
werden konnten. Schon im Mittelalter war die
pestizide Wirkung bekannt; in Europa wurden
Arsenpräparate im 18. Jahrhundert für den
Pflanzenschutz verwendet, 1808 jedoch aufgrund der hohen Toxizität verboten. Etwa zur
gleichen Zeit benutzte man Arsen in Form von

nein

Aufenthaltsräume
ja
Belastung durch Holzschutzmittel

nein

ja
PCP-Konzentration
im Frischstaub > 1 mg / kg
oder im Altstaub > 5 mg / kg?

kein Handlungsbedarf

Kleber für Parkett, Gussasphalt sowie Holzschutzmittel einzustufen (Abb. B 6.14). Zahlreiche Vertreter der PAK sind nachweislich
krebserregend, mutagen, immuntoxisch, lebertoxisch und schleimhautreizend. Abgesehen
von der kanzerogenen Wirkung bestimmter
PAK ist nicht auszuschließen, dass in Räumen
mit Steinkohleteererzeugnissen (Fußbodenplatten, Kleber, Imprägnierungen) bei empfindlichen Personen unspezifische Symptome wie
Kopfschmerzen, Unwohlsein usw. auftreten
können.
PAK-haltige Abdichtungen befinden sich zumeist in verdeckter Lage unter Estrichen, im
Mauerwerk oder im Außenbereich als Dachdichtung (Abb. B 6.15).
In diesen Fällen beschränkt sich die Fragestellung über Möglichkeiten der Beseitigung zumeist auf den Abriss mit dem erforderlichen
Arbeitsschutz sowie auf die geordnete Entsorgung (Abfallschlüssel EWC 17 04 10, EWC
17 03 03). Bei Verwendung von Parkett- und
Bodenkleber in Innenräumen ist dagegen zusätzlich zu entscheiden, ob ein Herausreißen
des Parketts allein aufgrund der vorgefundenen PAK-Belastung erfolgen muss. Als Hilfestellung wurde von einer Expertengruppe des
deutschen Umweltbundesamts folgende Empfehlung ausgesprochen:

nein

ja
PCP-Konzentration
in Holzproben aus 0 – 2 mm Tiefe
> 50 mg / kg und
behandelte Holzfläche zu Raumvolumen > 0,2 m2/ m3 ?

nein

ja
im Jahresmittel zu erwartende
Raumluftbelastung > 1 μg PCP/ m3 ?

nein

ja
nein

Wohnungen,
Räume mit längerem Aufenthalt
ja
Ist die PCP-Belastung der
nutzenden Personen im Blut
(Serum) > 70 μg PCP/ l oder
im Urin > 40 μg PCP/ l und
stammen diese Belastungen
aus der baulichen Anlage?

nein

ja
im Jahresmittel zu erwartende
Raumluftbelastung
> 0,1 μg PCP/ m3 ?

nein

ja
Sanierung erforderlich
B 6.16

PCP und DDT
[mg / kg]

Lindan
[mg / kg]

< 30

<5

30 – 200

5 – 30

200 –1000

30 –100

> 1000

> 100

Bewertung
gering belastet
deutlich belastet
hoch belastet
sehr hoch belastet
B 6.17

B 6.12
B 6.13

B 6.14
B 6.15
B 6.16
B 6.17

DDT-Kristalle auf einer Holzoberfläche
beispielhafte Deklaration von Holzschutzmaßnahmen in Dachstühlen (deutschlandweit vorgeschrieben)
abgerissener Parkettstab mit PAK-haltigen
Kleberanhaftungen
PAK-haltige Abdichtungen innerhalb einer
Kappendecke mit Estrichaufbauten
Einstufung von PCP-Belastungen für die
Abschätzung des Sanierungsbedarfs
Bewertung der Holzschutzmittelkonzentrationen
in Holz

111

Gefahrstoffe im Bestand

B 6.18

Kupferarsenaten als Farbstoff – auch hierbei
kam es zu erheblichen Vergiftungen. Anfang
des 20. Jahrhunderts wurde Arsen unter dem
Namen »Blaukreuz« als Kampfstoff eingesetzt.
Noch heute wird Arsen in verschiedenen
Ländern zur Schädlingsbekämpfung oder als
Holzschutzmittel verwendet. Daneben findet
es bis heute Anwendung in der Medizin. Seit
2003 ist die gewerbliche Verarbeitung von
Zubereitungen, die mehr als 0,3 Gewichtsprozent Arsen enthalten, in Europa verboten.
Der weltweit übliche Einsatz in der Galvanik
(z. B. bei der Verzinkung) wurde durch die
WHO mit Grenzwerten belegt.
Im Bauwesen tritt Arsen am häufigsten in Holzschutzmitteln auf, zumeist als Kupfer-ChromArsenverbindungen (CKA-Salze). Die Verwendung dieser Verbindungen für Hölzer in Wohnbereichen und im Kontakt mit Lebensmitteln
oder Gewässern (z. B. als Anti-Fouling-Anstriche) ist seit 2003 verboten. Arsenkontaminationen sind für die Einstufung der Altholzabfälle
relevant, zur Wiederverwendung geeignete
Holzabfälle dürfen maximal 2 mg / kg TS Arsen
enthalten.
Werden Althölzer mit einer arsenhaltigen
Schutzbehandlung ohne Abgasreinigung
verbrannt, gelangen 20 – 80 % des nachgewiesen kanzerogenen Arsens in die Luft,
wobei sich auch im Bereich ehemaliger Tränkanlagen häufig Arsenkontaminationen im
Boden finden. Der Abfallschlüssel für Arsen
ist EWC 17 02 04.

B 6.19
Phenolindex
[mg / kg]
< 0,01 – 1
1–5

Bewertung
nicht belastet
gering belastet

5 –10

deutlich belastet

> 10

hoch belastet
B 6.20

B 6.18
B 6.19
B 6.20
B 6.21
B 6.22
B 6.23

112

Rasterelektronenmikroskop-Aufnahme einer
Asbestfaser
PCB-haltige Fugenmasse
Bewertung der Phenolbelastung
PCB-Kondensator als geschlossenes System
Formaldehyd in Baumaterialien, Leim und Kunstschaum
Feststellung der Sanierungsdringlichkeit bei Belastungen durch schwach gebundenes Asbest

Asbest
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für faserige Minerale aus Magnesiumsilikat, Eisen-,
Calcium-, Aluminium- und Siliciumdioxid (Abb.
B 6.18). Je nach chemischer Zusammensetzung werden zwei Hauptformen unterschieden:
Chrysotil und Amphibol (Actinolit, Amosit, Anthophyllit, Tremolit). Asbest erwies sich zunächst im Bauwesen als hervorragender Baustoff mit wichtigen technischen Eigenschaften
(nicht brennbar, chemisch beständig, elektrisch und thermisch isolierfähig, elastisch und
zugfest). Aufgrund der früh erkannten Gesundheitsgefährdung wurde die Verwendung der
Asbestfaser verboten, Bauprodukte mit Asbestfasern sind jedoch in Altbauten häufig und in
vielen Funktionen anzutreffen. Besondere Aufmerksamkeit ist immer dann geboten, wenn es
sich um Bauteile mit Brandschutz handelt
(Brandschutzklappen und -türen, Beschichtungen auf Stahl usw.).
Die größte praktische Bedeutung für Bauprodukte hat Chrysotil. Die toxische Wirkung beruht auf der Geometrie der mineralischen Fasern, sogenannten lungengängigen Fasern der
Größe 5 – 500 μm (Länge) und 1 – 3 μm (Dicke)
(WHO-Definition). Die Fasern sind nicht biolöslich und verursachen Asbestose und Lungenkrebs. Asbest ist auf europäischer Ebene im
Anhang 1 der Richtlinie 67/548/EWG als krebserregender Stoff der Kategorie 1 eingestuft
(Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen
krebserregend wirken. 15. Anpassung der

Richtlinie 66/548/EWG vom 28. Oktober 1991).
Nach der Asbestverordnung 1991 sind Einfuhr,
Anwendung und Produktion in Deutschland seit
1993 weitgehend verboten.
Sofern in asbestkontaminierten Gebäuden
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden, müssen zum
Schutz der Arbeiter, der Bevölkerung und der
Umwelt gesetzliche Regelwerke beachtet werden. Unterschieden wird zwischen schwach
gebundenen Anwendungen wie z. B. Rohrummantelungen, Dichtungen, Brandschutzbeschichtungen (Spritzasbest) oder Brandschutzmatten einerseits und fest gebundenen Anwendungen wie Putze, faserverstärkte Zementprodukte wie Dach- und Wandplatten, Rohre,
Bodenplatten andererseits. Bei schwach gebundenen Produkten muss mit einer Faserfreisetzung in die Umwelt gerechnet werden.
Für entsprechende Anwendungen und Produkte besteht zum Schutz der Nutzer gemäß
den Aussagen der Asbestrichtlinie (Richtlinie
zur Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte) in der Regel eine
Sanierungspflicht, die in drei Dringlichkeitsstufen ausgesprochen wird. Die Abschätzung
der Dringlichkeitsstufen ist in Abb. B 6.23 dargestellt.
Fest gebundene Asbestprodukte können, sofern keine Instandsetzungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden, je nach Gefährdungsbeurteilung in der technischen Funktion zunächst verbleiben.
Gesetzliche Grundlage der Asbestsanierung ist
die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest). Die Durchführung von Abrissund Sanierungsarbeiten darf nur von entsprechend zugelassenen Firmen durchgeführt werden. Das Ziel der Schutzmaßnahmen während
der Arbeiten besteht darin, mithilfe von Abschottungen, Schleuseneinrichtungen und Unterdruckverhältnissen jedwede Faserfreisetzung in die Umwelt zu vermeiden. Die Arbeiten
sind meldepflichtig. Die als gefährlich eingestuften Abfälle erhalten die Abfallschlüssel
EWC 16 02 12, EWC 17 06 01 und EWC
17 06 05.
Formaldehyd
Das farblose Gas mit der chemischen Bezeichnung Methanal ist eine einfache Verbindung
aus Kohlen-, Sauer- und Wasserstoff. Der zu
den VOC (Volatile Organic Compounds) gehörende Stoff riecht stechend, ist sehr reaktionsfreudig und leicht wasserlöslich. Der Kontakt
mit Formaldehyd führt beim Menschen zu
Symptomen wie Augenreizungen, Bronchialproblemen und Kopfschmerzen. Im Bauwesen
ist der Einsatz von Formaldehyd vor allem als
Bindemittel in Holzwerkstoffplatten bekannt,
aus denen es noch nach 20 Jahren ausgasen
kann (Abb. B 6.22). Aufgrund der massiven
und häufigen Krankheitsbilder ist der Formaldehydgehalt in neuen Holzwerkstoffplatten
durch die Chemikalien-Verbotsverordnung und
die Formaldehydrichtlinie (DIBt-Richtlinie 100)
begrenzt. In Deutschland gelten Bestimmun-

Gefahrstoffe im Bestand

gen zur Formaldehydbegrenzung z. B. in der
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) von 1996/1998. Für Raumluftwerte in
Aufenthaltsbereichen sind folgende Richtwerte
zu beachten:
• Richtwert des BGA / UBA 1977/1990:
0,1 ppm (entspricht 120 μg / m3)
• Sanierungszielwert: 0,05 ppm (entspricht
60 μg / m3)
PCB
Polychlorierte Biphenyle bilden eine Gruppe
von insgesamt 209 chemischen Verbindungen
(sogenannte PCB-Kongenere) aus Biphenyl
und Chlor. Diese Verbindungen werden seit
1929 / 30 künstlich hergestellt und wegen
ihrer technisch interessanten Eigenschaften
vielfältig verwendet. Sie sind schwer entflammbar, beständig und widerstandsfähig gegenüber Säuren und Laugen. Deswegen wurden
sie z. B. als elektrische Isolatoren in Transformatoren und Kondensatoren, als Weichmacher in Kunststoffen, in Dichtungsmaterialien für Gebäudedehnfugen sowie Hydraulikanlagen in erheblichem Umfang eingesetzt.
PCB ist als krebserregend gemäß Kategorie
3 der TRGS 905 eingestuft (Stoffe, die wegen
möglicher krebserregender Wirkung beim
Menschen Anlass zur Besorgnis geben). Es
wirkt zudem fruchtschädigend. Gesundheitliche Risiken basieren zumeist auf einer chronischen Toxizität bedingt durch die Anreicherung im Körper. Es wird zwischen offenen
(Dichtungsmassen und Beschichtungen) und
geschlossenen (Kondensatoren und Transformatoren) Anwendungen unterschieden.
Nach schweren Massenvergiftungen (1968
Japan, 1969 Taiwan) wurde der Einsatz von
PCB in offenen Anwendungen 1978 in
Deutschland verboten. 1989 wurde der Stoff
durch die PCB-Verbotsverordnung weiter eingeschränkt, die 1993 die Chemikalien-Verbotsverordnung ersetzte. PCB-haltige Kondensatoren sind seit 2000 grundsätzlich untersagt.
Bis spätestens zum 31.12. 2010 müssen PCBund PCB-haltige Geräte entsorgt werden
(Abb. B 6.19 und 21).
1996 hat das Land Nordrhein-Westfalen zum
Schutz der Nutzer eine »Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden« (PCB-Richtlinie NRW) erlassen. Analog zur Asbestrichtlinie
wird eine Sanierungsdringlichkeit in drei Kategorien festgestellt. Grundlage der Bewertung
sind Raumluftmessungen, mit denen die Wirkung offener Verwendungen erfasst wird.
Dabei wird eine Belastung der Raumluft durch
0,3 μg / m3 als einzuhaltender Vorsorgewert
definiert. Bei Raumluftkonzentrationen zwischen 0,3 μg / m3 und 3,0 μg / m3 wird eine
Quellensuche sowie eine Verminderung der
Belastung durch regelmäßiges Lüften, Reinigen und Entstauben vorgeschrieben. Höhere
Konzentrationen gelten als Interventionswert
für eine sofortige Sanierung. Der Abfallschlüssel für PCB ist EWC 17 09 02.

Phenole
Besonders bei Gebäudesanierungen in den
neuen Bundesländern nach 1991 fiel bei zahlreichen Begehungen der zu sanierenden Gebäude ein stechender Braunkohlegeruch auf,
der häufig Beschwerden bei den Nutzern ausgelöst hatte. Die Hauptquelle der Geruchsbelästigung lag eindeutig im Fußboden. Erste Untersuchungen von Materialproben aus dem
Fußbodenaufbau ergaben verhältnismäßig
hohe Phenolindizes.
Die Substanzgruppe der Phenole (Phenol und
Alkylphenole), die einen solchen Fehlgeruch
hervorrufen, ist ein Stoffgemisch, das technisch
aus Steinkohle- oder Braunkohleteer isoliert
oder auch synthetisch hergestellt werden kann.
Aufgrund der hervorragenden bakteriziden
Wirkung wurde das Gemisch und seine wässrige Seifenlösung lange als Antiseptikum
(Carbol) bzw. Desinfektionsmittel (Lysol) eingesetzt. In der DDR war die Stoffgruppe wegen
der starken Braunkohlefixierung der Chemiewirtschaft als carbolstämmige Chemikaliengruppe weitverbreitet und in vielerlei Anwendungen in allen Lebensbereichen präsent.
Nach westlichen Standards sind Phenole dagegen seit den 1960er-Jahren weitgehend aus
dem direkten Lebensumfeld des Menschen
verschwunden.
Aus toxikologischer Sicht sind sie durchaus kritisch zu bewerten. Phenol wird zwar rasch im
Urin ausgeschieden, jedoch erwies es sich bei
Untersuchungen zur akuten Toxizität in mehrfacher Hinsicht als giftig. Im Tierversuch zeigten sich neurotoxische (nervenschädigend),
immuntoxische (das Abwehrsystem schwächend), nephrotoxische (nierenschädigend)
und hepatoxische (leberschädigend) Effekte
sowie Veränderungen hämatologischer Parameter [22]. Phenol ist als krebserregend gemäß
Kategorie 3 eingestuft [23].
Phenole können auch direkt über die Haut aufgenommen werden. Es kommt dabei zu schleichenden, unspezifischen Vergiftungserscheinungen, da die Vergiftungs-Schmerz-Warnwirkung durch Anästesieeffekte (Dämpfung der
Reizweiterleitung) ausbleibt. Längere Exposition führt oft zu verstärkter Sensibilisierung
gegen chemische Substanzen (allergieähnliche
Reaktionen).
Einheitliche Prüfmethoden oder anerkannte Kriterien in Bezug auf die Bewertung von phenolbelasteten Baumaterialien bzw. Innenraumluftverunreinigungen mit Phenolen liegen bisher
nicht vor. Die in Gebäuden festgestellten Phenolbelastungen wirken sich überwiegend als
geringe bis massive Geruchsbelästigungen
aus, die die dauerhafte Nutzung von Räumen
verhindern. Für eine Bewertung der stofflichen
Belastung und eine Sanierungsentscheidung
wurde 2004 auf der Grundlage von Geruchsschwellenwerten eine Empfehlung mit Orientierungswerten formuliert – Phenolindex im belasteten Material. Nach dieser Empfehlung
sollte ab einer deutlichen Belastung die Entfernung der phenolhaltigen Bauteilschicht erfolgen (Abb. B 6.20).

B 6.21

B 6.22

kein Handlungsbedarf
zum Schutz der Nutzer;
bei Abrissmaßnahmen
TRGS 519 beachten

schwach gebundene
Asbestprodukte
vorhanden?

Bewertung der
Sanierungsdringlichkeit gemäß
Asbestrichtlinie
Dringlichkeitsstufe III
(< 70 Punkte) Neubewertung langfristig
erforderlich

Neubewertung
nach 5 Jahren

Dringlichkeitsstufe II
(70 –79 Punkte) Neubewertung mittelfristig
erforderlich

Neubewertung
nach 2 Jahren

Dringlichkeitsstufe I
(> 80 Punkte)
Sanierung unverzüglich erforderlich

Sanierung nicht
sofort möglich

vorläufige Maßnahmen;
Sanierung spätestens
nach 3 Jahren

Sanierung
B 6.23

113

Gefahrstoffe im Bestand

B 6.24

B 6.25

B 6.26

Mineralöle
Als Mineralöle werden die aus Erdöl oder Kohle
gewonnenen flüssigen Destillationsprodukte
bezeichnet. Ölbelastungen wie Diesel, Heizoder Schmieröl sind in Wohngebäuden aus hygienischen Gründen nicht erwünscht. Handelt
es sich um Kontaminationen jüngeren Datums,
kommt es zu starken Geruchsexpositionen.
Zudem führen ölbelastete mineralische Bauteile
zu enormen baulichen Schwierigkeiten, da Öl
Materialien trennt und somit die Haftung zerstört. Als unbedenklich gilt ein Mineralölkohlenwasserstoff (MKW)-Gehalt von weniger als
100 mg / kg im Baustoff. Ab 1000 mg / kg Öl
handelt es sich um besonders überwachungsbedürftige Bauabfälle (Abfallschlüssel EWC
17 04 10). Ölbelastete Bauteile sollten grundlegend aus Innenräumen entfernt werden.
Dazu ist in der Regel ein Rückbau der betroffenen Teile erforderlich.

Stattdessen präzisiert die Richtlinie die Testverfahren für die Biolöslichkeit der Fasern hinsichtlich der zu verwendenden Fasergeometrie
(Faserlängen und Faserdicken im Test).
Bei der Verwendung von Dämmstoffen aus
künstlichen Mineralfasern ist die Deklaration
des kanzerogenen Potenzials entsprechend
§ 4a und § 5 GefStoffV durch den Hersteller
vorzulegen. Verwendet werden dürfen nur
solche Produkte, die beim Umgang keine Faserstäube freisetzen können, die nach § 4a
GefStoffV und unter Beachtung der in TRGS
905 dargelegten Kriterien als krebserregend
oder krebsverdächtig gelten. Die Deklaration
ist durch eine entsprechende Zertifizierung des
Produkts, z. B. mit dem »Gütezeichen Mineralwolle« (RAL GZ 388), gegeben.
Dämmstoffe aus Mineralfasern, die vor 1996
eingebaut wurden, müssen durchgehend als
krebserregend oder krebsverdächtig eingestuft
werden und sind entsprechend sanierungsund behandlungsbedürftig. Dämmstoffe aus
der Zeit zwischen 1996 und 2000 bedürfen im
Einzelfall einer Faseruntersuchung und -einstufung, da während dieser Jahre eine Übergangsfrist galt und verschiedentlich noch im
Jahr 2000 konventionelle Fasern eingebaut
wurden. Danach kann mit einiger Sicherheit
davon ausgegangen werden, dass die Faserprodukte bereits den aktuellen Anforderungen
genügen.
Grundsätzlich ist bei KMF-Produkte zu bedenken, dass mit der verminderten Bioresistenz
nur eine von zahlreichen gesundheitsschädlichen Eigenschaften reduziert wurde. Die Reizung der Atemwege, insbesondere bei vorgeschädigten Personen, ist ebenso wie die Reizung der Schleimhäute und der Haut unverändert gegeben. Aus diesem Grund sollten
KMF-Produkte generell von der Innenraumluft
faserdicht abgeschlossen sein.
Der Umgang mit alten KMF-Produkten während
des Sanierungs- und Bearbeitungsvorgangs ist
in TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Faserstäube) geregelt. Dabei werden
drei Schutzstufen (S 1– S 3) unterschieden, für
die jeweils ein unterschiedlicher Arbeits- und
Umweltschutz gilt. Die Einteilung richtet sich
nach der vorgefundenen Menge und der Verwendungsart der KMF sowie nach der erforder-

lichen Demontagetechnik. Für die Schutzstufen
S 2 und S 3 sind umfangreiche Schutzmaßnahmen und Abschottungen des Arbeitsbereichs
erforderlich. Das Altmaterial ist in staubdichten
Behältnissen abzutransportieren und stellt
einen gefährlichen Abfall dar (Abfallschlüssel
EWC 17 06 03).
Schwermetalle
Der Begriff Schwermetall als Sammelbezeichnung ist nicht einheitlich definiert. Die Gruppe
umfasst Metalle ab der vierten Periode im Periodensystem der Elemente und ab einer Dichte
über 5 g / cm3. Abweichend vom allgemeinen
Verständnis sind nicht alle Schwermetalle toxisch (z. B. Gold). Verschiedene Schwermetalle
wie Kupfer, Chrom, Eisen, Zink usw. sind als
»Spurenelemente« in kleinen Mengen für den
menschlichen Organismus lebensnotwendig.
In Bauprodukten treten im Wesentlichen die
Schwermetalle Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer,
Zink und Quecksilber auf. Zumeist sind sie als
Rezeptur- oder Legierungsbestandteile enthalten und stellen in dieser Form keine direkte
Umweltgefährdung dar. Lediglich Kupfer, Zink
und Blei werden in reiner Form als Bleche,
Rohre usw. verwendet. Auch hierbei ergibt sich
eine Gefährdung des Menschen oder der Umwelt nicht durch die Metallprodukte selbst, sondern durch die Auslösung und Abtragung von
Metallionen oder nachfolgend durch die Bildung von Metallsalzen. Bekannt ist die nachteilige Wirkung des im Trinkwasser gelösten Kupfers aus Kupferleitungen für Menschen sowie
die Bodenbelastung aus der langfristigen Ablösung von Kupfer und Zink durch den Regen
bei Dach- oder Fassadenblechen.
Blei findet Verwendung als Stabilisator und Biozid in polymeren Kunststoffen, als Farbpigment
oder Trockenstoff in Lacken sowie Rostschutzanstrichen und in älteren Gebäuden als Bleirohr für Trinkwasser, Dachblech und Kabelummantelung. Blei wird durch Nahrung oder Stäube aufgenommen, im Körper des Menschen
angereichert und kann dort nur schwer abgebaut werden (Halbwertzeit im Körper über 20
Jahre). Die toxische Wirkung betrifft Nieren,
Hoden, das Nervensystem und die Biosynthese
des Hämoglobins. Besonders bei Sanierungsmaßnahmen ist eine Freisetzung von Blei durch
Stäube oder Dämpfe zu berücksichtigen, z. B.

KMF
Künstliche mineralische Fasern (KMF) werden
aus Gesteins- oder Glasschmelzen hergestellt
(Abb. B 6.25). Sie eignen sich in größeren Mengen zum Brand-, Schall- und Wärmeschutz von
Gebäuden (Abb. B 6.26). Ähnlich wie Asbest
enthielten KMF-Produkte bis ca. 1995 abgespaltene Fasern mit einer kritischen Abmessung (Durchmesser: < 3, Länge: > 5 μm, Verhältnis L / D: > 3), die lungengängig sind und
deshalb Lungenerkrankungen sowie Krebs hervorrufen können. Verstärkt wird dieses Risiko
durch Fasern hoher Biobeständigkeit, die sich
in der Lungenflüssigkeit nicht auflösen und sich
mit der Zeit anreichern können. KMF-Fasern mit
diesen Eigenschaften werden seit 1995 als
krebserregende Stoffe eingestuft, entsprechende Regelungen finden sich in der TRGS
905. Eine Einstufung und Bewertung erfolgt anhand der Biobeständigkeit, die u. a. durch die
Rezeptur der Schmelzen beeinflusst wird (Abb.
B 6.24).
Im Oktober 1997 wurde die übergeordnet geltende EU-Richtlinie 67/548 EWG an den aktuellen Kenntnisstand angepasst. Sie unterscheidet sich von der in Deutschland geltenden
TRGS 905 in einigen Punkten. Die Fasereigenschaft KI > 40 wird als Merkmal für die Kanzerogenität (Kl) des Produkts nicht aufgeführt.
114

Gefahrstoffe im Bestand

B 6.24
B 6.25
B 6.26
B 6.27
B 6.28
B 6.27

B 6.28

beim Einsatz von Heißluft- oder Schleifgeräten
zum Entfernen alter Farbschichten. Bei der Einstufung von Aushubmaterial (Bodenbelastung
Z – Stufen) und bei der Einstufung von Altholz
im Abfall ist der Bleigehalt begrenzt. Bleibleche
und -rohre werden in reiner Form entnommen
und stellen einen Wertstoff dar. Zur Vermeidung zukünftiger Belastungen der Umwelt sind
bleihaltige Produkte bei Baumaßnahmen zu reduzieren.
Cadmium wird in unterschiedlichen Verbindungen verwendet, als Farbpigment, Weichmacher sowie Stabilisator (PVC) in Kunststoffen
und in Rostschutzfarbe. Cadmium und seine
Verbindungen sind bereits in geringer Konzentration giftig, krebserregend, erbgut- und
fruchtschädigend. Es wird leicht angereichert,
da die biologische Halbwertzeit beim Menschen 10 bis 30 Jahre beträgt. Cadmium tritt
ausschließlich als Rezeptur- oder Legierungsbestandteil auf und entwickelt ein Gefährdungspotenzial erst durch Bearbeitungs- oder
Verbrennungsprozesse. Auch beim Cadmiumgehalt gibt es eine Begrenzung für die Einstufung von Aushubmaterial (Bodenbelastung Z –
Stufen) und für Altholz. Darüber hinaus tritt es
als Gefahrstoff in Bestandbauten nicht in Erscheinung. Zur Vermeidung zukünftiger Belastungen der Umwelt sind cadmiumhaltige Produkte bei Baumaßnahmen zu reduzieren.
Quecksilber findet sich im Bauwesen bei älteren technischen Anlagen in Schaltelementen, Quecksilberdampflampen, seltener als
Pigmente und Biozide in Lacken, Farben und
Kunststoffen (Abb. B 6.27). Die Aufnahme im
menschlichen Organismus erfolgt zumeist
durch Quecksilberdämpfe über die Lunge.
Quecksilber verursacht Schäden an den Nieren und dem Zentralnervensystem. Werden
quecksilberhaltige technische Geräte bei der
Erstellung des Gefahrstoffkatasters vorgefunden, sind sie mit der gebotenen Vorsicht zu
entnehmen (Abfallschlüssel EWC 17 09 01,
EWC 20 01 21). Darüber hinaus ergeben sich
zumeist keine besonderen Handlungsanforderungen.

Verbotsverordnung untersagt seit 1991 das
Herstellen, Inverkehrbringen und in bestimmten Fällen die Verwendung einiger FCKW in
Deutschland. 2006 wurde sie durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (Verordnung
über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen)
ersetzt. FCKW werden als Treibmittel für
Dämmschäume und als Kühlmittel eingesetzt
(Abb. B 6.28). Die Verbotsverordnung beschränkt sich auf 17 Stoffe wie z. B. Trichlorfluormethan (R 11), Dichlordifluormethan (R 12)
und Chlortrifluormethan (R 13), Tetrachlordifluorethan (R 112), Trichlortrifluorethan (R 113),
Dichlortetrafluorethan (R 114) und Chlorpentafluorethan (R 115). Dort nicht berücksichtigte
technisch verwendete Stoffe wie H 1201 Halon
oder R 134 a FCKW besitzen ebenfalls das
6300- bzw. 3300-fache Treibhauspotenzial im
Vergleich zu CO2 und sollten daher gemieden
werden.
Das Entsorgen FCKW-haltiger Kühlsysteme
darf nur durch zertifizierte Fachfirmen erfolgen.
FCKW-haltige Kältemittel mit einem Massen_
gehalt von mehr als 1 % dürfen nicht mehr verwendet werden, wohingegen FCKW-haltige
Dämmmaterialien nicht ausgebaut werden
müssen. In manchen Regionen (z. B. Berlin)
gelten diese aber als besonders überwachungsbedürftiger Abfall und müssen gesondert entsorgt werden.

[10]

[11]

[12]
[13]

[14]
[15]
[16]

[17]

[18]
[19]

[20]

Anmerkungen:
[21]
[1]
[2]

[3]
[4]
[5]

[6]

[7]

FCKW
Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) sind
massiv ozonschädigend. Die FCKW-Halon-

[9]

[8]

World mineral statistics, 1988
Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt
(Hrsg.): Vitruv – Zehn Bücher über Architektur –
siebentes Buch. Darmstadt 1991
Streit, Bruno: Lexikon Ökotoxikologie. Weinheim
1994
§ 325 StGB
Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments
und des Rats über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten, zuletzt geändert am 29.11 2007
ChemG: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen
Stoffen (Chemikalien Gesetz) vom 20.06.2002,
zuletzt geändert 31.10.2006
GefStoffV: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen; Bundesrechtsverordnung im Ermächtigungsbereich des Chemikaliengesetzes vom
23.12.2004, zuletzt geändert am 26.10.2007
§ 1 Chemikaliengesetz

[22]

[23]

Rasterelektronenmikroskop-Aufnahme von
Mineralfasern
KMF-Dämmstoffe: Stopfwolle (links), kaschierte
Akustikplatte (rechts)
Dämmmaterial in einer abgehängten Decke
Quecksilber in technischen Schaltelementen
FCKW-geschäumter Ortschaum

Richtlinie 98/24/EG, Neufassung der Richtlinie
67/548/EWG zur Einstufung, Verpackung und
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
ChemVerbotsV: Verordnung über Verbote und
Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach
dem Chemikaliengesetz vom 16.03.2003, zuletzt
geändert 12.10.2007
Bisherige Regelung: EU-Richtlinie zum Sicherheitsdatenblatt 91/155/EWG, seit dem 01.06.2007
abgelöst durch die EG-REACH-Verordnung Nr.
1907/ 2006
BGR 128 § 1 Anwendungsbereich
Als Biozide werden Stoffe und Zubereitungen
bezeichnet, deren bestimmungsgemäße Eigenschaft darin besteht, Lebewesen abzutöten oder in
ihrer Lebensfunktion einzuschränken. Hauptuntergruppen sind Fungizide und Pestizide.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/EG vom
16.02.1998 über das Inverkehrbringen von Biozidprodukten
Als Biopersistenz wird die Löslichkeit von eingeatmeten Fasern in der Lungenflüssigkeit bezeichnet.
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V.
Ad-Hoc Arbeitsgruppe der Innenraumluft-Hygiene
Kommission (IRK) des UBA und der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden der Länder (AOLG)
Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte
(Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien – WertR) in der Fassung vom März 2006
Hrsg. Umweltinstitut Bremen
Umweltbundesamt (Hrsg.): Leitfaden für das Bauwesen – Reduktion von Schwermetalleinträgen aus
dem Bauwesen in die Umwelt, Berlin 2005
Der Leitfaden »Nachhaltiges Bauen im Bestand«
ist voraussichtlich 2008 kostenlos erhältlich beim
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Seit 2002 sind die teilweise gleichlautenden Zielsetzungen und Hinweise für den Neubau ebenfalls dort verfügbar.
Bremer Umweltinstitut e.V.: Gift im Holz. Bremen
1994
BUA: Phenol – BUA-Stoffbericht 209 des Beratergremiums für umweltrelevante Altstoffe der Gesellschaft Deutscher Chemiker, 1998
Deutsche Forschungsgemeinsaft: MAK- und BATWerte-Liste 2000. Senatskommission zur Prüfung
gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Mitteilung
36. Weinheim 2000

115

Teil C

Abb. C

Zeitenatlas

0 Einordnung der Bauaufgabe

118

1 Allgemeine Sanierungsaufgaben
Energetische Sanierung
Putz
Feuchtigkeit aus dem Erdreich
Ausblühungen
Dachausbau
Balkenköpfe
Flachdach
Schlitze, Durchbrüche, Nischen

122
122
124
125
126
127
129
129
130

2 Gründerzeitbauten 1870 – 1920
Keller
Gründungen und Böden
Kelleraußenwände
Kellergewölbe und -decken
Erd- und Obergeschosse
Außenwände
Fenster
Innenwände und Skelettkonstruktionen
Decken
Treppen
Dachgeschoss
Flachdach
Typische An- und Umbauten
Nachrüstung von Balkonen
Dachgeschossausbau

132
133
133
134
135
137
138
140

3 Zwischenkriegsbauten 1920 – 1940
Keller
Gründungen und Böden
Kelleraußenwände
Kellergewölbe und -decken
Erd- und Obergeschosse
Außenwände
Fenster
Innenwände und Skelettkonstruktionen
Decken
Putze und Anstriche
Treppen
Dachgeschoss
Dachstuhl
Dachdeckungen
Umnutzung von Industrie- und
Gewerbebauten

154
156
156
157
157
157
157
160

142
144
151
151
151
152
152
153

4 Nachkriegsbauten 1950 – 1965
Keller
Gründungen und Böden
Kelleraußenwände
Kellerdecken
Erd- und Obergeschosse
Außenwände
Fenster
Innenwände und Skelettkonstruktionen
Decken
Treppen
Dachgeschoss
Dachstuhl und Decke unter
Dachgeschoss
Dachdeckungen
Flachdach, Balkone und Loggien
Sanierung auskragender
Balkonplatten

172
174
174
175
176
176
176
179

5 Wohlstandsbauten 1965 – 1980
Keller
Gründungen und Böden
Kelleraußenwände
Erd- und Obergeschosse
Außenwände
Tragende Innenwände und
Skelettkonstruktionen
Fassadensysteme
Fenster
Decken
Balkone und Loggien
Fußböden
Dachgeschoss
Flachdächer
Steildächer
Sonderbauweisen
Plattenbau

190
192
192
193
193
193

179
182
187
187
187
187
188
189

197
197
198
199
200
200
201
201
203
203
204

160
165
169
170
170
170
171
171

Sanierung und Umbau Hauptbahnhof Dresden
(D) 2007, Foster + Partners

117

Einordnung der Bauaufgabe
Georg Giebeler

Die nachfolgende Kapiteleinteilung entspricht
den vier wesentlichen Zeitphasen seit ca. 1870:





C 0.1
C 0.2
C 0.3

118

Matrix bautechnischer Entwicklungsstandard
Matrix Bauteile / Sanierungsmaßnahmen heute
Matrix Bautechniken früher

Gründerzeitbauten 1870 –1920
Zwischenkriegsbauten 1920 –1940
Nachkriegsbauten 1950 –1965
Wohlstandsbauten 1965 –1980

Diese Gliederung basiert auf Zeitabschnitten,
die sich aus der deutschen Geschichte ableiten. Auch die in den Texten herangezogenen
Normen und Vorschriften sind meist deutschen
Ursprungs. Ausschlaggebend für die Wahl dieser Gliederung – statt einer Einteilung nach
Bauteilen oder Baumaterialien – ist der Versuch, die zu sanierenden Gebäude als Ganzes
zu sehen. Je nach Entstehungszeit weisen sie
typische Schwächen auf – bedingt durch neue
Anforderungen hinsichtlich Nutzung, Konstruktion oder Gebrauchstüchtigkeit –, die bei der
Sanierung behoben bzw. minimiert werden sollen. Daher ist es notwendig, die typischen Bauweisen vergangener Epochen zu kennen oder
zumindest nachzuvollziehen, um beim Umbau
bzw. bei der Sanierung entsprechend darauf
reagieren zu können.
Dabei empfiehlt es sich, das entsprechende
Kapitel vollständig zu lesen, anstatt sich nur
über eine spezielle Bauaufgabe zu informieren.
Dies kann die Aufmerksamkeit möglicherweise
auf Schwachstellen lenken, die nicht auf den
ersten Blick sichtbar sind, und dadurch Probleme in der Planung vermeiden helfen.
Die gewählte Gliederung hat allerdings zwei
Schwächen: Erstens sind die Zeitgrenzen bei
Weitem nicht so scharf wie es die Gliederung
vorzugeben scheint, denn die Bauweisen
entwickeln sich kontinuierlich, d. h. sie tauchen genauso wenig schlagartig auf, wie sie
schlagartig vom Markt verschwinden. Und
zweitens sind deutsche Baunormen und Bauweisen nicht ohne Weiteres auf das europäische, geschweige denn weltweite Bauwesen
zu übertragen. Als Beispiel hierfür sei die
Holzbalkendecke genannt: In Deutschland
wurde sie erst im Laufe der Nachkriegszeit
vollständig von der Stahlbetondecke verdrängt, müsste also in mehreren Kapiteln
behandelt werden; in Entwicklungsländern
dagegen wird sie auch heute noch in ähn-

licher Weise errichtet. Ähnliches gilt für Ziegelsplittbeton, eine Sonderbauweise der deutschen Nachkriegszeit, die ihre kurze Blüte nur
dem damals massenhaft vorhandenen Ziegelschutt verdankt.
Die nachfolgenden Tabellen sollen helfen,
diese strukturellen Nachteile der Gliederung
etwas auszugleichen.
Abb. C 1.1 versucht anhand bautechnischer
Entwicklungsstandards das Gebäude einem
entsprechenden Kapitel zuzuordnen – auch
wenn es nicht in Deutschland errichtet wurde.
Dies basiert auf der Annahme, dass jedes Gebäude unter Berücksichtigung der technischen
Möglichkeiten und Nutzeranforderungen so
preiswert wie möglich errichtet wird. Der entscheidende Kennwert ist dabei das Verhältnis
der Lohnkosten zu den Materialkosten. Ist der
Lohn verhältnismäßig gering, wird man nicht
versuchen, zeitsparende Bauweisen einzusetzen, sondern materialsparende. Steigende
Löhne führen dagegen zu zeitsparenden
Bauweisen und somit auch zu technolgischen
Weiterentwicklungen. Dies gilt für das Deutschland der Nachkriegszeit genauso wie für
Mexiko in der Gegenwart. Die Kapitelüberschrift »Nachkriegszeit« beschreibt also neben
einer deutschen Zeiteingrenzung eine allgemeingültige Zustandsbeschreibung der Mangelwirtschaft.
In Abb. C 1.3 sind typische Bautechniken aufgeführt, die den verschiedenen Zeitabschnitten
bzw. Kapiteln zugeordnet sind. Daraus lässt
sich ablesen, welche Technik in welchen
Epochen angewendet wurde, wann sie ihren
Schwerpunkt hatte und auf welcher Seite sich
nähere Informationen finden. Auch hier ist eine
Einordnung nicht deutscher Bauten möglich,
sofern man die eingesetzten Bautechniken
kennt: Dazu vergleicht man die Übereinstimmungen in den einzelnen Spalten.
Abb. C 1.2 ist ähnlich aufgebaut wie Abb.
C 1.3, geht jedoch nicht von typischen Konstruktionsarten der Vergangenheit aus, sondern
von gängigen Sanierungsaufgaben der Gegenwart, z. B. Wärmedämmung einer Außenwand.
Daraus lässt sich beispielsweise ablesen, wie
oft die beschriebene Sanierungsmaßnahme in
der jeweiligen Epoche notwendig ist und auf
welcher Seite sie behandelt wird.

Einordnung der Bauaufgabe

Kriterien

Vergleichsmaßstäbe

früher

Gründerzeit

vor 1870

1870 –1920

Zwischenkriegszeit
1920 –1940

Nachkriegszeit
1950 –1965

Wohlstandsbauten
1965 –1980

übliche
Fertigteile, Krantransport,
Deckenbautechniken Verbundbauweisen





Ortbetondecken, Baustellenbeton
übliche tragende
Außenwände







großformatige Steine














mehrgeschossig, auch Wasserhaltung
eingeschossig, Bagger, Lkw
auch Handarbeit
Handarbeit

übliche Betonschalungstechnik















Systemschalungen, Krantransport



Schaltafeln Vollholz, Handtransport



Brettschalung
kaum Betonbau
Volumentransport /
Maschineneinsatz



Stahlbetonwände, Systemschalung
normalformatige Steine

Erdaushub









vollständige Logistikkette, Großmaschinen



Lkw, Großmaschinen (Kran, Bagger)



Lkw, auch Handtransport
hauptsächlich Handtransport

ab 1980



Ortbetondecken, Fertigbeton
Holzbalkendecken

später







C 0.1
Bauteil

Sanierungsmaßnahme

erdberührte
Bodenplatte

wasserdurchlässig (Stampflehm, Ziegelpflaster) ersetzen

früher
vor 1870



Gründerzeit
1870 –1920

Zwischenkriegszeit
1920 –1940

S. 134


















bedingt wasserdicht (Betonestrich) ersetzen
bedingt wasserdicht (Betonplatte) abdichten

Abdichtungen
Erdreich

Mauerwerk, Horizontal- und Vertikalsperre erstmalig einbauen





Mauerwerk, Horizontal- und / oder Vertikalsperre erneuern




Betonwand, Vertikalsperre erstmalig einbauen

NachWohlstandskriegszeit
bauten
1950 –1965 1965 –1980

Betonwand, Vertikalsperre erneuern
tragende Wände

Mauerwerk, Ertüchtigung Schlagregendichtigkeit







Mauerwerk, Ertüchtigung Wärmeschutz







Betonwand, Ertüchtigung Wärmeschutz
Holzwand, Ertüchtigung Wärmeschutz und Dichtigkeit
Skelett, vertikal

Gusseisen- oder Stahlskelett, Ertüchtigung Brandschutz







S. 167

Stahlbetonskelett, frei liegende Bewehrungen



Stahlbetonskelett, Ertüchtigung Brandschutz

S. 167






Stahlbetonskelett, Ertüchtigung Wärmeschutz
Decken, massiv










Betondecke, Ertüchtigung Schallschutz

S. 168

S. 185







S. 195












Holzdecke, Ertüchtigung Brandschutz
Holzdecke, Sanierung Auflager
Steildach, erstmaliger Einbau Unterspannbahn
Steildach, Ertüchtigung Tragfähigkeit









S. 148
S. 149

















Flachdach, Ertüchtigung Wärmeschutz
einfachverglaste Fenster, vollständiger Austausch

Vorhangfassaden

vollständiger Austausch

einfach- und isolierverglaste Fenster, Austausch Glas




S. 141


S. 180

Ertüchtigung Wärmeschutz durch Austausch Glas
nichttragende
Wände

leichte Bauweise, Ertüchtigung Schallschutz

Böden

erstmaliger Einbau von Trittschalldämmung

Mauerwerk, Putzsanierung




S. 147

Flachdach, Austausch aller Schichten
Fenster

S. 122





Holzdecke, Ertüchtigung Tragfähigkeit

S. 122

S. 195

S. 167

Holzdecke, Ertüchtigung Schallschutz

Dach





Betondecke, Ertüchtigung Tragfähigkeit

Holztramdecke (Massivdecke), Auflagersanierung
Decken, Skelett


S. 125

S. 195

Betondecke, frei liegende Bewehrung

ab 1980

allgem.
Sanierungsaufgaben







später

S. 129






S. 198

















S. 128












C 0.2

119

Einordnung der Bauaufgabe

Bauteile

übliche Ausführung

früher

Bruchstein, Findlinge




Fundamente
gemauert, Fußverbreiterung
Stampfbeton

Gründerzeit

Zwischenkriegszeit

Nachkriegszeit

Wohlstandsbauten

S. 133

S. 156

S. 174

S. 192








unbewehrter Beton





bewehrter Beton









Plattenfundamente



Tiefgründungen
Keller / Bodenplatte
gestampftes Erdreich



Ziegelpflaster











S. 134

S. 156

S. 175

S. 192





unbewehrter Beton







Kappendecken

S. 135

S. 157







S. 134

S. 157






Ortbetondecken
erdberührte
Außenwände

Schwergewichtmauerwerk



Stampfbeton









S. 175

S. 193










S. 157

S. 175





bewehrtes Mauerwerk / Mantelsteine
unbewehrter Beton, einseitige Schalung
Stahlbeton
Abdichtungen
Erdreich

S. 134
einfache Vertikalabdichtung
sichere Vertikalabdichtung
sichere Horizontalsperren



S. 157






Beton in Mantelsteinen
Schüttbeton / Ziegelsplittbeton




S. 176

S. 193







S. 179

S. 197

Stahlbeton
Holzbau / Fertighaus
Skelett, vertikal

S. 142





Stahl, genietet

S. 161



Stahlbeton mit Vouten
Stahlbeton






Stahlträger mit Füllkörpern / Kappendecken
Betonfertigteile mit Füllkörpern
Stahlbeton
a

120


























S. 199

Stahlbetonfertigteile
Holzbalkendecke







Stahl, geschweißt u. geschraubt

Obergeschossdecken


S. 193


S. 138

Mauerwerk, Hohl- und Leichtsteine

Gusseisen






sichere Grundwasserwannen
tragende Wände
Mauerwerk, Vollsteine




Stahlbeton
gemauerte Gewölbe






unbewehrter Beton bis 10 cm

Kellerdecken

später

S. 144

S. 165

S. 182
















C 0.3

Einordnung der Bauaufgabe

Bauteile

übliche Ausführung

früher

Außenwände

Gründerzeit

Zwischenkriegszeit

Nachkriegszeit

Wohlstandsbauten

S. 138

S. 157

S. 176

S. 193

einschalig









Hohlmauerwerk (stehende Luftschicht)














zweischalig mit Dämmung
Vollwärmeschutz
Dacheindeckung
Steildach, Biberschwanz



S. 151

S. 170






Flachdach ohne Dämmung

S. 187

S. 201









S. 140

S. 160

S. 179

S. 197







Steildach, Falzziegel
Flachdach mit Dämmung
Fenster, Fassade
Kastenfenster





Verbundfenster
Einfachfenster





Vorhangfassaden
Mauerwerk, Vollsteine

S. 142

S. 160









S. 150

S. 168











Mauerwerk, Hohl- und Leichtsteine
leichte Trennwände, örtlich hergestellt
leichte Trennwände, teilvorgefertigt
Böden
Obergeschosse

Dielenboden genagelt



oberflächenfertige Estriche (Terrazzo)



gleitende Unterlagsestriche
schwimmende Unterlagsestriche



S. 146
Putz auf Putzträger (Rabitz)








Naturstoffe (Torf, Kork)

S. 180

S. 199















S. 185

S. 200





Holzwolleleichtbauplatten




S. 159

S. 177








künstliche Mineralfasern



geschäumte Kunststoffe
gemauerte Züge



S. 143

S. 163





gemauerte Züge mit Abgasrohren

Zentralheizung



b

häufig, üblich





S. 181








S. 194









S. 200















Formsteine
Einzelöfen







Kamine / Beheizung
















abgehängte Decken, teilvorgefertigt
Dämmungen



S. 177

Putz auf Holzwolleleichtbauplatten
Putz auf Massivdecken









Unterdecken







Einfachfenster, Isolierglas
nichttragende
Wände

später






kann vorkommen

C 0.3

121

Allgemeine Sanierungsaufgaben
Georg Giebeler

C 1.1

Nicht alle Sanierungsmaßnahmen lassen sich
eindeutig einem bestimmten Zeitabschnitt zuordnen. Viele treffen auf mehrere der im Folgenden gewählten Zeitabschnitte zu und
werden daher in diesem Kapitel gesondert
behandelt.
Energetische Sanierung

C 1.1

C 1.2

122

Umwandlung eines Stallgebäudes in ein Zweifamilienhaus, Bergün (CH) 1997, Daniele
Marques und Bruno Zurkirchen
Mindest-U-Werte bei üblichen Sanierungsmaßnahmen nach EnEV

Eine der häufigsten Sanierungsaufgaben ist
derzeit die energetische Sanierung von Gebäuden. Bei der nachträglichen Wärmedämmung
von Außenbauteilen treten einige typische Probleme auf.
Ob ein Gebäude von außen oder von innen gedämmt wird, wird bei Neubauten in erster Linie
nach technischen, ökonomischen und nutzungsspezifischen Bedingungen entschieden.
Dies gilt bei Sanierungen nur mit Einschränkungen. So schließt eine stuckverzierte Fassade der Gründerzeit eine Außendämmung aus,
obwohl die Wohnnutzung dafür spräche und
Wärmebrücken an den Innenwänden nicht zu
vermeiden sind. Man wird sich trotz der technischen Probleme und Einbußen in der Behaglichkeit für eine Innendämmung entscheiden
müssen. Ist die Fassade denkmalgeschützt,
kann man auf eine zusätzliche Dämmung ggf.
komplett verzichten. Denkt man neben der ökologischen Verantwortung auch an eine langfristig erfolgreiche Vermarktung, ist dies allerdings nicht zu empfehlen. Abgesehen davon
kann man – in Absprache mit dem Bauherrn –
eine Befreiung von der EnEV durch die Denkmalbehörde genehmigen lassen (Abb. C 1.2).
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 muss
jedoch in jedem Fall eingehalten werden, da
dieser baurechtlich bindend ist.
Die nachträgliche Wärmedämmung darf man
aber auch als Chance begreifen, um gerade
Profanbauten einen zeitgemäßen Charakter zu
geben. Andererseits besteht die Gefahr, zeittypische Merkmale zu zerstören. Dazu zählen
z. B. die Fensterlaibungen von Nachkriegsbauten: Diese weisen Putzfaschen auf, die
meist im Gegensatz zum rauen Wandputz glatt
verrieben sind. Der Grund hierfür resultiert aus
pragmatischen Überlegungen: Die Laibungen
können von innen regelmäßig neu gestrichen
werden, ohne die gesamte Fassade renovieren
zu müssen, was bei der damaligen Rußbelas-

tung durch Kohleheizungen auch notwendig
war. Da die Faschen aber natürlich auch architektonischen Charakter haben, stellt die häufig
zu beobachtende Sanierung ohne Faschen
einen unsensiblen Eingriff in die Fassadengestaltung dar, der zusammen mit den tiefen
Laibungen durch die nachträgliche Wärmedämmung den zeittypischen Charakter der
Fassade zerstört.
Neben dem Erscheinungsbild ändert sich mit
der neuen Dämmschicht auch der Feuchtigkeitshaushalt des Gebäudes. Vor allem bei Gebäuden mit Holzbalkendecken sollte ein System mit einem sehr geringen Dampfdiffusionswiderstand gewählt werden, damit die ggf. vorhandene Baufeuchte weiterhin nach außen abgeführt werden kann. Dies gilt ganz besonders
für den Sockelbereich, in dem die aufsteigende
Feuchtigkeit aus dem Erdreich an die Außenluft
abgegeben wird. Eine Sperre dieses Feuchtigkeitstransports durch einen ungeeigneten Putz
oder gar eine bituminöse Abdichtung kann zu
Schäden wie verfaulten Unterböden oder Ausblühungen und Schimmelbildungen im bisher
trockenen Erdgeschoss führen.
Außendämmung
Als besonders preiswertes System zur Außendämmung gilt heute das sogenannte Wärmedämmverbundsystem, d. h. die verputzte
Dämmplatte. Aufgrund langjähriger Erfahrung
gibt es inzwischen ausreichend erprobte und
sichere Systeme, die auch auf schwierigen Untergründen anwendbar sind. Trotzdem sollten
großflächig lose Putze immer abgeschlagen
werden, denn diese können hinter der neuen
Dämmschicht regelrechte »Schuttberge« bilden, die sich nach außen abzeichnen. Ebenso
entfernt werden sollten bei früheren Sanierungen aufgebrachte dampfsperrende Schichten wie Fliesen, Kunststoffputze oder -beschichtungen. Bei Letzteren genügt meist die
teilweise Entfernung durch Fräsen der Oberfläche.
Werden als Dämmstoff die üblichen, preiswerten Schaumkunststoffe eingesetzt, ist deren
Brandverhalten zu beachten. Fordert die jeweilige Landesbauordnung den Einsatz von
schwer entflammbaren Baustoffen (B1) für Außenwandbekleidungen – meist ab Gebäude-

Allgemeine Sanierungsaufgaben

klasse 4 – ist die alleinige Verwendung dieser
Platten unzulässig. Für diesen Fall gibt es zwei
Lösungsmöglichkeiten: Entweder wird im Sturzund Laibungsbereich Steinwolle eingesetzt,
oder es wird in jedem zweiten Geschoss ein
Brandschutzriegel vorgesehen, d. h. ein ca.
20 cm hoher, horizontal durchgehender Streifen
z. B. auf Höhe der Geschossdecke.
Der schon angesprochene Sockelbereich verdient besondere Beachtung. Die gängigen
Standarddämmsysteme gelten für Neubauten
und müssen auf ihre Eignung – also sehr geringen Dampfdiffusionswiderstand – für den Altbau überprüft werden. Ebenso individuell zu
klären ist das Detail des Fensteranschlusses.
Bis weit in die Nachkriegszeit hinein wurden
Fensteröffnungen mit einem – meist gemauerten – Anschlag versehen. Die von außen
sichtbare Breite der Blendrahmen ist so gering
– meist nur 2 – 3 cm –, dass eine Dämmung der
Laibung nicht möglich ist. Hierfür gibt es zwei
Lösungen:
Die erste Möglichkeit ist, die meist ca. 6 cm
starken Maueranschläge abzuschneiden und
stattdessen eine ebenso starke Dämmung aufzubringen. Dies muss allerdings allseitig erfolgen, also auch unter der Fensterbank und im
Sturzbereich. Gerade dort kommt es jedoch
fast immer zu Problemen mit der Statik, denn
viele Anschläge haben hier auch tragende
Funktion. Häufig ist dies bei Betonstürzen der
Nachkriegszeit, die in einem Zug mit der Decke
betoniert wurden, der Fall sowie bei Bögen der
Gründer- und Zwischenkriegszeit. Es empfiehlt
sich das Fensteranschlussdetail schon frühzeitig zu untersuchen, da ein Ausschluss dieser
Lösung hohe Folgekosten verursacht.
Als zweite Möglichkeit bleibt nur ein Austausch
der Fenster gegen solche mit aufgedoppeltem,
also breiterem Blendrahmen. Die Nachteile dieser Lösung sind die höheren Kosten – fast
immer entstehen auch noch Kollateralschäden
an Innenfensterbank und Innenputz – sowie die
deutliche Verringerung der Glasfläche. Im Zusammenspiel mit tieferen Laibungen und beschichteten Gläsern führt dies zu spürbaren
Verlusten der Beleuchtungsstärke. Alternativ
dazu können die neuen Fenster vor der Fassade, also deutlich weiter außen, befestigt werden, was zwar der Belichtungssituation entgegenkommt, jedoch den Einbau von Rollläden
o. Ä. verhindert. Je nach Dämmstärke und Detailausführung lässt sich mit dieser Lösung entweder das alte Fassadenbild erhalten, bei dem
die Fenster um eine halbe Steinstärke zurückstehen, wobei aber Einbußen hinsichtlich der
Beleuchtung in Kauf genommen werden müssen, oder aber das Erscheinungsbild wird
durch die vorgesetzten Fenster vollständig verändert (Abb. C 1.3 a – c).
Auf eine Dämmung der Laibung zu verzichten
oder sie auf wenige Zentimeter zu reduzieren
ist nicht ratsam, denn dies führt bei den heute
notwendigen Dämmstärken für die Außenwände mit großer Sicherheit zu Schimmelbildung
an den Innenlaibungen der Bäder und Küchen.
Manche Hersteller von Dämmstoffen erlauben

die Ausführung von ungedämmten Laibungen
ausdrücklich und begründen dies mit einer
nachgewiesenen Oberflächentemperatur von
mehr als 12,6 °C an den Innenlaibungen. Diese
Taupunktberechnung basiert allerdings auf
einer relativen Luftfeuchte von 50 % bei 20 °C
warmer Luft – ein Wert, der bei heutigem Lüftungs- und Heizverhalten gerade in Feuchträumen in der Praxis regelmäßig überschritten
wird.
Vergleichbare Probleme bezüglich der Fenster
treten bei der nachträglichen Dämmung von
einschaligem Ziegel- oder Klinkermauerwerk
auf, das eine neue zusätzliche Schale aus dem
gleichen Material bekommt: Verbleiben die
Fenster in alter Lage, müssen sie ausgetauscht
werden und weisen, selbst wenn man vorhandene Anschläge abbrechen kann, erheblich reduzierte Fenstergrößen auf. Dies wirkt sich sowohl auf die Raumbelichtung als auch auf die
Proportionen der Fassade aus.
Setzt man die Fenster in die Ebene der neuen
Wärmedämmung, können die oben genannten
Probleme reduziert werden. Zu lösen sind jedoch weiterhin das formale Problem der Anschlusspunkte an Dachrand und sonstige Bauteile wie Werksteinverkleidungen und Vordächer, die sich aus dem einschaligen Mauerwerk zuzüglich der Wärmedämmung ergeben
(mindestens 20 cm).
Verkleidungen aus Faserzementplatten, hölzernen Platten o. Ä. können eine dünnere und
preiswertere Alternative darstellen, wenn man
bewusst auf eine Weiterführung der bisherigen
Gestaltung verzichtet. Die dann häufig mögliche oder sogar technisch notwendige Hinterlüftung sorgt für eine besonders dampfdiffusionsoffene und somit für den Bestand sichere
Konstruktion (Abb. C 1.3 d).

Innendämmung
Gebäude mit erhaltenswerter Außenfassade
können nur von innen gedämmt werden. Die
EnEV erhebt hier aus gutem Grund geringere
Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (0,45 statt 0,35), denn die Wärmebrücken durch anstoßende oder eingebundene
Innenwände und -decken können kaum vollständig behoben werden.
Durch die neue Innendämmung sinkt die Oberflächentemperatur der Außenwandinnenseite.
Dies bewirkt eine zusätzliche Abkühlung der
Innenwand- und Deckenoberflächen im Anschlusspunkt, wodurch die Gefahr des Tauwasseranfalls besteht. Geringe Dämmstärken –
als Obergrenze gelten ca. 8 cm – verringern
das Problem, sodass bei normal genutzten
Räumen der Taupunktgrenzwert von 12,6 °C in
der Regel rechnerisch nachweisbar ist und auf
weitere Maßnahmen verzichtet werden kann.
Vorsicht ist allerdings bei Feuchträumen geboten und bei Wänden ohne ausreichende Luftzirkulation, z. B. durch Einbauschränke.
Als Alternative zur akzeptierten Wärmebrücke
wird mitunter eine 1 m breite Dämmung – auch
als Dämmkeil – auf beiden Seiten der Innenwand vorgeschlagen. Diese Möglichkeit ist
jedoch eher theoretischer Natur, da es für
den entstehenden Versprung weder eine
formal noch funktional befriedigende Lösung
gibt. Eine echte Alternative stellt hingegen die
thermische Trennung der (nichttragenden
und nicht aussteifenden) Innenwand durch
Sägen und Abbrechen eines durchgehenden
Schlitzes dar. Allerdings sind auch nichttragende Innenwände gegen Horizontallasten zu
sichern, beispielsweise durch punktuell eingebundene Stahlanker. Zusätzlich zu Schäden
aus Tauwasser können zu starke Innendäm-

Bauteil

geplante Sanierungsmaßnahme

Mindest-U-Wert [ W/m²K ]
beheizter Räume (> 19 °C)

Außenwände

Erstellen einer neuen äußeren Bekleidung,
Aufbringen einer Außenwärmedämmung
oder Erneuerung des Außenputzes, wenn
der U-Wert des Bestands > 0,9 W / m2K

0,35

wenn obiges nicht zutrifft

0,45

Außenwände gegen Erdreich

Einbau einer Abdichtung oder Dränage
Einbau einer neuen Innenverkleidung

0,40
0,50

Fenster

Austausch der Fenster oder Ergänzung
um weiteren Flügel

1,70

Austausch der Verglasung

1,50

Austausch der Fenster oder Ergänzung
um weiteren Flügel

2,00

Fenster mit Sonderverglasungen
(Schallschutz > 40 dB,
durchschusshemmend,
Brandschutzglas)

Austausch der Verglasung

1,60

Vorhangfassaden

Austausch der Gläser, Paneele oder
Gesamtaustausch
mit Sonderverglasungen (s. o.)

1,90

Außentüren

Austausch Außentüren

2,90

Dächer und Decken
(Außenluft nach oben oder unten)

Austausch der Außenhaut von Steildächern über
Wohnraum bzw. von Decken unter Wohnraum

0,30

Decke über (unbeheiztem) Keller

Aufbringen einer Dämmung von unten

0,40

Flachdach

Erneuerung

0,25

Boden zu Erdreich

Erneuerung Fußbodenaufbau

0,50

2,30

C 1.2

123

Allgemeine Sanierungsaufgaben

C 1.3 nachträgliche Wärmedämmung einer Außenwand
mit verschiedenen Ausführungsarten der Fensterlaibung
a Wärmedämmverbundsystem, Abbruch der
Maueranschläge (links: Bestand), jedoch unveränderte Lage der Fenster
b wie a, jedoch ohne Abbruch der Maueranschläge, neue Fenster mit aufgedoppeltem
Rahmen
c wie a, jedoch veränderte Lage der Fenster zum
Erhalt der vorhandenen Außenansicht
d hinterlüftete, vorgehängte Fassade, Abbruch
der Maueranschläge, neue Lage der Fenster
e Innendämmung, Erhalt der Maueranschläge,
neue Fenster mit aufgedoppeltem Rahmen

mungen auch zu thermischen Rissen führen.
Diese resultieren aus der unterschiedlichen
Ausdehnung zwischen der immer noch warmen Innenwand und der nach der Sanierung
deutlich kälteren Außenwand.
Ein weiteres Problem stellt die Verlagerung des
Taupunkts in die Innendämmung dar. Je nach
verwendetem Dämmmaterial können fehlende
oder mangelhaft ausgeführte Dampfbremsen
zu irreversiblen Durchfeuchtungen der Dämmschicht führen, was den Verlust der Dämmwirkung und Schimmelbildung in der Konstruktion zur Folge hat. Da sich Dampfbremsen jedoch nicht vollständig während der Bauphase
überprüfen lassen, sind mängelbehaftete Ausführungen eher die Regel als die Ausnahme;
kritisch sind vor allem Anschlüsse an Boden
und Decke sowie Durchführungen von Installationen o. Ä. Anzuraten sind daher Innendämmungen entweder komplett ohne oder mit einer
»intelligenten« Dampfbremse, deren Membranfunktion ein »Aufschaukeln« der Feuchtigkeit
verhindert, sodass die Dämmung über den
Jahresverlauf immer wieder nach innen austrocknet (Abb. C 1.3 e).
Wärmebrücken
Mit der Komplexität der Gebäudegeometrie
wachsen – unabhängig von Außen- oder Innendämmung – die Probleme bei der Planung
einer nachträglichen Wärmedämmung. Balkonplatten lassen sich selten allseitig sicher dämmen ohne große Beeinträchtigungen in formaler (klobige Plattenansicht) oder funktionaler
(zu geringe Durchgangshöhe und Stufen an
der Balkontür) Hinsicht. Gleiches gilt für Loggien. Durchfahrten sind von innen nicht ausreichend zu dämmen (Abbruch und Neuaufbau
Fußbodenkonstruktion, Stufe innerhalb der
Wohnung) und werden daher von unten gedämmt. Solche Wechsel von Innen- zu Außendämmung treten auch bei Trennwänden zwischen unterschiedlich großen Gebäuden auf;
sie haben schadensanfällige Wärmebrücken
zur Folge und sind daher immer problematisch.
Grundsätzlich lassen sich potenzielle Schäden
dadurch vermeiden, dass man – Bestandsschutz vorausgesetzt – bei beheizten und
schimmelfreien Gebäuden keine zusätzliche
Wärmedämmung vorsieht. Folgt man diesem
124

a

b

Grundsatz, kann man den – zweifelsohne
ebenso angreifbaren – Rat geben, sich bei der
nachträglichen energetischen Sanierung von
Gebäuden an gesetzlichen Mindestanforderungen zu orientieren, um Schäden zu minimieren. Wärmebrücken lassen sich beim nachträglichen Einbau nämlich selten gänzlich vermeiden und je höher die Differenz zwischen gedämmtem und ungedämmtem Bauteil ist, umso
sicherer ist an solchen Wärmebrücken mit Folgeschäden wie thermischen Spannungsrissen,
Bauteilfeuchte und Schimmel zu rechnen.

wahrscheinlich auch weiterhin halten. In der
Praxis führt jedoch das Stemmen und Schlitzen
für die Installationen, aber auch schon das
Spachteln und Schleifen der Wände zu großflächigen Abplatzungen. Kommen die Hohlstellen
nur in Teilbereichen vor, kann man hier mit vertretbarem Aufwand nacharbeiten. Anders verhält es sich jedoch bei Fehlstellen, die mehr als
ein Drittel der Fläche ausmachen. Die immer
wieder anzutreffenden enormen Putzstärken,
Anpassungs- und Nebenarbeiten machen eine
Kostensicherheit nahezu unerreichbar. Zudem
sind Spannungsrisse zwischen Alt- und Neuputz kaum zu vermeiden, insbesondere wenn
man aus Unwissenheit neuen Gipsputz neben
vorhandenen Kalkputz setzt. Auch verbleibt die
Unsicherheit, ob man wirklich alle Hohlstellen
gefunden hat oder ob der Nutzer sie findet,
wenn er den Nagel in die Wand schlägt. Daher
kann das vollständige Abschlagen des Altputzes (auch wenn er teilweise noch fest ist)
eine sinnvolle Alternative darstellen, vor allem
wenn aufgrund neuer Innenverkleidungen (Innendämmung der Außenwände, Schallschutzschalen an Gebäudetrennwänden, neue Trennwände) nur wenige Altputzflächen verbleiben
würden.
Hohl liegender Altputz an Außenwänden sollte
hingegen unbedingt bis auf den Putzgrund abgeschlagen werden, da es sich meist um einen
strukturbedingten Schaden handelt. Die Probleme zwischen altem und neuem Putz sind
ähnlich gelagert wie beim Innenputz. Erschwerend kommt hinzu, dass alte Putzstrukturen
heute nicht mehr hergestellt werden. Auch
wenn es sich um gleiche Putztechniken handelt, ist ein gleichmäßiges Erscheinungsbild
nach partiellen Instandsetzungen oft nicht zu
erreichen. Der Grund liegt in den oft vielfachen
Anstrichen, welche die damals hergestellte
Struktur zusätzlich verändert haben. Bei großflächigen Schäden schafft nur ein vollständiger
Überzug mit einem neuen Oberputz Abhilfe.
Neben dem Abschlagen des losen Putzes
müssen auch alle anderen haftmindernden
Oberflächen, z. B. lose Anstriche, entfernt werden. Sandende, aber haftende Putze kann man
hingegen versuchen, mit Tiefengrund zu fixieren. Im Anschluss werden die abgeschlagenen
Stellen grob verputzt, in den neuen, vollflä-

Fenster
Neben zeitspezifischen Problemen gibt es bei
der Sanierung von Fenstern auch übergreifende Aspekte bezüglich Glasarten und Dichtigkeit zu beachten.
Seit den 1970er-Jahren werden nur mehr Floatgläser verarbeitet, seit 1995 werden die Isoliergläser zusätzlich mit Metalloxiden beschichtet,
was den U-Wert sprunghaft von 3,0 auf
1,3 W / m2K verbesserte. Für den Umbau spielt
die unterschiedliche Wirkung der Gläser eine
große Rolle: Unbeschichtetes Gussglas erscheint weiß und die Spiegelungen sind nie
ohne Wellen ganz im Gegensatz zu beschichtetem Floatglas. Durch den Austausch der Gläser bzw. der Fenster ändert sich das Erscheinungsbild des Gebäudes. Dies stellt vor allem
bei denkmalgeschützten Fassaden ein Problem
dar, aber auch bei Aufstockungen oder Teilsanierungen, die z. B. nur ein Geschoss betreffen.
Was die Dichtigkeit der Fenster betrifft, so werden heute wesentlich dichtere Fenster eingebaut als früher. Die EnEV schreibt bezüglich
Fugendurchlässigkeit die Klasse 3 vor bzw.
Klasse 2 bei Gebäuden mit maximal zwei Geschossen; Standardfenster erreichen häufig
sogar Klasse 4. Das bedeutet, dass der bisher
übliche Luftwechsel – quasi eine Zwangsbelüftung durch Fensterfugen – nicht mehr stattfinden kann, was zu einer erhöhten Luft- und Bauteilfeuchte und damit zu Schimmelproblemen
führen kann.
Putz

Altputze im Innenbereich liegen sehr häufig
hohl. Theoretisch stellt dies kein Problem dar,
da der Putz auch bisher gehalten hat, wird er

Allgemeine Sanierungsaufgaben

c

d

e

chigen Unterputz ein Gewebe eingelegt, um
die Rissbildung zwischen Alt- und Neuputz zu
vermeiden, und abschließend der Oberputz
aufgebracht. Kunststoffputze treten erst seit
den 1970er-Jahren gehäuft auf, allerdings sind
viele mineralische Putze in früheren Sanierungen mit dampfdichten Anstrichen versehen
worden – im Übrigen eine der Ursachen für das
Ablösen des Putzes vom Untergrund. Solche
Beschichtungen sollten vollständig abgefräst
werden, damit eine Sanierung auf mineralischer Basis langfristigen Erfolg verspricht.

aber aufgrund von Unebenheiten der aufgehenden Wand meist ohne Gewährleistung der
Dichtigkeit ausgeführt wird.
Bei feuchten Kelleraußenwänden sollte zunächst durch Messungen geklärt werden, ob
es sich um partielle Nässe handelt oder ob
diese gleichmäßig über die Innenflächen verteilt ist. Nur in letzterem Fall muss man von
eindringender Feuchtigkeit aus dem Erdreich
ausgehen. Eine relativ höhere Feuchte in Bodennähe spricht hingegen für aufsteigende
Feuchtigkeit, während nur partiell deutlich
feuchtere Wände von defekten Grundleitungen
oder Regenstandrohren stammen können.
Eine nachträgliche vertikale Abdichtung erfolgt
analog zu Neubauten: Nach dem Reinigen der
Oberflächen wird eine bituminöse Abdichtung,
meist als Dickspachtel, aufgebracht, die mit
einer Dränagedämmung abgedeckt wird. Eine
zusätzliche Dränage ist bei Hanglagen anzuraten. Die Vertikalabdichtung ist oft preiswerter
als angenommen – vorausgesetzt der Aushub
kann maschinell vorgenommen werden. Kostensteigernd gegenüber einer vergleichbaren
Neubaumaßnahme ist allenfalls eine sehr unebene Wandfläche und der daraus resultierende hohe Materialverbrauch an Spachtelmasse
bzw. notwendigem Ausgleichputz.
Die häufigste und zugleich teuerste Trockenlegungsmaßnahme ist der nachträgliche Einbau einer Horizontalsperre in das Mauerwerk.
Dazu gibt es drei übliche Methoden: mechanisches Einbringen, Injektionsverfahren und
Elektroosmoseverfahren.
Mechanische Verfahren sind in vielen Fällen als
die sicherste Methode zu bezeichnen – nicht
weil sie jederzeit fehlerfrei auszuführen sind,
sondern weil man sieht, was man tut. Bei allen
Verfahren wird eine Sperrschicht nachträglich
eingesetzt, nur auf unterschiedliche Weise. Da
bei jedem Verfahren abschnittsweise gearbeitet wird, sind die Systeme vor allem auf die
Qualität der Überlappungen zu untersuchen.
Die Abdichtungsmaterialien an sich erfüllen in
jedem Fall den Neubaustandard. Das Problem
bei allen mechanischen Methoden ist der Eingriff in die tragende Struktur. Das Stemmen,
Fräsen, Bohren oder Pressen sowie fehlerhafte
Ausführungen (zu große Arbeitsabschnitte,
mangelhafter Kraftschluss der Füllung) können

zu Setzungen und Rissen führen. In der Folge
werden die wichtigsten Verfahren vorgestellt.
Das Maueraustauschverfahren ist das älteste
Verfahren und zugleich das sicherste, aber
auch das aufwendigste. Im ersten Schritt werden je nach Auflast maximal 50 cm lange Mauerdurchbrüche vorgenommen. In diese werden
Bitumenbahnen eingelegt und die Nischen
kraftschlüssig mit Quellmörtel vermauert. Dann
werden die Mauerstücke zwischen den neuen
»Pfeilern« auf analoge Weise ausgestemmt, die
Bitumenbahnen überlappt, miteinander verschweißt und ausgemauert. Die einzelnen
Stemmabschnitte sind mit dem Statiker abzustimmen. Die Nischenhöhe ist abhängig von
der Mauerstärke, denn sie muss das Verschweißen der Abdichtungsbahnen sowie das
fachgerechte Ausmauern zulassen. Daher ist
diese Methode auch nur bis ca. 50 cm Mauerstärke in Betracht zu ziehen (Abb. C 1.4).
Beim Sägeverfahren wird das Mauerwerk mittels einer Mauerfräse (auch Mauerkettensäge
genannt) mit einem ca. 10 mm hohen Schnitt
durchtrennt. Die Schnittlänge beträgt ca.
80 cm. In diesen Schlitz werden nun entweder
Sperrkeile aus Kunststoff eingepresst, die
sowohl eine abdichtende Wirkung haben als
auch den Kraftschluss herstellen, oder es wird
analog zum Maueraustauschverfahren eine
bituminöse Abdichtung eingebracht. Die
Überlappung der Keile (jeweils zur Hälfte) sorgt
für eine quasi fugenlose Abdichtungsebene.
Auch bei diesem Verfahren sind Mauerstärken
oberhalb von 50 cm nicht sicher abzudichten
(Abb. C 1.5).
Beim Stahlblechverfahren werden 30 – 40 cm
breite Wellbleche aus Edelstahl mittels Presslufthämmern durch die Lagerfugen eingerüttelt.
Dabei überlappen die Bleche um ca. 5 cm,
was die Dichtigkeit herstellen soll, aber insbesondere in den Ecken problematisch ist (Abb.
C 1.6). Schwierig ist zudem der Anschluss an
bituminöse Vertikalabdichtungen. Beides trifft
übrigens auch auf das Sägeverfahren mit
Keilabdichtung zu.
Das Bohrkernverfahren gilt ebenfalls als sehr
sicher und ist bis etwa 4 m Mauerstärke anwendbar. Bei diesem Verfahren werden Kernbohrungen mit einem Durchmesser von ca.
12 cm im Abstand von ca. 10 cm gesetzt.

Feuchtigkeit aus dem Erdreich

An fast allen Gebäuden der Vorkriegszeit lässt
sich eine Durchfeuchtung der erdberührten
Bauteile messen. Die Ursache sind fast immer
fehlende Abdichtungen der Kelleraußenwände
und -böden sowie fehlende Horizontalsperren
des aufgehenden Mauerwerks. Die Ausführung
solcher Sperren war unüblich, da der Keller als
Lagerplatz für Kohle und Kartoffeln auch in
feuchtem Zustand funktionierte. Konstruktiv reagierten die Planer damals mit massiven Decken über den Kellern, d. h. Konstruktionen, die
durch Feuchte keinen Schaden nehmen, sowie
mit dem Anheben der Erdgeschossböden
oberhalb des Spritzwasserbereichs. Über den
Sockel und nicht verglaste Öffnungen können
Wände und Kellerluft austrocknen. Eine nachträgliche Trockenlegung ist also nicht notwendig; sie kann sogar schädlich sein, wenn das
Austrocknen der Mauerwerksfugen zu Setzungen führt. Sind allerdings Schäden im Erdgeschoss zu finden oder müssen Kellerräume
umgenutzt werden, was möglichst vermieden
werden sollte, kommt man um diese – meist
teure – Trockenlegung nicht herum.
Kellerfußböden sind meist nicht sehr stark ausgeführt, sodass ein Abbruch leicht durchzuführen ist. Nach weiterem Erdaushub – allerdings
keinesfalls unterhalb der Fundamentsohle –
kann eine neue Bodenplatte aus WU-Beton eingebracht werden, die mindestens 25 cm stark
sein muss. Handarbeit (Transport des Aushubmaterials) und andere Nebenkosten (Einsatz
einer Betonsanierpumpe) machen diese Maßnahme teuer. Als Unsicherheitsfaktor verbleibt
die Fuge zwischen Mauerwerk und neuer Bodenplatte, die zwar ausgepresst werden kann,

C 1.3

125

Allgemeine Sanierungsaufgaben

C 1.4
C 1.5
C 1.6
C 1.7

Maueraustauschverfahren nach Abschluss des
ersten Arbeitsschritts
Sägeverfahren in sechs Arbeitsschritten
Stahlblechverfahren in den Lagerfugen des Mauerwerks
Bohrkernverfahren in vier Arbeitsschritten

Ausmauerung

ca. 30 cm

Entfernen der
Zwischenräume
nach Aushärten
der Ausmauerung

Abdichtungsbahn

Ausmauerung (Verkeilen)
3–4 Abschnitte

3–4 Abschnitte

1. Abschnitt

1. Abschnitt

C 1.4

1

Fräsen bzw. Sägen

4

2

Glattstrich

5

Abdichtung

6

Abschalen

> 5 cm

Schlitzverfüllung

3

Fräsen bzw. Sägen

C 1.5

Einrütteln
der Platten

Einrütteln
der Platten

Querschnitt:
Überdeckung
mind. 2 Wellen
ca. 5 cm

C 1.6

Ziegel- oder
Bruchsteinmauerwerk
Serie 1: Bohren

Serie 1: Verfüllen

Serie 2: Bohren

Serie 2: Verfüllen
Bohrlochgruppe

1–1,5 m
zur nächsten
Gruppe

Diese werden dann mit schwundkompensiertem Dichtmörtel (auf Zement- oder Epoxidharzbasis mit Zusatzstoffen) verfüllt und nach dem
Aushärten überlappend ausgebohrt. Vorteile
dieses Verfahrens sind die geringe Anfälligkeit
gegenüber Setzungen, das erschütterungsfreie
Arbeiten sowie die mögliche Anwendung bei
Mischmauerwerk (Abb. C 1.7).
Injektionsverfahren unterscheiden sich von einander neben der Technik – drucklos einsickernde oder eingepresste Dichtungsmittel –
auch durch die verwendeten Materialien (Abb.
C 1.9 und 10). Alle Materialien sind im Einbringzustand flüssig und härten im Mauerwerk
aus. Sie verteilen sich horizontal und vertikal in
den Kapillaren, d. h. sie bilden eine »Wolke«
um die Bohröffnung, welche sich dann mit den
anderen »Wolken« überlagern soll. Hierin liegen auch die beiden häufigsten Schwachstellen: Wenn das Mauerwerk über 50 %
Feuchte aufweist, sind die Kapillaren bereits
durch Wasser besetzt und können keine
Dichtungsemulsion mehr aufnehmen. Und da
sich die tatsächliche Ausbreitung nicht kontrollieren lässt, ist auch die Überlappung nicht gesichert. Hinzu kommt der häufige Fehler, dass
das Mauerwerk vor der Injektion nicht ausreichend untersucht wurde: In Mischmauerwerk
beispielsweise, also Ziegelschalen mit einem
Kern aus Bruchsteinen und Mörtel, versickert
die Abdichtungsmasse unkontrolliert in Fugen
und Hohlräumen statt sich auszubreiten. Aufgrund dieser Unsicherheiten sollte man beim
Injektionsverfahren eher von Horizontalbremsen statt Horizontalsperren sprechen. Ein Vorteil der Methode gegenüber den meisten mechanischen Verfahren ist jedoch das erschütterungsfreie Arbeiten – ein Argument, das insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden
Gewicht hat. Ein zweites Einsatzgebiet sind
Mauerstärken über 50 cm, da hier viele mechanische Verfahren an ihre Ausführungsgrenzen
stoßen. Auch bei bewohnten Gebäuden bietet
sich das Injektionsverfahren an, denn die Horizontalbremse der Außenwände kann in der
Regel einseitig von außen eingebracht werden
(Abb. C 1.10).
Das Elektroosmoseverfahren basiert auf dem
physikalischen Gesetz, dass sich Flüssigkeiten
in Kapillaren durch das Anlegen eines elektrischen Feldes bewegen lassen (Nanopumpe).
In feuchtem Mauerwerk ist die Wirksamkeit unbewiesen, sodass man die Methode ruhigen
Gewissens unbeachtet lassen kann. Dies gilt
genauso für manche »Zauberverfahren«, die
auf dem Markt angeboten werden.
Ausblühungen

≤4m

Schadsalze sind ein häufiges Problem in der
Folge von Mauerwerksdurchfeuchtungen (Abb.
C 1.7

126

Allgemeine Sanierungsaufgaben

C 1.8). In ausgetrockneten Bereichen entstehen wollige, meist weiße Gespinste. Es handelt
sich dabei um Ausblühungen der zuvor wassergebundenen Salze. Diese können auf unterschiedliche Art in das Mauerwerk gelangt sein:
durch natürliche Belastungen des Baugrunds,
Belastungen des Grundwassers (z. B. Überdüngung), durch defekte Kanalrohre, Streusalz
oder Urin. Die Ausblühungen sind nicht nur unschön, sondern unter Umständen auch für Ziegel oder Mörtel schädlich. Nach der Trockenlegung sollte daher eine Schadsalzreduktion
durchgeführt werden. Meist reicht es, nach der
Austrocknung den Putz vollständig zu entfernen, die Maueroberfläche gründlich abzubürsten und die Fugen auszukratzen. An sehr hoch
belasteten, örtlich begrenzten Bereichen kann
zusätzlich das Mauerwerk ausgetauscht werden. Reicht dies nicht aus, kann man mit elektrischen oder Vakuumverfahren die Salze aus
dem Mauerwerk auswaschen. Eine im Gegensatz dazu trockene Methode ist das Aufbringen
eines sogenannten Opferputzes: Dazu werden
saugfähige Kalk- oder Entsalzungsmörtel aufgebracht und nach einigen Monaten mit den
aufgesogenen Salzen wieder entfernt.
Dachausbau

Die Art und Weise der Dachdämmung hängt
entscheidend von der geplanten Nutzung, den
damit verbundenen weiteren Umbaumaßnahmen sowie von formalen Fragen ab. Unabhängig davon ist der heute vorgeschriebene
Einbau der meist fehlenden Unterspannbahn.
Daher ist das Ab- und Neudecken des Daches
nicht zu vermeiden, auch wenn man aus ästhetischen und ökologischen Gründen die Weiterverwendung der vorhandenen Dachsteine in
Erwägung ziehen sollte.
Auf dieser Basis lassen sich verschiedene
Techniken der nachträglichen Dämmung ausführen. Allen Maßnahmen gemein ist der notwendige Ausgleich von z. T. erheblichen Unebenheiten der Dachfläche, an die keine hohen
Anforderungen gestellt wurden, da es sich im
Dachgeschoss meist nicht um Nutzräume handelte. Auch sind die Tragwerksquerschnitte
häufig zu gering, als dass sie einem Durchbiegungsnachweis nach heutigen Normen standhalten könnten.
Bei einer fehlenden bzw. nicht erhaltenswerten
innenseitigen Verkleidung stellt die einfachste
Lösung die seitliche Aufdoppelung der Sparren
mit Brettern dar. Dies schafft genug Tiefe für
die Dämmung, ist Unterkonstruktion für eine
ebene Untersicht und löst die statischen Probleme. Zudem verbleiben bei gleicher Außenkante des Dachs alle Anschlüsse an Traufe
und Ortgang unverändert, was technische und
formale Probleme vermeidet. Einziger Nachteil

bauschädliche Salze
Chloride
Sulfate

Nitrate

Carbonate

Calciumchlorid

CaCl2 • 6 H2O

Kochsalz (Natriumchlorid)

NaCl

Bittersalz (Magnesiumsulfat)

MgSO • 7H2 O

Gips (Calciumsulfat)

CaSO4 • 2 H2O

Glaubersalz (Natriumsulfat)

Na2SO4 • 10 H2O

Ettringit

3 CaO • Al2O3 • 3 CaSO4 • 32 H2O

Magnesiumnitrat

Mg(NO3)2 • 6 H2O

Calciumnitrat

Ca(NO3)2 • 4 H2O

Kalksalpeter

5 Ca(NO3)2 • 4 NH4NO3 • 10 H2O

Soda (Natriumcarbonat)

Na2CO3 • 10 H2O

Pottasche (Kaliumcarbonat)

K2CO3

Kalk (Calciumcarbonat)

CaCO3
C 1.8

Injektionsmittel

Wirkungsprinzip
abdichtend

Einbringverfahren

hydrophob

mit Druck

Zementsuspension





Feinstoffsuspension





Bitumenlösung





Kunstharzlösung




Siloxanlösung

drucklos









Silikonharzlösung







Kieselsäureethylester hydrophob







Bitumenschmelze



Paraffinschmelze



Bitumenemulsion








Silikon-Mikroemulsion


Alkalisilikat









Methylsilikonat







höheralkyliertes Silikonat















Akalisilikonat /Alkalisilikat

C 1.9

Mauerdicke d > 60 cm

5 cm

1/3

Wandansicht

2/3
je 10–12,5 cm

a
Wandansicht

5 cm

8 cm

bauschädliche Salze, die zu Ausblühungen im
Mauerwerk führen
C 1.9
Wirkung und Einbringverfahren verschiedener
Injektionsmittel
C 1.10 Injektionsverfahren
a Einbringbohrungen für drucklose Injektion
b Bohrlochraster bei Druckinjektion

8 cm

C 1.8

5 cm
15–20 cm

b

C 1.10

127

Allgemeine Sanierungsaufgaben

a

b

c

d

128

C 1.11

Allgemeine Sanierungsaufgaben

ist der Raumverlust auf der Innenseite, der im
Entwurf mit durchschnittlich 10 cm anzunehmen ist. Die Verschiebung der Innenfläche
führt zudem zu häufig formal unbefriedigenden
Ansichten der nun halb verdeckten Pfetten und
ähnlicher Konstruktionsteile wie Stiele und
Kopfbänder (Abb. C 1.11 a).
Will man diese Probleme vermeiden, kann man
über ein Sichtbarbelassen der alten Konstruktion nachdenken – für den Innenraum häufig
eine reizvolle Option. Nach Aufnageln einer
vollflächigen gehobelten Schalung o. Ä. auf die
vorhandenen Sparren und Aufbringen einer
Dampfbremse wird ein neues Dach oberhalb
des alten gezimmert – mit neuen Sparren,
neuer Zwischensparrendämmung, Unterspannbahn und Deckung. Besondere Beachtung verdient – neben den hohen Kosten – der Übergang zur Wand, insbesondere am Traufpunkt
in technischer (Lasteintragung), baukonstruktiver (Dichtigkeit), baurechtlicher (Verschieben
der Traufhöhe = Vergrößern der Abstandsfläche) und formaler (Dachrand, Dachüberstand)
Hinsicht (Abb. C 1.11 b).
Will oder muss man die vorhandene Untersicht,
z. B. aus verputzten Holzwolleleichtbauplatten,
unangetastet lassen, folgt daraus das Einbringen einer Dampfbremse von oben. Diese wird
um die Sparren herumgelegt und jeweils auf
den Sparren gestoßen. Die Sparrenerhöhung
erfolgt nun (statisch unwirksam) durch Aufnageln einer ersten Konterlatte auf den Sparren.
Da diese Verlegeart gerade in den Anschlüssen kaum dampfdicht herzustellen ist, bieten
manche Hersteller sogenannte intelligente
Dampfbremsen an, durch welche eine über die
Jahresbilanz trockene Wärmedämmung gewährleistet wird. Die Traufkante wird meist nur
unwesentlich nach oben verschoben, wodurch
die oben genannten Probleme kaum ins Gewicht fallen (Abb. C 1.11 c).
Aufgrund der neu hinzukommenden Lasten
aus Dämmung, Sparrenerhöhungen, evtl. Betondachsteinen sowie der Untersichtverkleidung muss für den Dachstuhl ein neuer statischer Nachweis geführt werden. Hilft im Bereich der Sparren oft schon die Aufdoppelung,
so gilt dies nicht für die Pfetten. Sollen zugun-

C 1.11

C 1.12

sten einer besseren Nutzbarkeit zudem die die
Spannweite vermindernden Kopfbänder entfallen, müssen die Pfetten mit Sicherheit statisch
ertüchtigt werden. Dies geschieht, wenn möglich, gerne symmetrisch zur alten Tragachse,
um die Pfosten nicht durch außermittige Biegung zu belasten. Gut geeignet sind U-Profile
aus Stahl, die beidseitig aufgebracht und mittels Einpressdübeln und Bolzen kraftschlüssig
an die Holzpfette angebunden werden (Abb.
C 1.11 d).
Die statische Ertüchtigung der Pfetten, das Aufdoppeln der Sparren zur Aufnahme der Wärmedämmung, das Auswechseln von Sparren zum
Einbau neuer Gauben oder Dachflächenfenster
sowie Mehrkosten durch Ausgleich von Unebenheiten sind die Kostenfaktoren im Dachausbau. Je nach Gebäudezustand und geplanten Maßnahmen ist ein überschlägiger Vergleich mit einer neuen Ersatzkonstruktion sinnvoll, welche neben der Gewährleistung auch ein
hohes Maß an Kosten- und Zeitsicherheit bietet.

Eine kontroverse Diskussion wird darüber geführt, wie man mit den Balkenköpfen im Mauerwerk umzugehen hat. Hier sollen beide Meinungen vorgestellt werden:
• Die Balkenköpfe sind durch Einmauern oder
ähnliche Maßnahmen luftdicht abzuschließen.
Dadurch wird verhindert, dass feuchte Innenraumluft in die Mauermitte gelangt und dann
an den Balkenköpfen kondensiert.
• Die Balkenköpfe bleiben luftumspült, indem
man zwischen Holz und Mauerwerk einen
Luftspalt lässt. Auf diese Weise kann evtl.
auftretende Feuchtigkeit wieder austrocknen.
Diese Bauart wird bis in die Nachkriegszeit in
allen Publikationen vorgeschrieben.
Bei beiden Auflagerarten werden die Balkenköpfe durch Dachpappen zusätzlich vor dem
Eindringen von Feuchtigkeit geschützt (Abb.
C 1.12).
Flachdach

Balkenköpfe

Ein häufiges Schadensbild von Holzbalkendecken stellen verfaulte Auflager dar, deren Verfaulung oft schon bis zu 0,5 m von der Wand
weg fortgeschritten ist. Als Ursachen kommen
die Änderung des Feuchtehaushalts (veränderte
Dichtigkeit, neue Wärmedämmung, neue Nutzung, geändertes Nutzerverhalten) oder Wasserschäden (defekte Regenwasser-, Abwasseroder Brauchwasserleitungen, Spritzwasser, unzureichende Schlagregendichte) in Betracht.
Nach Ermittlung der Ursache und deren Beseitigung kann man mit dem Austausch der defekten Bauteile geginnen. Zur Sanierung werden
die Balken unterstützt, wobei auf die Druckverteilung im darunterliegenden Geschoss zu achten ist. Die Auflagerbereiche werden bis zum
gesunden Holz großzügig weggeschnitten und
durch Holz gleichen Querschnitts ersetzt. Die
Verbindung geschieht am einfachsten durch
seitliche Holzlaschen, die mittels Einpressdübeln und Stabankern mit altem und neuem
Balken verbunden werden. Reicht dies nach
heutigen statischen Berechnungen nicht aus,
kann man auf U-Profile aus Stahl zurückgreifen.

Geringfügige Undichtigkeiten im Flachdach
sind oft nicht augenfällig. Auch das typische
Geräusch heutiger wassergesättigter Dämmungen – ein deutlicher Hinweis auf Undichtigkeiten – tritt bei den bis vor wenigen Jahrzehnten eingesetzten Dämmungen aufgrund
ihrer geringen Stärke nicht auf. Da aber die Erfahrung zeigt, dass ältere Flachdächer selten
mängelfrei sind, ist eine Feuchtemessung der
inneren Dämmschichten dringend anzuraten.
Hinzu kommt, dass mit den vor 1970 verlegten
Dämmungen die heutigen wärmetechnischen
Anforderungen nicht erreicht werden können,
sodass ein Ersatz geplant werden sollte. Zu
empfehlen ist ein Abbruch aller Schichten bis
auf die Rohdecke, um Fehlerquellen wie vollgesogene Dämmungen und fehlerhafte Dampfbremsen zu vermeiden. Der neue Aufbau geschieht wie bei einer Neubaumaßnahme und
bietet entsprechende Sicherheit und Gewährleistung. Bei der Sanierung von Dachterrassen
ist der deutlich höhere Aufbau und die daraus
resultierende Stufe am Austritt sowie die nach
der Sanierung zu geringe Geländerhöhe zu berücksichtigen.

nachträgliche Wärmedämmung eines Steildachs
in verschiedenen Ausführungsarten
a Sparrenerhöhung nach innen bei nicht erhaltenswerter Untersicht
b sichtbar bleibende Bestandskonstruktion
durch Aufsetzen eines neuen Dachs
c Einbringen der Dämmung von außen bei
Erhalt der Innenverkleidung
d statische Ertüchtigung einer Mittelpfette
mittels einseitig angelaschtem U-Stahl
Auswechseln eines verfaulten Balkenkopfs

C 1.12

129

Allgemeine Sanierungsaufgaben

Viele Flachdächer älterer Bauart haben den
Steildächern ähnliche Traufabschlüsse mit vorgehängter Regenrinne. In Kombination mit
einem neuen Wärmedämmverbundsystem auf
der Fassade hängt die Rinne nun in der Luft.
Eine Holzunterkonstruktion kann Abhilfe schaffen (Abb. C 1.14).
Schlitze, Durchbrüche, Nischen

C 1.13

C 1.14

C 1.15

130

Schlitze, Durchbrüche und Nischen in der bestehenden Struktur gehen mit jedem Umbau
einher, fallen aber auch schon bei Instandsetzungen der Haustechnik an. Im Unterschied
zum Neubau werden die Arbeiten teilweise in
verputzten Oberflächen durchgeführt und sind
im Ausmaß deutlich größer: Für eine neue Tür
ist eben ein Mauerdurchbruch erforderlich.
Daher sind andere Parameter zu beachten: die
Statik während der Baumaßnahme, die Statik
nach Fertigstellung sowie Schäden an zu erhaltenden Bauteilen. Ausbrüche können auf vier
verschiedene Arten vorgenommen werden:
durch Fräsen, Stemmen, Sägen und Bohren.
Mauernutfräsen werden zumeist für Elektroschlitze verwendet. Damit sind Schlitzbreiten
bis zu 30 mm bei maximal 40 mm Tiefe zu erzielen. Mit größeren, ebenfalls elektrisch angetriebenen Mauerfräsen kann man hingegen
Mauerwerk bis zu 50 cm Stärke durchtrennen,
weshalb sie beispielsweise für den nachträglichen Einbau von Horizontalsperren eingesetzt
werden. Flächenfräsen finden ihre Anwendung
in der Putzsanierung, da man hiermit große Flächen von Putz oder Beschichtungen entfernen
kann. Der Vorteil des Fräsens gegenüber dem
Stemmen besteht darin, dass die Erschütterungen deutlich geringer ausfallen und daher
Schädigungen des Mauerwerks oder Abfallen
des Putzes seltener auftreten. Der Nachteil besteht in der großen Lärm- und Staubbelastung,
was hohe Anforderungen an den Arbeitsschutz
und an mögliche Staubabtrennungen (z. B.
beim Teilumbau) stellt.
Die gebräuchlichste Methode ist das Stemmen
mit Elektro- (kleine Bereiche) oder Presslufthämmern (Stahlbeton, große Mauerstärken).
Mit diesen Werkzeugen werden auch geklebte
Beläge wie Fliesen oder fest sitzender Putz abgestemmt. Der Hauptnachteil des Stemmens
ist neben den Erschütterungen der Struktur die
mangelnde Feinfühligkeit beim Arbeiten. Die
Ausbruchkanten sind sehr unregelmäßig, auch
eine gleichmäßige Ausbruchtiefe lässt sich
kaum realisieren. Dementsprechend hoch fallen die Folgekosten aus, um den geplanten Zustand mittels Nacharbeiten wiederherzustellen.
Diesen Nachteil kann man begrenzen, wenn
man Stemmarbeiten mit den nachfolgenden
Methoden kombiniert.
Der Einsatz von elektrischen Kreissägen ist
immer dann sinnvoll, wenn man eine in Lage
und Tiefe kontrollierte Abbruchkante herstellen
will. Die Sägen sind selbstfahrend, d. h. sie bewegen sich entlang einer vorher aufgebrachten
Zahnschiene. Die Schiene muss jedoch kraftschlüssig befestigt werden, was nicht in jedem
Mauerwerk gelingt (z. B. bei Leichtbetonstei-

nen). Gibt es keine geeignete Dübeltechnik,
kann man versuchen die Schiene mittels durchgesteckter Gewindestangen und Platten auf
der anderen Wandseite zu befestigen. Zudem
wird das Sägeblatt wassergekühlt, was trotz
üblicher Absaugung nie ohne Durchfeuchtung
der benachbarten Bauteile vonstatten geht –
ein Problem, das Sägearbeiten oberhalb von
Parkett fast unmöglich macht. Zuletzt ist noch
das Überschneiden formal zu lösen: Da das
Sägeblatt rund ist, muss der Schnitt auf der
Vorderseite um den Blattradius über die geplante Ecke hinausgeführt werden, was bei zu
erhaltenden Sichtbetonflächen nicht mehr zu
kaschieren ist. Neben schienengeführten
Sägen werden auch handgeführte Trennscheiben (umgangssprachlich Flex genannt) eingesetzt. Die Schnittqualität ist dementsprechend
mäßig, die Tiefe auf ca. 15 cm beschränkt und
die Lärm- und Staubbelastung dem Fräsen
ebenbürtig. Trotzdem kann der Einsatz bei geringen Wandstärken als Vorbereitung von
Stemmarbeiten sehr sinnvoll sein, da es die
durch das Stemmen verursachten Erschütterungen minimiert und für einigermaßen gerade
Kanten sorgt. Bei sehr großen Bauteilausmaßen
kommen Seilsägen zum Einsatz (Abb. C 1.16).
Beim Bohren werden neben normalen Bohrern
häufig Kernbohrer eingesetzt (Abb. C 1.13). Mit
Durchmessern bis zu 1,2 m und Bohrtiefen bis
2 m sind die unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten denkbar: Rohrdurchführungen, vorbereitende Bohrungen vor dem Einsatz von
Fräsen, Entlüftungen und Fensteröffnungen.
Die Technik entspricht jener der schienengeführten Sägen und zeigt die gleichen Nachteile
auf. Da jedoch beim Bohren und Sägen kaum
Erschütterungen ausgelöst werden, stellen
diese Methoden die schonendste und genaueste Ausbruchmethode dar.
Statik während der Arbeiten
Um Ausbrucharbeiten an tragenden Bauteilen
durchführen zu können, müssen zuerst die vorhandenen Lasten abgefangen werden. Bei
mehr als 1 m breiten Wanddurchbrüchen sind
zwei Lasten von Interesse: Deckenlasten und
das Gewicht des Mauerwerks oberhalb der geplanten Öffnung. Bei Durchbrüchen unterhalb
dieses Maßes ist – eine darüber befindliche geschlossene Wandscheibe vorausgesetzt – die
natürliche Gewölbewirkung des Mauerwerks
während des Ausbruchs tragfähig, sodass auf
Abfangungen verzichtet werden kann. Die Deckenlasten werden – um einen Arbeitsraum zu
gewährleisten – ca. 1 m vor dem Auflager mittels Betonschalungstechnik (Stützen und Balken) abgefangen. Dabei ist einerseits darauf zu
achten, dass keine unnötigen Lasten wie Baumaterial auf der Decke liegen und andererseits,
dass die Weiterleitung bis auf tragenden Grund
gewährleistet ist.
Die Abfangung der Wandlasten kann je nach
Anforderung auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
Im Abstand von ca. 60 cm werden kleine
Durchbrüche oberhalb des geplanten Sturzes

C 1.15
C 1.16

a

a

C 1.17
C 1.18

Kernbohrarbeiten
Dachrand mit vorgehängter Rinne nach der
nachträglichen Wärmedämmung eines Flachdachs und einer Außenwand
mangelhaft ausgeführte Ausbrucharbeiten (keine
Abfangung des Mauerwerks)
verschiedene Seilführungen im Seilsägeverfahren
a kontinuierlicher Schnitt
b Einzelschnitt
schematische Darstellung einer Abfangung
Schema einer Auflagertasche

b

C 1.13
C 1.14

b

Allgemeine Sanierungsaufgaben

C 1.16

gestemmt. Hindurchgesteckte, kraftschlüssig
verkeilte und mittels Schalungsstützen abgestützte Balken erlauben nun den Ausbruch der
Öffnung. Diese sehr einfache Methode scheitert dann, wenn es sich um Fassadenausbrüche in Obergeschossen handelt oder aus irgendeinem anderen Grund keine beidseitige
Abstützung erfolgen kann. Zudem erlaubt sie
keine direkt unterhalb der Decke neu gesetzten
Stürze. In diesem Fall muss man die neuen
Stürze abschnittsweise einbauen. Dazu wird
ohne weitere Lastabfangung ein horizontaler
Schlitz gestemmt, dessen Tiefe keinesfalls
mehr als die Hälfte der Mauerstärke betragen
darf. In diesem Schlitz wird der erste Sturz –
meist ein Å-Profil aus Stahl – versetzt und kraftschlüssig ausgemörtelt. Nach dem Abbinden
kann der zweite Sturz analog eingebracht werden und die Öffnung unter dem neuen Sturz
ausgebrochen werden (Abb. C 1.17).
Alle Maßnahmen bedürfen eines statischen
Nachweises und sollten gut überwacht werden.
Zu untersuchen sind auch immer die Auflagerkräfte, da beispielsweise Leichtmauerwerk zur
Aufnahme der hohen Punktlasten häufig die nötige Druckfestigkeit fehlt. Die meist 15 – 20 cm
tiefen Auflagerbereiche müssen dann mit Mauerwerk hoher Druckfestigkeit ergänzt werden.
Bei sehr hohen Lasten können auch bis zur
Fundamentierung gemauerte Pfeiler oder Stahlstützen nötig werden. Um Setzungen zu verhindern, werden alle Arbeiten, insbesondere oberhalb der Stürze und der Auflager, mit schwindfreiem Quellmörtel ausgeführt. Kommen Stahlträger zum Einsatz, ist je nach Anwendungsfall
auch ausreichend Platz für Brandschutzverkleidungen oder Putzträger einzuplanen (Abb.
C 1.15).

ein Feld betroffen, müssen die Lasten der zu
durchtrennenden Balken mit einem Wechsel
auf die beiden weiterhin durchlaufenden Randbalken abgeleitet werden. Zu untersuchen sind
die Anschlussmöglichkeiten an den Wechsel
sowie die Auslastung der Randbalken, welche
womöglich in ihrer Tragfähigkeit ertüchtigt werden müssen. Beides sind materialspezifische
Probleme. Holzbalken kann man leicht anschließen und – z. B. durch seitlich aufgelaschte Hölzer – auch einfach verstärken. Ähnlich verhält es sich mit Stahlträgern. Bei Stahlbetonfertigteilträgern ist dies hingegen nahezu
unmöglich.
Ortbetondecken sind vom statischen System
her den Holzbalkendecken vergleichbar. Da
immer auch Bewehrungen durchtrennt werden,
müssen die benachbarten, weiterhin durchlaufenden Bereiche die Lasten aus dem getrennten Feld übernehmen. Da viele Decken
hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit häufig schon
ausgereizt sind, können nur kleine Öffnungen
realisiert werden. Besonders günstig sind
dabei runde Öffnungen, da diese den harmo-

nischsten Kraftfluss aufweisen. Zudem ist es
hilfreich, Deckenöffnungen nicht zu schneiden,
sondern vorsichtig auszustemmen. Dadurch
können die Hauptbewehrungen freigelegt und
in die Bewehrungen eines neuen Randträgers
(deckengleicher Wechsel) eingebunden werden.
Auflagertaschen, Nischen
Häufig werden nicht geeignete Decken durch
neue Ortbetondecken ersetzt. Im aufgehenden
Mauerwerk müssen hierzu Auflager geschaffen
werden. Da durchgehende horizontale Schlitze
nicht zulässig und auch zu aufwendig sind, behilft man sich mit punktuellen Auflagern in Mauerwerkstaschen. Diese Nischen werden ca.
15 cm tief ausgestemmt, wobei sich die Anzahl
und der jeweiligen Länge nach der Druckfestigkeit des Mauerwerks richtet. In die Nischen
werden Körbe eingelegt, die mit einer an der
Wand entlang durchgehenden Bewehrung verknüpft werden. Die Decke wird nun ohne Fuge
(Schallschutz) bis an die Wand betoniert (Abb.
C 1.18).

a

b

Deckendurchbruch
Für das Abfangen der Lasten bei Deckendurchbrüchen gilt Obiges analog. Die eigentlichen Arbeiten unterscheiden sich je nach Deckenbauweise.
Bei Gewölben sind größere Durchbrüche kaum
möglich (siehe Gründerzeitbauten, S. 135ff.).
Bei Kappen-, Holzbalken- und anderen skelettierten Decken hingegen kann im Feld zwischen zwei Trägern ein Durchbruch ohne statischen Nachweis erfolgen. Ist jedoch mehr als

aa

bb
C 1.17

C 1.18

131

Gründerzeitbauten
1870 –1920
Georg Giebeler

C 2.1

Die Gründerzeit ist ein im deutschsprachigen
Raum gebräuchlicher Begriff, der die Phase
der ersten durchgreifenden Industrialisierung
umfasst. Ausgehend von unterschiedlichen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in den Ländern Mitteleuropas kann
man den Beginn zwischen 1850 und 1870 ansetzen. In Deutschland setzte der industrielle
Aufschwung in den 1860er-Jahren ein und entwickelte sich mit dem gewonnenen DeutschFranzösichen Krieg von 1870 / 71 und den folgenden französischen Reparationszahlungen
zu einem Wirtschaftsboom. Auch die Reichsgründung 1871 trug zum rasanten wirtschaftlichen Aufschwung bei.
Industrialisierung bedeutet Massenproduktion,
Arbeitsteilung und Schichtbetrieb rund um die
Uhr. Die Herstellungsprozesse konzentrierten
sich an einem Ort, der Fabrik, was einen massenhaften Zuzug von Arbeitskräften vom Land
bedingte. Die Gründerzeit löste einen (kriegsunabhängigen) Bauboom aus, wie es ihn bis
dahin nicht gegeben hatte und wie er auch bis
heute nicht mehr vorkam. Das bedeutet auch,
dass das Bauen selbst industrialisiert wurde.
Neue reproduzierbare oder vorgefertigte Bausysteme eroberten den Markt, der bis zu diesem Zeitpunkt handwerklich geprägt war.
Ebenso wird die Arbeitsteilung, also die Aufteilung in Gewerke, vom Produktionsalltag auf
die Bauwirtschaft übertragen.
Baugeschichtlich umfasst die Gründerzeit eklektizistische Baustile wie Neugotik, Neobarock
und Neorenaissance, welche auch unter dem
Oberbegriff Historismus zusammengefasst
werden. Die Bauaufgaben spiegeln alle denkbaren Nutzungen wider; den größten Teil aber
stellten neben den Fabrikanlagen die mehrgeschossigen, innerstädtischen Mehrfamilienhäuser dar (Abb. C 2.1 und 2). Zudem wurden in
vergleichbarer Technik frei stehende Villen für
das Großbürgertum errichtet. Die technischen
Angaben in diesem Kapitel beziehen sich,
wenn nicht anders ausgewiesen, auf die beiden letztgenannten Nutzungen.
Die erste Phase der Industrialisierung ging einher mit durchgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen, die sich selbstverständlich auch
in den Bauten niederschlugen. Während auf
der einen Seite die großbürgerlichen Villen auf
132

der sogenannten Beletage (meist das erste
Obergeschoss) ausreichend Platz zum Wohnen und Repräsentieren boten, so hausten die
Arbeiter auf der anderen Seite oft in erbärmlichen sozialen und hygienischen Verhältnissen. Sich das Bett im Schichtbetrieb zu teilen,
galt z. B. als normaler Zustand. Das »Trockenwohnen« konnte sogar gesundheitsschädliche
Folgen haben. Mit diesem Begriff bezeichnete
man das Einquartieren von Mietern in gerade
fertiggestellte Gebäude zu geringen Mieten,
damit diese die zum Aushärten und Trocknen
notwendigen Koksfeuer bedienten. Die heute
beliebten großen Räume waren keine repräsentativen Wohnzimmer, sondern bestenfalls Unterkunft für Großfamilien. WC und Waschbecken lagen meist auf dem Flur oder im Treppenhaus und wurden von allen Bewohnern
eines Geschosses gemeinsam genutzt. Diese
Zustände boten nicht nur den Nährboden für
weitreichende sozialpolitische Bewegungen,
sondern auch – mit der Sehnsucht nach »Licht
und Luft« – für die Ideen der Gartenstadt und
letztendlich der Moderne.
Da Gründerzeitbauten gewinnmaximierte Produkte darstellten, findet man sehr oft große Differenzen zwischen Schauseite und Hinterhof.
Die Schauseiten, reich verzierte Fassaden,
flankieren die breiten, oft baumbestandenen
Boulevards, die Stiegenhäuser sind hier sehr
großzügig angelegt: breite Läufe, großflächige
farbige Verglasungen, kleine Steigungsverhältnisse. Der Gegenentwurf findet sich oft im selben Komplex: enge und damit dunkle Hinterhöfe mit Fassaden aus unverputztem Ziegelmauerwerk sowie schmale Stiegen, die zu kleinen dunklen Wohnungen führen (Abb. C 2.4).
Viele dieser Gründerzeitviertel existieren auch
heute noch. Ihre innerstädtische Lage und die
gute Infrastruktur machen sie zu beliebten
Wohngebieten, auch weil im Vergleich zu früher die Bewohnerdichte heute deutlich reduziert ist.
Typische Stärken und Schwächen
Die Stärken von Gründerzeitbauten liegen in
der damaligen Nutzung. Große, hohe Räume
von oft über 20 m2 und ca. 3 m Höhe (die Berliner Bauordnung von 1897 schrieb mindestens
2,80 m vor) waren sinnvoll, um möglichst viele

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.1

Häuserzeile, Hohenzollernring, Köln (D) 1885,
C. A. Philipp
C 2.2 Grundrisse Wohnhäuser, Köln (D) 1885,
C. A. Philipp
a Erdgeschoss
b 1. Obergeschoss
C 2.3 Kalklöschen und Kalkmörtelzubereitung an einer
Baustelle um 1900
C 2.4 ehemals geschlossene Hinterhofbebauung in
Köln, heute seitlich offen

Personen in einem Raum unterbringen zu können. Diese Struktur setzt stark dimensionierte,
tragende Innen- und Außenwände voraus, die
meist parallel zur Fassade angeordnet, eine
einfache, orthogonale Raumfolge ergeben.
Beides kommt einer heutigen Umnutzung entgegen. Die Räume eignen sich heute für Büronutzungen genauso wie für offene Wohnformen; Unterteilungen für kleinflächige Nutzungen sind zusätzlich möglich.
Eine massive Bauweise mit großen Mauerstärken (ausgenommen oft das oberste Geschoss)
sorgt für einen guten Schallschutz und ausreichende Wärmespeicherung. Bei straßenbegleitenden Bauten erzielen hoch eingesetzte Fensterstürze gute Tageslichtbedingungen.
Die Schwächen liegen in der gewinnmaximierenden Bebauung sowie den fehlenden Technologien begründet. Enge Hinterhofbebauungen und dunkle, enge Grundrisse mit langen Erschließungsfluren ohne natürliche Belichtung – oftmals nur einseitig belichtet, ohne
Querlüftungsmöglichkeit – lassen sich auch
heute schlecht vermarkten. Umbauten verbessern diesen Zustand kaum, da die natürliche Belichtung nicht verändert werden kann.
Bei Stadtsanierungen der letzten Jahrzehnte
ist daher immer wieder versucht worden, solche Viertel zu entkernen, also Hinterhofbebauungen abzubrechen.
Hinzu kommen technische Mängel. Fehlende
oder defekte Abdichtungen der Kelleraußenwände (horizontal oder vertikal) sorgen für
feuchte Keller, Tiefparterre- und oft auch Erdgeschosswohnungen. Zudem weisen die Holzbalkendecken einen unzureichenden Trittschallschutz, schlechte Luftschall- sowie Brandschutzwerte auf und sind oft zu schwach dimensioniert, was zu sichtbaren Durchbiegungen führt.

a

b

senem Aufwand möglich. Anders verhält es
sich dagegen bei feuchten Kellern; hier ist eine
nachträgliche Trockenlegung so gut wie ausgeschlossen.
Aufgrund der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und der hohen Attraktivität von Gründerzeitbauten können diese Probleme aber so weit
vernachlässigt werden. Ein vollständiger Abbruch solcher Einzelgebäude aus ökonomischen Gründen ist von vornherein auszuschließen – es sei denn, es handelt sich um
eine städtebauliche Maßnahme.

Keller waren damit brauchbare, jedoch nicht
wirtschaftlich vermietbare Flächen. Die Ausführung entspricht dieser Prämisse – trotz fortgeschrittener Bautechnologien. So gibt es seit
Mitte des 19. Jahrhunderts industriell hergestellten und somit bezahlbaren Zement sowie
Abdichtungen auf Teerbasis, welche aber in
der Regel nicht oder nicht regelgerecht eingesetzt wurden. Daher sind Keller der Gründerzeit zwar meist standfest, jedoch dauerhaft
feucht. Größere Schäden sind selten, aber eine
dauerhafte Nutzung, gar mit Aufenthaltsräumen, ist mit vertretbarem Aufwand nicht zu erreichen (Abb. C 2.7).

C 2.2

Keller
Gründungen und Böden

• als Lagerraum für Lebensmittel (aufgrund
ihrer gleichmäßig kühlen Temperatur) oder
für Heizmaterial
• zum Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit
bzw. Spritzwasser im Sockelbereich durch
Herausheben des Erdgeschossbodens um
mehr als 40 cm
• zum Schutz vor gesundheitsschädlichen
»Dämpfen« aus dem Grundwasser, welche
z. B. für Typhus verantwortlich gemacht
wurden

Da es sich bei Gründerzeitbauten um eine
massive Mauerwerksbauweise handelt, findet
man bei normaler Baugrundbeschaffenheit
Streifenfundamente (historische Bezeichnung:
Bankette). Als frostfreie Gründung geben zeitgenössische Fachbücher meist 1,0 bis 1,2 m
unter Geländeniveau an [1]. Um die zulässigen
Pressungen des Erdreichs, zu denen es grobe
Richtlinen gab, nicht zu überschreiten, wurden
die Fundamentsohlen durch Abtreppungen
verbreitert: Das Mauerwerk verspringt in jeder
zweiten Schicht beidseitig um ¼ Stein (Reichsformat 6,5 cm).
Die unterste Lage des Fundaments muss möglichst eine gerade Auflage für das Mauerwerk
bilden und geringfügig unterschiedliche Baugrundgegebenheiten überbrücken. Als Bau-

C 2.3

C 2.4

In Städten mit extremem Zuzug und entsprechender Wohnungsnot, wie z. B. in Berlin zu
jener Zeit, wurden Keller in der Gründerzeit
auch als bewohnbare Räume geplant. Üblicherweise dienten sie jedoch:

Umbaupotenzial
Gründerzeitbauten haben ein großes Umbaupotenzial. Die Grundstruktur eignet sich für
eine Vielzahl von Nutzungen mit teilweise sehr
hoher Aufenthaltsqualität. Im auf die einfache
Grundstruktur reduzierten Umbau verbleiben
nach dem Einbau zeitgemäßer Haustechnik
meist zwei Problemzonen: Holzbalkendecke
und Keller. Die Verbesserung der Decken ist
bis zu einem gewissen Grad mit angemes133

Gründerzeitbauten 1870 –1920

Wohngebäude
Keller
Frontwand
99
balkentragende Mittelwand
64
nicht balkentragende Giebelwand ohne Öffnungen
51
balkentragende Giebelwand ohne Öffnungen
77
nicht balkentragende Giebelwand mit Öffnungen
38
Treppenwand bei Flurbreite > 2,50 m
64
Treppenwand bei Flurbreite < 2,50 m
51
Fabrikgebäude
Frontwand
77
balkentragende Giebelwand
51
nicht balkentragende Giebelwand
51
balkentragende Giebelwand
64
Treppenwand bei Flurbreite > 2,50 m
64
Treppenwand bei Flurbreite < 2,50 m
51

EG
77
51
51
64
38
51
38
64
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38
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64
51

Mauerstärke [cm]
1. OG
2. OG
3. OG
64
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51
51
38
38
38
38
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51
38
25
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38
38
38
25
25
51
38
38
51
51
38

C 2.5

stoff wird neben großen Natursteinplatten und
anderen großformatigen Bruchsteinen auch
Stampfbeton eingesetzt. In der zeitgenössischen Fachliteratur findet man Vorschläge,
den Stampfbeton mit Eisenbändern oder alten
Eisenbahnschienen zu verstärken [2]. Alte
Mängelberichte sprechen jedoch nicht dafür,
dass diese Technik flächendeckend zum Einsatz kam [3]. Vielmehr ist davon auszugehen,
dass die Fundamente vollständig oder zumindest in der unteren Lage in Bruchstein ausgeführt wurden. Als Mörtel verwendete man
entweder Lehmmörtel aus der Baugrube
oder Kalkmörtel mit sehr geringen Kalkbeimischungen – beides Mörtel mit geringer
Standfestigkeit.
Auch in der Gründerzeit nutzte man schon
Baugrunduntersuchungen und Spezialgründungen, die den heutigen Techniken ähneln.
Da die Stadtplanung auf die natürliche Landschaft wie vorhandene Flussläufe keine Rücksicht nahm, musste man z. B. auf Tiefgründungen zurückgreifen. Für mehrgeschossige
Bauten verwendete man dabei häufig eingerammte Holzpfähle mit einer 1– 2 m starken
Auflage aus Stampfbeton, welcher in der Unterlage schwach bewehrt wurde (Abb. C 2.8).
Keller, die dauerhaft im Grundwasser stehen,
sind sehr selten, da damals der Einsatz von
Pumpen unüblich war und somit »unter Wasser« hätte gebaut werden müssen. Bei festem
Baugrund und leichten Bauten wird als unterste
Lage ein Holzrost verlegt, welcher ständig unterhalb des Grundwasserspiegels liegen musste, um nicht zu faulen. Später werden solche
Fundamente in Stampfbeton ausgeführt, da die
Kosten im Laufe der Zeit sanken (Abb. C 2.11).
Die Betonherstellung auf Zementbasis geschah
als Handmischung auf der Baustelle. Als Zuschlagstoffe werden, wenn immer möglich,
Sand und Kies aus dem Aushub verwendet.
Der so hergestellte Beton hat – auch aufgrund
von Erdverunreinigungen – bei Weitem nicht
die Güte von heutigem Beton, was auch die
enormen Bauteilstärken erklärt.
Die Ausführung der Böden entspricht dem Nutzungszweck. Kellersohlen werden bevorzugt
mindestens 20 cm über dem höchsten Grundwasserstand geplant. Da keine Wohnnutzung
vorgesehen war, waren abdichtende Beläge

38
38
25
38
38
25

DG
25

25
25
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25

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38
25

25

25
25
38
25
C 2.6

nicht notwendig. So gibt es heute hauptsächlich zwei Arten von Böden: gestampften Lehmboden oder lose verlegtes Ziegelpflaster. Beide
Böden sind offen gegen Grundwasser und aufsteigende Feuchtigkeit.
Schäden und Maßnahmen
Fundamentierungsprobleme wie Setzungen
sollten nach über 100 Jahren Standzeit abgeschlossen oder behoben sein. Verzichtet man
auf Baumaßnahmen im Gründungsbereich,
sind keine Sanierungen zu erwarten. Eine Maßnahme gegen aufsteigende Bodenfeuchte über
den Kellerboden ist beispielsweise das Einbringen einer WU-Betonschicht von mindestens
25 cm Stärke auf dem gestampften Kellerboden. Glatt abgezogen und verrieben kann dieser als fertiger Boden genutzt werden. Bei der
Gefahr von aufsteigendem Grundwasser ist
vom Einbinden und Abdichten zum aufgehenden Mauerwerk abzuraten. Für die auftretenden Vertikallasten (Aufschwimmen) an den
Einbindepunkten ist das vorhandene Mauerwerk nicht ausgelegt und es kann zu beträchtlichen Schäden kommen. Vielmehr sollten aus-

C 2.7

134

51
38
25
38
51
38

4. OG
38
38
25
38
25
38
25

reichend breite Fugen, z. B. durch Streifen aus
Dränageplatten, als Randdämmstreifen eingesetzt werden, damit das Grundwasser in den
Keller eindringen kann (Abb. C 2.5). Über Gefälle in der Bodenplatte und einen zentralen
Pumpensumpf kann das Wasser dann in den
Kanal abgepumpt werden.
Kelleraußenwände

Kellerwände sind bei Gründerzeitbauten
grundsätzlich gemauert. Die Maueroberflächen
blieben meist unbehandelt oder wurden mit
einer Kalkschlämme überzogen. Die vorgeschriebenen Mindeststärken sind beträchtlich:
In Berlin z. B. wurde je nach Geschosszahl ein
bis zu 99 cm, also ein 3 ½ Steine starkes Mauerwerk für Außenwände im Erdreich baupolizeilich gefordert (Abb. C 2.6).
Damit einhergehend traten zwei Probleme auf,
die auch heute noch relevant sind: Ersteres besteht darin, dass teilweise nur die Außenschalen gemauert sind und der Zwischenraum mit
Abbruch- oder Aushubmaterial bei nur sehr geringer Beigabe von Bindemitteln verfüllt wurde
(Schüttmauer), um Ziegel und damit Kosten zu

C 2.8

Gründerzeitbauten 1870 –1920

1
3

3

4

4

4

5

2

8
6

2

1

7

4

a
1
2
3
4

b
1
2
3
4

Verstärkungsrippe
Wandwiderlager
gemauerter Gurtbogen
Mittellinie des Gewölbes

sparen. Aufgrund der massiven Ausführung ist
ein Problem der Standfestigkeit meist nicht gegeben bzw. wäre schon in der Bauphase aufgefallen. Äußerst schwierig gestalten sich allerdings Stemmarbeiten an diesen Mauern, da
der Ausbruch – auch bei gesägten Schnitten –
kaum kontrollierbar ist. Nachträgliche und teure
Sicherungsmaßnahmen durch Ausmauern sind
die Folge. Zudem lässt sich ein solches Mauerwerk nicht durch Injektion abdichten, da die
zum Teil beträchtlichen Hohlräume nicht sicher
verfüllt werden können (siehe Allgemeine Sanierungsaufgaben, S. 126).
Das andere Problem betrifft den verwendeten
Mörtel. Die oft als Mauermörtel eingesetzten,
preiswerteren Luftkalke härten nur unter Luftzufuhr. Um die Bauzeit zu verkürzen, wurden die
Baugruben jedoch frühzeitig verfüllt, was den
Abbindeprozess beendet und zu nicht standfesten Fugen führt. Aber auch sehr magere hydraulische Kalkmörtel neigen mit den Jahren
zum Aussanden. Beim nachträglichen Ausfugen sollten Kalkmörtel ähnlicher Güte – mit nur
geringer Beimengung von Zement – verwendet
werden, keinesfalls jedoch reiner Zementmör-

Pfeil, Pfeilhöhe oder Stich
Scheitel
Rücken
Verstärkung

5
6
7
8

Zwickel
Leibung
Widerlager
Kämperfuge

C 2.9

C 2.10

tel. Dieser ist aufgrund seiner Wasserundurchlässigkeit und seiner Härte ungeeignet und erreicht keine dauerhafte Bindung zum Bestand.
Erst vor wenigen Jahren setzte sich die Erkenntnis durch, dass Gründerzeitkeller nicht
trockengelegt werden sollten, selbst wenn dies
technisch möglich sei. Durch das dauerhafte
Austrocknen des Mauerwerks, insbesondere
der Kalkmörtelfugen, verringert sich deren Volumen und das Aussanden der Fugen wird verstärkt. Die Folge sind Setzungen und Standsicherheitsprobleme, vor allem bei den dünnwandigen Gewölben. Darüber hinaus ist die
Trockenlegung schon allein wegen der Mauerstärken sehr aufwendig und Folgekosten sind
aufgrund der oben beschriebenen Probleme
nicht abzuschätzen. Daher sollte man auf die
Umnutzung von Gründerzeitkellern verzichten.

be (Kappendecke) ausgeführt wurde (Abb.
C 2.9 und 10). Die häufigste Gewölbeart für
Kellerdecken ist das Tonnengewölbe. Nur in
öffentlichen, repräsentativen Gebäuden werden auch in den Obergeschossen Kuppeln
und Kreuzgewölbe errichtet, insbesondere in
Treppenräumen und Fluren.
Antike Tonnengewölbe sind in ihrem Querschnitt halbkreisförmig. In solchen Gewölben
entsteht kein Gewölbeschub, was große
Spannweiten ohne Probleme im Widerlager ermöglicht. Die in Gründerzeitbauten üblichen
Gewölbe beschreiben hingegen nur ein Bogensegment, um eine bessere Nutzbarkeit des
Raums zu erzielen. Es entstehen schalenartige
Tragwerke aus relativ dünnem Mauerwerk. Im
Gegensatz zu biegebeanspruchten Flachdecken herrschen in Gewölben lediglich Druckkräfte. Diese den Bogen entlanglaufenden
Druckkräfte lassen sich im Auflager in Vertikalund Horizontalkräfte (Gewölbeschub) aufteilen.
Je geringer der Stich, d. h. die Auswölbung
nach oben zwischen Auflager und Scheitelpunkt, desto höher ist der Gewölbeschub. Dieser Horizontalschub muss vom Außenmauer-

Kellergewölbe und -decken

Wurden in den Obergeschossen meist flache
Holzbalkendecken eingezogen, so bevorzugte
man über den Kellerräumen eine luftdichte und
feuchtigkeitsbeständige Deckenkonstruktion,
die nahezu immer als Gewölbe oder Teilgewöl-

C 2.5

Fuge zwischen bestehendem Mauerwerk und
neuer Betonbodenplatte im Keller
C 2.6
Mindestmauerstärken nach Berliner Bauvorschrift, um 1900
C 2.7
Kelleraußenwand und Gründung, hier in Beton
ausgeführt, sonst meist gemauert oder in Bruchstein
C 2.8
Pfahlgründung auf Holzpfählen, in Lagen eingebrachtes Stampfbetonfundament, oberhalb der
zweiten Lage mittels Bandeisen bewehrt
C 2.9 a Tonnengewölbe
b Preußische Kappendecke
C 2.10 Bezeichnungen am Gewölbe
C 2.11 Gründung im Grundwasser auf Holzrost
(Schwellrost); das oberste Holz muss mindestens 30 cm unter dem Grundwasserspiegel
liegen (tiefster Grundwasserstand).
C 2.11

135

Gründerzeitbauten 1870 –1920

a

b

werk des Gebäudes abgefangen werden. Dazu
wurde das ohnehin schon mächtige Mauerwerk
im Bereich der Gurtbögen oftmals mit Pfeilern
verstärkt. Bei Tonnengewölben treten diese
Kräfte nur am Gewölbeansatz auf, wobei die
Mauern unterhalb des Gewölbebogens unbelastet bleiben (Abb. C 2.12).
Gemauert werden die Gewölbe auf Gerüsten
mit normalformatigen Ziegelsteinen. Als Mörtel
verwendet man Kalk- oder Kalkzementmörtel
mit geringem Zementanteil. Grund dafür ist die
dauerhafte Elastizität des Kalkmörtels, der dem
Gewölbe Verformungen erlaubt und somit weniger schadensträchtig ist. Je nach Verlegerichtung der Ziegel unterscheidet man zwischen:

• Schwalbenschwanz: Durch das Verdrehen
der Steine um 45 ° ergibt sich ein schon in
der Herstellung selbsttragendes Gewölbe,
wodurch diese Gewölbe ohne Schalung ausgeführt werden können (Abb. C 2.16).

• Kufmauerung: Die Steine werden parallel
zum Auflager im Verband vermauert. Man
beginnt am Widerlager und schließt das Gewölbe am Scheitel (Abb. C 2.13).
• Moller’sche Mauerung (Ringschichten): Beginnend an den Stirnmauern mauert man
Ring für Ring. Die Steine stehen orthogonal
zum Widerlager.
1

2

3

4

C 2.12

An Kellerfenstern oder ähnlichen Durchbrüchen am Widerlager müssen sogenannte
Ohren gemauert werden, die quer zum eigentlichen Gewölbe einschneidende Tonnengewölbe bilden. Ein Einbau von Gurtbögen hätte
die Verschneidungskante verstärkt, doch wird
stattdessen häufig ein nicht fachgerechter
Gehrungsschnitt ausgeführt.
Um die Stichhöhe der Gewölbe niedrig zu halten, werden die Systemspannweiten oftmals
zusätzlich unterteilt. Als Auflager dienen dann
Gurtbögen oder biegebeanspuchte Stahlträger. Für diese Deckenkonstruktion wird häufig
der Begriff »Preußische Kappendecke« verwendet, wobei dieser aber eigentlich jede Art
von gemauertem Kappengewölbe bezeichnet
(Abb. C 2.17).
Die Stahlträger werden mit geringem Abstand
(1,5 – 2,5 m) zueinander verlegt. Damit wird die

Schäden und Maßnahmen
Gewölbedecken sind meist dauerhaft standfest, dennoch können Schäden auftreten, welche die tragende Wirkung beeinträchtigen. Ein
Problem ergibt sich durch das Aussanden der

5 6

a

b

7

8

9

C 2.14

10

C 2.15

136

C 2.13

Stichhöhe der Kappe auf ca. 30 cm begrenzt.
Als Träger kommen Å-Träger (Abb. C 2.40)
oder Eisenbahnschienen zum Einsatz. Ein
Grund für die damalige Verwendung von Kappendecken bestand darin, dass auch ungelernte Maurer ein solches Gewölbe ausführen
konnten. Später werden die Kappen auch in
unbewehrtem Beton oder mit dafür patentierten
Formsteinen ausgeführt.
Die auf der Oberseite entstehenden Gewölbezwickel werden vollflächig mit Schüttgut verfüllt. Neben dem dafür vorgesehen Sand oder
der leichteren Schlacke findet man jedoch
auch Ziegelreste und anderen Schutt. Auf in
die Schüttung eingeriebene Polsterhölzer
nagelte man Blindböden (Holzdielen mit Fuge,
oft diagonal verlegt) und verlegte darauf die
Fußbodenbeläge des Erdgeschosses (Abb.
C 2.14).

C 2.16

Gründerzeitbauten 1870 –1920

Kappen
Höhe des Stichs Stärke im Stärke am
Spannweite (1/8 Spannweite) Scheitel Auflager
[m]
[m]
[cm]
[cm]
2,50

0,31

12

3

0,38

12 12, Verstärkungsrippen im
Abstand
1,50 – 2,50 m

4

0,50

12

25

5

0,63

25

25

Gurtbögen Höhe des Stichs
Spannweite (1/4 Spannweite) Stärke
[m]
[m]
[cm]
2
3,5
6
8,5

12

Breite
[cm]

0,5

38

mind. 38

0,875

51

k. A.

1,5

63

k. A.

2,125

75

k. A.
C 2.17

C 2.18

C 2.19

Lagerfugen mit den daraus resultierenden Setzungen des Gewölbescheitels. Dieses Thema
spielt auch bei den Außenwänden eine Rolle
(siehe S. 135), jedoch sind die Sanierungskosten bei Gewölben sehr viel größer. Sind
schon deutliche Setzungen aufgetreten, müssen die Kappen eventuell ersetzt werden – z. B.
durch nicht gewölbte Stahlbetondecken. Da
der seitliche Gewölbeschub der flachen Kappendecken die Hauptlast darstellt und die verwendeten Stahlträger oder auch gemauerten
Gurtbögen nicht auf seitliche Biegung ausgelegt sind, müssen die Träger der verbleibenden
benachbarten Gewölbe vor dem Ausbruch horizontal abgefangen werden, z. B. durch eine
druckfeste Verbindung mit Stahlträgern auf der
Unterseite (Abb. C 2.15).
Ein weiteres Problem stellt das Verrosten der
Stahlträger in den Kappendecken dar, da die
Deckenträger meist ohne Beschichtungen verlegt wurden und daher nicht gegen Korrosion
geschützt sind. Insbesondere am Unterflansch,
der zum Keller hin frei liegt, treten oft großflächige Abplatzungen auf. In jedem Fall sollte
man den Träger stichprobenartig freilegen und

vom Statiker untersuchen lassen. Werden einzelne Träger ausgetauscht, bedarf es des
gleichzeitigen Abbruchs der beiden angrenzenden Kappen mit zugehörigen Sicherungsmaßnahmen. Ein nachträgliches Verstärken der
Träger ist nicht realisierbar, da Schweißverbindungen aufgrund unterschiedlicher Stahlzusammensetzung nicht ausführbar sind. Ist die
Raumhöhe ausreichend, können neue Stahlträger unter die vorhandenen gesetzt werden; allerdings ist das Herstellen neuer Auflager relativ aufwendig. Müssen mehrere Träger ausgewechselt werden, sollte man einen vollständigen Austausch der Decke gegen eine flache
Stahlbetondecke erwägen.
Der Abbruch von Gewölbedecken eines gesamten Raums ist meist unproblematisch, bedarf jedoch unbedingt Sicherungsmaßnahmen,
die den Gewölbeschub der benachbarten Gewölbe auffangen. Bei aneinandergereihten Gebäuden muss man auch die Gewölbe der
Nachbargebäude berücksichtigen: Gemeinsame Brandwände, welche die Stärke von Mittelwänden haben, sind womöglich nicht ausreichend standfest, wenn der Gewölbeschub nur

einseitig auftritt. Der Abbruch erfolgt von oben
durch Abräumen der Böden und Schüttungen.
Ringgewölbte oder schwalbenschwanzgewölbte Decken lassen sich leichter abbrechen
als auf Kuf gemauerte, die schlagartig mit Herausnahme der Scheitelsteine versagen.
Neue Öffnungen lassen sich in vorhandenen
Kappendecken am einfachsten durch Entfernen einzelner Kappen und erneutes Ausbetonieren der verbleibenden Deckenfelder herstellen. Kleinere Öffnungen, z. B. für Installationen,
sollten gebohrt werden, damit einerseits der
Kraftfluss möglichst wenig gestört und andererseits das Gewölbe nicht erschüttert wird. Dabei
stellen Kernbohrungen bis zu 15 cm Durchmesser üblicherweise keine Schwierigkeit dar.

C 2.12

C 2.13
C 2.14

C 2.15

C 2.16
C 2.17
C 2.18
C 2.19
C 2.20

Kellergewölbe aus Kappendecken zwischen
gemauerten Gurtbögen
a Isometrie
b Grundriss
Kappendecke mit Verstärkungsrippen
Kappendecke zwischen Stahlträgern
a Ausschnitt mit verputzter Unterdecke auf
Holzkonstruktion
b Ausschnitt, unverkleidet
1 Fußboden auf Blindboden
2 Auffüllung (Schlacke, Sand)
3 Ankerstab
4 Querleiste
5 Schalung
6 Putz / Stuck
Austausch einer Kappendecke gegen eine
Stahlbetonplatte
7 Bodenbelag, PE-Folie, schwimmender Estrich
8 Schüttung zur Gewichtsreduktion abräumen
und durch Schüttdämmung ersetzten
9 neuer Zuganker in Trägerachse
10 Betondecke neu als Kappenersatz
Gewölbe in Schwalbenschwanztechnik
Stärken gemauerter Kappengewölbe sowie
zugehöriger Gurtbögen
Deckenauflager mit beidseitigem Mauerversatz
auskragender Balkon auf Stahlträgern
gebräuchliche nationale und internationale
Steinformate um 1900

Format von Hintermauerungssteinen

Erd- und Obergeschosse
Die oberirdischen Geschosse beginnen meist
oberhalb der Spritzwasserebene mit dem Parterre und enden im Dachgeschoss, das oft ungenutzt blieb, obwohl die Dachflächen teilweise mit Giebeln verziert wurden. Die damalige

Länge
[mm]

Breite
[mm]

Dicke
[mm]

Deutsches Reich (Normalformat)

250

120

65

Nordwestdeutschland (kleines Format)

220

105

56

Bayern (großes Format)

290

140

60

Österreich

290

140

65
50 –70

Italien

220 – 230

110 –170

Frankreich

220

110

60

England

250
254

110
124

60
76

Belgien und Niederlande (Pflasterziegel)

240

120

60

Holland

200

100

25

Schweiz (Normalformat)

250

120

60

Russland

250
290

120
140

60
80

USA

205

100

60

USA (römisches Format)

300

100

40
C 2.20

137

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.21
C 2.21
C 2.22
C 2.23
C 2.24
C 2.25
C 2.26

Gesimskonstruktion mit auskragenden Formsteinen aus Terrakotta
Werksteingesims mit Verankerung durch Eisenanker
schabloniertes Putzgesims auf Mauerversatz
Balkonplatte, konstruiert durch auskragende
Deckenbalken
Fensterbank und seitliche Gewände aus Werksteinen
überschlägige Abschätzung des U-Werts von
Außenmauerwerk im Vergleich zur EnEV

C 2.22

Bautechnik kennt zwar Skelettierungen im Innenraum und großflächige Eisen-Glas-Dächer,
z. B. bei Warenhäusern, die Außenwände bestehen jedoch aus mehr oder weniger verzierten Massivkonstruktionen mit Lochfassaden. Der Vergleich zwischen gotisierender Villenfassade mit Stuckdecke und einfacher Fabrikfassade mit verglasten Eisen-Oberlichtern
zeigt bereits den Übergang vom handwerklich
dominierten Historismus zur technikbegeisterten Moderne.
Außenwände

Die Außenwände der oberirdischen Geschosse
bestehen bei etwa 95 % aller europäischen
Gründerzeitbauten aus Ziegelmauerwerk. Der
Grund hierfür liegt in der Mischung aus technischem Fortschritt (gute Energieinfrastruktur
für Ziegeleien sowie gute Verkehrsinfrastruktur
zum Transport an die Baustelle) und den damaligen traditionellen Baugesetzen, die den
Bau von Ziegelwänden ohne statischen Nachweis erlaubten. Neben massiven Konstruktionen wurde teilweise auch Hohlmauerwerk
ausgeführt (siehe Zwischenkriegsbauten,
S. 158f.).
Mauerwerk
Bei den Mauersteinen trifft man auf regionale
Besonderheiten, bedingt beispielsweise durch
örtliche Vorkommen von Naturstein. Als Mauersteine werden verwendet:
• Bruchsteinmauerwerk: Es besteht aus Kalkstein, Sandstein, Granit o. Ä. und wird häufig
in Sockelbereichen eingesetzt. Oftmals wird
auf der Innenseite mit Ziegelmauerwerk im
Verband gemauert, um vor Schlagregendurchfeuchtung zu schützen sowie eine bessere Wärmedämmung zu erzielen.
• Rheinischer Schwemmstein: Bims- oder
Tuffsteine, die teilweise auch als Grundlage
für künstliche Steine dienen
• Mischmauerwerk: Äußere Ziegelschalen mit
Bruchsteinfüllungen sind eine vor 1870 gängige Technik auch in Obergeschossen, beschränken sich bei Gründerzeitbauten jedoch meist auf Kellerwände.
• Ziegelstein: Ungesintert stellt er das häufigste Baumaterial zu jener Zeit dar.
C 2.24

138

C 2.23

Daneben gab es erste Hersteller von künstlichen Kalksand- und Zementsteinen, die als
Vorläufer heute üblicher Mauersteine gelten.
Die damalige Fachliteratur behandelt sie jedoch als Exoten von teilweise minderer Qualität, was darauf schließen lässt, dass sie erst
später vermehrt zum Einsatz kamen [4].
Mauerstärken und Absätze
Ziegelsteine wurden aufgrund unterschiedlicher Traditionen und Maßsysteme in regionalen Größen hergestellt, was zu verschiedenen Mauerstärken führte. Normierungsversuche wie z. B. jener der deutschen Industrie
und der Architektenkammer von 1870 führten
zum sogenannten Reichsformat, das anfangs
jedoch nur in Preußen durchgesetzt wurde
(Abb. C 2.20).
Die Mauerstärken folgen in der Regel den baupolizeilichen Vorschriften, denn in diesem Fall
ist kein statischer Nachweis erforderlich. Ein
mehrstöckiges Berliner Wohngebäude etwa,
gemauert im Reichsformat, beginnt im Keller
mit 99 cm Mauerstärke und verringert sich je
Geschoss um einen halben Stein, also um
13 cm, wobei die Mauerstärke in einem unbewohnten Dachgeschoss nicht weniger als
25 cm betragen darf (Abb. C 2.6). Die bayerische Bauordnung von 1890 verlangt hingegen im obersten Stockwerk ein mindestens
38 cm starkes Mauerwerk, sodass jedes zweite
Geschoss um einen halben Stein zu verbreitern
ist. Diese heute unübliche Verringerung der
Mauerstärke mit zunehmender Geschosshöhe
stellt eine ökonomische Umsetzung statischer
Grundsätze dar. Die Folgen wie eine schlechtere Wärme- und Schalldämmung waren den
Architekten der Gründerzeit dabei wohl bewusst. Die Veränderung der Mauerstärken
führte zu Absätzen auf der Geschossebene, für
die es zwei übliche Lösungsmöglichkeiten gab:
• innerer Absatz: Der 13 cm tiefe Absatz dient
als Auflager für die Holzbalkendecke und
befindet sich auf der Unterkante der Balkenlage.
• äußerer und innerer Absatz: Hier wird die
Mauermittelachse statisch richtig beibehalten,
was zu jeweils 6,5 cm Versprung aus der Lotrechten führt. Der innere Absatz bildet wiede-

Gründerzeitbauten 1870 –1920

Stärke Mauerwerk1
[cm]

Pflicht zur
Ertüchtigung bei
Neuputzarbeiten
(ab 0,9 W/m2K)

Mörtel
Als Mauermörtel, auch Speis genannt, wird
meist Kalk-, seltener auch Zementmörtel verwendet. Der an der Baustelle gelöschte Luftkalk, also ein nicht hydraulisch abbindender
Kalk, scheint der gebräuchlichste gewesen zu
sein. Luftkalk erhärtet nur bei Luftzufuhr und
schwindet dabei stark. Dies führte während
des Bauens zu Problemen:
• Der Arbeitsraum von Kellermauerwerk wird
zu früh hinterfüllt, wodurch der Mörtel nicht
abbinden kann.
• Große Mauerstärken härten im Inneren erst
nach Jahren vollständig aus; es kommt zu
sehr späten Setzungen oder dauerfeuchten
Wänden. Den Abbindeprozess versucht man
durch Hohlmauerwerk oder Beheizen der
Räume mit Koksöfen zu beschleunigen.
• Das Nachverfugen mit Zementmörtel an der
Fassade geschieht zu früh; Kalkmörtel
schwindet sehr viel stärker als Zementmörtel
und führt zu Abplatzungen der Steinkanten.
• Der Verputz wird zu früh aufgebracht, er reißt
durch die noch nicht abgeschlossenen Setzungen.
Zudem wird öfter auch sogenannter Sparkalk
verwendet, ein Kalkmörtel mit Verunreinigungen durch Lehm oder Erde, der schlecht abbindet und wenig druckfest ist. Auch als Putzmörtel kommt meist Kalkmörtel zum Einsatz,
sowohl für Innen- als auch für Außenflächen.
Reiner Zementmörtel wird außen im Keller und
Sockelbereich verwendet sowie innen in Bädern und Küchen. Auf Innenflächen kommen
auch Gips- und Lehmputz zum Einsatz.
Auskragungen
Die Gliederung der Fassaden ergänzen auf
den Schauseiten historisierend dekorierte

Außendämmung
(U-Wert mind.
0,35 W/m2K)
Stärke [cm]
7

38

1,16

ja

6

0,92

eventuell

5

7

64

0,76

nein

4

6

77

0,65

nein

3

5

0,75

nein

4

6

3

massives Mauerwerk aus Ziegeln mit einer Rohdichte von ca. 1400 kg / m , beidseitig verputzt
C 2.26

C 2.25

rum das Auflager, der äußere Absatz wird
durch ein horizontal durchlaufendes Gesims
kaschiert (Abb. C 2.18). Diese Absätze führen
immer wieder zu Missverständnissen beim
Aufmaß, da sie heute ungebräuchlich sind. Es
empfiehlt sich also, in jedem Geschoss die
gesamte lichte Gebäudetiefe sowie die Stärke
der Außenwände zu messen.

Innendämmung
(U-Wert mind.
0,45 W/m2K)
Stärke [cm]

51

2≈ 25 cm plus
6 cm Luftschicht
1

U-Wert
[W/m2K]

Erker, Balkone und Gesimse. Auskragungen für
Balkone und Erker bestehen aus:
• gemauerten Konsolen (stufenweise Verstärkung der Außenwand)
• durchgehenden Eisenträgern in Deckenebene zwischen oder anstatt der Holzbalken
(Abb. C 2.24)
• Eisenkonsolen (Verankerung der auf Zug belasteten oberen Strebe im Mauerwerk möglichst knapp hinter der Innenseite)
• im Mauerwerk eingefügten Stahlträgern (nur
bei sehr starkem Mauerwerk, da der innere
Hebelarm kürzer als die Auskragung ist); zur
Erhöhung der Druckfestigkeit werden die
Auflagerpunkte in Naturstein ausgeführt
(Abb. C 2.19).
Balkonplatten werden in gewölbtem Mauerwerk
oder als flache Eisenbetonplatte ausgeführt.
Für Balkonbrüstungen und Erkermauerwerk
verwendet man auch Tuff oder leichte Sandsteine, um die Auflast auf die Auskragung zu
verringern.
Gesimse
Gesimse sind horizontale, gliedernde Bänder
an der Fassade, die je nach Lage Sockel-,
Gurt- (Geschosse) oder Hauptgesims (Traufe)
heißen. Sie haben nicht nur schmückenden
Charakter, sondern auch funktionale Gründe.
Durch Gesimse werden z. B. Absätze in der
Außenwand kaschiert und der Schlagregen
kann geschossweise abtropfen. Fassadenbündig sitzende Kastenfenster werden durch Fenstergesimse räumlich hervorgehoben und das
Eindringen von Regen in die oberen Fugen verhindert. Ein Großteil der Gesimse wird im Zuge
der Erstellung oder im Laufe der Zeit mit Blechabdeckungen versehen, um sie dauerhaft zu
schützen.
Die Ausführungsarten sind so vielfältig wie die
Formen, wobei man sich nicht durch den ersten Anschein täuschen lassen sollte. Holzgesimse, beispielsweise an der Traufkante, werden so behandelt, dass sie von der Straße aus
für Werksteine gehalten werden können;
Gleiches gilt für Putzgesimse. Die häufigste
Ausführung von Gesimsen in Obergeschossen
geschieht durch das Auftragen von Putz mit

Schablonen auf vorspringenden Mauersteinen.
Gesimse repräsentativer Bauwerke sowie
Fenster- und Sockelgesimse auch einfacher
Gebäude bestehen aus Werkstein, der tief im
Mauerwerk aufliegt und teilweise zusätzlich
durch Maueranker gesichert wird. Die Werksteine werden untereinander oft mit Gussmörtel
aus Zement, Blei oder Schwefel verbunden. Für
Sichtmauerwerk wiederum gibt es neben den
handwerklichen Mustern auch industriell vorgefertigte Gesimssteine (Abb. C 2.21– 23).
Schäden und Maßnahmen
Schäden am Außenmauerwerk sind eher selten. Typische Probleme sind:
• Ausblühungen von Salzen wie Salpeter, insbesondere am Sockel (siehe Allgemeine Sanierungsaufgaben, S. 126f.)
• abfallender, hohl liegender Putz (siehe Allgemeine Sanierungsaufgaben, S. 124f.)
• tief abgesandete Außenfugen: Diese müssen
vorsichtig ausgekratzt und gut angenässt
werden, damit der neu verfugte Kalk- oder
Kalkzementmörtel ähnlicher Elastizität gut
haftet. Reiner Zementmörtel eignet sich nicht,
da er nach wenigen Jahren wieder aus der
Fuge fällt.
Ertüchtigungen von gründerzeitlichen Außenwänden betreffen meist nur den Wärmeschutz,
da die massive Bauweise in der Regel für ausreichenden Brand- und Schallschutz sorgt
(Sonderfall Dachgeschoss). Die massiven
Wände der unteren Geschosse bieten einen
hervorragenden sommerlichen Wärmeschutz;
der winterliche Kälteschutz ist mittelmäßig.
Ausgehend von der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind bei Sanierungsmaßnahmen
an der Fassade alle Wandstärken unter 51 cm
wärmedämmtechnisch zu verbessern (Abb.
C 2.26).
Bei der Wahl der Sanierungsmaßnahme muss
man zwischen Straßen- und Hoffassaden unterscheiden. Letztere wurden immer nur aus ökonomischen, nicht aus formalen Gründen in
Sichtmauerwerk oder glattem Putz ausgeführt.
Dort kann ohne formale Beeinträchtigung der
Oberfläche eine Außendämmung aufgebracht
werden. Zu beachten ist jedoch die Lage der
139

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.27

C 2.28

C 2.29

C 2.30
C 2.31

C 2.32
C 2.33
C 2.34

gemauerter Fenstersturz mit Werksteingewände
a Außenansicht
b Innenansicht
gemauerter Fenstersturz
a scheitrechter Bogen
b mit Entlastungsbogen
Grundriss /Außenansicht Werksteingewände
A jeder Stein eingebunden
B einzelner Binderstein
Fenstersturz mit scheitrechtem Bogen aus verzierten Werksteinen
Fenstersturzausbildung mittels ausbetonierter
Stahlträger, integrierter Rollladen
a Festverglasung, Rollladenzugang von unten
b Wiener Kastenfenster, Rollladenzugang von
innen
Fensterstockbefestigung mittels Bankeisen
Fensterstockbefestigung mittels Steinschrauben
aufgehenden Mittelpfosten, Stulpausbildung mittels Wolfsrachen

C 2.28

a

a

b

Fenster, insbesondere bei außenbündig stehenden Kastenfenstern.
Bei repräsentativen Straßenfassaden mit Gesimsen und sonstigen Verzierungen im ursprünglichen Zustand ist eine Außendämmung
ausgeschlossen. Hier muss auf Innendämmungen zurückgegriffen werden. Da in gründerzeitlichen Gebäuden die tragenden Wände
üblicherweise parallel zur Fassade laufen und
diese somit nicht berühren, kann das Problem
der Wärmebrücken vernachlässigt werden
(siehe auch Allgemeine Sanierungsaufgaben,
S. 123).

• Der tragende Bogen ist durch Stahlträger
ersetzt, die auch die Deckenlasten aufnehmen sowie bei breiten Öffnungen den Sturzwerkstein tragen. Diese Konstruktion kommt
häufig in Verbindung mit Rollläden vor (Abb.
C 2.31 a und b).

Fensteröffnungen
Die Fenster werden zur Straßenseite häufig von
Gewänden aus profiliertem Werkstein umrahmt.
Diese dienen als Anschlag für den Fensterstock (Blendrahmen) und bilden gleichzeitig
die äußere Fensterbank sowie das Sturzgesims, welches das Fenster vor ablaufendem
Wasser schützt. Die Sohlbank ist meist einteilig
mit Gefälle, besitzt jedoch waagerechte Auflager für die seitlichen Gewände. Letztere
werden durch einteilige Werksteine ausgebildet
oder durch Bindersteine unterbrochen, die in
der Mitte des Werksteins oder unterhalb des
Sturzes sitzen. Sie greifen ca. 30 – 60 cm tief
in das Mauerwerk ein und stellen einen Verband her. Die Gewände bilden einen inneren
Anschlag aus, der für Einfachfenster 8 cm beträgt, bei Kastenfenstern 12 –18 cm tief und
12 –15 cm stark ist (Abb. C 2.25 und 29). Der
Sturz ist wiederum einteilig und eventuell um
Friese oder Ziergiebel ergänzt. Er trägt keine
Lasten aus dem Mauerwerk. Diese werden
durch darüberliegende, gemauerte Bögen
(auch scheitrechte Bögen) abgefangen. Dabei
werden oft zwei unterschiedliche Bögen für die
Anschlagstärke sowie für das innere Mauerwerk
ausgeführt (Abb. C 2.27 und 28). Alternativ
werden die äußeren Fensteröffnungen mit tragenden scheitrechten Bögen aus Werksteinen
überspannt, die sichtbar bleiben (Abb. C 2.30).
Befinden sich auf der Innenseite horizontale
Fensterstürze, so kann es sich um zwei Konstruktionen handeln:
• Unter dem tragenden Mauerbogen sind
nichttragende Holzbalken eingemauert.

C 2.29

140

C 2.27

Fenster

Die Fenster von gründerzeitlichen Wohngebäuden sind in der Regel handwerklich gefertigte
Holzfenster, üblicherweise aus Kiefer, seltener
aus Fichte oder Eiche. Sie werden vor Ort mit
Ölfarbe grundiert und lackiert, Eichenfenster
hingegen auch in Leinöl getränkt und mit Firnis
gestrichen. Die Befestigung der Blendrahmen
am ca. 7 cm tiefen Maueranschlag geschieht
durch Steinschrauben oder sogenannte Bankeisen, die in die Mauerlagerfugen eingeschlagen werden und an denen der Blendrahmen
manchmal zusätzlich angeschraubt wird. Die
Befestigungen sind häufig durch eine Leiste
abgedeckt, die auch die Anschlussfuge zum
Mauerwerk überdeckt. Letztere wird mit Haarkalkmörtel, einem Gemisch aus Tierhaaren und
Kalkmilch, geschlossen (Abb. C 2.32 und 33).
Großflächige Fenster teilt man in mehrere Flügel auf – sehr häufig als zweiflügeliges, gestulptes Drehfenster (d. h. ohne stehenden Mittelpfosten) mit Oberlicht, horizontal geteilt
durch den fest stehenden Kämpfer (historische
Bezeichnung: Loosholz). Die Verglasungen
werden in die, manchmal durch Sprossen zusätzlich geteilten Flügel, eingekittet. Aus der
Vielzahl der verschiedenen Fensterkonstruktionen werden an dieser Stelle drei Typen exemplarisch herausgehoben.
Rollläden
Rollläden dienen in erster Linie dem Einbruchschutz. Deshalb werden sie vor Schaufenstern
immer, bei Wohnbauten jedoch häufig nur im
Erdgeschoss ausgeführt. Dabei besitzen die
innen liegenden Kästen keine Dämmwirkung.
Der sich anbietende Ersatz gegen außen liegende, neue Kästen wird oftmals durch die mitbetonierten Verblendungen verhindert, die
ohne statischen Nachweis nicht abgebrochen
werden können. Bei gewünschtem Erhalt der
Rollläden muss man daher auf die innere Auskleidung des alten Kastens zurückgreifen und

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.30

die Rollläden entsprechend gegen solche mit
geringerem Durchmesser austauschen.
Einfachfenster
Die Abdichtung der meist 40 mm starken Fensterflügel (höhere Flügel bis 60 mm) an der
Bandseite geschieht durch Klemm- oder SFalze, an den übrigen Kanten durch Doppelfalzausbildung. An der Beschlagseite der Flügel werden innen und außen Schlagleisten
sowie an der Unterseite ein Wetterschenkel
aufgebracht. Für die vertikale Fuge zwischen
den Flügeln findet man vielfach einen Klemmfalz, auch Wolfsrachen genannt (Abb. C 2.34).
Da die Fenster nicht vollständig schlagregendicht sind, wird auf der Fensterbank (Sohlbank)
eine Rinne eingestemmt, welche nach außen
entwässert wird oder das Wasser innen zum
Verdunsten sammelt.
Der Falz im Werkstein (Abb. C 2.29, »a«) dient
als Anschlag für die Vor- oder Winterfenster –
eine einfache Fensterkonstruktion, die nur in
den Wintermonaten für den Wärmeschutz montiert wurde.
Grazer Kastenfenster
Das Grazer Kastenfenster ist im Grunde ein
doppeltes Einfachfenster mit nach außen aufschlagenden Außenflügeln. Diese sitzen konstruktionsbedingt flächenbündig mit der Fassade und werden durch Fenstergesimse oder
fensterbankähnliche Konstruktionen vor eindringendem Schlagregen geschützt. Die verglasten Außenflügel wurden im Sommer gegen
Jalousienflügel getauscht (oder vice versa die
Holzlamellenflügel im Winter gegen das Winterfenster). Diese einfache und damit preisgünstige Konstruktion hat den Nachteil, dass das
Reinigen der Außenscheiben, insbesondere
der Oberlichter, Schwindelfreiheit voraussetzt.
Den Vorteil solcher Fensterkonstruktionen,
nämlich zugfreies, großflächiges Lüften durch
Öffnen des unteren Außenfensters und des inneren Oberlichts, sucht man bei modernen
Fenstern vergeblich.
Wiener Kastenfenster
Den Nachteil der nach außen öffnenden Außenflügel hat diese Konstruktion nicht. Erkauft wird
dies durch eine aufwendigere Konstruktion,

a

aber vor allem durch geringere lichte Maße,
da die äußeren Flügel nach innen aufschlagen.
Insbesondere der horizontale Kämpfer wird
deutlich höher. Bei den Laibungsverkleidungen handelt es sich um »Nachtläden«, also
um Klappläden zur Verdunkelung (Abb.
C 2.36).
Das Wiener Kastenfenster ermöglicht auch den
an repräsentativen Fassaden üblichen Einbau
von Jalousien (lamellenartiger Sonnenschutz)
oder Rollläden, ein damals neuer Begriff für
rollbare (Klapp)läden.
Schäden und Maßnahmen
Oft haben regelmäßig gepflegte Fenster die
letzten 100 Jahre gut überstanden. Teilweise
findet man verfaulte Holzteile, insbesondere an
den unteren Blendrahmen. Diese auszutauschen, ist möglich, aber aufwendig, weil dazu
das komplette Fenster ausgebaut werden
muss. Bei Renovierungen ist zu beachten, dass
die vorhandenen Ölfarbenanstriche nur mit Farben auf Ölbasis überstrichen werden können.
Ein solch elastischer Schichtaufbau neigt allerdings zum »Kleben«, was in Klemmfalzen problematisch ist. Die Alternative ist eine sehr aufwendige, von Grund auf neue Lackierung nach
dem Entfernen sämtlicher Altlacke und Grundierungen.
Bei der Erneuerung von Gründerzeitfenstern
verbleiben jedoch zwei Probleme: In Dichtigkeit
und Wärmeschutz entsprechen Kastenfenster
nicht den heutigen Anforderungen. Entfällt der
Bestandsschutz, müssen die Fenster ertüchtigt
werden, da auch die 10 –15 cm starke, stehende Luftschicht in Kastenfenstern den nach
deutschen Normen geforderten U-Wert von
2,0 W / m2K knapp verfehlt. Der Austausch der
Einfachverglasung der Innenflügel gegen Isolierglas würde das Problem beheben, jedoch
sind die schwach dimensionierten Rahmen
nicht dauerhaft in der Lage, das zusätzliche
Gewicht zu tragen. Ein Austausch des gesamten inneren Fensterflügels hingegen ist je nach
Blendrahmenstärke möglich, jedoch nur als
handwerkliche Konstruktion außerhalb der
gültigen Neubaurichtlinien. Ökonomische und
haftungsrechtliche Argumente sprechen für
den Einbau neuer Fenster. Diese können z. B.
in Anlehnung an alte Kastenfenster konstruiert

b

C 2.31

C 2.32

C 2.33

C 2.34

141

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.35

Putzträger aus Schilfrohrmatten
a flächiges Überspannen
b streifenförmige Armierung zur Rissvermeidung
C 2.36 historisches Kastenfenster mit innerem Winterfenster (Wiener Kastenfenster)
C 2.37 Skelettkonstruktion aus Gussstützen, Stahlträgern und Betonkappen, Lagerhaus, Berlin (D)
um 1900, R. Guthmann
C 2.38 Innenansicht eines neuen Kastenfensters, Geistliches Haus, Mariazell (A) 1997, Feyferlik / Fritzer
mit Friedrich Golds
a Horizontalschnitt
b linker Außenflügel
c Ausstellfenster im rechten Außenflügel
d Vertikalschnitt
a

b

C 2.35

werden. Um Zweischeibenisoliergläser aufnehmen zu können, müssen die Profile entsprechend stärker dimensioniert sein. Bei der Sanierung des Geistlichen Hauses in Mariazell ist
es gelungen, die Profilstärken so schmal wirken
zu lassen wie jene der historischen Fenster und
deren Lüftungsmöglichkeiten beizubehalten
(Abb. C 2.38). Zudem können die äußeren
Fensterflügel durch den Einsatz neuer Beschlagtechniken von innen gereinigt werden.
Den heutigen Anforderungen nach Dichtigkeit
sollte man – nach Absicherung gegenüber
dem Bauherrn – nicht in jedem Fall gänzlich
entsprechen. Dichte Fenster, die zu selten geöffnet werden, stören den Feuchtigkeitshaushalt des Gebäudes (Schlagregenaufnahme der
Fassade, Tauwasseranfall im Mauerwerk) so
nachhaltig, dass es zu irreversiblen Schäden
kommen kann, z. B. Fäulnis in den Holzbalkendecken.

k– l

h–i

Innenwände und Skelettkonstruktionen

Tragende, gemauerte Innenwände unterscheiden sich von Außenwänden nur in ihrer baupolizeilich geforderten Mindeststärke. Die
bayerische Bauordnung von 1890 fordert für
Innenwände im obersten Geschoss 25 statt
38 cm und analog eine Verstärkung um 13 cm
für jedes zweite Geschoss. Die entstehenden
Versprünge können ein- oder beidseitig angeordnet sein. Wie bei Außenwänden bestehen
Mauermörtel und Verputz überwiegend aus
Kalkmörtel, bei Verzicht auf Wandfliesen in
Nassräumen kommt auch Zementputz zum
Einsatz.
Neben halbsteinig gemauerten (Reichsformat:
13 cm) gibt es auch nichttragende Innenwände
aus Gips- oder Bimsdielen sowie ausgemauerte Fachwerkwände oder Sprengwerke. Deren
Holzbauteile werden ebenfalls verputzt, wofür
ein Rabitzgewebe (Eisen-Draht-Geflecht eingebettet in Gips, patentiert von Hofmaurermeister Rabitz, Berlin) oder Rohrmatten als
Putzgrund aufgenagelt werden (Abb. C 2.35).
Zur Befestigung von Tischlerarbeiten wie
Türstöcken, Laibungs-, Wandverkleidungen
und dergleichen werden häufig Holzstücke im
Verband mitgemauert, auf die die Verkleidungen dann genagelt oder geschraubt werden konnten.

f– g

a–b

c– d

b–c
C 2.36

142

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.37

Eisenskelettkonstruktionen
Das Abfangen großer Öffnungen, z. B. Schaufenster, oder großflächige, freie Grundrisse, wie
sie im Industriebau oder in Warenhäusern notwendig sind, verlangen nach einer Teilskelettierung des Gebäudes. Dabei zeigt sich mustergültig der die Gründerzeit prägende Übergang
von handwerklicher zu industrieller Produktion.
Stützen und Pfeiler werden zwar industriell hergestellt, jedoch nach dem Entwurf des Architekten, der versuchte, alte handwerkliche Verzierungen in den industriellen Prozess zu übertragen. Gusseisenstützen sind dafür prädestiniert, geraten allerdings zum Ende des 19.
Jahrhunderts in Verruf, da sie als nicht brandsicher eingeschätzt wurden. So werden vieler-

orts brandsichere Verkleidungen gefordert
oder die Gusseisenstützen gegen Eisenbeton
oder Schmiedeeisen ersetzt. Schmiedeeisen ist
ein Stahlvorläufer mit – im Vergleich zu heute –
höherem, aber vor allem ungleichmäßigem
Kohlenstoffgehalt, das man im Gegensatz zu
dem sehr spröden Gusseisen aber auf Biegung beanspruchen kann. Viele Skelette sind
daher Mischkonstruktionen aus Gussstützen
und Stahlträgern, die in den Decken mit Holzträgern oder Eisenbeton ergänzt werden (Abb.
C 2.37).
Aus den industriellen Walzprofilen werden
zudem zusammengesetzte Profile als Stützen
oder Träger hergestellt und durch Nieten untereinander verbunden. Die Profilquerschnitte

a

sind den heutigen ähnlich, so entsprechen die
häufig verwendeten Å-Träger im NP-Format in
etwa dem heutigen IPE-Profil. Die Bezeichnung
der jeweils verwendeten Profile ist meist im
Steg vermerkt. Als Rostschutz diente bei frei
liegenden Stahlteilen eine Grundierung aus
Bleimennige mit einem Deckanstrich aus Ölfarbe. Eingemauerte Träger und Deckenträger
verblieben meist ohne Schutzanstrich (Abb.
C 2.40).
Schäden und Maßnahmen
Zu den damals bekannten Problemen – fehlende Brandsicherheit und Rost – kommen
heute keine neuen hinzu. Gussstützen sind aufgrund ihrer großen Wanddicke (14 – 30 mm bei

aa

a

b

c

d

a

C 2.38

143

Gründerzeitbauten 1870 –1920

einer Stütze von 20 cm Durchmesser) sicher
vor Durchrostungen, falls sie nicht gleichzeitig
der Ableitung des Regenwassers dienen. Formal unbefriedigend ist in jedem Fall die Verbesserung der Tragfähigkeit durch Ergänzen
oder Ersetzen, da die alten Profile in Werkstoffgüte und Detailausformung (keine parallelen
Flansche) nicht den heutigen entsprechen. Verbindungen durch Schweißen waren damals ungebräuchlich und sind auch heute aufgrund
der unterschiedlichen Werkstoffgüte nicht möglich. Ein partielles Ersetzen von Trägern in
sichtbaren Konstruktionen ist hingegen formal
schwierig, da neue Träger und Verbindungen
sich deutlich von der historischen Konstruktion
abheben.
a

b

c

C 2.39

Schornsteine
Zwar kamen die ersten Wasserzentralheizungen um 1870 auf den Markt, doch wurden
in der Regel die meisten Gründerzeithäuser mit
Öfen ausgestattet. Dafür benötigten alle Aufenthaltsräume Schornsteinanschlüsse, was zu
einer Vielzahl an Kaminschächten führte. Der
bevorzugte Ort war die Gebäudemitte, um die
Schornsteine möglichst nahe am First münden
lassen zu können. Dabei werden die Schornsteine in den Mittelmauern und Brandwänden
im Verband gemauert. Die kleinsten Querschnitte haben das Maß ½ ≈ ½ Stein (Reichsformat: 14 ≈ 14 cm), auch die Wangen und Kaminzungen sind vielfach nur einen halben Stein
stark. Solche Züge sind, wenn sie in 38 cm
starkem Mauerwerk eingemauert sind, heute
leicht zu übersehen, da sie keinen sichtbaren
Vorsprung ausbilden.
Schäden und Maßnahmen
Problematisch sind Kamine in Brandwänden
zwischen zwei Gebäuden. Solche Konstruktionen erfüllen den heute geforderten Schallschutz nicht, insbesondere wenn die Kaminanschlüsse nur übertapeziert sind. Eine Verbesserung wird durch Verfüllen des Kaminzugs
mit Schüttungen erreicht.
Andererseits können die obsolet gewordenen
Züge für vertikale Haustechnikführungen aller
Art genutzt werden. Jedoch sollte auch hier
nach der Fertigstellung der Installationen durch
Schließen der Kaminzüge für ausreichenden
Schallschutz (vertikale Luftschallweiterleitung)
gesorgt werden.
Decken

Bis 1870 verwendet man gemauerte Gewölbe
oder flache Holzdecken – beides Techniken,
die seit Jahrtausenden bekannt waren. Erst
durch den technologischen Schub Ende des
19. Jahrhunderts werden grundlegend neue
Konstruktionen der vergangenen Jahre weiterentwickelt, so z. B. die Stahlträgerdecke in Verbindung mit Gewölbe oder Eisenbeton sowie
die massive Element- und Eisenbetondecke. Je
länger der Bauboom der Gründerzeit anhielt,
umso mehr verbreiteten sich die neuen Konstruktionen. Dies lag einerseits an den steigenden Schnittholzpreisen, andererseits verC 2.40

144

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.39

verschiedene Ausführungen von Bundbalken für
darauf errichtete Innenwände
a mit seitlich aufgenagelten Hölzern zur Befestigung des Dielenbodens
b beidseitig überstehend
c einseitig überstehend und seitlich aufgedoppelt
C 2.40 historische Å- und ‰-Profile
C 2.41 unterschiedliche Ausführungen von Balkenankern (Zuganker)
C 2.42 typische Holzbalkendecke

C 2.41

suchte man, bekannte Schwächen der Holzbalkendecken zu minimieren:
• mangelhafter Brandschutz
• schlechter Schallschutz
• geringe Tragfähigkeit bzw. große Durchbiegung bei hohen Spannweiten
Holzdecken
Trotz neuer Massivbautechniken bleibt die
Holzbalkendecke die häufigste Flachdeckenkonstruktion. Die Balkenlage wird fast ausschließlich orthogonal auf die Außenmauern
ausgerichtet. Da die Balken auch zur Befestigung der Dielenböden und Putzträger für
den Deckenputz dienen, werden zuerst die
wandnahen Balken verlegt und anschließend
der Zwischenraum gleichmäßig aufgeteilt.
Die verschiedenen Balkenarten zeigt Abb.
C 2.42:
• Giebelbalken (g) sind Streichbalken entlang
der Giebel, oft als Binderbalken des Dachstuhls.
• Streichbalken (h) dienen der Befestigung der
Dielenböden und verlaufen parallel auf beiden Seiten einer durchgehenden Wand.
• Bundbalken sind Balken einer Fachwerkswand, die teilweise auch für Zwischenwände
der Obergeschosse verwendet werden, insbesondere jedoch als Schwellholz des Dachstuhlbinders.
• Wandbalken (i) werden oftmals beidseitig
mit Latten aufgedoppelt oder breiter ausgeführt als die mittig darunterliegende Wand,
um die Dielung befestigen zu können (Abb.
C 2.39).
• Durchgehende Balken (k) sind manchmal
Teil der Dachstuhlbinder in den Obergeschossen, werden jedoch auch regelmäßig
zur Aussteifung der Außenwände verlegt. Die
zugfeste Verbindung zwischen Balken und
Wand wird durch Maueranker hergestellt
(Abb. C 2.41).
Zwischen diesen »Sonderbalken« werden
Zwischenbalken verlegt, wobei ökonomische
Überlegungen deren Abstand bestimmen. So
werden in waldreichen Gebieten Süddeutschlands die Balken mit einem Abstand von etwa
C 2.42

145

Gründerzeitbauten 1870 –1920

a
Balkenabstand [cm]

Dielenstärke [mm]

60

25

60 – 80

30

80 –100

35

100 –150

50

100 – 200

60
C 2.44

a

c

d

146

c

Füllungen, Untersicht, Dielung
Auf der Balkenlage werden gehobelte Dielen
verlegt. Diese sind in der Regel nur stumpf
gestoßen und bilden mehr oder weniger große
Fugen aus. Solche Böden haben den Nachteil,
dass durch das Begehen dauerhaft Staub aus
der Füllung durch die Fugen austritt; dies soll
durch »Ausspanen«, ein nachträgliches Verschließen mit eingeleimten Holzspänen, verhindert werden. Seltener werden die Dielen
gespundet oder mit Fremdfedern untereinander verbunden, was zu einer dauerhaft staubdichten Dielung führt und vor allem eine bessere Verteilung der Lasten auf die gesamte Deckenfläche (Dielenboden) ergibt. Als Holzart
werden meist Nadelhölzer verwendet, bei
hochwertigen Böden und im Erdgeschoss
(Feuchte von unten) auch Eiche. Die Stärke
der Dielen hängt von der Spannweite der
Decke ab (Abb. C 2.44).
Füllungen zwischen den Deckenbalken sollen
verschiedene Zwecke erfüllen wie die Verbesserung des Feuerwiderstands und eine bessere Wärme- und Schalldämmung. Erstes Auswahlkriterium bleibt jedoch immer ein möglichst
geringes Eigengewicht. Die gängiste Konstruktion stellt das Einlegen eines sogenannten
Fehlbodens 7 –12 cm unter der Oberkante der
Holzbalken dar: An den Deckenbalken werden
beidseitig Leisten aufgenagelt und darauf die
Bretter lose und mit Fuge verlegt. Häufig werden auch Nute gestemmt, in welche die Bretter
eingeschoben werden. Neben Fehlböden gibt
es auch Stülpböden, bei denen die Bretter sich
überlappen. Beide Konstruktionen werden mit
Strohlehm überdeckt und mit einer Sandschicht
balkenbündig verfüllt. In der Praxis findet man
aber auch häufig Bauschutt und andere Materialien wie Bims und Schlacken in den Füllungen
(Abb. C 2.45).
Auf der Suche nach Vorfertigungsmöglichkeiten werden verschiedene Füllungssysteme
entwickelt. Dielen aus Hohlziegeln bzw. Gipsund Zementdielen ersetzen Fehlböden und
Füllmaterial in einem Zug. Meist ist die Unterseite schon zur Aufnahme des Deckenputzes
profiliert. Solche Systeme gab es aber seltener,
da sie eine modularisierte Bauweise mit immer
gleichen Deckenfeldern voraussetzen. Daneben finden sich in der damaligen Fachliteratur

Auflager
Die Deckenbalken werden in Deutschland
meist auf sogenannte Mauerlatten aufgelegt,
die Dimensionen zwischen 9/12 und 12/12 cm
haben. Die kraftschlüssige Verbindung zwischen Balken und Mauerlatte kann durch Überkämmen hergestellt werden. Man unterscheidet
zwei verschiedene Ausführungen: Liegt das
Deckenauflager im Bereich eines Mauerabsatzes, wird die Mauerlatte über dessen ganze
Länge geführt. Ist jedoch kein Mauerabsatz
vorhanden, dürfen die Mauerlatten nur direkt
unterhalb des Deckenbalkens mit eingemauert
werden, um eine Schwächung des Mauerwerks
zu vermeiden.
Das Problem der Querschnittsschwächung der
tragenden Wand im Bereich des Auflagers umgeht man in Frankreich durch die Montage
einer Mauerlatte vor der tragenden Wand. Die
Befestigung erfolgt durch Einmauern der Mauerlattenenden in den senkrecht zur Außenwand
stehenden Wänden und im Abstand von
1,20 –1,80 m in die Wand eingeschlagene
Eisenanker (Abb. C 2.43).

b

e

b

70 cm verlegt, an den Küsten jedoch mit bis zu
1,20 m. Zwei Sonderkonstruktionen zeigen diesen Zusammenhang noch deutlicher:
Die angelsächsische Bohlendecke wird aus
10 cm breiten und bis zu 40 cm hohen Brettern
gebildet, die im Abstand von ca. 40 cm verlegt
werden. Auskreuzungen und Zugbänder im
Abstand von 3 m verhindern das seitliche Ausweichen der Bretter. Diese Decken haben
neben der Holzersparnis auch den Vorteil,
dass sie größere Spannweiten überbrücken
können (Abb. C 2.47 a).
Gänzlich anders hingegen verhält es sich bei
der österreichischen Dübeltramdecke, bei der
die Balken eine Massivholzdecke bilden. Meist
werden Rundhölzer verlegt, die nur zweiseitig
besäumt werden. An diesen Stoßfugen sind
die Balken mittels Holzdübeln untereinander
verbunden. Die Oberseite der Decke wird mit
einer Lehm- und Sandschicht versehen und
in letzterer die Polsterhölzer (8/5 cm) oberflächenbündig eingerieben. Aufgrund ihres Eigengewichts haben diese Decken gegenüber
Balkendecken eine deutlich bessere Schalldämmung.

C 2.45

C 2.43

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.43

unterschiedliche Ausführungen von Balkenauflagern in der Außenwand
a auf plattenartigen Werksteinen
b auf einer Mauerlatte und auskragenden
Mauersteinen
c französische Ausführung: Auflagerbalken
(Lambourde), mittels Eisenankern befestigt
C 2.44 minimale Dielenstärken in Abhängigkeit vom
Balkenabstand
C 2.45 verschiedene Ausführungsarten der Füllungen in
Holzbalkendecken, jeweils in Quer- und Längsschnitt
a halber Windelboden (mit Strohlehm umwickelte Stakhölzer)
b Füllung auf eingenuteten Stakhölzern
c seitlich aufgenagelte Leisten und Einlegeböden

C 2.46
C 2.47

d Kreuzstakung zur Versteifung der Konstruktion, nur bei Spannweiten über 5 m
e Einschub- oder Stülpdecke mit sichtbarer, oftmals verzierter Schalung
Befall durch echten Hausschwamm
verschiedene europäische Ausführungen und
Sonderlösungen für Holzbalkendecken
a angelsächsische Bohlendecke in Quer- und
Längsschnitt
b System Edwin May (Großbritannien): Füllung
auf Hängeblechen
c System Laporte (Frankreich): seitlich aufgenagelte Leisten, Ziegelhohlsteine,
d Blindbalkenlage (eigenständig tragende
Unterdecke) zur besseren Schalldämmung
oder für hochwertige Stuckdecken
C 2.46

auch Verbundkonstruktionen zwischen Holzbalken und Betonfüllungen sowie Füllungen aus
bewehrtem Beton (Abb. C 2.49 c).
Die Untersichten werden in der Regel auf
einem Putzträger (Schilfrohr, Rabitzgewebe)
aufgetragen (siehe auch S. 142). Hochwertige
Räume erhalten auch Holzverkleidungen, z. B.
eine Kassettendecke. Die einfachste Form besteht aus gehobelten Balken und sichtbar bleibender Schalung für die Füllung, welche durch
Scheinbalken in Kassetten unterteilt wird. Aufwendigere Konstruktionen haben hingegen
eine Füllung, die auf einem Blindboden aufliegt, und eine vom Tischler gefertigte Untersicht aus profilierten Brettern, Tafeln, Leisten
oder Scheinbalken.
Schäden und Maßnahmen
Holzbalkendecken können unterschiedliche
Schäden aufweisen. Zum einen sollten sie auf
Holzschädlinge und Statik überprüft werden,
zum anderen weisen sie nach heutigen Anforderungen immer Schwächen bezüglich Schallund Brandschutz auf. Das sehr häufig auftretende Problem von verfaulten Balkenköpfen
wird im Kapitel Allgemeine Sanierungsaufgaben behandelt (siehe S. 129).
Holzschädlinge und Holzschwamm
Neue Verfahren zum chemischen Holzschutz
gegen Schädlinge und Pilzbefall wurden schon
um 1830 entwickelt. Vorher behandelte man
Holzbauteile nur mit Teer; in der Gründerzeit
kommen porenschließende, keimtötende Anstriche hinzu, die Stoffe wie Fluornatrium, Dinitrophenole, Kieselfluorzink oder -magnesium
enthalten. Tränkungen und Kesseldruckimprägnierungen werden vorerst nur bei Außenbauteilen angewendet, beispielsweise bei
Eisenbahnschwellen, Holzmasten oder Grubenhölzern. Die Imprägnierung erfolgt vornehmlich mit Teerlösungen und wässrigen
Fluoridlösungen. Die meisten Verfahren waren
giftig oder zumindest bedenklich, jedoch darf
man davon ausgehen, dass in Innenräumen
aus Kostengründen fast immer auf den chemischen Holzschutz verzichtet wurde.
Dies erklärt auch den vielfachen Befall durch
holzschädigende Käferlarven wie Holzwurm
und Hausbock, die sich ausschließlich in totem

Holz finden (siehe auch Baustoffe in Sanierungsprojekten, S. 87f.). Erstere erkennt man
am Holzmehl, das an den Bohrstellen ausquillt.
Der Hausbock dagegen ist, wenn überhaupt,
nur durch die typischen Schabegeräusche
auszumachen. Die Schädigungen können so
gravierend sein, dass ein Austausch der Bauteile notwendig ist. Besonders gefährdet sind
dabei kühle und feuchte Bauteile (Restfeuchte
> 10 %). Bei früher Erkennung kann das mechanische Entfernen der befallenen Schichten
(Abbeilen) und die Behandlung mit chemischen Holzschutzmitteln (Injektionen) Abhilfe
schaffen; diese Methode ist allerdings nicht
normgerecht. Die DIN 68 800-4 schreibt vor,
ganze Räume mit Sulfuryldifluorid zu begasen
oder alternativ die Holzbauteile auf 60 bis
120 °C mittels Heißluft aufzuheizen. Bei beiden
Methoden werden die Larven zwar sicher abgetötet, ein Neubefall ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Weitaus kritischer ist der Befall mit dem echten
Hausschwamm (Serpula lacrymans; Abb.
C 2.46). Auch er befällt Totholz und benötigt
feuchtes (mindestens 20 %) und kühles (unter
26 °C) Holz zu Wachstum und holzzerstörendem Stoffwechsel. Er gehört zu den Braunfäule
bildenden Pilzen und hinterlässt an der Oberfläche weiße watteartige Myzel (Pilzzellgeflecht)
sowie bräunliche Fruchtkörper. Ein Befall durch
Hausschwamm ist daher an der Holzoberfläche
leicht zu erkennen; häufig tritt der Schaden jedoch in Hohlräumen und Deckenschüttungen
auf, ist also nicht immer sichtbar. Gerade die
oft mit Erde verunreinigten Deckenfüllungen
können den Befall auslösen, wenn aufgrund
von Durchfeuchtung ein günstiges Klima (21 °C
und 30 – 40 % Holzfeuchte) herrscht.
Der Pilz zersetzt die Zellulose des Holzes und
damit seine tragende Struktur; befallene Holzteile können oberflächlich intakt sein und trotzdem unter der Hand zerfallen. Der Hausschwamm ist in der Lage, Nadelholzbalken innerhalb eines Jahres vollständig zu zerstören.
Auffällig ist dabei der modrige (eben: pilzartige) Geruch, den der Hausschwamm verbreitet. Daneben kann man ihn an den rotbraunen
Sporen erkennen, die in unbenutzten Räumen
eine staubartige Schicht bilden. Die Myzel
durchdringen mit der Zeit auch Mauerwerk und

a

b

c

d

C 2.47

147

Gründerzeitbauten 1870 –1920

Deckenaufbau

Typ A
(schwerer Einschub)

Typ B
(leichter Einschub)

Typ A
(schwerer Einschub)

Typ B
(leichter Einschub)

Bewerteter LuftNormtrittschall
Ln, W (B)
[dB]
• Trockenestrich Gipsfaserplatte 18 mm,
Weichfaserplatte 10 mm
• 24 mm Spanplatte
• Holzbalken 120/180 mm,
Achsabstand 500 mm
• Deckeneinschub aus 24 mm
Spanplatte mit 100 kg / m2
Auflast aus Sand
• Profil 60/27 mit Direktschwingabhänger
Gipskartonbauplatte 2≈ 12,5 mm

• Trockenestrich Gipsfaserplatte 18 mm,
Weichfaserplatte 10 mm
• 24 mm Spanplatte
• Holzbalken 120/180 mm,
Achsabstand 500 mm
• 160 mm Glaswolle, ca. 3 kg / m 2
zwischen Balken geklemmt
• Profil 60/27 mit Direktschwingabhänger
Gipskartonbauplatte 2≈ 12,5 mm

• Trockenestrich Gipsfaserplatte 18 mm,
Weichfaserplatte 10 mm
• Holzbalken 120/180 mm,
Achsabstand 500 mm
• Deckeneinschub aus 24 mm
Spanplatte mit 100 kg / m2
Auflast aus Sand
• Doppelprofil 75 mm freitragend
Gipskartonbauplatte 2≈ 12,5 mm

• Trockenestrich Gipsfaserplatte 18 mm,
Weichfaserplatte 10 mm
• 24 mm Spanplatte
• Holzbalken 120/180 mm,
Achsabstand 500 mm
• 160 mm Glaswolle, ca. 3 kg / m 2
zwischen Balken geklemmt
• Doppelprofil 75 mm freitragend
Gipskartonbauplatte 2≈ 12,5 mm

C 2.48

Schallschutzwerte einer Holzbalkendecke mit
zwei unterschiedlichen Unterdecken
C 2.49 Musterberechnung einer Holzbalkendecke
C 2.50 Verkehrslasten Gründerzeit im Vergleich zu Verkehrslasten heute nach DIN 1055-3:2006-03
C 2.51 verschiedene unbewehrte Steinkappendecken,
ab 1900
a Rheinische Formsteindecke, maximaler Stahlträgerabstand 1,25 – 2,00 m, Gesamtlast
5,0 –12,5 kN / m2
b Secura-Decke, maximaler Stahlträgerabstand 1,34 – 3,19 m, Steinhöhe 17 – 22 cm,
Gesamtlast 5,2 –13,3 kN / m2
c Förster-Decke, maximaler Stahlträgerabstand
1,00 –1,80 m, Steinhöhe 10 –13 cm, Gesamtlast 5,0 –12,5 kN / m2
d Klein’sche Decke

schallschutz1
[dB]

Fußbodenaufbau
ohne
mit
57

49

> 60

Beton, was umfangreiche Sanierungen nach
sich zieht, weil der Hausschwamm lange Trockenperioden überstehen kann (bis zu zehn
Jahre) und damit ein erneuter Ausbruch nicht
auszuschließen ist.
Aufgrund der starken Zerstörungskraft des
Schädlings empfiehlt sich eine radikale Sanierungsmethode: Abbruch statt Bekämpfung.
Dazu werden alle befallenen Holzteile entweder
sehr großzügig bis in das gesunde Holz abgeschnitten oder vollständig entfernt und fachgerecht entsorgt. Das Gleiche gilt für Mauerwerk,
Schüttungen und Putz: Wo man das Material
problemlos abbrechen kann, ist diese Methode
die erste Wahl. Nach der vollständigen Entfernung des Pilzes werden verbleibende Holzbauteile oder Mauerwerk mit Schwammschutzmitteln behandelt. Beim Wiederherstellen ist zu
beachten, dass die neuen Bauteile im Gefahrenbereich nicht mehr in Holz ausgeführt werden dürfen, insbesondere jedoch, dass man
die eigentliche Schadensursache – die Durchfeuchtung – aufspürt und nachhaltig beseitigt.

Fußbodenaufbau
ohne
mit
55

49

> 60

Fußbodenaufbau
ohne
mit
45

38

> 65

Fußbodenaufbau
ohne
mit
51

41

> 65

1

Zu den Luftschalldämmwerten lassen sich nur ungefähre Aussagen treffen, da der Prüfstand für Konstruktionen mit
Luftschalldämmwerten > 60 dB nicht zugelassen ist.
• Die Luftschalldämmung der Bestandsdecken ist mit Rw = 46 dB (Typ A) und 43 dB (Typ B) sehr schlecht.
• Durch Fertigteilestrich einfachster Ausführung (z. B. Gipsfaserplatte 158 mm + Weichfaserplatte 10 mm) wird eine
Verbesserung von ca. 5 dB erreicht.
C 2.48

Eigenlast Dielenboden
Eigenlast Schüttung
Eigenlast Unterdecke
(Kalkputz auf Rabitzgewebe)
Verkehrslast

Volumengewicht

Schichtstärke

Flächengewicht

[kN/m3]

[cm]

[kN/m2]

5
16
16,66

2,4
12
3

0,12
1,92
0,50
2,54
2,00
4,54 kN/m 2

Ausgehend von üblichen Dimensionierungen (Balken VH 18/24 cm, Achsabstand: 90 cm) ergibt sich aus der Flächenlast von 4,54 kN / m2 eine Linienlast je Balken von 4,35 kN / m. Geht man von einer Spannweite von 4,75 m für einen einachsig gespannten Balken aus, ergibt sich folgende Situation: Die zulässige Biegespannung von 0,7 kN / cm2 wird zu
99 % ausgenutzt, die Durchbiegung in Feldmitte liegt mit 1,37 cm unter dem Grenzwert von L / 300 = 1,58 cm. Anders
ist die Situation bei einer angenommenen Spannweite von 5,50 m: Hier ist zwar die Durchbiegung mit genau L / 300 =
1,83 cm noch im Rahmen des Zulässigen, die Biegespannung mit 0,95 kN / cm2 jedoch um 36 % zu hoch.
C 2.49

148

Statik
Eine Neuberechnung unter Zugrundelegung
heutiger Normen zeigt, dass die gewählten
Querschnitte meist nicht ausreichend stark dimensioniert sind. Dies liegt nicht etwa an mangelnder Kenntnis, sondern hauptsächlich an
den damals geringer veranschlagten Verkehrslasten bei ähnlicher zulässiger Biegespannung
(0,6 KN / m2, ähnlich der heutigen Güteklasse III
bei Vollholz, Abb. C 2.50).
Zudem wurden die Balken lediglich auf ihre
Tragfähigkeit untersucht, der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit, insbesondere ein Nachweis auf Beschränkung der Durchbiegung, erfolgte nicht. Die damals übliche Verwendung
von Schnittholz mit Baumkante kann vernachlässigt werden, weil sie auch heute bei Vollholz
mit Güteklasse III zulässig wäre. Eine Beispielrechnung für eine Wohnraumdecke mit LehmSand-Füllung und einer Spannweite von 4,75
bzw. 5,50 m zeigt Abb. C 2.49.
Schallschutz
Das Hauptproblem der Holzbalkendecken und
damit ein Kernpunkt der Sanierung ist der mangelhafte Schallschutz, besonders im tiefen Fre-

Gründerzeitbauten 1870 –1920

quenzbereich. Die aufgenagelten Dielenböden
bieten keinerlei Trittschallschutz; die aus statischen Gründen gewünschte Gewichtsminimierung der Decken verringert zusätzlich den
Luftschallschutz. Die üblichen Eigenlasten der
Füllungen (z. B. Lehm-Sand-Gemisch) betragen
zwischen 150 und 200 kg / m2 (1600 kg / m3). Im
Vergleich zu einer heutigen Stahlbetondecke
(18 cm = 450 kg / m2) ist das nur etwas mehr
als ein Drittel, wobei die Lasten der Estriche
und Bodenbeläge noch nicht berücksichtigt
sind. Legt man die DIN 4109 zugrunde, ist mit
einem solchen Flächengewicht ein Schalldämmmaß von nur maximal 45 dB zu erzielen,
womit die Mindestanforderung von 52 dB deutlich unterschritten wird.
Die Betrachtungen der Statik zeigen, dass eine
weitere Erhöhung des Flächengewichts zur
Verbesserung des Schallschutzes unmöglich
ist. Hinzu kommt, dass das Aufbringen eines
schwimmenden Estrichs auf die vorhandene
Deckenschalung zur Verbesserung des Trittschallschutzes neue, zusätzliche Lasten erzeugt. Das Problem wird meist dahingehend
gelöst, das Flächengewicht bei gleichzeitiger
Entkopplung der Schichten zu reduzieren, also
den Schallschutz mithilfe einer mehrschaligen
Konstruktion zu ertüchtigen. Dazu muss die
Lehm-Sand-Füllung einschließlich des Fehlbodens abgebrochen werden. Meist geschieht
dies von unten, weil man die vorhandene Untersicht aus Schall- und Brandschutzgründen
nicht weiter nutzen kann und die Dielung zur
Vereinfachung der Bauarbeiten erhalten will.
Der Neuaufbau folgt der Holzbaumusterdecke
nach DIN 4109: Für die Füllungen werden zur
Vermeidung von Nebenwegen u-förmig eingelegte, weiche Dämmmatten verwendet; die Untersicht bildet eine federnd abgehängte Trockenbaudecke, welche gleichzeitig die Brandschutzanforderungen erfüllt (Abb. C 2.48). Die
ertüchtigte Konstruktion hat ein theoretisches
Schalldämmmaß von 60 dB bei einem Trittschallschutzmaß (TSM) von ca. 20 dB (Ln, W
ca. 40 dB). Da hinsichtlich der erhöhten Anforderung wenig Spielraum verbleibt, ist die Bauausführung, insbesondere aller Anschlüsse,
sehr penibel zu überwachen, um Schallnebenwege zu minimieren. Käme es zu einem Gerichtsverfahren, ist nicht der theoretische Wert
der Decke maßgeblich, sondern der vor Ort gemessene.
Brandschutz
Eine neue Untersichtsverkleidung kann auch
aktuelle Brandschutzanforderungen erfüllen.
Schon mit 30 mm starken Feuerschutzplatten,
die direkt an den Balken oder mittels einer Metallunterkonstruktion befestigt sind, lassen sich
auf der Unterseite F 90-B erreichen. Die übliche
zweilagige Beplankung mit 12,5 mm starken
Gipskartonplatten erzielt hingegen nur F 60.
Generell ist einer Beplankung mit abgehängter
Metallunterkonstruktion – ausreichende Raumhöhe vorausgesetzt – der Vorzug zu geben, um
mit annehmbaren Aufwand eine gleichmäßig
ebene Decke zu erreichen. Solche abgehäng-

Nutzung

Verkehrslasten Gründerzeit
[KN/m²]

Verkehrslasten heute
[KN/m²]

Wohnen

1,5

2,0

Schulen

2,0

3,0

Versammlungsstätten

3,5 – 4,0

5,0

Lagerräume

4,0 –10,0

> 6,0
C 2.50

a

b

c

d

C 2.51

149

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.52

bewehrte Betonkonstruktion nach François Hennebique, 1886 patentiert, bekannt geworden
durch die Weltausstellung in Paris 1900
C 2.53 Herstellung einer freitragenden Werksteintreppe
C 2.54 verschiedene Podestausführungen für freitragende Werksteintreppen
a gemauertes Kappengewölbe mit Sandfüllung
und Terrazzoschicht
b Holzbalkendecke mit Dielenboden
C 2.55 typischer Dachstuhl mit Balkenlage
C 2.52

C 2.53

ten Decken haben unter Berücksichtigung von
üblichen Toleranzen der Bestandsdecke eine
Bauhöhe von ca. 10 cm.
Den Brandschutz auf der Oberseite erreicht
man ebenfalls durch den Einsatz von gipsbasierten Werkstoffen. Dazu eignen sich Fertigoder Fließestriche. Bei beiden ist eine mindestens 3 cm starke, leichte Schüttung zum Ausgleich von Unebenheiten sinnvoll. Mit einer
Estrichstärke von 40 mm erzielt man F 90, wodurch von einem Gesamtaufbau von ≥10 cm
einschließlich Trittschalldämmmatte und
Bodenbelag auszugehen ist. Zu beachten
ist, dass trotz dieser Ertüchtigungen im Genehmigungsverfahren eventuell um eine
Abweichung anzusuchen ist, da eine Holzbalkendecke nie die geforderten F 90-AB
(feuerbeständig mit nicht brennbarer Tragstruktur) erreichen wird.

lungen und durch ebene Deckenuntersichten,
die ohne Putzträger verputzt werden können
(Abb. C 2.51). Eine große Verbreitung im Wohnungsbau fanden diese Systeme jedoch nicht.
In Deutschland zu dieser Zeit nur selten angewendet, aber baugeschichtlich wichtig sind die
beiden Patentierungen für Eisenbetondecken
von Joseph Monier und François Hennebique
aus den Jahren 1878 und 1888, die auf der Bewehrung der Betondecken mit Stahleinlagen in
der jeweiligen Zugzone basieren (Abb. C 2.52).
Laut der »Allgemeinen Baukonstruktionslehre«
erfreute sich das Prinzip um 1900 besonders in
Frankreich, Belgien und England vielfacher Anwendung [5]. Es ist davon auszugehen, dass
reine Eisenbetonkonstruktionen zuerst in Verkehrsbauten sowie in Industrie- und Lagerhallen eingesetzt wurden.
Decken in Form von echten Gewölben im Gegensatz zu »dekorativen« Gewölben (z. B. aus
Rabitzputz) werden häufig in repräsentativen
Bauwerken wie Gerichtsgebäuden, Schulen,
Universitäten usw. verwendet – aber auch hier
nicht durchgängig, sondern meist nur über den
Haupttreppen, Fluren und der Aula.

Schall- und Brandschutz bei Stuckdecken
Zu erhaltende Stuckdecken müssen vor der
oben beschriebenen Ertüchtigung abgenommen werden. Das partielle Öffnen der Decke
von oben zeigt, ob die Decke, wie bei aufwendigem Stuck üblich, von der Holzbalkenlage
abgehängt oder sogar mit eigener Holzbalkenlage konstruiert worden ist, was einen Abbau
der Decke leicht möglich macht. Die Decke
wird dazu in transportierbare Stücke zerschnitten, abgenommen und sicher gelagert. Die
neue Unterdecke sollte in ähnlicher Weise konstruiert sein, um den Stuck direkt befestigen zu
können (Abb C 2.47 d).
Massivdecken
Da sich Massivdecken in der Gründerzeit noch
in der Entwicklung befanden, verwundert es
kaum, dass die damalige Fachliteratur über 100
verschiedene Konstruktionen für Massivdecken
kennt. Die meisten davon sind Weiterentwicklungen historischer Konstruktionen. Speziell für
eine Decke patentierte Formsteine bilden z. B.
scheitrechte Bögen zwischen den primär tragenden Stahlprofilen. Zudem gibt es Ausfachungen, in denen Steine die Biegekräfte über
Formschluss übertragen, sowie unbewehrte,
ebene Betonausfachungen. Allen Systemen
gleich ist der Versuch, die Verlegezeiten zu verkürzen. Dies geschieht durch vorgefertigte Fül150

Estriche und Bodenbeläge
Als Estriche wurden – anders als heute – oberflächenfertige Schichten aus einem Sand-Bindemittel-Gemisch bezeichnet. Sie kamen überall dort zum Einsatz, wo aufgrund von Nässe
oder starker Beanspruchung Holzböden ungeeignet erschienen. Zudem werden Estriche oft
als Brandschutz auf die Schalung der obersten
Decke aufgebracht. Damals übliche Estriche
und Bodenbeläge sind:
• Lehmestrich: in bäuerlichen Gebäuden,
15 – 30 cm stark, teilweise nur mit Ochsenblut
beschichtet
• Gipsestrich: nur in trockenen Räumen, 4 cm
stark auf einer 2 cm dicken Sandschicht. Ursprünglich weiß-rötlich wird der Gips auch
durchgefärbt, mit Leinöl getränkte Oberflächen verbleiben als Nutzschicht.
• Kalkestrich: aus Luftkalk mit feinem Kies
sowie Rinderblut. Während des Abbindens
wird an der Oberfläche ein Kalk-Sand-Gemisch eingearbeitet, im Anschluss ggf. geschliffen und poliert.

• Zementestrich: 2 – 3 cm starke Sand-ZementMischung auf Ziegelpflaster oder Betonunterlage; bei Letzterem im Verbund, also
auf feuchtem Beton verlegt; gegen Absanden der geglätteten Oberflächen mit
Wasserglas behandelt
• Asphaltestrich: auf einer 12 cm starken Betonschicht heiß aufgebrachte Naturasphaltschicht
• Terrazzo: eine 1 cm dünne Zement-Marmorsplitt-Schicht, die auf einer 2 – 3 cm starken
Zement-Sand-Ausgleichsschicht feucht aufgebracht wird. Als Unterlage dient eine
12 –15 cm dicke Betonschicht oder Ziegelpflaster. Der Terrazzo wird feucht eingewalzt
und nach dem Aushärten geschliffen, poliert
und mit Leinöl abgerieben. Vielfach wird der
verwendete Portlandzement eingefärbt, um
einen Kontrast zum Marmorsplitt zu erzeugen. Terrazzo ist der gebräuchlichste Bodenbelag für Treppenhausflure und -podeste; er
stellt einen preiswerten Ersatz für das damit
imitierte antike Steinmosaik dar. Dieser Belag
ist bis weit in das 20. Jahrhundert verbreitet
und verschwand erst, als die Arbeitslöhne
diesen Boden unverhältnismäßig verteuerten.
Risse und Löcher in solchen Böden kann
man analog zum Herstellungsverfahren reparieren – vorausgesetzt, man findet einen
Handwerker, der diese Technik beherrscht.
• Fliesen werden in einer 2 – 3 cm dicken Kalkmörtelschicht auf einer Betonunterlage von
10 bis 12 cm verlegt. Neben Terrazzofliesen
gibt es auch säurefeste Fliesen aus Zement
und Glas. Hochwertige Fliesen bestehen jedoch aus Ton (Steinzeug).
• Dielenböden bzw. Dielen sind gleichzeitig
die deckenschließende Schicht und insofern
schon auf S. 146 beschrieben. Die Oberfläche wird mit Leinöl behandelt und ggf. zusätzlich mit Ölfarbe lackiert.
• Hochwertige Parkettböden werden auf sogenannten Blindböden verlegt: Dabei handelt
es sich um eine Dielung aus 2,4 cm starken,
sägerauen Nadelhölzern, welche mit ca.
5 mm Fugenbreite auf der Balkenlage vernagelt werden. Das Parkett besteht aus vorgefertigten, geleimten Tafeln von etwa 75 ≈ 75
cm Größe, welche untereinander mit Fremdfedern oder Falzen verbunden sind. Rahmen

Gründerzeitbauten 1870 –1920

a

b

und Füllungstafeln sind oft aus unterschiedlichen Holzarten. Die Parketttafeln werden
dann auf den Blindboden geschraubt oder
genagelt, seltener auch verleimt.
Treppen

Waren vor der Gründerzeit Holztreppen noch
gebräuchlich, schreibt schon die Berliner Bauordnung von 1853 »unverbrennliche« Treppen,
d. h. Eisen- und Steintreppen, vor. Später kommen Treppenkonstruktionen in Eisenbeton
hinzu. Neben den Straßenfassaden dienten
auch die Haupttreppenhäuser der Repräsentation. Großzügige Laufbreiten mit geringer Steigung, große Treppenaugen, Stuckverzierungen
an Untersichten und Podesten, reich verzierte

C 2.54

Geländer und farbig verglaste Fenster gehörten zum üblichen Repertoire.
Eine sehr häufige Bauart war die der eingespannten Werksteintreppe. Dabei werden
einzelne Stufen in der Treppenhauswand so
tief eingemauert, dass sie über die Laufbreite
auskragen können. Die Stufen werden untereinander nicht kraftschlüssig verbunden,
sondern nur aufeinandergelegt. Durch Falzausbildungen mit glatten Kontaktflächen
werden die Lasten auf die benachbarten
Stufen übertragen. Die »Allgemeine Baukonstruktionslehre« berichtet von Bruchversuchen einer 1,41 m weit auskragenden, nur
12 cm tief eingespannten Sandsteinstufe, welche bei 1200 kg versagte, was einer Flächen-

last von 5 kN / m2 entspricht [6] (Abb. C 2.53).
Neben Sandstein wird auch Granit oder Juramarmor verwendet. Diese Stufen sind im Querschnitt trapezförmig und erhalten eine glatte, geneigte Untersicht, manchmal auch verjüngend
zum Treppenauge, um Gewicht zu sparen, aber
auch um eine möglichst elegante Wangenansicht zu erzielen. Die meist 25 cm tiefen Mauerauflager sind dagegen im Querschnitt rechteckig gestaltet, um besser eingemauert werden
zu können. Die Podeste lagern an ihrem freien
Ende auf Eisenträgern, die aus Brandschutzgründen verputzt werden (Abb. C 2.54).
Neben vorgefertigten, aufeinandergesteckten
Stufen für Spindeltreppen werden auch die
Füllungen der Geländer meist aus Gusseisen
hergestellt. Die Geländerbefestigungen bestehen hingegen überwiegend aus Stahlprofilen
oder Vollstäben, die im Werkstein vergossen
werden.
Die massive Konstruktion der Treppenhäuser
mit ihren geschützten Stahlbauteilen ist in der
Regel schadensfrei. Die beinahe zerbrechlich
wirkenden Treppenläufe aus Werkstein sind
nach heutigen Berechnungsvorschriften statisch nicht nachweisbar, jedoch in der Praxis
ausreichend tragfähig.
Dachgeschoss
Wie man aus den sich ändernden Baugesetzen
ablesen kann, wandelte sich das Dachgeschoss erst im Laufe der Gründerzeit von
einem Funktions- zu einem Wohnraum. So
regelt das Berliner Baugesetz von 1853 nur die
Brandsicherheit des Dachbelags, jenes von
1897 dann aber die Zulässigkeit und Beschaffenheit von Aufenthaltsräumen im Dach. Der
Grund ist auch hier der große Druck auf dem
Wohnungsmarkt und die ökonomische Verwertung von umbautem Raum. Ihr Ruf als
preiswerte Wohnung für Studenten oder
»brotlose« Künstler leitet sich aus ihrer Qualität
ab, und Gustav Schönermark stellte um 1900
fest: »In Räumen unter Ziegeldächern ist kein
gesundes Wohnen.«[7]
Dächer sind seit Jahrhunderten hölzerne,
skelettierte Konstruktionen, die von Zimmermännern errichtet werden. Die damaligen Kon-

C 2.55

151

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.56

Flachdachaufbau eines »Holzcementdachs« mit
eingeklebten Zinkblechstreifen und Kies-SandAuflast
C 2.57 Innenansicht Dachstuhl eines Wohngebäudes
von 1842
C 2.58 Dachgeschossaufbau, Wien (A) 2003, Arkan
Zeytinoglu
C 2.56

struktionen sind den heutigen sehr ähnlich. Sie
unterscheiden sich jedoch in der Art ihrer Verbindungen – damals noch formschlüssig,
handwerklich – und in der Dimensionierung der
Tragwerksglieder. In der damaligen Fachliteratur gibt es einige Befürworter einer statischen
Berechnung – ein sicheres Zeichen dafür, dass
die Dachstühle in der Regel noch nach Erfahrungswerten, also so sparsam wie möglich,
aufgezimmert wurden.
Auch die Dachdeckerarbeiten ähneln den heutigen. Neben dem Biberschwanz werden seit
Mitte des 19. Jahrhunderts auch Falzziegel,
nach ihrer Herkunft französische Deckung genannt, sowie Flachdachabdichtungen verwendet; Kehlen und Maueranschlüsse werden mit
Zink- oder Bleiblech abgedichtet. Lediglich das
Silikon ist noch unbekannt, stattdessen wird
Haarkalk verwendet.
Dachstuhl und Decke unter Dachgeschoss
Im Gegensatz zu den Geschossdecken wird
die letzte Balkenlage zusammen mit dem
Dachstuhl vom Zimmerer ausgeführt. Dies geschieht auch aus praktischen Erwägungen,
aber vor allem weil die Balken mit den Bindern
ein unverschiebliches System bilden, d. h.
kraftschlüssig miteinander verbunden sein
müssen. Diese Binder werden im Abstand von
ca. 4 m versetzt, die Sparren dazwischen nennt
man Leergebinde, was darauf hinweist, dass
sie für den Dachstuhl statisch nicht relevant
sind. Der Sparrenabstand ist gegenüber heutigen Dachstühlen deutlich größer, nämlich
80 –120 cm. Wie in den Decken werden meist
Holzbalken mit Baumkante verwendet; übliche
Querschnitte sind 10/12 bis 12/16 cm. Die
Dachlatten sind aufgrund des Sparrenabstands
mit 4/6 oder 5/8 cm etwas stärker als heute dimensioniert (Abb. C 2.55).
Aufgrund der starken Außenmauern und zur
Überbrückung des Dachgesimses werden die
Sparren mit Aufschieblingen versehen, wobei
die Sparrenenden nicht auf der Gesimskonstruktion aufsitzen dürfen, um Spannungen
beim Setzen des Mauerwerks zu vermeiden. Ist
die Traufkante höher als die Balkenlage über
dem letzten Geschoss, wird der Kniestock oft
als Fachwerk ausgeführt. Obwohl das Fachwerk die eigentliche Tragkonstruktion bildet, ist
152

es von außen meist nicht sichtbar, auch weil einige Baugesetze neben dem Ausmauern eine
massive Verblendung vorschreiben. Aufgrund
von baupolizeilichen Vorschriften wird die Deckenschalung im Dachboden ebenfalls mit
einem »feuersicheren« Belag wie Ziegelpflaster
oder Estrich abgedeckt.
Flachdach

Das »Teerpappendach« ist ein flaches Dach
mit einer minimalen Neigung von 1:15, also ca.
7 %. Die dafür verwendeten Teerpappbahnen
werden auf eine Brettschalung genagelt, aber
nicht miteinander verklebt und sind somit nicht
völlig dicht.
Das sogenannte Holzzementdach dichtet zwar
ab, besitzt aber eine irreführende Bezeichnung, da es sich dabei um eine Flachdachabdichtung auf Teerbasis und nicht etwa um
ein Gemisch aus Holz und Zement handelt.
Mit dieser Konstruktion sind Neigungen von
4 % möglich; es handelt sich also um ein
echtes Flachdach, z. B. auf einer verschalten
Holzbalkendecke. Das Bindemittel setzt sich
aus Schwefel, Pech (= zähflüssiger Teer) und
Teer zusammen, mit dem vier Pappbahnen
untereinander vollflächig verklebt werden.
Die Abdichtung gleitet auf einer Sandschicht
und wird durch eine Kiesschicht vor Sonne
und Wind geschützt. Die Zinkbleche der
Anschlüsse werden zwischen der dritten und
vierten Schicht vollflächig eingeklebt (Abb.
C 2.56).
Typische An- und Umbauten
Neben den bereits beschriebenen Sanierungen
gibt es typische Baumaßnahmen an gründerzeitlichen Gebäuden, deren spezifische Probleme im Folgenden behandelt werden.
Nachrüstung von Balkonen

Da viele der heutigen Wohnungen in Gründerzeitbauten damals als Massenunterkünfte
geplant wurden, erübrigte sich die Erstellung
von Balkonen, auf die man heute bei gehobener Wohnqualität und auch aus Gründen
der Vermarktung nicht mehr verzichten
möchte. Bei der Planung von Balkonen treten

zwei Probleme auf: die Bebaubarkeit des
Grundstücks und die Standfestigkeit.
Eine Auskragung lässt sich in Spannrichtung
der Holzbalkendecken leicht herstellen. Nach
dem partiellen Öffnen der Deckenkonstruktion
können neben den vorhandenen Deckenbalken Stahlträger eingebaut oder die Deckenbalken komplett durch Stahlträger ersetzt werden.
Diese müssen auf der Mittelwand (oder auf der
entgegengesetzten Außenwand) gegen ein Abheben gesichert werden, was meist schon
durch die vorhandene Auflast erreicht wird. Im
Auflagerbereich kommen oft neue Auflager,
z. B. aus Beton oder querliegenden Stahlträgern, zum Einsatz, um die Punktlasten der Träger auf die Wand zu verteilen. Dabei ist zu beachten, dass die Träger Wärmebrücken darstellen, die im Inneren gesondert gedämmt
werden müssen.
Alternative Konstruktionen für eine Auskragung
gibt es kaum. So können beispielsweise Konsolen nicht im Mauerwerk verankert werden,
weil es keine auf Zug in Mauerwerk zugelassenen Befestigungssysteme gibt. Nur bei sehr
starken Mauern mit gleichzeitig hoher Auflast
ist eventuell eine Verankerung der Zugkonsole
auf der Rückseite der Mauer möglich. Die
einfachste, jedoch auch formal stark in den
Baubestand eingreifende Möglichkeit besteht
darin, auf der Außenseite des Balkons neue
Stützen zu setzen. Hierbei ist es wichtig, dass
man diese auf gewachsenem Boden gründet
und nicht etwa im ehemaligen Arbeitsraum des
Kellers, was mit großer Sicherheit zu Schäden
durch ungleichmäßiges Setzen führt. Um nicht
auch für die Innenseite des Balkons neue
Stützen setzen zu müssen, müssen neue Auflager für die Träger in das vorhandene Mauerwerk eingestemmt oder gebohrt werden, weil
es auch hierfür keine zugelassenen Dübelsysteme gibt.
Vor den statischen Problemen ist allerdings die
Bebaubarkeit zu klären. Da innerstädtische,
gründerzeitliche Grundstücke meist sehr dicht
bebaut sind, werden die notwendigen Abstände zum Nachbarn oft unterschritten, was jedoch durch den Bestandschutz gesichert ist –
allerdings nur so lange wie man keine baulichen Veränderungen z. B. durch den Anbau
eines Balkons vornimmt. Dadurch verliert man

Gründerzeitbauten 1870 –1920

C 2.57

im schlimmsten Fall den Bestandschutz für den
Altbau; auf jeden Fall aber unterliegt der neue
Balkon keinesfalls irgendeiner Sonderregelung
und muss die heute gültigen Abstandsregeln
erfüllen. Für die zu erreichende Ausnahmeregelung sind Duldungen des betroffenen
Nachbarn oder Grundbucheintragungen erforderlich, was dem Bauherrn frühzeitig erklärt
werden sollte.
Dachgeschossausbau

Wer jemals einen leeren Dachstuhl eines Gründerzeitwohnbaus betreten hat, wird von der
handwerklichen Ausarbeitung und dem gewaltigen Volumen beeindruckt sein – je nach
Standort auch von der Aussicht. In den ersten
Gesprächen mit dem Bauherrn sollte man aber
klarstellen, dass die Kosten für den Dachgeschossausbau jene eines Neubaus gleicher
Fläche überschreiten werden und zudem ein
Großteil der beeindruckenden Konstruktionen
»verschwinden« wird (Abb. C 2.57).

Folgende Probleme sind in der Entwurfsplanung und Kostenschätzung zu beachten:
• Die vorhandenen Sparren reichen aufgrund
ihrer geringen Höhe für die einzubringende
Wärmedämmung nicht aus. Zudem werden
die zulässigen Durchbiegungen durch die
neuen Lasten (Dämmung und Untersicht)
überschritten.
• Eine Aufdoppelung nach außen ist wegen
des Gesimses formal kritisch; eine deutliche
Erhöhung der Konstruktion nach außen führt
zu unbefriedigenden Zwangspunkten an der
Traufe.
• Aus den vorangehenden Punkten ergibt sich
eine notwendige Aufdoppelung der Sparren
nach innen, z. B. durch seitliches Aufnageln
neuer Bohlen. Hierbei verschiebt sich jedoch
die Schnittkante von der Untersicht zur Mittelpfette samt deren Kopfbändern, sodass der
Anschluss technisch (Anschluss Dampfbremse) und formal unbefriedigend ausfällt.
• Mittel- und Firstpfetten sind für die neuen
Lasten unterdimensioniert. Eine Verstärkung
kann durch seitliches Anlaschen von U-Stahlträgern erfolgen.
• Die Deckenbalken zum letzten Obergeschoss sind in der Regel nicht für eine übliche Wohnungsnutzung ausgelegt. Eine Verstärkung jedes Balkens durch seitliches Auflaschen weiterer Holzbalken ist sehr aufwendig, da hierfür große Teile der Deckenkonstruktion (von oben oder von unten) entfernt
werden müssen.
• Durch die Nutzungsänderung von Dachspeicher zu Wohn- bzw. Büroraum verliert die
Decke ihren Bestandschutz. Der Brandschutz ist dann neben dem Schall- und Wärmeschutz nach heutigen Regeln, also im
schlimmsten Fall mit F 90-AB nachzuweisen,
was das Einziehen einer komplett neuen
Decke (Stahlbeton, Stahl-Stahlbetonverbund)
erfordert. Selbst Ausnahmeregelungen von
F 60-B sind durch den Bestandsputz nicht zu
erreichen. Die Decke des darunterliegenden,
in der Regel bewohnten Geschosses muss
neu und vollflächig mit Brandschutzplatten
beplankt werden.
• Dachterrassen sind Balkonen rechtlich
gleichgestellt. Die mögliche Bebaubarkeit
stößt an die oben beschriebenen Grenzen.

• Manche Städte schützen die homogene, sehr
flächige Dachlandschaft durch bestimmte
Satzungen, die ein Verbot von Einschnitten
oder Dachaufbauten festschreiben, was z. B.
zur ausschließlichen Verwendung von Dachflächenfenstern für Belichtung und Ausblick
führt.
• Der Raum des Dachbodens ist durch großvolumige Kaminzüge »zugestellt«. Bei Abbruch der nicht benötigten Kamine sind die
Züge unbedingt zu verfüllen und zu verschließen, um Geruchsbelästigungen zu
verhindern.
• Die vorhandenen Leitungen sind nicht für
weitere Nutzer ausgelegt und müssen möglicherweise vom Keller bis zum Dachboden
neu verlegt werden. Wenn hierfür ungenutzte
Kaminzüge zur Verfügung stehen, müssen
diese trotzdem in jedem Geschoss für die
Montage aufgestemmt werden.
• Die Bauausführung ist schwierig. Lagerung
und Transport des Abbruch- und Baumaterials muss meist von der Straße aus erfolgen,
was dauerhafte Absperrungen nötig macht.
Die Dachfläche wird, je nach Grad des Umbaus, für längere Zeit geöffnet bleiben müssen, wodurch es zu Wasserschäden in bereits genutzten Geschossen kommen kann.
So ist oft ein Abbruch mit anschließender neuer
Aufstockung in Kosten, Zeit und Technik sicherer zu planen und herzustellen, wobei natürlich
die räumliche und konstruktive Bestandsqualität verlorengeht. Andererseits eröffnet sich
die Chance für eine komplett neue Gestaltung
(Abb. C 2.58).
Anmerkungen:
[1]
[2]
[3]

[4]
[5]

[6]
[7]

Schönermark, Gustav; Stüber, Wilhelm: Hochbau
Lexikon. Berlin um 1900, S. 488
ebd. [1]
Stolz: Hauseinsturz in Buckau, Centralblatt der Bauverwaltung 1887, S. 42. In: Ahnert, Rudolf; Krause,
Karl Heinz: Typische Baukonstruktionen von 1860
bis 1960. Bd. 1, Berlin 2006, S. 14
ebd. [2], S. 554
Breymann, Gustav Adolf u. a.: Allgemeine Baukonstruktionslehre. Teil 1: Die Konstruktionen in Stein.
Leipzig 1903, S. 317
ebd. [5], S. 352
ebd. [1], S. 281

C 2.58

153

Zwischenkriegsbauten
1920 – 1940
Georg Giebeler

C 3.1

C 3.1

C 3.2
C 3.3

154

Verwaltungsgebäude der Volkswagenwerke,
Wolfsburg (D) ab 1937, Emil R. Mewes, Fritz
Schupp, Martin Kremmer, Karl Kohlbecker
Karl-Marx-Hof, Wien (A) 1930, Karl Ehn
Einfamilienhaus in Schriesheim (D) 1925,
Baumann
a Grundriss Obergeschoss
b Grundriss Erdgeschoss
c Außenansicht

Seit der Wende zum 20. Jahrhundert herrschte
eine allgemeine Aufbruchstimmung, die jedoch
im Widerspruch zum konservativen Kaiserreich
stand. Der eigentliche Umbruch vollzog sich
erst mit dem Ende des Ersten Weltkriegs, der
neben Tod und Zerstörung einen zusätzlichen
technischen Innovationsschub brachte. Die
»Goldenen Zwanziger« begannen mit dem
Zusammenbruch der Monarchien in Russland,
Deutschland und Österreich-Ungarn. Der politischen folgte eine soziale und künstlerische
Erneuerung begleitet vom technischen Fortschritt. Auf die Gründerzeit folgte die Moderne.
Die Moderne bedeutete radikale Befreiung.
Was geändert werden konnte, wurde auch geändert: schwebende Häuser, maschinen- und
stromlinienförmige Gebäude sowie »nackte«
Häuser, deren inneres Skelett von außen sichtbar ist, bildeten die Avantgarde der Architektur.
Der Einfluss auf die Massenarchitektur blieb
nicht aus. Neue Schlagworte waren: ehrlich,
sachlich, zweckmäßig, hell, luftig, natürlich und
gesund. Gründerzeitbauten wurden hingegen
als »dilettantische Stilübungen, entworfen ohne
natürliches Kunstempfinden« verspottet [1].
Obwohl das Jahr 1933 eine politische Zäsur
darstellt, ist im Hinblick auf die Architektur ein
Bruch oder ein Umschwenken weder technisch
noch formal festzustellen – die ideologisch
motivierten Planungen des Nationalsozialismus
einmal ausgenommen.
Mit Beginn des 20. Jahrhunderts lässt sich ein
verstärkter Trend zur Gruppenbildung feststellen, die nicht einen angeborenen, gesellschaftlichen Rang, sondern gleiche Interessen widerspiegelt: Arbeitgeber schließen sich zu Verbänden zusammen (Verband der deutschen Metallindustrie, 1890), Künstler formieren sich in
Gruppen (Die Brücke, 1905), die Anhänger der
Materialgerechtigkeit gründen den Deutschen
Werkbund (1907). Dass ähnliche Interessen
sich in der Gruppe besser durchsetzen lassen
und trotzdem jedem Einzelnen nutzen können,
erklärt auch die Vereinheitlichungstendenzen in
der industriellen Produktion. Normenverbände,
die in der Folge wesentlichen Einfluss auf das
Bauen haben, entstanden in Deutschland mit
der Gründung der DIN-Normenstelle (damals
Normenausschuss der deutschen Industrie,
NADI) im Jahr 1917, in England (BSI) 1901, in

den USA (ANSI) 1918, in Österreich (ÖNorm)
1920 und in Frankreich (AFNOR) 1926. Solche
Vereinheitlichungen sind nur möglich und sinnvoll, wenn man Baustoffe und / oder Bauteile
industriell vorfertigen und auch überregional
vermarkten kann, was wiederum Kommunikationstechnologien und eine entsprechende
Verkehrsinfrastruktur sowie geeignete Baumaschinen voraussetzt. Der Baukran beispielsweise war bis zum Beginn der 1920er-Jahre
nahezu unbekannt, die Baumaterialien wurden
meist von Hand bewegt.
Der 24.10.1929 bedeutet das Ende der »Goldenen Zwanziger«. Der Zusammenbruch des
Aktienmarkts in den USA löste die erste Weltwirtschaftskrise aus, deren Auswirkungen bis
zum Zweiten Weltkrieg spürbar waren. Der Höhepunkt der Krise um 1930 –1933 führte in
Amerika zu durchgreifenden Wirtschafts- und
Sozialreformen, in Deutschland zum Ende der
Demokratie. Krise, Kriegsvorbereitung und
Kriegsbeginn wirkten sich auch auf die Bautechniken aus. Da Rohstoffe wie Stahl für die
Rüstungsindustrie benötigt wurden, schränkte
der Staat eigentlich schon gebräuchliche Bauweisen wie den Stahlbetonbau stark ein. Es
kamen wieder vermehrt Techniken des 19.
Jahrhunderts zum Einsatz: »Am Wichtigsten ist
es, Eisen und Stahl zu sparen. Es ist, wo möglich, durch Mauerwerk, unbewehrten Beton
und, wenn nötig, durch Eisenbeton, Eisenbeton
durch unbewehrten Beton oder Mauerwerk,
Holz durch unbewehrten Beton, Mauerwerk,
Bimsbetonplatten, Gipsdielen oder dergleichen
zu ersetzen«, so Reichsarbeitsminister Franz
Seldte 1937 [2].
Die Folgen der Weltwirtschaftskrise für den
Bausektor waren knappe und dadurch teure
Baustoffe einerseits sowie Not leidende und
daher billige Arbeitskräfte andererseits. Zusammen mit den neuen wissenschaftlichen und
technischen Erkenntnissen führte der Rohstoffmangel beispielsweise zur Minimierung von
Bauteilen durch statische Berechnung [3], die
die bisher vorherrschende »Dimensionierung
aus Erfahrung« ersetzt. Vom Einbruch des Bauwesens 1930 erholt sich Europa nicht mehr vor
Kriegsbeginn. Dieses Kapitel behandelt daher
hauptsächlich die gängigen Bauweisen zwischen 1920 und 1930. Bauten zwischen 1930

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

und 1945 ähneln jenen aus den 1920er-Jahren
oder nehmen Bauweisen der Gründerzeit wieder auf (siehe S. 132ff.).
Der radikale gesellschaftliche Wandel erforderte auch einen radikalen ästhetischen Wandel. Adolf Loos’ Angriff auf die Dekoration des
Jugendstils in »Ornament und Verbrechen«
von 1908 zeigte zehn Jahre später seine durchgreifende Wirkung: Jugendstil und historisierende Baustile galten nun als »Geschmacksirrungen des 19. Jahrhunderts«[4]. Die Bauweise der 1920er-Jahre mit dem Bauhaus o. Ä.
gleichzusetzen, greift jedoch zu kurz, da die
Masse der europäischen Bauten diesem nicht
zuzurechnen ist. Eine entscheidende Rolle
spielten vielmehr Konzepte, welche entwickelt
wurden, um die gesamtgesellschaftlich geforderten Verbesserungen der Lebensbedingungen für die Masse umzusetzen. Dunkle,
muffige Hinterhöfe wurden zum Sinnbild einer
vergangenen Epoche, die überwunden werden
musste. Das Idealbild stellte das niedrige,
oftmals gereihte Siedlerhaus dar, teilweise
mit landwirtschaftlicher Selbstversorgung. Es
lehnt sich an Ebenezer Howards Ideen der
Gartenstadt von 1898 an, die 1906 in Hellerau
(D) und 1903 in Letchworth (GB) verwirklicht
wurden.
Ließ sich eine lockere Bebauung und Begrünung aufgrund hoher Grundstückspreise nicht
realisieren, versuchte man zumindest auf die
Innenhofbebauungen zu verzichten. Großsiedlungen wie der Karl-Marx-Hof in Wien bieten
neben großen Frei- und Grünflächen auch zahlreiche Gemeinschaftseinrichtungen wie Wäscherei, Kindergarten und Hallenbad (Abb. C
3.2). Dabei weisen die sozialistisch ausgerichteten Arbeitersiedlungen und die bürgerlichkonservativen Gartenstädte in der grundsätzlichen Konzeption überraschend große Ähnlichkeiten auf, die nur von ideologischen Motiven überdeckt werden: hier die heroische
Überhöhung der Arbeiterklasse, dort das »Zurück zur Natur« der Gartenstädte.
Lieblingskind der Architekten war allerdings
der Büro- und Industriebau, in dem sich die
Neue Sachlichkeit am deutlichsten durchsetzte:
»Der Architekt hat erkannt, dass eine einwandfreie ästhetische Lösung seiner Aufgabe (…)
eine Gestaltung ›von innen nach außen‹ verlangt. Darum kommt die heutige Baukunst ohne
ornamentales Beiwerk aus und befriedigt allein
durch sachliche Gliederung und zweckbewusste Herausstellung der von der Technik
geschaffenen Bauformen und Werkstoffe.«[5]
Neben den ästhetischen Vorlieben spielte vor
allem das Streben nach einer Verbesserung
der Arbeitsplätze eine Rolle. Es entstanden
unverzierte, scharfkantig geschnittene, voluminöse Baukörper (Abb. C 3.1). Keine Fabrikanlage kam ohne Türme aus – egal ob in der
Stadt oder auf dem Land. Großflächige Verglasungen zeigen das Innenleben der Fabrik
und belichten die Arbeitsplätze, wohingegen
die Fassade von Verwaltungsgebäuden meist
als Lochfassade mit relativ kleinen Öffnungen
geplant wurde. Konstruktiv handelt es sich

nahezu ausschließlich um Stahl- oder Stahlbetonskelettbauten mit massiven, gemauerten
Außenwänden. Eine Folge der Normierungseuphorie ist die Modularisierung von Bürogebäuden auf ein Achsmaß zwischen 125 und
135 cm, das bis heute europaweit gebräuchlich ist.
Typische Stärken und Schwächen
Der häufig genossenschaftlich durchgeführte
Wohnungsbau der 1920er-Jahre überzeugt
heute vor allem durch seine Geschlossenheit.
Die Siedlungen sind inzwischen zentrumsnah
und trotzdem – als Reaktion auf die Hinterhöfe
des 19. Jahrhunderts – weniger dicht bebaut
und entsprechend begrünt. Das Herausheben
der Gemeinschaft im Städtebau durch Plätze,
Einrichtungen und Grünanlagen sowie der
kleinteilige Maßstab der Gebäude sind identitätsstiftend und »menschlich«.
Die Wohnungen selbst zeichnen sich durch
eine gute Belichtung und Belüftung aus – auch
die Bäder sind meistens natürlich belichtet. Die
städtischen Großwohnungen und Einfamilienhäuser der 1920er-Jahre haben trotz zum Teil
deutlich kleinerer Abmessungen ähnliche Qualitäten wie ihre gründerzeitlichen Pendants
(Abb. C 3.3). Was die Konstruktion betrifft, weisen die damals bereits ausgereiften Bautechniken wie Holzbalkendecken, Mauerwerk und
Steildach in der Regel keine Schäden auf.
Der Wunsch, individuelle Wohnungen für Kleinverdiener zu errichten, bedingte streng funktionale, minimierte Grundrisse (1936 erscheint die
erste Auflage der »Bauentwurfslehre« des Gropiusschülers Ernst Neufert, die nach drei Wochen ausverkauft war). Gepaart mit dem neuen
Wissen um Materialersparnis durch Berechnung und Bautechnik entstanden Häuser und
Wohnungen, die als Luxus galten, heute allerdings durch ihre Enge bedrückend wirken können. Weitere Schwächen sind:
• viele, kleinteilige Räume, jedoch meist mit
nichttragenden Wänden unterteilt
• geringe Raumtiefen zwischen den tragenden
Wänden
• enge Treppenräume mit steilen Treppenläufen
• geringe Wand- und Deckenstärken mit entsprechend schlechtem Schall- und Wärmeschutz
• schlechter Schallschutz in gereihten Gebäuden aufgrund durchlaufender Decken
• schadensträchtige Konstruktionen durch
Sparmaßnahmen und Unkenntnis bei neuen
Technologien wie im Betonbau oder bei Abdichtungen

C 3.2

a

b

Umbaupotenzial
Das Umbaupotenzial und die Umbaunotwendigkeit fallen sehr unterschiedlich aus. Für die
Weiternutzung bürgerlicher Wohngebäude reichen meist Sanierungsmaßnahmen ohne große
Eingriffe in die Substanz, was ihre Ähnlichkeit
zu gründerzeitlichen Gebäuden unterstreicht.
Umnutzungen, beispielsweise einer Wohnung
c

C 3.3

155

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

in ein Büro, gestalten sich deutlich schwieriger,
da die Räumlichkeiten stärker auf eine Nutzung
zugeschnitten sind und statt nur einer tragenden Mittelwand viele tragende Wände enthalten können.
Der Umbau von Siedlungshäusern hingegen ist
problematisch. Die Geschlossenheit einer halbwegs erhaltenen Wohnsiedlung ist – wenn nicht
bereits denkmalgeschützt – meist so beeindruckend, dass sich radikale Eingriffe fast verbieten. Oft liegt Besitzern oder Käufern solcher Immobilien gerade an diesem charakteristischen
Erscheinungsbild. In der Umbauplanung ergeben sich dann Schwierigkeiten, um den Häusern entsprechend der jeweiligen Nutzung ihre
»Enge auszutreiben«. Hinzu kommen Probleme
im Schallschutz (gereihte Häuser, Abb. C 3.4 a
und b) und Wärmeschutz (Außenwände) sowie
mit eindringender Feuchtigkeit (Keller).
Gänzlich konträr zu Siedlungshäusern verhält
es sich mit Gewerbe- und Fabrikbauten: Hier
besteht die Schwierigkeit beim Umbau darin,
die Großzügigkeit der skelettierten Hallen zu
erhalten, vor allem wenn das Volumen aus
Nutzungsgründen aufgeteilt werden muss.
Die Nähe zu gewerblichen Neubauten – Modul
und Skelett – ermöglicht in der Umbauplanung
nahezu jegliche neue Nutzung (Abb. C 3.6).
Die bautechnischen Probleme des Schall-,
Wärme- und Feuchteschutzes bleiben jedoch
dieselben.

a

b

C 3.4

a

b

c

C 3.5

C 3.6

156

Keller
Kellerräume bleiben auch in der Zwischenkriegszeit untergeordnete Bauteile für Lagerzwecke. Aufgrund der schlechten Erfahrungen
aus der Gründerzeit verbieten einige Bauordnungen aus der Zeit explizit Aufenthalts- und
Arbeitsräume im Keller [6]. Die Abdichtungstechnologien waren zwar weit fortgeschritten,
wurden jedoch im Keller selten angewendet.
Trotzdem sind diese Keller anders konstruiert
als jene der Gründerzeit, da vermehrt Beton als
Baustoff eingesetzt wird. Dieser galt damals als
preiswert und wasserdicht, was aber in der Realität nicht zutraf. So kommt es immer wieder
zu Problemen mit eindringender und aufsteigender Feuchtigkeit. Die Decken werden nun
nicht mehr gewölbt, sondern durch flache
Stahl-Beton-Decken ersetzt. Allerdings wird infolge der Weltwirtschaftskrise wieder vermehrt
auf alte Techniken zurückgegriffen, da Zement
teuer und Arbeitskraft billig waren. Außer der
Feuchtigkeit wird man mit Kellern dieser Baujahre kaum Schwierigkeiten haben, da sie solide konstruiert und gebaut sind.
Gewerbliche Bauten sind meist nicht unterkellert. Als reine Funktionsbauten errichtet, wurde
hier an allem gespart, was für eine Fabriknutzung entbehrlich erschien, z. B. an der Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Da die
Gebäude, anders als Wohnbauten, oft ebenerdig erschlossen werden, zieht sich das Problem des Feuchtigkeiteintrags bis auf Sockelhöhe des Erdgeschosses.

Gründungen und Böden

Gründungen aus Bruchsteinen oder abgetreppte, gemauerte Streifenfundamente finden
sich nur noch bei untergeordneten oder landwirtschaftlichen Gebäuden. Ungefähr seit 1910
wurden Flach- und Tiefgründungen aus Beton
gefertigt, da dieser nun massenhaft produziert
wurde und somit preiswerter war als gemauerte
Fundamente und zugleich wasserfest ist. Vielfach wird jedoch auf die Art des Zements und
dessen Widerstandsfähigkeit gegen im Wasser
gelöste Salze und Säuren hingewiesen, was
auf diesbezügliche Ausführungsmängel schließen lässt. Breite Fundamente, z. B. bei weniger
tragfähigen Böden, werden bewehrt und auf
Biegung beansprucht, sodass mit ähnlichen
Fundamenthöhen wie heute zu rechnen ist. Die
zulässige Bodenbeanspruchung wird 1934 in
der ersten Fassung der DIN 1054 mit 100
kN / m2 für abgelagerte Sandschüttungen und
bis zu 400 kN / m2 für fest gelagerten Kies oder
Ton angenommen. Im Zusammenspiel mit den
genormten Lastannahmen treten kaum Setzungsprobleme auf.
Die gestiegene Betonqualität, der vermehrte
Einsatz von Maschinen sowie technische Weiterentwicklungen ermöglichten Tiefgründungen
und Bauen im Grundwasser auch im großen
Maßstab. Die Methoden unterscheiden sich
kaum von heutigen Arbeitsweisen und können
daher, wenn sie bisher schadensfrei waren,
auch als sicher eingestuft werden. Anders verhält es sich mit Abdichtungen gegen drückendes Wasser. Die sich vielfach widersprechenden Ausführungsratschläge führen 1932 zur
DIN 4031 (Wasserdruckhaltende Dichtung aus
nackten Teerpappen oder nackten Asphaltbitumenpappen). Darin wird eine mindestens
dreilagige Abdichtung aus Teerpappen gefordert. Die Abdichtung erfolgt bis zu 30 cm
über dem höchsten Grundwasserstand, darüber wird auf jegliche Abdichtung verzichtet
(Abb. C 3.8).
Böden werden im Grundwasser auf der Druckseite abgedichtet (»schwarze Wanne«), was bei
inzwischen aufgetretenen Undichtigkeiten leider
nicht reparabel ist. Kellerböden ohne drückendes Wasser sowie nicht unterkellerte Böden
werden nicht abgedichtet. Die Betonplatten
haben meist Stärken zwischen 12 und 15 cm
und werden in der Regel direkt mit Verbundestrich oder Ziegelpflaster belegt. Im Idealfall
wurden dem Beton Zusätze wie Ceresit beigemengt, um sie wasserdicht zu machen; vollkommen wasserdicht sind diese Bodenplatten
aber deshalb nicht. Das Ausbrechen der Böden
und der Austausch gegen eine neue Betonplatte mit WU-Qualität kann dieses Problem mit vertretbarem Aufwand mindern. Ein vollständig trockener Keller lässt sich oft nicht erreichen, da
der Abschluss zu den aufgehenden Wänden
kaum wasserdruckfest hergestellt werden kann
und die Betonwände je nach Ausführungsgüte
auch Erdfeuchte kapillar transportieren.
Bodenplatten im Gewerbebau
Je nach Betriebsart schwanken bei Böden in

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

nicht unterkellerten Gewerbebauten die Stärken der Betonplatten erheblich: 15 cm beträgt
das Minimum für leichte Hallen, der Standard
liegt bei ca. 25 cm, aber auch Platten über
50 cm sind dokumentiert (Abb. C 3.7).
Von einer Bewehrung ist nicht auszugehen, da
Bodenplatte und Fundamente als getrennte
Bauteile ausgebildet sind, wobei die Fundamentoberkante häufig mit der Bodenplattenoberkante bündig steht. Ebenso selten sind
Abdichtungen oder Wärmedämmungen.
Beides ist für eine Umnutzung sehr problematisch. Die einfachste Lösung besteht darin,
nachträglich einen schwimmenden Estrich auf
einer Flächenabdichtung aufzubringen. Allerdings ergäbe sich dadurch eine Stufe, sodass
keine ebenerdige Zufahrtsmöglichkeit mehr
gegeben wäre. Zudem ist der schwimmende
Estrich nicht hoch belastbar, sodass bestimmte
Nutzungen ausgeschlossen werden.
Daher lohnt es sich, bei einer dünnen Bodenplatte über einen Abbruch bis ca. 50 cm unter
Oberkante Fertigfußboden nachzudenken. Ein
neuer Bodenaufbau mit kapillarbrechendem
Kies, Sauberkeitsschicht, Wärmedämmung,
WU-Bodenplatte und Verbundestrich würde die
meisten Probleme lösen. Lediglich die oberkantenbündigen Fundamente stellen eine potenzielle Wärme- und Feuchtebrücke dar, die
aber mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand
nicht zu beseitigen ist.
Statt einer WU-Platte kann eine bituminöse Flächenabdichtung eingesetzt werden, die sich
mit einer nachträglichen Wandabdichtung verbinden lässt und die Fundamente mit abdichtet. Dabei muss jedoch ein gleitender Estrich
verwendet werden, was die Gesamtstärke des
Aufbaus nochmals erhöht.
Der aufwendige Austausch der Bodenplatte
unterbleibt häufig aus ökonomischen Gründen;
dies verstößt aufgrund der fehlenden Wärmedämmung jedoch sowohl gegen die EnEV als
auch gegen die Arbeitsschutzbestimmungen –
auch wenn die Flächenabdichtung unter dem
neuen Belag erfolgt. Manche Architekten lösen
dies durch Podeste, d. h. temporäre, aufgeständerte Trockenbaukonstruktionen, die im
Erdgeschoss, z. B. im Bereich von Arbeitsplätzen, eingebaut werden (Abb C 3.6).
Kelleraußenwände

Die Außenwände der Keller werden wie bisher
häufig gemauert. Die empfohlenen Mauerstärken sind gegenüber den gründerzeitlichen
etwas reduziert, trotzdem besitzen schon zweieinhalbgeschossige Gebäude 51 cm dicke
Kelleraußenwände. Wegen dieser enormen
Wandstärken gestalten sich Trockenlegungen
solcher Mauern gegen aufsteigende Feuchtigkeit als sehr aufwendig.
Betonkellerwände sind nur unwesentlich dünner als gemauerte und wurden – wie die Bodenplatten – nicht zusätzlich abgedichtet. Bei
anstehendem Hangwasser oder bindigen
Böden wird vielfach ein weiterer Zementputz
oder das Beimengen von chemischen Zusätzen empfohlen. Aufsteigende Feuchtigkeit in

Betonwänden ist zwar selten, lässt sich aber –
wenn vorhanden – kaum sicher sanieren.
Nachträgliche Abdichtungen von außen können je nach Bodenbeschaffenheit und örtlichen
Gegebenheiten meist ohne Probleme ausgeführt werden.
Des Weiteren kann es bei Betonwänden vorkommen, dass bis knapp unter die Bodengleiche auf eine Außenschalung verzichtet und
der Beton ohne Trennlage direkt zwischen Baugrubenwand und innerer Schalung eingefüllt
wurde. Das führt zu Unebenheiten von mehreren Zentimetern, die nur mit sehr hohem Materialeinsatz auszugleichen sind (Abb. 3.9).
Zu aufsteigender Feuchtigkeit heißt es im Kommentar zur Bauordnung 1931: »Die Isolierung
gegen aufsteigende Feuchtigkeit wird in allen
Außenmauern und wenigstens in denjenigen
Innenmauern, die mit Erdreich in Verbindung
stehen, einige Schichten über dem anstoßenden Gelände herzustellen sein. (…) Gebäude
ohne Aufenthaltsräume brauchen nicht in dieser Weise gegen Feuchtigkeit geschützt zu
werden.« [7] Daraus lässt sich schließen, dass
Horizontalsperren nicht schon im Keller eingebaut wurden.

C 3.4

C 3.5

C 3.6
C 3.7

C 3.8
C 3.9

Siedlungshäuser, Frankfurt-Griesheim (D) um
1922, H. Hamburger
a Außenansicht
b Erdgeschossgrundriss
Hohlblock- und Mantelbetonsteine aus Leichtbeton
a Winkelsteinwand
b Verokretgasbetonblock
c Bimsbetonhohlblock
Umnutzung einer Fabrikhalle zur Werbeagentur,
Köln (D) 2005, Georg Giebeler
Stärken von Bodenplatten im Gewerbebau
(Tabelle von 1933), Mischungsverhältnis
Zement : Sand
wasserdruckhaltende Dichtung nach DIN 4031
Kelleraußenwand, betoniert im Erdreich mit einseitiger Schalung, nachträgliche Vertikalsperre
durch Bitumendickbeschichtung

Nutzlast / m2 bei gewachsenem
Boden

bei aufgefülltem
Boden

bis 1500 kg

15 cm i. M. 1: 8

20 cm i. M. 1: 6 bis 1: 8

bis 3000 kg

20 cm i. M. 1: 8

25 cm i. M. 1: 6 bis 1: 8

bis 5000 kg

25 cm i. M. 1: 8

35 cm i. M. 1: 6 bis 1: 8

über 5000 kg

30 cm i. M. 1: 8

nach näheren
Überlegungen

Bei aufgefülltem Boden ist der Unterboden ggf. kreuzweise mit Eisen zu armieren.
C 3.7

Kellergewölbe und -decken

Schon in den 1920er-Jahren verliert der Gewölbebau rapide an Bedeutung, aus funktionalen
(eingeschränkte Nutzbarkeit, große Deckenstärke) und ökonomischen Gründen und
zudem in formaler Hinsicht, da er als Rückschritt empfunden wurde. In den 1930er-Jahren werden Kellerdecken fast ausschließlich als
Flachdecken konzipiert: aus Stahlträgern mit
Formsteinen, Stahlträgern mit Beton oder aus
Stahlbeton. Alle diese Decken entsprechen
jenen in den Obergeschossen und werden ab
S. 165 behandelt.
Erd- und Obergeschosse
Der vermehrte Einsatz von Stahl und Beton
anstelle von Holz und Werkstein ist der größte
Unterschied zwischen den Obergeschossen
der Zwischenkriegszeit- und jenen der Gründerzeitbauten. Sichtbar in Erscheinung tritt
dies vor allem bei den Betonskeletten der
Gewerbe- und Großbauten, bei denen die neue
Technik auch zu einer neuen Haltung und
Ästhetik führte. Trotzdem werden viele Techniken aus der Gründerzeit nahezu unverändert
weitergeführt, wie beispielsweise das massive
Mauern der Außenwände, auch bei Ausfachung und Verblendung von Skelettkonstruktionen.

C 3.8

Außenwände

Durch die neu eingeführte Normierung der Berechnungsmethoden und Lastannahmen versuchte man, die massiven gemauerten Außenwände zu reduzieren – ein für die Zwischenkriegszeit typisches Bemühen der Materialund Zeitersparnis. So fordert die Berliner Bauordnung von 1929 die Berechnung der StandC 3.9

157

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

festigkeit und keine geschossweisen Mindeststärken. Zulässig sind Außenwandstärken im
Dachgeschoss von einem halben Stein
(12 cm). Auch Brandwände der oberen Geschosse dürfen in 12 cm dickem Mauerwerk
oder in Beton mit 10 cm Stärke ausgeführt werden.
Mauersteine
Ziegel bleiben das vorherrschende Material
für Außenwände, allerdings nicht mehr in der
vorherigen Ausschließlichkeit. Die Normierungsversuche des 19. Jahrhunderts zeigten
Wirkung, und der Ziegel bildet nun die Grundlage des üblichen Maßmoduls: In Deutschland
wird fortan in öffentlichen Bauten ausschließlich das Reichsformat (damals Normalformat:
25 ≈ 12 ≈ 6,5 cm) vermauert. Bruchsteinmauerwerk behält seine Bedeutung nur noch als
Vormauerung, z. B. im Sockelbereich. Ansonsten finden neue, künstliche Steine Verwendung,
weil nun auch deren Herstellungsprozesse
gleichmäßige (normierte), hohe Qualität erzielten.
Kalksandstein entspricht den heute gebräuchlichen Steinen mit einer Druckfestigkeit von
14 – 20 MN / m2 und wird ebenfalls im Reichsformat gefertigt.
Hohlsteine sind meist als Tonhohlziegel mit vertikaler Lochung ausgeführt. Sie werden aufgrund folgender Vorzüge vermehrt eingesetzt:
Materialersparnis, geringeres Gewicht, schnellere Erstellung und Austrocknung durch große
Formate sowie gute Schall- und Wärmedämmung. Gerade Letzteres wurde oft als Argument angeführt, da in der direkten Nachkriegszeit wie auch infolge der Wirtschaftskrise akute
Brennstoffknappheit herrschte. Die Formate
sind meist etwas höher als das Normalformat

Wohngebäude

(25 ≈ 12 ≈ 10,4 cm oder 25 ≈ 12 ≈ 14,2 cm).
Ihre geringere Druckfestigkeit beschränkt den
Einsatz auf Siedlungs- und Einfamilienhäuser.
Leichtbetonsteine werden aus demselben
Grund wie Ziegelhohlsteine vermauert (Abb.
C 3.5). Sie entsprechen den schon früher regional gebräuchlichen Schwemm- oder Bimssteinen (Rheinland), allerdings mit Kohlenschlacke als Zuschlagsstoff. Die Abmessungen
sind jedoch deutlich größer (50 ≈ 25 ≈ 25 cm),
teilweise sogar so groß, dass sie nicht mehr
von Hand zu versetzen sind (Frankfurter Platte).
Daneben gibt es aber weiterhin Leichtbetonsteine für Innenwände im Format von 25 ≈ 12 ≈
9,5 cm.
Mörtel
Die früher gebräuchlichen Luftkalke werden
mehr und mehr durch hydraulisch abbindende Zement- und Kalkzementmörtel ersetzt,
die den heutigen in Güte und Festigkeit ähneln. Für Außen- und Innenputze wird jedoch
weiterhin der leicht zu verarbeitenden Kalkmörtel benutzt. Verlängerte Zement- und
Kalkzementputze finden Anwendung auf
Betonoberflächen, insbesondere als Deckenputz.
Mauerstärken und Absätze
In der Praxis kommen weiterhin Tabellen von
Mindestmauerstärken zur Anwendung, welche
in den Bauordnungen eigentlich dem Nachweis
der Standsicherheit gewichen sind. Sie entsprechen dem Modulsystem des Reichsformats (13 ± 1cm). Die sich ergebenden Absätze
werden meist nach innen gelegt, da die nun
übliche Fassadengestaltung Geschossgesimse
als altmodischen Zierrat ablehnt. Sie dienen als
Auflage für Decken (Abb. C 3.10).
Mauerstärke [cm]
1. OG
2. OG
3. OG

Keller

EG

Frontwand mit Öffnungen
und mit Deckenlast

4. OG

DG

77

64

51

51

38

38

25

hohe Wand ohne Öffnungen
mit Deckenlast

51

51

38

38

38

25

25

Giebelwand mit Öffnungen
ohne Deckenlast

51

38

38

38

25

25

25

Giebelwand ohne Öffnungen
und ohne Deckenlast

51

38

38

25

25

25

25

Mittelwand mit Öffnungen
und mit Deckenlast

51

38

38

38

25

25



Treppenwand

38

25

25

25

25

25

25

Frontwand mit Öffnungen
und mit Deckenlast

90

77

64

51

51

38

25

hohe Wand ohne Öffnungen
mit Deckenlast

77

64

51

51

38

38

25

Giebelwand ohne Öffnungen
und ohne Deckenlast

51

51

38

38

25

25

25

Mittelwand mit Öffnungen
und mit Deckenlast

51

51

51

38

38

38

38

Treppenwand

51

38

38

25

25

25

25

Hohlmauerwerk
Außenwände werden bereits während der
Gründerzeit, insbesondere in Norddeutschland, als Hohlmauerwerk ausgeführt, also als
zweischaliges Mauerwerk mit innerer, ca.
4 – 8 cm messender Luftschicht und einer mindestens 12 cm stark gemauerten äußeren
Schale (Abb. C 3.11). Diese Konstruktion erfüllt
einen dreifachen Zweck:
• Dem Mauerwerk wird im Inneren Luft zugeführt, was das Abbinden des Luftkalks beschleunigt.
• Die Luftschicht verbessert die Wärmedämmung der Außenwand (sofern sie geschlossen ist).
• Eine Durchfeuchtung der Fassade (Ziegelmauerwerk, kein Klinker), z. B. durch Schlagregen, bis in den Innenraum wird verhindert.
Zum Teil wurden Hohlmauern auch in eine
eigentlich massiv gemauerte Wand integriert,
z. B. als Brüstungsmauerwerk. Je nach Zweck
unterscheidet man drei verschiedene Arten von
Luftschichten: Luftschichten mit Innenluftzufuhr, Luftschichten mit Außenluftzufuhr und
»geschlossene« Luftschichten ohne Luftzufuhr.
In seinem »Hochbau Lexikon« von 1900 beschreibt Gustav Schönermark z. B. eine Konstruktion, bei der die Zu- und Abluftöffnungen
erst ein halbes Jahr nach Fertigstellung verschlossen werden und so allen drei Zwecken
gerecht werden können [8].
Die Ausführungen von Hohlmauerwerk unterscheiden sich sehr stark, da es sich um eine
neue Technik handelt, die vor allem in der Zwischenkriegszeit Verwendung fand. Allen Ausführungen gemein ist eine kraftschlüssige Verbindung der beiden Schalen. Dies geschieht durch:

a

b

Fabrikgebäude

c

C 3.10

158

d

e

C 3.11

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

C 3.10
C 3.11

vorgeschriebene Mindestwandstärken
Ausführungen von Hohlmauerwerk
a herkömmliche« Hohlwand
b durch Bindeeisen gehalten
c Katonawand
d Kästelwand
e vermutete Luftzirkulation in einer Hohlwand
C 3.12 Ausführungen von Klinkerverblendungen
a ½-Stein stark mit Bindersteinen
b mit versetzten Hohlfugen
c ½-Stein stark mit innenseitigem bituminösem
Anstrich
d Hohlwand mit Bindedraht (x) offene Stoßfuge,
oberhalb der Deckenbalken Asphaltpappe
e Hohlwand mit Bindersteinen, ansonsten wie d

a

b

c

• mitgemauerte Binder mit in Teer (historisch:
Goudron) getauchten Köpfen (keine Wasserweiterleitung)
• eingelegte Anker aus verzinktem Eisen oder
Gussformteile (Norddeutschland, England)
• verspringende Luftschichten, d. h. die Mauerstärken der inneren und äußeren Schale
wechseln sich regelmäßig ab, sodass keine
durchgehende Luftschicht entsteht (Nordostdeutschland)
• in der Luftschicht stehende, aber nicht mit
der anderen Schale im Verband gemauerte
Binderpfeiler in regelmäßigem Abstand
(Abb. C 3.11)
Der Nachteil der geringeren Standfestigkeit von
zweischaligem Mauerwerk findet in den Bauvorschriften Niederschlag, die den Einsatz auf
maximal drei Geschosse beschränken. Die
Vorteile dieser Wandkonstruktion werden von
Zeitgenossen hauptsächlich in der Materialersparnis und der kürzeren Austrocknungszeit
gesehen [9]. Der Wetterschutz und die wärmedämmende Wirkung der Luftschicht werden
jedoch vielfach angezweifelt.
Verblendmauerwerk
Hinsichtlich der Materialgerechtigkeit bleiben
Ziegelmauern nun auch auf den Schauseiten
unverputzt, wobei sie zur Verbesserung der
Schlagregendichtigkeit (und der Ästhetik) auf
der Außenseite vielfach mit einer 12,5 cm
starken Schicht aus hart gebrannten oder gesinterten Steinen (Klinker) verblendet sind.
Grund für den Verzicht auf massives Klinkermauerwerk ist der höhere Materialpreis, was
sich auch in der Art des Verbands mit vielen
Läuferschichten niederschlägt. Der Verbund
geschieht meist durch das Mitmauern von Bindersteinen im Verband, wobei Feuchtigkeit
(Schlagregen) durch Haarrisse in den Klinkern
in die Innenschale eindringen und aufgrund
der Dampfdichte der Steine und des verwendeten Zementmörtels nur nach innen austrocknen kann. Eine höherwertige, jedoch seltene
Ausführung stellt die zweischalige Bauart mit
belüfteter und entwässerter Luftschicht dar.
Den Verbund zur Tragschale bilden hier Drahtanker oder einzelne Binder (Abb. C 3.12).
Insbesondere Klinkersteine (aber auch Ziegel)

d

e

C 3.12

können in der Größe vom Reichsformat abweichen, da regional weiterhin Steine in Hamburger-, Oldenburger- oder bayerischem Format
gefertigt werden.
Die Verblendung erfolgt auch mittels Naturoder Betonwerksteinen, die durch Zink-, Bronze- oder Messingdraht mit der Tragschale verbunden werden. Die zwischen Werkstein und
Mauerwerk liegende 1– 2 cm messende Luftschicht dient dabei zur Entkopplung verschiedener Setzungen und verhindert Zwängungen
der Verblenderschicht (Abb. C 3.13).
Dämmstoffe
Zur Wärme- und Schalldämmung werden in der
Zwischenkriegszeit unterschiedliche neue Materialien verwendet. Zum einen dienen getränkte Torfplatten (Torfoleum) als Trittschalloder Wärmedämmung in Wänden und Decken.
Sie sind ca. 50 ≈ 100 cm groß und bis zu
20 cm stark. Ihr Raumgewicht beträgt ca.
0,02 kN / m2 je cm Dicke. Zum anderen kommen zement- oder magnesitgebundene Holzwolleleichtbauplatten mit einer Größe von 50 ≈
200 cm und Stärken zwischen 2,5 und 15 cm
zum Einsatz. Sie gelten als feuerhemmende
Wärmeschutzplatten, vor allem eignen sie sich
jedoch als Putzträger. Auch Kork wird sehr
häufig benutzt und als Naturkork, Presskork,
Korkstein (Bindemittel: Kalk oder Teer) sowie
als expandierter Kork (auf doppeltes Volumen)
angeboten. Das sogenannte Korkment besteht
aus einer 4 mm starken Korkmatte auf einem
Jutegewebe und wird zur Trittschallverbesserung unter Linoleum verlegt.

Durchfeuchtung durch Spritzwasser mit den
bekannten Schäden wie Schimmel an der Innenseite, Ausblühungen innen wie außen und
Frostausbrüchen im Sockelbereich der Außenseite. Da man kaum mehr auf Misch- oder
Bruchsteinmauerwerk trifft, können die in den
Allgemeinen Sanierungsaufgaben beschriebenen Trockenlegungsmethoden relativ kostengünstig und sicher angewandt werden
(siehe S. 125f.).
Notwendige Ertüchtigungen der Außenwände
beschränken sich im Gewerbe- und Geschosswohnungsbau auf den Wärmeschutz. Verputzte
Fassaden lassen sich mit aufgeklebter Außendämmung ohne große formale Probleme und –
sofern kein Balkon vorhanden ist – mit wenigen
Wärmebrücken einfach und preiswert nachrüsten. Schwierig wird es bei den Klinker- und Ziegelfassaden, wie sie in bestimmten Regionen
häufig vorkommen, z. B. in Norddeutschland,
England und den Beneluxländern. Will man das
äußere Erscheinungsbild erhalten, kommt nur
eine Innendämmung infrage. Die Änderung in
eine mehrschalige Konstruktion mit Dämmschicht ist teuer und wegen veränderter Oberfläche, Form und Farbe der Klinker, vertieften
Fensterlaibungen sowie gefrierender Luftfeuchtigkeit an der Fassade formal oft unbefriedigend (siehe Allgemeine Sanierungsaufgaben,
S. 122f.).
Bei mit Leichtbetonsteinen oder Hohlziegeln
hergestellten Siedlungshäusern können darüber hinaus auch Schalldämmmaßnahmen erforderlich sein, die sich aber mit der Verbeserung
der Wärmedämmung automatisch einstellen.

Schäden und Maßnahmen
Schäden am Außenmauerwerk sind eher selten. Bei unterkellerten Gebäuden, deren Erdgeschossboden oberhalb der Spritzwasserzone liegt, gilt dasselbe wie für die Gründerzeitbauten, wobei die dort beschriebenen
Schäden durch schlechte Mörtelmassen und
Steine dank Normierung und Materialüberwachung eher seltener vorkommen.
Anders verhält es sich bei nicht unterkellerten,
ebenerdigen Gebäuden, insbesondere im Gewerbebau. Hier ist sowohl mit aufsteigender
Feuchtigkeit aufgrund fehlender oder defekter
Horizontalsperren zu rechnen als auch mit

Fensteröffnungen
Wie bei den Kellerdecken wird die Technik des
Wölbens, auch des scheitrechten Bogens,
mehr und mehr durch den Einsatz von Biegeträgern ersetzt – üblicherweise aus Stahl-Normalprofilen, aber bei Öffnungen unter 1 m Breite sowie in nichttragenden Wänden auch aus
Holz. Für Fensteröffnungen in starken Außenwänden werden mehrere Träger nebeneinander verlegt und mittels Distanzrohren und
Schraubbolzen verbunden. Die Verkleidung
geschieht meist durch Kalkzementputz auf Trägermatten (z. B. Rabitzgewebe). Gewände aus
Werkstein sind – wenn auch weniger verziert
159

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

als in der Gründerzeit – weiterhin üblich und
werden in ähnlicher Weise versetzt und mit
einem im Verband gemauerten Entlastungsbogen überspannt.
Bei späteren Bauten finden Stahlbetonstürze
immer häufiger Verwendung. Deren zunehmende Verbreitung ist sicher auch auf die europäischen Kriegsvorbereitungen und die damit
einhergehende Stahlknappheit zurückzuführen.
In den meisten Fällen dürfte die Beton- und
Stahlgüte und demnach die Standfestigkeit für
die heutige Praxis ausreichen, auch wenn dies
nach aktuellen Regeln nicht mehr nachweisbar
ist. Stahleinlagen sind nur in geringem Ausmaß
und lediglich auf der Sturzunterseite zu erwarten. Die übliche Überdeckung beträgt 2 cm.
Fenster

Das damals zeitgemäße Fenster besteht aus
Kiefernholz, auch Pitchpine genannt, und wird
grundsätzlich lackiert. Das schon bekannte Kastenfenster wird in fast unveränderter Ausführung
weiterhin verbaut – nun allerdings mit liegenden
Glasformaten, die den Normierungsprozess
prägten. Die DIN 1240 normiert ingesamt drei
Glasgrößen: 320 ≈ 300, 440 ≈ 300 und 560 ≈
300 mm. Da für alle Gläser gleiche Fensterholzstärken gefordert werden, stellt die Letztgenannte die wirtschaftlichste und gebräuchlichste
Form dar, aus der durch Addition genormte
Fensterformate entstanden (Abb. C 3.15). Grund
für die Normung war die dadurch mögliche industrielle Vorfertigung der Fenster.

Das weitverbreitete Einfachfenster geriet in den
Krisenjahren zunehmend in die Kritik, da der
Wunsch nach lichten Räumen bzw. großflächigen Verglasungen zu großen Wärmeverlusten
führte. Neben dem Kastenfenster werden nun
auch Doppel- und Verbundfenster hergestellt.
Das Doppelfenster besteht dabei aus einem
äußeren Einfachfenster und einem in Blendrahmen und unterem Flügelholz vereinfachten
Einfachfenster. Angeschlagen werden beide an
einem ¼-Stein-Anschlag in Mauermitte, was
beim Aufmaß beachtet werden muss (Abb.
C 3.16).
Das Verbundfenster besteht aus ähnlichen Profilen, die aber direkt miteinander verbunden
werden und sich meist zur Reinigung des
Scheibenzwischenraums öffnen lassen. Das in
Abb. C 3.17 dargestellte Fenster zeigt auch
erstmals eine Regenschutzschiene (hier: Regenrinne) am unteren Blendrahmen. Die Wärmeschutzwirkung ist um das 1,5-fache besser
als bei Einfachfenstern (Kasten- und Doppelfenster: 2-fach). Der Vorteil liegt im verminderten Montageaufwand, da der Bauwerksanschluss nur einmal auszuführen ist. Folglich
war das Verbundfenster vor allem im Siedlungsbau weitverbreitet.
Neben den üblichen Drehfenstern werden auch
vielfach Hubfenster (vertikale Schiebefenster)
patentiert, die in angelsächsischen Ländern
gebräuchlich sind. Die unteren Flügel hängen
dabei an Gegengewichten und werden zum
Öffnen vor dem Hochschieben nach innen ge-

C 3.14

schwenkt. Da solche Konstruktionen als Ganzes patentiert werden, unterscheiden sie sich
auch in der Art der Profile und Beschläge.
In Werkstattgebäuden werden nahezu ausschließlich einfachverglaste Stahlfenster eingebaut. Diese einfache Bauart besteht aus miteinander verschweißten T-, L-, und Z-Profilen und
von außen eingekittetem Glas der Normungsgrößen 180 ≈ 250 mm, 250 ≈ 360 mm und 360
≈ 500 mm. Für höhere Ansprüche an Wärmeschutz und Winddichte gab es hingegen Sonderprofile, mit denen sich doppelte Dichtungsfalze und auch Verbundfenster herstellen ließen
(Abb. C 3.14).
Schwächen und Maßnahmen
Gut erhaltene Kasten- und Doppelfenster sind
keine Seltenheit. Der sichere, auf dem Brüstungsstein stehende Anschluss von Blendrahmen zur Fensterbank neigt kaum zu Schäden
und der Wärme- und Schallschutz hat den Anforderungen sehr lange genügt. Aufgrund verschärfter Verordnungen ist dies heute nicht
mehr der Fall, weshalb anzuraten ist, die Fenster auszutauschen. Da die Ansichten des
Kämpferholms und des senkrechten Holms
recht breit sind, können auch normgerechte
Fenster mit ähnlichen Ansichtsbreiten hergestellt werden. Bei Doppelfenstern kann hingegen das äußere Fenster verbleiben und durch
eine Neukonstruktion des Innenfensters ergänzt werden. Dabei sollte die Dichtigkeit des
bestehenden äußeren Fensters nicht verbessert werden, weil das im Zwischenraum auftretende Kondenswasser sonst nicht mehr verdunsten kann.
Innenwände und Skelettkonstruktionen

Tragende Innenwände wurden in der Zwischenkriegszeit meist gemauert. Im Vergleich zur
Gründerzeit sind die Wandstärken in Wohngebäuden deutlich geringer, sodass nicht mit
Wandstärken über 38 cm zu rechnen ist (Abb.
C 3.10). Bei den Innenwänden gibt es ansonsten keine Veränderungen, sodass bezüglich
Schäden und Maßnahmen auf das Kapitel Gründerzeitbauten verwiesen wird (siehe S. 142).
Dagegen entwickelten sich zwei neue Techniken, die vor allem im Industriebau weite Verbreitung fanden: Stahl- und StahlbetonskelettC 3.13

160

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

A

B

C

C 3.13

C 3.14
C 3.15

C 3.16
C 3.17

Verkleidung von Mauerwerk und Stahlskelettbau
mit Natursteinplatten, Aufhängungen aus Bronze
oder verzinktem Draht
Horizontalschnitt Stahlfenster mit doppelter Verglasung, Mittelpfosten
Fenster der Typengruppen A, B und C
(genormte Scheibengrößen) und Varianten der
Typengruppe C
Doppelfenster mit Stulpflügel und mittlerem
Maueranschlag
Verbundfenster eines Siedlungshauses mit
Regenrinne (a)

C 3.15

konstruktionen. Beide Bauweisen sind häufig
von außen als solche nicht erkennbar, da die
Randstützen oftmals nicht nur ausgemauert,
sondern auch verblendet wurden. So finden
sich in vermeintlich massiven Pfeilern gusseiserne Stützen oder Stahlkonstruktionen.
Nichttragende Innenwände erfahren durch
neue Materialien eine deutliche Rationalisierung. Die sonst üblichen, einen halben Stein
starken Mauerwerke werden nun beispielsweise mit größeren Bimssteinen hergestellt, die
neben einem geringeren Gewicht (Deckenauflast) auch einen sehr guten Putzgrund bilden.
Daneben wurden Dielenwände aus Gipsplatten
(5 cm, 6 cm, 7 cm oder 10 cm stark) und
Leichtbeton verbaut. Sogenannte Tafelwände

ähneln eher einer Gipskartonwand. Sie bestehen aus einer beidseitigen Beplankung mit Fertigplatten auf einem Holzgerüst. Als Plattenmaterial wurde neben zementgebundenen Platten,
Holzwolleleichtbau- oder Holzplatten, auch Asbestzement verwendet, was bei Umbaumaßnahmen im Vorfeld geprüft werden muss. Asbest wird dabei in der zeitgenössischen Fachliteratur als »vielseitig verwendet« und vor allem
als »Wärmeschutzmittel« beschrieben [10].
Stahlskelettkonstruktionen
Stahl gewinnt in der Zwischenkriegszeit zunehmend an Bedeutung. Solange Stahl noch nicht
in großem Umfang für die Waffenproduktion
eingesetzt wurde, galt der »Stahlgerüstbau«

C 3.16

als preiswerter und leistungsfähiger Ersatz für
die herkömmlichen Konstruktionen. Stahlträgerdecken mit Zwischeneinlagen (Abb. C 3.25)
verdrängen Gewölbe vollkommen und ersetzen
teilweise Holzbalkendecken. Handelte es sich
zur Gründerzeit beim Stahlskelettbau noch um
eine völlig neuartige Technik, die große Hallenbauwerke wie Bahnhofsüberdachungen ermöglichte, wird er nun zunehmend als Deckensystem eingesetzt, insbesondere im Gewerbebau. Dabei wurde das Gusseisen schon bald
von den Walzprofilen abgelöst. Walzprofile werden in der Stahlqualität St 37.12 (Zugfestigkeit
37 – 45 kg / mm2) hergestellt, Nieten in St 34.13
und Schrauben in St 38.13. St 52 ist zwar ebenfalls genormt, aber im Bauwesen ungebräuch-

C 3.17

161

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

lich. Die Profile werden untereinander mittels
Knotenblechen und Nieten verbunden; geschraubte Verbindungen werden anfangs ausdrücklich nicht empfohlen. Schweißtechniken
waren zwar im europäischen Bauwesen bereits
bekannt, wurden aber anders als in den USA
nur selten benutzt, da es an Firmen fehlte, die
solche Arbeiten ausführen konnten (Abb.
C 3.19).
Der Korrosionsschutz bei Stahlteilen wird z. B.
durch Chrom- und Nickellegierungen (nicht rostender Stahl) oder Kupferlegierungen erreicht,
aber auch durch Eigenoxidschichten, die beim
Brünieren (Einreiben mit einem Teil Brüniersalz
und drei Teilen Olivenöl) oder Schwarzbrennen
(Einreiben mit Leinöl und Erwärmen) entstehen.
Verzinken durch Tauchbäder oder Galvanisieren der Bauteile z. B. mit Chrom ist zwar ebenfalls möglich, doch in den meisten Fällen wird
ein zwei- bis dreilagiger Anstrich aufgetragen,
der durch Eisenoxid im Eisenglimmer oder Bleioxid in der Bleimennige vor Korrosion schützt.
Als Bindemittel dient in seltenen Fällen Kunstharz (seit 1910), meist jedoch Leinölfirnis. Bei
komplexen bzw. zusammengesetzten Querschnitten ist das Entfernen der bleihaltigen
(auch Bleiweiß) Beschichtungen nicht ratsam,
da diese nur durch Sand abgestrahlt werden
können. Dabei kann giftiges Blei freigesetzt
werden, was im gebundenen Zustand noch als
unkritisch gilt. Bei Neuanstrichen sind die Verarbeitungsrichtlinien auf die Verträglichkeit mit
bleihaltigen Ölfarben zu prüfen.

Brandschutz
Feuerbeständige Beschichtungen auf Asbestbasis sind selten, aber durchaus möglich. Für
diese gilt dasselbe wie für bleihaltige Beschichtungen. In den meisten Fällen sind die
Stahlstützen von einer Zementschicht geschützt – sie wurden verputzt, einbetoniert bzw.
ausbetoniert (Hohlprofile) oder vollständig eingemauert. Der Brandschutz erstreckte sich –
ähnlich wie heute – auf die tragende Struktur
aus Wänden, Stützen und Geschossdecken,
wobei man damals zwischen »feuerhemmend«, was in etwa F 15 entspricht, und »feuerbeständig« ohne genaue Festlegung der
Brandwiderstandsdauer unterschied. Die geringere Anforderung »feuerhemmend« gilt 1929 in
Berlin z. B. für Kleinhäuser und Treppenläufe.
An Dächer werden – die Deckung ausgenommen – keine Anforderungen gestellt, was die
ungeschützten Tragwerke von erdgeschossigen Hallen erklärt. Daraus kann sich bei Umnutzungen ein Widerspruch zur heutigen Bauordnung bzw. Industriebaurichtlinie ergeben.
Eine Nachrüstung durch Beschichtungen ist
unwirtschaftlich, da die Altanstriche vollständig
entfernt werden müssten. Wenn eine Verkleidung aus formalen Gründen ausgeschlossen
ist, verbleiben nur noch Verhandlungen mit
dem Ziel einer Ausnahmegenehmigung. Dabei
werden voraussichtlich Kompensationsmaßnahmen wie der Einbau von Rauchabzug und
Frühwarnanlagen oder sogar von selbsttätigen
Löschanlagen (Sprinkler) notwendig.

Schäden und Maßnahmen
Bei Stahlskelettkonstruktionen stellt sich neben
dem Brandschutz vor allem die Frage nach der
Tragfähigkeit. Die Tragfähigkeit einer gut erhaltenen, bisher nicht umgebauten Konstruktion
ist im Bereich der Außenwände, Stützen und
Zwischendecken meist unproblematisch, da
viele Umnutzungen zur Verringerung der Verkehrslasten führen (Abb. C 3.23). 1933 betrug
die mindestens einzuhaltende Nutzlast entsprechend den staatlichen Vorgaben in Preußen
5 kN / m2, also mehr als ausreichend für eine
Umnutzung in Büro- oder Wohnflächen, für die
heute nur 2 kN / m2 gefordert werden. Anders
verhält es sich bei Dachtragwerken; ein Nachweis nach heutigen Richtlinien genügt hier
nicht mehr. Dies liegt an der tatsächlichen Erhöhung der Lasten durch Unterdecken und
Wärmedämmung, der gesetzlichen Erhöhung
für Schneelasten (1933: 0,75 kN / m2) sowie der
heute nachzuweisenden Gebrauchsfähigkeit
(Durchbiegungsbeschränkung). Sind die Tragwerksglieder, z. B. eines Fachwerkträgers, bereits stabweise minimiert – was häufig der Fall
ist –, bleibt nur der Austausch oder eine Lastverteilung auf zusätzlich eingefügte Träger.
Eine Verstärkung der zarten, zudem genieteten
Konstruktion ist hingegen so gut wie unmöglich, weil die Stabknoten neue Anschlüsse
kaum zulassen.
Rost kann vernachlässigt werden, da die Konstruktionen zum einen innen liegen und durch
die Bleimennige gut geschützt sind. Zum ande-

a

b

162

C 3.18

C 3.19

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

C 3.18 a damals: Rohbau des Reichsluftfahrtministeriums, Berlin (D) 1935, Wilhelm Sagebiel
b heute: Bundesfinanzministerium
C 3.19 Vertikalschnitt Fabrikationshalle mit weitgespannten (30 m) Stahlvollwandbindern
C 3.20 Geschäftshaus in Stuttgart (D) um 1910, Dyckerhoff & Widmann; Nutzlast 1500 kg / m2
C 3.21 unbewehrte Steindecken zwischen Stahlträgern
a Försterdecke
b Puldas-Triumphdecke
c Geturadecke
C 3.22 Formstein für Rauchgase und Raumentlüftungen
C 3.20

ren werden die Profile im Bereich der Nietlöcher – als schwächster Punkt – bemessen, was
zur Folge hat, dass die Profile ansonsten
»überdimensioniert« und auch bei geringem
Rostbefall genügend tragfähig sind. Die Verbindungen mit Nieten und Knotenblechen verdienen allerdings besondere Beachtung.
Stahlbetonskelettkonstruktionen
Mehrgeschossige Industrie- und Verwaltungsbauten werden aufgrund der geforderten
Brandsicherheit statt in Stahl- vorzugsweise
in Stahlbetonskelettbauweise errichtet. Zeitgenössische Argumente gegen Stahlbeton sind
die Spannweitenbeschränkung auf ca. 10 m
sowie die schlechte Veränderbarkeit, wobei
Letzteres immer noch Gültigkeit hat (Abb. C
3.18 a und b).
Die rasante Entwicklung der Stahlbetonskelettbauweise zeigt sich allein in dem Umstand,
dass dieses Thema in den Baukonstruktionsbüchern der 1920er-Jahre einen sehr breiten
Raum einnimmt, während es 20 Jahre zuvor
nur auf wenigen Seiten behandelt wurde [11].
Für den Stahlbetonbau, damals noch Eisenbeton- oder Monierbauweise genannt, wird 1925
die erste DIN 1045 veröffentlicht. Während in
den USA bereits haftungsverstärkende profilierte Bewehrungsstähle gebräuchlich waren,
wurden in Europa neben L- und T-Profilen
hauptsächlich glatte Rundstähle als Bewehrung verlegt, in kleinen Deckenplatten auch
Streckmetall. Die Betrachtung der im Vergleich
zu heute kaum veränderten Lastannahmen und
Materialkennwerte verbunden mit dem damaligen Verhältnis Material- (hoch) zu Lohnkosten
(niedrig) führt zum Verständnis der Art der Ausführung zu dieser Zeit. Anzahl und Dimensionierung der Bewehrung sind gerade ausreichend und befinden sich nur in der Zugzone.
Das Gleiche gilt für die Dimensionierung der
Betonbauteile: Hier bestimmen schlanke Querschnitte und minimierte Stärken die Konstruktion. Dies bedingt im Übergang von Balken zu
Stütze das Ausbilden von Vouten, bei Flachdecken und Stützen führt es zu sogenannten Pilzdecken. Auch bei der Ausführung von Rippenund Plattenbalkendecken galt grundsätzlich –
im Gegensatz zu heute – dass die Konstruktionen nur der statischen Berechnung zu folgen

haben und arbeitsintensive Schalungstechniken hierfür in Kauf genommen werden (Abb.
C 3.20).
Schäden und Maßnahmen
Die Standsicherheit ist bei Stahlbetonkonstruktionen kein Problem. Auch Schäden am Beton
sind selten, da die Tragstruktur meist nicht der
Witterung ausgesetzt ist. Frei liegende Bewehrungseisen sind ebenfalls unkritisch, da es sich
meist um mechanische Beschädigungen handelt und nicht um Absprengungen durch Korrosion. Allerdings treten zwei Probleme beim
Umbau auf. Erstens ist die technische Nachrüstung schwierig: Die minimierten Bewehrungseinlagen dürfen nämlich ebenso wie die
knapp bemessenen Druckzonen der Decken
nicht durchschnitten werden, was das Schlitzen in solchen Tragwerken nahezu unmöglich
macht. Auch vor der Planung von Kernbohrungen sollte man durch partielles Freistemmen
unbedingt die Lage der Bewehrungen untersuchen. Sicherer und wirtschaftlicher ist in jedem
Fall eine Aufputzinstallation, die auch schon
damals bevorzugt wurde.
Das zweite Problem sind die insbesondere im
Industriebau häufig vorkommenden Ungenauigkeiten. Stützen stehen nicht übereinander,
sondern sind um mehrere Zentimeter versetzt
und besitzen über ihre Höhe eine ebensolche
Abweichung aus der Lotrechten. Problematisch
wird dies bei Anschlüssen von neuen Bauteilen, z. B. Trennwänden, Möbeln usw. Daher
sollte in der Planung für ausreichend Spielraum
gesorgt werden. Zudem empfiehlt sich ein genaues Aufmaß jedes Tragwerksglieds, das als
Anschluss dienen soll. Das Versetzen des
neuen Ausbaurasters zum alten Konstruktionsraster löst das Problem meist nicht, denn oft
übersieht man bei der Planung am Grundriss
eventuelle komplizierte Bauteilanschlüsse an
die vorhandenen Deckenbalken, Vouten etc.

a

b

c

C 3.21

Schornsteine
Die übliche Bauart der Schornsteine unterscheidet sich nicht von jener der Gründerzeit
(siehe Gründerzeitbauten, S. 144). Neu hinzu
kommt die Verwendung von Formsteinen, die
teilweise mehrere Züge haben, welche z. B.
der Belüftung innen liegender Räume dienen.
C 3.22

163

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

Nutzung

Verwaltungsräume
Büros in Fabrikgebäuden
Treppen
befahrene Decken (z. B. Keller unter Durchfahrten)
Geschäfts- und Warenhäuser
leichte Betriebe
mittelschwere Betriebe
schwere Betriebe
besonders schwere Betriebe
Erdgeschoss leichte Betriebe
Erdgeschoss mittelschwere Betriebe
Erdgeschoss schwere Betriebe
Erdgeschoss Großmaschinenbau o. Ä.
1

Forderung preußische
Baugesetzgebung
Nutzlast [kN/m2]

Vorschlag zur
Nutzlastannahme1
Nutzlast [kN/m2]

2,0

3,5
5,0

5,0
8,0
5,0
5,0

> 8,0
7,5
7,5
10,0 –15,0
20,0 – 30,0
> 30,0
10,0
20,0
50,0
100 – 200

von Heideck, Erich; Leppin, Otto: Der Industriebau. Berlin 1933
C 3.23

Zudem werden in der Zwischenkriegszeit oft
Steinzeugrohre in den gemauerten Schächten
geführt, um das Versotten zu vermeiden (Abb.
C 3.22).
Kaminversottungen treten immer dann auf, wenn
die Abgastemperaturen zu niedrig sind und der
enthaltene Wasserdampf im Kaminzug kondensiert. Der mitgeführte Schwefel und Teer kann
sich so im Wasser lösen und die Kaminwandung
durchdringen, bis an der Kaminaußenseite braune Durchfärbungen auftreten. Eventuell können
auch unangenehme Gerüche entstehen. Es ist
jedoch ein Missverständnis, dass Versottungen
mit der Verbrennung von festen Brennstoffen
einhergehen müssen; gerade neueste ErdgasNiedertemperatur-Kessel können zu Versottungen führen. Durch den Einzug eines Edelstahl- oder Kunststoffrohres in den gemauerten
Kaminzug wird verhindert, dass das Kondensat
in das Mauerwerk eindringen kann.
Eine einfache Methode der Oberflächensanierung besteht in der Verkleidung des Kaminzuges beispielsweise mit aufgeklebten Gipskartonplatten. Vorher sollte der Schadensbereich aber großzügig mit einer Folie abgeklebt
werden, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Alternativ kann nach Abschlagen des Altputzes auch die Maueraußenseite mit einer
Folie abgeklebt und mit einem Putzträger
(Streckmetall) vollflächig überspannt und neu
verputzt werden. Alle anderen Absperrmaßnahmen an der Oberfläche sind hingegen auf
Dauer unwirksam.
Heizung
Der wesentliche Unterschied zur Gründerzeit
besteht in der Einführung der Zentralheizung,
die sich je nach Nutzungszweck langsam
durchsetzt. Einzelöfen mit ihrer Vielzahl an Kaminzügen sind weiterhin in einfachen Wohnund Siedlungshäusern üblich. In Verwaltungsbauten (viele Räume, gleichmäßiger Wärmebedarf) ist jedoch schon in den 1920er-Jahren
der Einbau von Zentralheizungen wirtschaftlicher. Diese werden meist mit festen Brennstoffen beheizt – je nach regionalem Angebot
mit Holz, Torf oder Kohle. Die Bemessung der
Anlage erfolgt über Wärmebedarfsberechnungen nach DIN 4701. Es gab damals drei
Verteilungsarten:

C 3.24
C 3.23
C 3.24
C 3.25

C 3.26

a

C 3.27
C 3.28
b

164

C 3.25

Verkehrslasten im Industriebau, 1933
Detailschnitt durch ein mehrgeschossiges
Fabrikgebäude in Stahlskelettbauweise
Massivdecken, beide vorzugsweise im Industriebau eingesetzt
a Steineisendecke (Klein’sche Decke)
b Eisenbetondecke
Wärmeleistung von Gussradiatoren, Angabe je
Glied; zur Umrechnung von Kalorien zu Watt
bzw. von den damals üblichen Temperaturen
(90/70 °C) zu heute üblichen Temperaturen
(75/65 °C) kann man die Tabellenwerte mit dem
Faktor 0,25 multiplizieren.
mehrgeschossiger Industriebau in Eisenbeton
Erdgeschossgrundriss (Ausschnitt), mehrgeschossiger Industriebau in Eisenbeton

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

• Pumpenheizung
• Schwerkraftheizung
• Dampfheizung
Die Pumpenheizung ist eine NiederdruckWarmwasserheizung. Sie ähnelt dem heutigen
Standardsystem für Heizungen, besitzt jedoch
ein Ausdehungsgefäß und gilt dadurch als offenes System, das nicht frostsicher ist.
Bei der Schwerkraftheizung wird auf eine
Pumpe verzichtet. Sie eignet sich nur für Einfamilienhäuser, da eine weite horizontale Führung nicht möglich ist. Die Dampfheizung
kommt üblicherweise in Fabrikanlagen zum
Einsatz, da oftmals Dampf bei der Produktion
entsteht und sich eine Verteilung über weite
Strecken auch ohne Pumpe realisieren lässt.
Die Anlagen gelten als frostsicher und sehr
reaktionsschnell, was für den Schichtbetrieb
wichtig ist. Dampfheizsysteme werden vielfach
bis heute eingesetzt.
Die Verteilungsrohre sind in der Regel aus
Eisen; ihre Dimensionierung hängt von der Art
der Heizungsanlage ab: Bei Pumpenheizungen
sind die Durchmesser am geringsten, bei
Dampfheizungen am größten. Die Verteilungsrohre können in der Regel weiter genutzt werden, sind sie doch meistens dicht und nicht
korrodiert, da es sich um einen geschlossenen
Kreislauf handelt. Man sollte allerdings sicherstellen, ob die Rohre nicht zu stark verschlammt oder zugesetzt sind. Auch die damals vielfach verwendeten Gussradiatoren erfüllen noch ihren Zweck; ihre Wärmeleistung
lässt sich Abb. C 3.26 entnehmen.

Schwermodell
2-säulig
975

Schwermodell
3-säulig

Leichtmodell
3-säulig

a

345

495

385

480

635

555

700

900

450

555

700

900

b

440

590 1080 495

590

745 1080 619

764

964

514

619

764

964

c

180

180

235

235

168

168

220

220

220

220

180

235

Innentemperatur

965

Leichtmodell
4-säulig

235

168

Wärmeabgabe [kcal/m2h] bei Warmwasserheizung

15°

470

455

420

420

415

410

385

435

430

415

435

430

425

410

20°

430

420

390

390

385

380

360

400

395

385

400

395

390

380

Innentemperatur

a b

Wärmeabgabe in [kcal/m h] bei Niederdruckdampfheizung
2

15°

750

720

660

635

620

600

575

660

655

640

660

655

645

630

20°

700

680

620

600

585

570

540

625

615

600

625

615

610

590

c

C 3.26

Decken

Die Fortschritte im Betonbau bestimmten auch
die Bauweisen der Decken. Gewölbedecken
werden kaum mehr ausgeführt, stattdessen
kamen meist Stahlträgerbetondecken zum Einsatz. Dies betrifft Kellerdecken, aber auch besondere Bereiche der Obergeschosse wie
Treppenpodeste und Decken unter Nassräumen. Holzbalkendecken werden auch weiterhin
geplant und eingebaut, insbesondere im Wohnungsbau. In Industriebauten hingegen findet
man ausschließlich Stahlträgerbeton- und reine
Stahlbetondecken.
Holzbalkendecken
Über oberirdischen Wohnräumen werden im
Siedlungshaus wie auch im Geschosswohnungsbau nach wie vor Holzbalkendecken in
der üblichen Bauweise ausgeführt, obwohl
deren Nachteile bekannt waren. Sie waren jedoch preiswert, trocken und erlaubten kurze
Bauzeiten. Ihre Bauweisen und Schwächen
sind im Kapitel über Gründerzeitbauten behandelt (siehe S. 144ff.).

C 3.27

Stahlträgerbetondecken
Diese Technik war zwar schon länger bekannt,
kam aber erst in der Zwischenkriegszeit gehäuft zum Einsatz. Dabei handelt es sich um
meist örtlich hergestellte, unbewehrte Platten
aus Stampfbeton, die auf dem unteren Flansch
C 3.28

165

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

der Stahlträger aufliegen. Die festgelegten
Spannweitenbeschränkungen sind:
• Wohngebäude: 1,30 m bei 10 cm starker
Platte und 1,40 m bei 12 cm
• Fabrikgebäude: 1,00 m bei 10 cm starker
Platte und 1,10 m bei 12 cm
Ein Problem stellt die schlechte Raumakustik
dar, sodass neben einfachen Decken auch
viele Hohlsteindecken mit Aufbeton, jedoch
ohne Bewehrung angeboten wurden. Zudem
gab es die ebenen Massivdecken aus formschlüssigen Formteilen (Abb. C 3.21).
Die für Fabrikgebäude häufigste Ausführung ist
jedoch die bewehrte Rippendecke mit Füllkörpern – beispielsweise die Klein’sche Steineisendecke, deren Füllkörper aus Leichtbeton
normalerweise 10 ≈ 15 ≈ 25 cm groß sind. Die
Steine erhalten teilweise eine Aufbetonschicht
von 3 bis 5 cm. Die Decke hat eine Zulassung
für 7,5 kN / m2 Nutzlast bis zu einer Spannweite
von 6,5 m. Als Bewehrung der Rippen zwischen den Steinen dient ein 6 mm dicker Rundstahl (Abb. C 3.25 a).
Für höhere Verkehrslasten werden bewehrte
Betondecken ohne Füllkörper zwischen die
Stahlträger gespannt. Die Mindeststärke der
Decke beträgt nach DIN 1045 –1048 von 1932
lediglich 7 cm. Abb. C 3.24 zeigt ein Stahlskelettbauwerk mit dieser Art von Betondecken.
Die Plattenstärke der ca. 1,8 m weit gespannten Decken beträgt hier etwa 15 cm. Eine sta-

a

tische Abschätzung zeigt, dass auch heute für
die angegebene Nutzlast der Nachweis für
eine Trag- und Gebrauchsfähigkeit annähernd
erbracht werden kann (Abb. C 3.25 b).
Stahlbetondecken
Stahlbetondecken werden meist nur in der
Zugzone bewehrt. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts werden die Eisenbewehrungen in Einfeldplatten sogar bogenförmig, also »durchhängend« verbaut (Koenen’sche Voutendecke).
Ebene Plattendecken, wie sie heute gebräuchlich sind, wurden selten hergestellt. Häufig hingegen kommen Rippen- und Plattenbalkendecken oder Stahlbetondecken zwischen Stahlträgern vor. Der Grund liegt in der damals üblichen Schalungstechnik, bei der ausschließlich
sägeraue Bretter verwendet werden. Der arbeitstechnische Mehraufwand einer Plattenbalkendecke mit Vouten war immer noch preiswerter als der für Flachdecken notwendige zusätzliche Materialverbrauch. Die Ausformung
der Decken rein nach statischen Berechnungen macht sie leicht und somit sparsam
hinsichtlich der teuren Bewehrung. Plattenbalkendecken werden oft mit Haupt- und Nebenträgern ausgeführt, wobei die Spannweite der
ebenen Deckenfelder (Abstand Nebenträger)
3 m nicht überschreiten sollte. Die Hauptträger
werden im Abstand von etwa 6 – 8 m platziert,
was bei Hallenbauten relativ enge Stützenraster ergibt. Daneben kommen vielfach Pilzdecken zum Einsatz, insbesondere für Nutzun-

gen, bei denen Abgase entstehen: Diese können über eine »glatte« Decke besser abfließen.
Pilzdecken mussten nach der damaligen DIN
1045 –1048 mindestens 15 cm, ebene Decken
7 cm und Kellerdecken unter Hofdurchfahrten
12 cm stark sein (Abb. C 3.27 und 28).
Neben solchen Ortbetondecken gab es viele
Systeme von Rippendecken mit Füllkörpern.
Die leichten Füllkörper aus Ziegelhohl- oder
Leichtbetonsteinen dienen der Schalungsvereinfachung, aber auch der Verbesserung der
raumakustischen Eigenschaften. Sie werden
meist verputzt oder mit Rabitzdecken abgehängt. Der Wunsch nach industrieller Vorfertigung führt zu ersten, allerdings schlaff bewehrten Fertigteildecken wie die »Rapid-Decke« aus 12 ≈ 22 cm großen, Å-förmigen Stahlbetonträgern, die ohne Fuge nebeneinander
verlegt werden. Die Stege haben regelmäßige
Aussparungen zur Gewichtsreduktion.
Schäden und Maßnahmen
Mangelnde Erfahrung mit Stahlbetonkonstruktionen zeigt sich z. B. im Fehlen von lastverteilenden Querstäben. Ebenso findet man in der
zeitgenössischen Fachliteratur die Anweisung,
Längsstöße von Bewehrungseisen in Durchlaufdecken ohne Endhaken einfach zu stoßen,
weil eine zugfeste Verbindung nicht notwendig
sei [12]. Solcherart hergestellte Decken müssen teilweise aufwendig saniert werden, da sie
stark durchhängen – so wie im Kölner HansaHochhaus von 1925.

C 3.29

C 3.29 a Planung für ein Doppelhaus (nicht ausgeführt),
um 1930, Hugo Ebinghaus
b Grundriss Kellergeschoss, Mauerwerk mit
Massivdecke zwischen Stahlträgern
c Balkenlage Decke über Obergeschoss und
Garagendach
d Dachgeschoss, Grundriss der Sparren- und
Kehlbalkenlage
b

166

C 3.29

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

Aufgrund der dünnen Ausführungen der Betonplatten mit direkt aufgebrachtem Fußbodenbelag weisen alle Stahlbetondecken der Zwischenkriegszeit ähnliche Probleme im Schallund Brandschutz auf. Das Schalldämmmaß R’w
einer 12 cm Decke liegt nach DIN 4109 bei
50 dB, was die heutigen Mindestanforderungen
verfehlt. Der Brandschutz der Decke entspricht
ebenfalls nicht der vorgeschriebenen F 90, sondern eher F 30. Dies liegt an der damals geforderten Mindestüberdeckung für Bewehrungen
von nur 1 cm bei Decken und 1,5 cm bei Stützen im Innenraum. Heutige Normen verlangen
für F 90 hingegen 3 – 4 cm Betonüberdeckung.
Beide Probleme können mit schalldämmenden
und brandschutzoptimierten Unterdecken gelöst werden. Eine abgehängte Decke mit Feuerschutzbeplankungen (2≈ 20 mm) und Mineralwollauflage (2≈ 40 mm) erreicht F 90 ohne
Rücksicht auf die Bestandsdecke, verringert
aber die lichte Raumhöhe um mindestens
15 cm unterhalb der Stahlträger. Hinzu kommt
ggf. noch zusätzlicher Platzbedarf für die Horizontalverteilung von Elektro- oder Datenleitungen. Stahlstützen müssen ebenfalls verkleidet werden; F 90 erreicht man hier mit Direktbeplankungen von 25 bis 35 mm Stärke. Auch
Stahlbetonstützen genügen mit ihren dicht an
der Oberfläche liegenden Bewehrungen nicht
den heutigen F 90-Ansprüchen.
In diesem Zusammenhang gibt es zwei Sanierungsmöglichkeiten: die Erhöhung der Überdeckung und das Verputzen. Die Verstärkung
des Betonquerschnitts kann durch das Aufbringen einer Spritzbetonschicht geschehen.
Das Verfahren wurde schon 1920 von der
Berliner Firma Torkret entwickelt und wird heute
hauptsächlich im Ingenieurbau eingesetzt, beispielsweise im Tunnel- und Böschungsbau.
Die bestehende Betonoberfläche wird vor dem
Auftrag durch Sand-, Wasser- oder Kugelstrahlen von losen Bestandteilen befreit. Frei
liegende, bereits oberflächenkorrodierte Bewehrungseisen müssen jedoch nicht metallisch
blank gestrahlt werden, da der aufzubringende Spritzbeton den Rostschutz übernimmt.
Beim Torkretverfahren wird ein trockenes bis
erdfeuchtes Gemisch unter hohem Druck gepumpt und erst an der Düse mit Wasser vermischt. Das Betongemisch schlägt mit hohem
Druck auf die Oberfläche auf, wodurch man
gleichzeitig eine sehr gute Haftung erzielt und
zudem auf eine Nachbearbeitung (Verdichten)
verzichten kann. Da insbesondere die Wasserbeimengung einiger Erfahrung bedarf, wird
dieses Verfahren nur von spezialisierten Firmen
durchgeführt. Die neue Spritzbetonschicht
kann neben dem Brandschutz auch zur Verstärkung von Stahlbetonbauteilen genutzt
werden. Dabei ist es im statischen Nachweis
der Trag- und Gebrauchsfähigkeit zulässig,
die neuen Verstärkungen teilweise zu berücksichtigen. Die nach dem Aufbringen sehr raue
Oberfläche kann im frischen Zustand glatt
verrieben werden, sodass man eine relativ
strukturlose Oberfläche erhält, die Sichtbeton
ähnelt.

c

C 3.29

d

C 3.29

167

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

C 3.30

Stehen neben der Brandschutzertüchtigung
keine Betonsanierungen und Querschnittsverstärkungen an, können die Bauteile gemäß DIN
4102 auch verputzt werden. Dabei ersetzt
10 mm Gipsputz (bzw. 15 mm Kalkzementputz)
10 mm Betonüberdeckung (bei Normalbeton),
d. h. die maximal zulässige Stärke von 25 mm
(bzw. 20 mm bei Kalkzementputz) sollte in den
meisten Fällen für F 90 ausreichend sein. Der
Untergrund muss selbstverständlich ebenfalls
von losen Betonbauteilen befreit und mit einer
Haftbrücke versehen werden, um einen ausreichend festen Verbund herzustellen.
Eine weitere Schwierigkeit stellt der Schallschutz der preiswerten, als Doppelhaus oder
Reihenhaus errichteten Siedlungshäuser dar,
deren Schalltrennung unzureichend ist. Dies
liegt einerseits an den gemeinsamen Grenzwänden mit 25 cm starkem Mauerwerk (Schalldämmmaß R’w unter 50 dB, statt der geforderten 55 dB) und andererseits an der Schalllängsleitung durch die Decken. Stahlbetondecken werden, tragwerksplanerisch richtig,
als Durchlaufplatte ausgeführt, skelettierte

Holz- oder Stahldecken oft auf den Grenzwänden aufgelagert. Zusammen mit der fehlenden
Trittschallentkopplung führt dies zu massiven
schalltechnischen Problemen, mit denen eine
Wertminderung des Gebäudes einhergeht.
Eine deutliche Verbesserung des Luftschallschutzes gelingt durch biegeweiche Vorsatzschalen entlang der Grenzwand. Die erzielte
Qualitätssteigerung macht den Verlust von ca.
10 bis 12 cm lichter Raumbreite (25 mm Luftschicht, 50 mm Profile, 2≈ 12,5 mm Gipskartonbauplatte) wieder wett.
Schwieriger ist die Verbesserung des Trittschallschutzes. Eine denkbare Lösung wäre
den vorhandenen gleitenden Estrich abzubrechen und einen neuen schwimmenden Estrich
einzubringen. Trotz höherer Lasten ist dies in
der Regel möglich. Auch die – noch großzügigen – Raumhöhen stehen dieser Lösung
nicht entgegen. Körperlich unangenehm und
formal unbefriedigend ist hingegen die damit
einhergehende Verminderung der Türdurchgangshöhen: Anders als in der Gründerzeit
wurden die Stürze ab den 1920er-Jahren näm-

C 3.32

168

C 3.31

lich auf 2,10 m Rohbaulichte gesetzt, um die
neu genormten Türen einbauen zu können.
Das Hauptproblem dieser Baumaßnahme besteht jedoch darin, dass sie in erster Linie den
Nachbarn dient und nicht den Bewohnern der
sanierten Wohnung.
Estriche und Bodenbeläge
Estriche und Bodenbeläge werden hier nur in
Abgrenzung zur Gründerzeit behandelt, da die
meisten Techniken sich kaum verändert haben.
Estriche werden allerdings immer seltener als
fertige Oberfläche verwendet, sondern vermehrt als Unterlagsestrich, insbesondere für
das neu hinzukommende Linoleum. Nicht mehr
gebräuchlich waren in der Zwischenkriegszeit
vor allem Kalk- und Lehmestriche. Damals sind
folgende Estriche und Bodenbeläge auf dem
Markt erhältlich:
• Magnesitestrich (Steinholz): Gemisch aus
Füllstoffen (Holz- oder Asbestspäne) mit
Magnesit und einer Chlormagnesiumlösung;
Unterlagsestrich für Linoleum oder mit einer
Talkumschicht (Speckstein) geglättet und
geölt (Leinöl) als fertiger Belag; mindestens
12 mm stark (DIN 272), meist zweilagig
10 + 10 mm; Nachteil: feuchteempfindlich,
Korrosivität gegenüber Metallen; der
»Dermas«-Boden ist ein Magnesitestrich
mit einem Zusatz von Asphaltemulsionen,
die den Boden feuchte- und ölresistenter
machen.
• Gipsestrich: früher Nutzestrich, nun vorwiegend als Unterlagsestrich für Linoleum
• Zementestrich: Unterlagsestrich für Stein-,
Steingut- und Terrazzoplatten; meist aufgebracht auf einer mageren Betonschicht, also
mehrlagig
• Linoleum: Gemisch aus Linoxyn (oxidierte
Leinölfirnis), Kork- oder Holzmehl, Farbpigmenten und Harzen (Kolophonium) auf einem
Jutegewebe (erfunden 1863 von Frederick
Walton); bis heute unveränderte Zusammensetzung; Nachteile: Geruch, nicht resistent
gegen Feuchte und Alkalien; Vorteile: widerstandsfähig gegen Fette, antistatisch, fungizid; vollflächige Verklebung mittels Terpentinkleister (auf Holzunterlage) oder HarzLinoleum-Kitt (auf Estrichen)

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

C 3.30

Zollbaulamellendach (auch Oikos oder Nonplusdach genannt)
C 3.31 Zollbaulamellendach für die Ausstellung »Deutscher Wein«, Koblenz (D) 1925
C 3.32 Vertikalschnitte mit Bewehrungsführung einer
Eisenbetontreppe
C 3.33 Haus der Funkindustrie, Berlin (D) 1924, Heinrich Straumer, 1935 abgebrannt
a verkleidete Holzbinderkonstruktion
b Detailschnitt Binderkonstruktion
a

b

• Stragula, Balatum: Bitumenpappen auf der
Basis von Wollfilzmaterial mit Ölfarbenaufdruck (teilweise gemustert), als Bahnenware
häufig lose auf Dielenböden verlegt

Putze und Anstriche

fein gemahlenem Gips sehr hart und eignet
sich dadurch besonders für Brüstungen und
Sockelbereiche. Für Außenputz kommen Kalk-,
Zement- und »verlängerter« Zementmörtel
(Kalkzementputz) zur Anwendung. Daneben
werden seit 1900 verstärkt Edelputze – industriell gemischte, durchgefärbte Trockenmörtel –
verarbeitet. Steinputze sind bis zu 40 mm
starke Edelputze, die nach dem Erhärten bearbeitet werden, z. B. scharriert, gestockt oder
bossiert, und so den Eindruck von Naturstein
erzielen sollen. Alle Außenputze werden mindestens zweilagig mit einer Unterputzstärke
von ca. 2 cm ausgeführt.
Als Außenanstriche dienen neben Kalkfarben
nun auch Wasserglasfarben, eine Erfindung
des Münchners Adolf Wilhelm Keim von 1880.
Wasserglas ist alkalisch gelöstes, gemahlenes
Glas. Es verkieselt das Pigment mit dem Malgrund, sodass eine unlösliche Verbindung
entsteht. Diese Anstriche werden heute als
Silikat- oder Mineralfarben bezeichnet und
haben gegenüber den Kalkfarben den Vorteil
der verbesserten Lichtechtheit bei gleich guter
Haftung. Ölfarbenanstriche auf Leinölbasis bilden hingegen einen Film auf der Oberfläche
und werden auf Holz (Fenster) und Stahl, selten
auf Putz verwendet. Saugfähige Untergründe
wie Putz und Holz werden stark verdünnt grundiert, d. h. mit Leinöl getränkt. Die im 19. Jahrhundert zur Trocknungsbeschleunigung übliche Zugabe von Blei wird in den 1920er- bis
1940er-Jahren durch Kobalt oder Mangan
(Sikkative) ersetzt. Ölfarbenanstriche neigen
nach dem Auftrag zur Rissigkeit (zu starker
Auftrag) oder Hautbildung (zu hohe Sauerstoffaufnahme). Sie sind wasserabweisend, was
der Grund für ihre Verwendung an Fassaden
ist, aber dampfoffen. Leimfarben auf Pflanzenoder Knochenleimbasis sind gebräuchliche
Innenanstriche. Sie bleiben auch nach der
Trocknung wasserlöslich und sind so dauerhaft
in der Lage Wasserdampf aufzunehmen und
abzugeben.

Zwischen 1920 und 1940 finden für Innenputzarbeiten neben den Kalkputzen auch immer
häufiger reine Gips- und Gipskalkputze (1:1)
Verwendung. Reine Gipsputze werden einlagig, Gipshartputze zweilagig aufgetragen.
Bei Letzteren ist der 5 mm starke Oberputz aus

Schäden und Maßnahmen
Welche Art von Putz oder Anstrich verwendet
wurde, lässt sich durch Laboruntersuchungen
klären, evtl. auch durch einen erfahrenen
Handwerker. Grundsätzlich ist die Sanierung

Darüber hinaus gibt es spezielle Industrieböden, die naturgemäß viel höher belastbar sind
als normale Estriche und keinen Anspruch auf
Schönheit erheben. Gebräuchlich sind:
• gehärtete Zementestriche: dreilagig – ca.
5 cm Magerbeton, 3 cm Zementestrich und
5 – 20 mm Härterschicht – auf den noch
feuchten Estrich aufgebrachte Zementschicht
mit mineralischen oder metallischen Zusätzen; in Felder mit maximal 10 m Kantenlänge
eingeteilt, mit Asphalt verfugt
• Xylolithplatten: ähnlich wie Magnesitestrich,
jedoch maschinell zu Platten gepresst und
in 10 mm Mörtelbett verlegt; Plattengrößen
16 ≈ 16 oder 19,5 ≈ 19,5 cm; Stärken
12 – 26 mm
• Guss- und Hartgussasphalt: Belag aus Asphalt, Asphaltkalkstein und Sand; Oberfläche
wird ab 35 °C weich; bei Hartguss ersetzt
durch Granit; Grauwacke oder Basalt, Oberfläche wird ab 70 °C weich; gilt ab 4 cm Stärke als wasserdicht, zugleich Abdichtung und
Belag
• Hirnholzböden: damals häufig verlegter
Boden; 4 –10 cm hohe Kieferklötze (auch
Lärche), quadratisch oder rechteckig (6 ≈
16,5 cm); das Holz wird werkseitig mit Teeröl
imprägniert; auch als vorgefertigte Platten
32 ≈ 50 oder 32 ≈ 100 cm; mit flüssigem Bitumen auf Betonplatten verklebt, Fugen mit
Sand ausgekehrt
• Eisenplatten: aus 20 mm massivem Gusseisen, »Mammutplatte« aus 8 mm Gusseisen,
50 ≈ 50 cm groß, »Metallpanzerplatte« aus
3 mm Stahlblech, 30 ≈ 30 cm groß; Oberfläche geriffelt; im Zementmörtelbett verlegt

C 3.33

von Putzen und Anstrichen dann problemlos,
wenn man mit denselben Systemen weiterarbeitet. Sollen aber damalige Schwächen behoben und andere Materialien verwendet werden,
können Probleme auftreten:
• Putze müssen vom Unter- zum Oberputz
gleiche oder elastischere Eigenschaften
besitzen, was einen neuen Oberputz mit
Zementanteilen auf Kalkputz beispielsweise
verbietet, da sich Risse bilden. Der Putz
muss daher vollständig abgeschlagen
werden. Das häufig praktizierte vollflächige Überspannen mit Armierungsgewebe
stellt eine Alternative dar. Jedoch ist bei
Außenputzen auf einen wasserdampfoffenen Neuaufbau zu achten, da sich ansonsten der gesamte Aufbau – Gewebe, Neuputz
und Anstrich – vom Altputz lösen kann.
• Ölfarben auf Holz sind oft nicht mit neuen
Lacken sanierbar. Das Leinöl ist in die Hölzer
so tief eingedrungen, dass man es durch
Schleifen und Behandeln mit Lösungsmitteln
nicht restlos entfernen kann. Ausdampfende
Fette oder Ester bilden dann Blasen unter
den neuen Kunstharz- oder Acryllacken. Es
empfiehlt sich ein neuer Anstrich mit Öllacken, die seit einigen Jahren auch wieder
industriell hergestellt werden. Ölfarben auf
Stahl hingegen können nach dem Anschleifen mit Kunstharz- oder Acryllacken überarbeitet werden.
• Kalkfarben blättern nicht ab, neigen aber
zum Abrieb. Ein Überstreichen mit Kunstharzdispersionen ist nicht empfehlenswert,
da die neue Farbschicht nicht haftet. Kaliwasserglasfarben eignen sich hingegen
gut, da sie den Kalkgrund verkieseln.
• Leimfarben sind nicht wasserfest und können
daher nicht überstrichen werden. Sie müssen
vollständig abgewaschen werden.
• Öltränkungen auf Fassadenflächen können
inzwischen so hart sein, dass sie sich
ohne eine Zerstörung der Oberfläche nicht
entfernen lassen. Hier kann man nach
heutigem Kenntnisstand mit einem zusätzlich aufgebrachten mineralischen Schichtaufbau nach erfolgter Haftgrundierung
auf Wasserglasbasis ein gutes Ergebnis
erzielen.
169

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

C 3.34
Treppen

Insbesondere in Siedlungshäusern wird der
Treppenlauf und -raum in der Zwischenkriegszeit als reiner Funktionsraum behandelt, der
zugunsten »sinnvoller« Räume minimiert wird.
Angewendelte Treppen mit extremen Steigungsverhältnissen – auch in Obergeschossen
– und mit geringer Durchgangshöhe sind die
Folge. Die Bequemlichkeitsformel (2 b + h = 63)
wird zugunsten steilerer Treppen außer Kraft
gesetzt: Steigungen von 20 cm sind üblich
und noch bis 22 cm gilt die Treppe als
»brauchbar«. Die normale Kopfhöhe beträgt
2,10 m, wird aber zum Teil bis auf 1,85 m
reduziert. Auf großzügig dimensionierte Eingangsräume wird ebenso verzichtet. Dies alles
stellt heute ein Problem dar, das sich nur durch
Abbruch und Neukonzeption an anderer Stelle
lösen lässt.
Bautechnisch setzt sich Stahlbeton gegenüber
den früheren Werksteinstufen durch. Wenn
noch in die Seitenwand eingespannte Werksteine verbaut werden, sind zumindest die Podeste als Stahlbetonflachdecken mit Stahlrandunterzug ausgebildet. Daneben gibt es Imitate
der Werksteinstufen aus Stahlbeton. Die häufigste Ausführung ist jedoch die auch heute bekannte geneigte Stahlbetonplatte mit aufbetonierten Stufen. Hier werden die Setzstufen
meist vom Steinmetz bearbeitet, wohingegen
die Trittstufen vielfach mit Linoleum oder Holz
belegt werden (Abb. C 3.32).
Für Treppenläufe in Fabrikanlagen gelten
andere Bestimmungen. Sie entsprechen den
heutigen Normen in Breite, Steigungsverhältnis, Raumhöhe und Laufbreite. Freitragende
Natursteinstufen sind hier unzulässig. In der
Regel handelt es sich um Stahlbetonwangentreppen mit aufgelegten Beton- oder Naturwerksteinstufen. Auch Sicherheitsvorschriften
wie etwa Hydranten, aus dem Erdgeschoss
zu betätigende Rauchabzugsklappen und
den Fluchtweg nicht einengende Treppenhaustüren gehören in den Industriebauten zum
Standard. Die Ausstattung, Ausführung und
Konzeption ist im Umbaufall selten sanierungsbedürftig, ausgenommen mechanische Beschädigungen und die von Decken bekannte
zu geringe Bewehrungsüberdeckung (siehe
S. 167).
170

Dachgeschoss
Das Dachgeschoss erfährt in den 1920er-Jahren eine neue Bedeutung im Klein- und Mittelwohnungsbau. Aus ökonomischen Gründen
wird der Dachraum mehr und mehr genutzt.
Die Dachflächen werden teilweise bis in das
Obergeschoss heruntergezogen und mit Giebeln versehen. Die Nutzung des Dachraums
bedurfte zweier neuer Techniken: sichere
Flachdachabdichtung für die Gauben und
funktionierende Wärmedämmung im Holzleichtbau. Weitere technische Neuerungen gibt es
im konstruktiven Holzbau, der nun auch zugbelastete Verbindungen zulässt.
Dachstuhl

Die Konstruktionen des Dachstuhls unterscheiden sich nicht wesentlich von jenen der Gründerzeit. Die Normierung der Querschnitte und
der statischen Berechnung führte allerdings zu
noch schlankeren Bauteilen, die einem heutigen Ausbau entgegenstehen. Sparrenquerschnitte beginnen bei 6/10 cm und enden bei
12/14 cm. Meist reichen diese für die zusätzlichen Lasten des Innenausbaus und der
neuen Dachdeckung nicht aus und sind für
eine Zwischensparrendämmung deutlich zu
niedrig (siehe auch Allgemeine Sanierungsaufgaben, S. 127ff.).
Einen wesentlichen Fortschritt im konstruktiven
Holzbau brachten die neuartigen Dübelverbindungen sowie Leimbinder. Die teilweise noch
heute gebräuchlichen Ringdübel wie die Bulldogdübel erlaubten damals preiswerte, zugfeste Holzverbindungen, um beispielsweise
weitspannende Fachwerkbinder aus Holz zu
fertigen. Da auch diese, wie alle Innovationen
dieser Jahre, vielfach praktisch genutzt wurden, entstanden in der Zwischenkriegszeit einige weitgespannte Hallendächer, teilweise jedoch so verkleidet, dass sie wie ein Massivbau
wirken. Dies lässt vermuten, dass in nicht
kriegszerstörten Gebieten noch einige Konstruktionen dieser Art existieren. Eine Besonderheit stellt das 1910 von Friedrich Zollinger
patentierte Zollbaulamellendach dar. Dessen
schräg »durchdringende« Bretter steifen sich
gegenseitig aus und bilden somit ein Holzschalenbauwerk. Die sogenannten Lamellen sind

C 3.35

2,5 ≈ 15 ≈ 195 cm bzw. bei großen Spannweiten 5 ≈ 30 ≈ 250 cm groß und werden im Knoten etwas versetzt, um die drei angrenzenden
Lamellen mit nur einem Bolzen verbinden zu
können. Einige dieser Konstruktionen bestehen
noch heute, beispielsweise im Elefantenhaus
des Leipziger Zoos. Im Brandfall würden hier
die schwachen Querschnitte sehr schnell versagen und die Schraubverbindungen bei unzureichender Wartung die Knoten sehr weich machen. Eine analoge Konstruktion wird 1928
auch mit Aluminiumlamellen (Juncker’s Zollbaudach) gefertigt, d. h. die Holzbauweise wird
als Stahlkonstruktion kopiert – normalerweise
ist es andersherum (Abb. C 3.30 und 31).
Ebenfalls neu ist das Kroher-Dach, das erstmals 1938 in München errichtet wurde. Es ist
ein räumliches Fachwerk aus miteinander und
untereinander vernagelten Gitterträgern für
stützenfreie Spannweiten über 15 m, das keiner
Längsaussteifung bedarf.
1906 meldete Otto Hetzer die Verleimung von
Einzelhölzern zu neuen, gekrümmten Querschnitten in Weimar zum Patent an, womit sich
weitgespannte Holzkonstruktionen errichten ließen. Zeitgenossen rieten jedoch von der Verleimung ab, obwohl sie eine Verbesserung der
Tragwirkung um ein Viertel versprach, und plädierten für die Vernagelung der Querschnitte.
[13]. Die Empfehlung, die verleimten Querschnitte nur durch Sonderfirmen fertigen zu lassen und die Konstruktion in besonderem Maße
vor Nässe zu schützen, spricht dafür, dass die
Technik für die Massenfertigung damals noch
nicht ausgereift war.
Nordamerikanische Holzbauweisen wie das
»Balloon-Framing« waren zwar schon über
50 Jahre alt, wurden aber erst jetzt in Deutschland wahrgenommen und in eigene Systeme
übertragen. Die in den USA und Australien bereits genormten Rahmen- und Tafelbauweisen
versprachen eine industrielle Vorfertigung, den
Einsatz ungelernter Arbeiter auf der Baustelle
und veringerten Materialeinsatz bei höherer
Steifigkeit als bei herkömmlichen Fachwerkbauweisen. Neue Baustoffe wie die Holzwolleleichtbauplatte erlaubten wärmegedämmte
Holzbauten, die – weil verputzt – wie Massivkonstruktionen wirken. Auch Konrad Wachsmanns Haus für Albert Einstein in Caputh

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

C 3.34

Haus für Albert Einstein, Caputh (D) 1929, Konrad Wachsmann
C 3.35 Flachdach als Kaltdachkonstruktion im Industriebau
C 3.36 Umbau einer Fabrikhalle von 1925 zum Bürogebäude, Köln (D) 2001, 4000architekten

(1929) ist kein Holzblockhaus, wie es auf den
ersten Blick erscheinen mag – vielmehr kommen hier neue, vorgefertigte Tafel- und Rahmenbauweisen zum Einsatz. Die verwendeten
Querschnitte (Wand: 6/12 alle 80 cm) genügen
den heutigen Ansprüchen nicht mehr. Zudem
sind nur wenige »neuzeitliche« Holzbauten aus
der Zwischenkriegszeit erhalten (Abb. C 3.34).
Dachdeckungen

Die Dachdeckungen des 19. Jahrhunderts erfuhren keine wesentliche Veränderung. Die Biberschwanzdeckung bleibt weiterhin die gebräuchlichste. Im Lauf der 1920er-Jahre werden
zunehmend Falzziegel verwendet. Das Flachdach hingegen entzweit spätestens seit den
1930er-Jahren die Gemüter: Entweder gilt es als
modern oder als »geschmackliche Entgleisung,
welche das Landschaftsbild in gröblichster
Weise stört« [14]. Nur im Industriebau wird es
ideologiefrei als preiswertes, passendes Dach
akzeptiert. Die Ausführung geschieht in der
Regel als zwei- bis dreilagiges Teerpappdach
mit Neigungen um 10 % und außen liegender
Entwässerung über Dachrinnen. Viele Konstruktionen werden als Kaltdach ausgeführt, bei dem
ein relativ großer (bekriechbarer) Zwischenraum
zwischen der letzten Geschossdecke und der
Dachdichtung entsteht. Die Massivdecken werden aus Gewichtsgründen oft aus Bimsbetondielen gefertigt, die bei einer Stärke von 7 cm
Spannweiten bis zu 2,3 m überbrücken können
[15], wobei die Hauptträger teilweise aus betonummantelten Stahlträgern bestehen. Auf dem
Massivdach wird eine Holzkonstruktion im Gefälle aufgeständert, welche mit Teer- oder Asphaltpappen abgedichtet wird. Für die gewünschte Optik eines echten Flachdachs werden vielfach die Giebelflächen gegenüber den
Traufwänden erhöht, die Dachneigung also zur
Schaufassade hin verdeckt (Abb. C 3.35).
Daneben finden zweilagige Abdichtungen auf
Dachgauben breite Verwendung. Genormt ist
neben der Teerpappe aus destilliertem Steinkohleteer auch die Asphaltteerpappe aus
Steinkohleteer und natürlichem Asphalt. Der
Einsatz von Bitumen (Erdöldestillation) ist hingegen noch unüblich, obwohl dieses bereits industriell hergestellt (Ruberoidpappe) werden
konnte. Der im Teer enthaltene polyzyklische

a

b

aromatische Kohlenwasserstoff (PAK) gilt als
krebserregend und wird insbesondere bei Erwärmung freigesetzt. Flachdachabdichtungen
der Zwischenkriegszeit sollten inzwischen
längst ersetzt sein, da sie üblicherweise nach
kurzer Zeit an der Oberfläche verspröden oder
das Trägermaterial (Pappe) verfault. Dennoch
vorhandene »echte« Teerpappen sollten unter
Kontrolle der Schutzvorschriften vollständig abgebrochen und entsorgt werden. Einerseits
könnten Haftungsprobleme zwischen Teerpappen und den heutigen eigentlich verträglichen
Bitumenbahnen auftreten, andererseits wäre
eine zukünftige Entsorgung noch teurer.

meist um Verbundestriche handelt. Das Aufbringen eines neuen schwimmenden Estrichs ist
statisch meist unbedenklich, führt jedoch an
den Treppenhäusern zu formal und funktional
unbefriedigenden Stufen. Eine Alternative kann
der Einbau eines Doppelbodens sein, welcher
der bestehenden Treppe genau eine Stufenhöhe hinzufügt. Dieser lindert auch das formale
Problem der im Umbau notwendigen neuen Installationen von Heizung, Stark- und insbesondere Schwachstrom (EDV). Die auch bei dieser
Bauaufgabe auftretenden Probleme bei Maßnahmen zur wärmetechnischen Sanierung sind
im Kapitel Allgemeine Sanierungsaufgaben behandelt (siehe S. 122ff.). Die wichtigste Herausforderung für den Architekten ist es jedoch die
Weite und Großzügigkeit der Flächen im Innenausbau zu erhalten, denn viele Nutzer wünschen sich durch Trennwände abgeschlossene
Einzelbüros oder Zimmer. Den besonderen
Charakter dieser Innenräume zu erhalten bedarf
es daher einer kompromissbereiten Zusammenarbeit zwischen Architekt, Bauherr und Nutzer.

Umnutzung von Industrie- und Gewerbebauten
Eine häufige Bauaufgabe stellt die Umnutzung
von leer stehenden Industrieflächen zu Wohnungen oder Büroflächen dar. Begünstigt
durch die inzwischen innenstadtnahe Lage
sind diese ehemaligen Nutzräume heute begehrte Immobilien. Die Probleme in der Umnutzung liegen in den grundlegend gewandelten
Ansprüchen der Nutzer: Während damals lediglich Stabilität und Trockenheit im Vordergrund stand, müssen die Gebäude heute zusätzlich den hohen aktuellen Anforderungen
und Gesetzen genügen.
Statische Ertüchtigungen sind in der Regel
nicht notwendig, da die Decken für deutlich höhere Lasten ausgelegt wurden (Abb. C.3.23).
Viel problematischer ist hingegen die Anpassung an die heutigen Brandschutzvorschriften.
Dies gilt insbesondere für Stahltragwerke, aber
auch für Stahlbetonbauten aufgrund der nach
heutigen Maßstäben zu geringen Überdeckung. Hinzu kommen die oftmals sehr großen
Grundflächen, die nicht mehr unter die Erleichterungen der »Großraumregel« der Bauordnungen fallen. Will man die Flächen als Ganzes
erhalten, wird man versuchen müssen in Verhandlungen die Abweichungen von Brandschutzvorschriften zu kompensieren, z. B.
durch Frühwarnsysteme, zusätzliche Fluchttreppen oder Entrauchungsanlagen.
Darüber hinaus muss der Trittschallschutz verbessert werden, da es sich nutzungsbedingt

C 3.36

Anmerkungen:
[1]

[2]

[3]

[4]
[5]
[6]
[7]
[8]
[9]
[10]
[11]

[12]
[13]
[14]
[15]

Schmidt, Paul: Handbuch des Hochbaus. Nordhausen 1926 (Neubearbeitung von Hugo Ebinghaus),
S. 542
Ahnert, Rudolf; Krause, Karl Heinz: Typische Baukonstruktionen von 1860 bis 1960. Bd. 1, Berlin
2006
DIN 1055 Belastungsannahmen im Hochbau, 1934;
DIN 1050, 1051, 1053 Berechnungsgrundlagen für
Stahl, Gusseisen und Mauerwerk, 1937
ebd. [1]
Heideck, Erich; Leppin, Otto: Der Industriebau.
Berlin 1933, S. 1
Bauordnung von Berlin, 1929, § 27
Kommentar zur Bauordnung von Berlin. Berlin 1931
Schönermark, Gustav; Stüber, Wilhelm: Hochbau
Lexikon. Berlin um 1900, S. 644
Ebinghaus, Hugo: Der Hochbau. Gießen 1936,
S. 135
ebd. [1], S. 27
Breymann, Gustav Adolf u. a.: Allgemeine Baukonstruktionslehre. Leipzig, 1903, S. 65–72
Esselborn: Lehrbuch des Hochbaus. 2 Bände.
Leipzig 1922, S. 721– 810
ebd. [1] Esselborn, S. 781
ebd. [1], S. 303ff.
ebd. [1], S. 303ff.
Bei 8 cm wird eine Spannweite von 2,60 m erreicht,
bei 9 cm sind es 3,10 m.

171

Nachkriegsbauten
1950 – 1965
Georg Giebeler

C 4.1

C 4.1
C 4.2
C 4.3

C 4.4

172

Fabrikgebäude, Basel (CH), Bräuning, Leu,
Düring
Stadtansicht Hamburg, Sommer 1943
Ausführungen von schwarzen Wannen: vierlagige
Bitumenabdichtung auf Sauberkeitsschicht bzw.
Mauerwerk
a niedriger Grundwasserstand: Stampfbetonsohle und -wand gegen Aufschwimmen
b hoher Grundwasserstand: biegebeanspruchte
Stahlbetonkonstruktion, Auffüllung gegen Aufschwimmen
Finanzamt, Köln-Deutz (D) 1958

Aus heutiger Sicht umfasst die Nachkriegszeit
eine Spanne von 15 Jahren, nämlich von 1945
bis 1959. Hinsichtlich wirtschaftlicher und baukonstruktiver Entwicklung kann jedoch zusätzlich zwischen den zwei Phasen vor und nach
1952 unterschieden werden, wobei dieses Kapitel den Schwerpunkt auf die baukonstruktiven
Standards der zweiten Phase legt.
Die Jahre 1945 –1952, also die Zeit zwischen
dem Kriegsende und dem Beginn des Wirtschaftswunders, sind von den Folgen des
Zweiten Weltkriegs geprägt: Hunger, Arbeitslosigkeit, Trümmerbeseitigung – der einfache
Überlebenswille. Auf weltpolitischer Ebene ist
es der Anfang vom Ende der Kolonialzeit (Unabhängigkeit Indiens 1948, Frankreich verliert
den Indochinakrieg 1954), die Welt spaltet sich
in zwei Machtblöcke auf (Koreakrieg 1950 – 53),
und es ist die Zeit der durchgreifenden Reformen (Währungsreformen in West- und Ostdeutschland 1948 sowie der Bodenreformen
1945 in Ost- und 1947 in Westdeutschland).
Für Europa tritt ein gigantisches Wiederaufbauprogramm in Kraft, der Marshallplan, durch
den von 1947 bis 1952 ca. 14 Milliarden Dollar
nach Westeuropa fließen (3,6 Milliarden Großbritannien, 3,1 Milliarden Frankreich, 1,6 Milliarden Italien, 1,4 Milliarden Westdeutschland und
0,7 Milliarden nach Westösterreich). Für die
Wirtschaft der USA, dem einzigen Land, das
von den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs
verschont gebleiben war, bedeutete das die
Chance, ihre Überproduktion zu exportieren,
und für Europa, das eigene Wirtschaftswachstum voranzutreiben.
Die Zeit nach 1952 hingegen ist in Deutschland
bekannt als »Wirtschaftswunder«. Der volkswirtschaftliche wie auch der private Wohlstand
wachsen mit einer seither unerreichten Geschwindigkeit: Allein 1955 beträgt das Wirtschaftswachstum 10 %, die Reallöhne steigen
in gleichem Maße, die Neuzulassung von Pkw
sogar um 19 %. Waren Ende 1940 noch 2 Millionen Menschen arbeitslos, kamen aufgrund
des Arbeitskräftemangels Mitte der 1950erJahre die ersten Gastarbeiter nach Westdeutschland. Das Bruttosozialprodukt verdoppelt sich zwischen 1950 und 1960, der Export
konnte um das Vierfache gesteigert werden,
womit sich Deutschland in der Liste der Wirt-

schaftsmächte auf Platz zwei schiebt. Ähnliche
Phänomene gab es in allen Staaten, die vom
Marshallplan profitierten, nicht jedoch in den
von der Sowjetunion abhängigen Ostblockländern. Das hohe Wirtschaftswachstum hält bis
Mitte der 1960er-Jahre an, wenn es sich auch
kontinuierlich abschwächte und 1966 in der
ersten Nachkriegsrezession in Westdeutschland mündete.
Auch die Bauindustrie war Teil des Wirtschaftsbooms, hier vollzogen sich allerdings keine
grundsätzlichen Reformen. In seinem Buch
»Deutsche Architekten. Biographische Verflechtungen 1900 –1970« zeigt der Architekturtheoretiker Werner Durth, dass es sich bei
der Zeit von 1920 bis 1960 eher um ein Kontinuum handelt als um drei voneinander unabhängige Epochen [1]. Daher kann es auch
nicht verwundern, wenn Ansätze, Ideologien
und Bauweisen sich ähneln. Im Städtebau der
1950er-Jahre verfolgte man als Leitbild die
»gegliederte und aufgelockerte Stadt«, also im
Grunde dieselbe Idee, die sich hinter der
Gartenstadt verbirgt. Die »funktionale Stadt«,
ein Begriff aus der 1941 veröffentlichten Charta
von Athen, wird nach dem Krieg in die Tat
umgesetzt. Teilweise schon während des
Krieges entstanden Planungen für die autogerechte Stadt sowie für die funktionale Teilung
in Wohn-, Industrie- und Erholungsgebiete –
gewissermaßen immer noch als Gegenentwurf
zur nun fast 100 Jahre zurückliegenden Gründerzeitstadt.
Die Möglichkeit zur Umsetzung lag in den
Kriegszerstörung. In den ersten Jahren der
Nachkriegszeit wuchs beinahe ausschließlich
der »Mont Klamott«, also der Trümmerberg. Es
herrschte in ganz Europa eine extreme Wohnungsknappheit, wohingegen die Industrieanlagen zu 75 % intakt waren und die Produktion
hätten aufnehmen können, wenn Infrastruktur
und Arbeitskräfte in unmittelbarer Nähe vorhanden gewesen wären. 1950 lebten in Deutschland ca. 68 Millionen Menschen, 5 Millionen
mehr als 1925, für die nun dringend neuer
Wohnraum geschaffen werden musste. Dies
sollte eben in Form der »gegliederten und aufgelockerten Stadt« erfolgen, in Riegeln statt
Blockrändern und mit großzügigen Abstandsflächen. In Deutschland begann diese Phase

Nachkriegsbauten 1950 –1965

der Bereitstellung neuen Wohnraums mit dem
Ersten Wohnungsbaugesetz von 1950, mit dem
der soziale Wohnungsbau gefördert wurde.
Das Gesetz schreibt neben der Wohnungsgröße von 32 bis 65 m2 auch die maximale Miete
von 1 DM pro Quadratmeter vor, wobei der damalige Bruttolohn eines Arbeiters ca. 200 DM
betrug. Die wörtliche Begründung dieses Gesetzes lautet:
a) Die beengten Wohnungsverhältnisse mindern, physisch und psychisch, die Arbeitsleistung. Ihre nachhaltige Steigerung ist
unabdingbare Voraussetzung für eine Gesundung der deutschen Wirtschaft.
b) Infolge des Wohnungsmangels stehen
trotz 1,5 Millionen Arbeitsloser zahlreiche
Arbeitsplätze für Facharbeiter an den
Schwerpunkten gewerblich-industrieller
Entwicklung leer.
c) Als Schlüsselindustrie bildet die Bauwirtschaft den geeigneten Ansatzpunkt zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit allgemein.« [2]
Schon 1954 erreicht der westdeutsche Wohnungsbestand wieder den Vorkriegsstand.
Die Baden-Württembergische Statistik weist in
den 1950er-Jahren jährlich ca. 70 000 neu errichtete Wohnungen mit insgesamt 5 Millionen m2 aus. Im Vergleich dazu sind es heute
nur ca. 35 000 Wohnungen pro Jahr, jedoch mit
insgesamt 4 Millionen m2 Fläche. Dieser Unterschied spiegelt sich auch in der durchschnittlichen Wohnungsgröße wider: 1950 stehen
jedem Bewohner 14 m2 zur Verfügung, 1960
schon 19 m2. 1990 steigt die durchschnittliche
Quadratmeterzahl auf 37 m2 an und hat heute
ca. 42 m2 je Bewohner erreicht, also etwa das
Dreifache.
Einen funktionalen Sonderfall stellen die vielfach errichteten Wohnheime dar. Die notwendige Nähe zum Arbeitsplatz zwang viele
Menschen in eine neue Umgebung, da es
kaum Individualverkehr und anfangs nur wenig
öffentlichen Nahverkehr gab. Für Vertriebene
und Aussiedler – in den 1950er-Jahren verlassen fast 3 Millionen Arbeitskräfte die DDR –
für Waisen, alleinerziehende Mütter, Lehrlinge
und Schüler wurden eigene Wohnheime errichtet.
Einen konstruktiven Sonderfall stellen der Wiederaufbau mit »Direktrecycling« dar. Die im
Krieg flächendeckend eingesetzte Strategie
der Inbrandsetzung von eng bebauten Innenstädten hinterließ bei vollständiger Zerstörung
der Wohnungen mit ihren Holzbalkendecken
nahezu unbeschädigte Keller und sogar »entkernte« Gebäude mit halbwegs intakter Mauerwerkstragstruktur (Abb. C 4.2). Diese nur teilweise zerstörten Gebäude wurden zuerst wieder aufgebaut, ergänzt mit noch brauchbaren
Ziegelsteinen, die aus den Trümmern geborgen wurden. Daher sollten bei einem geplanten
Umbau solcher, meist innenstädtischer Gebäude immer auch ältere Bauweisen in Betracht
gezogen werden.

Typische Stärken und Schwächen
Viele Neubausiedlungen aus den 1950er-Jahren lassen sich heute noch gut vermarkten, obwohl man sie nur selten in zentrumsnahen
Lagen antrifft. Der Grund für ihre Beliebtheit
liegt in der Idee der aufgelockerten Stadt und
den in großem Maßstab umgesetzten Forderungen der Moderne: funktionell, sonnig, luftig,
grün. Die Gebäude sind selten mehr als vier
Stockwerke hoch und durch die Erschließung
überschaubarer Einheiten ermöglichen sie
nachbarschaftliche Gemeinschaft. Fast alle
Wohnungen sind mit Balkonen oder Loggien
ausgestattet und haben großzügige Abstände
zur Nachbarbebauung. Oft befinden sich infrastrukturelle Einrichtungen wie Kirchen, Kindergärten, Schulen und Versorgungseinrichtungen
in den Wohnanlagen, sodass die Siedlung als
autonome Einheit funktioniert. Vor allem die
kleinteilige Bebauung ist ein Vorzug der Fünfziger-Jahre-Siedlung – besonders, wenn man
sie mit den 20 Jahre später errichteten Großsiedlungen vergleicht (Abb. C 4.8).
Die kleinen, extrem funktional geplanten Wohnungen sind Abbild einer Kerntugend der
Nachkriegszeit: Sparsamkeit. Die heute als
Mindestgröße verstandenen Maßangaben in
der »Bauentwurfslehre« von Ernst Neufert
waren damals wohl eher Durchschnittswerte
[3]. 6 m2 kleine Kinderzimmer sind heutzutage
nicht mehr üblich, aber damals bedeutete ein
eigenes Zimmer oder sogar eine allein zu bewohnende Wohnung für viele ein Luxusgut.
Dieselbe Enge herrschte in Küchen und Bädern; vor allem wurde die lichte Raumhöhe
gegenüber der Vorkriegszeit nochmals um ca.
20 cm auf 2,50 m reduziert. Diese Enge, verbunden mit tragenden Innenwänden (wirtschaftliches Bauen durch geringe Spannweiten), macht einen Umbau schwierig, wobei die
Herausnahme von Trennwänden den niedrigen
Raumeindruck zusätzlich verstärkt.
Die Sparsamkeit galt gleichermaßen als erste
Regel der Bauausführung: Energie- und Materialknappheit (z. B. Holzmangel) führten zu sehr
sparsamen Bauweisen; hinzu kam aber auch
die Einführung neuer materialsparender Baustoffe, insbesondere im leichten Mauerwerksbau. Die erste deutsche Verordnung zum energiesparenden Bauen (DIN 4108) stammt von
Juli 1952. Auch bei Decken, Dachstühlen,
Dachdeckungen und Fenstern wird mit Techniken und in Dimensionen gebaut, deren
Schwächen den Architekten zwar bekannt
waren, aber einen sparsameren Umgang mit
Material oder Heizenergie erlaubten und daher
bevorzugt wurden. Probleme im heutigen
Umbau bereiten daher insbesondere der
schlechte Schallschutz, auch von Außenbauteilen, und die knapp berechneten Tragfähigkeiten, die Zusatzlasten aus Sanierungsmaßnahmen nicht zulassen.
Das Credo der Materialsparsamkeit verlor mit
dem fortschreitenden Wirtschaftswachstum
an Bedeutung. Steigende Löhne und verbesserte Versorgung lassen zum Ende der 1950erJahre extrem arbeitsaufwendige, aber materi-

C 4.2

b

b

C 4.3

C 4.4

173

Nachkriegsbauten 1950 –1965

alsparende Bauweisen wieder verschwinden.
Auch die Konstruktionen werden nun stärker
unter dem Gesichtpunkt der Qualität bewertet.
So wird 1959 die DIN 4109, Teil 1 eingeführt,
die Mindestforderungen zum Trittschallschutz
festschreibt. Ein deutlicher Wandel in der
Bautechnik ist allerdings bis Mitte der 1960erJahre noch nicht festzustellen. Mehrschalige,
gedämmte Außenwandaufbauten und der Siegeszug der Ortbetondecke setzen erst gegen
Ende des Jahrzehnts neue Standards.
Umbaupotenzial
Was Konzeption und Städtebau betrifft, verfügen viele Gebäude der Nachkriegsjahre über
die beschriebenen Vorzüge wie gute Belichtung und viel Grün. Die Konstruktionen weisen
allerdings viele Schwächen auf, was den Umbau schwierig macht. Dennoch kann er sich oft
lohnen. Derzeit besteht ein hoher Sanierungsbedarf der Nachkriegswohnbauten, weshalb
sie den Schwerpunkt dieses Kapitels bilden
sollen.
Keller
Die Schwächen der schon erwähnten Vorkriegskeller, die sich evtl. unter Nachkriegshäusern befinden, sind in dem jeweiligen Kapitel behandelt. In der Nachkriegszeit neu errichtete Keller weisen viele dieser Schwächen
nicht mehr auf. Nicht nur Abdichtungsarbeiten
auf Bitumen- oder Asphaltbasis sind inzwischen üblich, auch die Ausführungsqualität
hat deutlich zugenommen. Trotzdem treten
immer wieder feuchte Außenwände und insbesondere durchfeuchtete Kellerböden auf.
Der Grund dafür liegt in der schlechten Verfügbarkeit und dem daraus resultierenden
hohen Preis für hochwertige Abdichtungsbahnen, weshalb auch vielfach auf eine
»Sperre« aus Zementputz zurückgegriffen
wird. Die typische Nutzung als Lager- und
Nebenräume legitimiert weiterhin zusätzlich
die sparsame Ausführung.
Gründungen und Böden

C 4.5

C 4.6

174

Es fällt auf, dass in der zeitgenössischen Fachliteratur die Sondergründungen und Abdichtungen gegen Grundwasser nun ausführlich
behandelt werden [4]. Pfahlgründungen aller
Art ersetzen die früher noch gebräuchlichen
Brunnengründungen. Absichern von Baugruben und Abpumpen des Grundwassers unter
Maschineneinsatz sind gebräuchliche Techniken. Flachgründungen werden meist als
Streifenfundament ausgeführt. Das übliche Material ist unbewehrter Stampfbeton der Güte
B 50 (später B 5, heute nicht mehr genormt),
der bei abgetreppten Fundamenten in Lagen
von 30 cm Höhe (= Stampfhöhe) eingebracht
wird. Gemauerte Fundamente aus Hartbranntoder sogar Trümmerziegeln sind durchaus
möglich, interessanterweise werden diese weniger steil abgetreppt (45 ° statt 60 °) [5]. Die
heute üblichen Fundamentplatten waren nicht

Nachkriegsbauten 1950 –1965

Land
Länge
[cm]

Ziegelformat
Breite
[cm]

Höhe
[cm]

Belgien

28,8

13,8

8,8

Deutschland

24,0

11,5

7,1

England

21,0

10,0

6,5

Frankreich

22,0

10,5

6,5

Italien

21,0

10,0

6,5

Niederlande

24,0

11,5

7,1

Österreich

25,0

12,0

6,5

Schweiz

25,0

12,0

6,0

C 4.5

Kelleraußenwand in Stampfbeton, Schnitte und
Ansicht
C 4.6 ein- und beidseitige Schalung für eine Kelleraußenwand in Stampfbeton
C 4.7 europäische Ziegelformate der Nachkriegszeit
C 4.8 Wohnbau Stegerwald-Siedlung, Köln (D) 1951– 56
C 4.7

gebräuchlich; auch bewehrte Fundamentkörper stellten eine absolute Ausnahme dar. Schäden an Fundamentierungen sind eher selten,
da die geringen Gebäudehöhen keine großen
Lasten in den Baugrund einbringen. Sollten jedoch Trümmer- oder schlecht gebrannte Ziegel
verwendet worden sein, ist es ratsam, die Haltbarkeit der Steine zu untersuchen. Das folgende Zitat aus einem Fachbuch über Baukonstruktionen von 1951 verdeutlicht den Sparwillen der damaligen Zeit: »Bei gutem Baugrund
genügt eine Verbreiterung der Fundamente um
beiderseits 5 cm. Diese Verbreiterung erleichtert gleichzeitig das Aufstellen der Betonschalung, sie wird auch meist dann vorgesehen, wenn sie statisch nicht erforderlich wäre,
(…) hier ist für Kleinhäuser eine Sparmöglichkeit gegeben« (Abb. C 4.5) [6].
Fast alle Kellerböden der Nachkriegszeit werden betoniert. Da es sich aber um nicht belastete Bauteile für Nebennutzungen handelt, ist
die Ausführung entsprechend preiswert: 10 cm
dünne, unbewehrte Betonplatten geringer Betongüte sind durchaus üblich. Der aufgebrachte Glattstrich, einem gleitenden Estrich
ähnlich, kann die Dichtigkeit gegen aufsteigende Feuchte ebenso wenig leisten wie die
darunterliegende Bodenplatte.
Die Technik der »schwarzen Wanne«, d. h. die
Abdichtung der Kellerböden- und -wände
durch Bitumen- oder Kunststoffbahnen, hat
sich zu dieser Zeit deutlich weiterentwickelt.
Solche Flächenabdichtungen werden allerdings nur bei zu erwartendem Grundwasseranfall ausgeführt, selbst bei Hanglagen verbleiben Wand und Böden ohne Abdichtungen.
Die möglichen Probleme und deren Beseitigung sind im Kapitel Gründerzeitbauten beschrieben (siehe S. 134). Die Ausführung
der »schwarzen Wannen« gilt an sich als
sicher (Abb. C 4.3). Übergänge, Abtreppungen, Verlegeradien und den Aufbau würde
man heute kaum anders ausführen, wenn die
Technik der »schwarzen Wanne« heute noch
zum Einsatz käme. Dass dennoch viele dieser
Wannen undicht geworden sind, liegt an der
Qualität der Abdichtungsbahnen. Bei den
genormten Abdichtungen handelt es sich
häufig um Bitumenbahnen auf Pappe oder
Jutegewebe, sogenannte nackte Bitumen-

C 4.8

oder Teerpappe. Die Trägermaterialien können sich jedoch mit Wasser vollsaugen und
verrotten, wodurch sie ihre Tragwirkung verlieren und die Abdichtung rissig wird. Verrottungssichere Glasvlies- und Kunststoffbahnen
befinden sich in der Nachkriegszeit erst in der
Entwicklung und sind entsprechend teuer;
außerdem fehlten die Fachkräfte, die diese
Bahnen dauerhaft dicht verlegen konnten. Da
die Abdichtungen gegen drückendes Wasser
auf der Gebäudeaußenseite verlegt sind, ist
eine Sanierung nicht realisierbar. Sanierungen
über neue Innenabdichtungen sind ebenso
unsicher, da zur sicheren Ausführung sämtliche anstoßende Innenwände abgetrennt
werden müssten, was zu massiven Standsicherheitsproblemen während der Sanierung
führen würde. Daher sollten solche Maßnahmen unbedingt auf ihre ökonomische Sinnhaftigkeit untersucht werden.
Kelleraußenwände

Als Außenwandbaustoff kommt Mauerwerk
oder Stampfbeton zum Einsatz, letzterer in
einer Stärke von 30 bis 40 cm. Der früher hohe
Materialverbrauch bei Mauerwerk aus Vollziegeln aufgrund der gesetzlichen Regelungen
soll nun möglichst minimiert werden. Durch die
Verschlankung der Kelleraußenwände wird
nunmehr neben der Anzahl der Geschosse
auch die Tiefe gegenüber dem Erdreich maßgeblich, um den seitlichen Erddruck abfangen
zu können (Abb. C 4.6). Zulässig sind Wandstärken von 24 cm (neue Modulordnung, siehe
S. 176), jedoch nur bis zu einer Höhendifferenz
von maximal 1,25 m zwischen Oberkante Gelände und Oberkante Kellerfußboden. Darüber
werden Wandstärken von mindstens 36,5 cm
gefordert.
Die bereits im Kapitel Zwischenkriegsbauten
(siehe S. 157) beschriebene Technik des Betonierens gegen das Erdreich scheint auch in
der Nachkriegszeit gängige Praxis zu sein. Die
Abstandhalter aus Holz (Spangen) werden mit
dem Stampfen wieder entfernt, sodass zumindest hier keine Schwachstelle vorliegt. Da die
Außenwand nicht zusätzlich durch Putz oder
Anstrich abgedichtet werden kann, ist ein Wassereintritt trotzdem sehr wahrscheinlich, z. B.
durch Arbeitsfugen.

Die bis 1960 zwar noch nicht genormten (außer
DIN 4031: wasserdruckhaltende Abdichtungen) Vorschläge zur Abdichtung gegen aufsteigende und eindringende Feuchtigkeit entsprechen dennoch in etwa den heutigen Bestimmungen:
• horizontale Abdichtungen mit Bitumenpappen o. Ä. über dem Kellerfußboden
• horizontale Abdichtung 30 cm über Gelände
(= Spritzwasserhöhe)
• vertikale Abdichtung der Außenwände bis
Oberkante Fundament
Auf eine horizontale Abdichtung des Kellerbodens und des Mauerwerks gegen aufsteigende
Feuchtigkeit bis in die unterste Schicht wurde
allerdings verzichtet. Auch wurden die oben
beschriebenen Abdichtungen nur für »Kellerräume, in denen nässeempfindliche Güter lagern oder sich dauernd Menschen aufhalten«,
vorgeschlagen [7]. Demzufolge ist davon auszugehen, dass man diese Maßnahmen öfter
eingespart hat. Wurde hingegen abgedichtet,
kamen weniger geeignete Materialien zum Einsatz wie z. B. zweilagiger Zementputz für vertikale Wanddichtungen oder ohne Überlappung
gestoßene, nackte Bitumenpappen für horizontale Sperren. Selbst in Hanglagen galten Zementputz und Dränage als ausreichende Sicherheit gegen eindringende Bodenfeuchtigkeit, wobei die erhältlichen porösen Tonrohre
von 4 – 20 cm Durchmesser nur lose aneinander im Gefälle verlegt sind. Fehlende Spülrohre, Filtermatten und Schutzmaßnahmen
beim Verfüllen lassen befürchten, dass die Dränage heute wohl kaum mehr funktioniert.
Gleiches gilt in besonderem Maße auch für die
Abdichtungen, die zwar vorhanden, aber sehr
häufig nicht mehr intakt sind. Insbesondere die
vertikalen Abdichtungen müssen vielfach erneuert werden. Wenn die Fundamentsohle nur
geringfügig unter dem Gelände liegt, kann die
Sanierung in der Regel kostengünstig erfolgen.
Die horizontalen Sperren reichen meist aus,
wenn sie auch nicht wirklich dicht sind, und
können in Verbindung mit einer neu einzubringenden Flächenabdichtung auf dem Kellerboden für einen nahezu trockenen Keller (oberhalb des Grundwasserspiegels) sorgen.
175

Nachkriegsbauten 1950 –1965

Kellerdecken

Seit den 1950er-Jahren bestehen zwischen
Decken über Keller und Geschossdecken
keine Unterschiede mehr, da überall Flachdecken, meist in massiver Bauweise, eingesetzt werden. Existieren dennoch Gewölbe in
Nachkriegshäusern, handelt es sich mit Sicherheit um Wiederaufbauten auf alten Kellern. Die
Bautechnik Gewölbe verschwindet gänzlich
aus den Lehrbüchern und der Baupraxis.

Flachdach: »Das Dach gehört so wesentlich zu
der Vorstellung ›Haus‹, dass wir ein Dach ohne
Haus eher als Haus empfinden, als ein Haus
ohne Dach.« [8] Eine Aussage, die genauso gut
auf 1920 datiert werden könnte. Die Vorliebe
der Architekten für das »moderne« Flachdach
setzt erst gegen Ende der 1950er-Jahre ein –
ebenso wie für die aus den USA stammenden
Vorhangfassaden aus Metall und Glas für Geschäfts- und Bürogebäude, die ab Anfang der
1960er-Jahre flächendeckend gebaut werden.

Erd- und Obergeschosse

Außenwände

Erd- und Obergeschosse der Vor- und Nachkriegszeit unterscheiden sich, insbesondere im
Wohnbau, deutlich voneinander. Werden bis
1940 noch vielfach Techniken des 19. Jahrhunderts angewendet, verschwinden ca. zehn
Jahre später sowohl Gewölbe wie auch Holzbalkendecken und die starken Außenwände
aus Vollziegeln. Die Gründe hierfür liegen stets
in dem erkannten Einsparpotenzial an Material-, Erstellungs- und Betriebskosten.
Auf den ersten Blick bestehen die große Unterschiede im äußeren Erscheinungsbild, doch
liegt das vor allem an den nun sprossenlosen
Fenstern und anderen Putzgestaltungen. Vergleicht man nämlich »kaputtsanierte«, also
sprossenlose, glatt verputze Fassaden von
Vorkriegsbauten mit denen der Nachkriegszeit,
wird man sich mit der Zuordnung schwertun.
Franz Hart schreibt 1951 beispielsweise zum

Bedeutung. Den Grund schildert Franz Hart:
»Der Lochziegel ermöglicht gegenüber dem
Vollziegel bei gleichem Wärmeschutz geringere Wanddicken, bei gleichem Steingewicht
größeres Format, bringt also Materialeinsparung, Raumgewinn, höhere Maurerleistung und
geringere Baufeuchtigkeit.« [9] Die Steine dienen also nicht dazu, um Heizenergie zu sparen, sondern um schnell und preiswert möglichst viel Wohnraum zu schaffen. Neben den
Hoch- und Langlochziegeln (DIN 105 von
1952) werden vermehrt Leichtbetonsteine
(DIN 18 152 und 18 151 von 1952) vermauert.
Ein gutes Beispiel für diese Entwicklung ist
Gasbeton: Der in Schweden weitverbreitete
Baustoff (Markenname: Ytong) wurde 1932
vom Architekten Axel Erikson erfunden, ging
in Deutschland erst nach dem Krieg in Serienfertigung und wird 1958 (Dach- und Deckenplatten) bzw. 1959 (Steine und Bauplatten)
genormt. Diese Platten haben z. B. für Außenwände ein Maß von 50 ≈ 250 cm, sind also
geschosshoch und werden geschossweise
mit Ringbalken gefasst. Die Wärmedämmeigenschaften sind für damalige Verhältnisse
so gut, dass die Außenwandstärken bei bis zu
dreigeschossigen Bauten auf extrem dünne
15 cm reduziert werden. Auch alle anderen
leichten Steine werden in größeren Formaten
hergestellt, jedoch meist nur bis maximal 30 ≈
49 ≈ 30 cm, um sie noch von Hand vermauern
zu können. Die möglichen Mauerdicken sind
17,5, 24, 30 und 36,5 cm.

Die zweite wesentliche Änderung neben den
neuen Wandbautechniken ist die Einführung
einer neuen Modulordnung. Die Maße nach der
in Deutschland 1950 eingeführten DIN 4172
beziehen sich auf die Modulzahl 25 – basierend auf einem Vorschlag des Reichsnormungsbeauftragten Ernst Neufert von 1941. Im
Mauerwerk werden die Stoßfugen nun mit 1 cm
Stärke angenommen, die Lagerfugen je nach
Steinformat etwas stärker. Daraus ergibt sich
das noch heute übliche Normalformat von
24,0/11,5/7,1 cm. Österreich hingegen nutzt
weiterhin das Reichsformat, auch andere europäische Staaten haben ihre historischen Ziegelformate bis heute beibehalten (Abb. C 4.7).
Eine einheitliche europäische Norm auf diesem
Gebiet scheint noch in weiter Ferne zu sein.
Mauerwerk
Vollziegel verlieren in Außenwänden rapide an

h

C 4.9

176

i

j

C 4.10

Nachkriegsbauten 1950 –1965

Bauteil

Wärmedurchlasswiderstand
(Wärmedämmwert) 1/Δ [m2h°/ kcal]
in den Wärmedämmgebieten
I
II
III

Bemerkung

Außenwände

0,45

0,55

0,65

an jeder Stelle

Wohnungstrennwände
und Treppenhauswände

0,30

0,30

0,40

an jeder Stelle

Wohnungstrenndecken und
Decken unter nicht ausgebauten
Dachgeschossen

Kellerdecken
1,50
Decken über offenen Durchfahrten
und dergleichen

Steil- und Flachdächer,
Decken unter Terrassen

0,55

im Mittel

0,40

an der ungünstigsten Stelle
(Wärmebrücke)

0,75

im Mittel

0,50

an der ungünstigsten Stelle
(Wärmebrücke)

1,75

im Mittel
an der ungünstigsten Stelle
(Wärmebrücke)

1,10

1,30

1,50

0,65

0,65

0,65

im Mittel

0,65

an der ungünstigsten Stelle
(Wärmebrücke)

0,45

0,55

C 4.11

Ein Problem der »neuen« Mauersteine gegenüber dem Vollziegel stellt die stark verringerte
Druckfestigkeit dar. Deshalb werden bei
breiten Stürzen oder hohen Punktlasten Vollziegel mitgemauert. Die Ausführungsrichtlinien fordern bei Balkendecken zudem Ringbalken in jedem Geschoss mit oberer und
unterer Bewehrung aus mindestens je zwei
12 mm starken Stäben. Diese Ringbalken werden meist mit den Decken (Ringanker) und
Fensterstürzen in einem Bauteil betoniert. Die
Schwächung des Wärmeschutzes wird mit
innen und / oder außen liegenden Dämmplatten, meist Holzwolleleichtbauplatten, kompensiert (Abb. C 4.9).
Neben den Formsteinen gibt es Schalungssteine aus Holzwolleleichtbauplatten, die mit
unbewehrtem Beton verfüllt werden. Mauerstärken und Ausführung der Ringbalken sind mit
den Leichtbetonsteinen vergleichbar. Weitverbreitete Fabrikate sind die Mono-Bauweise aus
Österreich oder die Schweizer Durisol-Steine.
Daneben erlebt die Schüttbetontechnik eine
kurze Blütezeit, wobei sie zumindest in England
auch schon in den 1940er-Jahren vielfach Verwendung fand. Der Grund liegt in dem massenhaft vorhandenen Ziegelschutt, aus dem
Mauersteine mit Zement vermischt, aber auch
Leichtbeton, sogenannter Ziegelsplittbeton
(DIN 4163), hergestellt werden. Dieser erreicht
bei einer Rohdichte von ca. 1,5 kN / m3 eine
Druckfestigkeit von ca. 3 MN / m2. Die unbewehrten Wände sind je nach der gewünschten
Dämmwirkung mindestens 30 cm stark. Die
sehr geringe Zement- und Wasserzugabe zum
groben Ziegelsplitt (Sieblinie 15 – 30 mm) erlaubt Schalungen aus Drahtgitter, in die der
Ziegelsplittbeton eingefüllt und nicht verdichtet
– eben nur geschüttet – wird. Die Schalungselemente sind hier 2,5 m hoch, was der lichten
Höhe des Rohbaus entspricht, die nun noch
um Fußbodenaufbau und Deckenputz verrin-

2,00

C 4.12

gert wird. Innenwände werden in 20 cm Stärke
ebenfalls geschüttet, wobei die Brand- und
Trennwände 25 cm stark sind. Die Ringanker
werden durch Einlage von 2× 10 –14er-Bewehrungen auf jeder Deckenebene gebildet.
Zudem legt man zur Rissvermeidung weitere
horizontale Bewehrungen insbesondere in
Fensterbrüstungen ein (Abb. C 4.10).
Fertigteile aus Gas- und Schwerbeton, also
industrielles und elementiertes Bauen, werden
um 1962 forciert. Die meisten Gebäude dieser
Bauweise entstehen allerdings erst in den
1970er-Jahren (siehe Wohlstandsbauten,
S. 203ff.).
Hohlmauerwerk
Das seit der Gründerzeit bekannte zweischalige Mauerwerk mit Luftschicht wird nun wieder
zur regionalen Spezialität: als Schlagregenschutzwand insbesondere in Norddeutschland.
Der Funktion entsprechend handelt es sich
um ein Mauerwerk mit einer maximal 7 cm
starken Luftschicht mit Außenluftverbindung,
die dementsprechend keine wärmedämmende
Wirkung hat. Die Luftschicht wird am Fußpunkt
abgedichtet und durch die Luftschlitze entwässert. Die Verbindung der mindestens
11,5 cm starken Außenschale mit der mindestens 17,5 cm tragenden Wand erfolgt mittels
verzinkten Draht- oder Flachstahlankern.
Dämmstoffe
Die bereits bekannten natürlichen Dämmstoffe
wie Kork, Seegras- und Kokosmatten sowie
Torfplatten werden nun zunehmend durch
künstliche Baustoffe ersetzt, die teilweise
schon länger bekannt waren. Der Grund liegt
auch hier in der gewollten Einsparung von
Wandstärken durch Dämmen der Schwachstellen. Heizkörpernischen werden z. B. 11,5 cm
stark gemauert und zusätzlich auf der Innenseite gedämmt statt mindestens 25 cm stark

gemauert, wie es vor dem Krieg üblich war.
Auch der Ersatz der Holzbalkendecken durch
Massivdecken erfordert Maßnahmen zur Vermeidung der Wärmebrücke an der Stirnseite
und den miteinbetonierten Stürzen. Die Holzwolleleichtbauplatte eignet sich als einziger
Baustoff für beide Anwendungen, da sie in die
Schalung eingelegt werden kann und ein sehr
guter Putzträger ist. Das erklärt ihre Monopolstellung bis in die 1960er-Jahre hinein. Die magnesitgebundene Holzwolleplatte wurde 1908
erfunden und wird seit Ende der 1930er-Jahre
industriell gefertigt. Die zementgebundene
Platte stammt aus derselben Zeit, wird aber
erst nach dem Krieg massenhaft produziert.
Mitte der 1930er-Jahre beginnt die industrielle
Fertigung von Mineralwolldämmstoffen in den
USA, deren Entwicklung zum ausgereiften
Produkt in Europa erst ab 1955 gelingt. Die
hergestellten Matten haben anfangs noch ein
sehr hohes Eigengewicht (ca. 0,08 statt heute
0,01 kN / m2 je cm Stärke) und somit eine
den Holzwolleleichtbauplatten vergleichbare
Dämmwirkung. Obwohl verbesserte Produktionsweisen das Gewicht halbieren, setzen sich

C 4.9

Außenwand aus Bimsbetonhohlblocksteinen und
Holzwolleleichtbauplatten, Schnitte und Ansicht
a Normalstein
b halber Stein
c Eckstein
d Anschlagstein
e halber Anschlagstein
C 4.10 Schalung der Schüttbetonbauweise »LeonhardtBossert«
h Isometrie
i Vertikalschnitt
j Horizontalschnitt
C 4.11 geografische Einteilung Deutschlands in Wärmedämmgebiete
C 4.12 Mindestanforderungen des Wärmeschutzes
nach DIN 4108 von 1952 für Aufenthaltsräume

177

Nachkriegsbauten 1950 –1965

C 4.13

C 4.13

C 4.14
C 4.15

Brandschutzummantelung einer zusammengesetzten Stahlstütze mit Asbest, Verkleidung aus
Chromblech
F 120-Ummantelung einer Stahlstütze mit verputzten Leichtbetonsteinen, ausbetonierter Kern
Bewehrungsführung in einem rahmenartigen
Industriebauwerk

C 4.14

178

Mineralwolldämmstoffe nicht am Markt durch,
da sie sich nicht als Putzträger eignen. Auch
zur Dämmung von Dachräumen werden an der
Dachunterseite genagelte und verputzte Holzwolleleichtbauplatten der Zwischensparrendämmung vorgezogen. So werden Mineralwolldämmstoffe hauptsächlich zur raumakustischen Verbesserung als Dämmstoff in Akustikdecken und -platten verwendet. Erst die seit
1959 vorgeschriebenen Trittschallnormen
führen zum weit verbreiteten Einsatz von Mineralwolle als Trittschalldämmung bei schwimmenden Estrichen. Bei diesem Einsatzort spielt
auch die fehlende Biolöslichkeit (Krebsgefahr)
der verwendeten Faserstoffe keine Rolle und
kann bei der Sanierung ignoriert werden, wenn
der Estrich verbleiben soll.
Auch das bereits um 1935 in Saint-Gobain entwickelte Schaumglas wird erst Anfang der
1960er-Jahre konstruktiv relevant. Es dient als
Wärmedämmung für die nun vorherrschenden
Flachdächer und ersetzt die bisher üblichen
Korkdämmungen, die im Gegensatz zum
Schaumglas verrotten können.
Schäden und Maßnahmen
Bislang eher unbekannte Schwächen der Außenwände ergeben sich bei Nachkriegsbauten
aus den sparsam eingesetzten leichten Materialien: schlechte Wärmedämmung und -speicherung, Durchfeuchtung, schlechte Befestigungsmöglichkeiten und mangelnder Schallschutz.
Der 1952 in der DIN 4108 erstmalig festgelegte
Mindestwärmeschutz unterteilt Deutschland in
die Wärmeschutzgebiete I – III, für die jeweils
eigene Grenzwerte gelten (Abb. C 4.11 und
12). Die dort festgelegten k-Werte setzen jedoch keinen hohen Energiestandard, sondern
orientieren sich am schlecht dämmenden Vollziegelmauerwerk. So wird in den DIN-Blättern
ein 25 cm starkes Hohlblockmauerwerk mit
einem 46 cm dicken Vollziegelmauerwerk
gleichgesetzt. Laut der entsprechenden Tabellen genügen 24 cm starke Außenwände aus
Leichtbetonvollsteinen (Rohdichte 1,0 MN / m3)
auch für das Gebiet III (Gebirgslagen). Da
selbst die gründerzeitlichen Wände nicht den
heutigen Anforderungen der EnEV entsprechen, gilt dies also auch für die leichten Wandbauarten der Nachkriegszeit. Hinzu kommt,
dass beispielsweise Ringbalken und Stürze in
Normalbeton hergestellt werden, die trotz in
der Schalung verlegter Holzwolleleichtbauplatten entsprechende Wärmebrücken aufweisen.
Dass die Wände aufgrund des Leichtbaus eine
geringere Wärmespeicherfähigkeit haben, stellt
im Gebrauch jedoch keine Beeinträchtigung
dar. Die niedrigen Werte der DIN 4108 werden
erst 1974 nach der Energiekrise verschärft. Bis
zu diesem Baujahr ist davon auszugehen, dass
die Außenbauteile nicht besser ausgeführt wurden als in der DIN 4108 gefordert. Die typische
Sanierung mit neuer Außendämmung ist im
Kapitel Allgemeine Sanierungsmaßnahmen
dargestellt (siehe S. 122f.).
Die porösen Materialien sind anfällig für Durch-

feuchtungen aus Schlagregen und aufsteigender Feuchtigkeit, wobei beides selten eintritt. Da die Steine einen guten Putzträger bilden und Putze zu dieser Zeit sehr sorgfältig
ausgeführt wurden, bleibt der Außenputz meist
schadensfrei. Die aus dem Erdreich hochgeführten Zementputze, im Sockelbereich meist
bearbeitet (z. B. scharriert), bieten ebenso
einen Feuchteschutz. Das Problem der leichten
Durchfeuchtung ist den damaligen Architekten
bekannt, woraufhin sie die bewohnten Geschosse über die Spritzwasserebene auf mindestens 50 cm über Gelände anhoben. Da die
Kelleraußenwände zudem nicht aus Leichtbausteinen bestehen (Vollsteinmauerwerk oder
Normalbeton), verringert sich das Risiko der
Durchfeuchtung für die Erd- und Obergeschosse entsprechend, auch wenn die Horizontalsperren nicht vollständig dicht sind.
In Hohlblock-, aber auch Leichtbetonsteinen
können keine Zuglasten und nur geringe
Drucklasten eingebracht werden. Probleme
entstehen bespielsweise schon bei der Montage von Hängeschränken, bei der sicheren Verankerung einer einbruchhemmenden Haustür
oder bei der Befestigung von auskragenden
Bauteilen wie Vordächern oder Markisen. Punktuelle Drucklasten können noch relativ einfach
über Verteilungsplatten, beispielsweise aus
Stahlblech, sicher in die Wand eingebracht
werden. Bei Zuglasten gestaltet es sich hingegen schwieriger: Die Dübelzulassung auf Zuglasten ist soweit beschränkt (0,3 bis 0,8 kN bei
Hohlsteinen, bis 1,7 bei Vollsteinen und 2,0 bei
Leichtbeton), dass in Kombination mit dem geforderten Mindestlochabständen von 200 mm
schon die Befestigung eines Vordachs mit Auskragung über 1 m in der Praxis scheitert. In
diesem Fall reichen die Dübelsysteme lediglich
zur Sicherung der Druckplatte gegen Abhebekräfte. Auf der Zugseite ist eventuell eine Verankerung durch die Mauer möglich, d. h. mit
zwei druckverteilenden Platten auf der Innenund Außenseite und Schraubbolzen durch die
gesamte Wand. Bei einer ausreichend starken
Ortbetonplatte kann alternativ untersucht werden, ob eine Zugverankerung in der Deckenebene möglich ist, wobei hier die Mindestrandabstände der Dübel beachtet werden
müssen.
Der Luftschallschutz – auch der 24 cm starken
Innenwände wie Treppenhaus- und Wohnungstrennwände – ist bei den neuen Leichtbauweisen unbefriedigend. Die »Hellhörigkeit« der
Wohnungen ist schon Zeitgenossen allgemein
bekannt und so kommt es 1959 zu einem ersten Entwurf der DIN 4109 und später zu weiteren Normierungen bezüglich des Trittschallschutzes und der akustischen Eigenschaften
von Baustoffen. Eine 24 cm starke Leichtbetonwand erreicht z. B. ca. 50 dB und liegt damit
(knapp) unter den heutigen Mindestanforderungen für Wohnungstrennwände. Durch vorgestellte, biegeweiche Schalen lassen sich die
Werte leicht und ökonomisch verbessern. Die
frei vor der Wand stehende Schale benötigt ca.
10 cm Platz – 25 mm Luftschicht, 50 mm voll-

Nachkriegsbauten 1950 –1965

flächig gedämmtes Ständerwerk, 2≈ 12,5 mm
Gipskartonplatten (siehe Bauphysik, S. 42ff.).
Ähnliche Konstruktionen zur nachträglichen
Verbesserung des Schallschutzes finden sich
übrigens schon in der Fachliteratur der Nachkriegszeit [10].
Fensteröffnungen
Der gemauerte Bogen verliert wie das Gewölbe
rapide an Bedeutung. Es werden allenfalls
noch scheitrechte Bögen gemauert, ergänzt
um die nun vorherrschenden Sturzausbildungen aus verkleideten Stahl- oder Stahlbetonträgern, die es in unterschiedlichen Ausführungen gibt.
Als übliche Technik kommen ausbetonierte
Formsteine bei leichtem Mauerwerk zum Einsatz. Die Steine bestehen aus Leichtbeton,
meist mit angearbeitetem Anschlag. Fertigteilstürze werden noch sehr selten verwendet,
da man hierfür ein geeignetes Hebewerkzeug
benötigt, was damals auf Kleinbaustellen unüblich war.
Die weite Verbreitung von Massivdecken aus
Ortbeton oder mit Ortbetonrandbalken führt
dazu, dass der Fenstersturz nun Teil des Randbalkens ist, also in einem Zug mitbetoniert wird.
Dabei werden z. B. auch Rollladenverblendungen geschalt und betoniert. Diese Verblendungen (wenn nicht überhaupt nur aus Rabitzgewebe und Putz) sind bis zu 5 cm dünn. Die
Bewehrungen werden in den Sturz geführt und
mit der Deckenbewehrung verbunden. Im Sa-

nierungsfall sind diese Blenden eher hinderlich,
da man den Sturz nicht ohne Weiteres einkürzen kann und so die lichte Fensterhöhe reduziert werden muss (siehe Allgemeine Sanierungsmaßnahmen, S. 123). Die geringen Bewehrungsüberdeckungen von 2 cm an Außenbauteilen führen hingegen selten zu Schäden,
da sie zusätzlich verputzt sind.
Fenster

Die Fenster der 1950er-Jahre unterscheiden
sich konstruktiv nicht von jenen der 1920erJahre (siehe Zwischenkriegsbauten, S. 160).
Die ausfallenden Holzimporte aus den USA
(vor allem Pitchpine) und die in der Mangelwirtschaft nach dem Krieg schlechte einheimische Holzqualität führten jedoch dazu, dass
die meisten Fenster in den 1970er-Jahren bereits ausgetauscht werden mussten. Die schon
bekannte, aus den USA importierte Technik
des Zweischeibenisolierglases setzt sich erst
ab ca. 1975 durch.
Innenwände und Skelettkonstruktionen

Die Einflüsse der Moderne – ihre Begründer
waren überwiegend nach Nordamerika immigriert– schafften in der Nachkriegszeit den
Sprung von den Fabrikanlagen in die Verwaltungsbauten, Schulen und alle andere Gebäude, bei denen die Bauherren ihre Modernität
beweisen wollten. Der großflächig verglaste
Skelettbau (historisch: Gerippebau) aus Stahlbeton oder Stahl wird diesen neuen Anforde-

rungen angepasst, gilt es doch nun mit dieser
Technik beispielsweise angenehm temperierte
Büros mit Unterputzinstallationen zu errichten
und nicht mehr nur zugige Lagerhäuser in
roher Konstruktion. Techniken und Erfahrungen
der Vorkriegszeit werden in die neuen Planungen einbezogen und verändern ihrerseits
die Bauweisen. Insofern kann man bei Skelettbauten dieser Zeit schon von ausgereiften Konstruktionen sprechen, obwohl durch die zeittypische Sparsamkeit die typischen Schwächen
des Wohnbaus – wie mangelnder Schallschutz
und statische Gebrauchsfähigkeit – auch bei
Bürogebäuden auftreten.
Stahlskelettkonstruktionen
Die Erfahrungen mit geschweißten Konstruktionen und der Beruf des Schweißfacharbeiters
resultieren aus der Kriegsproduktion. In der
Folge schwinden die Hemmungen geschweißte
Verbindungen auch im Hochbau einzusetzen –
außer bei dynamisch beanspruchten Bauteilen,
für die geschweißte Verbindungen weiterhin
nicht empfohlen werden. Trotzdem ist die genietete Konstruktion immer noch erste Wahl,
wird aber im Laufe der 1950er-Jahre zunehmend von der Verschraubung verdrängt.
Neben der Standsicherheit muss nach DIN
1050 von 1952 auch die maximale Durchbiegung – 1/300 Länge ab 5 m Spannweite –
nachgewiesen werden. Stahlgüte und Rechenwerte entsprechen jenen der Zwischenkriegszeit, also St 37.12 als üblicher Baustahl sowie
St 52 als hochfester Stahl. Zusammen mit den
ebenfalls unveränderten Verkehrslasten kann
man also davon ausgehen, dass Stahlskelette
aus der Nachkriegszeit auch heutigen Berechnungen standhalten. Sollten allerdings Eingriffe
notwendig sein, und sei es auch nur bei »untergeordneten« Bauteilen wie zusätzliche Wärmedämmungen, muss mit größeren Schwierigkeiten gerechnet werden, da sämtliche Querschnitte grundsätzlich minimiert sind. So kann
man beispielsweise bei Fachwerkträgern bei
jedem Stab unterschiedliche, auf die jeweilige
Last ausgelegte Profile vorfinden.
Auch der damalige Brandschutz entspricht in
etwa den heutigen Anforderungen bei verkleideten Profilen. Die ummauerten, ausbetonierten und verputzten Stahlträger und -stützen erhalten eine Mindestüberdeckung von 3 cm bei
Beton und 6 cm bei Mauerwerk. In Großbritannien gibt es hierfür besondere Formsteine, die
in die Flansche eingehängt werden. Ansonsten
ist dies eine sehr aufwendige Handarbeit mit
behauenen Steinen, eingelegten Bewehrungseisen und schichtweise eingebrachtem Kiesbeton. Neben diesen massiven Ummantelungen
gibt es noch Brandschutzverkleidungen mit
verputztem Rabitzgewebe, teilweise doppellagig mit Luftschicht (Abb. C 4.14).
Verkleidungen mit Asbest gewinnen nun zunehmend an Bedeutung. Die karzinogene Wirkung von Asbest ist zwar schon bekannt und
auch als Berufskrankheit anerkannt, es wird
aber bis in die 1980er-Jahre hinein in großem
Maßstab verarbeitet Schon bei geringen Mate-

C 4.15

179

Nachkriegsbauten 1950 –1965

a

rialstärken bietet Asbest einen hervorragenden
Brandschutz (F 120 durch eine nur 10 mm
starke, abgehängte Asbestzementplatte mit
40 mm Mineralwollauflage), und besonders
Spritzasbest lässt sich auch auf profilierten
Stützen leicht aufbringen. Die Beschichtungen
werden grundsätzlich durch Unterdecken,
Verkleidungen o. Ä. verdeckt. Die Entfernung
solcher Beschichtungen ist bekanntlich unumgänglich und sehr teuer. Eine Untersuchung
von Stahlskeletten ist bei Nachkriegsbauten
dringend geboten, vor allem bei Büro- und
Geschäftshäusern. Stahlskelette von Fabrikgebäuden bleiben hingegen meist ohne Brandschutzbekleidung, da für sie aufgrund von
Maßnahmen wie Sprinkleranlagen (selten) und
Stockwerkshydranten (verpflichtend) regelmäßig Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden
(Abb. C 4.13).
Stahlbetonskelettkonstruktionen
Die umfangreichen Erfahrungen der letzten
Jahrzehnte sorgen in der Nachkriegszeit – bei
aller Sparsamkeit – für einen sicheren Umgang
mit der Stahlbetontechnologie:
• Geforderte Mindestüberdeckungen werden
auf 1,5 cm im Innen- und 2,0 cm im Außenbereich erhöht.
• Bewehrungen bestehen nun seltener aus
Glattstahl, sondern aus geripptem Stahl.
• Die Bauteile erhalten eine Mindestbewehrung
sowie Lastverteilungseisen.
• Sieblinien sind nun vorgeschrieben.
Stahlbetonskelette werden vor allem bei Sondernutzungen des Industriebaus eingesetzt,
z. B. für Büro- und Lagerbauten, da der im Vergleich zu Stahlskeletten allseits bemängelte
Nachteil der geringen Flexibilität bei diesen
Nutzungen keine Rolle spielt, aber Stahlbetonskelette eine hohe Brandsicherheit bieten. Ist
es bei Stahlbauten üblich, die Profile erst bei
geänderten Lasten (z. B. Einbau einer Kranbahn) zu verstärken, veranschlagt man bei
Stahlbetonbauten vorsorglich höhere Verkehrslasten, insbesondere bei mehrgeschossigen
Lagerbauten. Als weitere Nachteile gelten: erheblicher Arbeitsaufwand des Schalens, lange
Bauzeiten, hoher Holzverbrauch, Schwierig180

b

keiten bei der Installationsführung und keine
Widerverwertbarkeit der Baustoffe nach Abbruch. Dass der Stahlbetonbau dem Stahlbau
trotzdem vorgezogen wurde, liegt an den
hohen Stahlpreisen bei gleichzeitig geringen
Arbeitslöhnen. Andererseits liegt der Grund für
den zunehmend zu beobachtenden Verzicht
auf die Ausführung von Vouten im Übergang
von Stütze zu Balken – obwohl der Kraftfluss
flüssiger erfolgen würde – nicht etwa am hohen
Herstellungsaufwand (Lohnanteil) für die
Schalung, sondern am hohen Holzverbrauch
(Abb. C 3.15).
Stahlbetonskelettkonstruktionen dieser Zeit
sind Kopien von Stahlskeletten, was vor allem
an den zur Deckenkante außenbündigen
Stützen auffällt. Durchgehende Fensterbänder
sind nicht üblich, vielmehr wird die rahmenartige Bauweise durch einzelne Fassadenfelder
hervorgehoben, wobei das Betonskelett häufig
unverkleidet bleibt. Die Fensterbrüstungen
werden oft aufgemauert oder betoniert. Die
vorgehängte, leichte Fassade verbreitet sich
zunächst in den USA; hier kommt auch die in
Europa weniger gebräuchliche Stahl-Stahlbetonmischbauweise zum Einsatz.
Die Mitte der 1930er-Jahre von Eugène Freyssinet zur Serienreife entwickelte Spannbetontechnik wird durch Franz Dischinger auch in
Deutschland eingeführt. Sie wird jedoch auch
nach dem Krieg meist nur für Sonderkonstruktionen mit sehr hohen Spannweiten verwendet,
z. B. die von der Baufirma Dywidag errichtete
Perlonfabrik in Wuppertal mit ihren über 35 m
spannenden, raumhohen Bogenträgern (Abb.
C 3.16).
Schäden und Maßnahmen
Stahl- und Stahlbetonskelette der Nachkriegszeit sind minimiert, aber meist ausreichend
tragfähig und eingeschränkt brandsicher (siehe
S. 163). Das Hauptproblem der meist für Verwaltungsbauten oder ähnliche Nutzungen verwendeten Konstruktionsart ist das zeittypische
Zeigen des Skeletts in der Fassade, was naturgemäß zu erheblichen Wärmebrücken führt.
Soll die äußere Erscheinung auch nur annähernd erhalten bleiben, schließt sich eine Außendämmung aus, da die Stützen meist plastisch vorspringen und durch die Dämmung

C 4.16

unmaßstäblich breiter erscheinen würden.
Auch die ebenfalls beliebten Brüstungen aus
Klinkermauerwerk verhindern eine die Gestalt
erhaltende Außendämmung. Im typischen Innenraum mit seinen sichtbar bleibenden Stützen, Pfeilern und Deckenbalken ist eine Innendämmung ebenfalls formal und aufgrund der
vielen Durchdringungen (Wärmebrücken) technisch schwierig. Durch eine Innendämmung
wäre auch die Wärmespeicherfähigkeit der
Wand deutlich reduziert, was sich negativ auf
die Behaglichkeit auswirken würde. Zudem
sind Befestigungen und Installationen schwierig zu realisieren (Durchstoßen der Dampfbremse).
Dieses Dilemma führt bei denkmalgeschützten
Fassaden nach jahrelangen Kontroversen nicht
selten zum Totalabbruch des Gebäudes, weil
eine denkmalpflegerische und ökonomische
Fassadensanierung nicht durchführbar ist. Fassaden, die nicht unter Denkmalschutz stehen,
können hingegen durch vorgehängte Konstruktionen erneuert werden, also mit einer Außendämmung bei gleichzeitigem Verlust des Erscheinungsbilds.
Ähnliche Probleme treten bei in Schottenbauweise errichteten Wohnbauten auf, deren
Schotten als Gliederung nach außen geführt
sind. Selbst wenn, wie in zeitgenössischen
Details zu sehen, eine Dämmung mit Holzwolleleichtbau- oder Gasbetonplatten (auch
Schaumbeton) ausgeführt wurde, sind die erzielten Dämmwerte unzureichend. Allerdings ist
eine solche Sanierung deutlich einfacher, da
die vorgehängten Wärmedämmungen der
»Pfeiler« seitlich beschnitten werden können
und so das Erscheinungsbild erhalten bleibt.
(Abb. C 4.18 und 19).
Innenwände
Innenwandkonstruktionen sind mehr noch
als Außenwände Ziel von Material- und Gewichtseinsparungen, um die Deckenlasten
dadurch zu verringern. Durch den Einsatz
neuer Baustoffe sind Innenwände somit zwar
innovative, aber schalltechnisch mangelhafte
Bauteile:
• Rabitzwand: Stärke 5 cm; mit Quadratmatten
(5 mm, alle 40 cm) bewehrt; oft zwischen

Nachkriegsbauten 1950 –1965

C 4.16

C 4.17

C 4.18

C 4.19

C 4.20











geschosshohe, vorgespannte Stahlbetonbogenträger mit Zugband für eine Spannweite von
35 m; Fabrikgebäude, Wuppertal (D) 1951,
B. Halbig
a Querschnitt
b Innenansicht
Decke über Kellergeschoss
a unbewehrte 10 cm starke Decke zwischen
Stahlträgern
b Stahlbetonflachdecke unterschiedlicher
Stärke
Außendämmung der Stirnfläche eines Querwandbaus, Ortbetonbrüstung mit Innendämmung
Innendämmstreifen am Fensteranschluss, gemauerte Brüstung aus Leichtbetonhohlblocksteinen eines Querwandbaus
Horizontalschnitte und Vertikalschnitt einer versetzbaren Innentrennwand

zwei tragenden Wänden freitragend gespannt; Gewicht 75 kg / m2
Kessler- bzw. Prüßwand: Stärke 6,5 cm;
sichtbares Ziegelpflaster mit eingelegten
Bandstahlbewehrungen; auch als Außenwand im Industriebau eingesetzt
Einschalwand: Stärke 5 – 7 cm; auf einseitige
Schalung aufgeworfener Gipsmörtel mit
Schlackenzuschlag; Bewehrungen nur über
Türöffnungen; Gewicht 50 – 70 kg / m2
Dielenwand: Stärke 5 cm; Dielen aus Gips,
Gipsschlacke, Bimsbeton oder Zementschlacke; Dielenausmaße bis zu 2 m lang;
Gewicht 40 – 60 kg / m2
Gasbetondiele: Stärke 7,5, 10,0 oder
15,0 cm; genutete Platten Größe 250 ≈
50 cm stehend versetzt; damals als Brandmauer zugelassen; Gewicht: 60, 80 oder
120 kg / m2
Gerippewand: Stärke 13 oder 15 cm; Holzwolleleichtbauplatten auf Holzlatten, senkrecht und waagerecht; Lattenabmessungen
5/8 oder 8/10 cm, keine Füllung; Gewicht
60 kg / m2

C 4.18

a

b

Ende der 1950er-Jahre setzt sich im Verwaltungsbau die Erkenntnis durch, dass nur Skelettbauten ausreichende Variabilität bieten. Da
jedoch weiterhin in der Regel Einzelbüros gebaut werden, ergeben sich neue konstruktive
Anforderungen an die Trennwände zwischen
den Büroräumen, und es kommen einige versetzbare Montagewände auf den Markt, die
zwischen Boden und Decke geklemmt werden
können (Abb. C 4.20). Dabei werden Holzoder Metallrahmen mit kunststoffbeschichteten
Hartfaser- oder Stahlblechtafeln beplankt. Die
Melaminharzschichtplatte wird 1930 von der
H. Römmler AG patentiert und später unter
dem Markennamen Resopal bekannt. Im
Möbelbau verdrängt sie in der Nachkriegszeit
die Holzfurniere, insbesondere an beanspruchten Oberflächen wie Küchen- und Tischplatten.
Die besonders harte Oberfläche eignet sich
auch für demontierbare, transportable Montagewände. Obwohl viele Wandsysteme über
eine Füllung aus Mineralwolle verfügen, liegt
der Schallschutzwert meist nur bei 30 – 35 dB,
der durch Nebenwege am Decken- (Akustik-

unterdecken) und Bodenanschluss (Estrich
ohne Trennschnitt) nochmals gemindert wird.
Die heute üblichen Gipskartonplatten – schon
1894 von Augustine Sackett in den USA patentiert – werden hingegen als Wandbeplankung
noch selten verwendet, da sich solche Wände
nicht ohne Nacharbeiten versetzen lassen.

C 4.19

C 4.17

Türen
Werden in Schulen und Verwaltungsbauten nun
zunehmend auch Stahlzargen eingebaut, so
herrschen im Wohnbau weiterhin Holzumfassungszargen vor, jedoch ohne Profilierung. Die
Normung für Türblätter umfasst gerade einmal
fünf Arten, von denen die »Form 0« neu ist:
eine glatte Tür aus Sperrholz, meist ohne Füllung des Türblatts und mit entsprechend
schlechtem Schallschutz.
Schornsteine und Heizung
Aus der geänderten Maßordnung von Mauersteinen ergeben sich andere lichte Querschnitte (13,5 cm, 19,75 cm und 26 cm), die
sich in Mauerwerk herstellen lassen. Dennoch

C 4.20

181

Nachkriegsbauten 1950 –1965

werden nun zunehmend Formsteine vermauert.
Die Idee des dreischaligen Formsteins (rauchdichtes Tonrohr, Isolier-, Mantelrohr) stammt
aus der Zwischenkriegszeit (1927: Plein-Wagner) und löst das Problem der Versottung der
gemauerten Schornsteine sowie Gefahren aus
Undichtigkeiten. Der Grund für den vermehrten
Einsatz in der Nachkriegszeit liegt in den neuen
Mauersteinen, die für mitgemauerte Schornsteinzüge nicht zugelassen sind. Der Abbruch
solcher Nachkriegsformsteine ist kritisch, da
lange Zeit auch Asbest als Isolierung zwischen
den Rohren verwendet wurde.
Asbestrohre werden, neben Ton- und Blechrohren, auch für die nun zunehmend verbreiteten Gasfeuerstellen eingesetzt. Die Versorgung mit Erdgas wurde in der Nachkriegszeit
gefördert, regional sogar mit kostenlosen Hausanschlüssen, wobei zahlreiche Kleingeräte wie
Herd und Backofen mit Erdgas betrieben wurden, seltener auch Kühlschränke und Warmwasserbereitung. Die Masse der Neubauwohnungen aber erlebt auf dem Gebiet des Heizungskomforts keinen Fortschritt: Üblich sind
weiterhin Einzelöfen für Holz und Kohle in
Wohnzimmer und Bad, über die auch das
Warmwasser bereitet wird, und nicht die Zentralheizung, die zu dieser Zeit bereits technisch
ausgereift war.
Die im Ersten Wohnbaugesetz von 1950 vorgeschriebenen kleinen Wohnungsgrößen mit
vielen Zimmern und Bad führen dazu, dass
viele Bäder innen liegend geplant werden.
Die notwendigen Entlüftungen werden meist
mit den Abgasleitungen mitgeführt und bestehen teilweise wiederum aus Formsteinen.
Dabei werden üblicherweise Einzelschachtanlagen gebaut: Die Berliner Lüftung arbeitet
mit Zuluft aus den Nachbarräumen (Türgitter),
die Kölner Lüftung hingegen mit einem eigenen Zuluftschacht für jeden Raum. Trotz der
Einzelschächte ist die vertikale Schallübertragung bei beiden Systemen problematisch.
Dies liegt hauptsächlich an den dünnen
Trennwänden der Schächte. Eine Verbesserung wird mit dem Einbau von Schalldämpfern
in den Abluftöffnungen erreicht, was einen Einbau von Ventilatoren nach sich zieht. Nur die
Berliner Lüftung kann mit einem Zentralventilator und einer Wärmerückgewinnung energetisch sinnvoll nachgerüstet werden. Aus heutiger Sicht sind beide Systeme energetisch
fragwürdig – insbesondere jedoch die Kölner
Lüftung, bei der im Winter ständig kalte Außenluft zugeführt wird (siehe Technische Gebäudeausstattung, S. 67).

a

b

c

d

Decken

Holz ist im Nachkriegsdeutschland Mangelware. Die vorrangige Verwendung von Holz als
Grubenholz (Bau von Kohlegruben), Devisenmangel und damit fehlende Importe, Übernutzung der Wälder und staatliche Regelmentierungen sorgen dafür, dass Holzkonstruktionen
an Bedeutung verlieren. Dies zeigt sich insbesondere bei den Deckenkonstruktionen. Ersetzt
werden die Holzdecken hauptsächlich durch
e

182

C 4.21

Nachkriegsbauten 1950 –1965

Stahlbetondecken, die vielfach in beton- und
stahlsparender Rippenbauweise mit oder ohne
Füllkörper ausgeführt werden. Den Schallschutz verbessern diese zuvorderst auf das
Sparen von Material ausgelegten Decken jedoch nicht. Die aus der Zwischenkriegszeit bekannten Stahlträgerdecken finden weiterhin
Verwendung, allerdings als Wiederverwertung
von Trümmerteilen, da Stahl eigentlich auch ein
Mangelprodukt ist. Auch Steineisendecken
kommen vor.
Ebene Stahlbetondecken
Nach mehr als 25 Jahren Erfahrung im Stahlbetonbau wurden schätzungsweise mehr als die
Hälfte der Decken als flache Decken in Ortbeton ausgeführt. Da der Arbeitsaufwand in der
Herstellung die Kosten nicht so sehr beeinflusste wie die Materialpreise, wählten die damaligen Architekten vielfach Konstruktionen,
die zwar auch heute noch in vielen Punkten
den Regeln entsprechen, jedoch so nicht mehr
realisiert werden (Abb. C 4.17):
• viele tragende Wände (anders als z. B. die
tragende Mittelwand der Gründerzeit) mit
wechselnden Spannrichtungen der Decken
(einachsig gespannt in kurzer Richtung)
• wechselnde Deckenstärken innerhalb eines
Grundrisses sowie wechselnde Durchmesser
der Bewehrungen
• Bewehrung mit Einzelstäben statt Matten, jedoch lastverteilende Querbewehrungen

Plattenbalken-, Rippen- und Kassettendecken
Aufgrund der Materialknappheit in der Nachkriegszeit baut man vermehrt Plattenbalkenund Rippendecken, obwohl diese monolithischen, vor Ort betonierten Konstruktionen sehr
aufwendig in der Herstellung von Schalung und
Bewehrung sind. Die von Balken zu Balken gespannten Decken (Druckplatte) werden in einer
Mindeststärke von 7 cm ausgeführt. Dadurch
weist die Plattenbalkendecke trotz größerer
Spannweite einen geringeren Betonverbrauch
auf. Nochmals gesteigert wird die Materialersparnis (und damit auch der Schalungsaufwand) bei den Rippendecken (DIN 4158), die
ebenfalls in Ortbeton hergestellt werden: 7,5 kg
Bewehrung je Quadratmeter bei einer Spannweite von 5 m (zum Vergleich: Heute rechnet
man mit ca. 12 kg / m2.). Da die Platte zwischen
den eng liegenden Rippen (maximaler Abstand
70 cm) nur noch Druckkräfte aus der Längsbiegung trägt, wird die Querbewehrung lediglich
für die Lastverteilung genutzt; die Plattenstärke
zwischen den Rippen wird bis auf 5 cm verringert. Rippendecken sind erst wirtschaftlich bei
Spannweiten von über 5 m und befinden sich
deshalb sehr häufig in Schulen und Verwaltungsbauten, nicht jedoch im Wohnbau (Abb.
C 4.25).
Die aufwendigen Schalungen ziehen einen
enormen Holzverbrauch sowie verlängerte
Bauzeiten nach sich. Für die Massenproduktion von Wohnbauten war man daher auf der
Suche nach alternativen Schalungstechniken

• monolithische, in einem Zug betonierte
Unterzüge über Fenstern
• monolithische Unterzüge (selten auch Überzüge) über nichttragenden Wänden, also
11,5 cm breite, oftmals über 25 cm hohe Unterzüge, die tragende Wände ersetzen
• monolithische Balken für Plattenbalkendecken, an Stützen mit Vouten angeschlossen
(kontinuierliche Balkenerhöhung = geneigter
Übergang)
• Durchlaufplatten für Balkone, bei tragenden
Mittelwänden jedoch meist gestoßen (Einfeldplatte)
In der Nachkriegszeit bestehen die Bewehrungen sehr häufig noch aus glattem Rundstahl; kalt verformte, gewalzte Bewehrungen
sind hingegen ungebräuchlich. Im Inneren
beträgt die vorgeschriebene Mindestüberdeckung 1,5 cm, im Außenbereich 2,0 cm.
Ebene Stahlbetondecken besitzen eine genormte Mindeststärke von 7,0 cm, trotzdem
werden in der Regel Plattenstärken von
10 –15 cm mit 4 m Spannweite ausgeführt.
Im Gegensatz zum Stahlbau finden sich in der
zeitgenössischen Fachliteratur keine Durchbiegungsbeschränkungen für Stahlbetonbauteile. Die Balken- und Plattenhöhe wird vielmehr pauschal nach deren Spannweite vorgeschrieben: Bei beiderseits freier Auflagerung
beträgt die Nutzhöhe (Bewehrungsmitte bis OK
Decke) 1/35 der Spannweite (Abb. C 4.21 a und
b und C 4.24).
Stützweite

Mindestplattendicke

Stahlgewicht
[kg/m ]

Bewehrung
Durchmesser
[mm]

Bewehrung
Abstand
[cm]

[m]

[cm]

2,17

8

4,31

8

14,5

3,13

10

7,37

10

11,0

3,67

12

9,06

12

12,5

4,21

14

10,44

12

10,5

4,70

16

11,70

14

12,5

5,16

18

13,06

14

11,0

5,59

20

14,38

16

13,0

2

Betongüte B 160, Betonstahl I (glatt), Putz und Belag 1,26 kN / m2, Nutzlast: 2 kN / m2
C 4.24
C 4.22
Stützweite
[m]

C 4.23
C 4.21

C 4.22
C 4.23
C 4.24
C 4.25

verschiedene Massivdecken, jeweils mit Bewehrungsführung und Montageschalung:
a Ortbetonflachdecke
b Ortbetonplattenbalkendecke
c Koenendecke
d Dahm- oder Remy-Decke
e Rapid-Decke
Robertson-Q-Decke (Stahl-Stahlbeton-Verbund)
Schalungssystem einer gewölbten Leichtbetondecke
Mindestanforderungen an Stahlbetonflachdecken
Mindestanforderungen an Rippendecken

Hohlkörperhöhe Druckplattendicke
[cm]
[cm]

Gesamthöhe
[cm]

Stahlgewicht
[kg/m2]

Bewehrung
[cm2/ Rippe]

2,04

12

5

17

2,4

0,77

2,53

12

5

17

4,0

1,57

2,96

14

5

19

4,7

1,92

3,45

14

5

19

6,2

2,67

3,90

16

5

21

7,0

3,08

4,56

20

5

25

7,9

3,55

5,03

22

5

27

8,9

4,02

5,54

24

5

29

9,9

4,55

6,04

26

6

32

11,0

5,09

6,54

28

6

34

12,2

5,68

7,29

29

7

36

14,7

6,94

7,71

30

7

37

16,1

7,60

8,21

34

8

42

17,5

8,32

Betongüte B 160, Betonstahl I (glatt), Rippenabstand: 50 cm, Putz und Belag 0,75 kN / m2, Nutzlast: 3,5 kN / m2
C 4.25

183

Nachkriegsbauten 1950 –1965

für die statisch günstigen Plattenbalken- und
Rippendecken. Fertigschalungen für Rippendecken sind:
• Koenendecke: Stahlblechschalung mit 50
oder 62,5 cm Rippenabstand (Abb. C 4.21 c)
• Sta-Ka-Decke: Stahlblechschalung für einachsig gespannte Kassettendecken mit
regelmäßigen Querrippen; Tragrippen
8/15 cm, Querrippen 4/15 cm, Rippenabstand 50 cm
• Montafix-Decke: verlorene Holzschalung,
Rippenabstand 50,0 oder 62,5 cm, Rippenhöhe 11,5 oder 13,0 cm
• Klimalit-Decke: verlorene Schalung aus Holzwolleleichtbauplatten, Rippenabstand 50,0
oder 62,5 cm, Rippenhöhe 11,0, 13,0, 15,5,
19,5, und 23,0 cm
Sehr viele Systeme gibt es für Ortbetondecken
mit Füllkörpern, die mit oder ohne Aufbeton realisiert werden. Sie dienen der Verringerung
des Schalungsaufwands und bieten gleichzeitig eine ebene, zu verputzende Untersicht. Solche Systeme benötigen eine vollflächige Schalung:
• Remy-Decke: Schlacken- oder Bimsbetonkörper 12 – 34 cm hoch, Rippenabstand
50 cm (Abb. C 4.21 d)
• Durisol-Decke: hohle Holzwolleleichtbaukörper 10 oder 15 cm hoch, Rippenabstand
50 cm
Art

Hohlkörperdecken zwischen
Stahl- oder Beton- (auch
Ortbeton-) Balken
Balkendecken mit
Hohlräumen

Querschnitt
Beispiel

• Pohlmann-Decke: mit Schilfrohr umwickelte
Holzkörper, verschiedene Höhen und Abstände, auch als Plattenbalken
• Wirus-P-Decke: massive Holzwolleleichtbaukörper 14,0 cm hoch, Kassettendecke mit
Rippenabstand von 62,5 cm
Teilfertigteildecken bestehen aus vorgefertigten
Balken und Füllkörpern bzw. Platten, die vor
Ort bewehrt und ausbetoniert werden. Sie benötigen keine Vollschalung und sind somit
sparsam im Holzverbrauch:
• F-Decke (DIN 4233): Leichtbetonfüllkörper
zwischen Fertigrippen, mit und ohne Aufbeton, Balkenabstand 50,0 oder 62,5 cm, Deckendicke 20 oder 24 cm
• Zech-Decke: 15 cm hohe vorgefertigte Hohlrippen aus Normalbeton, 5 cm starke vorgefertigte Deckenplatten aus Normal- oder
Leichtbeton, Rippenabstand 62,5 cm
• Kaiser-Katzenberger-Decke: leichte Stahlblechträger mit eingelegtem Brett als Nagelgrund, trapezförmige Füllkörper aus Hohlziegel oder Bimsbeton, Rippenabstand 50,0
oder 62,5 cm, Deckenstärke: 16,5, 18,5,
20,5, 22,5 cm
Fertigteildecken bestehen meist aus direkt nebeneinander, auf Stoß verlegten Balken. Diese
sind zur Verringerung des Gewichts (Hebewerkzeuge) aus Leichtbeton oder gesondert
geformt (Å-Träger, Hohlkörper).
Gewicht
[kg/m2]

Luftschallschutzmaß [dB]

180
220
3001

-6

Trittschall- Rohdeckenschutzgruppe
maß [dB]
DIN 4109

- 25

I

-2

massive Betonplatten
10 –13 cm

200 bis
3201

-3

-19

I

massive Betonplatten
> 14 cm

> 3501

+2

-10

II

Betonrippendecke oder
Plattenbalkendecke
ohne untere Schalung

160 bis
2201

-6

- 20

I

140 bis
220 2

+1

-9

II

180

±0

-9



Betonrippendecke oder
Plattenbalkendecke mit
biegeweicher Unterdecke

Holzbalkendecke,
Ausführung mit Schlackenfüllung oder Lehmschlag
1

Unterseitiger Verputz und ein eventuell fest auf die Decke aufgebrachter Estrich sind bei der Feststellung des Gewichts zu berücksichtigen.

2

ohne das Gewicht der Unterdecke
C 4.26

184

• Rapid-Decke: I-förmige Träger aus Normalbeton, 12/16 oder 12/20 cm, bis 6 m Länge,
ca. 3 cm Aufbeton mit Querbewehrung (Abb.
C 4.21e)
• Schäfer-Decke: Hohlkörper aus Leichtbeton
(Körper) und Normalbeton (Untersicht), 33
oder 50 cm breit, 12 – 20 cm stark, bis zu
5,50 m lang, kein Aufbeton aber Fugenverguss
• Gasbetondielen: auf der Ober- und Unterseite bereits bewehrte Dielen 50/14 cm, Länge
bis 5 m, Fugenverguss
Spannbetonbalken wie der »Hoyer’sche Stahlsaitenbetonbalken« werden erst sporadisch
eingesetzt, vermutlich da die zu überbrückenden Spannweiten aufgrund der sparsamen
Grundrisse meist unter 5 m liegen. Hinzu kommen in den 1960er-Jahren Stahl-StahlbetonVerbundkonstruktionen wie z. B. die 1931 entwickelte Robertson-Q-Decke, die in den USA
bis heute ausgeführt wird (Abb. C 4.22). Dabei
werden zwei Trapezbleche spiegelverkehrt
übereinandergelegt und miteinander sowie mit
der 5 cm starken Aufbetonschicht schubfest
verbunden. Die zwischen den beiden Blechen
entstehenden Hohlräume dienen der Kabelführung. Der Brandschutz von unten erfolgt durch
untergehängte, oftmals noch verputzte Decken.
Schallschutz
Alle Deckenkonstruktionen der Nachkriegsbauten weisen einen mangelhaften Schallschutz auf, bedingt durch die geringen Flächengewichte der Decken. Aus diesem Grund
wird schon damals versucht, den Schallschutz
durch federnd konstruierte Schichten auf und
unter der Decke zu erhöhen. Für die Koenendecke beispielsweise wird ohne Unterdecke
ein Schalldämmmaß von 41 dB angegeben,
das sich durch eine untergehängte Decke auf
immerhin 50 dB verbessern ließ, was aber
immer noch unter den heutigen Mindestanforderungen liegt (Abb. C 4.28).
Da die Decken allein auf Materialminderung
konstruiert waren, werden z. B. auch die bei
Rippendecken ästhetisch sehr reizvollen Untersichten abgehängt. Hierzu werden Holzunterkonstruktionen an den Rippen in möglichst
großem Abstand befestigt, mit Holzwolleleichtbauplatten beplankt und verputzt. Diese Konstruktion ersetzt auch bei Holzbalkendecken
nach und nach die bis dato üblichen Unterdecken aus Schilfrohr- oder Rabitzgewebe. Um
die Holzlattung leichter befestigen zu können,
werden in viele Deckensysteme Holzdübel (einbetonierte Holzstücke) oder Metallschienen integriert. Eine besonders raffinierte Bauweise
beschreibt Heinrich Schmitt: Zwischen den
Stahlträgern dienen frische Holzbretter als
Schalungsträger, die während der Trocknung
schwinden und sich somit vom eigentlich tragenden Ziegelbetongewölbe entkoppeln (Abb.
C 4.23). [11]
Erst allmählich setzt sich die Entkopplung von
Fußboden und Decke durch. Bisher wurden
alle Fliesen- und Natursteinbeläge sowie ober-

Nachkriegsbauten 1950 –1965

flächenfertige Estriche ohne Entkopplung direkt
auf der Rohdecke aufgebracht. Nur das weitverbreitete Linoleum bzw. Korklinoleum wird
auf 10 mm starken Verbundplatten (2,5 mm
Hartfaser- und 7,5 mm Weichfaserplatten) verlegt. Die Platten werden mit Asphalt vollflächig
auf der geglätteten Rohdecke verklebt – eine
Technik, die auch bei Parkettböden angewendet wird. Die erzielte Schallschutzverbesserung
ist allerdings gering.
Erst mit der 1959 neu eingeführten DIN 4109
ändert sich die Situation: Die im dortigen Entwurf (Verabschiedung 1962) geforderten Trittschallverbesserungswerte entsprechen aber
bei Weitem noch nicht den heutigen Anforderungen. Bei der Bewertung wird unterschieden
in Rohdecken der Klasse I (Decken, die den
Anforderungen an den Luftschallschutz nicht
entsprechen) und im Gegensatz dazu in Rohdecken der Klasse II. Fast alle Deckenkonstruktionen der Nachkriegszeit fallen in die
Gruppe I, ausgenommen die Ortbetondecken
mit einer Stärke über 14 cm. Die Norm fordert
für Decken der Klasse I mineralische oder
pflanzliche Faserdämmstoffe mit einer Mindeststärke von 8 mm im belasteten Zustand (Abb.
C 4.26).
Die darauf verlegten Estriche entsprechen in
Materialgüte, Verlegetechnik und Mindestdicke
in etwa den heutigen Normen. Durch die damals üblichen sehr dünnen Dämmschichten
konnten jedoch entsprechend dünne Estrichschichten aufgebracht werden, sodass auch
Zementestriche von 35 mm Stärke in der Baupraxis Verwendung fanden.
Fußbodenbeläge hingegen erfahren keine
wesentliche Weiterentwicklung. Neben sehr
billigen Böden wie Hartfaserplatten aus Holz
und imprägnierten Pappen, die heute kaum
mehr anzutreffen sind, ändern sich allenfalls
die Moden:
• Solnhofener Natursteinplatten aus Bayern
werden bevorzugt in Eingangshallen und
Fluren in hydraulischem Kalkmörtel verlegt –
in Konkurrenz zum dort bisher gängigen
Terrazzo. Die Platten sind 20 – 30 mm stark
und werden in Formaten ab 25 cm Seitenlänge angeboten (häufig 30 ≈ 30, 50 ≈ 50,
Bahnen 35, 25, 30 cm breit).
• Linoleum (2,2 mm) und Korklinoleum
(4 – 5 mm) werden, da sie als keimtötend,
fußwarm und pflegeleicht gelten, in Schulen,
Krankenhäusern und Büros, aber natürlich
auch in Wohnungen verlegt. Die Bahnen
werden vollflächig auf dem Estrich oder den
Dämmplatten verklebt. Zement- und Gipsestriche haben meist Stärken bis 4 cm;
Gipsestriche werden dabei häufig auf einem
dünnen Sandbett aufgebracht, das die Unebenheiten ausgleicht und den Abbindeprozess verbessert. Gummibeläge (4 mm)
sind hochwertiger, aber auch teurer und
daher seltener. Kunststoffbeläge werden aus
Kostengründen erst sehr vereinzelt verlegt;
Gleiches gilt für Teppichböden.
• Parkette, kleinformatige Holzböden, sind

deutlich preiswerter als hochwertige Riemenböden und werden trotz Holzmangels immer
häufiger verwendet. Dielen- und Riemenböden sowie Blindböden mit Parketttafeln verschwinden dagegen, da sie genagelt werden
müssen und dies auf den »neuen« Estrichen
nicht möglich ist. Die kleinformatigen Parkette
können hingegen in 10 mm dickem Asphalt –
und später in 2 mm Asbestkleber – vollflächig
verklebt werden und passen somit auch konstruktiv besser zu den Massivdecken.
Schäden und Maßnahmen
Die typischen Schwächen von Decken aus der
Nachkriegszeit entsprechen denen der Holzbalkendecke: schlechte Schalldämmwerte und
begrenzte Tragfähigkeit (siehe Gründerzeitbauten, S. 144ff.). Hinzu kommt die Verwendung von problematischen Baustoffen und
komplexen Konstruktionen. Die Decken zu sanieren, gestaltet sich schwierig, weil jede die
Schwächen verringernde, neue Bauteilschicht
zu Lasten der ohnehin sehr geringen Raumhöhe geht. Da die Wohnsiedlungen der 1950erJahre weniger rentabel sind als z.B. Gründerzeitbauten und eine Deckensanierung voraussetzt, dass das komplette Gebäude leersteht,
bleiben die Decken häufig unsaniert.
Schallschutz
Selbst die zeitgenössische Mindestanforderung
an den Luftschallschutz von 48 dB wird von einigen Decken, beispielsweise der Koenendecke, unterschritten; keine dieser leichten (meist
unter 300 kg / m2) Konstruktionen erreicht die
heute geforderten Werte. Das Problem ließe
sich theoretisch mit neuen federnden Unterdecken sowie einem neuen Fußbodenaufbau
lösen. Dagegen sprechen allerdings der Verlust an Raumhöhe, die im Wohnbau mit 2,50 m
Rohbaulichte ohnehin grenzwertig ist, und der
zusätzliche Lasteintrag. Laut Abb. C 4.24 stehen nur 1,26 kN / m2 für Verkleidungen zur Verfügung. Diese Lastannahmen reichen für einen
neuen schwimmenden Zementestrich in üblicher Stärke einschließlich Bodenbelag, Deckenputz oder abgehängter Decke nicht aus.
Mit Letzterer würde man den Schallschutz zwar
deutlich verbessern, aber der Platzbedarf von
mindestens 10 cm lässt sich nur bei Verwaltungs- und Schulbauten realisieren. Für den zu
verbessernden Luft- und Körperschallschutz
sind also Maßnahmen gefragt, die ein möglichst geringes Gewicht besitzen. Geht man
von einem vorhandenen Deckenputz von
15 mm und z. B. einem geplanten 22 mm
starken Holzparkett aus, verbleiben von den
1,26 kN / m2 noch 0,88 kN / m2. Dies entspricht
40 mm Estrich auf einer Trittschalldämmmatte
oder 30 mm Estrich bei einer Unterdecke aus
Putz auf Holzwolleleichtbauplatte, was sich mit
den in der Praxis dünn aufzubringenden Anhydrid- (ab 35 mm) und Gussasphaltestrichen
(ab 20 mm) verwirklichen lässt.

a

b

c

C 4.27

C 4.26

Luft- und Trittschallwerte ein- und zweischaliger
Decken nach DIN 4109 von 1959
C 4.27 Dachlandschaften, Illustration von 1959,
Heinrich Schmitt
a Mittelalter
b 19. Jahrhundert
c Zukunft
C 4.28 Mindestschallschutzwerte nach DIN 4109
C 4.29 Bogenhalle, Sanierung, Köln (D) 2000,
4000architekten

Bauteil

Anforderungen 1959
[dB]

Anforderungen heute
[dB]

Wohnungstrennwände

48

55

Bürotrennwände

40

45

Wohnungstrenndecken

48

55
C 4.28

Tragwirkung
Die Lastannahmen im Hochbau haben sich von
C 4.29

185

Nachkriegsbauten 1950 –1965

C 4.30
C 4.31
C 4.32
C 4.33
C 4.34

Dachbinder aus vernagelten Brettern mit Futterhölzern
Satteldach mit geteilten Sparren (Gelenksparren)
Pfettendach aus Stahlbetonfertigteilen, seit 1946
in der DDR eingesetzt
Sheddachkonstruktion aus Stahlbetonhohldielen
auf Stahlträger
Bewehrungsführung in einer Einfeldplatte mit
Auskragung (Balkon)

C 4.30

1950 bis heute nur unwesentlich geändert;
gleiches gilt für die wesentlichen Materialkennwerte. Damals gab es allerdings noch keinen
Nachweis für eine Durchbiegungsbeschränkung. Normalerweise ist ein neuer Nachweis
bei unverändertem Deckenaufbau nicht erforderlich. Problematisch wird es hingegen bei
höheren Lasten aus dem Aufbau, da die Decken meist keine Tragreserven haben, sondern, wie Abb. C 4.17 b zeigt, jede Decke entsprechend ihrer Spannweite und Belastung
optimiert wurde. Bei geplanten Änderungen
im Aufbau müssen daher die vorhandenen
Schichten entfernt, deren Gewicht ermittelt
und die neuen Aufbauten auf dieses Maß zurückgerechnet werden.
C 4.31

C 4.32

Mitbetonierte Tragglieder
Ein schon bei der wärmetechnischen Sanierung der Außenwand besprochenes Problem
stellt die monolithische Bauweise dar (z. B. mitbetonierte Unter- und Überzüge, Balkonplatten). Die auf diese Ausführungsart optimierte
Bewehrungsführung lässt grundlegende Änderung der Deckenkonstruktion nicht zu. Eine einfache Möglichkeit zur Beseitigung der Wärmebrücke bestünde z. B. darin, den Balkon abzutrennen und einen neuen, vorgestellten zu errichten (Abb. C 4.34). Die Bewehrungsführung
ist jedoch auf den Lastfall Durchlaufträger optimiert. Der Balkonabbruch macht aus diesem
einen Einfeldträger, der nun am rechten Auflager zu wenig Bewehrung in der Zugzone aufweisen könnte. Weitere Probleme ergeben sich
durch mit der Decke betonierte Unterzüge, die
bis auf Türsturzhöhe reichen. Dies schließt eine
Höherlegung des Türsturzes aus, d. h. bei
einem neuem Bodenaufbau würde die bestehende Rohbaulichte von 201 cm um 5 cm auf
196 cm reduziert werden. Gerade bei Fünfzigerjahrebauten gilt es daher mit der vorhandenen Struktur zu arbeiten, weil Änderungen
viele Probleme nach sich ziehen.
Asphaltkleber
Der für die Verbesserung des Schallschutzes
notwendige Abbruch aller Fußbodenschichten
(Gewichtsreduktion) legt bei geklebten Bodenbelägen vielfach asphalthaltige Klebemassen
frei. Diese enthalten mit Sicherheit kanzero-

C 4.33

186

Nachkriegsbauten 1950 –1965

C 4.34

genen Teer und werden erst in den 1970erJahren verboten. Einige der später verwendeten Kleber weisen zudem Asbestfasern auf. Die
Schichten sind kaum von der Rohdecke zu
lösen, insbesondere da sich die Gesundheitsgefahr beim Erwärmen vervielfacht. Das Abfräsen bzw. Abschleifen dieser PAK- oder asbesthaltigen Kleber stellt die sicherste, aber auch
teuerste Lösung des Problems dar, da dies nur
von Spezialfirmen durchgeführt werden kann.
Alternativ kann man die Flächen mit einer Zweikomponenten-Epoxidharz-Grundierung und
einer Spachtelmasse auf Zementbasis vollflächig binden und dann mit elastischen Bahnen
(Teppich, Linoleum) neu belegen. Von einer
Neuverlegung von Parkett auf der Spachtelung
ist abzuraten, da das unvermeidliche Arbeiten
des Holzes zum Abscheren der Klebemasse
führen kann.
Treppen

In der Fachliteratur der 1950er-Jahre nehmen
Treppen und Treppenhäuser einen auffallend
großen Raum ein [12]. Tatsächlich sind sie ein
wichtiges Bauelement in Nachkriegsbauten.
Hier können die Architekten dem allgemeinen
Wunsch nach Heiterkeit und Luftigkeit am einfachsten entsprechen, insbesondere in öffentlichen Gebäuden wie Verwaltungen und Schulen. Dass sie dabei einerseits monumentale
Wirkungen nicht scheuen, andererseits aber
dem Credo der Sparsamkeit folgen, macht den
Reiz dieser Treppen aus. Bevorzugtes Baumaterial ist Stahlbeton, der, weil der hohe
Schalungsaufwand ökonomisch weniger relevant ist, alle Formwünsche der Architekten erfüllt. Da die Anforderungen an Traglasten den
heutigen entsprechen, der fehlende Schallschutz akzeptabel und die Konstruktionen
meist mängelfrei sind, gibt es keinen Umbaubedarf. Vielmehr gilt es, außergewöhnliche
Treppen zu erhalten und zu pflegen.
Dachgeschoss
Die Vielzahl der unterschiedlichen Baustile
der Gründerzeit hat die bis dahin einheitliche
städtische Dachlandschaft aus einfachen
Satteldächern stark beeinträchtigt. Die Archi-

tekten der Nachkriegszeit streben eine erneute Vereinheitlichung an, die Frage nach der
Dachform spaltet sie jedoch in zwei Lager: auf
der einen Seite die Befürworter des ruhigen,
gaubenlosen Steildachs, und auf der anderen
Seite die Vertreter des Flachdachs, oftmals
gekrönt mit Dachterrassen in der Formensprache der Zwanziger-Jahre-Avantgarde [13].
Für beide Dachformen gilt Ähnliches wie für
die Treppen: Sie stellen ein charakteristisches
Merkmal der Nachkriegsarchitektur dar und
sollten daher beim Umbau behutsam behandelt werden. Hinzu kommt, dass insbesondere
die Konstruktionen der Steildächer einen
nachträglichen Ausbau kaum zulassen (Abb.
C 4.27).
Dachstuhl und Decke unter Dachgeschoss

Die konstruktive Entscheidung über die oberste
Decke eines Gebäudes hängt meist von der
vorgesehenen Nutzung und der Größe des
Bauwerks ab. Nur bei kleinen Wohnbauten
ohne Dachausbau findet sich noch das traditionelle Binder-Sparren-System (siehe Gründerzeitbauten, S. 151). Ansonsten werden die Decken analog zu den Obergeschossdecken
ausgeführt, auch weil für sie die gleiche Nutzlast von 2 kN / m2 gefordert wird.
Die Holzknappheit führt einerseits zu nochmals
verringerten Holzquerschnitten, andererseits
gibt es Überlegungen zu Alternativen wie Massivdächern und Brettbindern. Massivdächer,
z. B. aus Stahlbeton, setzen sich jedoch nicht
durch, da sie trotz hoher Holzpreise unwirtschaftlich sind. Einen Sonderfall stellen weitgespannte Hallentragwerke im Industriebau dar:
Aufgrund hoher Holz- und Stahlpreise werden
hier vermehrt Stahlbetonbindersysteme verbaut
(Abb. C 4.29).
Neben den geringen Holzquerschnitten trifft
man auf zwei weitere Einsparmöglichkeiten:

Die üblichen Dachstuhlkonstruktionen sind bereits in den Kapiteln Gründerzeit- und Zwischenkriegsbauten behandelt, in den 1950erJahren kommen sparsame Bauweisen hinzu:
• Brettbinder: steiles (ca. 50 °) Kehlbalkendach
aus zusammengesetzte Sparren; Zwei durchgehende Bretter 2,4/14,0 cm werden in regelmäßigem Abstand mit kurzen Brettstücken
2,4/14,0 cm als Distanzhölzer (Futterstücke)
vernagelt (Abb. C 4.30).
• Bauweise nach Barffknecht oder Birkmann
(1943): I-förmige Sparrenquerschnitte aus
miteinander verleimten Brettern, beispielsweise 2≈ 5/15 cm verleimt mit einem Steg
von 5/17 cm bei Birkmann mit einer freien
Sparrenspannweite bis 7,5 m
• Bauweise nach Maerz (1940): vergleichbare
Å-Trägerkonstruktion, jedoch Steg aus Hartfaserplatten mit vier seitlich aufgenagelten
Kanthölzern als Flansche
• Gelenksparren: in der Mitte getrennter und
gelenkig verbundener Sparren (3-Gelenkträger); führt zu geringeren Biegemomenten
in den Sparren und nur konstruktiv auszubildender Firstpfette (Abb. C 4.31)
• Vollwandträger: scheibenartiger Å-Träger mit
diagonal stumpf gestoßenen Brettern als
Steg sowie Verbindungs- und Aussteifungskanthölzern für große Spannweiten (Abb.
C 4.35)
Mitte der 1960er-Jahre verschiebt sich allmählich das Verhältnis von Arbeitslohn zu Materialkosten und die Holzknappheit ist überwunden.
Die Sparvarianten sind überholt: »Dachtragwerke mit hohem Arbeitsaufwand, aber geringem Holzbedarf, sind heute meist unwirtschaftlich (…). Arbeitsintensive Bauarten werden
daher heute kaum mehr ausgeführt.« [14]
Dachdeckungen

• Stützweiten werden verringert, z. B. durch
Kopfbänder unter der Firstpfette oder Kehlbalkenlagen in statisch günstiger Höhe,
beides ohne Berücksichtigung der Kopffreiheit
• leichte Dacheindeckungen, insbesondere
Asbestzementwellplatten: 17 kg / m2 statt
55 kg / m2 bei Ziegelflachdachpfannen

Die in der Zwischenkriegszeit noch übliche
Biberschwanzdeckung wird zunehmend abgelöst durch die schon seit der Gründerzeit bekannten Flachdachpfannen. Zwei Gründe sprechen dafür: das geringere Gewicht (55 statt 85
kg / m2) und die möglichen geringen Dachneigungen von bis zu 15 °, wodurch sich auch
niedrige Gebäude mit einem flacheren, holz187

Nachkriegsbauten 1950 –1965

C 4.35

Vollwandträger mit Mittelsteg aus vernagelten
Brettern, Spannweite 15 m
C 4.36 verschiedene Attikaausbildungen mit außen
liegender Entwässerung
a zweilagig ausgeklebte Rinne
b Rinne ausgespachtelt
c Dachterrasse: ausgespachtelte Rinne,
»Gartenmann-Belag« auf Dämmung
C 4.35

sparenden Steildach versehen lassen. Betondachsteine gleicher Art werden bereits angeboten, aber aufgrund ihres höheren Gewichts
und »mangelnder Schönheit nur in tonarmen
Gebieten verarbeitet«. [15] Derselbe Autor
meint: »Spiegelnde Beglasungen (Glasuren)
und unverändert grellrote Farbtöne sind hässlich und außerdem nach den Normen unzulässig.« [16]
Eine weite Verbreitung finden nun die Asbestzementwelltafeln. Sie sind leicht, wetterbeständig, nicht brennbar, preiswert, leicht zu sägen
und zu bohren – allerdings leider asbesthaltig.
Die Gefährlichkeit des Materials war lange bekannt, Lungenkrebs als Berufskrankheit in Asbestherstellerbetrieben anerkannt. Die außergewöhnliche Haltbarkeit des Materials und fehlende Ersatzstoffe führen erst in den 1990erJahren zu den ersten Asbestverboten. Noch
heute finden sich viele Asbestzementplatten
auf europäischen Dächern. Deren Austausch
gegen gleich geformte asbestfreie Faserzementplatten ist der einfachste Weg der Sanierung. Eine nachträgliche Beschichtung der
Platten, welche die Fasern an der Oberfläche
bindet und so ungefährlich macht, bedarf hingegen einer gesundheitsschädlichen Vorbehandlung wie Abbürsten oder gar Wasserstrahlen, um eine ausreichende Haftung zu erzielen.
Die Asbestzementplatten wurden in zwei
Höhen produziert: 57 und 36 mm für maximale
Stützweiten von 145,0 bzw. 78,5 cm. Die übliche Plattengröße beträgt 91,5 ≈ 250,0 cm,
wobei die Platten nur 32 kg wiegen und auf
drei Auflagern verlegt werden; demnach beträgt der Pfettenabstand 115 cm. Da die Pfetten sozusagen die Dachlatten ersetzen, sind
Dachstühle für Wellplatten »andersherum« konstruiert: Zwischen den Bindern existieren keine
Sparren und die Holz- oder Stahlpfetten spannen von Binder zu Binder.
Eine im Industriebau gebräuchliche sparrenlose Steildachkonstruktion stellen die Leichtbetonhohldielen dar. Die 50 cm breiten, 5 –12 cm
starken und bis zu 3 m langen Hohldielen werden z. B. auf Å-Stahlbindern verklammert und
die Fugen vergossen. Als Abdichtung dienen
Flachdachbahnen oder über den Dielen verlegte Welleternittafeln (Abb. C 4.33).
In der DDR wurden ähnliche industriell vor188

gefertigte Massivbauweisen entwickelt, aus
denen Ende der 1960er-Jahre der so genannte
»Plattenbau« hervorging. Das sogenannte
Menzel-Sprossendach ist ein typischer früher
Vertreter, mit dem sich Steildächer in Fertigteilbauweise errichten lassen [17]. Auf den im Abstand von 2 m verlegten Sparren (14/20 cm für
alle Spannweiten) werden 50 mm starke Stahlbetonfertigteile verklammert (Abb. C 4.32).
Flachdach, Balkone und Loggien

Schon die in den 1950er-Jahren geläufige Bezeichnung Pappdach weist auf die zumeist verwendeten, mit Bitumen oder Teer getränkten
Wollfilzpappen hin. Diese Abdichtungen galten
dementsprechend als besonders leichte und
billige Dachdeckung für Steil- und Flachdächer, speziell für »Hallendächer und untergeordnete Bauten von begrenzter Lebensdauer«
[18]. Im Laufe der Zeit wurden die nackten
Pappen zunehmend durch Bitumendachpappen mit beidseitigen, besandeten Deckschichten ersetzt, die eine deutlich höhere Lebensdauer aufweisen. Dichtungsbahnen mit
Glasvlies- oder Metalleinlage sowie Kunststoffbahnen sind hingegen erst seit Kurzem auf
dem Markt und werden zwischen 1950 und
1960 kaum verwendet. Wie in der Zwischenkriegszeit werden vielfach Teere zum Tränken
und Verkleben der Bahnen benutzt, deren Entsorgung aus den bereits Kapitel genannten
Gründen zu empfehlen ist (siehe Zwischenkriegsbauten, S. 171); damalige Bitumenklebemassen können zudem Asbestfasern enthalten. Heutige bituminöse Klebemassen haften
nicht zuverlässig auf den alten Dichtungsbahnen, sodass auch hier eine vollständige
Entsorgung der alten Schichten ratsam ist.
Viele Pappdächer wurden auf voller Holzschalung ausgeführt. Hierbei wird die erste Lage
immer genagelt und erst die darauf folgenden
– wenn es sich um eine mehrlagige Abdichtung
handelt – vollflächig verklebt. Ein Abbruch der
Abdichtungsschichten stellt somit kein Problem
dar. Die Holzkonstruktion sollte unbedingt frühzeitig auf Fäule untersucht werden, z. B. durch
Öffnen der Unterdecke, da Undichtigkeiten
sowie Tauwasser diese Dächer oft irreparabel
zerstört haben. Genagelte Bahnen findet man
auch auf Massivdecken, wozu beim Betonieren

Holzleisten oberflächenbündig eingelegt werden. Ansonsten werden die maximal zweilagigen Abdichtungen auf einem bituminösen
Voranstrich vollflächig verklebt. Im Unterschied
zu heutigen Flachdächern gibt es in der Nachkriegszeit häufig nach außen entwässerte
Flachdächer. Hierfür werden entweder Konstruktionen des Steildachs kopiert (Rinne und
eingeklebtes Einhangblech) oder in der Massivdecke geformte Rinnen ausgespart, die
ausgespachtelt oder vollflächig ausgeklebt
werden. Die Abbildungen C 4.36 a – c zeigen
solche typischen Attikasituationen, die verschiedene Probleme bei der Sanierung mit
sich bringen:
• Die Haftung der Bahnen am Rinnenrand ist
mit großer Wahrscheinlichkeit nicht dauerhaft
schadensfrei gewesen. Der als Gefälleestrich
(Mindestgefälle nach DIN von 1,5 ° = 2,6 %)
verwendete Bimsbeton kann durchfeuchtet
sein.
• Die Wärmebrücke der Betondecke ließe sich
ohne formale Probleme nur durch eine Innendämmung lösen. Dabei kommt es allerdings
zu erheblichen thermischen Verschiebungen
der Dachscheibe auf dem Mauerwerk.
• Rinne und Fallrohranschluss lassen sich nur
außerhalb heutiger Flachdachrichtlinien in
ähnlicher Form abdichten. Die möglichen
Spannungen zwischen Schwerbetondecke
und Leichtbetonestrich verhindern zudem
eine dauerhaft Abdichtung der Rinne auf
flüssiger Basis.
Im Falle der Sanierung sollte man mit der Attika
sehr vorsichtig umgehen, um den Charakter
des Gesamtgebäudes nicht zu zerstören, da
diese auskragenden, sich verjüngenden und
besonders »zarten« Attikaausbildungen stilprägend sind. Es wäre dabei möglich, die Attika
bündig mit dem Mauerwerk abzuschneiden
(Statik prüfen auf Lage der Bewehrungen) und
als – thermisch getrenntes – Sichtbetonfertigteil
neu an- bzw. aufzusetzen. Auf eine klassische
Flachdachrandausbildung mit Aufkantung und
Innenentwässerung müsste man vermutlich
trotzdem verzichten, da deren Aufbauhöhe
sichtbar wäre (Abb. C 4.36).
Loggien, aber auch Balkone und Dachterras-

Nachkriegsbauten 1950 –1965

a

b

c

sen werden in der Nachkriegszeit in der Regel
gar nicht oder mit einer zweilagigen Schicht
(2≈ 2 cm) aus Gussasphalt abgedichtet. Die
obere Lage wird mit Quarzsand abgestreut und
dient gleichzeitig als Gehbelag. Zum Teil wird
auch ein Zementestrich als Belag verwendet;
dieser besteht aus zwei Schichten von jeweils
2 – 3 cm, von denen die untere mit einer Drahteinlage bewehrt ist. Dieser sogenannte Gartenmann-Belag wird in ca. 1 m2 große Felder unterteilt und die Fugen mit Asphalt vergossen
(Abb. C 4.36 c). Als Dämmschicht dienen
meistens Korkplatten. Unsichere Bauteilanschlüsse, fehlende Ausführungserfahrung
sowie die häufig die Abdichtung durchdringende Geländerstützen führen zu einer fast
hundertprozentigen Schadhaftigkeit dieser
begehbaren Flachdächer. Dabei sind die
Dämm- und Estrichschichten durchnässt
sowie faul und müssen vollständig abgebrochen werden. Oft sind auch die dauerhaft
feuchten Geländerstützen am Fuß durchrostet.
Loggien und Dachterrassen müssen daher
nicht nur zur energetischen Ertüchtigung ab
der Rohdecke vollständig neu aufgebaut
werden; dabei können Gefälledämmungen mit
besonders geringer Wärmeleitfähigkeit helfen,
den Gesamtaufbau niedrig zu halten.
Die Abdichtungstechniken entwickeln sich im
Laufe der 1950er-Jahre rasant. Die Abkehr vom
Steildach und Bauschäden an frühen Flachdachkonstruktionen velangten nach neuen Lösungen. Einen sehr häufigen Schaden stellt die
Blasenbildung im Sommer dar, hervorgerufen
durch Tauwasseranfall unter der dampfdichten
Abdichtung. Zur Vermeidung wird in der Fachliteratur eine Dampfdruckausgleichsschicht
vorgeschlagen: Entweder wird die erste Lage
nur punktuell verklebt oder es werden sogenannte Entlüftungspappen verlegt, die den
Wasserdampf verteilen und zum Dachrand hin
abführen sollen. Dampfbremsen hingegen
kommen selten oder nur punktuell zum Einsatz,
z. B. über Nassräumen. Nicht als Abdichtung,
sondern als Dampfbremse dient Rhepanol,
eine verschweißte 1,5 mm starke PIB-Bahn. Als
Dämmstoffe werden in den 1960er-Jahren
neben expandiertem Kork oder Bitumenholzwolle (Odenwald-Platten) zunehmend anorganische Stoffe wie Steinwolle, Schaumglas oder

Polystyrolhartschaum bevorzugt. Letzterer wird
1951 von BASF erfunden und als Abdichtung
im Flachdachbereich als Awatekt-Platte vertrieben. Hier sind bereits werkseitig Bitumenpappen aufkaschiert, um die Verlegung zu vereinfachen. Schaumglas eignet sich zwar theoretisch besser, da es noch weniger
Wasser(dampf) aufnimmt als Polystyrolhartschaum, wird aber kaum verbaut, weil es deutlich teurer ist. Allen Dämmschichten gleich ist
die für heutige Verhältnisse sehr dünne Ausführung mit Stärken meist unter 5 cm. Zeitweise
wird der Gefälleestrich auf die Dämmschichten,
also direkt unterhalb der Abdichtung aufgebracht, was jedoch wegen der unmöglichen
Trocknung zwischen Abdichtung und Dampfbremse bald zugunsten einer Anordnung auf
der Rohdecke verworfen wird. Als Abdichtung
bleiben eine zweilagige 500er- oder dreilagige
333er-Pappe vorherrschend. Bahnen mit Glasvlies- oder Metallfolieneinlagen sowie Kunststofffolien hatten sich noch nicht bewährt.
Trotz Weiterentwicklung sind aufgrund der damals fehlenden (Schadens)erfahrung die Anschlüsse an andere aufgehende und durchdringende Bauteile sowie auch die Aufbauten
mit mehrfachen Dampfbremsen und Entlüftungspappen kritisch zu betrachten. Flachdächer der 1950er- und 1960er-Jahre sollten
im Sanierungsfall demnach stets komplett abgebrochen werden.

Möglichkeit sollten die Stützen außerhalb der
vermuteten ehemaligen Baugrube (Arbeitsraum) positioniert werden, um die Setzungsgefahr zu verringern. Um die unvermeidlichen
Wärmebrücken am Wandauflager zu minimieren, wird der Streichbalken nur an wenigen,
meist an zwei Punkten in der tragenden Wand
verankert. Das Herstellen solcher Auflager in
der bestehenden Wand scheitert meist an der
mangelnden Druckfestigkeit der Leichtmauersteine und der fehlenden bauaufsichtlichen Zulassung einer zugfesten Verdübelung des
neuen Balkons in solchen Steinen. Daher sollte
man die Auflager in der abgetrennten, nun bis
zur Außenwand reichenden Betondeckenplatte
verankern.

Sanierung auskragender Balkonplatten

[11]
[12]

Ein bei der meist anstehenden wärmetechnischen Sanierung der Außenwand häufig auftretendes Problem sind die vor der tragenden
Wand auskragenden, betonierten Balkonplatten. Ein allseitiges Dämmen der Platte ist theoretisch möglich, führt allerdings zu einer starken Plattenansicht und einer Stufe am Balkonaustritt. Da beide Lösungen nicht zufriedenstellend sind, werden die Platten meist mittels Betonsägen abgetrennt oder abgestemmt, was
jedoch in Bezug auf die Statik geprüft werden
muss (Abb. C 4.34). Neue, vor die Fassade
gestellte Balkone in Stahlbauweise können die
tragenden Außenwände als Auflager nutzen
und benötigen somit nur neue Stützen an der
Außenseite. Dabei ist auf eine ausreichend tiefe
und sichere Fundamentierung zu achten; nach

C 4.36

Anmerkungen:
[1]

[2]
[3]
[4]
[5]
[6]
[7]
[8]
[9]
[10]

[13]
[14]

[15]
[16]
[17]
[18]

Durth, Werner: Deutsche Architekten, Biographische Verflechtungen 1900 –1970. Braunschweig / Wiesbaden 1986
Erstes Wohnungsbaugesetz, 1950
Neufert, Ernst: Bauentwurfslehre, Wiesbaden 2005
Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg 1956, S. 19 – 35
ebd. [4], S. 26
Hart, Franz: Baukonstruktion für Architekten. Stuttgart 1951, S. 55
ebd. [4], S. 44
ebd. [6], S. 122
ebd. [6],S. 41
Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg 1962, S. 120
ebd. [4], S. 215
Heinrich Schmitt widmet 1956 dem Kapitel Treppen
41 Seiten, doppelt so viele wie den Gründungen
oder das siebenfache von Holzbalkendecken;
ebd. [4]
ebd. [4], S. 358
Ahnert, Rudolf; Krause, Karl Heinz: Typische Baukonstruktionen von 1860 bis 1960, Bd. 3, Berlin
2006, Quelle 298: Möhler, K.; Wendler, B.: Hölzerne
Hausdächer. Baustoffbedarf, Arbeitsaufwand und
Standsicherheitsnachweis. Düsseldorf 1968
ebd. [4], S. 479.
ebd. [4], S. 455
ebd. [14], S. 183
ebd. [4], S. 500

189

Wohlstandsbauten
1965 –1980
Georg Giebeler

C 5.1

C 5.1
C 5.2
C 5.3
C 5.4

190

Wohnsiedlung, Köln (D)
Bürolandschaft, Nordhorn (D) 1963, Quickborner
Team
Großwohnsiedlungen in West- und Ostdeutschland (Auswahl)
Wohnsiedlung aus den 1970er-Jahren

Die 1950er-Jahre waren in Deutschland geprägt durch Mangelwirtschaft infolge des Zweiten Weltkriegs. Erst allmählich stiegen die
Löhne und bis zur ersten westdeutschen Rezession Mitte der 1960er-Jahre ist der Nachkriegsaufschwung konstant. Es gibt weitgehend Vollbeschäftigung, stabile Regierungen
und wenige soziale Konflikte. Dies spiegelt sich
auch in den seit 1950 kontinuierlich steigenden
Geburtenraten wider: 1964, dem in Deutschland geburtenstärksten Jahrgang, werden
1,4 Millionen Kinder geboren – doppelt so viele
wie 2006. Dies sorgt in Westdeutschland zusammen mit dem Zuzug von Aussiedlern, DDRFlüchtlingen und Gastarbeitern im Zeitraum von
1949 bis 1970 für ein Bevölkerungswachstum
von 68 auf 78 Millionen Einwohner. Der Aufschwung zeigt sich auch in den Wohnungsgrößen: Während einem Bewohner 1950 durchschnittlich nur 14 m2 Wohnfläche zur Verfügung
standen, beträgt die Wohnungsgröße pro Kopf
1975 schon ca. 28 m2. All diese Faktoren sorgen trotz reger Bautätigkeit für einen zunehmenden Wohnungsmangel. Dementsprechend
hat das Zweite Wohnungsbaugesetz von 1956
das Ziel, »den Wohnungsmangel zu beseitigen
und für weite Kreise der Bevölkerung breit gestreutes Eigentum zu schaffen« [1].
Die Innenstädte sind Mitte der 1960er-Jahre
wieder vollständig bebaut – infolge der großen
Nachfrage, aber auch aufgrund neuer Festlegungen bezüglich Straßenbreite, Abstandsflächen und Gebäudehöhen, die insgesamt zu
einer geringeren Dichte führen. Zur Beseitigung des Wohnungsmangels errichtete man
neue Satellitenstädte nach dem Vorbild der
englischen »New Towns«: auf dem Reißbrett
geplante, autarke Siedlungen, welche die
Ideen der Gartenstadt – grün, luftig, hell – und
der autogerechten Stadt in sich vereinen. Kommunen, Immobilienwirtschaft, Bauindustrie,
Stadtplaner und Architekten verfolgen dabei
dieselben Ziele. Der Bau dieser Großwohnsiedlungen beginnt Anfang der 1960er-Jahre und
erfährt in den 1970er-Jahren seine Blütezeit
(Abb. C 5.1, 3 und 4). Dabei handelt es sich
anfangs um durchaus ambitionierte Projekte,
die z. T. sogar von namhaften Architeken entworfen wurden: Die Siedlung »Neue Vahr« in
Bremen wird nach Plänen von Ernst May rea-

lisiert, das Wahrzeichen des Stadtteils – ein
Hochhaus – baute Alvar Aalto.
Als Bauträger treten oft genossenschaftliche
oder gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften wie die »Neue Heimat« auf. Das gewerkschaftseigene Unternehmen errichtete zwischen 1952 und 1959 100 000 Wohnungen und
verdoppelte damit seinen Wohnungsbestand;
bis 1963 kamen weitere 100 000 hinzu.
Durch das enorme Bauvolumen, steigende
Löhne, sinkende Materialpreise und die hervorragende Infrastruktur werden auch neue Bautechniken gefördert. Die aus den 1930er-Jahren stammende Idee des rationalisierten Bauens wird nun durch die vorgefertigte Betonbauweise umgesetzt. In Saint-Germain-en-Laye
werden 1951 163 Wohnungen nach dem Camus-Verfahren in Großplattenbauweise errichtet – eine Bauweise, die seit ca. 1960 auch in
Österreich und Westdeutschland eingesetzt
wird, sich aber nie richtig durchsetzt. In der
DDR wird sie hingegen zur Standardbauweise
weiterentwickelt, hier entstehen zwischen 1960
und 1989 2,1 Millionen neue Wohnungen.
Ästhetisch und konzeptionell beschreitet die
Architekturavantgarde Anfang der 1960erJahre neue Wege: Archigrams Satellitenstadt –
die Londoner Architektengruppe benannte
sich nach der 1963 erstmals erschienenen
gleichnamigen Architekturzeitschrift –, Hans
Holleins Flugzeugträgerstadt oder die eingeklipsten Plastikmodule der Metabolisten um
Kisho Kurokawa.
Mitte der 1960er-Jahre zeichnet sich das Ende
der Nachkriegszeit ab: Revolten wie der Prager
Frühling und die Studentenbewegung sowie
Neuerungen wie Farbfernsehen, Minirock und
Antibabypille führen zu einem Umbruch in der
Gesellschaft, der sich auch auf Architektur und
Städtebau auswirkt.
Die Kritik an den Hochhaussiedlungen wächst:
Bereits 1972 wird z. B. die 20 Jahre zuvor von
Minoru Yamasaki errichtete Großsiedlung Pruitt
Igoe in St. Louis teilweise gesprengt. Die Ölkrise von 1973 zeigt jedem Bürger »die Grenzen
des Wachstums«, so auch der Titel jener revolutionären Studie von Dennis L. Meadows, die
1972 vom Club of Rome veröffentlicht wurde
[2]. Der mit der Krise einhergehende Verlust
des unbedingten Zukunftsglaubens spiegelt

Wohlstandsbauten 1965 –1980

sich auch in der Abkehr von der bisherigen
Städtebaupolitik wider. Die theoretische Grundlage lieferten bereits in den 1960er-Jahren
Jane Jacobs mit »The death and life of great
american cities« (1961) und Alexander Mitscherlich mit »Die Unwirtlichkeit unserer Städte« von 1965 [3]. Darin greifen sie die sogenannte Flächensanierung – den vollständigen
Abriss notfalls enteigneter, alter Quartiere zugunsten neuer Siedlungen – heftig an. Beide
Autoren stellen die These auf, dass der Verlust
der Heimat(stadt) und die inhaltliche und ästhetische Monotonie der Grund für die kulturelle
Verwahrlosung sei. Als Reaktion beginnt man in
den 1970er-Jahren in Europa mit den ersten
kleinräumlichen Stadtsanierungen, um die Attraktivität innerstädtischer Viertel zu steigern.
Aus dieser Zeit stammen auch die ersten Gebäudegrundsanierungen – eine dringende
Maßnahme, da sich die meisten der nicht
kriegszerstörten Bauten der letzten 100 Jahre
in einem erbärmlichem Zustand befanden. So
sind Ende der 1970er-Jahre im nicht flächenbombadierten Wien ein Drittel aller Bewohner
immer noch ohne eigenes Bad oder WC.
Die Denkmalpflege, 1964 in der Charta von Venedig definiert, schützt nicht mehr nur Einzelbauwerke, sondern zunehmend auch ganze
Stadtteile: 1967 wird z. B. die gesamte Altstadt
von Salzburg unter Schutz gestellt; 1968 verhindert nur der Einsatz junger Wiener Architekten den Abriss der Stadtbahnstation am
Karlsplatz von Otto Wagner – heute beides
Touristenziele, deren Erhalt selbstverständlich
scheint.
Im Verwaltungsbau wird das Zellenbüro zunehmend vom Großraumbüro – einer angelsächsischen Erfindung – abgelöst. Eine Weiterentwicklung stellt die sogenannte Bürolandschaft
dar, die 1963 von Unternehmensberatern für
ein Textilunternehmen in Nordhorn entwickelt
wurde: Das Konzept orientiert sich an der UnSiedlungs

Ort

WK I–IV
Eisenhüttenstadt
Neue Vahr
Bremen
Neustadt
Hoyerswerda
Weststadt
Braunschweig
Nord
Wolfen
Gropiusstadt
Berlin (West)
Märkisches Viertel
Berlin (West)
Neustadt
Halle / Saale
Mettenhof
Kiel
Lütten Klein
Rostock
Nord
Erfurt
Lobeda
Jena
Oggersheim-West
Ludwigshafen
Osdorfer Born
Hamburg
Schönwalde I + II
Greifswald
Mümmelmannsberg Hamburg
Lusan
Gera
Chorweiler
Köln
Großer Dreesch I – III Schwerin
Neuperlach
München
Fritz-Heckert-Siedlung Chemnitz
Lichtenhagen
Rostock
Grünau
Leipzig
Hellersdorf
Berlin (Ost)
Lichtenberg
Berlin (Ost)
Marzahn
Berlin (Ost)
Neuberesinchen
Frankfurt / Oder
Neu-Olvenstedt
Magdeburg

ternehmensstruktur und an der internen Kommunikation; die großflächigen Räume können
mittels beweglicher Elemente flexibel in einzelne Bereiche aufgeteilt werden (Abb. C 5.2).
Die für Großraumbüros benötigten großflächigen Geschosse werden durch Modifikationen
der Baugesetze (»Großraumregel«) sowie
durch die damals vergleichsweise preiswerte
Energie für die Klimatisierung und Belichtung
der Arbeitsräume ermöglicht. Die vielfach voluminösen Verwaltungsgebäude, die oftmals die
Hochhausgrenze überschreiten, gelten heute
zwar immer noch als flächenökonomisch und
funktional, sind aber bei Arbeitnehmern unbeliebt und aufwendig im Betrieb.
Typische Stärken und Schwächen
Wenn auch über die architektonische Qualität
vieler Bauten der 1970er-Jahre gestritten werden kann, so ist die bautechnische Qualität in
jedem Fall sehr hoch. Die Materialpreise sind,
bedingt durch preiswerte Energie und Transporte, gefallen und die Löhne einschließlich der
Lohnnebenkosten noch nicht auf heutigem Niveau. Daraus folgt eine Abkehr von der bisher
praktizierten materialsparenden Bauweise,
deren Nachteile wie mangelhafter Schallschutz
in Kauf genommen werden mussten. Zudem
weicht die Enge der ersten Nachkriegsbauten
großzügigen höheren Räumen – insbesondere
dort, wo man den neuen Wohlstand zeigen will,
so z. B. im Wohnzimmer oder im Verwaltungsfoyer.
Die architektonische Bandbreite dieser Epoche
ist enorm: Die ersten in der Nachkriegszeit ausgebildeten Architekten entwerfen auf der einen
Seite beeindruckende, oft skulpturale Gebäude
im kleinen Maßstab, auf der anderen Seite
Massenarchitektur mit oft geringem gestalterischen Anspruch. Es ist vor allem Letztere, die
im öffentlichen Bewusstsein verankert ist. Dies
führt zu dem Schluss, dass selbst bautech-

Bundesland
Brandenburg
Bremen
Sachsen
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Berlin
Berlin
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
Thüringen
Thüringen
Rheinland-Pfalz
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg
Thüringen
Nordrhein-Westfalen
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Sachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Berlin
Berlin
Berlin
Brandenburg
Sachsen-Anhalt

Baubeginn Fertigstellung
1950
1957
1957
1960
1960
1962
1963
1964
1965
1965
1965
1966
1967
1967
1969
1970
1972
1972
1972
1974
1974
1974
1976
1977
1977
1977
1978
1981

Ende 1960er
1963
Mitte 1970er
1980er
1980er
1975
1974
1990er
1970er
1969
1990
1986
1970er
1972
1980
1979
1980er
1980er
Mitte 1980er
1979
1990er
1976
Ende 1980er
Ende 1980er
Ende 1980er
Ende 1980er
1990er
Ende 1980er

C 5.2

nisch hochwertige Bausubstanz auf Dauer
zum Scheitern verurteilt ist, wenn ihr eine billige
Planung oder überholte Konzepte zugrunde
liegen.
Der auch im Wohnungsbau hochgehaltene
Funktionalismus wird zum ersten und teilweise
zum einzigen Beurteilungskriterium – auf den
ersten Blick ein Vorteil, sind doch funktionierende Gebäude ein Muss. Problematisch ist nur
die Zuspitzung des auf den gesellschaftlichen
Status quo zugeschnittenen Funktionalismus:
Kleinste, rein funktional ausgerichtete Kochküchen sind Abbild der Frau als Hausfrau; genauso ist die Bürolandschaft nur Abbild einer Organisationsstruktur. Bautechnische Schwächen
gibt es kaum, die Ausnahme bilden die massenhaft auftretenden Schäden an bewitterten
Sichtbetonoberflächen.
Umbaupotenzial
An der Ausführungsqualität liegt es nicht, dass
inzwischen schon einige Bauten der 1970erJahre abgerissen wurden. Vielmehr sind es
Monofunktionalismus und städtebauliche Strukturen, die einen Umbau erschweren. Büroland-

Wohneinheiten
7000
11 800
18 700
12 000
13 600
18 500
17 000
40 600
8000
10 600
16 400
10 000
9500
10 600
10 000
18 800
15 000
20 000
20 100
24 000
31 300
6900
38 500
42 200
48 000
58 200
8300
18 900
C 5.3

C 5.4

191

Wohlstandsbauten 1965 –1980

a

b

c

d
C 5.5

schaften mit 400 m2 Fläche und 2,75 m Raumhöhe sind heutzutage nicht vermietbar. Großwohnsiedlungen leiden an strukturellen Problemen sowohl sozialer als auch architektonischer
Art, so z. B. an den funktionalen und ökonomischen, aber unwirtlichen Erschließungen
durch Mittelgänge. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der energetischen Sanierung, bedingt durch gestalterische Besonderheiten
(z. B. Balkone, Blumenfenster) oder Fassadenoberflächen (z. B. Sichtbeton, Sichtmauerwerk).
Dementsprechend ist das Umbaupotenzial
von Gebäude zu Gebäude sehr unterschiedlich. Vermutlich werden deshalb gerade Bauten dieser Epoche nur mithilfe von speziellen
Initiativen die nächsten Jahrzehnte überdauern.
Bei einem Vergleich zu heutigen Baukonstruktionen fällt auf, dass diese sich von jenen der
späten 1970er-Jahre konzeptionell kaum
unterscheiden. Spätestens das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) von 1976 sorgte für
tiefgreifende Änderungen an allen Außenbauteilen und damit zu völlig neuen Konstruktionsbedingungen. Viele heute selbstverständliche
Konstruktionen stammen aus dieser Epoche:
Verwaltungs- und Industriebauten werden ab
1970 fast ausschließlich als Skelettkonstruktion
realisiert, und Stahlbeton setzt sich für biegeund hoch beanspruchte Bauteile fast vollständig durch. Darüber hinaus werden Umkehrdach, Vorhangfassade, Isolierverglasung,
Kunstharzboden, OSB-Platte, Wärmedämmverbundsystem und vieles anderes erfunden
oder zur Serienreife weiterentwickelt. Bei der
Planung eines Umbaus kann also durchaus
von ähnlichen Konstruktionen und Materialien
ausgegangen werden, wie sie auch heute
noch verwendet werden. Die wesentlichen
Unterschiede liegen in der Dimensionierung
und in der ökologischen Bewertung: Die
Wärmedämmstärken sind damals gering
(< 6 cm), weshalb Wärmebrücken eine untergeordnete Rolle spielen, und Stoffe wie Asbest, Lindan oder PCP wurden bedenkenlos
eingesetzt.
Modularisierung und industrialisiertes Bauen
Der einfach zu beschaffende und zu transportierende Mauerstein gilt in der Nachkriegszeit
weiterhin als das gebräuchlichste Wandmaterial. Die Modulordnung ist daher am Ziegel
ausgerichtet. Der Neubauboom Mitte der
1960er-Jahre findet allerdings unter neuen
Voraussetzungen statt:
• Neubauten werden »auf der grünen Wiese«
verwirklicht.
• Nur großformatige Betonbauteile, entweder in
Ortbeton oder als Fertigteil, erlauben große
Bauvolumen in kurzer Zeit zu errichten.
• Der Bau hoher Häuser fordert konstruktiv die
Stapelung immer gleicher Grundrisse.
Gleiche Grundrisse mit großformatigen Bauteilen stellen eine sehr rationelle und daher billige
Bauweise dar, was allerdings einer exakten
Planung bedarf. Folgerichtig etablieren sich

C 5.6

192

neue Modul- und Rastersysteme: Konstruktions-, Ausbau-, Band- oder Fassadenraster
bilden die Voraussetzung für das industrialisierte Bauen. Das Buch »Baukonstruktionslehre 1«
von Otto Frick und Karl Knöll aus dem Jahr
1963 kennt den Begriff Modulordnung noch
nicht; in der überarbeiteten Auflage von 1979
dagegen heißt es: »Die vorgegebenen Werte
für System und Element enthalten für den Planer grundlegende Anregungen für die Baugestaltung (…). Grundriss und Gesamtaufbau
richten sich innerhalb gewisser Grenzen nach
den Maßen und konstruktiven Einzelheiten der
vorgefertigten Elemente.« [4] Der Architekt
zieht sich also auf das Planen von Systemen
zurück, um überhaupt nocht zu planen.
1966 einigt sich das »Komitee über Wohnungswesen, Hochbau und Planung« der Europäischen Wirtschaftskommission auf das neue
Europamodul, das auf dem Grundmodul M =
10 cm aufbaut. Daraus resultieren sogenannte
Multimodule wie 183 M (1830 cm) oder Submodule wie M /10 (1 cm), aus denen sich Systemmaße (Hauptachsmaße), Baurichtmaße (Maße
der Elemente einschließlich Fuge) und Konstruktionsmaße (theoretische Elementmaße
ohne Berücksichtigung von Fertigungstoleranzen) entwickeln. Diese mathematische Herangehensweise an die Architektur setzt sich
nur partiell durch, da schon die theoretische
Auseinandersetzung mit lediglich zweidimensionalen Modulsystemen die geometrischen
Schwachstellen entlarvt (Abb. C 5.5).
Keller
Keller werden zunehmend als vollwertige
Räume genutzt: Der Hobby- und Partykeller ist
ein Muss für jede fortschrittliche Familie und
die steuerlich geförderte Einliegerwohnung im
Souterrain eignet sich als Altenwohnung oder
zur Vermietung. Die Frage nach dem Wohlbefinden wird ökonomischen und funktionalen Kriterien untergeordnet. Zudem werden nun neue
Baugebiete ohne besondere Berücksichtigung
der Bodenbeschaffenheit geplant, wobei
neben aufwendigen Gründungs- und Baugrubenverbautechniken auch hochwertige Abdichtungen nötig sind. Beide Phänomene – Nutzraum im Keller und Planungen ohne topografische Rücksicht – sind Entwicklungen, die ihre
Parallelen in der Gründerzeit finden: Auch damals handelt es sich um eine vergleichbare
Phase des privat finanzierten, massenhaften
Wohnungsbaus. Die nun vorhandenen Abdichtungstechniken und Maschinen machen die
Kellernutzung jedoch zu einem Massenphänomen.
Gründungen und Böden

Die gemauerten oder unbewehrten Stampfbetonfundamente als gängige Bauweise der
Nachkriegszeit werden durch bewehrte Stahlbetonfundamente ersetzt, da für die höheren
Gebäudelasten aufgrund mehrgeschossiger
Bauweise und durch Verwendung schwerer

Wohlstandsbauten 1965 –1980

Baustoffe (Schallschutz) höherwertige Fundamentierungen erforderlich sind. Daneben kommen Tiefgründungen aus stehenden oder
schwebenden Pfählen zum Einsatz, insbesondere im Hochhausbau. Dort wird auch die Plattengründung angewendet, da die hohen Gebäudelasten nur so ausreichend verteilt werden
können. Die Schlitzwand, eine mit Bentonitsuspension gestützte Baugrubentechnik stammt
ebenfalls aus dieser Zeit. Sie wird verwendet,
um auch innerstädtisch mehrgeschossige Keller errichten zu können.
Kellerböden werden nun erstmals abgedichtet.
Einfache Zementestrichböden oder Stampfbetonplatten werden kaum mehr eingesetzt.
Überwiegend verlegt man Stahlbetonplatten
von 8 –12 cm Stärke, die auf der Oberseite mit
Bitumenpappe gegen Bodenfeuchtigkeit abgedichtet werden – jedoch nur dann, wenn der
Keller dauerhaft trocken bleiben muss. Bei geringeren Ansprüchen wird statt einer Abdichtung häufig sogenannter Sperrbeton – mit
hohem Zementanteil, ausgesuchten Sieblinien
und Zusatzmitteln – als Feuchtigkeitsbremse
verwendet: entweder als 3 cm starker »Sperrestrich« auf einer Magerbetonplatte oder als
10 cm starke Bodenplatte.
Schäden und Maßnahmen
Bei Gebäuden aus den frühen 1960er-Jahren
können schon abgeschlossene oder noch andauernde Setzungen zu Setzungsschäden führen. Die Fundamentierungstechnik weist anfangs noch vielfach Nachkriegsstandard auf,
wobei die Gebäude höhere Lasten haben oder
auf schlechtem Baugrund stehen.
Störende Feuchtigkeitsschäden sind selten,
auch wenn die Kellerböden nicht zu 100 %
dicht sind. Die geringfügig eindringende
Feuchtigkeit kann meist von der Raumluft aufgenommen werden, sodass trotz messbarer
Feuchte kein muffiger Geruch entsteht.

Kelleraußenwände

Kelleraußenwände werden im Einfamilienhaus
weiterhin größtenteils gemauert oder in Stampfbeton niedriger Güte ausgeführt. Im Geschosswohnungs- und Hochhausbau findet man dagegen Kellerwände aus Stahlbeton. Wichtig
wird nun die Abdichtung gegen Feuchtigkeit.
Vertikale Abdichtungen werden zusätzlich zum
üblichen Zementputz (Sperrputz) mit bituminösen Anstrichen und Beschichtungen versehen. Daneben werden im Mauerwerk horizontale Sperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit
eingelegt, meist aus einfachen Bitumenpappen. Das Standardwerk der 1960er-Jahre,
»Hochbaukonstruktionen« von Heinrich
Schmitt, führt einige Sperren ein, die bis heute
irrtümlich bei Neubauten eingesetzt werden:
Die unterste Sperrschicht wird häufig 10 cm
über der Oberkante des Kellerbodens eingesetzt statt in einer Ebene mit der Flächenabdichtung des Kellerbodens. Historisch betrachtet stammt diese Konstruktionsweise aus
der Zeit der Lagerkeller, die keine dichten
Böden hatten. Eine solche Sperre sollte damals
nur das Mauerwerk schützen, nicht für einen
trockenen Keller sorgen. Die Verbindung der
Flächenabdichtung mit dieser Horizontalsperre
wird in der Fachliteratur – zum Teil bis heute –
mittels Hohlkehlen und Sperrputze versucht.
Eine zweite, heute noch oft geplante Sperre
wird eine Steinschicht unter der Kellerdecke
angeordnet. Diese macht aber nur dann Sinn,
wenn der Erdgeschossboden oberhalb der
Spritzwasserzone liegt, und dient als Sperre
gegen aufsteigende Sockelfeuchtigkeit. Dass
sie vielfach auch eingebaut wird, wenn der Keller vollständig im Erdreich liegt, gründet auf
einem Missverständnis.
Die Weiterentwicklung des wasserdichten
Betons lässt ab den 1970er-Jahren auch die
Ausführung von weißen Wannen zu. Diese
entsprechen ziemlich genau den bis heute

vorgeschriebenen Materialien und Dimensionierungen. Schon mit Einführung der Technik
wird darauf hingewiesen, dass weiße Wannen keine Biegespannungen aufnehmen dürfen, um Haarrisse zu vermeiden. Gleichzeitig
ist jedoch gerade dies die Hauptschadensursache.
Erd- und Obergeschosse
Neue Techniken, vor allem aber neue Konstruktionsweisen verändern das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden grundlegend: Betonskelette und die Schotten- bzw. Querwandbauweise erlauben eine freie Fassadengestaltung, z. B. mit Vorhangfassaden oder Leichtwänden aus Faserzementplatten, aber auch
Sichtbetonfertigteilen. Darüber hinaus werden
die Regelungen bezüglich zulässiger Gebäudehöhen gelockert: Während in den 1930erJahren in Randgebieten meist nur ein- bis zweigeschossig gebaut werden durfte, reichen
viele Neubauten, insbesondere in Großsiedlungen, nun bis an die Hochhausgrenze oder
sogar darüber hinaus.
Außenwände

Die im Wohnungsbau der 1950er-Jahre noch
vorherrschende Bauweise mit tragenden
Längs- (= Außen)wänden wird in den 1960erJahren zunehmend von der Querwandbauweise, d. h. von tragenden Innenwänden verdrängt. Diese erlaubt wesentlich größere
Gebäudetiefen und gilt daher als wirtschaftlicher. Der Verlust an Tageslicht wird teilweise
durch die nun möglichen sturzfreien, großflächigen Verglasungen ausgeglichen (Abb.
C 5.7 und 8).
Die konstruktive Drehung der Deckenspannrichtung um 90 ° im Wohnungsbau hat weitreichende funktionale und ästhetische Folgen:

C 5.5

Probleme an der Innen- und Außenecke einer
Wand im Modulsystem
a Wandachse und Planungsraster decken sich.
Eckelemente bei Außenecke (a) und Innenecke
(b) haben die gleichen Außenmaße. Die Wandelemente sind ungleich breit.
b Die Wandelemente liegen neben dem Planungsraster. Gleich große Eckelemente (a und
c) sind möglich, ebenso gleich breite Wandelemente. Allerdings sind rechte und linke Wandelemente nötig (transportempfindliche Ecke).
c Die Wandelemente liegen an dem Planungsraster. Zwei verschiedene Eckelemente für
Außen- und Innenecke sind erforderlich. Die
Wandelemente sind gleich breit.
d Das Problem der Innen- und Außenecke wird
hier schon bei der schematischen Darstellung
der Wandelemente mit verschiedenen Schichtdicken und Schichtbaustoffen deutlich. Bei der
hier angedeuteten Fugenteilung wird nur je ein
Innen- und ein Außeneckelement benötigt. Alle
Wandelemente sind gleich breit.
C 5.6 sandgestrahlter Sichtbeton, Rathaus Bensberg (D) 1971, Gottfried Böhm
C 5.7 Querwandbau, Aussteifung über Brüstungen
C 5.8 Querwandbau mit auskragenden Konsolen, KölnChorweiler (D) 1972
C 5.7

C 5.8

193

Wohlstandsbauten 1965 –1980

C 5.9
Kalksandsteinsichtmauerwerk
C 5.10 Außenverkleidung aus Faserzementplatten,
Köln (D)
C 5.11 Baustelle mit Großflächenschalungen für Ortbetonbauweise, um 1970
C 5.12 vorgehängte Brüstungen aus Waschbetonfertigteilen, Colonia-Hochhaus, Köln (D) 1973, Henrik
Busch
C 5.13 Terrassenhäuser in Ortbetonbauweise, Graz (A)
1978, Werkgruppe Graz

• Loggien verdrängen Balkone, die zehn Jahre
zuvor noch eine logische Bauweise darstellten, da die Decke über der tragenden Außenwand durchläuft.
• Große Gebäudetiefen gehen mit dunklen
Zonen in der Gebäudemitte einher: Badezimmer und Küche rücken von den Außenwänden in die Gebäudemitte und werden künstlich belichtet und belüftet.
• Die Querwandbauweise im Wohnungsbau erlaubt kurze Deckenspannweiten, was allerdings zu standardisierten, knapp bemessenen Raumbreiten führt – die Maße von Ehebett, Gang und Schrank betragen zusammen
ca. 3,60 m.
Neben der Querwandbauweise gibt es, vor
allem im Hochhausbau, auch Tragwerke mit
tragenden Quer- und Längswänden, bei denen
die Decken kreuzweise bewehrt sind.
Massive Wände
Als Wandbaumaterial kommt nun vielfach
Stahlbeton zum Einsatz. Dabei wird nicht mehr
Leicht- oder Ziegelsplittbeton wie in der Nachkriegszeit, sondern Normalbeton verwendet.
Grund dafür sind die hohen Eigenlasten aus
Betondecken und -wänden, was sich durch die
Vielzahl an Geschossen zusätzlich potenziert.
Dies erklärt auch, warum der Vollstein im Mauerwerksbau zurückkehrt und Leichtbauweisen
nur noch bei Einfamilienhäusern verwendet
werden. Hohe Druckfestigkeiten gehen einher
mit gutem Schall- und Brandschutz, was oftmals ausgenutzt – und damit konterkariert –
wird, um die Bauteilstärke zu reduzieren.
11,5 m starke tragende Wände sind in Reihenhäusern keine Seltenheit, mehrgeschossige
Bauten besitzen oftmals eine Wandstärke von
17,5 cm. Als Material erlebt insbesondere der
Kalksandstein in Deutschland seine Blütezeit,
was sich sowohl durch seine äußere Erscheinung als auch durch die gegenüber dem Ziegel größere Genauigkeit, insbesondere der
wirtschaftlich zu verlegenden großformatigen
Steine erklären lässt (Abb. C 5.9). Dass er farbneutral ist, macht ihn in dieser Epoche auch
zum bevorzugten Stein für Sichtmauerwerk,
denn die Farbe verschwindet zunehmend aus
den Oberflächen. Besonders auffällig ist dieses

C 5.9

C 5.10

Phänomen bei den Küchen: Besteht in der
Nachkriegszeit die Nachfrage hauptsächlich
nach Pastelltönen, so werden nach 1965 fast
nur noch weiße und graue Oberflächen hergestellt.
Im Ortbetonbau lösen Systemschalungen die
klassischen Brettschalungen ab. 1965 wird aus
Dreischichtplatten, Holzträgern und Stahlriegeln die Doka-Großflächenschalung entwickelt,
die es erlaubt, Wände zu erschwinglichem
Preis in Ortbeton zu produzieren (Abb. C 5.11).
Die ursprünglich für technische Bauwerke wie
Brückenpfeiler entwickelten Kletterschalungen
werden im Hochhausbau eingesetzt. Deckenschaltische, d. h. verfahrbare Großformatschalungen, kommen im Querwandbau zum Einsatz, wobei gleiche Raumbreiten dieses Verfahren zusätzlich rationalisieren. Die Firma
Hünnebeck aus Düsseldorf entwickelte damals
»Raumschalungen«, mit denen sich Wand und
Decke in einem Arbeisschritt schalen ließen: Im
Vertikalschnitt ähnelten diese einem umgedrehten U. Zum Ausschalen wurde das gesamte U abgesenkt und die beiden Seitenwände nach innen eingezogen. Mittels eines

L-förmigen Greifers wurde die Stahlschalung
dann herausgehoben und in das nächste
Stockwerk versetzt.
Heinrich Schmitt fasst den Fortschritt in Zahlen
zusammen: Demnach benötigen Brettschalungen vom Aufbau bis zum Ausschalen ca. 75
Minuten pro Quadratmeter; bei Großformatschalungen werden nur 15 Minuten veranschlagt [5]. Dies zeigt auch, dass bei den Gesamtbaukosten nicht mehr die Materialkosten
ausschlaggebend sind, sondern zunehmen die
Löhne einen gewichtigen Posten darstellen. Die
rationelle und dabei relativ anpassungsfähige
Kombination aus Ortbeton und Fertigschalungen wird in Westeuropa präferiert, wohingegen Osteuropa den Bauboom mithilfe der Vollmontagebauweise, dem Plattenbau, bewältigt.
Wärmeschutz und Dämmstoffe
Die wichtigste Tugend der Nachkriegszeit – die
Sparsamkeit – gilt in der Epoche des Wohlstands nunmehr als unmodern. Die Bauten ab
1965 zeichnen sich weder durch Material- noch
durch Energiesparsamkeit aus, was sich erst
mit der ersten Ölkrise im Jahr 1973 ändert. Auf

C 5.11

194

Wohlstandsbauten 1965 –1980

dieses einschneidende Ereignis reagiert der
Gesetzgeber knapp zwei Jahre später mit dem
Beiblatt zur DIN 4108 (Wärmeschutz) und
schließlich 1977 mit einem vollständig novellierten Regelwerk: der Wärmeschutzverordnung. Das bedeutet aber auch, dass Gebäude,
die vor der Ölkrise errichtet oder saniert wurden, sich an den Wärmeschutzkriterien der
Gründerzeit orientierten. Obwohl die dafür notwendigen Materialien längst entwickelt waren,
kamen sie erst zum Einsatz, als die entsprechenden Vorschriften es verlangten. Die Wärmeschutzverordnung von 1977 stellt einen radikalen Bruch dar: Die Anforderungen an den
Wärmeschutz werden z. B. bei Dachflächen um
das 3,5-fache erhöht. Vorgeschrieben sind
zudem Mehrscheibenverglasungen, wenn auch
der damals geforderte U-Wert von 3,3 W / m2K
aus heutiger Sicht noch sehr hoch ist.
Die nun geforderten Werte lassen sich mit Vollsteinwänden nicht mehr wirtschaftlich erzielen.
36,5 cm starke Kalksandsteinwände, wie sie
vor 1974 nach DIN 4108 in Köln oder Hamburg
(Wärmedämmgebiet I) genügten, reichen nun
bei Weitem nicht mehr aus. Neben dem erneuten Siegeszug poröser Mauersteine, insbesondere Gasbeton im Einfamilienhausbau, ist
es im Geschosswohnungsbau der Einsatz von
Dämmstoffen, der die Baukonstruktion nachhaltig verändert.
Mehrschaliges Mauerwerk, eine Erfindung der
Gründerzeit zur Verbesserung der Schlagregendichtigkeit, wird nun teilweise mit Dämmstoffen anstelle einer Luftschicht ausgestattet.
Dabei gilt Mineralwolle mit 6 cm als ausreichend dimensioniert, um ein Gebäude zu
dämmen.
Auch hinterlüftete Außenwandverkleidungen
werden vor 1977 in der Regel ohne Dämmung
ausgeführt. Sie dienen lediglich dem Schlagregenschutz, ähneln aber heutigen Konstruktionen. Der Polystyrolschaumstoff, 1951 erfundden und Ende der 1950-er Jahre zum ersten
Mal als Trägermaterial für die ersten Wärmedämmverbundsysteme eingesetzt, wird nach
der Ölkrise schnell zum beliebtesten Material
für nachträgliche Wärmedämmungen von Außenwänden. Auch bei diesem System sind zunächst lediglich Dämmstärken von 4 cm üblich.
Für die Verkleidung hinterlüfteter Vorhangfassaden werden neben Natursteinplatten fast ausschließlich Asbestzementplatten verwendet. Auf
dem Markt sind sowohl kleinformatige, schuppenartige Platten (30 ≈ 60 cm) als auch Großformattafeln bis zu einem Maß von 125 ≈ 358 cm.
Im Gegensatz zu den noch in den 1950er-Jahren üblichen Putzfassaden lassen sich die
preiswerten Platten trocken und schnell montieren und sind pflegeleicht, weshalb sie gerade
im Geschosswohnungsbau massenhaft eingesetzt werden (Abb. C 5.10). Asbestfasern werden erst zwischen 1980 und 1990 sukzessive
gegen Kunststofffasern ersetzt.
Schäden und Maßnahmen
Die Dauerhaftigkeit und Bauqualität der meisten Außenwandkonstruktionen ist unbestritten –

mit Ausnahme der frühen Leichtbauaußenwände der 1960er-Jahre, die allerdings im Originalzustand heute nicht mehr allzu häufig anzutreffen sind. Sehr schwierig ist allerdings die wärmetechnische Sanierung: Neben den unvermeidlichen Wärmebrücken an Loggien (siehe
S. 200) stellen die damals beliebten Sichtbetonbrüstungen ein Problem dar. Handelt es
sich um Betonfertigteile, können diese demontiert werden, was allerdings aufgrund des
hohen Gewichts nicht einfach ist. Noch problematischer sind Brüstungen aus Ortbeton, da
sie oft der Aussteifung der Schotten gegen
seitliches Ausweichen der Querwandköpfe
(Horizontallasten) dienen. Eine ersatzlose Demontage lässt sich also nicht realisieren, aber
auch ihr Verbleiben ohne Dämmung ist nicht
möglich, denn die Ortbetonbrüstungen stellen
durch ihre Einbindung in die Außenwand eine
unzulässige Wärmebrücke dar. Gerade diese
Sichtbetonteile sind typisch für diese Epoche;
die wärmetechnische Sanierung zerstört diese
jedoch unwiederbringlich (Abb. C 5.12).
Ähnliches gilt für die Außenwände, da sich die
Ausführungen in Sichtbeton oder Sichtmauerwerk von innen nicht sinnvoll dämmen lassen.
Die Wärmebrücken der Schotten und Decken –
anders als in der Längswandbauweise der
Gründerzeit – sind nicht akzeptabel. Daher
bleibt nur die Dämmung von außen – für Wohngebäude ohnehin die bauphysikalisch bessere
Lösung. Der Charakter des Gebäudes wird dadurch allerdings vollständig verändert, da die
zeittypische Rohheit der Konstruktion hinter der
neuen Haut verschwindet.
Die ab 1970 in Mode gekommenen Terrassenhäuser (Abb. C 5.13) nutzen die neuen Freiheiten der Querwandbauweise am entschiedensten. Eine energetische Sanierung ist gerade hier aufgrund der Wärmebrücken in den
Wandschotten und Terrassen wirtschaftlich und
ästhetisch kaum durchführbar, was manchen
Besitzer zum Abbruch bewegen könnte. Ähnliche Probleme finden sich gerade bei den ambitionierten Projekten der 1970er-Jahre, welche
die mittlerweile bezahlbare Ortbetontechnik für
eine neue Architektursprache nutzten.
Bei Gebäuden mit hinterlüfteten, aber noch ungedämmten Fassadenverkleidungen ist die
nachträgliche Wärmedämmung hingegen problemlos möglich. Das einzige Problem liegt hier
in der Entsorgung der asbesthaltigen Faserzementplatten. Allerdings werden die Kosten
dafür im Allgemeinen überschätzt, da man sie
unwillkürlich mit den keinesfalls vergleichbaren
Sanierungen von Spritzasbest in Beziehung
setzt. Auch Mineralwolledämmungen aus dieser Zeit müssen entsorgt werden; die fehlende
Biolöslichkeit der Fasern kann nur an unzugänglichen Bauteilen wie Trittschalldämmungen akzeptiert werden.

C 5.12

Überdeckungen werden erst 1988 in einer
Neufassung der Norm erheblich heraufgesetzt.
1975 reicht bei Außenbauteilen eine Überdeckung von 20 mm, die bei Fertigteilen sogar
auf 15 mm reduziert werden kann. Großes Bauvolumen, knappe Bauzeiten und unzureichende Nachbehandlung sind weitere Fehlerquellen, die zur Korrosion der Bewehrungsstähle
führen. Ursache ist der Karbonatisierungsprozess, der durch CO2-Einwirkung das vor Rost
schützende Calciumhydroxid in Calciumkarbonat umwandelt. Dadurch sinkt der ursprüngliche pH-Wert des Betons von 13 ab; sinken
die Werte unter 9, beginnt die obere Schicht
des Bewehrungsstahls zu korrodieren und
sprengt durch Volumenzunahme die Überdeckung ab. Dieser natürliche Ablauf wird zusätzlich durch einen mechanischen oder chemischen Angriff, große Porigkeit des Betons
oder Fehlstellen wie Risse und Kiesnester
beschleunigt. Der Prozess läuft im Übrigen in
Innenräumen schneller ab als an Außenbauteilen – innen fehlt jedoch meist die zur Korrosion
notwendige Feuchtigkeit, damit es zu Abplatzungen kommt.

Betonkorrosion
Neben der fehlenden Wärmedämmung leiden
viele Sichtbetonbauteile an Oberflächenschäden durch korrodierte Bewehrungen. Die in
den 1970er-Jahren nach DIN 1045 geforderten
C 5.13

195

Wohlstandsbauten 1965 –1980

Klasse

Oberflächenschutz

Dicke
[µm]

Bindemittel

OS-A

Hydrophobierung

OS-B

Beschichtung für nicht befahrbare Flächen

80

Polyurethan, Epoxidharz

OS-C

Beschichtung für nicht befahrbare Flächen
mit erhöhter Dichtigkeit

80

Polyurethan, Epoxidharz

OS-D I

Beschichtung für nicht befahrbare Flächen mit mind.
geringer Rissüberbrückung auf Polymerzementbasis

OS-D II

wie OS-D I, jedoch rein auf Polymerbasis

OS-E

Beschichtung mit erhöhter Rissüberbrückung
für nicht befahrbare Flächen

1000

OS-F

Beschichtung mit erhöhter Rissüberbrückung
für befahrbare Flächen

1500 – 3000

0

Silan, Siloxan

C 5.14
2000

Oberflächenschutzsysteme von sanierten Sichtbetonbauteilen
C 5.15 Mindestüberdeckungen und -betongüten nach
DIN 1045-1
C 5.16 Sanierungsschritte an schadhaften Sichtbetonbauteilen:
a Freilegen von korrodiertem Bewehrungsstahl
b Aufbringen des Korrosionsschutzes
c Schließen mit PCC-Mörtel

Polymer, Zement

300

Polymerdispersion
Polyurethan, Acrylat,
Epoxidharz
Polyurethan
C 5.14

1

bei gleichzeitigem Betonangriff durch Verschleiß (ohne betontechnische Maßnahmen)

chloridinduzierte Korrosion aus Meerwasser1

chloridinduzierte
Korrosion1

karbonatisierungsinduzierte
Korrosion1

Korrosionsart

Expositionsklasse

Beispiele

Betondeckung 3, 4
[mm]
cmin
c
cnom

XC 1 trocken oder
ständig nass

Innenräume mit normaler
Luftfeuchte; Bauteile,
ständig unter Wasser

10

XC 2 nass, selten
trocken

Teile von Wasserbehältern,
Gründungsbauteile

20

XC 3 mäßige
Luftfeuchte

offene Hallen, Garagen,
Innenräume mit hoher
Luftfeuchte

XC 4 wechselnd nass
und trocken

beregnete Außenbauteile,
Bauteile in Wasserwechselzonen

XD 1 mäßige Feuchte

Bauteile im Sprühnebelbereich
von Verkehrsflächen,
Einzelgaragen

XD 2 nass, selten
trocken

Schwimmbecken und Solebäder,
Bauteile, die chloridhaltigem
40
Industriewässern ausgesetzt sind

XD 3 wechselnd nass
und trocken

Bauteile im Spritzwasserbereich
von taumittelbehandelten Straßen,
direkt befahrene Parkdecks 2

10

20
C 16/20
LC 16/18
35

C 20/25
LC 20/22

15

25

40

Bauteile in Hafenbecken,
ständig unter Wasser

C 25/30
LC 25/28

C 30/37
LC 30/33

15

C 35/45
LC 35/38

C 30/37
LC 30/33

40

15

XS 3 Gezeitenzonen,
Spritz- und Sprüh- Kaimauern im Hafenanlagen
wasserzonen

55

C 35/45
LC 35/38

XM 1 mäßiger
Verschleiß

direkt befahrene Bauteile
mit mäßigem Verkehr

Erhöhung von
cmin um 5 mm

XM 2 schwerer
Verschleiß

durch schwere Gabelstapler
direkt befahrene Bauteile,
direkt beanspruchte Bauteile
in Industrieanlagen, Silos

Erhöhung von
cmin um 10 mm

C 30/37
LC 30/33

XM 3 extremer
Verschleiß

durch Kettenfahrzeuge
häufig direkt befahrene
Bauteile

Erhöhung von
cmin um 15 mm

C 35/45
LC 35/38

2

zusätzlicher Oberflächenschutz für direkt befahrene Parkdecks notwendig, z. B. Beschichtung
Bei Leichtbeton gilt zusätzlich – außer für Expositionsklasse XC 1: cmin ≥ dgl + 5 mm (dgl – Größtkorndurchmesser
der leichten Gesteinskörnung).
4
Beim Betonieren gegen unebene Flächen ist Δc um das Differenzmaß der Unebenheit, jedoch mindestens um
20 mm zu erhöhen; beim Betonieren unmittelbar auf den Baugrund um 50 mm.
5
Soweit sich aus den Expositionsklassen für Betonangriff keine höheren Werte ergeben.
3

C 5.15

196

Die ersten Schritte bei der Betonsanierung sind
üblicherweise folgende:
• Untersuchung der Schadensstelle auf Festigkeit (Prallhammer, Bohrkernuntersuchung),
Überprüfung des pH-Werts (Phenolphthaleinlösung), der Bauteilfeuchtigkeit (siehe Sanierungen Planen, S. 23) sowie Lage und Dimensionierung der Bewehrung (elektromagnetische Suchsysteme)
• Abstemmen loser Betonteile
• Reinigen der frei liegenden Bewehrung mittels Wasser-, Sand- und Kugelstrahlverfahren
(Flammstrahlen ist nicht zu empfehlen) bis
auf feste Betonschichten sowie Entrostung
bis Entrostungsstufe Sa 2,5 (metallisch blank)
bei der Sanierung mit PCC, bei Einsatz von
Spritzbeton nur Blattrostentfernung (Sa 1).
Hinsichtlich der eigentlichen Sanierung gibt es
zwei Methoden:

55

XS 1 salzhaltige Luft,
kein unmittelbarer
Außenbauteile in Küstennähe
Kontakt mit
Meerwasser
XS 2 unter Wasser

Mindestfestigkeitsklasse
des Betons 5

• Verwendung von PCC (kunststoffmodifizierter
Mörtel, auch Betonersatzsystem genannt):
Bei dieser Methode wird zunächst ein Korrosionsschutz (lösemittelarme oder -freie Epoxidharz- oder Zementemulsionsanstriche,
teilweise mit Zugaben von Bleimennige oder
Zinkoxid) in zwei Arbeitsschritten aufgebracht. Im Anschluss erfolgt der Auftrag
eines Haftgrunds auf Reaktionsharzbasis
oder Zementkunstharzbasis (etwas sicherer
in der Anwendung), auf den PCC »frisch in
frisch« aufgetragen wird. PCC besteht aus
Zementmörtel mit zugesetzten Kunststoffbindemitteln und wird für die Wiederherstellung
des ursprünglichen Profils verwendet. Es gibt
Systeme ohne Karbonatisierungswiderstand
(M1), mit Karbonatisierungswiderstand (M2)
und für tragende Bauteile (M3). Letztere sind
jedoch aufgrund des hohen Elastizitätsmoduls sowie der teilweise fehlenden Brandsicherheit (keine A-Klasse) nur bedingt einsetzbar.
• Verwendung von Spritzbeton: Bei dieser Methode entfallen Korrosions- und Haftgrundbeschichtungen. Stattdessen wird auf die
Schadstelle Spritzbeton nach DIN 18 551
(z. B. Torkret-Verfahren) aufgetragen, wobei
dieser nicht mit PCC-Spritzbeton verwechselt

Wohlstandsbauten 1965 –1980

a

werden darf, der nach der ersten Methode
aufgebaut werden muss. Spitzbeton auf Zementbasis haftet sehr gut auf dem Untergrund und bietet einen natürlichen Rostschutz sowie je nach aufgebrachter Schichtstärke auch statische und brandschutztechnische Verbesserungen. Umstritten ist die
Forderung, bei der Sanierung mit Spritzbeton
den gesamten karbonatisierten Beton, also
auch ausreichend feste Schichten abzustemmen.
Bei beiden Methoden werden kleine Fehlstellen
mit Reparaturmörtel aus PCC-Mörtel oder Epoxidharz ausgebessert. Zusätzlich kann eine
Karbonatisierungsbremse aufgebracht werden.
Dabei handelt es sich um eine spezielle Versiegelung auf Siloxan- oder Acrylharzbasis, die
meist pigmentiert ist. Manche Produkte sind
hydrophobierend (wasserabweisend) und zugleich dampfdurchlässig (Abb C 5.14).
Als Mindestmaße für die Betonüberdeckung
nach der Sanierung gelten die Werte in Abb.
C 5.15. Geringere Betonüberdeckungen sind
gemäß der Richtlinie »Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen« des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) zwar zulässig, benötigen jedoch einen erneuten Standsicherheitsnachweis.
Betonschäden durch frei liegende Bewehrung
treten sehr häufig bei Betonbrüstungselementen auf. Handelt es sich hierbei um vorgehängte Fertigteile, sollten je nach Baujahr unbedingt
die Anschlussbewehrungen bzw. -anker untersucht werden. Da diese lange Zeit nicht in
Edelstahl hergestellt wurden, können sie bereits korrodiert sein, was im schlimmsten Fall
dazu führen kann, dass das gesamte Element
abfällt.
Hochhausbau
Der Bau von Hochhäusern wird durch die neuen Stahlbetontechniken erstmals erschwinglich
und erfreut sich bei Architekten zunehmender
Beliebtheit. Wurden bis zu Beginn der 1960erJahre ausnahmslos Verwaltungsbauten in
Innenstadtlagen als Hochhaus errichtet, sind
es nun mehrheitlich Wohnhochhäuser in Vorortsiedlungen sowie Hotels und Krankenhäuser.
Die Arbeitsgemeinschaft für Städtebau, Bau-

b

c

und Wohnungswesen gibt in den 1970er-Jahren erste Richtlinien für den Bau von Hochhäusern heraus, die in vielen Punkten den heutigen
Hochhausverordnungen ähneln. Nicht mehr
gebräuchlich sind heute jedoch die damals zulässigen Nottreppenhäuser (80 cm Laufbreite,
Steigungsverhältnis 20/20) als zweiter Fluchtweg in Hochhäusern mit bis zu zwölf Geschossen sowie der verpflichtende Einbau von
Müllabwurfschächten in Wohnhochhäusern.
Anfang der 1960er-Jahre werden, ausgehend
von der Schweiz, manche Hochhäuser noch
in Mauerwerk errichtet, z. B. mit 24 cm starken
Innenwänden und 50 cm dicken Außenwänden
in Kalksandsteinsichtmauerwerk.
Da schon während der Errichtung das Stemmen von Schlitzen untersagt war und die
Wände und deren Öffnungen unveränderlich
sind, ist ein Umbau dieser Häuser nicht möglich. Aber auch bei Hochhäusern in Betonbauweise erweisen sich solche Eingriffe als problematisch, da die tragenden Wände oft weniger
als 20 cm stark, also insbesondere in den unteren Geschossen voll ausgelastet sind.

den bisher üblichen Vouten im Übergang von
Stütze zu Unterzug. Auch die aufwendig zu
schalende Rippendecke verschwindet allmählich und wird durch Flachdecken mit einfachen
Unterzügen rechtwinkligen Querschnitts ersetzt. Da die Installationsdichte der Gebäude
deutlich zunimmt (Telefon, Klimatisierung) –
wobei deren Umfang noch wesenlich geringer
ist als heute –, werden die Verteilnetze häufig in
Aussparungen der Skelettkonstruktion geführt,
was durch die Ortbetonbauweise problemlos
möglich ist (Abb. C 5.18).
Die Ausführung von Sichtbeton im Inneren ist
unüblich; alle Stützen und Decken werden verkleidet, jedoch selten mit Elementdecken wie in
den 1980er-Jahren, sondern mit Innenputz auf
Putzträgern (z. B. Holzwolleleichtbauplatten).

C 5.16

Schäden und Maßnahmen
Eine sparsame Bewehrung und die daraus resultierende eingeschränkte Gebrauchstüchtigkeit kommen bei Bauten von 1965 bis 1980
kaum vor, womit sich die Probleme bei der Sanierung meist auf die Beseitigung der Betonkorrosion beschränken.

Tragende Innenwände und Skelettkonstruktionen

Der Wandel von der tragenden Außen- zur tragenden Innenwand (Querwandbauweise)
wurde bereits beschrieben (siehe S. 193). Die
schon aus den 1950er-Jahren bekannte Skelettbauweise wird in den 1960er-Jahren zur alleinigen Konstruktionsweise für Warenhäuser,
Verwaltungs-, Industriebauten o. Ä. Dabei verlieren allerdings Stahlskelette aus verschiedenen Gründen rapide an Bedeutung:
• Die fehlende Brandsicherheit muss durch
Verkleidungen behoben werden.
• Die üblicherweise noch in der Fassade sitzende Außenstützen benötigen einen Rostschutz.
• Die Schalungstechnik hat sich so weit entwickelt, dass Betonskelette genauso wirtschaftlich hergestellt werden können.
Die grundsätzliche Konstruktion der Stahlbetonskelette sowie deren äußeres Erscheinungsbild ähneln jenen der Nachkriegszeit. Sie unterscheiden sich nur durch die neuen Schalungstechniken, die nicht mehr kompatibel sind mit

Fassadensysteme

Mit dem Hochhausbau werden auch neue Fassadenbauweisen entwickelt: die Stahlbetonfertigteilbauweisen (Plattenbau) und die in
Amerika längst üblichen Vorhangfassaden aus
Aluminiumstrangprofilen. Letztere entsprechen
in der Regel den heute üblichen Konstruktionen, wenn auch die damals eingesetzten Gläser und Paneele U-Werte aufweisen, die den
heutigen Anforderungen nicht mehr genügen.
Durch diese Entwicklung rückt das Tragwerk
bei Skelettkonstruktionen nun in den Innenraum, anstatt wie bisher die Fassade zu gliedern. Die Fassadengliederung übernimmt nun
die nur für Horizontallasten statisch wirksamen
Pfosten der Vorhangfassade sowie die gegen
den Brandüberschlag geschlossenen Brüstungen, was zu einer gewissen formalen
Gleichförmigkeit bei Verwaltungshochhäusern
führt. Die geschlossenen Brüstungen werden in
Ortbetonbauten vielfach zur horizontalen Aussteifung genutzt, womit ein Entfernen im Umbau ausgeschlossen ist.
Neben diesen Pfosten-Riegel-Fassaden wird
197

Wohlstandsbauten 1965 –1980

1
2
3
4

häufig mit vorgehängten Sandwichtafeln experimentiert, die aus einer Wetterbekleidung (z. B.
Aluminium), einer Hartschaumdämmung und
einer inneren Dampfbremse (z. B. Kunststoffplatten) bestehen (Abb. C 5.19 und 20). Die
Tafeln bieten im Gegensatz zu den frühen,
thermisch nicht getrennten Pfosten-Riegel-Fassaden den Vorteil, dass sie nahezu keine Wärmebrücken aufweisen. Die Dämmstärke reicht
allerdings aus heutiger Sicht nicht aus.

Stahlbeton-Großformatplatte
Bewehrungsgitter
Ortbeton
Verdrängungskörper

a

b

C 5.17

Schäden und Maßnahmen
Der Schallschutz von Fassaden ist aufgrund
noch nicht ausgereifter Anschlüsse an Decken
und Innenwände zur Unterbrechung von Nebenwegen (innen) bzw. aufgrund von Leichtbauweisen und fehlenden Vorschriften (außen)
oft ungenügend. Ähnliches gilt für den Wärmeschutz, der aus heutiger Sicht unterdimensioniert ist und vielfach Wärmebrücken aufweist.
Die einzig mögliche Form der Sanierung besteht im vollständigen Neubau der Vorhangfassade. Um dabei die Zartheit der ursprünglichen
Profile auch nur annährend zu erreichen,
braucht man einiges Geschick und einen zahlungswilligen Bauherrn.
Bauten mit einer von außen sichtbaren Tragkonstruktion besitzen, wenn überhaupt, lediglich eine minimale Dämmung auf der Innenseite, um Tauwasserbildung zu vermeiden.
Auch hier muss das Gebäude meist bis zum
Rohbauzustand rückgebaut werden. Die neue
Fassadenhaut wird nun nicht mehr zwischen
den Stützen, sondern außen daran vorbeigeführt. Dadurch ist der sanierte Bau kaum noch
von heute geplanten Bürogebäuden zu unterscheiden.
Eine schon bei aktuellen Planungen unangenehme Aufgabe ist der Ausgleich von
Differenzen zwischen den Ungenauigkeiten
des Rohbaus und denen der vorgehängten
Fassade, vor allem weil die Fassade nun das
gesamte Gebäude umhüllt und Versprünge
nicht mehr durch die fassadengliedernden
Stützen und Decken kaschiert werden. Zwar
sind Betonbauten von 1965 bis 1980 sicher
mit größerer Genauigkeit errichtet als jene der
direkten Nachkriegszeit, vor allem aufgrund
der neuen Schalungstechniken; dennoch
verbleiben teilweise beträchtliche Ungenauigkeiten, die erst mit der DIN 18 202 (Ebenheitstoleranzen) von 1977 beschränkt werden.
Bei der Planung von Sanierungen müssen
also relativ anpassungsfähige Details für den
schall- und brandsicheren Anschluss der
Decken und Stützen bzw. Trennwände entwickelt werden.
Fenster

Mit der Wärmeschutzverordnung von 1977 werden Zweischeibenisoliergläser Pflicht. Bis 1975
war es hingegen in den wärmeren Regionen
Deutschlands üblich, Einfachfenster mit Einscheibenverglasungen einzusetzen – eine
Technik, die selbst in der Gründerzeit nur für
untergeordnete Räume Anwendung fand. Die
ersten Isoliergläser stellen zwar eine VerbesseC 5.18

198

Wohlstandsbauten 1965 –1980

rung um das doppelte gegenüber Einfachverglasungen dar, liegen aber anfangs nur bei UWerten um 3,0 W / m2K. Erst seit 1995 werden
die Isoliergläser auf der Innenseite zusätzlich
mit Metalloxiden beschichtet, was den U-Wert
schlagartig von 3,0 auf 1,3 W / m2K verbessert.
Manche Hersteller drucken das Herstellungsdatum auf den Distanzhalter, womit eine Einschätzung möglich ist. Ohne weitere Überprüfung kann jedoch ein Originalfenster aus der
Zeit von 1965 bis 1980 als nicht sanierbar eingestuft werden, da es zur Aufnahme neuer Gläser meist zu schwach dimensioniert ist sowie
heutigen Komfort- und Normansprüchen an
Dichtigkeit und Bedienung nicht entspricht.
Zudem ist die Gefahr groß, dass Holzfenster
mit heute verbotenen Holzschutzmitteln (z. B.
Lindan, PCP) auch im Innenbereich behandelt
wurden, was im Übrigen auch auf alle Holzverkleidungen zutreffen kann.
Außenputz und Beschichtungen
Im Geschossbau kommen zu den bekannten,
weiterhin verwendeten mineralischen Putzen
die Kunstharzputze hinzu. Diese werden in der
DIN 18 558 als »Beschichtungen mit putzartigem Aussehen« bezeichnet. Als Oberputze
gewinnen sie schnell an Bedeutung, da sie
auch von ungelernten Kräften relativ leicht verarbeitet werden können. Insbesondere als
Oberputz für Wärmedämmverbundsysteme
nehmen sie lange Zeit eine Monopolstellung
ein. Als Endbeschichtung oder auch bei späteren Renovierungen wurden in der Regel
passende Kunstharz- oder ähnliche filmbildende Beschichtungen verwendet. Die Dampfdurchlässigkeit wird zwar von den Herstellern
garantiert, jedoch nur bei fachgerechtem, d. h.
ausreichend dünnem Schichtauftrag. Mehrmalige Renovierungsanstriche und zu große Putzstärken führen aber immer wieder zu dampfdichten Schichten, die sich vom Untergrund

a

großflächig ablösen. Solche Beschichtungen
müssen durch Fräsen oder Strahlen vollflächig
bis zum Mauergrund entfernt und neu aufgebaut werden. Diese Sanierungsmaßnahme wird
in den nächsten Jahren sicher auch bei Wärmedämmverbundsystemen früher Jahrgänge
fällig werden, deren Dimensionierung nach
heutigen Maßstäben gerade noch als ausreichend gilt.
Leichte und elementierte Innenwände
Trennwände ohne tragende Funktion, die in
Trockenbauweise errichtet werden, gibt es
schon seit Längerem, aber erst die fortschreitende Modularisierung macht ihren flächendeckenden Einsatz sinnvoll. Leichte Trennwände aus verputzten Unterkonstruktionen
werden durch elementierte, umsetzbare oder –
so sahen das die Zeitgenossen – demontierbare Wände, z. B. Gipskartonplatten auf verzinkten Stahlprofilen, ersetzt. Die Trockenbauwände werden zwar seit den 1940er-Jahren
produziert, doch erst jetzt massenhaft verbaut.
Dies mündet 1985 in die neue DIN 18 183 für
Montagewände aus Gipskartonplatten. Versetzbare Innenwände werden auch im Wohnungsbau eingesetzt, obwohl sie ihre Qualitäten dort
kaum ausspielen können. Auch hier werden
neben Holzständern vielfach Metallwerkstoffe
wie stranggepresste Aluminiumprofile oder
Stahlbleche eingesetzt (Abb. C 5.21).

C 5.19

Die flache Stahlbetondecke ersetzt ab Mitte
der 1960er-Jahre nahezu alle bisher bekannten
Deckensysteme. Ihre Konstruktion erlaubt mit
dem homogenen Tragverhalten und der ebenen Untersicht Wandstellungen in jeder beliebigen Grundrisslage, was weder mit Holzbalkendecken (Eigenlast der Wand) noch mit
Plattenbalkendecken (oberer Wandanschluss)
möglich war. Im Laufe der Zeit kommen zu den

teilvorgefertigte Stahlbetondeckensysteme
a Filigrandecke mit glatter Untersicht
b Filigrandecke mit glatter Untersicht mit Hohlkörpern zur Gewichtsreduktion
C 5.18 Stahlbetonskelettbau mit Installationsführungen,
längs gespannte Unterzüge, quer gespannte
Rippendecke; Beispiel von 1978
C 5.19 Postscheckamt, Essen (D) 1968, Bauabteilung
der Oberpostdirektion Düsseldorf
C 5.20 Postscheckamt, Essen
a Teilansicht der Fassade
b Horizontalschnitt AA durch Brüstungselement
und verschiebbares Sonnenschutzpaneel
c Vertikalschnitt BB durch Verglasung und
Brüstungspaneel

b

c

Decken

C 5.17

C 5.20

199

Wohlstandsbauten 1965 –1980

Ortbetondecken zunehmend Teil- und Vollfertigteildecken: Beide ermöglichen einen schnellen Baufortschritt ohne Ein- und Ausschalen,
wobei erstere aufgrund ihres geringen Gewichts besser zu transportieren sind. Beide Systeme erfordern allerdings stärker durchrationalisierte Grundrisse.
Dass sich die neuen Europamodule selbst hier
nicht durchsetzen, zeigt sich in den Achsmaßen, die sich weiterhin an den Mauerwerksmaßen orientieren. Bei Umbaumaßnahmen kann
der Unterschied zwischen Ortbeton- und Fertigteildecken vernachlässigt werden – ausgenommen bei geplanten Deckendurchbrüchen:
Hier ist zu berücksichtigen, dass die Hauptbewehrungen von Fertigteilen – anders als bei
Mattenbewehrung in Ortbeton – meist stärker
dimensioniert, dafür aber in größeren Abständen eingebaut sind (Abb. C 5.17).
Im Hochhaus- und Industriebau werden vermehrt auch Stahl-Stahlbetonverbunddecken
eingesetzt, z. B. mit Schwalbenschwanztrapezblechen.
Balkone und Loggien

Im Gegensatz zum Fertigteilbau verlaufen in
der Ortbetonbauweise die Decken und /oder
tragenden Wände meist ohne thermische Trennung von innen nach außen durch. Die dabei
entstehende Wärmebrücke war zwar bekannt,
wurde aber ignoriert: »Bei Balkonen und Loggien wirken Stürze und durchgehende Querwände als Wärmebrücke. Bei größerer Sturz-

oder Mauerdicke (> 30 cm) sind sie unbedenklich. Die Aufwendungen zu ihrer Verhütung
sind kompliziert und stehen in keinem Verhältnis zum Nachteil des geringeren Wärmeverlusts oder der allmählich auftretenden Schwärzung des Deckenrands.« [6] Nur selten werden
ca. 50 cm breite Streifen gering dimensionierter
Wärmedämmung in die Betonschalung eingelegt oder im Mauerwerk verlegt (Abb. C 5.22
und 23).
Eine bauphysikalische Verbesserung ist aufgrund der fehlenden Bauteiltrennung problematisch. Die nachträgliche Trennung – analog
zu abgetrennten Balkonen – lässt sich nicht
realisieren, da die Wandscheiben, auf denen
die Decken aufliegen, durchlaufend konstruiert
sind. Ebenso kompliziert stellt sich die allseitige Dämmung – bei der Loggia Boden, Seitenwände und Decke – unter Einhaltung der
Flachdachrichtlinien (Hochzug der Abdichtungen an der Ausgangstür) dar: Zum einen
würde sich an der Balkontür eine mindestens
20 cm hohe Schwelle ergeben, zum anderen wäre die lichte Höhe durch die Dämmung
der Deckenuntersicht zusätzlich um mindestens 10 cm verringert. Zusammen reduziert
dies die lichte Raumhöhe der Loggia auf bis
zu 2,20 m.
Eine mögliche Lösung ist die vollständige Erneuerung der Fassade, bei der die Loggien zu
unbeheizten Wintergärten umgewandelt werden, was allerdings eine annähernde Südausrichtung der Fassade voraussetzt. Alternativ

verbleibt noch die Umwandlung der Loggien in
beheizten Wohnraum und der Vorbau von konstruktiv unabhängigen Balkonen. Die Vergrößerung der Wohnfläche stellt für den Bauherrn
einen ökonomischen Vorteil dar, sofern die
Wohnung leersteht und er eine neue Mietvereinbarung treffen kann. Ist die Wohnung dagegen weiterhin bewohnt, kann er nur einen Modernisierungsaufschlag verlangen.
Fußböden

Die 1962 eingeführte DIN 4109 »Schallschutz«
gilt auch noch Ende der 1970er-Jahre. Sie
bildet gegenüber den in der Nachkriegszeit
üblichen gleitenden Estrichen eine deutliche
Verbesserung, bleibt aber noch hinter den
heute gültigen Grenzwerten zurück. Durch die
mit den in der Querwandbauweise über die
Wohnungstrennwände durchlaufenden Betondecken ergeben sich ungünstige Körperschallübertragungen durch das gesamte Bauwerk,
insbesondere von den akustisch nicht getrennten Treppenläufen und Aufzügen. Da
die Trittschalldämmmatten relativ dünn verlegt
werden, kann auch der schwimmende Zementestrich bis auf 35 mm reduziert sein.
Der gesamte Fußbodenaufbau kann also nur
50 – 60 mm betragen, was bei Kernsanierungen im Anschluss an zu erhaltende Treppenhäuser einen Höhenausgleich notwendig
macht. Neben den üblichen Nassestrichen
kommen auch vielfach Trockenestriche zum
Einsatz. Häufig sind dies einlagig verlegte, mit

a

b

C 5.22
C 5.21
a

b

c

d

C 5.22

e
1
2
3
4

Wandanschlussprofil
Pfostenprofil
Deckprofil mit Klemmfeder
Wandelement:
beschichtetes Stahlblech mit Gipskarton
5 Aluminiumtürzargenprofil

C 5.23
6
7
8
9
10
11

Türblatt
Verglasung in Aluminiumprofilen
Steinwollefüllung
Deckenanschlussprofil
elastischer Bodenanschluss
Schraubspindel

C 5.24
C 5.21

200

versetzbare Trennwand
a Übersicht
b Schnitt BB, Pfosten mit Schraubspindel
c Schnitt BB, geschlossenes Wandelement
d Schnitt CC, Deckenanschluss bei verglastem
Oberlicht
e Horizontalschnitt AA
Systemskizzen zu Balkonkonstruktionen
a auskragende Platten im Längswandbau
b seitlich im Mauerwerk aufgelagerte, getrennte
Platten
verschiedene Balkonausführungen
a Ortbetonausführung als Kragplatte mit bituminöser Abdichtung
b Stahlbetonfertigteil, nach damaliger Auffassung wasserdicht, an den Stirnseiten aufgelagert
Fußbodenaufbau für Fußbodenheizung mit Edelstahlrohren

Wohlstandsbauten 1965 –1980

Nut und Feder versehene, 19 oder 22 mm
starke Spanplatten, in Nassräumen auch Asbestzementplatten. Beide sollten bei Renovierungen entsorgt werden; Spanplatten sind in
der Regel formaldehydbelastet.
Neu sind Anfang der 1970er-Jahre die ersten
Fußbodenheizungen. Neben im Estrich verlegten Elektroheizmatten werden auch Warmwasserheizsysteme angeboten, die sich allerdings erst in den 1980er-Jahren durchsetzen.
Die Rohre werden anfangs noch nicht in den
Estrich eingebettet, sondern durch Folien oder
Noppenbahnen vom Estrich getrennt, um eine
Verformung der damals verwendeten Metallrohre zuzulassen (Abb. C 5.24).
Wie bei Betondecken und Innenwänden sucht
man in den 1970er-Jahren zunehmend nach
schnell zu verlegenden und trockenen, also
praktischen Bauprodukten, auch bei den Bodenbelägen. So wird der Terrazzoestrich beispielsweise von Fertigterrazzo (Werksteinplatten) abgelöst. Holzböden werden größtenteils
verklebt, wobei der bisher übliche Teerkleber
durch Kunstharzkleber ersetzt wird und kleinformatiges Parkett die Dielenböden verdrängt.
Den Großteil der Bodenbeläge stellen jedoch
geklebte PVC-Böden und Teppichböden, insbesondere Nadelvliesteppich, dar. Teppichböden waren bis dato ein Luxusartikel, durch neuartige Verfahren (Tufting) und den Einsatz von
Synthetikfasern kommen nun Bodenbeläge auf
den Markt, die sogar preiswerter sind als Linoleum oder Mosaikparkett.

Dachgeschoss
Das Steildach wird fast komplett vom »modernen« Flachdach verdrängt. Lediglich bei Einfamilienhäusern werden noch häufig Steildächer
gebaut.
Flachdächer

Gerade zu Beginn der Epoche wird ein experimenteller Umgang mit Flachdachkonstruktionen gepflegt. Die dadurch verursachte Fehlerhäufigkeit soll 1974 mit der Einführung der
DIN 18 338 »Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten« begrenzt werden. Noch in
Fachbüchern von 1978 sind aus heutiger Sicht
abenteuerliche Konstruktionen veröffentlicht,
und doch hofft beispielsweise Heinrich Schmitt,
dass »durch die Forschungen (…) die Probleme so weit gelöst (sind), dass heute keine
ernsthaften Schäden an Flachdächern mehr zu
entstehen brauchen« [7].
Der in der Bevölkerung noch heute schlechte
Ruf des Flachdachs ist auf die schadensanfälligen Konstruktionen der 1970er-Jahre zurückzuführen. Die Mängel beruhen in erster Linie auf
Konstruktionsfehlern durch mangelnde Erfahrung der Planer – es wird sozusagen am Objekt
geforscht –, aber auch auf thermischen Spannungen aufgrund geringer Wärmedämmschichten sowie fehlenden Erfahrungen der ausführenden Firmen mit Material und Ausführungsdetails.
Das Flachdach gilt in den 1970er-Jahren im
Vergleich zum Steildach nicht nur als moder-

ner, sondern auch als preiswerter, was auf eine
nicht sehr hohe Ausführungsqualität schließen
lässt. Viele Flachdächer werden dem Wortsinn
entsprechend flach, also ohne Gefälle zu den
Dachgullys, ausgebildet. Ansonsten wird das
Gefälle mit mindestens 2 % Neigung meist
durch eine Schicht aus Normalbeton auf der
Rohdecke hergestellt. Eine frühe Form von Gefälledämmung stellen örtlich aufgebrachte
Leichtbetonschichten (10 –12 kN / m3) dar, bei
denen auf weitere Dämmschichten und Dampfbremsen verzichtet wird.
Die Vielzahl der verwendeten Dachaufbauten
lässt sich in drei – heute noch gebräuchliche
Gruppen – einteilen: Kaltdach, Warmdach und
Umkehrdach.
Das Kaltdach ist eine gebräuchliche Konstruktion, bei der die Dämmung hinterlüftet wird. Sie
gilt allgemein als sicher, da es keine Probleme
mit Durchfeuchtung gibt und die Dachschale
als eigenständiges Bauteil mit einem größeren
Gefälle versehen werden kann. Die Distanz
zwischen Dämmung und Schale wird häufig
durch eine Holzkonstruktion erzeugt. Dabei
wird eine vollflächige Schalung auf Sparren
oder Latten genagelt, die einen Luftraum oberhalb der Dämmung schafft. Diese Holzkonstruktion liegt entweder auf der Betondecke
oder bildet selbst das Tragwerk und wird unterseitig mit Gipskartonplatten verkleidet.
Bei Warmdächern, d. h. nicht hinterlüfteten
Dächern mit Wärmedämmschichten unterhalb
der Abdichtungsebene, ist bei Konstruktionen

a
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20

b

C 5.23

Unterbeton (nicht unterkellert, oben)
Dampf- und Feuchtigkeitssperre
Wärmedämmplatten (z. B. Tecto-Tel-Platten)
Massivdecke (uneben)
Ausgleichsschüttung (z. B. Bituperl) mit Rippenpappe
als Abdeckung
Trittschalldämmplatte soweit erforderlich
Massivdecke (oben abgezogen)
Trittschall- und Wärmedämmplatten
JOCO-Großflächen-Element (fabrikvorgefertigt) mit
Trägerplatte aus PUR-Schaum
Wärmeleitfläche aus Aluminiumblech
mit eingeprägten Rohrführungsrillen
Aluminium-Folienkaschierung
JOCO-Randausbauplatte
Edelstahlrohr, als Rohrregister im JOCO-Element
fabrikfertig eingelegt
Anschlussrohre vom Verteiler zum Element
Randdämmstreifen, 10 mm
JOCO-Fünfschicht-Folie, verschweißbar
Zementestrich, mind. 40 mm dick
Armierung (nur bei besond. Belastungen)
dauerelastische Verfugung zwischen Steinfußböden
und Wand- oder Sockelplatten
Bodenbeläge

C 5.24

201

Wohlstandsbauten 1965 –1980

a
b
c
Wärmedurchlasswiderstand
[m2K/W]

C 5.25

d

C 5.26

e
f
g

Wärmeleitzahl in [W/m2K]
0,035
0,041
0,052
Polyurethan
Polystyrol Schaumglas
[mm]
[mm]
[mm]

0,86

30,0

35,0

45,0

1,08

37,5

43,8

56,3

1,29

45,0

52,5

67,5

C 5.27

1,51

52,5

61,3

78,8

C 5.28

1,72

60,0

70,0

90,0

C 5.29

C 5.25
Warmdach mit ungenügender Wärmedämmung

C 5.26

U = 0,46 W / m2K

Kies, Abdichtung
zweite Druckausgleichsschicht (Lüftungspappe)
ungenügende Wärmedämmung
Dampfsperre
erste Druckausgleichsschicht (Lüftungspappe)
Voranstrich
150 mm Stahlbeton

Bitumenbahn zweilagig
Estrich mit Dichtungszusatz
Wellplatte aus Asbestzement
Dämmung Expansitkork oder
Polystyrol 50 mm
Decke Stahlbeton 150 mm

Warmdach

Kaltdach

U = 0,66 W / m2K

U = 0,39 W / m2K

Kies, Abdichtung
zweite Druckausgleichsschicht (Lüftungspappe)
ausreichende Wärmedämmschicht
Dampfsperre
erste Druckausgleichsschicht
Voranstrich
150 mm Stahlbeton

Bitumenbahn zweilagig
Holzschalung 20 mm
Luftraum 50 mm
Dämmung Expansitkork oder Polystyrol 50 mm
Decke Stahlbeton 150 mm

Warmdach

Wasserdach

30 mm Feinbeton, 30 mm Raubeton
Schutzbahn Kupfer- bzw. Aluminiumfolie geriffelt
zweite Druckausgleichsschicht (Lüftungspappe)
Wärmedämmschicht (ausreichend)
Dampfsperre
erste Druckausgleichsschicht (Lüftungspappe)
Voranstrich
150 mm Stahlbeton

aus den 1970er-Jahren von einem Tauwasserausfall sowohl in der Dämmung als auch in der
Rohdecke auszugehen. Dieses Wasser verdampft unter Sonneneinstrahlung und führt zu
Blasen unter der Dampfbremse. Durch sogenannte Dampfdruckausgleichsschichten unter
der Dampfbremse sowie unter der Abdichtung
versucht man dies zu vermeiden (Abb. C 5.27).
Hierfür infrage kommt entweder das punktuelle
Verkleben der Dampfsperre und der Abdichtung, oder es werden spezielle Bahnen mit auf
der Unterseite aufkaschiertem Lochglasvlies
oder Wellpappe verlegt.
Da die Planer damals davon ausgingen, dass
sich der Dampf in diesen Schichten horizontal
ausbreitet, wurden die Druckausgleichsschichten oftmals mit einer Vielzahl von Lüfterhauben versehen. Diese sollen den Wasserdampf abführen, stellen jedoch ihrerseits aufgrund der Durchdringung der Dachhaut eine
potenzielle Schadensquelle dar (Abb. C 5.26).
Eine Sonderkonstruktion des Warmdachs basiert auf der geringen Wasseraufnahmefähigkeit des neu entwickelten Dämmstoffs Schaumglas, der weder eine Dampfbremse noch eine
Ausgleichsschicht benötigt und entsprechend
eingesetzt wird. Auch bei Flachdächern auf
Trapezblechen wird auf eine Dampfbremse
verzichtet, da diese als dampfdicht gelten.
Das sogenannte Wasserdach ist meist eine
Warmdachkonstruktion mit aufgestocktem
Dachgully, der für einen ca. 5 cm hohen Wasserstand sorgt. Dieser soll die thermische Belastung insbesondere in den Sommermonaten
veringern.
Mit dem Umkehrdach – eine Neuentwicklung
der 1970er-Jahre – kommt die inzwischen zur
Marktreife entwickelte extrudierte Wärmedämmung mit geringer Wasseraufnahmefähigkeit
zum Einsatz. Dabei kann die Dämmung oberhalb der Abdichtung verlegt und so auf jegliche Dampfabdichtung verzichtet werden.

Kaltdach

U = 1,18 W / m2K

U = 0,66 W / m2K

U = 0,66 W / m2K

Schäden und Maßnahmen
Bei Kaltdächern hat sich die fehlende Kaminwirkung horizontaler Luftschichten und die daraus resultierende Durchfeuchtung der üblicherweise verwendeten Mineralwolle als problematisch erwiesen. Dass dies in den 1970erJahren noch nicht erkannt wurde, zeigt eine

Wasser 50 mm
Kies, Abdichtung
Sperrfolie mit geschweißten Stößen
zweite Druckausgleichsschicht (Lüftungspappe)
Wärmedämmschicht
Dampfsperre
erste Druckausgleichsschicht (Lüftungspappe)
Voranstrich
C 5.27

202

notwendige Dämmstärken beim Flachdach nach
DIN 4108 von 1969
Flachdachentlüfter für Dampfdruckausgleichsschicht im Warmdach
a Kiesschicht
b Dichtungsbahn mehrlagig
c obere Druckausgleichschicht
d Flachdachentlüfter
e Warmdämmung
f Dampfsperre
g untere Druckausgleichschicht
verschiedene Flachdachaufbauten (Warm-, Kaltund Wasserdach) mit zugehörigen U-Werten
Systemaufbauten von Plattenbauwänden und
deren wärmetechnische Sanierung
System der Plattenbauweise P2

Wohlstandsbauten 1965 –1980

Wärmedurchlasswiderstand1
1/Λ

Wärmedurchgangskoeffizient U1

Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040
Mindestdicke

Wärmedurchgangskoeffizient U1

Sanierung
mit Zusatzdämmstoff

[kg/dm3] [N/mm2]

[m2K/W]

[W/m2K]

[mm]

[W/m2K]

Rohdichte

Güte

Bestand

einschichtig
Längsaußenwand
Giebelaußenwand
Leichtbeton
(Schaumbeton)

i

a

B 50
5

270
290

1,25

4,1

0,57

1,35

80

0,36

B 225 1,7

18,4

0,82

1,01

80

0,33

B 160 2,25

13,1

0,67

1,19

80

0,35

B 225 2,3

18,4

0,63

1,25

80

0,36

B 225 2,3

18,4

1,37

0,65

80

0,28

B 225 2,3

18,4

1,34

0,66

80

0,28

B 225 2,3

18,4

1,35

0,66

80

0,28

15

zweischichtig
(»Cottbus«)
Loggiaaußenwand
Leichtbeton
HWL-Platte
Giebelwand mit
Fensteröffnung
Normalbeton
HWL-Platte

i

a

15

200 50
290

25

i

a

15

200 50
290

25

zweischichtig
(»Berlin«)
Längsaußenwand
Loggiaaußenwand
Normalbeton
HWL-Platte
Giebelwand
(doppelt gestellt)
Normalbeton
Schaumpolystyrenplatte

i
15

a
50 140 15
220

i

a
150 50
100
300

dreischichtig
Längsaußenwand
Loggiaaußenwand
Normalbeton
Schaumpolystyrenplatte

Steildächer

Traditionelle Zimmermannsverbindungen werden seit Mitte der 1960er-Jahre von Nagelverbindern aus verzinkten Blechen abgelöst, die
seit 1952 auf dem deutschen Markt sind. Mit
der Entwicklung von Kunstharzleim ersetzt man
zudem sämtliche genagelten Binder gegen
verleimte. Insbesondere die schon aus der Zwischenkriegszeit bekannten Brettschichtbinder
werden nun vielfach verbaut. Zwar müssen die
Hersteller schon seit den 1940er-Jahren einen
Eignungsnachweis zum Leimen von tragenden
Holzbauteilen erbringen (DIN 1052), jedoch
sollten sämtliche Leimbinder auf ihre Funktionstüchtigkeit untersucht werden. Zur Einordnung
der Konstruktion hilft die Suche des vorgeschriebenen Stempels auf den Bindern.

Beton
Normwürfeldruckfestigkeit
Rn

AußenwandQuerschnitt
variante / Material

Konstruktion, bei der sogar eine auf die Dämmung lose verlegte und mit Gefälleestrich versehene Faserzementwellplatte als Hinterlüftung
dienen sollte. In vielen Fällen wurden Kaltdächer jedoch mit hohen Luftschichten zwischen
10 und 20 cm ausgeführt, die in der Praxis häufig schadensfrei sind.
Bei der Sanierung kann man die hohen Querschnitte für zusätzliche Wärmedämmung nutzen, wobei nach dem Abbruch der vorhandenen Untersichten und der Dämmung (meist
nicht biolösliche Mineralwolle) eine Dampfbremse aufzubringen ist, welche eine Durchfeuchtung der Wärmedämmung duerhaft verhindert (Membranfunktion).
Bei Warmdächern ist die Dämmung oftmals mit
Wasser vollgesogen. Fehlende praktische Erfahrungen der ausführenden Firmen, zahlreiche
Durchdringungen (z. B. Entlüftungshauben),
Ausführungen ohne Gefälle, Verformungen
durch eine zu gering dimensionierte oder fehlende Dämmung im Attikabereich und mangelhaft ausgeführte bzw. fehlende Dampfbremsen
stellen vielfältige Fehlerquellen dar. Bei der
Sanierung sollte man daher immer von einem
Totalabbruch ausgehen und eine Neukonstruktion vorsehen, was allerdings auch notwendige
Änderungen an der Attika nach sich zieht, da
diese für die neuen Dämmstärken in der Regel
zu niedrig ist.
Umkehrdächer können schadensfrei sein, sofern die Abdichtungen fachgerecht ausgeführt
sind. Um den neuen Anforderungen der EnEV
zu entsprechen, ist eine Sanierung mit zusätzlichen Dämmplatten möglich. Bei Konstruktionen der ersten Generation sollte man aber zumindest die Erneuerung aller Hochzüge und
Anschlüsse vorsehen.

Giebelwand
Normalbeton
Schaumpolystyrenplatte
1

ohne Wärmebrücken

i

a
120
50 60
230

i

a
150

50 60
260

C 5.28

Sonderbauweisen
Dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum in
Europa wurde durch Massenfertigung begegnet: Durch die Vorfertigung von transportablen
Elementen (in Bezug auf Größe und Gewicht) in
der Fabrik und die anschließende Montage vor
Ort wurde das Bauen industrialisiert. So dienen
Fertighäuser immer häufiger als EinfamilienhäuC 5.29

203

Wohlstandsbauten 1965 –1980

ser; im Geschosswohnungsbau werden Vollmontagebauweisen (Plattenbau) eingeführt.
Plattenbau

Bereits seit Mitte der 1950er-Jahre versucht man
in Osteuropa den Wohnungsbau mittels vorgefertigter Bauweisen zu verbilligen und zu beschleunigen. Dieses industrialisierte Bauen wird bis
heute weiterentwickelt und lässt sich, ausgehend
vom maximalen Elementgewicht, für die DDR in
fünf sogenannte Laststufen unterteilen:
• 0,8 t: Blockbauart, seit 1952, Geschosshöhe
in drei Streifen unterteilt, 650 000 Wohneinheiten
• 1,1 t: Weiterentwicklung der 0,8-t-Bauweise,
seit 1977, 47 100 Wohneinheiten
• 2,0 t: Streifenbauart, seit 1966, ähnlich der
0,8-t-Bauweise, 43 100 Wohneinheiten
• 5,0 t: Plattenbauweise,seit 1966, geschosshoch, Typ P 1 und P 2, 363 600 Wohneinheiten (Abb. C 5.29)
• 6,3 t: Plattenbauweise, seit 1976, geschosshoch, Typ WBS 70, 644 900 Wohneinheiten
Insbesondere die Plattenbauweisen werden aus
der DDR in andere sozialistische Länder »exportiert« und dort in ähnlicher Weise eingesetzt. Die
Grundrisse dieser meist fünf oder elf Geschosse
hohen Gebäude besitzen Systemmaße, die bei
einer Geschosshöhe von 2,80 m auf dem Vielfachen von 1,20 m aufbauen. Alle folgenden Angaben beziehen sich auf die Bauweise P2.
Keller
Werden die 2,40 m hohen Kelleraußenwände
anfangs noch in Ortbetontechnik errichtet, sind
sie später, je nach Geschosszahl, bereits aus
15 – 26 cm starken einschichtigen Normalbetonelementen gefertigt. Die Abdichtung der Vertikalfugen erfolgt meist mit dem asbesthaltigen,
dauerelastischen »Morinol«-Kitt. Die Flächenabdichtung wird durch einfache bituminöse Sperranstriche erreicht. Undichte Fugen sowie mangelhafte Flächenabdichtungen sind häufig anzutreffen.

bestehen – wie auch die Verankerungen von
Loggiaplatten – aus Edelstahl. Übliche Längen
für alle Außenwandelemente sind 2,40, 3,60
und 6,00 m.
Alle Außenwände weisen einen geringen Wärmeschutz auf. Zudem sind die vorhandenen
Dämmungen der zweischichtigen Systeme häufig durch eindringenden Schlagregen (Außendämmung) oder Tauwasserbildung (Innendämmung) durchnässt und somit weitgehend unwirksam. Die wärmetechnische Sanierung erfolgt aus Kostengründen meist mit einer mindestens 80 mm starken Außendämmung als Wärmedämmverbundsystem. Problematisch ist die
Sanierung der dreischichtigen Elemente. Aus
wärmetechnischer Sicht müssten sie nicht optimiert werden, dennoch treten meist Schäden an
der Oberfläche aufgrund mangelhafter Bauausführung auf. Daher werden auch diese häufig
mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen, das die problematischen thermischen
Spannungen der Außenhaut reduziert. Da die eigentlich mit 6 cm Wandstärke geplanten Wetterschutzschichten teilweise nur 3 cm stark sind
und zudem häufig korrodierte, frei liegende Bewehrungen aufgrund mangelhafter Verdichtung
aufweisen, ist deren Tragfähigkeit zu prüfen und
ggf. zu ertüchtigen. Die Verdübelung des
Wärmedämmverbundsystems erfolgt dann
meist in der Innenschale, also durch die Wetterschutzschicht und die Dämmebene hindurch.
Decken und Fußböden
Die Deckenelemente des Typs P 2 werden in
zwei Varianten gefertigt: entweder schlaff bewehrt meist in B 225 oder vorgespannt in Betongüten ab B 300. Die schlaff bewehrten Vollbetonplatten werden mit Systemlängen (Spannweiten) von 2,40 und 3,60 m gefertigt und sind
11 oder 14 cm stark und bis zu 4,80 m breit.
Ebenfalls 14 cm stark sind die 60 –180 cm breiten, vorgespannten Vollplatten, die zusätzlich

in Systemlängen von 4,80 und 6,00 m hergestellt werden. Vorgespannte Hohldielen überspannen Distanzen bis 7,20 m und weisen eine
Breite von 60 cm sowie eine Stärke von 24 cm
auf (Abb. C 5.31).
Die Verankerung (nicht Auflager) in den aussteifenden Außenwänden geschieht meist durch
örtliches Ausbetonieren von Aussparungen der
Außenwände, welche dann einen deckenbündigen Ringbalken bilden. Auf den Rohdecken
werden teilweise nur Verbundestriche aufgebracht oder auch schwimmende Estriche auf
Holzwolleleichtbauplatten (beides Anhydridestriche). Schwimmende Trockenestriche bestehen aus 3 cm starken trittfesten Dämmplatten
auf einer ebenfalls 3 cm starken Sand- oder
Schlackenschüttung. Die übliche Gesamtaufbauhöhe aller Systeme beträgt 75 mm.
Die Tragfähigkeit der Decken, die immer für
mindestens 1,5 kN / m2 Verkehrslasten ausgelegt sind (Hohldielen bis 10 kN / m2), muss nicht
angezweifelt werden, auch wenn die geplante
Auflagertiefe an den tragenden Innenwänden
in manchen Fällen durch Montageungenauigkeiten unterschritten wird. Auch der Luftschallschutz ist ausreichend, denn die Decken sind
immer über 300 kg / m2 schwer. Der Trittschallschutz hingegen wird oft nur durch die verwendeten weichen Bodenbeläge gewährleistet.
Der Austausch des gesamten Fußbodenaufbaus gegen einen unwesentlich höheren, aber
schalltechnisch besseren schwimmenden Estrich unterbleibt jedoch häufig aus Kostengründen. Zudem darf der neue Aufbau ein Eigengewicht von 100 kg / m2 nicht überschreiten.
Innenwände
Plattenbauten werden grundsätzlich in Querwandbauweise errichtet, weisen also nichttragende Außenwände auf, die jedoch der Horizontalaussteifung dienen. Die tragenden Innenwände werden in Normalbeton hergestellt und

Außenwände
Die 22 – 32 cm starken Außenwandelemente des
Typs P 2 orientieren sich an den Raumgrößen
(z. B. 3,60 ≈ 2,80 m) und bestehen aus ein bis
drei Schichten. Einschichtige 30 cm starke Elemente werden in Leichtbeton gefertigt und beidseitig verputzt. Zweischichtige Elemente mit Außendämmung (»Cottbus«) aus Leicht- oder Normalbeton werden meist beidseitig verputzt. Die
Ansichtsfläche des zweischichtigen, innen gedämmten Elements aus Normalbeton (»Berlin«)
wird verputzt oder mit keramischen Platten verkleidet. Als Dämmung werden 50 mm starke
Holzwolleleichtbauplatten eingesetzt. Ebenfalls
50 mm stark, jedoch aus Schaumpolystyrolplatten, ist die Kerndämmung der dreischichtigen
Platten (Abb. C 5.28). Die Anker zwischen der
12 oder 15 cm dicken Innenschale und der
6 cm starken sogenannten Wetterschutzschicht
C 5.30

204

Wohlstandsbauten 1965 –1980

haben eine Stärke von 15 cm. Alle anderen Innenwände, z. B. Beton- oder Gipswände mit
4 – 7 cm Wandstärke, haben keinerlei statische
Funktion und können im Umbau entfernt werden.
Dach
Die Dachräume weisen in der Regel eine
Raumhöhe von deutlich unter 2,0 m auf. Das
oberhalb einer normalen Geschossdecke errichtete Dach besteht aus verlegten Platten –
meist 24 cm starken Betonkassettenplatten,
seltener auch 10 cm starken Vollplatten. Das
Dach wird meist mit einem Gefälle von 5 –10 %
nach innen zu einer Längsrinne aus Ortbeton
entwässert, es handelt sich also um ein sogenanntes Schmetterlingsdach. Die Wärmedämmung erfolgt durch eine Auflage von maximal
6 cm starken Mineralwolleplatten, die über den
Dachraum hinterlüftet wird (Kaltdach). Die Abdichtung wird durch bekieste, zweilagig verlegte Bitumenbahnen erreicht.
Eine nachträgliche Erhöhung der Wärmedämmung lässt sich in dem Hohlraum relativ problemlos durchführen, ebenso wie das Aufbringen neuer Abdichtungsschichten (Abb C 5.30).
Loggien und Balkone
Bei den 1,20 m tiefen und 3,60 m (schlaff bewehrt) bzw. 6,00 m (Spannbeton) breiten Loggien handelt es sich um eigenständig tragende, vorgestellte Konstruktionen. Die Befestigung am Gebäude erfolgt über eine Edelstahlverankerung der Tragschotten. Die Brüstungen
aus Stahlrahmen mit Asbestzement- oder Sichtbetonplatten besitzen keine tragende oder aussteifende Funktion.
Neben den üblichen Oberflächensanierungen
wie Betoninstandsetzung, Austausch der Brüstungen und Erneuerung der Abdichtungen
müssen die Loggiakonstruktionen auf eine ausreichende Auflagertiefe an den Schotten untersucht werden. Ebenso sollte der Zustand der
Edelstahlanker überprüft werden. Aufgrund der
vorhandenen thermischen Trennung von Loggia und Gebäude bereiten diese kaum Probleme bei der wärmetechnischen Sanierung
(Abb. C 5.32).

C 5.31

Anmerkungen:
[1] Zweites Wohnungsbaugesetz, 1956
[2] Meadows, Dennis L.; u. a.: Die Grenzen des Wachstums, Bericht des Club of Rome zur Lage der
Menschheit, Stuttgart 1972
[3] Jacobs, Jane: The death and life of great american
cities, New York 1961
Mitscherlich, Alexander: Die Unwirtlichkeit unserer
Städte, Frankfurt 1965
[4] Frick, Otto; Knöll, Karl; Neumann, Friedrich (Hrsg):
Baukonstruktionslehre, 2 Bände, Stuttgart 1979,
S. 382
[5] Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen, Ravensburg 1978, S. 322
[6] ebd. [5], S. 298
[7] ebd. [5], S. 593
C 5.30

Vertikalschnitt durch Kaltdach mit Kassettenelementen
C 5.31 Anschlussdetails an die Außenlängswand (nichttragend)
C 5.32 Vertikalschnitte durch Loggia und Deckenanschluss
C 5.32

205

Teil D

Abb. D

Gebaute Beispiele im Detail

01

Markus Wespi Jérôme de Meuron Architekten; Ferienhaus in Scaiano (CH)

02

Miguel Alonso del Val, Rufino Hernández Minguillón; Klosterbibliothek in Fitero (E)

03

Karl + Probst; Hochschulgebäude in Vaduz (FL)

04

Volker Giencke; Hotel in Barth (D)

05

Boris Enning; Mehrfamilienhaus in Köln (D)

06

Adjaye Associates; Wohn- und Atelierhaus in London (GB)

07

Kahlfeldt Architekten; Bürogebäude in Berlin (D)

08

Staab Architekten; Museum in Chemnitz (D)

09

Dieter Jüngling, Andreas Hagmann; Wohnanlage in Chur (CH)

10

Fischer Architekten; Museum in Ingolstadt (D)

11

4000architekten; Bogenhalle in Köln (D)

12

Petzinka Pink Architekten; Bürogebäude in Düsseldorf (D)

13

Anja Köster; Mehrfamilienhaus in Bochum (D)

14

kehrbaumarchitekten; Wohnhaus in Kaufbeuren (D)

15

zanderroth architekten; Schule in Schulzendorf (D)

16

Allmann Sattler Wappner; Pfarrzentrum in München (D)

17

Urs Primas; Wohnsiedlung in Zürich (CH)

18

Kleffel Papay Warncke; Wohn- und Geschäftshaus in Hamburg (D)

Bogenhalle, Sanierung, Köln (D) 2000,
4000architekten

207

Beispiel 01

Ferienhaus
Scaiano, CH 1850 / 2004
Architekten:
Markus Wespi Jérôme de Meuron
Architekten, Caviano
Tragwerksplanung:
Paolo de Giorgi, Tegna

Am Rand des Dorfs Scaiano im Tessin an der
Ostküste des Lago Maggiore dient die umgebaute Ruine eines Stalls mit Scheune heute
einer Familie als Ferienhaus. Man betritt das
steile Hanggrundstück über den Garten, das
dreigeschossige Haus selbst im Obergeschoss. Über wenige Stufen erreicht man das
Wohnzimmer mit dem Kamin, der die Räume
im Winter über ein Warmluftsystem beheizt. Im
Stockwerk darunter liegen Arbeits-, Kinderzimmer und Bad, im Untergeschoss schließlich
Schlafzimmer und Abstellraum. Die kaum geänderte Raumaufteilung mit ihren Gebäudeversprüngen, die sich über enge, steile Treppen nach unten entwickelt, wirkt fast labyrinthartig. Die Architekten entschieden sich, die
Bruchsteinmauern zu erhalten und so den
archaisch anmutenden Charakter des Hauses
zu bewahren. Die hölzerne Veranda und das
Satteldach wurden vollständig entfernt, die
maroden Holzbalkendecken durch Betondecken ersetzt. Der Baukörper ist mit dem neuen
Flachdach auf einen einfachen Kubus reduziert. Das für die neue Nutzung unabdingbare
Bad wurde, ohne die klare, zeitgemäße Form
des Gebäudes zu stören, im Untergeschoss in
den Hang gegraben. Die bestehenden Fensteröffnungen sind an selber Stelle belassen und
nur zum Teil geringfügig erweitert. Die eingebrachten Betonstürze bleiben sichtbar und
machen die Sanierungsmaßnahmen ablesbar.
Im Inneren wurde das bestehende Mauerwerk
mit Schaumglas isoliert, verputzt und anschließend im beigebraunen Farbton des gestrichenen Zementbodens lasiert.
¤Abbruch von Satteldach und Zwischendecken, Einbau von Betondecken
¤Wärmedämmung innen
¤Anbau eines Badezimmers
¤Halbverputz der bestehenden Bruchsteinmauern
º

7

aa Bestand

bb

Schnitte • Grundrisse
Maßstab 1:200

1
2
3

3

Kinderzimmer
Arbeitszimmer
Bad
Schlafzimmer

2

1

OG Bestand

OG

a
a

4
5

b

Baumeister 08 / 2006
6

EG Bestand

208

4
5
6
7

Eingang
Küche /
Esszimmer
Wohnzimmer

EG

b

Bauten vor 1870

8

Schnitt
Maßstab 1:20

11

9
13

15

10
8

9

10
12

Bruchsteinpflaster im Splittbett verlegt 150 mm
Schutzschicht / Dränagefolie PP 10 mm
Abdichtung 5 mm
Schweißbahn Elastomerbitumen 3 mm
Wärmedämmung Schaumglas 155 mm
Gefällebeton wasserundurchlässig 140 – 235 mm
Halbverputz
Natursteinmauerwerk (Bestand) 400 – 600 mm
Ausgleichsschicht 40 mm
Wärmedämmung Schaumglas 65 mm
Grund- und Fertigputz gestrichen 10 mm
Perimeterdämmung Hartschaum 80 mm
Abdichtung
Stahlbeton wasserundurchlässig 200 mm
Wärmedämmung Schaumglas 65 mm
Putz gestrichen 10 mm

11
12
13

14

15

Eingangstür Isolierverglasung in Rahmen Lärche
Festverglasung Isolierglas
Zementestrich geglättet, gestrichen
und imprägniert 35 mm
Stahlbeton 150 mm
Zementestrich geglättet, gestrichen
und imprägniert 80 mm
PE-Folie
Wärmedämmung Schaumglas 65 mm
Stahlbeton wasserundurchlässig 150 mm
Magerbeton 50 mm
Bruchsteinpflaster im Splittbett verlegt 150 mm
Schutzschicht auf Abdichtung
Stahlbeton 140 mm
Wärmedämmung Schaumglas 65 mm
Putz gestrichen 10 mm

14

209

Beispiel 02

Klosterbibliothek
Fitero, E 1247 / 1614 / 2001
Architekten:
Miguel Alonso del Val und
Rufino Hernández Minguillón, Pamplona
Mitarbeiter:
Eduardo Arilla Alvarez, Maria José Prieto
Rodríguez, Victor Hernández Barricarte,
Patricia Sánchez Delgado, Joaquín Aliaga
Montes
Tragwerksplanung:
Susana Iturralde Mendive, Pamplona

5

4
aa

Der Zisterzienserorden gründete das Kloster in
Fitero im Jahre 1140 als eine der ersten Niederlassungen in Spanien. Den architektonischen
Höhepunkt des Komplexes stellt der doppelgeschossige Kreuzgang mit seinen Spitzbogenarkaden und den außen liegenden Stützpfeilern
dar. Das obere Geschoss wurde 1614 fertiggestellt und ist in seiner puristischen Ästhetik
an den Stil des »El Escorial« angelehnt.
Die Umbaumaßnahmen konzentrieren sich auf
die Bereiche der ehemaligen Küche, des angrenzenden Refektoriums und der darüberliegenden Bibliothek. Auf die restaurierten und ergänzten Mauern der Küche wurde ein Zeltdach
aus Holz als Referenz an das ehemalige Kuppelgewölbe gesetzt. Die pyramidenförmige
Konstruktion schließt mit einer verglasten Dachlaterne ab. Durch das so einfallende Tageslicht
rückt die geometrische Struktur des Gebälks
in den Vordergrund. Der Raum dient als Zugangsbereich zu den neuen Ausstellungsräumen und dem Kreuzgang. Im angrenzenden
ehemaligen Refektorium wird das Halbdunkel
des Raums für audiovisuelle Medien genutzt.
Gezeigt werden mittelalterliche Relikte des
klösterlichen Lebens. Die historischen steinernen Konsolen dienen als Auflager für den neu
eingezogenen hölzernen Deckenrost. Über
eine zentrale Treppe erreicht der Besucher
schließlich die barocke Klosterbibliothek. Die
Eingriffe der Architekten beschränken sich hier,
abgesehen von den aufwendigen Restaurierungsarbeiten, auf gläserne Ausstellungsvitrinen für barocke Bücher, Stiche und Kleidungsstücke. Um die Raumwirkung, die von dem bemalten Tonnengewölbe dominiert wird, nicht zu
beeinträchtigen, sind die Glasvitrinen sehr zurückhaltend als umlaufendes Band entlang der
Außenwände angeordnet.

6
b

a

Detail 10 / 2003

b
g

¤Sanierung und Ergänzung des Mauerwerks
¤Einbau eines Zeltdachs aus Holz
¤Einzug eines hölzernen Deckenrosts
º

1
2
3
4

a

4
g

210

5
6
7
8
9
10
11
12
13

Abteikirche
Kapitelsaal
Schlafsaal
mittelalterliches
Refektorium /
Ausstellung
Bibliothek /
Ausstellung
Küche / Eingang
Kreuzgang
barockes
Refektorium
Abteipalast
Herberge
Sakristei
Kapelle
Altersheim

Bauten vor 1870

25
27

6
9

20
7

1

4/5

24

7

21

12
8

2

cc

3 11

10

Schnitt • Grundriss
Maßstab 1:400
Lageplan
Maßstab 1:2500
Horizontalschnitt • Vertikalschnitt
Maßstab 1:20

13

14
14 Zinkblech 1 mm
Trennlage Geotextil
MDF-Platte 20 mm
Auflageholz im Gefälle
Wärmedämmung
Polystyrol 60 mm
MDF-Platte 20 mm
15 Isolierverglasung
2≈ 4 mm + SZR 6 mm
16 Rahmen Stahlrohr
¡ 30/50 mm
17 Stahlprofil fi 180 mm
18 Ziegeldeckung
Lattung 25/50 mm
Wärmedämmung
Polystyrol 60 mm
Kiefernschalung 20 mm
19 Nebenträger

20

21

22
23
24
25
26

27

Brettschichtholz
80/200 mm
Diagonalträger
Brettschichtholz
100/260 mm
Randträger
Brettschichtholz
100/400 mm
Rinne Zinkblech 3 mm
Ausmauerung
Sandstein 70 mm
Ringanker Stahlbeton
Sandsteinmauer,
restauriert und ergänzt
ca. 1400 mm
Flachstahl verschweißt
mit Kopfplatte
12 mm und 15 mm

15

16
17

18

19

20

23

22

21

c

24

27

c

25
26

bb

211

Beispiel 02

f

4

3

2
6
5
7

2

1

f

Treppendetails
Maßstab 1:20
Vertikalschnitt
Maßstab 1:50

212

dd

1

ee

ff

Bauten vor 1870

1
2

3

4
5
6
7

8

Abhängung Podest
Stahlstab Ø 16 mm
Trittstufe Eichenholz 30 mm
Setzstufe Eichenholz 25 mm
Stahlblech lackiert 2 mm
Keramikfliese 30 mm
Mörtelbett 30 mm
Estrich 80 mm auf
Stahlblech 1,2 mm
Lattung 20/20 mm
Spanplatte 12 mm
Lattung Kiefer gewachst 30/30 mm
Brüstung VSG 2≈ 4 mm
EPDM-Auflager
Brettschichtholzträger 760/100 mm
Wange Stahlblech 320/20 mm
Stahlrohr ¡ 50/20 mm

9
10
11
12
13
14

15

zweischaliges tragendes Mauerwerk:
Ziegel 175 mm
Luftschicht 300 mm / Verankerung
Ziegel 125 mm, verputzt
MDF-Platte 2≈ 16 mm,
dazwischen Stahlrohr | 30/30 mm
Deckenstrahler
Vitrine VSG 2≈ 4 mm
Sandstein 70 mm
Ringanker Stahlbeton
Sandsteinkonsole (Bestand) mit Auflage:
Stahlblech 20 mm
EPDM 20 mm
zweischaliges tragendes Mauerwerk:
Sandstein 450 mm
Luftschicht 300 mm / Verankerung
Sandstein 450 mm

10

9

8
11

4
e

3

12

3

13

5

e

14

1

15

d

d

gg

213

Beispiel 03

Hochschulgebäude
Vaduz, FL 1890 / 2002
Architekten:
Karl + Probst, München
Ludwig Karl, Markus Probst
Mitarbeiter:
Birgit Dierolf, Norbert Engelhardt,
Sebastian Hrycyk, Rafael Malenka,
Carolin Ruckdeschel, Carola Seifert
Tragwerksplanung:
Vogt Ingenieurbüro, Vaduz

Als eine der ersten Fabriken in Liechtenstein
wurde die ehemalige Baumwollspinnerei ab
1882 am nördlichen Ortsrand von Vaduz errichtet und bis in die 1970er-Jahre stetig umgebaut
und erweitert. 1992 wurde die Produktion eingestellt und Ende der 1990er-Jahre die Umnutzung des Industriedenkmals für die Fachhochschule Liechtenstein beschlossen. Bei der Umnutzung und Sanierung des Gebäudekomplexes sollte das äußere Erscheinungsbild und
die innere Gebäudestruktur weitgehend bewahrt werden. Die Außenmauern aus bis zu
80 cm starkem Bruchsteinmauerwerk wurden
ohne zusätzliche Wärmedämmung belassen,
wo nötig ergänzt und neu verputzt. Alle Fenster
wurden entsprechend der ursprünglichen
Sprossenteilung mit Wärmeschutzverglasung
neu gefertigt.
Der Charakter der beiden ehemaligen Spinnereihallen mit ihren nach Norden orientierten
Sheddachfenstern bleibt in der neuen Nutzung
durch Studienräume und Hörsäle erhalten.
Raumhöhen über 5 m ermöglichten den Einbau von Galerien. Oberlichtbänder und Dachdeckung beider Hallen sind neu, bei der stärker beschädigten südlichen Shedhalle wurde
die gesamte Dachkonstruktion abgebrochen
und erneuert. Dabei wurden die gusseisernen
Stützen ausgebaut, entrostet und – mit neuem
Rostschutz versehen – wieder an gleicher Stelle eingefügt. Auch das ehemalige Baumwolllager, ein 12 m hoher Zentralraum, hat seinen
originalen räumlichen Charakter bewahrt und
steht als Ausstellungs- und Veranstaltungsraum
zur Verfügung. Um den Dachstuhl sichtbar zu
belassen, erhielt das bestehende Dach eine
Dämmung zwischen neuen Sparren. Klar abgesetzt vom Bestand ist der aufgeständerte, verglaste Neubau für Bibliothek und Cafeteria als
schmaler Riegel der Westfassade vorgelagert.

B

A

aa
6

2

7

4

3

5

1
OG Bestand

8
10

15
13
11

9

16

14

12

18

19

b

20
21
16
a

9

9

23
22

Baumeister 10 / 2002
Deutsche Bauzeitung 10 / 2002
Hochparterre 10 / 2002

EG
b

214

10

OG

• Außenwände und Innenstützen erhalten
und restauriert
• Fenster, Oberlichtbänder, Dachdeckung,
Dachränder neu, entsprechend dem
ursprünglichen Zustand
º

17

14

a

Gründerzeitbauten 1870 –1920

bb

Schnitte • Grundrisse
Maßstab 1:1500
Isometrie Shedhallen und Mittelbau
ohne Maßstab

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23

Ballenlager (1889):
ehemaliges Baumwollmagazin
Bogenshedhalle (1973):
ehemalige Maschinenhalle
nördlicher Shedtrakt (1890):
ehemalige Spinnereihalle
Mitteltrakt (1882): ehemaliges
Büro- und Magazingebäude
südlicher Shedtrakt (1890):
ehemalige Spinnereihalle
Heizhaus
ehemalige Geräteräume, abgebrochen
Eingang Ost
Ausstellung / Veranstaltung
Seminar
Arbeitsraum Fachbereich
Architektur
Dozentenarbeitsraum
Konferenzsaal / Auditorium
Foyer
Büro Hauswart
Hörsaal
Gruppenraum
Cafeteria
Bibliothek
Mehrzweckhalle
Lager / Werkstatt
Haupteingang West
Jugendzentrum

215

Beispiel 03

Vertikalschnitt Sheddach
Nordhalle
Vertikalschnitt Ballenlager
Maßstab 1:20

1

4

2

5
6

3
7

8

A

1
9

2
3
4
5
6
7
8
9

10

8

10
11

11

12

13
14
15
16
10
17
18
8

216

Biberschwanzziegel, Lattung 50/30 mm, Konterlattung 50/30 mm, Abdichtung Folie, OSB-Platte 18 mm,
Sparren (Bestand) 140 mm, dazwischen Wärmedämmung, OSB-Platte 18 mm, Dampfbremse PE-Folie,
Holzlattung 30/50 mm, Hohlraum 40 mm, HolzwolleAkustikplatte magnesitgebunden 18 mm
Sprinkler
Zugstab (Bestand) Ø 30 mm
Oberlichtband Wärmeschutzverglasung in Aluminiumrahmen pulverbeschichtet
Verdunklung: Plissee Polyestergewebe
Rinnenheizung
Holzträger (Bestand) 2≈ 150/315 mm neu gestrichen
Stahlstütze (Bestand) Ø 150 mm mit Rostschutz neu
neuer Bodenaufbau: Steinholzestrich 12 mm, Hohlraumboden 148 mm, Verbunddecke Trapezblech
Aufbeton 140 mm, abgehängte Decke
Primärträger (Bestand) Gusseisen 130/200 mm
ehemaliger Bodenaufbau: Steinholzestrich 30 mm,
Holzbretter 42 mm, Träger Kantholz 170/210 mm,
Gipsplatten
Doppelstehfalzdeckung Edelstahlblech 0,6 mm,
Bitumenbahn, Schalung 24 mm, Konterlattung
50 mm, Abdichtung Folie, Sparren 100/180 mm,
Wärmedämmung 160 mm, Trennlage 0,4 mm
Dachaufbau (Bestand): Schalung, Sparren, Dachstuhl, Balken abgebürstet
Traufgesims Holz (Bestand) ausgebaut, höher gesetzt
Außenputz (Bestand), Bruchsteinmauerwerk (Bestand) bis 800 mm, Innenputz Kalkputz zweilagig
Holzfenster nach originaler Aufteilung und Farbgebung, Wärmeschutzverglasung, Wärmedämmung
im Laibungsbereich 30 mm, Putz 25 mm
Natursteingewände (Bestand) gereinigt und ergänzt
Steinholzestrich 12 mm, Zementestrich mit Fußbodenheizung 73 mm, Trennlage 0,4 mm, Trittschalldämmung 20 mm, Dämmung Polystyrol 60 mm,
Abdichtung Bitumenbahn 5 mm, Ausgleichsschicht
20 mm, Boden (Bestand) Magerbeton

Gründerzeitbauten 1870 –1920

12

13

14

15

16

17

18

B

217

Beispiel 04

Hotel
Barth, D 1896 / 1997
Architekt:
Volker Giencke, Graz
Mitarbeiter:
Wolfgang Feyferlik,
Susi Fritzer, Claudius Pratsch
Tragwerksplanung:
Alois Winkler, Graz

bb

aa Bestand

Die kleine Ostseestadt Barth verfügt über einige Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Speichergebäude, die seit Anfang der 1990erJahre leerstanden. Das größte unter ihnen, ein
Kornspeicher in Ziegelbauweise direkt am
Hafen und gegenüber der vorgelagerten Halbinsel Zingst, wurde zu einem Apartmenthotel
mit 47 Zimmern umgebaut. Die Bauweise des
Speichers ist einfach und funktional. Die Außenwände treppen sich nach oben von 77 auf
25 cm ab, dabei bilden die Mauerrücksprünge
die Auflager für die Holzbalken bzw. Eisenträger. Ursprünglich war der Speicher zweigeteilt:
Der nördliche Teil mit gusseisernen Säulen
diente als Sacklager, der südliche – die Schütte – als Getreidesilo mit 21 schmalen, gebäudehohen, schachtartigen Silokammern aus 3
bis 5 cm starken Holzbohlen, Brettschichtholz
ähnlich übereinandergestapelt und vernagelt.
Neue Trennwände unterteilen die vier Ebenen
des Sacklagers in Doppelzimmer und Suiten.
Im ehemaligen Silo entstanden durch neu eingezogene Decken zweigeschossige gebäudetiefe, 2,50 bzw. 2,65 m schmale MaisonetteApartments, die durch die sichtbar belassenen
Holzwände der Schütte geprägt werden. Für
Flure und Fenstertüren wurden Öffnungen in
die Holzwände geschnitten, der ehemals fensterlose Schüttebereich erhielt kleine Balkone
und weiße Schiebeläden. Ergänzt wurde das
Gebäude mit einem zweigeschossigen Dachaufbau, einer Betonkonstruktion mit umlaufender Terrasse. Der Westfassade ist anstelle
der früheren Rampe eine überdachte, teilweise
verglaste Terrasse vorgelagert. Am Südgiebel
dient eine Wendeltreppe als zweiter Fluchtweg,
an der Nordseite erweitert ein wintergartenähnlicher Vorbau die Suiten.

a

• Erhalt der Außenwände, Stützen, SchütteWände, Schütte-Trichter
• Vergrößerung der Fensteröffnungen, neue
Balkone
• Dachaufstockung, neue Vorbauten
• Einbau neuer Trennwände, Decken, Bäder
º

218

Architektur Aktuell 210, 1997
Bauwelt 31 – 32 / 1997
The Architectural Review 09 / 1998

1

EG Bestand

2

a

Gründerzeitbauten 1870 –1920

Querschnitte • Grundrisse
Maßstab 1:500

15

14

15

3. OG

13
14

2. OG

15

14

10

12

11

1. OG

b

5

3

4

6

7

EG

8
b

9

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15

ehemaliges Sacklager
ehemalige Schütte (Getreidelager)
Wintergarten
Festsaal
Küche
Restaurant
Glasveranda
Terrasse
Außentreppe: Zugang Hotel und
zweiter Fluchtweg
Seminarraum
Rezeption
Personalraum
Suite
Maisonette-Apartment
Einzelzimmer

219

Beispiel 04

7
1

12

cc
1

2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12

Außenwand (Bestand) 390 mm, Wand Schütte (Bestand) Brettschichtholz genagelt 80 mm, Oberfläche
abgebürstet
Geländerstäbe Stahlrohr Edelstahl Ø 15 mm
Holzbelag Bongossi mit Rillenfräsung 30 mm
Randträger Stahlprofil 120/65/2 mm
Untersicht Platte Stahlblech weiß
Befestigung: nicht rostender Stahl, verankert mit im
Mauerwerk einbetonierten Rohrhülsen
Schiebeladen Sperrholz weiß lackiert 20 mm, Schiene
Flachstahl, Nutrolle Kunststoff
Stahlprofil ∑ 120/80 mm
Verkleidung Laibung Sperrholz weiß lackiert 20 mm
Ziegelsturz mit Bewehrung 340/70 mm
Holzrost Bongossi mit Rillenfräsung 30 mm, Dämmung
20 mm, Abdeckung Stahlblech, Bitumenpappe, Mörtel
Isolierverglasung in Rahmen Fichte weiß lackiert

c

c
13

2

3
4
5

6
1
7

8

9

10

12

11

Horizontalschnitte • Vertikalschnitte
Fassade • Zimmer / Flur
Maßstab 1:20

220

14

bb

Gründerzeitbauten 1870 –1920

15
16

dd
13

14

15
16
17

18

Parkett Ahorn 16 mm, Holzwerkstoffplatte 20 mm, Kantholz
60/60 mm, Filzstreifen, Deckenuntersicht Schalung 20 mm,
Kantholz 60/140 mm
Parkett Ahorn 16 mm, Estrich 50 mm, Bitumenpappe, Trittschalldämmung 30 mm, Schüttung 70 mm, TrapezblechVerbunddecke mit Betonauflage 60 mm
Wand Schütte (Bestand): Brettschichtholz 100 mm, Oberfläche abgebürstet, Vorsatzschale Gipskarton 2≈ 20 mm
Brandschutzverglasung Drahtglas in Stahlrahmen 50/20 mm
Bodenaufbau Bad: Mosaikfliesen geklebt 5 mm, Heizestrich 65 mm, Trennlage, Trittschalldämmung 60 mm,
Stahlbetondecke 160 mm, Hohlraum Installationsführung
400 mm, abgehängte Decke Gipskarton 15 mm
Bodenaufbau Flur: Teppichboden 6 mm, Estrich 50 mm,
PE-Folie, Trittschalldämmung 30 mm, Installationsführung
in Schüttung Blähtongranulat 350 mm, Stahlbetondecke
160 mm

17

d

d

18

221

Beispiel 05

Mehrfamilienhaus
1

Köln, D 1904 / 2005

2

Architekt:
Boris Enning, Köln
Mitarbeiter:
Susanne Hageböke, Rosemarie Barnickel
Tragwerksplanung:
Klaus Hoppert, Köln

1
2
3
4

Werkstatt
Wohnung
Dachterrasse
Loft

Um 1900 ließ sich in Köln ein Schreiner ein
Mehrfamilienhaus mit einem Werkstattgebäude
aus Ziegel im Hinterhof errichten. Das für diese
Zeit typische Ensemble von Wohnungen und
Werkstatt wurde denkmalgerecht saniert, die
Räume der Schreinerei zu Lofts ausgebaut. In
ständigem Dialog mit dem Denkmalamt wurden
die ornamentierte Putzfassade und das Dach
des Vorderhauses erneuert. Waren die Grundrisse mit sehr kleinen Räumen früher in jedem
Stockwerk gleich geschnitten, sind sie nun neu
organisiert und mit Größen von 48 bis 100 m2
vielfältig nutzbar. Im Innenraum wurden Stuck
und Holzdielenböden erneuert und die Wände
mit einem Kalkputz versehen, der mit Marmormehl verdichtet ist und dadurch sehr glatt erscheint. Im Gegensatz dazu sollte im Bereich
der ehemaligen Werkstatt der raue Charakter
der vormaligen Nutzung zum Ausdruck kommen. Die Ziegelwände sind hier sichtbar belassen, die vorhandenen Betonkappendecken
zwischen Stahlträgern fragmentarisch sandgestrahlt. Damit das Gebäude den Standard
eines Niedrigenergiehauses erreicht, wurde es
den unterschiedlichen Anforderungen entsprechend an Dach, Außenwänden und Kellerdecke gedämmt. Um das Erscheinungsbild
optisch nicht zu verändern, kam im Bereich der
erhaltenswerten Fassaden ein Innendämmputz
zum Einsatz, an den übrigen Wänden ein
Wärmedämmverbundsystem. Eine Bauteiltemperierung in den Außenwänden des Souterrains legte das Mauerwerk trocken, sodass es
jetzt als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden kann. Vor die Fassade zum Innenhof wurden Stahlbalkone gesetzt, der Innenhof selbst
begrünt und kinderfreundlich gestaltet.

2

3

2

¤Erneuerung von Dach und Fassade
¤Anbau von Stahlbalkonen
¤Innendämmung im Bereich der erhaltenswerten Fassade
¤Wärmedämmverbundsystem
¤Bauteiltemperierung im Souterrainbereich
¤Erneuerung der Haustechnik
º Baumeister 10 / 2006

2

1. OG Bestand

DG
b

4

2

a
2
1. OG

222

b

a

Gründerzeitbauten 1870 −1920

Grundrisse • Schnitte
Maßstab 1:400
Schnitt
Maßstab 1:20

aa
5

6

5 Abdichtung Bitumen
(untere zwei Lagen Bestand)
Holzschalung (Bestand)
Dachraum hinterlüftet
Deckenbalken (Bestand),
dazwischen Wärmedämmung,
mineralisch 180 mm
Dampfsperre
Lattung Holz 48/24 mm
Gipskartonplatte abgehängt 12,5 mm
6 Deckung Tondachziegel
Lattung 24/48 mm
Konterlattung 24/48 mm
Unterspannbahn diffusionsoffen
Aufdopplung Sparren 40 mm
Sparren (Bestand)
dazwischen Wärmedämmung 180 mm
Dampfsperre
Lattung 48/24 mm
Gipskartonplatte 12,5 mm
7 Abdeckung Blech
Trennlage
OSB-Platte 24 mm
Gaubensparren 60/160 mm,
dazwischen Wärmedämmung 160 mm
Dampfsperre
Lattung 48/24 mm
Gipskartonplatte 12,5 mm
8 Handlauf Flachstahl verzinkt ¡ 20/40 mm
9 Pfosten Flachstahl verzinkt ¡ 8/40 mm
10 Holzbohlen 22 mm
Lagerhölzer 30 –170 mm
Bautenschutzmatte 8 mm
Dämmung im Gefälle (2 %) trittfest 60 – 200 mm
Dampfsperre
Stahlbetondecke (Bestand)
11 Holzdielen 22 mm
Trittschalldämmung 10 mm
Verbundestrich (Bestand)
Stahlbetondecke (Bestand)

7

bb

8
9

10
11

cc

223

Beispiel 06

Wohn- und Atelierhaus
London, GB 1900 / 2002
Architekten:
Adjaye Associates, London
Mitarbeiter:
Josh Carver, Amy Lau
Tragwerksplanung:
Techniker, London

Das ehemalige Lagerhaus einer Fabrik befindet
sich im Stadtteil Shoreditch nordöstlich des
Londoner Zentrums. Nach vollständiger Entkernung und Aufstockung dient es nun zwei
jungen Künstlern als Wohnhaus und Atelier.
Der Eingangsbereich sowie die beiden Ateliers
erstrecken sich über zwei Geschosse, Gästezimmer und Bad sind im ersten Stock untergebracht. Die oberste Etage ist dem Wohnen
vorbehalten und über eine Treppe erreichbar,
ohne die Ateliers betreten zu müssen. Um den
zentralen Wohnbereich sind Schlafzimmer mit
Bad und die beiden Dachterrassen angeordnet, zu denen er sich durch raumhohe Verglasungen öffnet. Die tragenden Außenwände aus
Ziegelmauerwerk sind erhalten geblieben und
wurden im Obergeschoss um eine Brüstung ergänzt. Schmale Stahlstützen stabilisieren auf
der Innenseite die bestehenden Außenwände
und dienen als zusätzliche Auflager für die
Decke. Die Zwischenräume sind mit Dämmung
gefüllt. Die meisten der ursprünglichen Fensteröffnungen wurden erhalten und mit Festverglasungen versehen. Verspiegelte außenbündige
Scheiben im Erdgeschoss lassen keine Einblicke in das Atelier zu. Seinen Namen verdankt das Dirty House dem schwarzen AntiGraffiti-Anstrich der Fassade, der überall in der
Stadt auch Straßenlaternen und Stromkästen
überzieht. Das zweiseitig verglaste Attikageschoss ist zurückversetzt. Es steht im Kontrast
zum dunklen Kubus darunter und spiegelt so
die verschiedenen Nutzungen wider. Um den
Eindruck eines schwebenden Dachs zu erwecken, wurde die umlaufende Dachrinne integriert. Ein Lichtband im unteren Bereich der
Brüstung erhellt die Dachunterseite und verstärkt den schwebenden Charakter.

8

aa

bb

b

a

1

2

224

A+U 10 / 2003
Bauwelt 05 / 2003
DBZ 03 / 2003

a
6
5

4

EG

7

b

2. OG

Schnitte
Grundrisse
Maßstab 1:400

¤Entkernung
¤Aufstockung
¤Verstärkung der Außenwände mit Stahlstützen mit dazwischen liegender Wärmedämmung
¤Anti-Graffiti-Anstrich
º

4

3

1
2
3
4
5
6
7
8
EG Bestand

Eingang
WC
Küche
Atelier
Wohnzimmer
Bad
Schlafzimmer
Gästezimmer

Gründerzeitbauten 1870 –1920

9

10

Fassadenschnitt
Maßstab 1:20
11

12

13

9

14
10

11

15

12
13
14

16

15

16

Dachaufbau:
Abdichtung Kunststoffbahn,
heiß aufgebracht, einlagig
Sperrholzplatte 18 mm
Wärmedämmung 175 mm
Sperrholzplatte 18 mm
Sparren 150/50 mm
Dampfsperre
Gipskartonplatte imprägniert,
gestrichen 2≈ 12,5 mm
Glasfassade:
Isolierverglasung,
ESG 12 + SZR 40 + ESG 12 mm
mit verzinkten Pfosten 12 /65 mm
Bodenaufbau:
Dielen Nadelholz imprägniert 28 mm
Holzbalken 120/50 mm
zwischen Stahlträgern (Bestand)
Kunststoffabdichtung
Sperrholzplatte 18 mm
Wärmedämmung 100 mm
Sperrholzplatte 18 mm
Holzbalken 150/50 mm
Gipskartonplatte 2≈ 12,5 mm,
Unterseite gelocht
Stahlträger IPE 400
Festverglasung Isolierglas
ESG 8 + 16 + 8 mm, rahmenlos
Wandaufbau:
Anti-Graffiti-Anstrich
Mauerwerk Ziegel (Bestand) 300 mm
Windsperre
Wärmedämmung,
zwischen Stahlprofil IPB 100 mm
Dampfsperre
Gipskartonplatte 12,5 mm
Festverglasung
Isolierglas ESG 8 + 16 + 8 mm,
rahmenlos, innere Scheibe sandgestrahlt,
äußere Scheibe verspiegelt
Epoxidharzbeschichtung
Heizestrich 75 mm
Wärmedämmung 60 mm
PE-Folie
Bodenplatte Stahlbeton (Bestand) 200 mm

225

Beispiel 07

Bürogebäude
Berlin, D 1928 / 2001
Architekten:
Kahlfeldt Architekten, Berlin
Petra und Paul Kahlfeldt
Mitarbeiter:
Pascal Dworak, Alexander Khorrami,
Karin Willke, Angela Schoen
Tragwerksplanung:
Jockwer und Partner, Berlin

Der Erhalt der Struktur und die behutsame Umnutzung des Industriedenkmals waren die zentralen Aufgaben bei der Sanierung des 1928
errichteten Abspannwerks in Berlin-Charlottenburg. Der Gebäudekomplex diente der Stromversorgung des Quartiers, wobei die streng gegliederte Ziegelfassade allerdings nichts von
der technischen Funktion und Komplextität der
Anlage mit unterschiedlichsten Räumen auf
9 Ebenen zeigte. Nach Stilllegung der Anlage
und Entfernung der Maschinen und Technik
1984 blieb ein leeres Gehäuse zurück, für das
verschiedene Nutzungen untersucht wurden.
In Absprache mit dem Mieter, einem Kommunikationsunternehmen, konnte das Baudenkmal
in Struktur und Charakter bewahrt werden, da
das Raumgefüge mit nur wenigen Eingriffen an
die neue Nutzung angepasst werden konnte.
In den Ebenen der Schaltanlagen sind nun
großflächige Räume für Projektteams, Besprechungs- und Einzelbüros angeordnet. Die ehemaligen Ölschalterkammern bieten als »Think
Tanks« kreative Rückzugsräume. Die Phasenschieberhalle im Erdgeschoss und die angeschlossenen Trafokammern werden für Projektpräsentationen und Ausstellungen genutzt. Als
zentraler Eingangsbereich dient nun die dreigeschossige Kranhalle. Das tragende Stahlskelett blieb ebenso erhalten wie die Ziegelfassade mit Sprossenfenstern, ergänzt durch Innendämmung und großflächige Isolierglasfenster. Der ehemals offene Lichthof erhielt ein
Glasdach, sodass in diesem atriumähnlichen
Raum für die Bestandsfassaden keine Dämmung erforderlich war.

9

2
10

º

226

Deutsche Bauzeitung 09 / 2001
Kahlfeldt, Petra und Paul: Moderne
Architektur. Berlin 2006
l’architecture d’aujourd’hui 349, 2003

9

11
B
5. OG

b

3
5
c

• Erhaltung Stahltragwerk und Ziegelmauerwerk
• originale Stahlfenster erhalten, Rahmen neu
gestrichen, Fenster neu verglast
• raumseitig neue Isolierglasfenster
• Innendämmung
• Lichthof verglast

A

a

2

3

1

4

c
8
7

6

7
1
EG

b

a

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

Grundrisse • Schnitte
Maßstab 1:750
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11

Eingang
Lichthof neu überdacht
Büro
Ausstellung (ehemalige Trafokammer)
»Think Tank« (ehemalige Ölschaltkammer)
Empfang
Büro (ehemalige Trafokammer)
Terrasse
Teamraum / Büro
Büro / Geschäftsleitung
Besprechungsraum

aa

bb

cc

227

Beispiel 07

2

1

3

dd
Horizontalschnitte • Vertikalschnitte
Lichthof, Außenfassade
Maßstab 1:20
1
2
3
4

5
6
7

8
9
10
11

Stahlfenster (Bestand) neu gestrichen,
neu verglast
Ziegelmauerwerk (Bestand) 430 mm
Ziegelformat 200/100/50 mm
Innenputz 15 mm
Stahlfenster (Bestand) überarbeitet, neu
verglast, Umbau der Dreh- zu Kippflügeln,
neue Bedienstange
Öffnungsflügel: Isolierverglasug in Rahmen
Aluminium silber eloxiert
Dämmung Fensterlaibung
Innendämmung:
Deckputz 10 mm
Haftgrund
Dampfsperre
Zwischenputz mit Gewebe 10 mm
Wärmedämmputz mit Polystyrolkugeln 50 mm
Streckmetall
Blendschutz: Lamellenjalousie Aluminium,
einseitig verspiegelt, perforiert
Zuluftöffnung im Brüstungsbereich,
manuell regelbar
Zuluftelement schallgedämmt
Bodenaufbau:
Teppichboden 7 mm
Estrich 50 mm
Stahlsteindecke (Bestand):
Ziegelelementdecke mit Aufbeton 150 mm
Untersicht weiß gespritzt

6

ee

228

4

5

7

2

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

2
8

1

7

8

5

4

e
d

e

d
9
10
2

11

A

B

229

Beispiel 08

Museum
Chemnitz, D 1930 / 2007
Architekten:
Staab Architekten, Berlin
Mitarbeiter:
Madina von Arnim, Alexander Böhme,
Oliver Kampmann, Corinna Moesges, Jens
Achtermann, Stefan Ernst, Daniel Angly,
Per Pedersen, Birgit Knicker, Daniela Krause,
Manuela Jochheim, Uwe-Christian Metz,
Franz Schommers, Gerd Eder, Oskar Söllner,
Frank Kotzerke, Johann Göhler
Tragwerksplanung:
C & E Consulting und Engineering, Chemnitz
Beim Umbau des denkmalgeschützten ehemaligen Bankgebäudes im Zentrum von Chemnitz
war der konstruktive und formale Umgang mit
dem Bestand wesentlicher Entwurfsparameter. Das Gebäude wurde auf seine statische
Struktur – Außenwände, tragende Stützen,
Rippendecken und aussteifende Treppenhäuser – zurückgebaut. Mit einfachen, auch formal
ablesbaren Eingriffen wurden die spezifischen
räumlichen Qualitäten des Altbaus unterstrichen und zugleich der Museumsnutzung angepasst. Die wiederhergestellte ehemalige
Kassenhalle mit Lichtdecke dient als zentraler
Ausstellungsraum, der gelegentlich auch für
Veranstaltungen genutzt wird. An den Innenhoffenstern der Obergeschosse filtern lichtdurchlässige Screens das Tageslicht und
sorgen für gleichmäßiges blendfreies Licht in
den Museumsräumen. Die neuen Einbauten
beschränken sich auf die Ausstellungswände
in Leichtbauweise, die einläufige Treppe als
direkte Verbindung der vier Museumsebenen
sowie Garderobe, Cafeteria und Kassenmöbel
als sandfarbene Aluminiumboxen.
Im Zuge der Sanierung der Travertinfassaden
wurden beschädigte Platten ausgetauscht,
die Außenwände erhielten eine zusätzliche
Innendämmung. Die in den 1950er-Jahren
durch eine Putzfassade ersetzte Travertinverkleidung des Seitenflügels wurde als gedämmte, hinterlüftete Konstruktion wiederhergestellt. Auch das Gesims wurde rekonstruiert und die geschwungene Glasfront im
Eingangsbereich wieder dem ursprünglichen
Zustand angeglichen.

9

6

10
11
12

1. OG

b
9

6

5

7
8

4
a

b
EG

• Rückbau auf die Tragstruktur
• Schaffung großzügiger Ausstellungsräume
• Instandsetzung Travertinfassaden, Innendämmung
• Wiederherstellung Travertinfassade, hinterlüftet und gedämmt
• Wiederherstellung der Lichtdecke
º

230

Metamorphose 01 / 2008
Bauwelt 7 / 2008
Borgelt, Christiane; Jost, Regina: Kunstsammlungen Chemnitz – Museum
Gunzenhauser. Die Neuen Architekturführer Band 117. Berlin 2007

a

6

3

2

1

EG Bestand

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

Grundrisse • Schnitte
Maßstab 1: 750

1
2
3
4
5
6

aa

Selbstbedienungsrestaurant
Kassenhalle
Büro
Eingangshalle
Kasse, Cafébar,
Garderobe
Ausstellung

7
8
9
10
11
12

Wechselausstellung /
Veranstaltung
Skulpturenhof
Werkstatt /
Depot
Lichthof
Besprechungsraum
Bibliothek

bb

231

Beispiel 08

10

1
7

3

4

2

1

2

3
4
5
6

6

5

cc

vorgesetzte Wandschale:
Gipskarton 2≈ 12,5 mm, Dampfbremse
Mineralwolle 40 mm
Verkleidung Travertin (Bestand) 40 mm, Hintermörtelung, Außenwand Stahlbeton (Bestand)
290 – 520 mm, Putz erneuert 15 mm, Innendämmung Schaumglas 60 mm
Innenfenster: Holzrahmen weiß lackiert,
Uf ≤ 2,2 W/m2K, Ug ≤ 1,1 W/m2K
Laibung Sperrholz (für Außenbereich) lackiert 5 mm
auf Holzlaibung (Bestand)
Holzrahmen (Bestand) instandgesetzt, Verglasung
(Bestand) Float 4 mm
Blendrahmen weiß lackiert

7
8
9

10
11

11

Lüftungsauslass Holz geschlitzt in Fensterbrett Holz
weiß lackiert 30 mm
Sockelleiste geschlitzt
Bodenaufbau: Gussasphalt geschliffen 35 mm,
Trennlage, Dämmung Blähperlite 20 mm,
Dämmung Mineralwolle 20 mm, Ausgleichsschüttung Perlite 5– 25 mm, Decke Stahlbeton (Bestand)
vorgesetzte Wandschale: Gipskarton 2≈ 12,5 mm
wiederhergestellte Travertinfassade: Travertin
40 mm, Fugen elastisch verfugt mit Quarzsand bestreut, Hinterlüftung 20 mm, Mineralwolle 60 mm,
Außenwand Stahlbeton (Bestand) 290 – 520 mm,
Putz (Bestand) 1,5 mm

dd
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22

dampfdichte Folie
Aufmauerung Brüstung Mauerwerk
Dachträger Glasdach Lichthof (Bestand)
textiler Sonnen- und Blendschutz, horizontal
geführt
Leuchtstoffröhre
Stahlprofil IPE 80
Träger Zwischendecke Stahlprofil IPE 270
Auflager Stahlprofil T 270/135/20 mm mit Kopfplatte,
in Mauerwerk (Bestand) eingemörtelt
Stahlrohr Ø 12 mm
Kunststoffplatte satiniert 1760/830/10 mm mit
Fräsung für Befestigung Abhängung
Lüftungsauslass

10

2

11

12

4

3
3

5

5

c

d

c

4

d

7

8

9
13

232

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940

14

15

16

17

18

19

Travertinfassade (Bestand) mit Innendämmung
Travertinfassade wiederhergestellt
Horizontalschnitte • Vertikalschnitte
Lichtdecke
Maßstab 1:20
20

21

22

233

Beispiel 09

Wohnanlage
Chur, CH 1944 / 2000
Architekten:
Dieter Jüngling und
Andreas Hagmann, Chur
Tragwerksplanung:
Georg Liesch, Chur

A

B
Lageplan
Maßstab 1:2000
Grundrisse
Maßstab 1:500

A

B

A

A
B

Bestand
Neubau

1
2
3
4

Wohnzimmer
Zimmer
Küche
Loggia

B

Die 1942 von Karl Beer entworfene Mehrfamilienhaussiedlung »Tivoli« am Bahnhofsplatz
von Chur ist ein unscheinbares, aber in der
räumlich nicht klar definierten Umgebung städtebaulich erhaltenswertes Gebäudeensemble.
Die Wohnungen entsprachen mit ihren kleinteiligen Grundrissen jedoch nicht mehr dem
Standard und waren deshalb schwer zu vermieten. Daher sollten die Wohnungszuschnitte
den heutigen Bedürfnissen angepasst und zugleich die baugesetzlich überholten Treppenhäuser auf den neuesten Stand gebracht werden. Wegen der zentralen Lage der Siedlung
erschien es außerdem sinnvoll, Gewerbe- und
Büroflächen zu integrieren und die Nutzungen
auf der vorhandenen Grundfläche zu verdichten. Dies führte dazu, dass die drei einzeln
stehenden Altbauten sorgfältig saniert und
durch Neubauten ergänzt wurden, sodass
eine allseitig geschlossene Blockrandbebauung um einen begrünten Innenhof entstanden
ist. Durch die Auslagerung der Treppenhäuser
konnte zusätzlich Wohnraum geschaffen
werden. Zum Hof zeigen die Gebäude dann
auch ihr neues Gesicht. Hier entstand eine
zweite Schicht in Form eines Loggienanbaus
vor der ursprünglichen Fassade. Daraus ergab
sich, abgesehen vom Gewinn an Raum und
Wohnqualität, die Möglichkeit, die alte Fassade
mit einer außen liegenden Dämmschicht zu
versehen sowie den Vorbau als Pufferzone zu
nutzen und so die Energiebilanz des kompakten Baukörpers erheblich zu verbessern.
a

¤Abbriss der Bestandstreppenhäuser
¤außen liegende Wärmedämmung
¤Anbau von Loggien
¤Auslagerung der Treppenhäuser
¤Nachverdichtung der Blockrandbebauung
º

Detail 06 / 2001

4
1

1

3
4

2

3

1. OG Bestand

234

2

1. OG

2

a

Zwischenkriegsbauten 1920 −1940

5

11
7

12

8

10

6

9

bb

Horizontalschnitt
Vertikalschnitt
Loggienvorbau Hofseite
Maßstab 1:20

5
6
7

8
9
10
11

12

13

14
15

Holzspanplatte zementgebunden 16 mm
Stahlrohr | 100/100 mm,
Verkleidung Aluminiumblech 2 mm
Klappladen mit Rahmen Tanne 32 /48 mm,
Füllung Sperrholz phenolharzbeschichtet 12 mm
Holzfenster Tanne 65 mm mit
Isolierverglasung
Geländer aus Flachstahl 50/15 mm
und Rundstahl Ø 15 mm
Schiebeelement ESG 10 mm in
Aluminiumschiene
Fassadenaufbau:
Furniersperrholz 12 mm
Stahlrohr ¡ 120/60 mm
Wärmedämmung 80 mm
Mauerwerk (Bestand) 350 – 410 mm
Putz 15 mm
Furniersperrholz 12 mm
Wärmedämmung 140 mm
Holzspanplatte zementgebunden 16 mm
Deckenaufbau:
Furniersperrholz 15 mm auf Schalung 24 mm
Holzbalken 80/171 mm mit
Stahlprofil Å 120 mm
Lattung 80/30 mm, Wärmedämmung 30 mm
Furniersperrholz gelocht 12 mm
Stahlblech gekantet 6 mm
Stahlbetonsockel fein abgerieben

10

8

b

b
9

13
14

11

15

235

Beispiel 09

Schnitt
Maßstab 1:500
Horizontalschnitt
Vertikalschnitt
Treppenturm Hofseite
Maßstab 1:20

2
7
1
6
3
4

5
aa

cc

10

3
1

8

2

13

11

14

12
3

9
1
2

7

3
4
5
6

7

c

c

8

15

236

9
10

Stahlrohr | 120/120 mm
Glaslamelle ESG 10 mm mit
Punkthalter Flachstahl 115/50/5 mm
Stahlrohr ¡ 160/120 mm
Stahlrohr | 100/100 mm,
Verkleidung Aluminiumblech 2 mm
Schiebeelement ESG 10 mm
in Aluminiumschiene
Holzspanplatte,
zementgebunden 16 mm
Wärmedämmung 140 mm
Furniersperrholz 12 mm
Holzspanplatte,
zementgebunden 16 mm
Stahlrohr ¡ 120/60 mm
Wärmedämmung 80 mm
Mauerwerk 350 – 410 mm (Bestand)
Putz 15 mm
Türblatt mit Aufdoppelung aus
Holzspanplatte,
zementgebunden 16 mm
Stahlprofil fi 140/60 mm
Stehfalzdeckung Kupferblech
Bitumenschweißbahn
Dreischichtplatte 27 mm
Holzbalken 100/80 mm

11

12

13

14

15

Holzspanplatte,
zementgebunden 16 mm
Profilblech gekantet 5 –7 mm
Rahmen Stahlprofil ∑ 100/50 mm
Stahlrohr ¡ 180/100 mm
Hohlraumdämmung 30 mm
Holzspanplatte,
zementgebunden 16 mm
Verkleidung Stahlblech 2 mm,
mit Flüssigkunststoff beschichtet
Trapezblech 30 mm
Rahmen Stahlprofil ∑ 30/30 mm
Stahlrohr ¡ 160/80 mm
Parkett Eiche13 mm
Vlies 2 mm
Trittschalldämmplatte 16 mm
Bodenaufbau (Bestand):
Parkett Buche 9 mm
Dielen Tanne 21 mm
Holzbalken 120/220 mm
mit Schüttung 100 mm
Zwischenboden Tanne 21 mm
Gipsplatte 24 mm,
Gipsputz 28 mm
Hartbetonestrich 30 mm
Stahlbeton 250 mm

Nachkriegsbauten 1950 −1965

Museum
Ingolstadt, D 1954 / 2000
Architekten:
Fischer Architekten, München
Florian Fischer, Erhard Fischer
Mitarbeiter:
Ralf Emmerling, Sieglinde Neyer
Tragwerksplanung:
Muck Ingenieure, Ingolstadt

Die Shedhalle aus den 1950er-Jahren, unmittelbar an der Ingolstädter Stadtmauer gelegen,
hatte ursprünglich der Automobilproduktion
gedient und befand sich in desolatem Zustand.
Nach Übernahme durch eine Museumsstiftung
verwandelten die Architekten sie mit einfachen
Mitteln in ein elegantes, einprägsames Ausstellungsgebäude. An drei Seiten erhielt der Baukörper ein neues »Kleid« aus Aluminiumsandwichplatten, die an den Gebäudeecken
scharf abgekantet sind. Der dahinterliegende,
250 mm tiefe Hinterlüftungsraum nimmt auch
die bestehenden Regenfallleitungen des Sheddachs auf. Während die Türen und Tore in der
Aluminiumhaut am Fugenschnitt gerade noch
erkennbar sind, wurden Lüftungsöffnungen und
das Fenster des Verwaltungsbüros hinter gelochtem Aluminiumblech verborgen – nichts
stört die Materialwirkung und Klarheit des Baukörpers. An der Nordseite wurde die geschlossene Fassade durch einen etwa 2 m tiefen
Stahl-Glas-Vorbau ersetzt, der als »Schaufenster« tiefe Einblicke in die Ausstellungsräume erlaubt. Hier befindet sich auch der
Hauptzugang. Im Inneren wurde durch Entfernen sämtlicher vorhandener Einbauten und
Installationen der Rohbauzustand der Räume
wiederhergestellt. Eine ungewöhnliche Lösung
wählte man für die Raumheizung: Eingelegte
Heizungsrohre im Sockelbereich der Außenwände dienen als Bauteilheizung. Das Dach
wurde mit einer Wärmedämmung versehen und
die Eindeckung sowie die Shedverglasung erneuert. Auf eine Dämmung der Außenwände
konnte in Abstimmung mit den Baubehörden
verzichtet werden.

1

5

1

2

4
aa

3

b
b

2
a

a

d

d

Schnitt • Grundriss
Maßstab 1:500

1

1
2
3
4
5

Ausstellung
Magazin
Anlieferung
Werkstatt
Verwaltung

¤Fassadenverkleidung mit Aluminiumsandwichplatten
¤Ergänzung eines Stahl-Glas-Vorbaus
¤Entfernung sämtlicher Einbauten
¤Dämmung des Dachs
º

Detail 06 / 2001

237

Beispiel 10

1

9

13
10

6

3
cc

3

2

4

5

6
7

8

bb

238

11

12

14

Nachkriegsbauten 1950 −1965

Vertikalschnitte
Horizontalschnitt
Maßstab 1:10

1

15
17

18

16

19

20

8

13

14
8

11
c

c
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12

Abdichtung Kunststoffbahn
Fallrohr (Bestand)
Sandwichplatte Aluminium
Aluminiumprofil stranggepresst
Zwischenprofil Aluminium,
stranggepresst
}-Profil Aluminium
Fenster (Bestand) verschlossen
Heizung Kupferrohr Ø 18/1 mm
Stahlprofil ∑ 200/100/10 mm
Stahlprofil IPE 160
Aluminiumprofil stranggepresst
Wärmedämmung Mineralwolle 60 mm

13
14
15
16

17
18
19
20

Isolierverglasung Float 8 mm +
SZR 16 mm + Float 8 mm
Deckleiste Aluminium
Verbundblech
Wärmeschutzverglasung: Float
8 mm + SZR 12 mm + 3≈ Vlies
lichtstreuend + VSG 8 mm mit
transluzenter PVB-Folie
Aluminiumblech 2 mm
Isolierverglasung Float 8 mm +
SZR 12 mm + VSG 8 mm
Stahlprofil ∑ 80/8 mm
Stahlprofil IPE 120

8

dd

239

Beispiel 11

Bogenhalle
Köln, D 1950 / 2000
Architekten:
4000architekten , Köln
Georg Giebeler
Mitarbeiter:
Anke Josat

Maximale Wirkung mit minimalen Eingriffen zu
erreichen – dieses Ziel verfolgten die Architekten bei der Aufgabe, eine seit Jahren leer
stehende Produktionshalle aus den 1950erJahren zum Verkaufslager eines Buchgroßhändlers umzuwandeln. Nach Entfernung sämtlicher Einbauten und nichttragender Bauteile
blieb einzig die filigrane 38 m überspannende
Stahlbetonskelettkonstruktion übrig. Die Betonoberflächen wurden durch Sandstrahlen freigelegt und anschließend nicht etwa ausgebessert, sondern – ganz im Sinne der Denkmalpflege – samt aller Schönheitsfehler mit Klarlack konserviert. Für kürzere Wege vom Erdgeschoss in die Büroräume in der ersten Etage
sorgt die neu eingebaute Gangway, deren Verkleidung aus klar lackierten Schwarzstahlplatten sich vom Grau der vorherrschenden Betonstruktur abhebt. Zur Halle hin sind die Büros in
beiden Geschossen raumhoch und rahmenlos
verglast. Das Raster der gestoßenen Scheiben
richtet sich nach den eingebauten Standardtürblättern, die an einfachen Zargen aus Stahlpro- a
filen befestigt sind. Bis auf wenige Scheiben an
den Enden hat jede das gleiche Format, womit
die Möglichkeit gegeben ist, die Türen jederzeit
beliebig zu versetzen. Dank der standardisierten Bauteile wurde das Projekt innerhalb von
nur vier Wochen von der Vergabe bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten realisiert, was
dazu beitrug, die Kosten auf ein Minimum zu
reduzieren.
¤Abbruch aller nicht tragenden Einbauten
¤Freilegung der Betonoberflächen
¤Schutz der freigelegten Bewehrung durch
Klarlack
¤Einbau geschosshoher rahmenloser Verglasung
¤Einbau einer vorgelagerten Gangway zur
Erschließung des Obergeschosses
º

240

Bauwelt 42−43 / 2001
db 09 / 2002

aa

bb

b

6

3

4

a

4
2
5
b

1

Schnitte
Grundriss
Maßstab 1:750
1
2
3
4
5
6

Eingang
Empfang
Lager
Büro
Technik
Anlieferung

Nachkriegsbauten 1950 −1965

9
7

14
8
13
9

cc

10
13

14
c

c
12

11

Vertikalschnitt • Horizontalschnitt

11

7

15

7
8
9
10
11

12

13
14
15

Maßstab 1:20

Stahlprofil fi 140/60 mm
Stahlprofil L 60/30/5 mm
Verglasung ESG 14 mm
Türblatt linoleumbeschichtet
Hochkantlamellenparkett 25 mm
Zementestrich gleitend (Bestand)
Bodenplatte Stahlbeton (Bestand)
Blech Schwarzstahl klar lackiert 3 mm
Spanplatte 2≈ 25 mm
Stahlprofil IPE 140
Spanplatte 25 mm
Blech Schwarzstahl klar lackiert 3 mm
Stütze Stahlprofil IPB 140
Blech Schwarzstahl klar lackiert 3 mm
Spanplatte 25 mm, IPB 140
Epoxidharzestrich flügelgeglättet mit Zuschlag aus
Basalt, Korund und Quarzsand 10 – 40 mm
Bodenplatte Stahlbeton (Bestand)

241

Beispiel 12

Bürogebäude
Düsseldorf, D 1950 / 1998
Architekten:
Petzinka Pink Architekten, Düsseldorf
Mitarbeiter:
Christian Dortschy, Mathias Stamminger,
Michael Marx, Miquel Nieto, Bruno Dercks
Tragwerksplanung:
Gehlen, Düsseldorf

Die Eckbebauung ist Bestandteil eines innerstädtischen Ensembles aus den 1950er-Jahren.
Baumängel der Fassade und eine unzeitgemäße Grundrissaufteilung hatten zum Leerstand geführt. Unter weitgehender Beibehaltung der Kubatur wurde das Gebäude entkernt,
neu strukturiert und mit eigens entwickelten
Fassadenelementen verkleidet. Da das bestehende Tragwerk keine höheren Nutzlasten aufnehmen konnte, wurde ein Teil der vorhandenen Bauteile durch solche aus leichten Materialien ersetzt. Erhalten blieb das Stahlbetonskelett mit auskragenden Deckenplatten, während Brüstungen, Unterzüge und Vorhangfassade entfernt wurden. Die Baustahlmatten
der Betondecken wurden oberseitig freigelegt
und zusätzlich bewehrt, was die Belastbarkeit
von 180 auf 350 kN / m2 steigerte. Alle inneren
Trennwände sind entsprechend des variablen
Nutzungskonzepts nichttragend. Die Low-techSolarfassade besteht aus vorgefertigten Kassettenelementen aus ESG und Holzwolleleichtbauplatten, die mit zweiflügeligen, wärmeschutzverglasten Aluminiumfenstern alternieren. Die Grundrisse haben keine vorgegebene
Raumaufteilung, die geschlossenen Wandscheiben der Fassade bieten Anschlussmöglichkeiten für leichte Trennwandkonstruktionen.
Zudem gewährleisten die in Fassadenebene
vor den Geschossdecken verlaufenden, von
außen zugänglichen Kabeltrassen Flexibilität
bei der Raumnutzung wie auch bei künftiger
technischer Nachrüstung.

7

5. OG

6

5

4

2. OG
b
Grundrisse • Schnitte
Maßstab 1:500
3
1

a

a
2

EG

2

1
2
3
4
5
6
7

b

• Entkernung
• Tragwerksertüchtigung für neue Nutzungskonzepte durch zusätzliche Bewehrung
• leichte, modular vorgefertigte Fassade
• flexible Grundrissgestaltung
• horizontal an der Fassade verlaufende, von
außen zugängliche Installation
º

Petzinka, Karl-Heinz; Pink, Thomas:
Technologische Architektur – Petzinka Pink
Architekten. Basel 2004

aa

242

bb

Eingangshalle
Stellplatz
Duplex-Stellplatz
Büro
Teeküche
Luftraum
Wohnung

Nachkriegsbauten 1950 –1965

c

d

3
4

d

c

1

2

5
7
6

2

3
4

10

7
6

cc
Horizontalschnitt • Vertikalschnitt
Maßstab 1:20

1
9

1
2

3
4

Wärmeschutzverglasung in
Aluminiumrahmen
vorgefertigtes Leichtbauelement:
Gussglas ESG 8 mm
Luftzwischenraum 35 mm
Holzwolleleichtbauplatte,
rot beschichtet 15 mm
Faserdämmstoff 85 mm
Gipskartonplatte wasserfest
2≈ 12 mm
Dampfsperre
Stütze Stahlbeton (Bestand)
300/300 mm
Stützenverkleidung Gipskarton 2≈ 12 mm

5

6
7
8
9
10

Kies 50 mm, Abdichtung, Wärmedämmung im Gefälle 100 –180 mm,
Stahlbetondecke (Bestand) 220 mm,
Putz 20 mm
Installationskanal
Blende Aluminiumblech eloxiert
3 mm, von außen zu öffnen
Sonnenschutzrollo textil,
aluminiumbedampft
Fensterbank Aluminiumblech
eloxiert 3 mm auf Gitterrost
Teppichboden, Estrich 50 mm
Trittschalldämmung 30 mm, Stahlbetondecke (Bestand) 220 mm,
Putz 20 mm

10
8

dd

243

Beispiel 13

Mehrfamilienhaus
Bochum, D 1950 / 2001
Architektin:
Anja Köster, Bochum
Grundrisse
Maßstab 1:200
1
2
3
4
5
6
7

Das für die Nachkriegszeit typische Siedlungshaus zugunsten eines Neubaus abzureißen,
kam für den Besitzer, den Enkel der einstigen
Bauherren, nicht infrage. Daher entschloss
er sich zu einer grundlegenden Sanierung.
Mit dem Auszug der Mieter aus dem ersten
Obergeschoss ergab sich die Gelegenheit, die
beiden unteren Etagen zu einer Wohneinheit
zusammenzufassen. Durch die Drehung des
Grundrisses um 180 Grad ist das Wohnzimmer
nun nach Südwesten dem Garten zugewandt,
während Küche und Esszimmer zur Straße
hin orientiert sind. Mauerdurchbrüche in allen
Räumen schaffen neue Zusammenhänge
und vergrößern die Räume optisch. Über eine
offene Treppe, die eigentlich ein vom Schreiner
maßgefertigter Küchenschrank ist, gelangt man
in das obere Stockwerk. Dort befinden sich ein
großzügiger Arbeitsbereich, das Schlafzimmer
und das modernisierte, vergrößerte Bad. Mit
Ausnahme der Bäder reichen die verbreiterten
Fensteröffnungen nun in beiden Geschossen
bis zum Boden und lassen mehr Licht in die
Innenräume. Eine Wärmeschutzverglasung
und ein Wärmedämmverbundsystem sorgen
für eine verbesserte Energiebilanz des Hauses.
Die Dachgeschosswohnung ist auch weiterhin
als Einliegerwohnung über das bisherige Treppenhaus erreichbar und kann separat vermietet
werden.
¤neue Grundrissaufteilung, Durchbrüche
¤Wärmedämmverbundsystem
¤neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung
¤Vergrößerung der Fensteröffnungen

244

Eingang
Bad / WC
Küche
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Esszimmer
Arbeitszimmer

2

3

5

5

4

7

5

1. OG Bestand

1. OG

2
3

4

2
1

4

c

6

5

3

a
EG Bestand

EG

a

1
c

Nachkriegsbauten 1950 –1965

10
11
10

12

8

bb

9

11

b

8

b

12

9

13

10

Horizontalschnitt
Vertikalschnitt
Maßstab 1:20

8
9

10

Hochkantlamellenparkett Eiche,
vollflächig verklebt 22 mm
Deckenaufbau Bestand:
Ausgleichsschicht Spanplatte 13 mm
Dielenboden 15 mm
Lagerhölzer 50/100 mm
Schüttung Schlacke / Asche
Decke Stahlbeton 110 mm
Kalkgipsputz 10 mm
Holzfenster mit Wärmeschutzverglasung
(U= 1,1 W / m2K) 5 mm + SZR 16 mm + 5 mm

11

12
13
14

Wandaufbau:
Putz mineralisch 10 mm
Leichtarmierungsmörtel mit Glasfasergewebe
Dämmung Polystyrolhartschaum 120 mm
Mauerwerk (Bestand) Ziegel / Bims
250 mm
Kalkgipsputz 15 mm
Geländer Flachstahl verzinkt 5/25 mm
Stahlprofil HEB 100
Schotter Basalt schwarz

14

aa

245

Beispiel 13

7

9
dd

1

2

3

4

5

6

7
8

9
d

d

Horizontalschnitt • Vertikalschnitt
Maßstab 1:20
1
2

11
10

3

cc

246

4
5

Geländer Flachstahl verzinkt 5/25 mm
Holzfenster mit
Isolierverglasung (U = 1,1 W / m2K)
5 mm + SZR 16 mm+ 5 mm
Aufbau Vordach:
Aluminium einbrennlackiert 2 mm
PE-Folie
Spanplatte wasserfest 25 mm
Stahlprofil | 50/30/3 mm
Wärmedämmung Mineralwolle 100 mm
Aluminium einbrennlackiert 2 mm
Leuchte
Stahlprofil | 50/30/3 mm

6
7
8
9
10

11

Isolierverglasung 4 mm + SZR 16 mm
+ 4 mm
Rahmentür Holz mit Stahlverstärkung,
beidseitig beplankt
Briefeinwurf
Geländer Flachstahl 10/40 mm
Granit 20 mm
Trasszementmörtel
Treppe Mauerwerk / Beton (Bestand)
Bodenaufbau Treppenhaus:
Fußmatte Sisal
Verbundestrich 60 mm
Stahlbeton (Bestand) 180 mm

Nachkriegsbauten 1950 −1965

Wohnhaus
Kaufbeuren, D 1960 / 2004
Architekten:
kehrbaumarchitekten, Augsburg
Klaus Kehrbaum
Mitarbeiter:
Simon Habel, Markus Groß
Tragwerksplanung:
GBD, Dornbirn

Am Rande eines kleinen Naturschutzgebiets
an einem Südhang liegt das aus den 1960erJahren stammende Haus mit unverbautem
Bergblick. Ursprünglich in Schottenbauweise
errichtet war es in zehn einzelne Apartments
unterteilt. Diese wurden zu einer großzügigen
Villa zusammengefasst und umgebaut. Die
Architekten veränderten die Form des Baukörpers nur wenig, die Konturen treten jetzt jedoch
schärfer in Erscheinung. Durch ein neues anthrazitfarbenes Schieferkleid, das über Dach
und Fassade gezogen ist, mutet das Haus geradezu archaisch, fast skulptural an. Die innere
Raumorganisation folgt der alten Konzeption
des Hauses. In den großen Wohnräumen bricht
das Tragwerk des Altbaus auf, wohingegen
man in den Kinder- und Gästeapartments noch
die ursprüngliche Struktur ablesen kann. Im
ausgebauten Dachgeschoss befindet sich
neben den Galerien der Apartements ein Archiv. Vorgelagerte Loggien fassen den Blick
nach Süden und bilden Wind- und Sonnenschutz für die großflächigen Verglasungen.
Zur Vermeidung von Kältebrücken erhielten die
Balkone eine Dämmung aus Schaumglas, das
auch bei den Wänden auf der Wetterseite
verwendet wurde. In die Holzbalkendecken
wurde Zellulosedämmumg eingeblasen. Ein
Oberlichtstreifen erstreckt sich über die komplette Länge des Hauses und belichtet die
innen liegende Flurzone. Das energetische
Konzept beinhaltet 40 m2 thermische Kollektorfläche, die einen Schichtspeicher für Brauchwasser und Heizung speist. Nachgeschaltet
ist dem System ein durch fünf Wassertanks
gebildeter Massespeicher, der das Haus mild
temperiert. In Decke und Fußboden sind Heizungsrohre verlegt. Die mit 120 m2 großzügige
Photovoltaikanlage produziert mehr als das
Niedrigenergiehaus verbraucht; die überschüssige Energie wird in das öffentliche Netz
eingespeist.

Grundrisse
Maßstab 1:400
1
2
3
4
5
6
7
8

9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19

Kiesgarten
Atriumgarten
Pergola
Schwimmbecken
Gästezimmer
Wohnzimmer
Arbeitszimmer
Schlafzimmer

Ankleide
Technik
Hauswirtschaftsraum
Sauna
Keller
Massespeicher
Apartment
Abstellraum
Galerie
Archiv
Oberlicht

19

18

17

17

a

13
12

16

14
11

10
9

5

4

6

2

7

8

1
6
b

15

15

b

a

3

¤Innendämmung
¤Zellulosedämmung in den Holzbalkendecken
¤Wand- und Deckendurchbrüche
¤durchgehende Verkleidung aus Schiefer
º

Detail 11 / 2006

247

Beispiel 14

B
A

7
8
9

aa

Schnitt
Maßstab 1:400
Vertikalschnitte
Maßstab 1:20
A
B

10

Solardach Südseite
Dachoberlicht Nordseite

12

3

11

2

1

A

248

4

5

6

B

13

Nachkriegsbauten 1950 −1965

14
1
2

3
15

4
5
6

7
8
9
10
16
11
12
13

Regenrinne Aluminiumblech,
innen liegend
Dachaufbau Solardach Südseite:
Photovoltaikelement /
thermische Kollektorfläche
Holzlattung 30/50 mm
Unterspannbahn diffusionsoffen
Holzschalung 24 mm
Sparren (Bestand)
Dachaufbau Ausbau:
Photovoltaikelement
Holzlattung 30/50 mm
Unterspannbahn diffusionsoffen
Holzschalung 24 mm
Wärmedämmumg 180 mm
OSB-Platte 20 mm, Putz 15 mm
Sonnenschutzrollo
Untersicht Putz 15 mm
OSB-Platte 20 mm
Putz mit Deckenheizung
OSB-Platte 20 mm
Wärmedämmung 200 mm /
Balkenlage (Bestand)
OSB-Platte 20 mm
Anstrich
ESG 6 mm bedruckt, entspiegelt
Isolierverglasung 6 + SZR 12 + 6 mm
als wasserführende Schicht
Dichtungsband
Putz 15 mm, OSB-Platte 20 mm
Wärmedämmung 170 mm
OSB-Platte 20 mm weiß gestrichen
Leuchtstoffröhre
Sparren (Bestand) weiß gestrichen
Lichtdecke Folie weiß matt

14

15

16

17
18

19

20
21
22
23

Schiefer 20 mm
Lattung 30/50 mm
Konterlattung 30/50 mm
Unterspannbahn diffusionsoffen
Holzschalung 24 mm
Wärmedämmung 180 mm
Holzschalung 24 mm
OSB-Platte 20 mm, Putz 15 mm
Schiefer 10 mm, Mörtelbett
Stahlbeton 200 mm
Wärmedämmung 140 mm
OSB-Platte 20 mm, Putz 15 mm
OSB-Platte 20 mm
Wärmedämmung 200 mm /
Balkenlage (Bestand)
OSB-Platte 20 mm, Putz 15 mm
Schiebeelement isolierverglast
6 mm + SZR 12 mm + 6 mm
Parkett 10 mm
Estrich 40 mm, Trennlage
Trittschalldämmung 30 mm
Stahlbetondecke (Bestand) 250 mm
Putz mit Deckenheizung
Schiefer 20 mm
Wärmedämmung 50 mm
auf Gefälleestrich
Stahlbetondecke (Bestand) 250 mm
Putz 15 mm
Handlauf Aluminiumprofil,
schwarz eloxiert 90/15 mm
Acrylglas 8 mm
Pfosten Flachstahl 80/10 mm
Schiefer 10 mm, Mörtelbett
Wärmedämmung 40 mm
Mauerwerk (Bestand), Putz 15 mm

20

17

21

22

18

19

23

bb

249

Beispiel 15

Schule
Schulzendorf, D 1965 / 2006
Architekten:
zanderroth architekten, Berlin
Sascha Zander, Christian Roth
mit Guido Neubeck, Berlin
Mitarbeiter:
Hanael Fesz
Tragwerksplaner:
Ingenieurbüro für Bauwesen
Volker Krienitz, Schulzendorf

Wie ein großer Korb umhüllt eine Fassade aus
Weidengeflecht den Baukörper der erweiterten
Schule in Schulzendorf. Die wachsende Gemeinde an der südlichen Stadtgrenze Berlins
benötigte für die gestiegene Zahl an Grundschülern neue Klassenräume. Auf dem Schulgelände stand neben einer Schule aus den
1930er-Jahren, einer Mehrzweckhalle aus den
1990ern und einer neueren Kindertagesstätte
auch ein Schulgebäude in Plattenbauweise
»Typ Magdeburg« von 1965. Um das Gesamtensemble zu stärken, schlugen die Architekten
statt eines weiteren Einzelgebäudes eine Erweiterung dieser Typenschule zu einem größeren Gebäude mit größerer städtebaulicher Präsenz vor. Nach zwei Seiten ist der Altbau nun
durch neue Klassentrakte ergänzt; seine tristen
geschlossenen Stirnseiten sind verschwunden
und die zuvor nach außen offenen Höfe als
innen liegende glasgedeckte Lichthöfe in die
neue Gesamtstruktur einbezogen. Um diese Atrien herum verläuft die neue Erschließung aller
Klassenräume. Zwischen den Atrien weitet sich
der Flur zu internen Treffpunkten. Außen verbindet die vorgehängte hinterlüftete Hülle aus
vor Ort geflochtenen Weidenstäben den Altbau
nahtlos mit den Anbauten und macht aus Alt
und Neu einen einzigen kubischen Baukörper.
Rücksprünge im Erdgeschoss schaffen Platz
für einen überdachten Pausen- und Eingangsbereich sowie einen Freisitz der Schulmensa.
Der Eingang führt in die für Veranstaltungen
nutzbare Aula, die sich in den Atrien über die
gesamte Gebäudehöhe nach oben öffnet. Eine
kräftige Farbgebung bestimmt die Erschließung
und die öffentlichen Bereiche. Unterschiedliche
Farbtöne ziehen sich jeweils monochrom über
Wände, Brüstungen, Böden und Decken der
Geschosse in beiden Atrien. Im Erdgeschoss
befinden sich eine Gemeindebibliothek sowie
die Schulmensa, die auch als Gemeindesitzungssaal genutzt wird.

7

7

7

7

7
5

6

5

7

7

7

7

7

2. OG
a

4

2

b

b
3

1

7

8

a
EG

¤bauliche Ergänzung
¤neue Fassadenhülle
¤Überdachung der Innenhöfe
º

250

Bauwelt 47 / 2007
Detail 11 / 2007

Grundrisse
Schnitte
Maßstab 1:500
Lageplan
Maßstab 1:5000

1
2
3
4
5
6

Aula / Foyer
Bibliothek
Speisesaal
Terrasse
Atrium
Galerie

7
8
9
10
11
12

Klassenraum
Lehrerzimmer
Schule (1930er-Jahre)
Kindertagesstätte
Turnhalle
erweiterte Schule

Wohlstandsbauten 1965 −1980

A

B

C

B

9
12
10

11

A
B

Bestand Plattenbau 1965
Ergänzung nach zwei Seiten

5

5

1

aa

C

3

dreizügige Grundschule

5
1

bb

251

Beispiel 15

1

2
3

4

5
6

2

Abdichtung Bitumendachbahn beschiefert
Wärmedämmung Polystyrolhartschaum 180 mm
Dampfsperre Kunststoffdachbahn
Gefällebeton
Stahlbeton 240 mm
Akustikdecke 120 mm mit
Metallunterkonstruktion, Mineralfaserdämmung,
Faservlies, Gipskartonplatten gelocht 12,5 mm
Sonnenschutzisolierverglasung
ESG 6 + SZR 16 + VSG 8 mm auf Stahlprofilsystem
Beschichtung PUR
Zementestrich 65 mm
Trittschalldämmung Mineralwolle 35 mm
Stahlbeton 250 mm
Akustikdecke 110 mm
Acryllack hochglänzend farbig
Gipskarton gespachtelt geschliffen 12,5 mm
Ausgleichslattung, Stahlbeton 150 mm
Aufsatzkranz Brettschichtholz 220/610 mm
Träger Brettschichtholz 280/970 mm

7

8
9

10
11
12
13

Isolierverglasung (U = 1,1 W / m2K)
in Holz-Aluminium-Fenster,
nach außen öffnend
Zarge Titanzinkblech 1 mm
Flechtwerk
Weidenstöcke geschält,
gesotten, kesseldruckimprägniert,
Länge 200 – 240 mm,
Ø 15 – 20 mm
Unterspannbahn diffusionsoffen, UV-beständig
Steinwolle kaschiert 120 mm
Stahlbeton 250 mm, Gipsputz 15 mm
Stahlrohr Ø 21,3 mm
Stahlprofil ¡ 40/10 mm
mit Durchsteckdorn
Mineralwolle 140 mm
Bodenaufbau Foyer:
Belag Linoleum 2,5 mm
Zementestrich mit Fußbodenheizung 80 mm
Wärmedämmung PUR-Hartschaum 120 mm

c
2

5
1
5

c
cc

4

3

252

6

Wohlstandsbauten 1965 −1980

Horizontalschnitt
Vertikalschnitte
Maßstab 1:20

8

9

10

11

dd

10

11

7

d

d

9

12

13

253

Beipiel 16

Pfarrzentrum
München, D 1970 / 2001
Architekten:
Allmann Sattler Wappner, München
Mitarbeiter:
Markus Kuntscher, Jan Schabert, Dirk Bauer
Tragwerksplanung:
Hagl Ingenieurgesellschaft, München

1
1
1
2

3

4

4

3

5

6

aa

Das Herz-Jesu-Pfarrzentrum aus dem Jahr
1970 besteht aus einem Wohngebäude mit
Seniorenclub, einem Kindergarten, Jugendräumen sowie dem Pfarrsaal der Gemeinde. Es
steht räumlich und baulich in engem Zusammenhang sowohl mit der neuen Herz-JesuKirche als auch mit dem gründerzeitlichen
Pfarrhaus. Der Gebäudekomplex stellt eine für
die 1970-er Jahre typische Agglomeration von
unterschiedlichen komplexen Raumvolumina
dar, wobei die jeweilige Nutzung außen durch
einzelne klar abgegrenzte Gebäudekuben ablesbar ist. Da das Pfarrzentrum den heutigen
Anforderungen nicht mehr entsprach, wurden
mit der Sanierung die baukonstruktiven Mängel, die brandschutztechnischen Defizite sowie
funktionale Schwächen der Gemeinschaftsbereiche behoben. Dabei sollte zum einen der
Geist der 1970er-Jahre-Architektur bewahrt
werden, zum anderen sollten die Eingriffe deutlich sichtbar sein und auf die späten 1990erJahre verweisen. Die Körperhaftigkeit der einzelnen Gebäudekuben wurde betont, indem
sämtliche mit einem Vollwärmeschutz ausgestatteten Fassaden mit durchgefärbtem mineralischem Putz in einheitlicher Farbigkeit überzogen wurden. Entsprechend der vorgefundenen Mischbauweise sind nun die Fenster
der Skelettfassade zu dunklen Bändern zusammengefasst, während bei der Massivbauweise
Lochfenster eingesetzt wurden. Durch die
Absenkung des Atriumbodens auf Untergeschossniveau und die Verbindung aller Gebäudeebenen über eine Stahltreppe bis auf die
Dachterrasse erhält das Haus eine starke
räumliche Mitte. Die angrenzenden Räume
werden über das offene Atrium besser belichtet
und natürlich belüftet. Der Pfarrsaal orientiert
sich mit neuen strukturfüllenden und ungeteilten Verglasungen zur großzügigen Terrasse
und ist über eine Rampe vom Kirchplatz aus
zugänglich. Die Stahlkonstruktion der Terrasse
mit Lärchenholzbelag ist auf das bestehende
Dach aufgeständert.
¤Wärmedämmverbundsystem
¤Absenkung des Atriumbodens
¤Verbindung der Gebäudeebenen
º
254

Detail 10 / 2002

b

4

2
a

3

4
8

a

7

b
EG

3

Wohlstandsbauten 1965 −1980

bb

1
9

1

8
1

10

Schnitte
Grundrisse
Maßstab 1:500
Lageplan
Maßstab 1:1500

1
2
3
4
5

Wohnung
Seniorenclub
Waschraum Kindergarten
Garderobe Kindergarten
Gymnastikraum Kindergarten

6
7
8
9
10

Jugendbereich
Tagesraum Kindergarten
Atrium
Pfarrsaal
Dachterrasse

1. OG

255

Beispiel 16

2

1

Horizontalschnitt
Vertikalschnitte
Maßstab 1:20

cc
6

c

c
3

2

4

1
2
5
6

3
4

5

6

256

Aluminiumblech Oberfläche blankgewalzt mit Schlitzlochung
Putz mineralisch 20 mm
Wärmedämmung Hartschaumplatte 60 mm
Mauerwerk (Bestand) 240 mm, Putz 15 mm
Handlauf Aluminiumrohr ¡ 180/50/4 mm
Putz mineralisch 20 mm
Wärmedämmung Hartschaumplatte 30 mm
Brüstung Stahlbeton (Bestand) 120 mm
Verkleidung Brüstung Aluminiumblech gekantet 3 – 4 mm
Aluminiumriffelblech 5 mm
Zementestrich mit Gitterbewehrung 50 mm
Dränagematte 10 mm
Abdichtung bituminös 15 mm
Gefälleestrich 0 –15 mm
Stahlbeton (Bestand) 180 mm
Wärmedämmung Hartschaumplatte 60 mm
Putz mineralisch 20 mm
Parkett 15 mm
Estrich 60 mm, Trennlage
Stahlbeton (Bestand) 120 mm

Wohlstandsbauten 1965 −1980

7
8
9
10
11
12

13
14
15
16
17
18

Flachstahl ¡ 30/10 mm
Flachstahl ¡ 30/6 mm
Lärchenholz 50 mm auf Neopren
Nebenträger Stahlprofil HEA 140
Schubknagge Stahl | 40/40 mm
Kies 50 mm
Kunststoffdichtungsbahn
Hartschaumplatten ≤ 180 mm
Glasvlies-Bitumen-Schweißbahn
Lochglasvlies, Bitumenvoranstrich
Stahlbetondecke 240 mm
Gipskartonplatten gelocht, abgehängt 12,5 mm
Hauptträger Stahlprofil HEA 200
Pfosten-Riegel-Fassade Aluminium
mit Isolierverglasung
Stahlbetonrohr Ø 100 mm
Hartschaumplatte 60 mm
Putz mineralisch 20 mm
Sonnenschutz Aluminium Z-Profil
Stahlprofil fi 200
7

8

9

18

17

10

18

13

11

12

15
16

14

bb

257

Beispiel 17

Wohnsiedlung
Zürich, CH 1970 / 2005
Architekten:
Urs Primas, Zürich
Proplaning, Basel
Mitarbeiter:
Franziska Schneider, Peter Sutter,
Hans Meyer
Tragwerksplaner:
Proplaning, Basel
Grob & Partner, Winterthur

Die Sanierung einer 1970 erbauten Wohnhausgruppe bestehend aus einem Hochhaus
und zwei sechsgeschossigen Riegeln bot die
Möglichkeit, neben der energetischen und bautechnischen Verbesserung aller Gebäude das
Wohnungsgefüge des Hochhauses zu verändern. Im unteren Teil des Turms kombinierte
der Architekt übereinanderliegende Kleinwohnungen zu Maisonetten, deren Geschosse
durch eigene Eingänge und Badezimmer auch
als weitgehend autonome Bereiche nutzbar
sind. Im oberen Teil des Hochhauses sind
kleinere Geschosswohnungen so zusammengefasst, dass ein großzügiger, L-förmiger
Wohn- und Essbereich und ein Raum mit zusätzlichem Eingang und eigenem Duschbad
entstand. Damit bietet die Siedlung ein von den
üblichen Standards abweichendes Wohnungsangebot. Alle drei Baukörper erhielten eine
Außendämmung mit Verkleidung aus bronzefarbenem Aluminiumwellblech. Balkone und
Loggien sind als Akzente mit kräftiger Farbgebung in diese metallische Haut eingeschnitten.
Im oberen, stärker der Witterung ausgesetzten
Teil des Hochhauses sind die Balkone mit
Faltschiebefenstern geschlossen und den
Wohnungen als Wintergärten oder Raumerweiterungen zugeschlagen. Um mit dem
Hochhaus den Schweizer Minergie-Standard,
der für Sanierungen einen maximalen Energieverbrauch von 80 kWh / m2a vorschreibt, zu
erreichen, wurde eine kontrollierte Wohnungslüftung eingebaut. Die Zuluft wird von einer an
der Nordseite gelegenen Steigzone im neuen
Fassadenaufbau zu den Zimmern geführt und
über Tellerventile eingeblasen, was eine optimale Querlüftung ermöglicht. Die Abluft wird in
den Nassräumen abgezogen, sodass in den
meisten Wohnungen lediglich eine Abluftleitung
im Korridor erforderlich ist. Zur Wärmerückgewinnung sind Zu- und Abluftanlagen über ein
Kreislaufverbundsystem gekoppelt.

Regelgeschoss Haus C

Bestand

D

E

F

¤Außendämmung mit neuer Verkleidung
¤neue Grundrissaufteilung
¤Einbau kontrollierter Wohnungslüftung
¤Umwandlung einiger Balkone zu
Wintergärten
º
258

Detail 11 / 2006

Maisonette Typ 1

b

aa

Schnitt Haus B

Bestand

b

Maisonette Typ 2

Wohlstandsbauten 1965 –1980

B
A

C

Grundrisse
Schnitt
Maßstab 1:750
Lageplan
Maßstab 1:3000
a

Bestand

a

neuer Wohnungstyp

259

Beispiel 17

1

3

2

4

5

c

c

D

4

17

18

6

7

8

15

9
10
bb
7
11
19

16
12

20
14

cc

260

13

4

E

Wohlstandsbauten 1965 –1980

Vertikalschnitt • Horizontalschnitt Fassade
Vertikalschnitt Wintergarten
Vertikalschnitt Loggia
Maßstab 1:20
1
2

21

22 23

3

4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
24

29
30

Abdeckung Edelstahlblech 2 mm
Extensivbegrünung 80 mm
Abdichtung Bitumenbahn zweilagig 10 mm
Wärmedämmung Steinwolle 120 mm
Dachaufbau (Bestand) 60 mm
Decke Stahlbeton (Bestand) 150 mm, Putz 15 mm
Sinusblech Aluminium beschichtet 170/30/1 mm
Hinterlüftung 50 mm
Wärmedämmung Mineralwolle160 mm
Mauerwerk aus Holzspanmantelsteinen,
betonverfüllt (Bestand) 250–300 mm
Fensterzarge Aluminiumblech beschichtet 2 mm
Holz-Aluminium-Fenster isolierverglast
Befestigungswinkel im Deckenbereich Aluminium
Zuluftrohr Aluminium mit
Schalldämmstreifen hinterlegt 213/57 mm
Wasserablauf Balkon EG
Aluminiumprofil gelocht
Wärmedämmung Sockel verputzt 140 mm
Blechstoß hinterlegt
Aluminiumprofil durchgehend 50/50/4–7 mm
Eckprofil aluminiumbeschichtet
Versiegelung dauerelastisch
Faltschiebefenster Aluminium isolierverglast
Brüstung Ziegelmauerwerk armiert 125 mm
Putz gewebearmiert 10 mm
Wärmedämmung Mineralwolle geklebt 40 mm
Sturz (Bestand)
Wärmedämmung Steinwolle 160 mm
Hebe-/Schiebetür Holz isolierverglast
Aufkantung Epoxidharz
an Boden (Bestand) angearbeitet
Putz, Wärmedämmung Mineralwolle 100 mm
Befestigungsbügel Aluminium
Aluminiumprofil durchgehend
Zarge Stahlblech gekantet beschichtet 4 mm
Hebe-/Schiebefenstertür Holz isolierverglast
Rahmenverbreiterung aus Holzwerkstoffplatten,
wärmegedämmt
Abdichtung Fensteranschluss Flüssigkunststoff
Holzrost Eichenlatten, Kanten gefast 35/35 mm
Tragleiste Eiche konisch 40 mm
Gummischrotmatte 8 mm
Polymerbitumenbahn zweilagig 12 mm
Gefälleestrich 70 –110 mm
Stahlbeton 190 mm
Leuchte
Putzträgerplatte Holzwerkstoff zementgebunden

25

27

28

26

F

29

30

261

Beispiel 18

Wohn- und Geschäftshaus
Hamburg, D 1979 / 2007
Architekten:
Kleffel Papay Warncke, Hamburg
Mitarbeiter:
Michael Krüger, Marion Kleine,
David Lagemann, Stephen Perry
Tragwerksplanung:
Wetzel & von Seht, Hamburg

1
2
2
3

3
2

2

2

2

6. OG

Das Ende der 1970er-Jahre gebaute achtgeschossige Geschäftshaus in der Hamburger
Altstadt sollte grundlegend modernisiert werden. Zunächst bedurfte es einer Schadstoffsanierung, im Zuge derer alle Einbauten, welche die Räume mit gesundheitsgefährdenen
Stoffen belasteten, entfernt wurden. Erst dann
war es möglich, alle übrigen Einbauten, die
Fassadenkonstruktion sowie die Stahlbetonbrüstungen abzubrechen. Ausgenommen der Erschließungskerne, die zusammen mit den beiden Giebelwänden auf der Süd- und der Ostseite den Bau aussteifen, erfolgte zuletzt ein
vollständiger Rückbau des sechsten und siebten Obergeschosses. Stahlbetonergänzungen
begradigen die ehemals ungleichen Rohbaudecken vor dem Einbau der geschosshohen
Pfosten-Riegel-Fassade. Die Fensterelemente
werden von einem mäanderförmigen Band aus
eloxierten und geätzten Aluminiumblechen umfasst. Vor dem Öffnungsflügel, der mit einem
Dämmelement gefüllt ist, befindet sich zur Absturzsicherung ein Rahmen mit Flachstahllamellen, der sich nach außen öffnen lässt. Die
zackenförmig angeordneten Fenster ändern in
jedem Geschoss ihre Ausrichtung. Ein außen
vor der Festverglasung angebrachter Sonnenschutz trägt zusammen mit der neuen Haustechnik zu einem angenehmen Klima in den
Büroräumen bei. Die beiden in Leichtbauweise
neu gebauten Staffelgeschosse in der sechsten und siebten Etage beherbergen Maisonettewohnungen. Mit den Dachterrassen in
den oberen Geschossen gleicht sich das Volumen des Baukörpers in der Höhe an die bestehenden Nachbargebäude an.

a

5

¤Schadstoffbeseitigung
¤Abbruch von Tragstruktur, Fassadenkonstruktion und Stahlbetonbrüstungen
¤Ergänzung des Tragwerks
¤vollständiger Rückbau des sechsten und
siebten Geschosses mit anschließendem
Neubau
¤neue Pfosten-Riegel-Fassade
¤neue Haustechnik
º

262

Hamburgische Architektenkammer:
Architektur in Hamburg, Jahrbuch 2007.
Hamburg 2007

4
4

a
EG

Wohlstandsbauten 1965 –1980

6

6

5. OG

aa

Bestand

6

5. OG Bestand

6

Grundrisse
Schnitte
Maßstab 1:500
Lageplan
Maßstab 1:2000
1
2
3
4
5
6

Wohnung
Maisonettewohnung
Dachterrasse
Laden
Lager
Büro

263

Beispiel 18

Vertikalschnitte
Horizontalschnitt
Maßstab 1:20

1

2

3

4

5

1

2
3
4

5

Abdichtung Bitumenschweißbahn,
zweilagig, obere Lage beschiefert
6
Gefälledämmung 140 – 208 mm
Dampfsperre
Voranstrich Bitumen
Stahlbeton 120 mm
Gipskartonplatten abgehängt 12,5 mm
Aluminiumblech geätzt und eloxiert
Pfosten-Riegel-Konstruktion
Stabparkett,
7
vollflächig verklebt 10 mm
8
Zementestrich 50 mm
9
Trennlage
Trittschalldämmung Polystyrol 30 mm 10
Ausgleichsschicht
Polystyrol 60 mm
Stahlbetondecke (neu) 160 mm
Gipskartonplatten abgehängt 12,5 mm
Holzbohlen mit Rillen 35 mm

264

Lagerhölzer
Bautenschutzmatte
Stabparkett,
vollflächig verklebt 10 mm
Zementestrich 43 mm
Noppenplatte 22 mm
Trennlage
Trittschalldämmung Polystyrol 30 mm
Höhenausgleichsschicht 20 mm
Stahlbetondecke (Bestand) 150 mm
Flachstahllamellen 4 mm
Lüftungsflügel Sandwichpaneel 55 mm
ESG 10 + SZR 16 + ESG 8 mm
Teppichboden 10 mm
Verbundestrich 35 mm
Holzwerkstoffplatte 18 mm
Hohlraum 57 mm
Stahlbetondecke
(Bestand / ergänzt) 150 mm

6

Wohlstandsbauten 1965 −1980

9

10

7

8

bb

b

b

10

Brüstung
Bestand

265

Glossar: Bauphysik

Bauphysik

Wärme- und Feuchteschutz
Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert)
Der Gesamtenergiedurchlassgrad gibt den Anteil der
auf eine Verglasung treffenden Sonnenenergie an, der
in das Rauminnere gelangt und damit als Energiegewinn
im Winter zur Verfügung steht. Er wird nach DIN EN 410
bestimmt.
Relative Feuchte
Die relative Feuchte gibt den Feuchtegehalt in der Raumluft in Bezug auf den maximal möglichen Feuchtegehalt
an. Der maximale Feuchtegehalt (Sättigung) hängt stark
von der Temperatur ab. Im Sommer beträgt die relative
Feuchte üblicherweise 50 – 70 %, im Winter je nach Luftwechsel im Gebäude und Feuchtelasten 30 – 60 %.
Taupunkttemperatur
Bei Unterschreiten der Taupunkttemperatur im Bauteil
oder an der Oberfläche tritt Tauwasser auf, da die Sättigungsfeuchte erreicht wird.
TAV und Phasenverschiebung
Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV) einer Bauteilschicht bezeichnet das Verhältnis der beiden Oberflächentemperaturen dieser Schicht. Für eine Wand ist
dies das Verhältnis der inneren zur äußeren Oberflächentemperatur bzw. zur Außentemperatur. Im Zusammenhang mit dem sommerlichen Wärmeschutz kann man aus
dem TAV ableiten, wie sich das Aufheizen der äußeren
Oberflächen auf die inneren Oberflächen auswirkt. Die
Phasenverschiebung gibt an, wie lange es dauert, bis
sich eine Änderung der äußeren Oberflächentemperatur
innen bemerkbar macht.
U-Wert
Die thermische Qualität eines Bauteils wird durch den
U-Wert beschrieben. Dieser gibt an, wie viel Wärmeleistung pro Quadratmeter bei einer Temperaturdifferenz von
1 Kelvin durch das Bauteil geht. Die Berechnung des
U-Werts für Außenbauteile (außer Fenster und Türen)
erfolgt nach DIN EN 6946.
U-Werte für Fenster und Türen werden nach DIN EN
10 077 ermittelt. Dazu werden die U-Werte des Glases
nach DIN EN 673, des Rahmens und die Eigenschaften
des Abstandhalters des Isolierglases sowie die Fensterabmessungen benötigt. Alle Werte liefert der Hersteller. Vereinfachungen ergeben sich im Verfahren nach
DIN 4108. Glasteilende Sprossen gehen in die Berechnungen mit ein.
Wärmebrücken
Wärmebrücken nach einer allgemeinen Definition treten
auf, wenn Bauteile mit eindimensional bestimmbaren
U-Werten aufeinandertreffen. Der Einfluss eines solchen
Bauteilanschlusses auf den Wärmeverlust und die Oberflächentemperaturen kann nur mit zweidimensional arbeitenden Finite-Element- oder Differenzen-Programmen
ermittelt werden. Sind die Anschlüsse linienförmig, wird
der Einfluss über einen linearen Wärmebrückenverlustkoeffizienten (Ψ-Wert) gekennzeichnet. Punktförmige

266

Wärmebrücken haben in den meisten Fällen einen
geringen Einfluss auf den Energiebedarf, können aber
zu Feuchteproblemen führen.
Wärmekapazität
Insbesondere für den sommerlichen Wärmeschutz wird
auch das Wärmespeichervermögen von Gebäuden oder
Bauteilen betrachtet. Wie viel Wärme ein Baustoff in
einem bestimmten Zeitraum speichern kann, hängt von
seiner Wärmekapazität und der Wärmeleitfähigkeit ab.
Dies wird mit der wirksamen Wärmespeicherfähigkeit
beschrieben.
Wärmeleitfähigkeit
Die Wärmeleitfähigkeit eines Materials beschreibt die
Fähigkeit, Wärmeenergie zu transportieren und dient als
Eingangsgröße für die Berechnung von U-Werten. Für
Nachweise sind ausschließlich Bemessungswerte der
Wärmeleitfähigkeiten zu verwenden. Diese haben die
früher üblichen Wärmeleitfähigkeitsgruppen (WLG)
abgelöst.

Schallschutz
Frequenz
Die Frequenz ist ein Maß für die Tonhöhe der Schallwelle.
Tiefe Frequenzen (Bass) liegen bei etwa 50 – 250 Hz,
mittlere Frequenzen reichen von 250 bis 1000 Hz, hohe
Frequenzen bis einige Tausend Hertz. Der Frequenzbereich zur Beurteilung der Schalldämmung liegt zwischen
100 und 3150 Hz und deckt damit alle wohnüblichen
Geräusche ab, der erweiterte Frequenzbereich geht von
50 bis 5000 Hz.
Körperschall
Schallwellen werden durch direkten Kontakt mit dem
Bauteil erzeugt, in dem sich die Schallwelle ausbreitet
(z. B. durch Hämmern an der Wand, Druckspitzen beim
Schließen von Wasserarmaturen oder Wasseraufprall in
der Dusche).
Luftschall
Schallwellen werden durch Schallquellen (z. B. Menschen, Geräte, Maschinen) in der sie umgebenden Luft
erzeugt.
Normtrittschallpegel Ln
Der Normtrittschallpegel Ln ist die Beurteilungsgröße für
den durch ein sogenanntes Normhammerwerk in einem
Nachbarraum (meistens darunter liegend) erzeugten
Schallpegel. Wichtig: Der Normtrittschallpegel Ln ist
abhängig von der Frequenz – er ist im Gegensatz zum
Schalldämmmaß R aber auf Massivdecken nahezu frequenzunabhängig. Ein zusätzlich aufgebrachter schwimmender Estrich vermindert die Trittschallübertragung mit
zunehmender Frequenz stärker. Deshalb nimmt man Trittgeräusche auf einem schwimmenden Estrich ebenso als
dumpf wahr; die Anteile der tiefen Frequenzen von Gehgeräuschen werden stärker übertragen, die Anteile der
hohen Frequenzen weniger.

Schalldämmmaß R
Das Schalldämmmaß R ist die Beurteilungsgröße für die
Differenz der Schalldruckpegel zwischen dem lauten
Raum (Schallquelle) und dem zu schützenden Raum.
Wichtig: Das Schalldämmmaß eines Bauteils ist abhängig
von der Frequenz – es ist bei tiefen Frequenzen in der
Regel deutlich niedriger als bei hohen. Deshalb hört man
Geräusche aus benachbarten Wohnungen immer stark
basslastig (dumpf). Die Anteile der tiefen Frequenzen von
Geräuschen werden weniger gedämmt, die Anteile der
hohen Frequenzen jedoch stärker – es kommt zu einer
Veränderung der Geräuschzusammensetzung.
Schalldruckpegel
Der Schalldruckpegel ist ein logarithmisches Maß für den
physikalischen Schalldruck in Dezibel (dB).
Schallwelle
Eine Schallwelle ist die elastische und örtlich fortschreitende Verformung von Materie (Luft, Flüssigkeit, Feststoffe) zum Transport von Energie, ausgelöst von einem
sich darin bewegenden Körper (Stimmbänder, Lautsprecher, Fußtritt etc.).
Trittschall
Unter Trittschall versteht man den Körperschall, der im
Fußboden beim Begehen durch Menschen entsteht
und von angrenzenden Bauteilen als Luftschall abgestrahlt wird.

Glossar: Konstruktive Begriffe

Konstruktive Begriffe

Abbeilen
Mit Abbeilen oder auch Gesundschneiden bezeichnet
man das Entfernen von befallenen Holzbauteilen – beispielsweise durch Holzwürmer – bei Bauholz. Dies
geschieht heute meist mittels Sägen oder Fräsen, früher
jedoch mit einer kleinen Axt, dem Beil.
Aufschiebling
Ein Aufschiebling ist ein Holzbauteil des Steildachs im
Bereich der Traufe. Es wird bei Mauerstärken oberhalb
von ca. 25 cm benötigt. Da die Fußpfette aus statischen
Gründen meist auf der Innenseite der Wand versetzt wird
und die Regenrinne somit nicht direkt befestigt werden
kann, dient der Aufschiebling zur Überbrückung der
Distanz zwischen Fußpfette und Traufpunkt. Die Dachneigung ist im Bereich des Aufschieblings geringer als
die des Hauptdachs. Der Aufschiebling wird meist auf
der Innenseite schräg zugeschnitten und auf jedem
Sparren von oben vernagelt.
Baumkante
Eine Baumkante entsteht, wenn bei der Herstellung von
Schnittholz der Baumstamm lediglich auf vier Seiten
besäumt wird, anstatt einen rechtwinkligen, also scharfkantigen Querschnitt zu erzeugen. An den Ecken des
Schnittholzes verbleibt also eine Rundung – mit der Oberfläche des unbehandelten, lediglich entrindeten Baums.
Baumkanten können an einem Schnittholz einseitig (zwei
Ecken) oder beidseitig (vier Ecken) verbleiben. Es handelt sich um eine Sparmaßnahme, bei der die Balken
nach DIN 4074 entsprechend ihrem Verhältnis zwischen
Balkenhöhe und Baumkantenbreite in verschiedene
Güteklassen eingeordnet werden.
Binderstein
Bindersteine dienen der Befestigung von Natursteingewänden in Ziegelmauerwerk. Sie sind ihrerseits aus
Naturstein und werden im Verband mit eingemauert.
Die Verbindung zu den nicht mit dem Mauerwerk kraftschlüssig verbundenen anderen Natursteinen geschieht
üblicherweise durch im Werkstein vorbereitete Zapfen
und Löcher sowie durch Fugenverguss.
Blindboden
Blindböden dienen der Befestigung von meist hochwertigen, handwerklich aufwendigen Parkett- oder Holzdielenböden. Sie bestehen meist aus sägerauen Nadelholzbrettern, die direkt auf den tragenden Holzbalken oder
Polsterhölzern aufgenagelt werden. Zwischen den Brettern werden deutliche Fugen gelassen, um das Arbeiten
der Bretter zu ermöglichen. Der Blindboden bildet die
statisch tragende Lage, auf welcher die als Belag vorgesehenen Hölzer punktuell genagelt werden.

Ausführung, also mit Baumkanten und sonstigen Fehlstellen. Sie werden meist auf Latten aufgelegt, welche
seitlich am Balken aufgenagelt sind; seltener werden sie
in vorbereitete Nuten des Balkens eingeschoben.
Gurtbogen
Gurtbögen sind Verstärkungsrippen eines Tonnen- oder
Kappengewölbes. Diese werden im Verband des
Gewölbes mitgemauert. Gurtbögen lagern meist auf
Wandpfeilern.
Maueranschlag
Der Maueranschlag dient dem sicheren Abdichten der
Fuge zwischen Fenster und Türen einerseits und der
Außenwand andererseits. Üblicherweise wird ein Außenanschlag gemauert, d. h. die Fensteröffnung ist an der
Außenseite der Wand oben sowie rechts und links gegenüber dem lichten Innenmaß verkleinert. Dadurch entsteht
eine Auflagefläche, gegen die der Rahmen gepresst
und abgedichtet wird. Fenster, die ausschließlich nach
außen öffnen – wie in windreichen Gebieten üblich –
erhalten hingegen einen Innenanschlag. Einen Mittelanschlag kann man bei konstruktiv geteilten Kastenfenstern
vorfinden.
Polsterholz
Polsterhölzer dienen als Nagelgrund für genagelte Dielenböden, wenn diese nicht direkt auf den tragenden
Holzbalken verlegt werden können – etwa oberhalb von
Gewölben. Meist handelt es sich um gehobelte Nadelhölzer mit einer Abmessung von ca. 80/50 mm, also ein
liegendes Format. Sie werden ihrerseits häufig in Schüttungen »eingerieben«, was bedeutet, dass die Oberkante
der Polsterhölzer nach Fertigstellung der Schüttung mit
dieser in etwa bündig ist.

Biegung, sondern mittels schräger Druckstreben direkt in
die Auflager geleitet werden. Im Unterschied zum verwandten Fachwerk haben sie üblicherweise nur zwei statt
mehrerer Diagonalstreben. Sprengwerke wurden neben
Anwendungen des konstruktiven Holzbaus auch als nicht
sichtbare Unterkonstruktion von Innenwänden oberhalb
von Holzbalkendecken verwendet. Sie sind dann raumhoch und spannen von der Außen- zur Mittelwand.
Spundung
Als Spundung bezeichnet man die Verbindung zweier
Hölzer mittels direkt aus dem Brett gefräster Nut und
Feder. Eine aus einem gesonderten Holz hergestellte
Feder, welche zwei Hölzer mit jeweils einer Nut verbindet,
nennt man hingegen Fremdfeder. Spundungen unterscheidet man zusätzlich nach Form der Verbindung, wie
z. B. Schwalbenschwanz- oder Trapezspundung.
Überkämmen
Als Überkämmen bezeichnet man eine gegen horizontale
Verschiebung gesicherte Holzverbindung zweier Hölzer.
Beispielsweise kann durch das Ausformen eines hakenartigen Endes an einem Holzbalken dieser auf der Mauerlatte so aufliegen, dass er auch Zugkräfte übertragen
kann.
Voute
Unter Vouten versteht man schräge Übergänge zwischen
Stütze und Unterzug, welche bei früheren Stahlbetonkonstruktionen häufig, heute jedoch nur mehr im konstruktiven Ingenieurbau (Brücken) und im Stahlbau zu
finden sind. Es handelt sich um eine allmähliche Erhöhung dieser Unterzüge vor dem Auflager, was einerseits
das Widerstandsmoment der am Auflager stark belasteten Durchlaufträger erhöht, andererseits der besseren
Krafteinleitung in die Stütze dient.

Rabitz
Rabitz ist eine 1878 vom Berliner Hofmaurermeister Carl
Rabitz patentierte – und in ähnlicher Form bis heute
gebräuchliche – Konstruktion, bei welcher Putzmörtel auf
ein Drahtgewebe aufgebracht wird – vielfach verwendet
als Ersatz für die bis dahin üblichen Schilfrohrmatten –,
um die Untersichten von Holzbalkendecken zu verkleiden. Die Formbarkeit des Drahtgeflechts ermöglichte
auch die Herstellung freier Formen, z. B. von Scheingewölben.

Erdgleiche
Erdgleiche ist ein anderer Begriff für Geländeoberkante.

Riemenboden
Riemenboden ist ein anderer Begriff für Schiffs- oder
Dielenboden. Im Gegensatz zum Parkett, welches aus
kleinformatigen Holzstäben besteht, sind Riemen entsprechend breit und lang. Sie haben – im Gegensatz zu
Parkett – meist eine tragende Funktion und werden auf
den Holzbalken sichtbar oder verdeckt genagelt. Letzteres ist nur bei gespundeten, also mit Nut und Feder versehenen Riemen möglich.

Fehlboden
Als Fehlboden bezeichnet man die Tragschalung unterhalb der Schüttung in traditionellen Holzbalkendecken.
Es handelt sich meist um lose verlegte Bretter einfachster

Sprengwerk
Als Sprengwerk bezeichnet man im Holzbau eine meist
weitgespannte, hohe Konstruktion aus Holz, bei der die
vertikalen Linienkräfte – z. B. Verkehrslasten – nicht durch

267

Verordnungen, Richtlinien, Normen

Verordnungen, Richtlinien,
Normen
Die EU hat für eine Anzahl von Produkten Richtlinien erlassen, um insbesondere Sicherheit und Gesundheit der
Anwender zu gewährleisten. Diese Richtlinien müssen in
den Mitgliedsstaaten in verbindliche Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden.
Die Richtlinien selbst enthalten keine technischen Details,
sondern nur verbindliche grundlegende Anforderungen.
Die technischen Werte dafür sind in zugeordneten technischen Regeln und in Form von europaweit harmonisierten Normen (EN-Normen) festgelegt.
Allgemein stellen technische Regeln Arbeitshinweise
und Hilfsmittel für den Arbeitsalltag dar. Sie sind keine
Rechtsvorschriften, sondern geben Entscheidungshilfen,
bilden eine Richtschnur für einwandfreies technisches
Vorgehen und / oder konkretisieren Inhalte von Verordnungen. Grundsätzlich steht die Anwendung der technischen Regeln jedermann frei. Erst wenn diese in Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften vorgesehen sind,
werden sie rechtsverbindlich (z. B. im Baurecht) – oder
wenn vertraglich die Verbindlichkeit einzelner Normen
zwischen den Vertragspartnern festgelegt wird.
Zu den technischen Regeln gehören u. a. DIN-Normen,
VDI-Richtlinien und die als Regeln der Technik bezeichneten Werke (z. B. Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS).
Die Normen unterscheiden sich in Produkt-, Anwendungs- und Prüfnormen. Oftmals beziehen sie sich nur
auf eine spezifische Material- oder Produktgruppe. Diesen Normen liegen entsprechende Prüf- und Rechenmethoden für die jeweiligen Materialien zugrunde.
Grundsätzlich gilt immer die neueste Version einer Norm,
die dem Stand der Technik entsprechen soll. Eine neue
oder überarbeitete Norm wird in Form eines Normentwurfs öffentlich zur Diskussion gestellt, um später als
Norm verabschiedet zu werden.
Welchen Ursprung und Einflussbereich eine Norm hat,
lässt sich aus ihrer Bezeichnung ersehen: DIN plus Zählnummer (z. B. DIN 4108) besitzt überwiegend nationale
Bedeutung (Entwürfe werden mit »E« und Vornormen mit
»V« gekennzeichnet). Bei DIN EN plus Zählnummer
(z. B. DIN EN 335) handelt es sich um die deutsche
Ausgabe einer europäischen Norm, die unverändert von
der europäischen Normungsorganisation CEN übernommen wurde. Bei DIN EN ISO (z. B. DIN EN ISO 13 786)
spiegelt sich der nationale, europäische und weltweite
Einflussbereich wider. Auf Grundlage einer Norm der internationalen Normungsorganisation ISO wurde eine europäische Norm erarbeitet, die als DIN-Norm übernommen wurde. Bei DIN ISO (z. B. DIN ISO 2424) handelt es
sich um eine unveränderte Übernahme einer Norm der
ISO als nationale Norm.
Die nachfolgende Zusammenstellung ist eine Auswahl
von Verordnungen, Richtlinien und Normen, die den
Stand der Technik wiedergibt (August 2008).

Allgemein
Energieeinsparverordnung (EnEV) – Verordnung über
energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden. 2007-7

Teil B Grundlagen
Bauphysik
DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
– Baustoffe, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen.
1998-5
DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
– Zusammensetzung und Anwendung klassifizierter
Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile. 1994-3
DIN 4108 Bbl. 2, Wärmeschutz und Energieeinsparung in
Gebäuden – Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele. 2006-3
DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden – Mindestanforderungen an den Wärmeschutz.
2007-7

268

DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. 1989-11
DIN 18 005-1 Schallschutz im Städtebau – Grundlagen
und Hinweise für die Planung. 2002-7
DIN 18 183 Montagewände aus Gipskartonplatten – Ausführung von Metallständerwänden.
DIN 18 230 Baulicher Brandschutz im Industriebau. 1998-5
DIN EN 410 Glas im Bauwesen – Bestimmung der lichttechnischen und strahlungsphysikalischen Kenngrößen
von Verglasungen. 1998-12
DIN EN 673 Glas im Bauwesen – Bestimmung des
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert). 2003-6
DIN EN 6946 Wärmedurchlasswiderstand und
Wärmedurchgangskoeffizient. 2007
DIN EN 10 077 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen – Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten. 2006-12
DIN EN 13 501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und
Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Klassifizierung mit
den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten. 2007-5
DIN EN ISO 7730 Ergonomie der thermischen Umgebung
– Analytische Bestimmung und Interpretation der thermischen Behaglichkeit durch Berechnung des PMVund des PPD-Index und Kriterien der lokalen thermischen Behaglichkeit. 2007-6
DIN V 4108-4 Wärmeschutz und Energieeinsparung in
Gebäuden – Wärme und feuchteschutztechnische Bemessungswerte. 2007-6
E-DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Lüftung von Wohnungen
– Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/
Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung. 2006-12
VDI 2566 Blatt 1 und 2: Schallschutz bei Aufzugsanlagen
mit/ohne Triebwerksraum. 2001/2004
VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen. 1987-8
VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen – Kriterien für
Planung und Beurteilung. 2007-8
Technische Gebäudeausstattung
ATV-DVWK-M 143 / DWA-M 143-3 Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden. Teil 1-20
ATV-M 101 Planung von Entwässerungsanlagen, Neubau-, Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen.
1996-5
ATV-M 149 Zustandserfassung, -klassifizierung und -bewertung von Entwässerungssystemen außerhalb von
Gebäuden. 1999-4
BHKS Regel 5005 Dichtigkeitsprüfung von erd- und gebäudeverlegten Ab- und Regenwasserleitungen.
Prüfung mit Wasser. 2005-10
BHKS Regel 5006 Dichtigkeitsprüfung von erd- und gebäudeverlegten Ab- und Regenwasserleitungen.
Prüfung mit Luft. 2007-5
BHKS Regel 5007 Dichtigkeitsprüfung von erd- und gebäudeverlegten Ab- und Regenwasserleitungen.
Prüfung mit Unterdruck. 2007-4
DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Lüftung von Wohnungen.
Anforderungen, Ausführung, Abnahme (VDI-Lüftungsregeln). 1998-10
DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke – Bestimmungen in Verbindung mit
DIN EN 752 und DIN EN 12 056. 2008-5
DIN 1986-3 Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke – Regeln für Betrieb und Wartung.
2004-11
DIN 1986-30 Entwässerungsanlagen für Gebäude und
Grundstücke – Instandhaltung. 2003-2
DIN 1988-1 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Allgemeines. 1988-12
DIN 1988-2 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Planung und Ausführung. 1988-12
DIN 1988-3 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Ermittlung der Rohrdurchmesser. 1988-12
DIN 1988-7 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Vermeidung von Korrosionsschäden und
Steinbildung. 2004-12
DIN 1989-1 Regenwassernutzungsanlagen – Planung,
Ausführung, Betrieb und Wartung. 2002-4
DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
– Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter

Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile. 1994-3
DIN 4102-6 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
– Lüftungsleitungen – Begriffe, Anforderungen und Prüfungen. 1977-9
DIN 4102-9 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Kabelabschottungen. Begriffe, Anforderungen und
Prüfungen. 1990-5
DIN 4102-11 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und -kanäle sowie Abschlüsse ihrer
Revisionsöffnungen – Begriffe, Anforderungen und Prüfungen. 1985-12
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und
Nachweise. 1989-11
DIN 4261-1 Kleinkläranlagen – Anlagen zur Abwasservorbehandlung. 2002-12
DIN 4702-1 Heizkessel – Begriffe, Anforderungen,
Prüfung, Kennzeichnung. 1990-3
DIN 4702-4 Heizkessel – Heizkessel für Holz, Stroh und
ähnliche Brennstoffe – Begriffe, Anforderungen,
Prüfungen. 1990-3
DIN 4702-6 Heizkessel – Brennwertkessel für gasförmige
Brennstoffe. 1990-3
DIN 4703-1 Raumheizkörper – Maße von Gliedheizkörpern. 1999-12
DIN 4703-3 Raumheizkörper – Umrechnung der NormWärmeleistung. 2000-10
DIN 4708-1 Zentrale Wassererwärmungsanlagen –
Begriffe und Berechnungsgrundlagen. 1994-4
DIN 4708-2 Zentrale Wassererwärmungsanlagen –
Regeln zur Ermittlung des Wärmebedarfs zur Erwärmung von Trinkwasser in Wohngebäuden. 1994-4
DIN 4719 Lüftung von Wohnungen – Anforderungen,
Leistungsprüfungen und Kennzeichnungen von
Lüftungsgeräten. 2006-12
DIN 4725-200 Warmwasser-Fußbodenheizungen –
Systeme und Komponenten – Bestimmungen der
Wärmeleistung. 2001-3
DIN 4726 Warmwasser-Fußbodenheizungen und Heizkörperanbindungen – Rohrleitungen aus Kunststoffen.
2000-1
DIN 4747-1 Fernwärmeanlagen – Sicherheitstechnische
Ausrüstung von Unterstationen, Hausstationen und
Hausanlagen zum Anschluss an Heizwasser-Fernwärmenetze. 2003-11
DIN 4753-1 Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser. 1996-12
DIN 5035-6 Beleuchtung mit künstlichem Licht – Messung und Bewertung. 2006-11
DIN 5035-7 Beleuchtung mit künstlichem Licht – Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen. 2004-8
DIN 6280-14 Stromerzeugungsaggregate – Stromerzeugungsaggregate mit Hubkolben-Verbrennungsmotoren
– Blockheizkraftwerke (BHKW) mit Hubkolben-Verbrennungsmotoren – Grundlagen, Anforderungen, Komponenten, Ausführung und Wartung. 1997-8
DIN 8901 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Schutz von
Erdreich, Grund- und Oberflächenwasser – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen und
Prüfung. 2002-12
DIN 18 012 Haus-Anschlusseinrichtungen – Allgemeine
Planungsgrundlagen. 2008-5
DIN 18 014 Fundamenterder – Allgemeine Planungsgrundlagen. 2007-9
DIN 18 015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden –
Planungsgrundlagen. 2007-9
DIN 18 015-2 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Art
und Umfang der Mindestausstattung. 2004-8
DIN 18 015-3 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden –
Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.
2007-9
DIN 18017-1 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen
ohne Außenfenster – Einzelschachtanlagen ohne Ventilatoren. 1987-2
DIN 18 017-3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen
ohne Außenfenster, mit Ventilatoren. 1990-8
DIN 44 576-4 Elektrische Raumheizung – FußbodenSpeicherheizung – Gebrauchseigenschaften – Bemessung für Räume. 1987-3
DIN 50 930-6 Korrosion der Metalle – Korrosion im Inneren von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei

Verordnungen, Richtlinien, Normen

Korrosionsbelastung durch Wässer – Beeinflussung der
Trinkwasserbeschaffenheit. 2001-8
DIN EN 307 Wärmeaustauscher – Anleitung für die Anfertigung von Einbau- und Betriebsanleitungen und
Wartungsanweisungen zum Erhalt der Leistung von
Wärmeaustauschern jeglicher Bauart. 1998-12
DIN EN 378-1 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen –
Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien. 2008-6
DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden. 2008-4
DIN EN 806-1 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Allgemeines. 2001-12
DIN EN 806-2 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Planung. 2005-2
DIN EN 806-3 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Berechnung der Rohrinnendurchmesser.
2006-3
DIN EN 1264-3 Fußboden-Heizung – Systeme und Komponenten – Auslegung. 1997-11
DIN EN 1264-4 Fußboden-Heizung – Systeme und Komponenten – Installation. 2001-12
DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine
Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen. 2001-5
DIN EN 12 056-1 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Allgemeine und Ausführungsanforderungen. 2001-1
DIN EN 12 056-2 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Schmutzwasseranlagen, Planung und Berechnung. 2001-1
DIN EN 12 097 Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen –
Anforderungen an Luftleitungsbauteile zur Wartung von
Luftleitungssystemen. 2006-11
DIN EN 12 098-1 Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
für Heizungen – Witterungsgeführte Regeleinrichtungen
für Warmwasserheizungen. 1996-9
DIN EN 12 098-2 Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
für Heizungen – Ein- / Ausschalt-Optimierer für Warmwasserheizungen. 2001-10
DIN EN 12 566-3 Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW – Vorgefertigte und / oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser. 2005-10
DIN EN 12 665 Licht und Beleuchtung – grundlegende
Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung. 2002-9
DIN EN 12 828 Heizungssysteme in Gebäuden – Planung
von Warmwasser-Heizungsanlagen. 2003-6
DIN EN 12 831 Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast. 2003-8
DIN EN 12 977-3 Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile – Leistungsprüfung von Warmwasserspeichern für
Solaranlagen. 2006-11
DIN EN 13 465 Lüftung von Gebäuden – Berechnungsverfahren zur Bestimmung von Luftvolumenströmen in
Wohnungen. 2004-5
DIN EN 13 779 Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungsund Klimaanlagen und Raumkühlsysteme. 2007-9
DIN EN 14 336 Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen.
2005-1
DIN EN 14 337 Heizungssysteme in Gebäuden – Planung
und Einbau von elektrischen Direktraumheizungen.
2006-2
DIN EN 14 511-1 Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze
und Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern für die Raumbeheizung und Kühlung – Begriffe. 2008-2
DIN EN 14 706 Wärmedämmstoffe für die Haustechnik
und für betriebstechnische Anlagen – Bestimmung der
oberen Anwendungsgrenztemperatur. 2006-3
DIN EN 15 243 Lüftung von Gebäuden – Berechnung der
Raumtemperaturen, der Last und Energie von Gebäuden mit Klimaanlagen. 2007-10
DIN EN 15 251 Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – Raumluftqualität, Temperatur,

Licht und Akustik. 2007-8
DIN EN 50 164-2 / DIN VDE 0185-202 Blitzschutzbauteile – Anforderungen an Leitungen und Erder. 2007-8
DIN EN 62 305-1 (VDE 0185-305-1) Blitzschutz – Allgemeine Grundsätze. 2006-10
DIN EN 62 305-3 (VDE 0185-305-3) Blitzschutz – Schutz
von baulichen Anlagen und Personen. 2007-1
DIN EN ISO 10 077-1 Wärmetechnisches Verhalten von
Fenstern, Türen und Anschlüssen – Berechnung des
Wärmedurchgangskoeffizienten – Allgemeines.
2006-12
DIN EN ISO 13 786 Wärmetechnisches Verhalten von
Bauteilen. Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoeffizient. 1999-11
DIN V 4701-10 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung. 2003-8
DIN V 4701-12 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand – Wärmeerzeuger
und Trinkwassererwärmung. 2004-2
DIN V 4759-2 Wärmeerzeugungsanlagen für mehrere Energiearten – Einbindung von Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern in bivalent betriebenen Heizungsanlagen.1986-5
DIN V 18 599 Energetische Bewertung von Gebäuden –
Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs
für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und
Beleuchtung. 2007-2
DIN V ENV 61 024 (VDE V 0185 Teil 100) Blitzschutz baulicher Anlagen. 2002-11
DIN VDE 0100-410 Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen
Schlag. 2007-6
DIN VDE 0100-701 Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume
und Anlagen besonderer Art, Räume mit Badewanne
oder Dusche. 2002-2
DIN VDE 0100-737 Errichten von Niederspannungsanlagen – Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien. 2002-1
DIN VDE 0298-3 Verwendung von Kabeln und isolierten
Leitungen für Starkstromanlagen – Leitfaden für die Verwendung nicht harmonisierter Starkstromleitungen.
2006-6
DIN VDE 0298-4 Verwendung von Kabeln und isolierten
Leitungen für Starkstromanlagen – Empfohlene Werte
für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für
feste Verlegung in und an Gebäuden und von flexiblen
Leitungen. 2003-8
DVGW W 551 Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen – Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums – Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen. 2004-4
DVGW W 553 Bemessung von Zirkulationssystemen in
zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen. 1998-12
DWA-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur
Versickerung von Niederschlagswasser. 2004-5
EnEV (Energieeinsparverordnung) – Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden. 2004-12
HeizanlV Heizungsanlagen-Verordnung – Verordnung
über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen. 1998-5
MLAR Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen. 2005-11
RAL-RG 678 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden –
Anforderungen. 2004-9
Richtlinie 2002 / 91 / EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
TRB 610 Druckbehälter – Aufstellung von Druckbehältern
zum Lagern von Gasen. 2002-9
TRB 801 Nr. 25 Besondere Druckbehälter nach Anhang II
zu § 12 DruckbehV – Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische. 1996-1
TRF Technische Regeln Flüssiggas. Band 1. 1996 /
Band 2. 1997
TrinkwV Trinkwasserverordnung – Verordnung über die
Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
2001-5

VDI 2035 Blatt 1 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen – Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen.
2005-12
VDI 2050 Blatt 1 Anforderungen an Technikzentralen –
Technische Grundlagen für Planung und Ausführung.
2006-12
VDI 2055 Wärme- und Kälteschutz für betriebs- und
haustechnische Anlagen – Berechnungen, Gewährleistungen, Mess- und Prüfverfahren, Gütesicherung,
Lieferbedingungen. 1994-7
VDI 2067 Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen
– Grundlagen und Kostenberechnung. 2000-9
VDI 2087 Luftleitungssysteme – Bemessungsgrundlagen.
2006-12
VDI 3803 Raumlufttechnische Anlagen – bauliche und
technische Anforderungen. 2002-10
VDI 3817 Denkmalwerte Gebäude – Technische Gebäudeausrüstung. 2000-10
VDI 4640 Blatt 1 Thermische Nutzung des Untergrundes
– Grundlagen, Genehmigungen, Umweltaspekte.
2000-12
VDI 4640 Blatt 2 Thermische Nutzung des Untergrundes
– Erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen. 2001-9
VDI 4640 Blatt 4 Thermische Nutzung des Untergrundes – Direkte Nutzungen. 2004-9
VDI 6000 Ausstattung von und mit Sanitärräumen –
Wohnungen. 2008-2
VDI 6001 Sanierung von sanitärtechnischen Anlagen –
Trinkwasser. 2004-7
VDI 6022 Blatt 1 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte. 2006-4
VDI 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen –
Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und
Instandhaltung. 2006-7
VDMA 24 186-1 Leistungsprogramm für die Wartung von
lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen
in Gebäuden – Lufttechnische Geräte und Anlagen.
2002-9
VDMA 24 186-2 Leistungsprogramm für die Wartung von
technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden –
Heiztechnische Geräte und Anlagen. 2002-9
VDMA 24 186-3 Leistungsprogramm für die Wartung von
technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden –
Kältetechnische Geräte und Anlagen zu Kühl- und
Heizzwecken. 2002-9
WHG Wasserhaushaltsgesetz. 1957-7
Denkmalpflege
Baugesetzbuch (BauGB). 2004
Charta von Venedig. Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles (Denkmalbereiche). 1964
Denkmalschutzgesetz der Hansestadt Hamburg.
1973
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
1991
Denkmalschutzgesetz des Landes MecklenburgVorpommern. 1998
Europäisches Kulturabkommen. 1955
Europäisches Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes. 1985
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale
im Land Brandenburg. 2004
Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale. Baden-Württemberg. 1983
Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale. SchleswigHolstein. 1996
Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler. Hessen. 1986
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im
Lande Nordrhein-Westfalen. 1980
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler.
Bayern. 1973
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im
Freistaat Sachsen. 1993
Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin. 1995
Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler.
Bremen. 1975
Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. 1954. Zweites Zusatzprotokoll
1999

269

Verordnungen, Richtlinien, Normen

Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler. Rheinland-Pfalz. 1978
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz. 1978
Saarländisches Denkmalschutzgesetz. 2004
Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale. 2004
UNESCO – Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und
Naturerbes der Welt. 1972
Baustoffe in Sanierungsprojekten
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) Richtlinie:
»Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen« (Instandsetzungs-Richtlinie)
DIN 1052 Entwurf, Berechnung und Bemessung von
Holzbauwerken. 2004-8
DIN 1053-1 Mauerwerk – Berechnung und Ausführung.
1996-11
DIN 18 550 Putz und Putzsysteme – Ausführung.
2005-4
DIN 52 161-1 Prüfung von Holzschutzmitteln – Nachweis
von Holzschutzmitteln im Holz – Probenahme aus verbautem Holz. 2006-6
DIN 52 175 Holzschutz – Begriffe, Grundlagen. 1975-1
DIN 55 928-1 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch
Beschichtungen und Überzüge. 1991-5
DIN 68 800-1 Holzschutz im Hochbau – Allgemeines.
1974-5
DIN 68 800-2 Holzschutz – Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau. 1996-5
DIN 68 800-3 Holzschutz – Vorbeugender chemischer
Holzschutz. 1990-4
DIN 68 800-4 Holzschutz – Bekämpfungsmaßnahmen
gegen holzzerstörende Pilze und Insekten. 1992-11
DIN 68 800-5 Holzschutz im Hochbau – Vorbeugender
chemischer Schutz von Holzwerkstoffen. 1978-5
DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten
– Definition der Gebrauchsklassen. 2006-10
DIN EN 350 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten
– Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz. 1994-10
DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz –
Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit
von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen. 1994-10
DIN EN 1504-1 Produkte und Systeme für den Schutz
und die Instandsetzung von Betontragwerken – Definitionen, Anforderungen, Güteüberwachung und Beurteilung der Konformität. 2005-10
DIN EN 13 318 Estrichmörtel und Estriche – Begriffe.
2000-12
DIN EN ISO 12 944 Beschichtungsstoffe – Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme.
1998-7
Gefahrstoffe im Bestand
BGR 128 § 1 Anwendungsbereich: Bisherige Regelung:
EU-Richtlinie zum Sicherheitsdatenblatt 91/155/ EWG,
seit dem 01.06.2007 abgelöst durch die EG-REACHVerordnung Nr. 1907/2006
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikalien
Gesetz – ChemG). 2002-6. zuletzt geändert 2006-10
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 98/8/ EG vom
16.02.1998 über das Inverkehrbringen von BiozidProdukten.
Richtlinie 98/24/ EG, Neufassung der Richtlinie 67/548/
EWG zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung
gefährlicher Stoffe
Richtlinie 98/8/ EG des Europäischen Parlaments und des
Rats über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten,
zuletzt geändert am 29. November 2007
Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien –
WertR) in der Fassung vom März 2006
StGB § 325 Luftverunreinigung
Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und
Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (ChemVerbotsVO). 2003-3
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV);
Bundesrechtsverordnung im Ermächtigungsbereich
des Chemikaliengesetzes. 2004-12

270

Teil C

Zeitenatlas

DIN 105-1 Mauerziegel – Vollziegel und Hohllochziegel.
2002-6
DIN 105-2 Leichthochlochziegel. 2002-6
DIN 105-3 Hochfeste Ziegel und hochfeste Klinker. 1984-5
DIN 105-4 Keramikklinker. 1984-5
DIN 106-1 Kalksandsteine, Vollsteine, Lochsteine, Hohlblocksteine. 2003-2
DIN 107 Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen.
1974-04
DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton. 2001-7
DIN 1052-1 Holzbauwerke – Berechnung und Ausführung. 1988-4
DIN 1053-1 Mauerwerk, Berechnung und Ausführung.
1996-11
DIN 1055-1 Einwirkungen auf Tragwerke – Wichten und
Flächenlasten von Baustoffen, Bauteilen und Lagerstoffen. 2002-6
DIN 1055-3 Eigen- und Nutzlasten für Hochbauten.
2002-10
DIN 1101 Holzwolle-Leichtbauplatten und MehrschichtLeichtbauplatten als Dämmstoffe für das Bauwesen.
2000-6
DIN 1249-11 Flachglas im Bauwesen. 1986-9
DIN 1259-1 Glas – Begriffe für Glasarten und Glasgruppen. 2001-9
DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Lüftung von Wohnungen –
Anforderungen, Ausführung, Abnahme (VDI-Lüftungsregeln). 1998-10
DIN 4070-1 Nadelholz – Querschnittsmaße und statische
Werte für Schnittholz, Vorratskantholz und Dachlatten.
1958-1
DIN 4099-1 Schweißen von Betonstahl – Ausführung.
2003-8
DIN 4103-1 Nichttragende innere Trennwände – Anforderungen, Nachweise. 1984-7
DIN 4103-2 Trennwände aus Gips-Wandbauplatten.
1985-12
DIN 4103-4 Unterkonstruktion in Holzbauarten. 1988-11
DIN 4108-3 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Klimabedingter Feuchteschutz, Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung. 2001-7
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau – Anforderungen,
Nachweise. 1989-11
DIN 4121 Hängende Drahtputzdecken – Putzdecken mit
Metallputzträgern, Rabitzdecken, Anforderungen für die
Ausführung. 1978-7
DIN 4165 Porenbeton-Blocksteine und Porenbeton-Planbausteine. 1996-11
DIN 4172 Maßordnung im Hochbau. 1955-7
DIN 4420-1 Arbeits- und Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung.
2004-3
DIN 7864-1 Elastomer-Bahnen für Abdichtungen – Anforderungen, Prüfung. 1984-4
DIN 13 494 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung der Haftzugfestigkeit zwischen Klebemasse / Klebemörtel und Wärmedämmstoff sowie
zwischen Unterputz und Wärmedämmstoff. 2003-2
DIN 13 495 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Außenseitige Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) aus expandiertem Polystyrol – Spezifikation. 2003-12
DIN 13 964 Unterdecken – Anforderungen und Prüfverfahren. 2004-6
DIN 14 489 Sprinkleranlagen – Allgemeine Grundlagen.
1985-5
DIN 14 675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb.
2003-11
DIN 18 017-1 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen
ohne Außenfenster – Einzelschachtanlagen ohne Ventilatoren. 1987-2
DIN 18 025-1 Barrierefreie Wohnungen – Wohnungen für
Rollstuhlbenutzer – Planungsgrundlagen. 1992-12
DIN 18 055 Fenster – Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und mechanische Beanspruchung – Anforderungen und Prüfung. 1981-10
DIN 18 065 Gebäudetreppen – Definitionen, Meßregeln,
Hauptmaße. 2000-1

DIN 18 073 Rollläden, Markisen, Rolltore und sonstige
Abschlüsse im Bauwesen – Begriffe, Anforderungen.
2008-5
DIN 18 100 Türen – Wandöffnungen für Türen – Maße entsprechend DIN 4172. 1983-10
DIN 18 111-1 Türzargen – Stahlzargen – Standardzargen
für gefälzte Türen in Mauerwerkswänden. 2004-8
DIN 18 148 Hohlwandplatten aus Leichtbeton. 2000-10
DIN 18 151 Hohlblöcke aus Leichtbeton. 1987-9
DIN 18 152 Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton.
1987-4
DIN 18 153 Mauersteine aus Beton (Normalbeton).
1989-9
DIN 18 156-1 Außenwandbekleidungen – hinterlüftet.
1999-12
DIN 18 156-2 Stoffe für keramische Bekleidungen im
Dünnbettverfahren – Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel. 1978-3
DIN 18 157-1 Ausführung keramischer Bekleidungen im
Dünnbettverfahren – Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel. 1979-7
DIN 18 162 Wandbauplatten aus Leichtbeton – unbewehrt. 2000-10
DIN 18 164-1 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das
Bauwesen – Dämmstoffe für die Wärmedämmung.
1992-8
DIN 18 164-2 Dämmstoffe für die Trittschalldämmung.
2001-9
DIN 18 165-1 Faserdämmstoffe für das Bauwesen –
Dämmstoffe für die Wärmedämmung. 1991-7
DIN 18 165-2 Dämmstoffe für die Trittschalldämmung.
2001-09
DIN 18 168-1 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und
Unterdecken – Anforderungen an die Ausführung.
2007-4
DIN 18 180 Gipskartonplatten – Arten, Anforderungen,
Prüfung. 1989-9
DIN 18 181 Gipskartonplatten im Hochbau – Richtlinien
für die Verarbeitung – Grundlagen für die Verarbeitung.
1990-9
DIN 18 183 Montagewände aus Gipskartonplatten –
Ausführung von Metallständerwänden. 1988-11
DIN 18 184 Gipskarton-Verbundplatten mit Polystyroloder Polyurethan-Hartschaum als Dämmstoff.
1991-6
DIN 18 195 Bauwerksabdichtungen. 2000-8
DIN 18 201 Toleranzen im Bauwesen – Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung. 1997-4
DIN 18 255 Baubeschläge – Türdrücker, Türschilder und
Türrosetten – Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung. 2002-5
DIN 18 299 bis 18 459 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
DIN 18 500 Betonwerkstein – Begriffe, Anforderungen,
Prüfung, Überwachung. 2006-12
DIN 18 516-1 Außenwandbekleidungen – hinterlüftet –
Anforderungen, Prüfgrundsätze. 1999-12
DIN 18 531-1 Dachabdichtungen – Abdichtungen für
nicht genutzte Dächer – Begriffe, Anforderungen,
Planungsgrundsätze. 2005-11
DIN 18 540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau
mit Fugendichtstoffen. 1995-2
DIN 18 540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau
mit Fugendichtstoffen. 2006-12
DIN 18 542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff –
Imprägnierte Dichtungsbänder – Anforderungen und
Prüfung. 1999-1
DIN 18 550 Putz und Putzsysteme – Ausführung. 2005-4
DIN 18 558 Kunstharzputze – Begriffe, Anforderungen,
Ausführung. 1985-1
DIN 18 560-1/A1 Estriche im Bauwesen – Allgemeine
Anforderungen, Prüfung und Ausführung. 2008-7
DIN 18 560-2/A1 Estriche im Bauwesen – Estriche und
Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche). 2008-7
DIN 18 560-4 Estriche im Bauwesen – Estriche auf Trennschicht. 2004-4
DIN 18 800-5 Stahlbauten – Verbundtragwerke aus Stahl
und Beton – Bemessung und Konstruktion. 2004-11

Verordnungen, Richtlinien, Normen

DIN 18 807 Trapezprofile im Hochbau – Stahltrapezprofile. 1987-6
DIN 18 808 Stahlbauten – Tragwerke aus Hohlprofilen
unter vorwiegend ruhender Beanspruchung.
1984-10
DIN 52 128 Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage –
Begriffe, Bezeichnung, Anforderungen. 1997-3
DIN 52 130 Bitumen-Dachdichtungsbahnen – Begriffe,
Bezeichnungen, Anforderungen. 1995-11
DIN 52 131 Bitumenschweißbahnen – Begriffe, Bezeichnungen, Anforderungen. 1995-11
DIN 52 132 Polymerbitumen-Dachdichtungsbahnen –
Begriffe, Bezeichnungen, Anforderungen. 1996-5
DIN 52 133 Polymerbitumen-Schweißbahnen – Begriffe,
Bezeichnungen, Anforderungen. 1995-11
DIN 52 143 Glasvlies-Bitumendachbahnen – Begriffe,
Bezeichnung, Anforderungen. 1985-8
DIN 55 699 Verarbeitung von Wärmedämmverbundsystemen. 2005-2
DIN 68 119 Holzschindeln. 1996-9
DIN 68 121-1 Holzprofile für Fenster und Fenstertüren –
Maße, Qualitätsanforderungen. 1993-9
DIN 68 365 Bauholz für Zimmerarbeiten – Gütebedingungen. 1957-11
DIN 68 702 Holzpflaster. 2001-4
DIN 68 706-1 Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen –
Türblätter – Begriffe, Maße, Anforderungen. 2002-2
DIN 68 800-1 Holzschutz im Hochbau – Allgemeines.
1974-5
DIN 68 800-4 Holzschutz im Hochbau – Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten.
1992-11
DIN CEN/TS 81-82 Sicherheitsregeln für die Konstruktion
und den Einbau von Aufzügen – Bestehende Aufzüge–
Erhöhung der Zugänglichkeit von bestehenden Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen. 2008-9
DIN CEN/TS 12 872 Holzwerkstoffe – Leitfaden für die
Verwendung von tragenden Platten in Böden, Wänden
und Dächern. 2007-10
DIN CEN/TS 15 717 Parkett – Allgemeine Verlegeanleitung. 2008-7
DIN EN 81-1 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und
den Einbau von Aufzügen – Elektrisch betriebene
Personen- und Lastenaufzüge (enthält Berichtigung
AC:1999). 2000-5
DIN EN 197-1 Zement – Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement.
2004-8
DIN EN 206-1 Beton – Festlegung, Eigenschaften,
Herstellung und Konformität. 2001-7
DIN EN 300 Platten aus langen, flachen, ausgerichteten
Spänen (OSB) – Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen. 2006-9
DIN EN 309 Spanplatten – Definition und Klassifizierung –
Deutsche Fassung EN 309:2005. 2004-06
DIN EN 312-5 Spanplatten – Anforderungen an Platten für
tragende Zwecke zur Verwendung im Feuchtbereich.
1997-6
DIN EN 316 Holzfaserplatten – Definition, Klassifizierung
und Kurzzeichen. 2008-7
DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz- und Holzprodukten
– Definition der Gefährdungsklassen für den biologischen Befall. 1992-9
DIN EN 356 Glas im Bauwesen – Sicherheitssonderverglasung – Prüfverfahren und Klasseneinteilung des
Widerstandes gegen manuellen Angriff. 2000-2
DIN EN 357 Glas im Bauwesen – Brandschutzverglasungen aus durchsichtigen oder durchscheinenden
Glasprodukten – Klassifizierung des Feuerwiderstandes. 2005-2
DIN EN 386 Brettschichtholz – Leistungsanforderungen
und Mindestanforderungen an die Herstellung.
2002-4
DIN EN 413-1 Putz- und Mauerbinder – Anforderungen.
2004-5
DIN EN 459-1 Baukalk – Definitionen, Anforderungen und
Konformitätskriterien. 2002-2
DIN EN 490 Dach- und Formsteine aus Beton für Dächer
und Wandbekleidungen – Produktanforderungen.
2006-9
DIN EN 492 Faserzement-Dachplatten und dazugehörige

Formteile – Produktspezifikation und Prüfverfahren.
2006-12
DIN EN 501 Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech –
Festlegung für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Zinkblech. 1994-11
DIN EN 548 Elastische Bodenbeläge – Spezifikation für
Linoleum mit und ohne Muster. 2004-11
DIN EN 572-1 Glas im Bauwesen – Basiserzeugnisse aus
Kalk-Natronsilicatglas – Definitionen und allgemeine
physikalische und mechanische Eigenschaften.
2004-9
DIN EN 622-1 Faserplatten – Allgemeine Anforderungen.
2003-9
DIN EN 634-1 Zementgebundene Spanplatten – Allgemeine Anforderungen. 1995-4
DIN EN 1062-1 Beschichtungsstoffe – Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für mineralische
Substrate und Beton im Außenbereich – Einteilung.
2004-8
DIN EN 1279-1 Glas im Bauwesen – MehrscheibenIsolierglas – Allgemeines, Maßtoleranzen und Vorschriften für die Systembeschreibung. 2004-8
DIN EN 1304 Dachziegel und Formziegel – Begriffe und
Produktanforderungen. 2008-7
DIN EN 1307 Textile Bodenbeläge – Einstufung von
Polteppichen. 2005-05
DIN EN 1313-1 Rund- und Schnittholz – Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße – Nadelschnittholz.
2008-8
DIN EN 1470 Textile Bodenbeläge – Einstufung von Nadelvlies-Bodenbelägen, ausgenommen Polvlies-Bodenbeläge. 2008-9
DIN EN 1849-1 Abdichtungsbahnen – Bestimmung der
Dicke und flächenbezogenen Masse – Bitumenbahnen
für Dachabdichtungen. 2000-1
DIN EN 1849-2 Abdichtungsbahnen – Bestimmung der
Dicke und der flächenbezogenen Masse – Kunststoffund Elastomerbahnen für Dachabdichtungen. 2001-9
DIN EN 1991-1-1 Eurocode 1 – Einwirkungen auf Tragwerke – Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke –
Wichten, Eigenlasten und Nutzlasten im Hochbau –
Deutsche Fassung EN 1991-1-1:2002. 2002-10
DIN EN 1991-1-2 Eurocode 1 – Einwirkungen auf Tragwerke – Allgemeine Einwirkungen – Brandeinwirkungen
auf Tragwerke – Deutsche Fassung EN 1991-1-2:2002.
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DIN EN 1991-1-3 Eurocode 1 – Einwirkungen auf Tragwerke – Allgemeine Einwirkungen – Schneelasten –
Deutsche Fassung EN 1991-1-3:2003. 2004-9
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Tragwerksbemessung für den Brandfall. 1994-12
DIN EN 1993-1-1 Eurocode 3 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau. 2005-7
DIN EN 1993-1-2 Eurocode 3 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Allgemeine Regeln – Tragwerksbemessung für den Brandfall. 1997-5
DIN EN 1994-1-1 Eurocode 4 – Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton –
Allgemeine Bemessungsregeln, Bemessungsregeln für
den Hochbau. 1994-2
DIN EN 1994-1-2 Eurocode 4 – Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton –
Allgemeine Regeln – Tragwerksbemessung für den
Brandfall. 1997-6
DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5 – Entwurf, Berechnung und
Bemessung von Holzbauwerken – Allgemeine Bemessungsregeln, Bemessungsregeln für den Hochbau.
1994-6
DIN EN 1995-1-2 Eurocode 5 – Bemessung und Konstruktion von Holzbauwerken – Allgemeine Regeln –
Tragwerksbemessung für den Brandfall. 1997-5
DIN EN 10 080 Stahl für die Bewehrung von Beton Schweißgeeigneter Betonstahl – Allgemeines. 2005-8
DIN EN 12 004 Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und
Platten – Definitionen und Spezifikationen. 2002-10
DIN EN 12 150-1 Glas im Bauwesen – Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas –
Definition und Beschreibung. 2000-11

DIN EN 12 153 Vorhangfassaden – Luftdurchlässigkeit –
Prüfverfahren. 2000-9
DIN EN 12 154 Vorhangfassaden – Schlagregendichtheit,
Leistungsanforderungen und Klassifizierung. 2000-6
DIN EN 12 217 Türen – Bedienungskräfte – Anforderungen und Klassifizierung. 2004-5
DIN EN 12 252 Vorhangfassaden – Luftdurchlässigkeit –
Leistungsanforderungen und Klassifizierung. 2002-8
DIN EN 12 464-1 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung
von Arbeitsstätten – Arbeitsstätten in Innenräumen.
2003-3
DIN EN 12 467 Faserzementtafeln – Produktspezifikation
und Prüfverfahren. 2000-9
DIN EN 12 620 Gesteinskörnungen für Beton (ersetzt
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DIN EN 12 825 Doppelböden. 2002-4
DIN EN 12 859 Gips-Wandbauplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren. Deutsche Fassung EN
12 859:2001. 2004-8
DIN EN 13 055-1 Leichte Gesteinskörnungen – Leichte
Gesteinskörnungen für Beton, Mörtel und Einpressmörtel. 2002-8
DIN EN 13 162 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) –
Spezifikation. 2001-10
DIN EN 13 163 Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS). 2001-10
DIN EN 13 166 Werkmäßig hergestellte Produkte aus
Phenolharzhartschaum (PF) – Spezifikation. 2001-10
DIN EN 13 171 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) –
Spezifikation. 2001-10
DIN EN 13 226 Holzfußböden – Massivholz-Parkettstäbe
mit Nut und / oder Feder. 2006-3
DIN EN 13 318 Estrichmörtel und Estriche – Begriffe.
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DIN EN 13 363-1 Sonnenschutzeinrichtungen in Kombination mit Verglasungen – Berechnung der Solarstrahlung
und des Lichttransmissionsgrades – Vereinfachtes Verfahren. 2003-10
DIN EN 13 488 Holzfußböden – Mosaikparkettelemente.
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DIN EN 13 568-2 Putzträger und Putzprofile aus Metall Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren – Außenputze. 2005-9
DIN EN 13 658-1 Putzträger und Putzprofile aus Metall –
Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren – Innenputze. 2005-9
DIN EN 13 859-2 Abdichtungsbahnen – Definition und
Eigenschaften von Unterdeck- und Unterspannbahnen
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DIN EN 13 950 Gips-Verbundplatten zur Wärme- und
Schalldämmung – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren. 2006-2
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extrudiertem Polystyrolschaum (XPS). 2001-10
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Polyurethan-Hartschaum (PUR). 2002-5
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Geschichte, Gestaltung, Restaurierung. Stuttgart /
München 2002
Blaich, Jürgen: Bauschäden – Analyse und Vermeidung.
Stuttgart 1999
Erler, Klaus: Alte Holzbauwerke. Beurteilen und Sanieren.
Berlin 2004
Frössel, Frank: Handbuch Putz und Stuck – Herstellung,
Beschichtung und Sanierung für Neu- und Altbau.
München 2003
Grassegger, Gabriele: Neue Natursteinrestaurierungsergebnisse und messtechnische Erfassung. Stuttgart
2005
Großmann, G. Ulrich: Einführung in die historische Bauforschung. Darmstadt 1993
Hankammer, Gunter: Schäden an Gebäuden erkennen
und beurteilen. Köln 2005
Karsten, Rudolf: Bauchemie. Mit Ursachen, Verhütung
und Sanierung von Bauschäden. Heidelberg 2003
Lenze, Wolfgang: Fachwerkhäuser restaurieren, sanieren,
modernisieren – Materialien und Verfahren für eine
dauerhafte Instandsetzung. Stuttgart 2007
Lißner, Karin; Rug, Wolfgang: Holzbausanierung. Grundlagen und Praxis der sicheren Ausführung. Berlin /
Heidelberg / New York 2000
Maier, Josef: Handbuch Historisches Mauerwerk – Untersuchungsmethoden und Instandsetzungsverfahren.
Basel / Boston / Berlin 2002
Oswald, Rainer; Abel, R.: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden: Typische Erscheinungsbilder,
Beurteilungskriterien, Grenzwerte. Wiesbaden 2005
Piepenburg, Werner: Mörtel, Mauerwerk, Putz – Die Putzfibel für Baustelle und Bauleitung. Wiesbaden 1961
Rentmeister, Andreas: Instandsetzung von Natursteinmauerwerk. Stuttgart / München 2003
Reul, Horst: Handbuch Bautenschutz und Bausanierung
– Leitfaden für die Sanierungsbranche. Köln 1989
Richarz, Clemens; Schulz, Christina; Zeitler, Friedemann:
Energetische Sanierung – Grundlagen, Details, Beispiele. München 2006
Rosenbaum, Erich: Problemkreis Fußboden. Entstehung
und Behebung von Schäden an Unterkonstruktionen
und deren Nutzschichten. Köln 1985
Ruffert, Günther: Schäden an Betonbauwerken – Ursachen, Analysen, Beispiele. Köln-Braunsfeld 1982
Schönburg, Kurt: Schäden an Sichtflächen. Bewerten,
Beseitigen, Vermeiden. Berlin 2003
Snethlage, Rolf: Leitfaden Steinkonservierung – Planung
von Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung
von Denkmälern aus Naturstein. Stuttgart 2005
Stahr, Michael: Bausanierung – Erkennen und Beheben
von Bauschäden. Braunschweig 2004
Stark, Jochen; Wicht, Bernd: Geschichte der Baustoffe,
Wiesbaden / Berlin 1998
Weber, Helmut: Fassadenschutz und Bausanierung.
Renningen-Malmsheim 1994
Weber, Jürgen; Goschka, Ines: Bauwerksabdichtung in

Literatur

der Altbausanierung – Verfahren und juristische Betrachtungsweise. Wiesbaden 2006
Zimmermann, Günter: Schadenfreies Bauen. Band 1– 20.
Stuttgart 2007
Gefahrstoffe im Bestand
Bremer Umweltinstitut e.V.: Gift im Holz, Bremen 1994
Beratergremium für umweltrelevante Altstoffe der Gesellschaft Deutscher Chemiker (BUA): Phenol – BUA-Stoffbericht 209. 1998
Deutsche Forschungsgemeinsaft: MAK- und BATWerte-Liste 2000. Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe. Weinheim 2000
Streit, Bruno: Lexikon Ökotoxikologie. Weinheim 1994

Teil C

Zeitenatlas

Ahnert, Rudolph; Krause, Karl Heinz: Typische Baukonstruktionen von 1860 bis 1960. Band 1. Berlin 2000
Ahnert, Rudolph; Krause, Karl Heinz: Typische Baukonstruktionen von 1860 bis 1960. Band 2, Berlin 2001
Ahnert, Rudolph; Krause, Karl Heinz: Typische Baukonstruktionen von 1860 bis 1960. Band 3. Berlin 2002
Fasold, Wolfgang; Veres, Eva: Schallschutz und Raumakustik in der Praxis. Berlin 2003
Gerner, Manfred: Fachwerk – Entwicklung, Instandsetzung, Neubau. München 2007
Klein-Meynen, Dieter u. a.: Kölner Wirtschaftsarchitektur –
von der Gründerzeit bis zum Wiederaufbau. Köln 1996
Ruffert, Günther: Lexikon der Betonsanierung. Stuttgart
1999
Simon, Katja: Fertighausarchitektur in Deutschland seit
1945. Oberhausen 2005
Allgemeine Sanierungsaufgaben
Balak, Michael; Pech, Anton: Mauerwerkstrockenlegung.
Wien 2003
Hettmann, Dieter: Mauerwerksinjektionen gegen kapillar
aufsteigende Feuchtigkeit. Band 1. Wien 1992
Weber, Helmut: Fassadenschutz und Bausanierung.
Renningen-Malmsheim 1983
Gründerzeitbauten 1890 –1920
Breymann, Gustav Adolf u. a.: Allgemeine Baukonstruktionslehre. Die Konstruktionen in Stein. Band 1.
Leipzig 1903
Breymann, Gustav Adolf u. a.: Allgemeine Baukonstruktionslehre. Die Konstruktionen in Holz. Band 2.
Leipzig 1900
Breymann, Gustav Adolf u. a.: Allgemeine Baukonstruktionslehre. Die Konstruktionen in Eisen. Band 3.
Leipzig 1902
Breymann, Gustav Adolf u. a.: Allgemeine Baukonstruktionslehre. Verschiedene Konstruktionen. Band 4. Leipzig 1900
Issel, Hans (Hrsg.); Opderbecke, Adolf: Der Maurer.
Leipzig 1910
Schönermark, Gustav; Stüber, Wilhelm: HochbauLexikon. Berlin um 1900
Trier, Eduard; Weyres, Willy: Kunst des 19. Jahrhunderts
im Rheinland – Architektur II. Band 2. Düsseldorf 1980

Nachkriegsbauten 1950 –1965
Durth, Werner: Deutsche Architekten – Biografische
Verflechtungen 1900 –1970. Stuttgart / Zürich 2001
Frick, Otto: Frick / Knöll – Baukonstruktionslehre. Teil 1:
Steinbau. Bielefeld 1951
Frick, Otto: Frick / Knöll – Baukonstruktionslehre. Teil 1:
Holzbau. Leipzig 1953
Hart, Franz: Baukonstruktion für Architekten. Band 1.
Stuttgart 1951
Henn, Walter: Bauten der Industrie – Ein internationaler
Querschnitt. München 1955
Henn, Walter: Bauten der Industrie – Planung, Entwurf,
Konstruktion. München 1955
Hess, Friedrich: Konstruktion und Form im Bauen. Stuttgart 1949
Merinsky, J. K.: Raumbaukonstruktionslehre. Wien 1948
Mittag, Martin: Baukonstruktionslehre. Gütersloh 1960
Neufert, Ernst: Bauentwurfslehre. Berlin 1944
Ortner, Rudolf: Baukonstruktionen und Ausbau – Bauen
und Wissen. 2 Bände. Gotha 1951
Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg
1956
Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg
1962
Wiel, Leopold; Deutschmann, Eberhard: Baukonstruktionen unter Anwendung der Maßordnung im Hochbau.
Leipzig 1955
Zbinden, Fritz: Der Massiv-Hochbau – Grundlagen der
Konstruktion und Ausführung. Zürich 1949
Wohlstandsbauten 1966 –1980
Neumann, Friedrich (Hrsg.): Frick / Knöll – Baukonstruktionslehre. Teil 1. Stuttgart 1963
Neumann, Friedrich (Hrsg.): Frick / Knöll – Baukonstruktionslehre. Teil 2. Stuttgart 1964
Neumann, Friedrich (Hrsg.): Frick / Knöll – Baukonstruktionslehre. Teil 1. Stuttgart 1979
Neumann, Friedrich (Hrsg.): Frick / Knöll – Baukonstruktionslehre. Teil 2. Stuttgart 1979
Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen, Ravensburg
1978
Wiel, Leopold; Dittmann, Heinz: Baukonstruktionen des
Wohnungsbaues. Leipzig 1974
Wieschemann, Paul Gerhard; Gatz, Konrad: Betonkonstruktionen im Hochbau. München 1968

Zwischenkriegsbauten 1920 –1940
Deutscher Beton-Verein, Wirtschaftsgruppe Bauindustrie
und Deutscher Zement-Bund (Hrsg.): Neues Bauen in
Eisenbeton. Berlin 1937
Emperger, Fritz von (Hrsg.): Handbuch für Eisenbetonbau in 12 Bänden. Berlin ab 1910
Esselborn (Hrsg.); bearbeitet von Brennecke, L. u. a.:
Lehrbuch des Hochbaues. Band 1. Leipzig 1922
Esselborn (Hrsg.); bearbeitet von Durm, Josef; Durm, Rudolf: Lehrbuch des Hochbaues. Band 2. Leipzig 1926
Frick, Otto; Knöll, Karl: Baukonstruktionslehre. Teil 1.
Leipzig / Berlin 1936
Frick, Otto; Knöll, Karl: Baukonstruktionslehre. Teil 2.
Leipzig / Berlin 1935
Heideck, Erich; Leppin, Otto: Der Industriebau. Band 2.
Berlin 1933
Schmidt, Paul; bearbeitet von Hugo Ebinghaus: Handbuch des Hochbaues. Nordhausen 1926

273

Abbildungsnachweis

Abbildungsnachweis
Allen, die durch Überlassung ihrer Bildvorlagen, durch
Erteilung von Reproduktionserlaubnis und durch Auskünfte am Zustandekommen des Buches mitgewirkt haben,
sagen die Autoren und der Verlag aufrichtigen Dank.
Fotos, zu denen kein Fotograf genannt ist, sind Autorenbzw. Architektenaufnahmen, Werkfotos oder stammen
aus dem Archiv der Zeitschrift DETAIL. Trotz intensiven
Bemühens konnten wir einige Urheber der Abbildungen
nicht ermitteln, die Urheberrechte sind jedoch gewahrt.
Wir bitten in diesen Fällen um entsprechende Nachricht.
Die Zahlen beziehen sich auf die Abbildungsnummern.

Teil A
A

Einführung
Jan Maly, Prag

Begriffsdefinition
A 1.1
Jochen Helle/artur, Essen
A 1.2
Eneko Ametzaga, Bilbao
A 1.4
VAN HAM Kunstauktionen, Köln
A 1.6
Jean-Luc Valentin, Frankfurt am Main
A 1.7
Veit Landwehr, Köln
A 1.8
Michael Heinrich, München
A 1.9
Ulrich Schwarz, Berlin
A 1.10
Stefan Müller-Naumann, München
A 1.11
Christa Lachenmaier, Köln
Einleitung in die Thematik
A 2.1
Fabio Galli
A 2.2
aus: Baumeister 10/1981
A 2.3
Papa Balaguer Dezcallar
A 2.4– 5
Paul Ott, Graz

Teil B Grundlagen
B

Ruedi Walti, Basel

Sanierungen planen
B 1.2 –3
nach Daten von Kleemann, Manfred; Hansen,
Patrik: Evaluierung der CO2-Minderungsmaßnahmen im Gebäudebereich. Jülich 2005
B 1.5
in Anlehnung an Ahnert, Rudolph; Krause,
Karl Heinz: Typische Baukonstruktionen von
1860 bis 1960. Band 1. Berlin 2000, S. 68
B 1.6
Detail 11/2007, S. 1326
B 1.7
Testo AG, Lenzkirch
B 1.9
in Anlehnung an Ebinghaus, Hugo: Der Hochbau. Nordhausen 1936, S. 476
B 1.11
siehe B 1.2
B 1.12
Liebherr Hydraulikbagger GmbH, Kirchdorf / Iller
B 1.13 –14 Hilti Deutschland GmbH, Kaufering
B 1.15
nach Daten von Lippok, Jürgen; Korth, Dietrich: Abbrucharbeiten. Köln 2004, S. 382
Bauphysik
B 2.1
www.thermografie-seminare.de
B 2.3
in Anlehnung an die Arbeitsgemeinschaft
Energiebilanz
B 2.4
nach DIN EN ISO 7730
B 2.7 a– b in Anlehnung an das Passivhaus Institut,
Darmstadt
B 2.8 – 9
nach Daten der Deutschen Energie Agentur
(Hrsg.): Besser als ein Neubau – EnEV minus
30 %. Planungshilfe. Berlin 2007
B 2.10
nach DIN 4108-2
B 2.13 –14 in Anlehnung an die Sto AG, Stühlingen
B 2.15
nach Daten der Deutschen Energie Agentur
und DIN V 4108-4
B 2.20
Passivhaus Institut, Darmstadt
B 2.21
siehe B 2.8
B 2.23
siehe B 2.7
B 2.24
siehe B 2.7
B 2.25
nach Daten des Passivhaus Instituts, Darmstadt
B 2.26 a–b Burkhard Schulze Darup, Nürnberg
B 2.26 c
siehe B 2.7

274

B 2.27 a–b siehe B 2.7
B 2.28
aus: Energieeinsparverordnung (EnEV): Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik
in Gebäuden. Berlin 2007
B 2.43 – 44 nach Daten der VHT Darmstadt
B 2.45 – 46 in Anlehnung an die VHT Darmstadt
B 2.47
Saint-Gobain Rigips GmbH, Düsseldorf
B 2.48 – 50 Knauf Gips KG, Iphofen
Technische Gebäudeausstattung
B 3.1
www.ak-pictures.de
B 3.4
nach Daten von Pistohl, Wolfram: Handbuch
der Gebäudetechnik. Band 1. Köln 2007
B 3.6
in Anlehnung an Pistohl, Wolfram: Handbuch
der Gebäudetechnik Band 1. Köln 2007
B 3.7
siehe B 3.4
B 3.8
Volker Pröstler / prodonator
B 3.10
TU Wien TVFA
B 3.11
Doyma GmbH & Co., Oyten
B 3.12
GEVI Rohrinnensanierung mbH
B 3.13
Sachverständigenbüro für Gebäudetechnik
SGN, Berlin
B 3.14
Kai Breker, Kiel
B 3.16
Dehoust GmbH, Leimen / Heidelberg
B 3.17
IMS Robotics, Ottendorf-Okrilla
B 3.18
Gullyver Gesellschaft für mobile Inspektionssysteme mbH, Bremen
B 3.19
siehe B 3.4
B 3.20 –21 SAERTEX multiCOM GmbH, Saerbeck
B 3.23
nach Daten der Deutschen Energie Agentur
(dena) (Hrsg.): Leitfaden Energieausweis – Energiebedarfsaus:weis für Wohngebäude – Modernisierungsempfehlungen. Teil 2. Berlin 2007
B 3.24 – 25 Dorsch Umwelttechnik GmbH, Baiersdorf
B 3.26 – 28 nach Daten der TU Darmstadt, Fachgebiet
Entwerfen und Gebäudetechnologie
B 3.29 – 30 siehe B 3.6
B 3.31– 33 siehe B 3.26
B 3.34
EMCO Bau- und Klimatechnik GmbH & Co.
KG, Lingen
B 3.35
Rupert Ganzer, Frankfurt am Main
B 3.36
TROX GmbH, Neukirchen-Vluyn
B 3.38
nach Daten der TU Darmstadt, Fachgebiet
Entwerfen und energieeffizientes Bauen
B 3.40
SorTech AG, Halle / Saale
B 3.41– 43 siehe B 3.26
B 3.45
nach Daten von Gerner, Manfred (Hrsg.): Altbaumodernisierung – Haustechnik. Reihe 4.
Stuttgart 2000
B 3.46
nach RAL
B 3.47
nach VDE 0250
B 3.48
nach EN V 61 024-1
B 3.50 – 51 Studiengemeinschaft für Fertigbau e.V.,
Koblenz
Denkmalpflege
B 4.1
Jörg von Bruchhausen, Berlin
B 4.2
aus: Römisch-Germanisches Zentralmuseum
Mainz (Hrsg.): Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern – Trier. Teil 2.
Band 32. Mainz 1977, S. 155
B 4.3
Architekturmuseum TU Berlin
B 4.4
Rheinisches Bildarchiv, Köln
B 4.5 a – b Münzkabinett; Staatliche Museen zu Berlin –
Preußischer Kulturbesitz
B 4.6
Deutscher Kunstverlag GmbH, München /
Berlin
B 4.7
aus: Huse, Norbert (Hrsg.): Denkmalpflege –
Deutsche Texte aus drei Jahrhunderten.
München 1996, S. 112
B 4.8
siehe B 4.7, S. 113
B 4.9
Wirtschaftsarchiv Baden-Württemberg,
Stuttgart
B 4.10 a
Richard Peter sen. / SLUB Dresden / Deutsche
Fotothek
B 4.10 b
Daniel Scholz / SLUB Dresden / Deutsche
Fotothek
B 4.11
Landesamt für Denkmalpflege Hessen / Coverfotos: Thomas Wiegand, Kassel
B 4.12
Rolf Zöllner / Landesarchiv Berlin
B 4.13
Franz Moerscher / Weltkulturerbe Völklinger

Hütte, Völklingen / Saarbrücken
Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Bonn
Kerstin Hähner / PantherMedia, München
Alexandra Restaurierungen Gerschler und
Splett GbR, Berlin
B 4.18
zur Verfügung gestellt von Johannes Cramer,
Berlin
B 4.19
Klaus Block, Berlin
B 4.22
Waldemar Titzenthaler / Landesarchiv Berlin
B 4.23
Landesarchiv Berlin
B 4.25 – 26 Stefane Jacob/Landesarchiv Berlin
B 4.15
B 4.16
B 4.17

Baustoffe in Sanierungsprojekten
B 5.1
Holzabsatzfonds, Bonn
B 5.3
nach DIN EN 350-2
B 5.14
Mike Frajese / PIXELIO
B 5.31
Jean Jannon / PIXELIO
B 5.34
EvilSemmy / PIXELIO
Gefahrstoffe im Bestand
B 6.1
Gesellschaft für Ökologische Bautechnik
Berlin mbH (GFöB), Berlin
B 6.2
www.gefahrstoffe-im-griff.de
B 6.3 – 10 siehe B 6.1
B 6.11
Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V. (RAL); Deutsches
Institut Bauen und Umwelt e.V. (DIBU);
Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e.V. (GUT); Internationaler Verein für
zukunftsfähiges Bauen und Wohnen e.V.
(natureplus)
B 6.12 –28 siehe B 6.1

Teil C
C

Zeitenatlas
Nigel Young / Foster and Partners

Allgemeine Sanierungsaufgaben
C 1.1
Ignacio Martinez, Lustenau
C 1.4 –7
in Anlehnung an Balak, Michael; Pech, Anton:
Mauerwerkstrockenlegung. Wien 2003,
S. 150 – 153
C 1.8
in Anlehnung an Weber, Helmut: Fassadenschutz und Bausanierung. RenningenMalmsheim 1983
C 1.9
in Anlehnung an Hettmann, Dietmar: Mauerwerksinjektionen gegen kapillar aufsteigende
Feuchtigkeit, Seminarband 1. Wien 1992
C 1.10
siehe C 1.4, S. 162
C 1.13
Hilti Deutschland GmbH, Kaufering
C 1.15
Daniela Kluth, Köln
C 1.16
siehe C 1.4, S. 154
Gründerzeit 1870 –1920
C 2.1– 2
aus: Trier, Edurard; Weyres, Willy: Kunst des
19. Jahrhunderts im Rheinland. Architektur II.
Band 2. Düsseldorf 1980, S. 440 – 441
C 2.3
aus: Schönermark, Gustav; Stüber, Wilhelm:
Hochbau-Lexikon. Berlin um 1900, S. 653
C 2.6
nach Daten von Schönermerk, Gustav;
Stüber, Wilhelm: Hochbau-Lexikon. Berlin um
1900, S. 625
C 2.7
siehe C 2.3, S. 488
C 2.8
siehe C 2.3, S. 497
C 2.9
aus: Ahnert, Rudolph; Krause, Karl Heinz:
Typische Baukonstruktionen von 1860 bis
1960. Band 2. Berlin 2001, S. 47
C 2.10
siehe C 2.9, S. 46
C 2.11
siehe C 2.3, S. 490
C 2.12 a – b aus: Breymann u. a.: Allgemeine Baukonstruktionslehre. Die Konstruktionen in Stein.
Leipzig 1903, S. 166
C 2.13
siehe C 2.12, S. 176
C 2.14 –15 in Anlehnung an Ahnert, Rudolph; Krause,
Karl Heinz: Typische Baukonstruktionen von
1860 bis 1960. Band 2. Berlin 2001, S. 47
C 2.16
siehe C 2.12, S. 184
C 2.17
siehe C 2.6, S. 897
C 2.18
siehe C 2.3, S. 16
C 2.19
siehe C 2.3, S. 83
C 2.20
siehe C 2.6, S. 75

Abbildungsnachweis

C 2.21
siehe C 2.12, S. 102
C 2.22
siehe C 2.12, S. 115
C 2.23
siehe C 2.3, S. 706
C 2.24
siehe C 2.3, S. 81
C 2.25
siehe C 2.12, S. 120
C 2.27 a – b siehe C 2.12, S. 125
C 2.28
siehe C 2.12, S. 126
C 2.29
siehe C 2.12, S. 121
C 2.30
siehe C 2.12, S. 128
C 2.31 a – b siehe C 2.12, Tafel 27
C 2.32
aus: Breymann u. a.: Allgemeine Baukonstruktionslehre. Die Konstruktionen in Holz. Leipzig
1900, S. 323
C 2.33
siehe C 2.32, S. 322
C 2.34
siehe C 2.32, S. 324
C 2.35 a – b siehe C 2.3, S. 165
C 2.36
siehe C 2.32, S. 104
C 2.37
aus: Breymann u. a.: Allgemeine Baukonstruktionslehre. Die Konstruktionen in Eisen. Leipzig 1902, Tafel 5
C 2.38 b – c Wolfgang Feyferlik, Graz
C 2.39 a – c siehe C 2.32, S. 71
C 2.40
siehe C 2.37, Tabelle 17
C 2.41
siehe C 2.3, S. 41
C 2.42
siehe C 2.32, Tafel 13
C 2.43 a – c siehe C 2.32, S. 76
C 2.44
nach Breymann u. a.: Allgemeine Baukonstruktionslehre. Die Konstruktionen in Holz.
Leipzig 1900, S. 285
C 2.45 a – e aus: Esselborn (Hrsg.); bearbeitet von
Brennecke, L. u. a.: Lehrbuch des Hochbaues, Band 1, Leipzig 1922, S. 290 –291
C 2.46
Bürogemeinschaft Sachverständigenbüro für
Holzschutz, Hannover
C 2.47 a
siehe C 2.32, S. 74
C 2.47 b siehe C 2.32, S. 91
C 2.47 c
siehe C 2.32, S. 87
C 2.47 d siehe C 2.32, S. 75
C 2.48
nach Daten der Knauf Gips KG, Iphofen
C 2.50
siehe C 2.44, S. 110
C 2.51 a – d siehe C 2.9, S. 56 – 57
C 2.52
siehe C 2.12, S. 318
C 2.53
siehe C 2.3, S. 839
C 2.54 a – b siehe C 2.12, S. 356
C 2.55
siehe C 2.3, S. 257
C 2.56
siehe C 2.3, S. 301
C 2.57
Paul Ott, Graz
C 2.58
Alexander Koller, Wien
Zwischenkriegsbauten 1920 –1940
C 3.1
Volkswagen AG, Wolfsburg
C 3.2
Christian Schittich, München
C 3.3 a – c aus: Schmidt, Paul: Handbuch des Hochbaues. Nordhausen 1926, S. 550 – 551
C 3.4 a – b siehe C 3.3, S. 558 – 559
C 3.5
aus: Ebinghaus, Hugo: Der Hochbau. Nordhausen 1936, S. 148
C 3.6
Paul Ott, Graz
C 3.7
nach Daten von Heideck, Erich; Leppin, Otto:
Der Industriebau. Band 2. Berlin 1933, S. 120
C 3.8
aus Heideck, Erich; Leppin, Otto: Der Industriebau. Band 2. Berlin 1933, S. 34
C 3.10
nach Daten von Ebinghaus, Hugo: Der Hochbau. Nordhausen 1936, S. 118 –119
C 3.11
siehe C 3.5, S. 134
C 3.12
siehe C 3.5, S. 136
C 3.13
siehe C 3.5, S. 157
C 3.14
siehe C 3.5, S. 365
C 3.15
siehe C 3.5, S. 489
C 3.16
siehe C 3.5, S. 492
C 3.17
siehe C 3.5, S. 494
C 3.18 a
siehe C 3.5, S. 67
C 3.18 b Tobias Kneschke / Berlin.de, Berlin
C 3.19
siehe C 3.8, S. 52
C 3.20
siehe C 2.45, S. 780
C 3.21
siehe C 3.5, S. 190
C 3.22
siehe C 3.5, S. 143
C 3.23
siehe C 3.7, S. 11
C 3.24
siehe C 3.8, S. 58
C 3.25 a – b siehe C 3.8, S. 72
C 3.26
siehe C 3.7, S. 203
C 3.27
siehe C 3.8, S. 59

C 3.28
siehe C 3.8, S. 60
C 3.29 a– b siehe C 3.5, S. 764 – 765
C 3.29 c– d siehe C 3.5, S. 769 –770
C 3.30
aus: Ahnert, Rudolph; Krause, Karl Heinz:
Typische Baukonstruktionen von 1860 bis
1960. Band 3. Berlin 2002, S. 161
C 3.31
siehe C 3.5, S. 319
C 3.32
siehe C 3.30, S. 55
C 3.33 a – b siehe C 3.5, S. 310 – 311
C 3.34
Hans Bach, Potsdam (mit freundlicher Genehmigung des Einstein Forums Potsdam)
C 3.35
siehe C 3.8, S. 73
C 3.36 a – b Paul Ott, Graz
Nachkriegsbauten 1950 –1960
C 4.1
aus: Henn, Walter: Bauten der Industrie –
Planung, Entwurf, Konstruktion. München
1955, S. 185
C 4.2
aus: Durth, Werner: Deutsche Architekten –
Biografische Verpflechtungen 1900 –1970.
Stuttgart / Zürich 2001, S. 187
C 4.3
aus: Hart, Franz: Baukonstruktion für Architekten. Stuttgart 1951, S. 53
C 4.5
siehe C 4.3, S. 50
C 4.6
aus: Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg 1956, S. 159
C 4.9
siehe C 4.3, S. 43
C 4.10
siehe C 4.3, S. 57
C 4.11
siehe C 4.6, S. 68
C 4.12
nach Daten von Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg 1956, S. 69
C 4.13
siehe C 4.6, S. 346
C 4.14
siehe C 4.6, S. 344
C 4.15
siehe C 4.6, S. 354
C 4.16 a
siehe C 4.1, S. 160
C 4.16 b aus: Henn, Walter: Bauten der Industrie, Ein internationaler Querschnitt. München 1955, S. 50
C 4.17 a – b siehe C 4.3, S. 101
C 4.18 –19 siehe C 4.6, S. 265
C 4.20
aus: Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg 1962, S. 122
C 4.21 a – b siehe C 4.3, S. 103
C 4.21 c – d siehe C 4.3, S. 107
C 4.21 e
siehe C 4.3, S. 109
C 4.22
siehe C 4.20, S. 256
C 4.23
siehe C 4.6, S. 215
C 4.24 – 25 siehe C 4.12, S. 240
C 4.26
in Anlehnung an Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg 1962, S. 99
C 4.27
siehe C 4.6, S. 193
C 4.29
Paul Ott, Graz
C 4.30
siehe C 3.30, Tafel 51
C 4.31
siehe C 3.30, Tafel 52
C 4.32
siehe C 3.30, Tafel 62
C 4.33
siehe C 4.6, S. 485
C 4.34
siehe C 4.6, S. 226
C 4.35
siehe C 4.6, S. 439
C 4.36 a – b siehe C 4.6, S. 510
C 4.36 c
siehe C 4.6, S. 514
Wohlstandsbauten 1966 –1980
C 5.2
aus: Wankum, Alfons: Mobiliarordnung in der
Bürolandschaft. Teambrief Nr. 27. Quickborn
1967
C 5.4
J. H. Darchinger / darchinger.com
C 5.5
aus:# Neumann, Friedrich (Hrsg.): Frick / Knöll
– Baukonstruktionslehre. Teil 1. Stuttgart
1979, S. 379
C 5.6
Peter Mattes, Bergisch Gladbach
C 5.7
aus: Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg 1978, S. 307
C 5.8
N. Nehring, Wuppertal
C 5.11
Doka Schalungstechnik, Amstetten
C 5.13
Paul Ott, Graz
C 5.14
nach Daten von Ruffert, Günther: Lexikon der
Betonsanierung. Stuttgart 1999, S. 238
C 5.15
nach Daten von www.beton.org
C 5.16 a – c maxit Deutschland GmbH, Marke Deitermann,
Datteln
C 5.17
aus Neumann, Friedrich (Hrsg.): Frick / Knöll –
Baukonstruktionslehre Teil 2. Stuttgart 1979,
S. 193

C 5.18
siehe C 5.7, S. 359
C 5.19
Christoph Schäfer, Hamburg
C 5.20 a – c siehe C 5.17, S. 171
C 5.21
siehe C 5.17, S. 181
C 5.22
siehe C 5.7, S. 296
C 5.23
siehe C 5.7, S. 297
C 5.24
siehe C 5.17, S. 256
C 5.25
nach Daten von Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg 1978, S. 601
C 5.26
siehe C 5.7, S. 612
C 5.27
in Anlehnung an Schmitt, Heinrich: Hochbaukonstruktionen. Ravensburg 1978, S. 605
C 5.28
in Anlehnung an www.iemb.de
C 5.29
aus: Wiel, Leopold; Dittmann, Heinz:
Baukonstruktionen des Wohnungsbaues.
Leipzig 1974, S. 31
C 5.30
siehe C 5.29, S. 80
C 5.31
siehe C 5.29, S. 53
C 5.32
siehe C 5.29, S. 98

Teil D

Gebaute Beispiele im Detail

D

Paul Ott, Graz

S. 208 – 209
S. 210 – 213
S. 218
S. 220 unten, S. 221

Hannes Henz, Zürich
José Manuel Cutillas, E-Barañain
Paul Ott, Graz
Ralph Richter / archenova, Düsseldorf
Axel Hartmann, Köln
Lyndon Douglas, London
Stefan Müller, Berlin
Bewag-Archiv, Berlin
Stefan Müller, Berlin
Michael Zalewski, Berlin
Udo Hesse, Berlin
Stefan Müller, Berlin
Werner Huthmacher, Berlin
Werner Huthmacher, Berlin
Kunstsammlungen Chemnitz –
Museum Gunzenhauser
Ralph Feiner, Malans
Schenk+Campell, Lüen
Michael Heinrich, München
Michael Heinrich, München
Paul Ott, Graz
Tomas Riehle / artur, Essen
Jörg Hempel, Aachen
Jörg Hempel, Aachen
Stefan Müller-Naumann, München
Stefan Müller-Naumann, München
Frank Kaltenbach, München
Andrea Kroth, Berlin
Florian Holzherr, München
Florian Holzherr, München
Florian Holzherr, München
Andreas Gabriel, München
Andrea Helbling, Zürich
Andrea Helbling, Zürich
Oliver Heissner, Hamburg

S. 222 – 223
S. 224 links, S.225
S. 226 links
S. 226 rechts
S. 227
S. 228
S. 229 oben
S. 229 unten
S. 230 – 232
S. 233 unten
S. 233 oben
S. 234
S. 235 oben, S. 236
S. 237 oben
S. 238, 239
S. 240 – 241
S. 242, 243 links
S. 244 unten
S. 245, 246 rechts
S. 247 oben
S. 248, 249
S. 251
S. 252 – 253
S. 254 rechts
S. 255 oben
S. 256
S. 257
S. 258, 259 unten
S. 260, 261
S. 262, 264, 265

275

Sachregister

Sachregister
1K-Silikatfarbe
2K-Silikatfarbe

∫ 97
∫ 97

A
Abbeilen ∫ 147, 267
Abbruch ∫ 12, 29
Abbruchmethoden ∫ 30
Abdichtung, gegen drückendes
Wasser ∫ 156
Abdichtung, horizontal ∫ 175
Abdichtungsschicht ∫ 91
Abfangung ∫ 130
Abgasführung ∫ 62
Abluftanlage ∫ 68
Abplatzung ∫ 91, 94, 96
Absatz, äußerer ∫ 138
Absatz, innerer ∫ 138
Abstandsfläche ∫ 28, 152
Abwasserbehandlung ∫ 59
Abwasserkanal ∫ 57
Abweichungen ∫ 22
Akustikputz ∫ 100
Algenbefall ∫ 90, 96, 99
Alkydharzlackfarbe ∫ 98
Aluminium ∫ 91f.
Analyse ∫ 26
Anastylose ∫ 84
Anhydritbinder ∫ 95
Anhydritestrich ∫ 101
Anlagentechnik ∫ 53
Anstrich ∫ 96
Anstrich (Zwischenkriegsbauten) ∫ 169
Anstrich, desinfizierend ∫ 100
Archiv ∫ 22
Armierungsmörtel ∫ 96
Arsen ∫ 111
Asbest ∫ 91, 112, 179, 195
Asbestzementplatte ∫ 187
Asphaltkleber ∫ 186
Aufklärung ∫ 72
Auflagertasche ∫ 131
Aufmaß ∫ 22, 27
Aufputzinstallation ∫ 163
Aufschiebling ∫ 152, 267
Aufwölbung ∫ 101
Aufzug ∫ 29
Ausbau ∫ 15, 86, 100
Ausblühung ∫ 90f., 94f., 99f., 127
Ausführungsplanung, HOAI ∫ 25
Aussanden ∫ 136
Außendämmung ∫ 37, 122
Außenlärm ∫ 42, 47
Außenputz ∫ 95, 124
Außenwand (Gründerzeitbauten)
∫ 138
Außenwand (Nachkriegsbauten) ∫ 176
Außenwand (Plattenbau) ∫ 204
Außenwand (Wohlstandsbauten) ∫ 193
Außenwand (Zwischenkriegsbauten)
∫ 157
äußerer Absatz ∫ 138
Ausstattungsplan ∫ 82
B
Balkenauflager ∫ 146
Balkenkopf ∫ 129
Balkon (Gründerzeitbauten) ∫ 139, 152
Balkon (Nachkriegsbauten) ∫ 189
Balloon-Framing ∫ 170
barrierefreies Bauen ∫ 29
Bauabschnitt ∫ 22
Bauantrag ∫ 82
Bauaufnahme ∫ 81
Bauboom ∫ 132, 192
Baudenkmal ∫ 77
Bauen im Bestand ∫ 18, 108, 192
Bauforschung ∫ 22
Baugesetzbuch (BauGB) ∫ 78
Baugips ∫ 95
Baukosten ∫ 27

276

Baulasten ∫ 28
Bauleitung ∫ 27
Baumkante ∫ 267
Bauphasenplan ∫ 82
Bauphysik ∫ 32ff.
Baustahl ∫ 88
Bautechnik ∫ 118
Bautenfeuchte ∫ 23
Bauüberwachung ∫ 26
Bauwerksbewegung ∫ 100
Bebauungsgrad ∫ 28
Behaglichkeit ∫ 33
Beizen ∫ 99
Berliner Lüftung ∫ 182
Beschichtung ∫ 96f.
Bestand, Ungenauigkeiten ∫ 26
Bestandsanalyse ∫ 22
Bestandsaufnahme ∫ 34
Bestandsplan ∫ 22, 25, 81
Bestandsschutz ∫ 28, 49
Beton ∫ 88f.
• Spann- ∫ 180
• Spritz- ∫ 167, 196
• Stampf- ∫ 174
• Ziegelsplitt- ∫ 177
Betonfundament (Zwischenkriegsbauten) ∫ 156
Betoninstandsetzung ∫ 89
Betonkorrosion ∫ 195
Betonüberdeckung ∫ 49, 197
bewerteter Normtrittschallpegel ∫ 43
bewertetes Schalldämmmaß ∫ 43
Biberschwanz ∫ 152
Bindemittel ∫ 97
Binderstein ∫ 267
Biozid ∫ 103
Biozidrichtlinie ∫ 103
Bitumen ∫ 90
• Bürstenstreichverfahren ∫ 90
• Gießverfahren ∫ 90
• Kaltverklebung ∫ 91
• Schweißverfahren ∫ 90
Bitumenabdichtung ∫ 90
Blasenbildung ∫ 99
Bleiablösung ∫ 92
Bleiblech ∫ 92
Bleiweiß ∫ 162
Blindboden ∫ 150, 267
Blitzschutz ∫ 70
Blockheizkraftwerk ∫ 62
Bodenbelag ∫ 46
Bodenbelag (Gründerzeitbauten) ∫ 150
Bodenbelag (Nachkriegsbauten) ∫ 185
Bodenbelag (Wohlstandsbauten) ∫ 200
Bodenbelag (Zwischenkriegsbauten)
∫ 168
Bodenplatte (Zwischenkriegsbauten)
∫ 156
Bogen, scheitrecht ∫ 140
Bohlendecke ∫ 146
Bohrkernverfahren ∫ 125
Brandabschnitt ∫ 48
Branderweiterung ∫ 48
Brandschutz ∫ 28, 48, 149
Brandschutzanstrich ∫ 97
Brandschutzbekleidung ∫ 49, 51
Brandschutzertüchtigung ∫ 49
Brandschutzkonzept ∫ 48
Brandschutzmaßnahme ∫ 48
Brandschutzplanung ∫ 48
Brandschutzplatten ∫ 49
Brandschutzverputz ∫ 167
Brandweiterleitung ∫ 48
Brennstoffbereitstellung ∫ 60
Brennwertkessel ∫ 62
Brettbinder ∫ 187
Brettschichtbinder ∫ 203
Bronze ∫ 91
Bundbalken ∫ 145
C
Charta von Athen ∫ 172
Charta von Venedig ∫ 15, 76, 83, 85

Chemical Safety Report (CSR) ∫ 104
Chemikaliengesetz ∫ 103
Chemikalien-Verbotsverordnung ∫ 103
CMR-Stoffe ∫ 103
D
Dach ∫ 48
Dach, Umkehr- ∫ 202
Dach, Wasser- ∫ 202
Dachausbau ∫ 127
Dachgeschoss (Gründerzeitbauten)
∫ 151
Dachgeschoss (Nachkriegsbauten)
∫ 187
Dachgeschoss (Zwischenkriegsbauten) ∫ 170
Dachgeschossausbau ∫ 153
Dachstein ∫ 91
Dachziegel ∫ 91
Dämmkeil ∫ 123
Dämmputz ∫ 95f.
Dämmschicht ∫ 91
Dämmstoff ∫ 37, 99
Dämmstoff (Nachkriegsbauten)
∫ 177, 189
Dämmstoff (Wohlstandsbauten) ∫ 194
Dämmstoff (Zwischenkriegsbauten)
∫ 159
Dämmung ∫ 56
• Innen- ∫ 38
• Perimeter- ∫ 38
Dampfbremse ∫ 124
Dampfdruckausgleichsschicht
∫ 189, 201
Darrmethode ∫ 23
DDT ∫ 109
Decke (Nachkriegsbauten) ∫ 182
Decke (Plattenbau) ∫ 204
Decke (Wohlstandsbauten) ∫ 199
Decke, Eisenbeton- (Gründerzeitbauten)
∫ 150
Decke, Fertigteil- ∫ 184
Decke, Förster- ∫ 148
Decke, Hohlstein- ∫ 166
Decke, Kassetten- ∫ 147, 183
Decke, Klein'sche ∫ 148, 164, 166
Decke, Massiv- (Nachkriegsbauten)
∫ 183
Decke, Ortbeton mit Füllkörpern ∫ 184
Decke, Pilz- ∫ 166
Decke, Plattenbalken- ∫ 183
Decke, Rippen- (Zwischenkriegsbauten) ∫ 166
Decke, Rippen- ∫ 183
Decke, Secura- ∫ 148
Decke, Stahlbeton- (Nachkriegsbauten) ∫ 183
Decke, Steineisen- ∫ 148, 164, 166
Decke, Stuck- ∫ 149
Decke, Unter- ∫ 49
Deckenbauart ∫ 49
Deckenbekleidung ∫ 49
Deckeneinschub ∫ 50
Deckenfüllung ∫ 146f.
Deckenhohlraum ∫ 50
Deckenschalung ∫ 50
Dehio, Georg ∫ 74f., 79, 81
Denkmalbegriff ∫ 77
Denkmalfachbehörde ∫ 79, 83
Denkmalpflege ∫ 72, 191
Denkmalpflegeplan ∫ 82
Denkmalpfleger ∫ 79
Denkmalschutz ∫ 54
Denkmalschutzbehörde ∫ 78, 81
Denkmalschutzgesetz ∫ 76ff.
Denkmaltopografie ∫ 76, 81
Denkmalverzeichnis ∫ 74, 79
Denkmalwert ∫ 76f., 85
desinfizierender Anstrich ∫ 100
desinfizierender Putz ∫ 100
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
∫ 76, 79

Dichtheitsprüfung ∫ 55
Dickschichtlasur ∫ 98
Diele ∫ 101
Direktrecycling ∫ 31
Dispersion ∫ 97
Dispersionslackfarbe ∫ 97f.
Dispersionssilikatfarbe ∫ 97
Dränage ∫ 175
Dreischeiben-Isolierverglasung ∫ 39
Dübeltramdecke ∫ 146
Dünnschichtlasur ∫ 98
Duplexverfahren ∫ 88
Durchbruch ∫ 130
E
Ebenheitstoleranz ∫ 198
Edelputz ∫ 169
Eigengewicht ∫ 23
Einfachfenster ∫ 160
einsturzgefährdete Bauten ∫ 28
Einzelofen ∫ 61
Eisen ∫ 88
Eisenbetondecke (Gründerzeitbauten) ∫ 150
Eisenbetondecke (Zwischenkriegsbauten) ∫ 164
Eisenwerkstoff ∫ 91
elektrochemische Korrosion ∫ 92
Elektroinstallation ∫ 68
Elektroleitung ∫ 69
elektrolytische Spannungsreihe ∫ 55
Elektroosmoseverfahren ∫ 127
Emulsion ∫ 97
Endenergieverbrauch ∫ 32
energetische Sanierung ∫ 41, 122
Energieausweis ∫ 40
Energieeinsparungsgesetz (Wohlstandsbauten) ∫ 192
Energieeinsparverordnung (EnEV)
∫ 32, 40f., 123
Energiestandard ∫ 32
Ensemble ∫ 77
Entkernen ∫ 14, 30
Entwicklungsstandard ∫ 118
EPS ∫ 99
Erdgleiche ∫ 267
Erdung ∫ 70f.
Erhärtungsanlage ∫ 55
Ermittlungs- und Auskunftspflicht ∫ 107
Erstes Wohnungsbaugesetz ∫ 173
Erweiterung ∫ 15
Estrich ∫ 89, 101
• Anhydrit- ∫ 101
• Baustellen- ∫ 101
• Fließ- ∫ 101
• Gussasphalt- ∫ 101
• Heiz- ∫ 101
• Kunstharz- ∫ 101
• Magnesia- ∫ 101
• Schnell- ∫ 101
• schwimmend ∫ 45, 101
• Steinholz- ∫ 101
• Trocken- ∫ 101, 200
• Verbund- ∫ 101
• Zement- ∫ 101
Estrich (Gründerzeitbauten) ∫ 150
Estrich (Nachkriegsbauten) ∫ 185
Estrich (Wohlstandsbauten) ∫ 200
Estrich (Zwischenkriegsbauten) ∫ 168
Europäisches Kulturabkommen ∫ 80
Europamodul ∫ 192
Expositionsklassen ∫ 89
F
Fachwerkträger ∫ 162
Fachwerkwand ∫ 49
Falzziegel ∫ 152
Farbablösung ∫ 99
Farbe, 1K-Silikat- ∫ 97
Farbe, 2K-Silikat- ∫ 97
Farbe, Alkydharzlack- ∫ 98
Farbe, Dispersionslack- ∫ 97
Farbe, Kalk- ∫ 97

Sachregister

Farbe, Keim- ∫ 97
Farbe, Kunststoffdispersions- ∫ 97
Farbe, Kunststofflatex- ∫ 97
Farbe, Leim- ∫ 97, 99
Farbe, Leinöl- ∫ 99
Farbe, Mineral- ∫ 97
Farbe, Naturharz- ∫ 97
Farbe, Öl- ∫ 98
Farbe, Polymerisatharz- ∫ 97
Farbe, Silikat- ∫ 97
Farbe, Silikonharz- ∫ 97
Farbe, Silikonharzemulsions- ∫ 97
Farbe, Wasserglas- ∫ 97
Farbkarte ∫ 81
Farbtonveränderung ∫ 101
Faserplatte ∫ 93
Faserzementplatte ∫ 91
FCKW ∫ 115
Fehlboden ∫ 146, 267
Fenster (Wohlstandsbauten) ∫ 198
Fenster (Zwischenkriegsbauten) ∫ 160
Fenster ∫ 39, 47, 124
• Einfach- ∫ 160
• Verbund- ∫ 160
Fensteranschlag ∫ 123
Fenstergewände ∫ 140
Fensteröffnung (Zwischenkriegsbauten) ∫ 159
Fensterstock ∫ 140
Fenstersturz ∫ 179
Fertigteildecke ∫ 184
Feuchte, relative ∫ 266
Feuchteschutz ∫ 38
feuchtetechnische Kennwerte ∫ 34
Feuchtigkeit ∫ 86, 90, 94, 96, 98, 100,
125
Feuerwiderstand ∫ 49
Flachdach ∫ 90, 129
Flachdach (Nachkriegsbauten) ∫ 188
Flachdach (Wohlstandsbauten) ∫ 201
Flachdach (Zwischenkriegsbauten)
∫ 171
Flächensanierung ∫ 191
Flachsmatte ∫ 99
Fleck ∫ 96
Fließestrich ∫ 101
Flucht- und Rettungsweg ∫ 48
Formaldehyd ∫ 112, 200
Förster-Decke ∫ 148
Fräsen ∫ 130
Freie Lüftung ∫ 67
Frequenz ∫ 266
Fristen zur Sanierung ∫ 13
Frost ∫ 90
Frost-Tau-Wechsel ∫ 94
Fugendurchlässigkeit ∫ 124
Fundament (Gründerzeitbauten) ∫ 133
Funktionalismus ∫ 191
Fußbodenheizung ∫ 200
G
Galvanik ∫ 88
Gartenmann-Belag ∫ 189
Gartenstadt ∫ 155, 172
Gasbeton ∫ 176
Gebäudehülle ∫ 90
Gebäudekühlung ∫ 65
Gebietskonservator ∫ 83
Gefährdung der Nutzer ∫ 106
Gefährdungsbeurteilung ∫ 109
Gefahrensymbol ∫ 103
Gefährlichkeitsmerkmal ∫ 103
Gefahrstoff ∫ 103
Gefahrstoffkataster ∫ 107
Gefahrstoffverordnung ∫ 103
Genehmigunsplanung, HOAI ∫ 25
Generalsanierung ∫ 14
Gesamtbaukosten ∫ 25
Gesamtenergiedurchlassgrad ∫ 34, 266
Gesims ∫ 139
Gewährleistung ∫ 26
Gewölbe ∫ 134

Gewölbeschub ∫ 134
Giebelbalken ∫ 145
Gipskartonplatte ∫ 100, 199
Gipsputz ∫ 100
Großraumbüro ∫ 191
Großsiedlung ∫ 155, 190
Gründerzeit ∫ 132ff.
Grundlagenermittlung ∫ 24
Grundleitung ∫ 57
Grundwasser ∫ 174
Gurtbogen ∫ 136, 267
Gussasphalt ∫ 91, 169
Gussasphaltestrich ∫ 101
Gusseisen ∫ 88, 143
Gussradiator ∫ 164
g-Wert ∫ 34
H
Haarkalkmörtel ∫ 140
Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler ∫ 74, 79, 81
Hanfmatte ∫ 99
Hausanschluss ∫ 54
Hausbock ∫ 147
haustechnische Anlage ∫ 42
Heizestrich ∫ 101
Heizraum ∫ 61
Heizung ∫ 164
Heizungsanlage ∫ 59
Hinterhof ∫ 132
Hirnholzboden ∫ 169
Historismus ∫ 132
Hochhausbau ∫ 197
Hohlkörperdecke ∫ 46
Hohlmauerwerk ∫ 158
Hohlsteindecke ∫ 166
Holz ∫ 86, 92, 97
Holzbalkendecke ∫ 45, 50
Holzbalkendecke, Brandschutz ∫ 149
Holzbalkendecke, Schallschutz ∫ 148
Holz-Beton-Verbunddecke ∫ 87
Holzdecke (Gründerzeitbauten) ∫ 145
Holzdiele ∫ 146
Holzfaserdämmplatte ∫ 99
Holzfaserplatte ∫ 93
Holzfensterrahmen ∫ 93
Holzimprägnierung ∫ 147
Holzlasur ∫ 98
Holzleichtbauplatte ∫ 177
Holzpfahl ∫ 134
Holzrost ∫ 134
Holzschädling ∫ 147
Holzschutz, chemisch ∫ 87
Holzschutz, konstruktiv ∫ 87
Holzschutzmittel ∫ 88, 93f., 147
Holzschwamm ∫ 147
Holztür ∫ 93
Holzwerkstoff ∫ 92
Holzwolleleichtbauplatte ∫ 93
Holzwurm ∫ 147
Holzzementdach ∫ 152
horizontale Abdichtung ∫ 175
horizontale Sperren (Wohlstandsbauten) ∫ 193
Horizontalsperre ∫ 125
hydraulischer Abgleich ∫ 65
hydraulischer Kalk ∫ 95
I
Imprägnierung ∫ 95, 97, 147
industrialisiertes Bauen ∫ 192
Injektionsverfahren ∫ 126
Inkrustation ∫ 54
Innendämmung ∫ 38, 123
Innenputz ∫ 100, 124
Innenraumluftrichtwerte ∫ 106
Innenwand (Gründerzeitbauten) ∫ 142
Innenwand (Nachkriegsbauten) ∫ 179f.
Innenwand (Wohlstandsbauten) ∫ 197
Innenwand (Zwischenkriegsbauten)
∫ 160
innerer Absatz ∫ 138
Installationsebene ∫ 54

Installationsschacht ∫ 55
Installationszone ∫ 69
Instandhaltung ∫ 12
Instandsetzung ∫ 13, 56
Isolierverglasung, Zweischeiben- ∫ 198
Isolierverglasung, Dreischeiben- ∫ 39
K
Kalk ∫ 97
Kalkausblühung ∫ 90
Kalkauslaugung ∫ 90
Kalkaussinterung ∫ 90
Kalkfarbe ∫ 97
Kalkgipsputz ∫ 100
Kalkmörtel ∫ 139
Kalkputz ∫ 100
Kalksandstein ∫ 158, 194
Kalkzement ∫ 97
Kalkzementputz ∫ 100
Kaltdach ∫ 171, 201
Kaltwasserleitung ∫ 54
Kamin ∫ 54
Kaminversottung ∫ 164
Kappendecke ∫ 136
Karbonatisierung ∫ 88, 97, 195
Kassettendecke ∫ 147, 183
Kastenfenster ∫ 141
Keller (Gründerzeitbauten) ∫ 133
Keller (Nachkriegsbauten) ∫ 174
Keller (Wohlstandsbauten) ∫ 192
Keller (Zwischenkriegsbauten) ∫ 156
Kelleraußenwand (Nachkriegsbauten)
∫ 175
Kelleraußenwand (Wohlstandsbauten)
∫ 193
Kelleraußenwand (Zwischenkriegsbauten) ∫ 157
Kellerwand ∫ 134, 157, 175, 193
Kennwert, feuchtetechnischer ∫ 34
Kernbohrer ∫ 130
Kernsanierung ∫ 14
Kettenmaß ∫ 23
Klarlack ∫ 98
Klein'sche Decke ∫ 148, 164, 166
Klimagerät ∫ 66
Klimatisierung ∫ 66
Klinker ∫ 159
KMF ∫ 114
Kölner Lüftung ∫ 182
Körperschall ∫ 266
Kompaktdach ∫ 90
Kompensationsmaßnahme ∫ 48
Komplettabbruch ∫ 30
Kondensat ∫ 55
konstitutives System ∫ 78
konstruktiver Holzschutz ∫ 93
Kontaktkorrosion ∫ 56
Kontaminationsgrad ∫ 109
Kork ∫ 99, 159
Korrosion ∫ 54, 88, 92
• Beton- ∫ 195
• Kontakt- ∫ 56
Korrosionsbeständigkeit ∫ 91
Korrosionsschutz ∫ 92
Korrosivitätskategorie ∫ 92
Korrosivitätsklasse ∫ 88
Kostenschätzung ∫ 25
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ∫ 62
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
∫ 105
Kroher-Dach ∫ 170
Kugelstrahlverfahren ∫ 196
Kühlung, solar ∫ 67
Kunstharzestrich ∫ 101
Kunstharzputz ∫ 96, 199
Kunststoffdichungsbahn ∫ 91
Kunststoffdispersionsfarbe ∫ 97
Kunststofflatexfarbe ∫ 97
Kupfer ∫ 91f.
L
Laboruntersuchung
Lack ∫ 97

∫ 23

Laibung ∫ 39
Landesamt für Denkmalpflege ∫ 78
Lasermessgerät ∫ 23
Lasur ∫ 97f.
• Dickschicht- ∫ 98
• Dünnschicht- ∫ 98
• Holz- ∫ 98
Legionellen ∫ 55
Lehmboden ∫ 134
Lehmestrich ∫ 150
Lehmputz ∫ 100
Leichtbetonstein ∫ 158
leichte Massivwand ∫ 47
leichte Stahlbetondecke ∫ 46
Leichtputz ∫ 95f.
Leim ∫ 97
Leimfarbe ∫ 97, 99, 169
Leimholz ∫ 92
Leinölfarbe ∫ 99
Leitung ∫ 69
Lindan ∫ 110, 199
linearer Wärmedurchgangskoeffizient
∫ 35
Liningverfahren ∫ 59
Linoleum ∫ 168, 185
Lochziegel ∫ 175
Loggia ∫ 200
Loosholz ∫ 140
Luftdichtheit ∫ 35f.
Luftdichtheitsebene ∫ 36
Luftkalk ∫ 95, 139
Luftkalkputz ∫ 96
Luftschall ∫ 266
Luftschallschutz (Nachkriegsbauten)
∫ 178
Luftschicht ∫ 158f.
Lüftung ∫ 67
• Berliner ∫ 182
• Freie ∫ 67
• Kölner ∫ 182
• Nacht- ∫ 65
Lüftungsanlage ∫ 68
Lüftungskonzept ∫ 36
M
Magnesiaestrich ∫ 101
MAK ∫ 15
Maschinenputz ∫ 95, 96
Massivdecke (Nachkriegsbauten) ∫ 183
Massivwand, leicht ∫ 47
Maueranschlag ∫ 123, 267
Maueraustauschverfahren ∫ 125
Mauerlatte ∫ 146
Mauerstärke (Gründerzeitbauten) ∫ 138
Mauerwerk ∫ 89
• Hohl- ∫ 158
• mehrschalig ∫ 195
• Verblend ∫ 159
Mauerwerksschaden ∫ 90
MDF-Platte ∫ 93
mechanische Reinigung ∫ 92
mehrschaliges Mauerwerk ∫ 195
Meldepflicht ∫ 108
Messing ∫ 91
Metalldeckung ∫ 91
Mietminderung ∫ 13
Mindestgefälle ∫ 57
Mindestüberdeckung (Nachkriegsbauten) ∫ 180
Mindestüberdeckung (Zwischenkriegsbauten) ∫ 167
Mindestwärmeschutz (Nachkriegsbauten) ∫ 178
Mineralfarbe ∫ 97, 169
mineralischer Putz ∫ 95
Mineralöl ∫ 113
Mineralwolle ∫ 99, 178, 195
Mischmauerwerk ∫ 138
Moderne ∫ 154
Modernisierung ∫ 14
Modularisierung ∫ 192
Montagewand ∫ 181
Mörtel ∫ 89, 95, 158

277

Sachregister

N
Nachbeschlagen ∫ 95
nachhaltiges Bauen ∫ 108
Nachhaltigkeit ∫ 31
Nachkriegsbauten ∫ 172ff.
nachrichtliches System ∫ 78
Nachtlüftung ∫ 65
Nachtspeicherofen ∫ 61
Nagelverbinder ∫ 203
Naphtalin ∫ 111
Nassreinigung ∫ 90
Nationaldenkmal ∫ 73
Naturharzdispersion ∫ 97
Naturharzfarbe ∫ 97
Naturharzklarlack ∫ 98
natürlicher Dämmstoff ∫ 99
Naturstein ∫ 89
Naturwerkstein ∫ 94
Neue Sachlichkeit ∫ 155
Nichteisenmetall ∫ 91
Niedertemperaturkessel ∫ 61
Nitrocelluloselack ∫ 98
Normen ∫ 154
Normtrittschallpegel ∫ 43, 266
Nutzungsänderung ∫ 15, 28
O
Oberflächenschutz ∫ 92
Ökologie ∫ 30
Ökonomie ∫ 30
Ölfarbe ∫ 98, 141, 169
Önorm ∫ 154
operative Raumtemperatur ∫ 33
Opferputz ∫ 127
Ortbetondecke mit Füllkörpern ∫ 184
OSB-Platte ∫ 93
P
PAK ∫ 110
Parkett ∫ 101
Parkettboden ∫ 185
Parkettboden (Gründerzeitbauten)
∫ 150
Passivhaus ∫ 33
Passivhauskomponente ∫ 40ff.
Passivhaus-Projektierungspaket ∫ 40f.
Passivhausstandard ∫ 32
PCB ∫ 113
PCC ∫ 196
PCP ∫ 110, 192, 199
Perimeterdämmung ∫ 38
Perlite ∫ 99
Pflanzenbewuchs ∫ 87, 90f., 93
Phenol ∫ 113
pH-Wert ∫ 56, 88
Pilzbefall ∫ 87, 93, 96, 147
Pilzdecke ∫ 166
Plandarstellung ∫ 26
Planung ∫ 22
Planungsaufwand ∫ 11
Planungsgrundlage ∫ 23
Plattenbalkendecke ∫ 183
Plattenbauweise ∫ 203f.
Polsterholz ∫ 267
Polymerbeton ∫ 87
Polymerisatharzfarbe ∫ 97
Polystyrol, expandiert (EPS) ∫ 99
Polystyrol, extrudiert (XPS) ∫ 99
Polyurethanhartschaum (PUR) ∫ 99
Polyurethanharz ∫ 98
Polyvinylalkoholfaser ∫ 91
Porosität ∫ 96
Potenzialausgleich ∫ 70
Primärenergieverbrauch ∫ 32
Putz ∫ 89
• Akustik ∫ 100
• Außen- ∫ 95, 124
• desinfizierend ∫ 100
• Edel- ∫ 169
• Gips- ∫ 100
• Innen- ∫ 124
• Kalk- ∫ 100
• Kalkgips- ∫ 100
• Kalkzement- ∫ 100

278

• Kunstharz- ∫ 199
• Lehm- ∫ 100
• Opfer- ∫ 127
• Zement- ∫ 100
Putzablösung ∫ 96
Putz (Zwischenkriegsbauten) ∫ 169
Putzmörtel ∫ 95
Putzschaden ∫ 96
Putzträger ∫ 142
PVC-Boden ∫ 201
Q
Querwandbauweise

∫ 193

R
Rabitz ∫ 142, 147, 267
Rauchausbreitung ∫ 48
Raumbuch ∫ 81
Raumkühlung ∫ 65
Raumluftfeuchte ∫ 33, 35
Raumtemperatur, operativ ∫ 33
Recherche ∫ 81
Recycling ∫ 30, 31
Regenwasserentsorgung ∫ 59
Regenwassernutzungsanlage ∫ 56
Reichsformat ∫ 138, 158
Rekonstruktion ∫ 11, 84
relative Feuchte ∫ 266
Renaissance ∫ 72
Renovierung ∫ 12
Reparatur ∫ 13
Resistenzklasse ∫ 87
Restaurierung ∫ 11
Rettungsweg ∫ 48
Riemenboden ∫ 267
Ringbalken (Nachkriegsbauten) ∫ 177
Rippendecke ∫ 183
Rippendecke (Zwischenkriegsbauten) ∫ 166
Risikoanalyse ∫ 48
Rissbildung ∫ 93, 99
Risse ∫ 90, 96, 100f.
Romantik ∫ 73
Rost ∫ 93f.
Rostbildung ∫ 88
Rückbau ∫ 12
Rückstauverschluss ∫ 58
S
Sägen ∫ 130
Sägeverfahren ∫ 125
Salzkristallisation ∫ 90, 94, 99
Sammelleitung ∫ 57
Sandstrahlen ∫ 95
Sandstrahlverfahren ∫ 196
Sandwichtafel ∫ 197
Sanierputz ∫ 96
Sanierung ∫ 13
• energetisch ∫ 41f., 122
• General- ∫ 14
• Kern- ∫ 14
• Schadstoff- ∫ 15
• Teil- ∫ 13
Sanierungsaufgabe ∫ 118
Sanierungskonzept ∫ 53
Sanierungszyklus ∫ 14
Sanitärzelle ∫ 71
Satellitenstadt ∫ 190
Schacht ∫ 54
Schachtwand ∫ 49
Schadenskartierung ∫ 82
Schädlingsbefall ∫ 87, 93, 100
Schadsalze ∫ 127
Schadstoff ∫ 103
Schadstoffsanierung ∫ 15
Schafwolle ∫ 99
Schalldämmmaß ∫ 43, 266
Schalldruckpegel ∫ 266
Schallschutz (Nachkriegsbauten) ∫ 184
Schallschutz ∫ 28, 42, 148, 184
Schallschutz, Holzbalkendecke ∫ 148
Schallschutz, Luft- (Nachkriegsbauten) ∫ 178
Schallwelle ∫ 266
Schalung, einseitig ∫ 157

Schalung, System- ∫ 194
Schaumglas ∫ 99
scheitrechter Bogen ∫ 140
Schimmelbildung ∫ 35, 100, 122
Schimmelpilze ∫ 87, 90, 93, 99
Schlitz ∫ 130
Schlitzwand ∫ 193
Schmiedeeisen ∫ 143
Schmutzablagerung ∫ 94
Schnellestrich ∫ 101
Schönheitsreparatur ∫ 12
Schornstein ∫ 62
Schornstein (Gründerzeitbauten) ∫ 144
Schornstein (Nachkriegsbauten) ∫ 181
Schornstein (Zwischenkriegsbauten)
∫ 163
Schottenbauweise ∫ 193
Schüsselung ∫ 101
Schüttmauer ∫ 134
Schutzanstrich ∫ 88
Schutzziel ∫ 48
schwarze Wanne ∫ 175
Schwermetall ∫ 114
schwimmender Estrich ∫ 45, 101
Schwinden ∫ 101
Secura-Decke ∫ 148
Setzung ∫ 137
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ∫ 108
Sicherheitsdatenblatt ∫ 104
Sichtanalyse ∫ 23
Sichtbetonbrüstung ∫ 195
Silikatfarbe ∫ 97
Silikonharzemulsionsfarbe ∫ 97
Silikonharzfarbe ∫ 97
Skelettkonstruktion (Nachkriegsbauten) ∫ 179
Skelettkonstruktion (Wohlstandsbauten) ∫ 197
Skelettkonstruktion (Zwischenkriegsbauten) ∫ 160
Sockelbereich ∫ 122
Sohlbank ∫ 140
solare Kühlung ∫ 67
Solarenergienutzung ∫ 40
Spannbeton ∫ 180
Spannungsreihe, elektrolytisch ∫ 55
Sparlack ∫ 139
Sparrenaufdopplung ∫ 129
Sparrendach ∫ 39
Sparsamkeit ∫ 173
Speichermasse ∫ 65
Sperre, horizontal (Wohlstandsbauten) ∫ 193
Sperrholz ∫ 92
Sprengung ∫ 30
Sprengwerk ∫ 142, 267
Spritzbeton ∫ 167, 196
Spundung ∫ 267
Stahl ∫ 88
• verzinkt ∫ 92
Stahlbeton ∫ 88
Stahlbetondecke, leicht ∫ 46
Stahlbetondecke (Nachkriegsbauten)
∫ 183
Stahlbetondecke (Zwischenkriegsbauten) ∫ 166
Stahlbetonskelett (Nachkriegsbauten)
∫ 180
Stahlbetonskelett (Zwischenkriegsbauten) ∫ 163
Stahlblechverfahren ∫ 125
Stahlskelett (Zwischenkriegsbauten)
∫ 161
Stahlskelettkonstruktion (Nachkriegsbauten) ∫ 179
Stahlträger (Gründerzeitbauten) ∫ 143
Stahlträgerbetondecke (Zwischenkriegsbauten) ∫ 165
Stampfbeton ∫ 174
Statik (Gründerzeitbauten) ∫ 148
Steineisendecke ∫ 148, 164, 166

Steinformat (Gründerzeitbauten) ∫ 137
Steinholz ∫ 168
Steinholzestrich ∫ 101
Stemmen ∫ 130
Steuerung ∫ 53
Strahlungstemperaturasymmetrie ∫ 33
Streichbalken ∫ 145
Stuckdecke ∫ 150
Stülpboden ∫ 146
Stundenlohnarbeit ∫ 26
Stütze ∫ 51
synthetischer Dämmstoff ∫ 99
Systemschalung ∫ 194
T
Taupunkttemperatur ∫ 266
Technische Regeln für Gefahrstoffe
(TRGS) ∫ 104
Teilsanierung ∫ 13
Temperaturfaktor ∫ 35
Terrassenhäuser ∫ 195
Terrazzo ∫ 101, 150
thermische Abtragung ∫ 99
Thermografie ∫ 35
Titanzink ∫ 92
Tonhohlziegel ∫ 158
Torf ∫ 159
Torkret ∫ 167
Träger ∫ 51
Tragkonstruktion ∫ 86, 90
Tragwerk ∫ 86
Translokation ∫ 84
Trennscheibe ∫ 130
Trennwand im Dachausbau ∫ 47
Treppe (Gründerzeitbauten) ∫ 151
Treppe (Nachkriegsbauten) ∫ 187
Treppe (Zwischenkriegsbauten) ∫ 170
Treppenhäuser ∫ 46
Trinkwasseranlage ∫ 54
Trittschall ∫ 185, 266
Trittschallminderung ∫ 43
Trockenestrich ∫ 100, 200, 204
Trockenlegung (Gründerzeitbauten)
∫ 135
Trockenlegung ∫ 96, 125, 135
Trockenreinigung ∫ 90
Trockenunterboden ∫ 51
Türschwelle ∫ 29
U
Überkämmen ∫ 267
Übertemperaturhäufigkeit ∫ 33
Umbau ∫ 14
Umbaupotenzial (Gründerzeitbauten)
∫ 133
Umbaupotenzial (Nachkriegsbauten)
∫ 155
Umbaupotenzial (Wohlstandsbauten)
∫ 191
Umbaupotenzial (Zwischenkriegsbauten) ∫ 155
Umkehrdach ∫ 90, 202
Umnutzung ∫ 15, 24, 84
UNESCO-Übereinkommen zum Schutz
des Kultur- und Naturerbes der
Welt ∫ 80
Unterdecke ∫ 49
Unterputz ∫ 95
U-Wert ∫ 34, 266
V
Vakuumisolierpaneel (VIP) ∫ 99
Verblendmauerwerk (Zwischenkriegsbauten) ∫ 159
Verbundestrich ∫ 101
Verbundfenster ∫ 160
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
in der Bundesrepublik Deutschland
(VLD) ∫ 79
Verfärbung ∫ 94, 96, 101
Verkehrslast (Zwischenkriegsbauten)
∫ 164
Vermaßung ∫ 26
Verschmutzung ∫ 95f.

Autoren

Versiegelung ∫ 97
Verteilstrang ∫ 54
Verteilungssystem ∫ 52
Verwitterung ∫ 94
verzinkter Stahl ∫ 92
Viollet-le-Duc, Eugène Emmanuel
∫ 11, 74
Vollholz ∫ 92
Vorfertigung ∫ 71
Vorhangfassade ∫ 197
Vorplanung ∫ 256
Vorsatzschale ∫ 47, 49
Voute ∫ 183, 267
W
Wand (Wohlstandsbauten) ∫ 194
Wanne, schwarz ∫ 175
Wanne, weiß ∫ 193
Warmdach ∫ 90, 201
Wärmebrücke ∫ 35, 124, 266
Wärmebrückenkatalog ∫ 38
wärmedämmende Hülle ∫ 36
Wärmedämmung ∫ 37, 122
Wärmedämmverbundsystem ∫ 37, 48,
96, 122, 195
Wärmedurchgangskoeffizient, linearer
∫ 35
Wärmeerzeuger ∫ 60f.
Wärmekapazität ∫ 266
Wärmeleitfähigket ∫ 266
Wärmepumpe ∫ 62
Wärmerückgewinnung ∫ 68
Wärmeschutz ∫ 33
Wärmeschutzverordnung ∫ 195
Warmwasserbereitung ∫ 62
Warmwasserheizsystem ∫ 59
Warmwasserleitung ∫ 54
Wartungsvertrag ∫ 85
Wasseraufbereitung ∫ 55
Wasserdach ∫ 202
Wasserdampfdurchlässigkeit ∫ 96
Wasserentsorgung ∫ 57
Wasserglasfarbe ∫ 97, 169
Wasserinstallation ∫ 47
Wasserkalk ∫ 95
Wasserversorgung ∫ 54
weiße Wanne ∫ 193
Weißrost ∫ 92
Weiterbauen ∫ 17
Weltwirtschaftskrise ∫ 154
Werkfrischmörtel ∫ 95
Werksteingewände ∫ 140
Werksteintreppe ∫ 151
Werktrockenmörtel ∫ 95
Wertermittlung ∫ 106
Wertminderung ∫ 106
Wetterschenkel ∫ 93
Wiederaufbauphase ∫ 75
Winterfenster ∫ 141
Wirtschaftlichkeit ∫ 25
Wirtschaftlichkeitsberechnung ∫ 53
Wirtschaftswunder ∫ 172
Wohlstandsbauten ∫ 190ff.
Wohnungsbaugesetz, Erstes ∫ 173
Wohnungsbaugesetz, Zweites ∫ 190
Wohnungsmangel ∫ 190
Wolfsrachen ∫ 141
X
XPS

∫ 99

Z
Zementestrich ∫ 101
zementgebundene Faserplatte ∫ 92
Zementputz ∫ 100
Ziegel ∫ 89
Ziegelformat (Nachkriegsbauten) ∫ 175
Ziegelpflaster ∫ 134
Ziegelsplittbeton ∫ 177
Zink ∫ 91
Zollbaulamellendach ∫ 170
Zweischeibenisolierverglasung ∫ 198
Zweites Wohnungsbaugesetz ∫ 190
Zwischenkriegsbauten ∫ 154ff.

Autoren
Georg Giebeler
Jahrgang 1963
Architekturstudium an der TU Graz und Städelschule / FFM;
Mitarbeit bei Prof. Giencke, Graz;
wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Döring, Aachen;
seit 1995 Architekturbüro in Köln (4000architekten);
seit 2004 Professor für Baukonstruktion an der Hochschule Wismar;
Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Bauen mit Bestand, Nachlass von Ulrich
Müther; zahlreiche Publikationen eigener Bauten

Rainer Fisch
Jahrgang 1970
Architekturstudium in Trier;
1997 – 1998 freier Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen;
seit 1998 beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beschäftigt und mit
Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz betraut: Friedrichswerdersche
Kirche, Museumsinsel, Staatsbibliothek; 2007 Promotion zum Dr.-Ing. an der TU-Berlin,
Thema: Umnutzung von Kirchengebäuden

Harald Krause
Jahrgang 1962
Physikstudium und Promotion zum Dr. rer. nat. an der TU München;
1993 – 1998 Leiter Forschung und Entwicklung am Institut für Fenstertechnik in Rosenheim, Projekte zu hochwärmedämmenden Fenstern, sommerlicher Wärmeschutz,
Solarenergie;
seit 1998 eigenes Ingenieurbüro für energieeffizientes Bauen, zahlreiche Passivhausprojekte in Deutschland, Italien, Frankreich, Irland;
seit 1995 Professor für Bauphysik und Gebäudetechnik an der Hochschule Rosenheim,
Forschungsprojekte im Bereich energetische Sanierung und Wohnraumlüftung;
Mitglied im Tagungsbeirat der internationalen Passivhaustagung

Florian Musso
Jahrgang 1956
Architekturstudium an der Universität Stuttgart und der University of Virginia;
Büro LorenzMusso architectes in Sion (CH) seit 1989 und München seit 2002;
seit 2002 Ordinarius für Baukonstruktion, Baustoffkunde und Entwerfen an der
TU München; Forschung und Publikationen im Arbeitsbereich des Lehrstuhls,
besonders zu Subsystemen im industriellen Bauen

Karl-Heinz Petzinka
Jahrgang 1956
Architekturstudium an der RWTH Aachen;
freier Mitarbeiter bei O. M. Ungers;
wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Döring, Aachen;
Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Wuppertal;
Gastprofessor an der RWTH Aachen und an der Kunstakademie Düsseldorf;
seit 1994 Professor für Entwerfen und Gebäudetechnologie an der TU Darmstadt;
als freischaffender Architekt (PetzinkaPink) zahlreiche international veröffentlichte
Gebäude, Mitbegründer der Marke »Technologische Architektur«, Schwerpunkt
technologischer Architektur, Leichtbau, Energetische Sanierungen

Alexander Rudolphi
Jahrgang 1952
Studium Bauingenieurwesen an der TU Darmstadt und an der TU Berlin;
eigenes Ingenieurbüro sowie Forschung und Lehre im Berliner Zentrum für Bau- und
Erhaltungstechnik e.V.;
seit 1995 Geschäftsführer der Gesellschaft für ökologische Bautechnik Berlin mbH;
Sachverständiger für Holz- und Bauschäden;
Gründer und Geschäftsführer der RAL Gütegemeinschaft Holzschutz und Bautenschutz;
Beratungs- und Forschungstätigkeit zum nachhaltigen Bauen, zur Gütesicherung und
zur Qualitätserkennung von Konstruktionen und Materialien sowie zur Entwicklung von
Zertifizierungsverfahren; Honorarprofessor an der FH Eberswalde

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