Zusammenarbeit Des BND Mit Anderen Geheimdiensten - Fragen Zum Inneres Und Justiz - Abgeordnetenwatch

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Bundestag  Abgeordne  Abgeordnete te Arnold Vaatz

Arnold Vaatz (CDU)  Abgeo  A bgeordneter rdneter Bundes Bun des tag Grunddaten Geburtstag 09.08.1955 Berufliche Qualifikation Mathematiker   Ausgeübte Tätigk Tätigkeit eit Mitglied des Deutschen Deutsc hen Bundestages Wohnort Dresden Wahlkreis Dresden II - Bautzen Bautzen II Ergebnis 36,4% Landeslistenplatz 2, Sachsen

w eitere Profile Profile Bundestagsw Bunde stagsw ahl 2009 2009 13 Fragen / 13  Antw orten Bundestag 2005-2009 150 Fragen / 148  Antw orten Bundestagsw Bunde stagsw ahl 2005 2005 7 Frage Fragen n / 6 Antw or ten ten

 (...) Sie glauben, mit dem Verzicht auf eine Kennzeichnungspflicht Kennzei chnungspflicht w ürde ein Spielraum Spielraum für  polizeiliche Straftaten einräumt Straftaten  einräumt und die Möglichkeit chkeit geschaff en, sich außerhalb der Gesetze, in der Anonymität zu bew egen. Diese Diese Behauptung und den zugrunde liegenden Denkansatz lehne ich ab. (...) w eit eiterle erlesen sen   © Bundestagsfraktion CDU/CSU

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Pa Parlam rlamentarische entarische Arbeit / Nebentätigkeiten Nebe ntätigkeiten Abstimmungsverhalten

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Redebeiträge träge

Nebentät ebentätigk igkeiten eiten

31.01.2013 V er längerung A f ghanis tan-Eins atz (ISA F)

JA

14.12.2012 Patr iot- Eins atz in der Türkei

JA

13.12.2012 Mietrec hts ref orm

JA

12.12.2012 Bes c hneidung v on Jungen aus r eligiös en Gründen

JA

09.11.2012 Einf ühr ung eines Betreuungs geldes

JA

30.11.2012 Finanz hilf e f ür Gr iec henland  Alle Abstimm Abstimmungen anzeigen anzeigen

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Fragen an Arnold Vaatz Auswahl der Fragen und Antworten

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Frage zum Thema Reform des Bundestagsw Bundestagswahlrechts ahlrechts

suchen 27.10.2012

Von:

Hallo Herr Vaatz, Sie sind Juris t, daher schreibe ich i ch Ihnen. Die Anzahl Anzahl der Bundestags abgeordneten sollte sol lte meiner Meinung nach nicht durch Überhang- oder Ausgleichs mandate erhöht werden. Das kostet uns Steuerzahler Steuerzahler s ehr viel viel Geld und fördert mit Sicherheit nicht die Qualität Qualität des Parlamen ts. Ich Ich kann mir sehr s ehr gut vorstellen, vorstellen, das s die Ers tstimm e einfach abgeschafft wird und nur die Zweitstimme Zweits timme zählt. "M "Mein" gewählter Abgeordneter hat sich in den vergangenen Jahren n och nie um seinen Wahlkreis bemüht, ich sehe ihn nur i m R ahmen des Wah Wahlkampfes lkampfes und das stört mich auch nicht. nicht. Was Was spricht aus Ihrer Sicht gegen die reine Zweitstimme?

 

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Freue mich mi ch auf Ihre Antwort

Antwort von Arnold Vaatz Sehr geehrte Frau

bish she er ke keine

06.12.2012

Empfe feh hlungen

,

Ich bin kein Juris t, sondern Mathema Mathema tiker.  Ausglei  Aus gleichs chsma ma ndate sind s ind nicht ni cht dazu da, die Anzahl Anzahl der de r Abgeo Abgeordneten rdneten in i n den Parla me menten nten zu erhöhen, so ndern um die Mehrheitsverhältnisse so genau wie möglich dem prozentualen Wahlergebnis anzupassen. Das deutsche Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimm e halte ich für äußerst dem okratisch und effektiv. effektiv. Würde nur die Zweitstimm e exis existieren, tieren, hätten hätten die Wähler viel viel wenige r Einfluss au f die Ausw Ausw ahl der Bewerber, die sie in den Parlamenten vertreten vertreten sollen. Es gäbe dann nur noch die von den Parteien Parteien aus gehandelten Landes lis ten.  Auß  A ußerdem erdem is t die Verantwo Verantwortung rtung der gew ählten Direktkan D irektkandida didaten ten für ihren Wahlkre is b es esss er nachvollziehbar. nachvollziehb ar. Zuständigkeiten sind si nd schneller s chneller geklärt und die klare Verbindung zwischen Regio n und Person verpflichtet und mo tiv tiviert iert ganz anders als al s ein ortsunabhängige orts unabhängige r Listenplatz.

Eine Veränderung der Wahlkreise un dVerteilung dam it der der Anzahl Anz ahl der Abgeordneten pro Bundesland Bundes land wird wi rd von von einer  unabhängigen Kommission nach der Einwohnerzahlen vorgenommen. Mit freundlichem Gruß  Arnol  A rnold d Vaatz Vaatz

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Frage zum Thema Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent

07.12.2012 Von:

 

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Sehr geehrter Herr Vaatz, aufgrund ihrer Antwort zur Thematik Abgeordnetenbes bgeordnetenbestechung techung des , stellen sich mir noch weitere Fragen. Wieso hab en 160 Staaten das UNAC Antikorruptionsabkomm Antikorruptionsabkomm en ratifiziert ratifiziert und wenige wie bs pw. Syrien, Syrien, Sudan, Saudi Arabi  A rabien en und De utsch utschland land noch n och nicht? nich t? Warum wird wi rd sogar s ogar neb en den Opposi Oppo sitions tions parteie parteien n vom vom EU Europara Eu roparatt und 30 DAX Managern vom Bundes tag eine Ratifizierung Ratifizierung gefordert? Sind sie s ie der Auffass Auffass ung das s die jetzige Regelung auch für die künftigen künftigen Parlam ente ausreicht? Durch den vermehrten "Seitenwechs "Seitenwechs el" und Doppelin teress teressen en (Hr. MdB MdB Spahn) von von Abgeordneten Abgeordneten ist is t eine Ratifizierung Ratifizierung m eines Erachtens daher unvermeidlich. Da die Entscheidungen Entschei dungen zu Nebeneinkünften und Ratifizierung des Antikorruptions Antikorruptionsges gesetz etz schei scheinbar nbar nicht dem Frakt Fraktions ionszzwang unterliegen, bitte ich Sie den nächs ten Antrag Antrag der Opposition zuzustim zuzustim men. Mit bestem Dank für die Beantwortung der Fragen

J.V.

Antwort von Arnold Vaatz Sehr geehrter Herr

bish she er ke keine

Empfe feh hlungen

16.01.2013

,

ich finde es erfreulich, das bereits über 160 Staaten das Überein komm en gegen Korruption der Vereinten Vereinten Nationen unterzeichnet unterz eichnet haben und s ich dam it zur zur Bestrafung der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusam menarbei menarbeitt verpflichten. verpflichten. Dies stellt zweifellos zweifellos eine Verbes Verbesserung serung dar. Warum Deutschla nd dies e Konvention Konvention bislang bis lang nicht unterzeichnet unterzeichnet hat, habe ich in m einen Antworten Antworten zu zu dies em Thema mehrfach verdeutlicht. Das deutsche Strafrechtsystem umfasst korrupte Handlungen umfassender als es das UNAC Antikorruptionsabkom Antikorruptionsabkom men vorsieh t, eine Unterzeichnung Unterzeichnung wäre daher ein s traf trafrechtlicher rechtlicher Rückschritt und wahrscheinlich wahrs cheinlich m it dem Deuts chen Grundgesetz nicht vereinbar. Aufgrund Aufgrund diese r verfass verfassungs ungsrechtlichen rechtlichen Bedenken wird ein Gesetzentwurf Gesetzentwurf erarbeitet, erarbeitet, dessen dess en Verabschi Verabschiedung edung einer Unterzeichnung Unterzeichnung des Abkomm ens ents pricht und mit dem Grundgesetz im Einklang s teht. Erst ein Gesetz Ges etzentwurf, entwurf, der vor dem Bundes verfass erfassungs ungsgericht gericht bestand hätte, entspräche den Forderungen nach R atifiz atifizierung ierung und wü rde auch meine mei ne Stimme erhalten. Die vorhandenen, vorhandenen, strafrechtlichen Regelungen im Bereich der Korruption sow ie der Abgeordnetenbes Abgeordnetenbestechung techung in Deutschland halte ich

 

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für ausgefeilt und praxistauglich. Mit freundlichem Gruß  Arnol  A rnold d Vaatz Vaatz

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Frage zum Thema Inneres und Justiz

08.01.2013 Von:

Sehr geehrter Herr Vaatz, Sie schrieben hier hi er am 6.12.2012 u.a.: u.a.: "Für andere Geheimdienste, die auf deutschem Territorium und damit im deutschen Rechtsraum agieren, gelten diese Gesetze Gesetz e ebenfalls .  Auch  A uch die Zus am amme me narbe narbeitit des BND BN D mit mi t anderen Geheim Gehe im dien sten ist i st ges etz etzlich lich ge regel regelt." t." (Lin (Linkk 1). Es fällt mir - z.B. z.B. angesichts d es R egelungs gehaltes von § 99 StGB StGB und anges ichts der den Agenten fremder fremder D iens ienste te sicher si cher abverlangten abverlangten Loyalitätsbekundungen Loyalitätsbekundungen zuguns ugunsten ten der jeweiligen - fremden - Macht Macht - sehr schwer, s chwer, Ihnen das zu glauben. Hierzu meine Anliegen: 1. Bitte Bitte teilen Sie mir des deshalb halb m it, welche ganz KONKRETEN KONKRETEN - nachles baren - Vorschriften für das Agieren z.B. z.B. der  kubanischen, der US- amerikanischen und der britischen Geheimdienste gelten. 2. Halten Sie da s denkbare Herum spi spionierenwoll onierenwollen en von OSAOSA- Leuten (vgl. z.B. z.B. ARTEARTE- Dokumentation "Das Auge von Scientology", Scientology ", Link 2) in d eutschen Ministerien (analog zu der "Operation Snowhite" in den 70ern, link 3) nicht auch für  gefährlich und s traf trafbar bar gem äß StGB? Genügt "Beobachtung" "Beobachtung" durch den VS?

 

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3. Der ehem alige Vorsitzende Richter am BGH Gerhard SCHÄFER SCHÄFER wurde in der "Jungen Freiheit" vom vom 21.12.2012 (Druckausgabe ) zitiert zitiert mit folgender - m ir plaus iblen - Beurteilung: "V-M "V-Männer änner s ind keine Edelmänne Edel männe r, VV- Männer Männer s ind Verräter. erräter."" Der Volksm Volksm und hierzu: Der größte Lump im ganzen Land, das war und is t der Denunziant." Denunziant." Können Sie diesen Auffassungen als Mitglied einer C- Partei irgendwie substantiiert - und reinen Gewissens - widersprechen? 4. Haben Sie ein e Vorstellung von den - z.B. z.B. seel seelis ischen chen - Leiden, die durch konsp irativ iratives es Agieren von irgendwelchen Geheimdien stlern verursacht werden können und halten Sie dies elben für gerechtfertigt? gerechtfertigt?

Mit frdl. Grüßen Grüße n Dipl. m ed. W. Facharzt a.D. Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr  1) www.abgeordnetenwatch.de 2) www.youtube.com 3) en.wikipedia.org

Antwort von Arnold Vaatz Sehr geehrter Herr

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08.02.2013

,

vielen D ank für Ihre Anfrage Anfrage über Abgeordnetenwatch. Meines Meines Erachtens s ind nachrichtendiens tliche Tätigkeiten eines Diens tes in eine m anderen Land in Friedens zeiten völkerrechtlich völkerrechtlich grundsätzlich nicht sanktioniert. Die Staaten wehren sich aber landesrechtlich gegen eine Spionagetätigkeit ausländischer Dienste im Inland. So auch in Deutschland. Sie wüns chten ganz konkrete und nachles bare Vorschriften. Vorschriften. Das si sind nd uns ere Gesetze zur zur straf s trafrechtlichen rechtlichen Verfolgung Verfolgung der  Spionage, wie z.B. § 93 StGB (Geheimnis verrat), § 94 StGB (Landesverrat) und § 99 StGB (Tatbestand (Tatbestand der  geheim diens tlichen Agententät Agententätigkeit). igkeit). Dies e sin d öffentlich öffentlich und Ihnen sicherlich geläufig. Eine Unterscheidung na ch verbündeten und n icht verbündeten verbündeten Nationen ist m ir nicht bekannt.

 

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 Anders si  Anders sieht eht es beim b eim Bunde Bundesn sn achrich tendie tendiens nstges tgesetz etz (BNDG) sowie s owie beim b eim Gese Gesetz tz über die di e Zusamm Zusa mm enarb enarbeit eit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für  Verfass ungs ungsschutz schutz (Bundesverfassu (Bundesverfassu ngss chutz chutzges gesetz etz - BVerfSchG BVerfSchG)) aus. Dort werden die Zus amm enarbeit zwis zwis chen dem BND und anderen Nachrichtendiens ten verbündeter verbündeter Staaten, Staaten, die hauptsächlich hauptsächli ch im Austausch von Informationen Informationen besteht, geregelt (u.a.: §9 Absatz 2 BNDG sowie § 19 Abs. 2 bis 5 BVerfSchG). Auch diese können Sie, z.B. im Internet, öffentlich öffent lich eins ehen. Spionagetätigkeiten in Bundesbehörden s tellen eine Gefährdung unserer Interessen da r. Die Kombination von von entsprechenden Vertrags Vertragsregelungen, regelungen, Beobachtung und Kontrolle sow ie Prüfung und ggfs. Durchführung strafrechtlicher Verfolgungen Verfolgungen halte ich i ch für tauglich und auch praxisbewährt. Meine Eins chätz chätzung ung von Denunzianten Denunzianten ist is t eine ähnliche wie d ie dem Dichter der deutschen Nationalhymne Hoffmann von Fallersleben zugeschriebene.  Als Verf  Als Verfolgter olgter der de r SED-Diktatur habe ha be ich eine ei ne ganz konkrete Vorstellung Vorstell ung von den seeli s eelisch sch en und auch au ch körperlichen körperl ichen Leiden, die durch das Agieren eines Geheimdienstes in einem Unrechtsstaat entstehen können. Ein ähnliches Vorgehens ist in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat jedoch undenkbar, da die Kontrolle der  Geheimdien ste dem vom Volk in allgemeiner, unmi tt ttelbarer, elbarer, freier, freier, gleicher und geheim er Wahl gewählten Parlament obliegt. Im Deutschen Bundestag übernimmt diese Aufgabe das Parlamentarische Kontrollgremium, das für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig ist und den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militäris ilitärischen chen Abschirmdienst Abschirmdi enst (MAD) (MAD) und das Bundesam t für Verfass Verfassungs ungsschutz schutz (BfV (BfV) überwacht. Mit freundlichem Gruß  Arnol  A rnold d Vaatz Vaatz

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrec Bürgerrec hte

19.01.2013 Von:

 

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Sehr geehrter Herr Vaatz, bezüglich Ihrer Antwort Antwort zur zur Ratifizierung Ratifizierung des Korruptionsges etz etzes es stellen si sich ch mir noch einige Fragen. Wie kann es ein s traf trafrechtlicher rechtlicher Rückschritt bei der Abgeordnetenbestechung sein, s ein, wenn Korruption von Abgeordneten Abgeordneten in Deutschland Deuts chland s o gut wie nicht verfolgt verfolgt und bes traf traftt wird. Ich erinnere hier an d ie Fälle Juliu s Steiner (CD U), Karl Wienand (SPD), Kölner Mülls Mülls kandal, Spendenaffären, usw.? Bei Wienand wurde sogar später die Tätigkeit für die Stasi erwiesen doch wurden bei ihm immer wieder milde Strafen ausg esprochen, obwohl er z.B. z.B. mit Stimm Stimm enkauf beim Misstrauens votum 1972 agierte. Wienand war auch in den Mülls kandal verwickelt. Zudem häufen s ich in letzter letzter Zeit deutliche Widersprüche der Interess en über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten, Abgeordneten, z.B. Hr..Spahn Hr..Spahn (CDU), M.Fuchs M.Fuchs (CD U) oder auch der Kanz Kanzlerkandidat lerkandidat der SPD. Warum hat Österreich Österreich oder die m eis eisten ten europäischen Lände r das Gesetz ratifiz ratifizieren ieren können, wenn es noch verfassungsrechtliche Bedenken gibt? Sie halten das bestehende Abgeordnetengesetz wirklich für praxis praxistauglich? tauglich? Oder ist dies nur eine Ausrede, weil es mittlerweile peinlich pei nlich für Deutschland ist, i st, wenn nur noch länder wie wi e Syrien Syrien oder Saudi-Arabien und eben auch Deutschland das UNAC Abkomm Abkomm en noch nicht ratifiziert ratifiziert haben?

Mit bestem Dank für die Beantwortung der Fragen verbleibe ich m it freundlichen Grüßen J.V

Antwort von Arnold Vaatz Sehr geehrter Herr

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08.02.2013

,

suchen Sie bitte im Übereinkom men geg en Korruption der Vereinten Vereinten Nationen den konkreten Straftatbestand Straftatbestand der   Abgeo  A bgeordneten rdnetenbes bes techung techung.. Aus Ausss agen, die Sie Si e dazu finden, vergle vergle ichen Sie Si e dann bitte bi tte mit den ges etzlichen Regelun Reg elun gen

 

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im de utschen Strafrechtsystem. Strafrechtsystem. Beim direkten Vergleich werden Sie verstehen, verstehen, was mit s traf trafrechtlichem rechtlichem Rücks chritt gemeint ist. Ihre Einschätzung, dass "Korrupt "Korruption ion von Abgeordneten Abgeordneten in Deutschland so gut wie nicht ni cht verfolgt verfolgt und bes traf traftt wird", teile ich nicht. Die von von Ihnen genannten Beispiele Beis piele bewe ise n die Funktionsfähigkeit der Strafv Strafverfolgung und Rechtsprechung in Form von hohen Geld- oder Haftstrafen. Uns er Grundgesetz gilt für das de utsche Staatsge Unser Staatsge biet. Die verfass verfass ungsrechtlichen Bedenken gibt es d aher in Deutschland . Dies hat mit Österreich oder anderen europäischen europäis chen Ländern nichts zu tun. tun. Ich hoffe, hoffe, diese dies e Ausführungen waren für Sie hilfreich. Mit freundlichem Gruß  Arnol  A rnold d Vaatz Vaatz

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrec Bürgerrec hte

23.01.2013 Von:

Sehr geehrter Herr Vaatz, am 2 1. Januar 2013 ers chien in d er FAZ FAZ ein Bericht:"EU-Berater Bericht:"EU-Berater wollen Medien stärker überwachen". www.faz.net www.faz.net Eine  Eine von der EU-Kommiss EU-Kommi ss ion einberufene Beratergruppe hat empfohlen, die sich rasch ras ch verändernde verändernde Medienwelt stärker  vom Staat überwachen zu lassen, lass en, um (angeblich) (angebli ch) Pluralism us u nd Qualität zu zu wahren. Aufgeschreckt Aufgeschreckt durch die Überschrift Übers chrift mus ste ich im Bericht lesen, les en, dass vor allem dem EU-M EU-Monster onster das Internet ein Dorn im Auge ist, weil es unerwüns chte Informations Informationsmögli möglichkeiten chkeiten bietet, bietet, die das Volk von von den politisch korrekten Journalisten Journalis ten nicht bekomm t. Deshalb Des halb s oll eine ne u zu zu schaffende Behörde alle Medien und das Web überwachen und "Strafz "Strafzahlungen ahlungen verhängen, Gegendarstellungen erzwingen oder Medien Medien die Zulas sung en tz tziehen" iehen" können. Anderersei Andererseits ts wird em pfohlen, "unprofitable "unprofit able Medien, die für die Meinungs vielfalt ´unerlässl ´unerläs slich´ ich´ seien, s eien, staatlich s taatlich zu zu fördern". Wütende Wüt ende Komm entare folgten dieser Meldung, welche die Politik diese r EU als d urchgeknallt darstellen. Auch ich folge folge

 

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dieser Einschätzung und befürchte das Eindämmen der Pressefreiheit. DDR 2.0 läßt grüßen! Sehr geehrter Herr Vaatz Vaatz,, was denken Sie über dies e neue "Denkweise" "Denkweis e" in Brüsse l? Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Arnold Vaatz Sehr geehrte Frau

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08.02.2013

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,

vielen D ank für Ihre Anfrage Anfrage über Abgeordnetenwatch. Meine Meine Interpretation Interpretation die ses Artikels is t eine vollkomm en andere. Ziel ist nicht eine Einschränkung Einschränkung der Pressefreiheit sondern das Bemühen der EU-Kommis sion um eine höhere Qualität im Journalismus, auch des Online-Journalismus. Den vorliegenden Bericht zum Anlass für eine Debatte über  die realistische Umsetzung und Wahrung von Qualitätsjournalismus zu nehmen, begrüße ich. Mit freundlichem Gruß  Arnol  A rnold d Vaatz Vaatz

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Spams chutz - wie viel is t 11 + 4: Ich erkläre mich m it der Veröff Veröffentlichung entlichung m einer Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die

 

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